Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105940.pdf
Größe
635 kB
Erstellt
31.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0247/WP16
öffentlich
31.01.2012
FB 23/00
Entwicklung eines städtischen Grundstücks in Aachen,
Höfchensweg
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.02.2012
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die
städtischen Flächen zur Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes einem Interessenten an
die Hand zu geben.
finanzielle Auswirkungen
Maßnahmebezogene Einnahmen sind in Höhe eines Kaufpreises zu erwarten.
Vorlage FB 23/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des am Höfchensweg gelegenen 4.654 m² großen
Grundstücks
Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1924.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Rahmenplanung für das Aachener
Südviertel. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünfläche dar. Der
Landschaftsplan weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet aus.
Innerhalb der Verwaltung wurde das städtische Grundstück für die Eignung einer
Wohnbebauung geprüft.
Der Fachbereich Umwelt teilt hierzu mit:
Die Eignung des städtischen Grundstücks Höfchensweg für eine Wohnbebauung wurde
differenziert nach den relevanten Schutzgütern überprüft. Da es sich bei dem zwischen
Grundschule Höfchensweg und Wohnbebauung Ronheide liegenden Gelände um eine
Fläche des Landschaftsplans - hier: Landschaftsschutzgebiet - handelt, wurde insbesondere
die Relevanz für Natur und Landschaft geprüft.
Im Ergebnis werden gegen die Wohnbauentwicklung seitens des Fachbereichs keine
Bedenken erhoben:
-
Das Gelände verfügt nicht über einen außenbereichstypischen Landschaftscharakter;
seit Jahren besteht eine intensive gärtnerische Nutzung der Wiesen/Rasenfläche.
Darüber hinaus wird die Fläche von Wohnen, Altenheimnutzung und Schule
eingefasst. Weder Artenschutz- noch Biotopschutzaspekte können einer baulichen
Nutzung entgegengehalten werden (Hinweis: der Landschaftsplan ist entsprechend
anzupassen).
-
Angesichts der "Kuppenlage" sind stadtklimatische Aspekte - insbesondere
Kaltluftabfluss - von geringer Relevanz.
-
Ein Gewässer ist nicht betroffen.
-
Günstig für die wohnbauliche Nutzung werden die Lärmsituation und die
Bodensituation gewertet; es besteht kein Altlastenverdacht.
Vorlage FB 23/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 2/4
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat folgende Stellungnahme
erarbeitet:
Das städtische Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Rahmenplanung für das
Aachener Südviertel.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 204. Für diesen
Aufstellungsbeschluss hat der Planungsausschuss der Stadt am 24.08.2006 folgende
städtebauliche Ziele formuliert:
-
Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters
-
Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
-
Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
-
maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Die Größe der angrenzenden Grundstücke liegt zwischen 988 m² und 1984 m². Bis auf eine
Ausnahme befinden sich in den Wohngebäuden in der unmittelbaren Umgebung höchstens
zwei Wohneinheiten. Resultierend aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich zur
Umsetzung der für das Plangebiet formulierten städtebaulichen Ziele für die in Rede
stehende Parzelle folgende planungsrechtliche Kennwerte:
-
Im Falle einer Grundstücksteilung gilt eine Mindestgrundstücksgröße von 1000 m².
-
Es sind maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
-
Es sind nur Einzelhäuser zulässig.
Auf dem Grundstück wäre somit die Errichtung von maximal vier Einzelhäusern mit je zwei
Wohneinheiten möglich.
Aufgrund der problematischen Topografie des Grundstücks ist eine Erschließung nur von
Süden (Höfchensweg) möglich.
Vorlage FB 23/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 3/4
Beabsichtigt ist, den Sachverhalt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in der
Sitzung am 20. März 2012 erneut zur Beratung vorzulegen. Zur Durchführung der
Realisierungsmöglichkeit eines Bauvorhabens auf dem Grundstück soll das städtische
Grundstück einem Interessenten an die Hand gegeben werden.
Anlage/n:
Lageplan
Vorlage FB 23/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 4/4
WLA 24.01.2012
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