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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105691.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
12.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0149/WP16 öffentlich 12.01.2012 45/100 Jugendamtselternbeirat in der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.02.2012 KJA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, eine/n Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats in der Stadt Aachen zu allen Ausschusssitzungen, in denen Fragen der Förderung, Entwicklung und Planung von Kindertagesstätten in der Stadt Aachen beraten werden, einzuladen und dazu anzuhören. Vorlage FB 51/0149/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.09.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Gesamt- Gesamtbedarf Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 51/0149/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.09.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Wahl des Jugendamtselternbeirates auf Grundlage des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes vom 25.07.2011 wurde in der Sitzung am 29.11.2011 erläutert. Die Einrichtung dieses Beirates dient der Erhöhung der Transparenz von Planungsprozessen gegenüber den Eltern von Kita-Kindern und soll die Mitwirkungsrechte der Eltern und die einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit der Eltern verbessern. Auf Anregung von Frau Bürgermeisterin Scheidt wird der Elternbeirat in die heutige Sitzung eingeladen, um sich vorzustellen. Zwecks rechtlicher Fundierung ist der Fachbereich Recht und Versicherung FB 30 um Stellungnahme gebeten worden (siehe Anlage). Fragestellung hierbei war, ob ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als ständiges beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen wird oder dieses nur themenbezogen beratend an der Sitzung teilnehmen kann. Voraussetzung für eine Berufung als ständig beratendes Mitglied wäre eine auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschuss durch den Rat beschlossene Änderung der Jugendamtssatzung. Da eine ständige Mitgliedschaft als Einräumung von Beteiligungsrechten in allen die Jugendhilfe betreffenden Fragen gewertet wird, also auch Themen, die über den Wirkungskreis des Jugendamtselternbeirates hinausgehen, rät FB 30 zu einer anlassbezogenen Einladung und Anhörung in den Kinder- und Jugendausschuss. Darüber hinaus kann der Beirat jederzeit einen Vertreter des Fachbereichs in seine Sitzungen einladen. Die Jugendverwaltung schließt sich dem Votum desFB 30 an und empfiehlt, eine/n Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats in der Stadt Aachen zukünftig zu Themen, die die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen betreffen, einzuladen und anzuhören. In Bezug auf eine Mitgliedschaft des Jugendamtselternbeirats in der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII konnte inzwischen geklärt werden, dass die Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften eine Aufnahme des Elternbeirats auf Beschluss der Mitglieder der AG durchaus zulässt. Die entsprechende AG hat in ihrer Sitzung am 24.11.2011 die Aufnahme des Jugendamtselternbeirats bereits beschlossen. Anlage/n: - Stellungnahme Fachbereich Recht und Versicherung, FB 30 Vorlage FB 51/0149/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.09.2012 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Versicherung FB 45/100 Herrn Martin Auskunft Telefon Telefax e-mail Aktenzeichen Ihr Zeichen Datum Frau Kellner 0241 / 432 – 3015 0241 / 432 - 3007 Stefanie.kellner@mail.aachen.de FB 30 D 29.11.2011 Ihre Anfrage vom 22.11.2011 zum Jugendamtselternbeirat Sehr geehrter Herr Martin, mit Email vom 22.11.2011 an Frau Lammers fragen Sie an, welches Procedere im Hinblick auf den vom neu gewählten Jugendamtelternbeirat gestellten Antrag auf Einräumung eines Sitzes als kontinuierlich beratendes Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss (KJA) zu berücksichtigen sei. Der mit dem KiBiz-Revisionsgesetz eingeführte § 9 Abs. 6 KiBiz hat ermöglicht, dass die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen können, um ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe zu vertreten. Von dieser Möglichkeit haben die Elternvertretungen in den Kitas der Stadt Aachen Gebrauch gemacht, so dass nunmehr ein Jugendamtselternbeirat i.S.v. § 9 Abs. 6 S. 4 KiBiz konstituiert worden ist. In Bezug auf die Beteiligungsrechte des Jugendamtselternbeirats enthält § 9 Abs. 6 S. 6 KiBiz die Regelung, dass „dem Jugendamtselternbeirat … vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben“ ist. Da danach die Pflicht des Jugendamtes zur Beteiligung des Jugendamtselternbeirats nur für wesentliche Fragestellungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen besteht, ergibt sich aus dieser Vorgabe nicht zwingend, dass diesem Gremium zur Vertretung der elterlichen Interessen in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Aachen eine ständige beratende Mitgliedschaft im KJA eingeräumt werden muss. Dementsprechend heißt es auch in der ‚ Arbeitshilfe zum Jugendamtelternbeirat nach § 9 KiBiz’ der kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter in dem Kapitel „V. Orte des Zusammenwirkens mit dem Jugendamtselternbeirat“ unter Punkt V.1., dass „im Regelfall … der Jugendamtelternbeirat das Jugendamt bzw. freie Träger in seine Sitzungen einladen [wird], um die aus seiner Sicht relevanten Fragen zu erörtern“. Diese Form der Beteiligung wird offensichtlich von den Verfassern der Arbeitshilfe als die Regelform der Einbeziehung des Jugendamtelternbeirats angesehen, denn Ziffer 8 der Mustergeschäftsordnung für den Jugendamtselternbeirat enthält die Regelung: „Die Verwaltung des Jugendamtes hat dem Jugendamtselternbeirat die Möglichkeit der Mitwirkung bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen zu geben. Hierzu soll der Jugendamtelternbeirats mindestens zweimal im Jahr und bei Bedarf die Verwaltung des Jugendamtes zu einer Sitzung einladen.“ Fachbereich Recht und Versicherung -2- stadt aachen Unter Punkt V.2. nennt die Arbeitshilfe als mögliche Beteiligungsform eine Teilnahme des Jugendamtelternbeirats an Sitzungen von nach § 78 SGB VIII gebildeten Arbeitsgemeinschaften und die Teilnahme an Stadtteilkonferenzen oder ähnlichen Gremien. Schließlich heißt es unter Punkt V.3. der Arbeitshilfe zu einer möglichen Beteiligung des Jugendamtelternbeirats im KJA: „Darüber hinaus ist auch eine anlassbezogene Einladung in eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses möglich. Auch die Bestellung eines Mitglieds des Jugendamtelternbeirates als ständiges beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist denkbar. Eine Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist dagegen ausgeschlossen, da die stimmberechtigten Mitglieder im SGB VIII bzw. im AG-KJHG/NRW abschließend aufgezählt sind.“ In § 5 Abs. 1 AG KJHG NW ist geregelt, welche Vertreter zwingend als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören müssen. Gemäß § 5 Abs. 3 AG S. 1 KJHG kann darüber hinaus durch Satzung bestimmt werden, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Dementsprechend ist es rechtlich zulässig, die Anzahl der beratenden Mitglieder des städtischen KJA um ein weiteres Mitglied aufzustocken, d.h. einen Vertreter des neu konstituierten Jugendamtselternbeirats als weiteres beratendes Mitglied aufzunehmen. Eine entsprechende Satzungsänderung müsste nach Vorberatung durch den KJA vom Rat der Stadt Aachen beschlossen werden. Ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit stellt sich aber aus der Sicht von FB 30 die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Kinder- und Jugendausschusses. Mit dem neu eingeführten Gremium Jugendamtselternbeirat soll eine dauerhafte Interessenvertretung für die Belange aller Eltern aus den Kindertagesstätten im Bereich des Jugendhilfeträgers Stadt Aachen und deren Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen in Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen sichergestellt werden. Die Einräumung einer ständigen beratenden Mitgliedschaft für einen Vertreter dieses Gremiums im Kinder- und Jugendausschuss würde aber bedeuten, dass dem Jugendamtselternbeirat ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht in sämtlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe eingeräumt würde. Es würde also die Einräumung von Beteiligungsrechten bewirkt, die weit über das hinausgeht, was nach der gesetzlichen Konzeption für den Jugendamtselternbeirat vorgesehen ist – die „Möglichkeit der Mitwirkung“ „bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen“ (§ 9 Abs. 6 S. 4 KiBiz). Aus der Sicht von FB 30 erscheint es daher sinnvoller, die vom Gesetzgeber vorgegebene Mitwirkungsmöglichkeit für den Jugendamtselternbeirat in der Weise zu installieren, wie es auch in der Arbeitshilfe der kommunalen Spitzenverbände und der Landschaftsverbände vorrangig vorgeschlagen wird: - entweder in der Weise, dass der Jugendamtselternbeirat Vertreter des Jugendamts bei Beratungsbedarf in seine Sitzungen einlädt, oder - in der Weise, dass bei Vorliegen eines konkreten Anlasses (z.B. Kindergartenbedarfsplanung, Ausbau U3-Plätze, Neufassung der Elternbeitragssatzung) Vertreter des Jugendamtselternbeirats zu einer Sitzung des KJA eingeladen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Kellner