Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105721.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
18.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0603/WP16
öffentlich
35145-2010
18.01.2012
FB 61/20 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen
Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage
Salvatorstraße im Bezirk Aachen-Mitte
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.03.2012
15.03.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs.
2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Nr. 938 - Ludwigsallee - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 938 - Ludwigsallee in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
hier:
Ergebnis der Bürgerinformation
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 04.11.2010 hat der Planungsausschuss der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee – gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung am
03.11.2010 die Empfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplans ausgesprochen hatte.
Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde am 12.10.2011 vom Rat der Stadt eine
Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 1859
beschlossen, da der Verwaltung hierfür eine Bauvoranfrage vorlag, dessen Genehmigung die
Realisierung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans wesentlich erschwert bzw.
unmöglich gemacht hätte. Die Bauvoranfrage wurde am 14.10.2011 zurückgenommen.
Im Verlauf des bisherigen Aufstellungsverfahrens hat sich gezeigt, dass für die öffentliche
Parkanlage an der Salvatorstraße kein städtebaulicher Regelungsbedarf besteht. Die
Verwaltung schlägt daher vor, das Plangebiet um die Parkfläche zu verkleinern.
Um die Bürger und die betroffenen Behörden bereits in einem frühen Stadium zu informieren,
wurde die Planung in der Zeit vom 25.07.2011 bis 19.08.2011 öffentlich ausgestellt und die
Behörden beteiligt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu
äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
Es wurden neun Behörden schriftlich an der Planung beteiligt und zur Stellungnahme
aufgefordert.
Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 15 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
2.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Da es sich um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, kann in diesem Verfahrensschritt auf
eine förmliche Abwägung verzichtet werden. Zum Satzungsbeschluss erfolgt dann die vom
Gesetzgeber vorgesehene Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen zur Planung. Die wesentlichen Inhalte der schriftlichen
Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 2/4
Äußerungen werden nachfolgend zusammengefasst und durch eine Stellungnahme der
Verwaltung ergänzt.
In insgesamt fünf der 15 Bürgereingaben wird das Anliegen geäußert, eine Bebauung im
rückwärtigen Bereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) nicht zu
ermöglichen. Dies ist ohnehin eines der zentralen Ziele des Bebauungsplans. Bereits im
Festsetzungsvorentwurf zur Bürgerinformation war in diesem Bereich keine
Bebauungsmöglichkeit vorgesehen. Mit dem Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden
Fassung wird eine weitere Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche nicht ermöglicht.
Einige Bürgerinnen und Bürger regen an, die überbaubaren Flächen im Bereich der
freistehenden Wohnhäuser im Nordosten des Plangebiets zu verkleinern. Um die Bebauung in
diesem Bereich flächenmäßig stärker zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, diesem
Anliegen durch eine Verkleinerung der überbaubaren Flächen auf den Grundstücken
Ludwigsallee 87, 89/89a und Salvatorberg 2 teilweise zu entsprechen.
Einige Bürgerinnen und Bürger äußern den Wunsch nach einer Begrenzung der
Gebäudehöhen bzw. Geschosszahl durch den Bebauungsplan. Zu den im
Aufstellungsbeschluss formulierten Zielen des Bebauungsplans gehört jedoch nur die
Sicherung der bestehenden Grünstrukturen durch eine flächenmäßige Begrenzung der
Bebauungsmöglichkeiten. Die Verwaltung schlägt daher vor, keine planungsrechtliche
Begrenzung der Gebäudehöhen im Bebauungsplan vorzunehmen. Bei künftigen
Bauvorhaben würde nach Rechtskraft des Bebauungsplans hinsichtlich der zulässigen
Gebäudehöhe weiterhin das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB gelten.
Auch andere geäußerte Wünsche nach Festsetzungen zur Fassadengestaltung, zum
Anpflanzen von Bäumen oder zur Zulässigkeit von Carports können aus dem oben genannten
Grund nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Die genannten Themen werden teilweise
durch andere städtische Satzungen, beispielsweise die Baumschutzsatzung oder eine
Vorgartensatzung geregelt.
Die Verwaltung empfiehlt, die straßenseitigen Baugrenzen der geschlossenen Bebauung an
der Ludwigsallee und der Kupferstraße im Planentwurf zur Offenlage auf die Bauflucht der
Hauptbaukörper zurückzusetzen. Zudem soll die straßenseitige Bauflucht aus städtebaulichen
sowie denkmalpflegerischen Gründen durch eine Baulinie festgesetzt werden. Die
Zulässigkeit der über die Baulinien hinaus ragenden Erker soll durch schriftliche
Festsetzungen geregelt werden. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass auch bei
künftigen Bauvorhaben lediglich Erker von begrenzter Größe aus der bestehenden Bauflucht
hervortreten dürfen.
Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 3/4
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland äußert betreffend die überwiegend
denkmalgeschützte Bebauung entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee die folgenden
Anregungen:
1. Die Begrenzung der überbaubaren Flächen solle straßenseitig durch eine Baulinie
erfolgen.
2. Die Baulinie solle auf der Flucht der Hauptbaukörper liegen, nicht auf der Vorderkante
der Erker.
3. Da der Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, solle ein Hinweis
in die Begründung aufgenommen werden, dass Neubauten in diesem Bereich eng mit
der Denkmalpflege abzustimmen sind.
4. Bei den Baudenkmälern sollten im Gartenbereich die baulichen
Erweiterungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den ersten drei Anregungen zu folgen. Sie schlägt vor, der 4.
Anregung nicht zu folgen, um die Gleichbehandlung mit der nicht denkmalgeschützten
Nachbarbebauung zu gewährleisten.
Alle weiteren beteiligten Behörden haben keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
4.
Baumschutz
Parallel zur Durchführung der Bürgerinformation wurde der Baumbestand im Plangebiet
vermessen und naturschutzfachlich bewertet. Insgesamt 10 Bäume wurden als besonders
erhaltungswürdig bewertet und sollen zum Erhalt festgesetzt werden. Die überbaubaren
Flächen wurden entsprechend angepasst.
5.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich
zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße den
Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form
öffentlich auszulegen.
Anlagen
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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Bebauungsplan - Ludwigsallee
Lage des Planbereiches
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Ludwigsallee
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Ehrenmal
Bebauungsplan - Ludwigsallee
Lage des Planbereiches
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Saarstraße
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorstraße und der Parkanlage Salvatorberg
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee,
Kupferstraße,
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 16.01.2012
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Überschreitung der Baugrenzen
1.1
In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche
Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade.
1.2
In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche
Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,50 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade.
1.3
In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die benachbarte
Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade.
1.4
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem
Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je
Grundstück ausnahmsweise zulässig.
1.5
Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu notwendige Maß
beschränkte Überschreitung der Baugrenzen bzw. Baulinien zulässig.
2. Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (Immissionsschutz)
2.1
Für die Außenbauteile von zum Wohnen genutzten Räumen, die sich in den mit AAAA gekennzeichneten Bereichen
befinden und eine Sichtbeziehung zur Ludwigsallee oder Kupferstraße haben, ist ein erforderliches Schalldämmmaß (erf.
Rw,res nach DIN 4109) von mindestens 37 dB einzuhalten.
2.2
Für die Außenbauteile von zum Wohnen genutzten Räumen, die sich in den mit BBBB gekennzeichneten Bereichen
befinden und eine Sichtbeziehung zur Kupferstraße haben, ist ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. Rw,res nach DIN
4109) von mindestens 30 dB einzuhalten.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee,
Kupferstraße,
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 16.01.2012
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am
………………… die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – beschlossen hat.
Aachen, den ………………
(Gisela Nacken)
Hinweise
1. Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Es ist nicht auszuschließen, dass
Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher sind eventuelle Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die
Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Bei Bodeneingriffen
erfolgt eine Beteiligung der Bauverwaltung im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
2. Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die
Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax: +49 228 9834119, E-Mail
bodendenkmalpflege@lvr.de unverzüglich zu informieren.
3. Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnischen Maßnahmen an den
Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie Beratungen über
kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
4. Bergbau
Das Plangebiet liegt innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH,
Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.
Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bergbauliche Tätigkeiten sind in der Vergangenheit
nicht erfolgt.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur öffentlichen Auslegung
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
1.2. Regionalplan
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
1.4. Landschaftsplan
1.5. Bestehendes Planungsrecht
1.6. Veränderungssperre
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Ziel der Planung
3.2. Erschließung / Verkehr
3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Überbaubare Grundstücksfläche
4.3. Bauweise
4.4. Lärmschutz
4.5. Denkmalschutz
4.6. Erhalt von Bäumen
5. Umweltauswirkungen
6. Auswirkungen der Planung
7. Kosten
8. Plandaten
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Norden der Aachener Innenstadt unmittelbar am Alleenring im Kurgebiet Monheimsallee. Es
handelt sich um ein hochwertiges Wohngebiet im Übergangsbereich des dicht bebauten Stadtzentrums zum Wald- und
Erholungsgebiet am Salvatorberg und am Lousberg. Es ist stark durchgrünt und weist teilweise alten Baumbestand auf.
Im Süden wird das Gebiet begrenzt durch die Ludwigsallee, im Westen durch die Kupferstraße, im Norden durch die
Straße Salvatorberg und im Osten durch die Parkanlage zwischen dem Salvatorberg und der Ludwigsallee. Der
Verfahrensbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan umfasst auch die östlich
angrenzende Parkanlage. Da diese sich in städtischem Besitz befindet und hier kein planungsrechtlicher
Regelungsbedarf besteht, soll sie aus dem Plangebiet herausgenommen werden. Das Gelände im Plangebiet fällt vom
Salvatorberg zur Ludwigsallee stark ab. Zwischen dem höchsten Punkt im Norden und dem tiefsten Punkt im Südosten
besteht ein Höhenunterschied von ca. 28 Metern.
Bei der Bebauung entlang der Ludwigsallee sowie der Kupferstraße handelt es sich um Wohnhäuser aus der Gründerzeit
in geschlossener Bauweise. Lediglich die so genannte „Villa Groyen“ an der Ludwigsallee steht frei und springt aus der
einheitlichen Bauflucht zurück. Bei den Gebäuden handelt es sich um Mehrfamilien-Reihenhäuser mit jeweils zwischen
drei und zwölf Wohnungen. Von den 27 Häusern stehen 16 unter Denkmalschutz (Stand Mai 2011).
Im nordöstlichen Bereich des Plangebiets befinden sich vier freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit jeweils einer,
zwei, fünf bzw. elf Wohnungen. Die Häuser stehen auf großen Grundstücken mit weitläufigen Gartenanlagen und
umfangreichem wertvollen Baumbestand.
1.2. Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2010, stellt für das Plangebiet „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet „Wohnbauflächen“ dar. Eine
Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
1.4. Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen.
1.5. Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 235.
Es liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Fluchtlinienplans Nr. 154. Dieser setzt lediglich die Straßen- und
Baufluchtlinien fest, die durch die bestehende Bebauung bereits umgesetzt sind. Die innerhalb des Plangebiets des
Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – gültigen Festsetzungen verlieren durch die Rechtskraft des Bebauungsplans
Nr. 938 ihre Gültigkeit.
Für die Bereiche Ludwigsallee und Kupferstraße existiert eine Satzung über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten
(„Vorgartensatzung“).
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Kurgebiets Monheimsallee sowie im Bereich einer Stellplatzsatzung.
1.6. Veränderungssperre
Im Plangebiet wurde für das Grundstück Ludwigsallee 69/77 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und am 20.10.2011 gemäß § 16 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Grund für den
Beschluss der Veränderungssperre war ein Baugesuch, das den Zielen des Bebauungsplans widerspricht.
2. Anlass der Planung
Ähnlich wie das Aachener Südviertel sind auch die exklusiven Wohngebiete am Fuß des Lousbergs aufgrund der
attraktiven Lage von einer Tendenz zur Nachverdichtung betroffen, die dazu führen kann, dass sich der Charakter des
Gebiets nachhaltig verändert.
Aufgrund der zunehmenden baulichen Verdichtung des Gebiets hat die SPD-Fraktion die Verwaltung im Dezember 2009
beauftragt, die städtebauliche Entwicklung in dem Gebiet um den Lousberg durch die Erarbeitung von Bebauungsplänen
zu steuern.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein bei der Stadt Aachen vorliegender Antrag auf Vorbescheid für ein
Bauvorhaben auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77. Auf diesem Grundstück, das tief in den rückwärtigen Bereich
hineinragt, befindet sich im vorderen Bereich die „Villa Groyen“. Das Bauvorhaben sieht unter anderem die Errichtung
zweier Wohnhäuser im rückwärtigen Gartenbereich des Grundstücks vor. Die Realisierung des Vorhabens würde zur
weiteren Verdichtung des Gebiets beitragen und bewirken, dass ähnliche Vorhaben zu späteren Zeitpunkten ebenfalls
genehmigt werden müssten.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Ziel der Planung
Das Ziel des Bebauungsplans soll darin bestehen, die Bebauung sowie die vorhandenen Grünstrukturen zu sichern.
Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von
weiterer Bebauung freigehalten werden, um die zusammenhängenden Grün- und Parkflächen innerhalb der waldartigen
Kulturlandschaft zu erhalten. Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten
Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg soll die vorhandene starke Durchgrünung und dessen
ökologische Funktionen gesichert werden.
Der Bebauungsplan soll als so genannter „einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Es
sollen nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Bauweise
getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Instrumente sind ausreichend, um die Ziele der Planung zu erreichen. Über
die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gelten bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im
Plangebiet die Vorschriften des § 34 BauGB.
3.2. Erschließung / Verkehr
Die Erschließung der meisten Wohngebäude erfolgt über die angrenzenden Straßen Kupferstraße, Ludwigsallee und
Salvatorberg. Die Gebäude Ludwigsallee 87 und 89 / 89a werden über eine private Zufahrt erschlossen, die über
Baulasten gesichert ist. Die Errichtung neuer Verkehrsanlagen ist nicht erforderlich.
3.1. Jugend- und Familienfreundlichkeit
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – um einen Bebauungsplan zur Bestandssicherung handelt,
werden keine neuen kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen oder Anlagen geschaffen.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung soll im gesamten Plangebiet „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt werden. Die
Gebäude dienen bereits heute nicht ausschließlich Wohnzwecken, sondern zum Teil beispielsweise auch Büronutzungen.
Auch in Zukunft soll ein dem allgemeinen Wohngebiet entsprechendes Nutzungsspektrum nicht ausgeschlossen werden.
4.2. Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen die Nachverdichtung auf die städtebaulich verträglichen Bereiche
beschränken und gleichzeitig moderate bauliche Erweiterungen der bestehenden Gebäude ermöglichen. Alle
vorhandenen Hauptgebäude befinden sich vollständig innerhalb der überbaubaren Flächen.
Für die Grundstücke entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee soll die Festsetzung der überbaubaren
Grundstücksflächen nur geringe bauliche Erweiterungen der Gebäude ermöglichen, da die Grundstücke bereits zu einem
großen Anteil überbaut sind. Die straßenseitigen Baufluchten sind von besonderer städtebaulicher Bedeutung und sollen
daher als Baulinien festgesetzt werden. Eine geringfügige Überschreitung der Vorderkanten der Hauptbaukörper durch
erkerähnliche Gebäudeteile soll auch in Zukunft möglich sein. Die in den schriftlichen Festsetzungen genannten
Höchstwerte orientieren sich an den Abmessungen der derzeit vorhandenen Erker und erkerähnlichen Anbauten.
Die rückwärtigen Baugrenzen greifen die bestehenden Gebäudetiefen auf. Im Bereich der Eckbebauung Ludwigsallee /
Kupferstraße sollen im rückwärtigen Bereich keine baulichen Erweiterungen ermöglicht werden, um die ungünstige
Belichtungssituation der Gebäude nicht weiter zu verschlechtern.
Im nordöstlichen Planbereich soll den Zielen des Bebauungsplans entsprechend keine Errichtung weiterer Gebäude
ermöglicht werden. Die Größe der überbaubaren Flächen soll jedoch eine geringfügige Erweiterung der bestehenden
Gebäude ermöglichen.
Im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) soll in Verlängerung der bestehenden
Reihenhausbebauung die Errichtung von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden, um hier einen ansprechenden
städtebaulichen Abschluss zu erhalten, der auch die prägnante denkmalgeschützte Villa Groyen aufwerten soll. Da der
Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, sind Neubauten in diesem Bereich in Höhe, Kubatur und
Gestaltung eng mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen.
Terrassenüberdachungen und Wintergärten stellen planungsrechtlich einen Teil des Hauptgebäudes dar. Demzufolge
wären diese nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Um die Errichtung an den rückwärtigen und
seitlichen Gebäudeseiten auch außerhalb der überbaubaren Flächen zu ermöglichen, sollen sie in begrenztem Maß von
maximal 25 m² je Grundstück auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sein.
Aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes und des Werterhalts der Gebäude soll eine geringfügige Überschreitung
der festgesetzten Baugrenzen zum Zweck der Gebäudedämmung zulässig sein.
4.3. Bauweise
Entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße soll dem Bestand entsprechend „geschlossene Bauweise“ festgesetzt
werden. Im Bereich der freistehenden Einzelhäuser im nordöstlichen Planbereich soll „offene Bauweise“ festgesetzt
werden, da dies der planerischen Zielsetzung einer aufgelockerten Bebauung in diesem Bereich entspricht. Auch sollen
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
hier nur Einzelhäuser zulässig sein, um die bestehende Bauweise und die geringe Wohnungsdichte zu erhalten.
4.4. Lärmschutz (siehe auch Kap. 5.)
Das Lärmkataster der Stadt Aachen weist für die Straßen im Planbereich folgende Verkehrsaufkommen aus:
Ludwigsallee: 19.500 Kfz/24h
Saarstraße: 15.400 Kfz/24h
Kupferstraße: 2.450 Kfz/24h
Das Plangebiet ist somit entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße erheblichen Lärmemissionen ausgesetzt. Die
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht für allgemeine Wohngebiete
werden deutlich überschritten. Um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten, ist es daher bei Neu- und Umbauten
erforderlich, Bauteile mit ausreichend hohem Schalldämmmaß zu verwenden.
Im Bebauungsplan sind die straßennahen Gebäudefassaden mit „AAAA“ bzw. „BBBB“ gekennzeichnet. Für die
Außenbauteile der mit „AAAA“ gekennzeichneten Fassaden an der Ludwigsallee errechnet sich nach der 24. BImSchV
ein erforderliches Schalldämmmaß von ca. 37 dB. Für die mit „BBBB“ gekennzeichneten Außenbauteile der Fassaden an
der Kupferstraße errechnet sich nach der 24. BImSchV ein erforderliches Schalldämmmaß von ca. 30 dB.
In den mit „LÄ“ gekennzeichneten stark belasteten Bereichen sollten Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder
Erholungsflächen nicht eingerichtet werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen.
4.5. Denkmalschutz
Die Wohngebäude auf den Grundstücken Kupferstraße 2, 8, 10, 14, 18, 20, 26, 28 und Ludwigsallee 59, 61, 63, 65, 67,
69/77, 99 und 101 sind als Denkmal geschützt ist und in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Sie sollen im
Bebauungsplan gekennzeichnet werden.
4.6. Erhalt von Bäumen
Auf den großzügigen Grundstücken im rückwärtigen Bereich des Plangebiets befinden sich zahlreiche große und alte
Bäume, die den Charakter des Gebiets prägen. Bei einer Ortsbegehung durch ein Fachbüro im Herbst 2011 wurden zehn
Bäume als ortsbildprägend und besonders erhaltenswert bewertet. Diese Bäume sollen im Bebauungsplan zum Erhalt
festgesetzt werden. Die Festsetzung dient dem Ziel, die bestehenden Grünstrukturen und den Siedlungscharakter zu
erhalten.
5. Umweltauswirkungen
Da der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist keine
formale Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da die Planung in erster Linie der Bestandssicherung dient, ist nicht
mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen.
Schutzgut Mensch
Immissionsschutz – Aspekt Lärm
Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die maßgeblichen
Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG)
zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Aufgrund des Verursacherprinzips hat der
Veranlasser festzustellen, ob eine Belastung vorliegt und diese entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin ist es im
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
Rahmen von Planungsmaßnahmen verpflichtend, zukünftige Konflikte zu verhindern und der weiteren Verlärmung
grundsätzlich entgegenzuwirken.
Im Lärmkataster wurden folgende Verkehrsaufkommen verwendet:
Belastungswerte Kfz/24h Lärmkataster (2007)
Ludwigsallee
Saarstraße
Kupferstraße
19.500 Kfz/24h
15.400 Kfz/24h
2.450 Kfz/24h
Das Plangebiet wird im Straßenrandbereich der Ludwigsallee erheblich mit Lärm beaufschlagt. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht 1 für WA-Gebiete werden deutlich überschritten.
Punktuelle Lärmbelastung vor den Gebäuden in der Straße:
Ludwigsallee 71,1/60,3 dB(A) Lden 2 / Lnight 3
Kupferstraße 60/50 dB(A) Lden / Lnight
1
Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung mit der 16.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den
Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die
Berechnungsverfahren divergieren.
2+3
Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG § 47 a-g,
Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den
Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Lnight wird als
mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet
Maßnahmen
Im Bebauungsplan sind die straßennahen Gebäudefassaden, die eine freie Sichtverbindung zur Lärmquelle Straße
aufweisen, zu kennzeichnen. Mit dieser Markierung werden die unterschiedlich erforderlichen Schalldämmmaße nach
DIN 4109 für Außenbauteile von Gebäuden festgelegt.
Für die Ludwigsallee errechnet sich nach der 24. BImSchV ein Schalldämmmaß von ca. 37 dB.
Für die Kupferstraße errechnet sich nach der 24. BImSchV ein Schalldämmmaß von ca. 30 dB.
Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Straßen eingerichtet
werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen. Für die lärmbelasteten
Straßenabschnitte sind die Flächen zwischen den Hausfassaden und den Grundstücksgrenzen zur Straße als
lärmbelastete Flächen zu kennzeichnen.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu
schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen zu sichern.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, grenzt allerdings im Norden an die als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des Lousberg.
Die Fläche wird nicht vom Biotopkataster der L.Ö.B.F. erfasst.
Das Plangebiet weist ausgeprägte Baumstrukturen und Einzelbäume auf, die unter die Baumschutzsatzung fallen.
Maßnahmen zum Baumschutz sind in Kap. 4.6 beschrieben.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 16.01.2012
Schutzgüter Luft und Klima / Energie
Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten im Vorgartenbereich des Grundstücks
Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) schränken den Frischluftabfluss vom Salvatorberg in Richtung Süden ein. Trotzdem
soll eine Bebauung am Anschluss an die bestehende Bebauung ermöglicht werden, um in diesem Bereich eine
städtebauliche Verbesserung der derzeit ungestalteten Brandwände zu erreichen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein
baurechtlicher Vorbescheid für ein entsprechendes Bauvorhaben bereits vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
erteilt wurde. Da die vorgesehenen Neubauten so dimensioniert sind, dass der Blick auf die Villa Groyen nicht
eingeschränkt wird, bestehen auch aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken.
Schutzgut Landschaft/Grün
Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet
am Salvatorberg und Lousberg ist es begrüßenswert, auch die vorhandene starke Durchgrünung durch die Aufstellung
des B-Planes zu sichern.
6. Auswirkungen der Planung
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet wird bisher nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Diese gesetzliche
Grundlage reicht nicht aus, um die vorhandenen Grünstrukturen und den wertvollen Baumbestand im Plangebiet zu
erhalten. Der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – soll eine verlässliche und rechtssichere Grundlage bieten, um die
künftige bauliche Entwicklung im Plangebiet nachhaltig sozial- und umweltverträglich zu steuern.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Planung handelt, die nur in sehr geringem Umfang neue
Bebauungsmöglichkeiten schafft, sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft zu erwarten.
Auch eine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist nicht zu erwarten.
7. Kosten
Durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – entstehen keine Kosten.
8. Plandaten
Wohnbaufläche: 2,30 ha
Plangebietsgröße: 2,30 ha
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am …………. für den
Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – die öffentliche Auslegung beschlossen hat.
Aachen, den …………….
(Marcel Philipp)
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