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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105721.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
18.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0603/WP16 öffentlich 35145-2010 18.01.2012 FB 61/20 // Dez. III Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße im Bezirk Aachen-Mitte hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.03.2012 15.03.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 938 - Ludwigsallee - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 938 - Ludwigsallee in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 1/4 Erläuterungen: Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße hier: Ergebnis der Bürgerinformation Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Am 04.11.2010 hat der Planungsausschuss der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung am 03.11.2010 die Empfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplans ausgesprochen hatte. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde am 12.10.2011 vom Rat der Stadt eine Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 1859 beschlossen, da der Verwaltung hierfür eine Bauvoranfrage vorlag, dessen Genehmigung die Realisierung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht hätte. Die Bauvoranfrage wurde am 14.10.2011 zurückgenommen. Im Verlauf des bisherigen Aufstellungsverfahrens hat sich gezeigt, dass für die öffentliche Parkanlage an der Salvatorstraße kein städtebaulicher Regelungsbedarf besteht. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Plangebiet um die Parkfläche zu verkleinern. Um die Bürger und die betroffenen Behörden bereits in einem frühen Stadium zu informieren, wurde die Planung in der Zeit vom 25.07.2011 bis 19.08.2011 öffentlich ausgestellt und die Behörden beteiligt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Es wurden neun Behörden schriftlich an der Planung beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 15 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. 2. Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation Da es sich um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, kann in diesem Verfahrensschritt auf eine förmliche Abwägung verzichtet werden. Zum Satzungsbeschluss erfolgt dann die vom Gesetzgeber vorgesehene Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zur Planung. Die wesentlichen Inhalte der schriftlichen Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 2/4 Äußerungen werden nachfolgend zusammengefasst und durch eine Stellungnahme der Verwaltung ergänzt. In insgesamt fünf der 15 Bürgereingaben wird das Anliegen geäußert, eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) nicht zu ermöglichen. Dies ist ohnehin eines der zentralen Ziele des Bebauungsplans. Bereits im Festsetzungsvorentwurf zur Bürgerinformation war in diesem Bereich keine Bebauungsmöglichkeit vorgesehen. Mit dem Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Fassung wird eine weitere Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche nicht ermöglicht. Einige Bürgerinnen und Bürger regen an, die überbaubaren Flächen im Bereich der freistehenden Wohnhäuser im Nordosten des Plangebiets zu verkleinern. Um die Bebauung in diesem Bereich flächenmäßig stärker zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, diesem Anliegen durch eine Verkleinerung der überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Ludwigsallee 87, 89/89a und Salvatorberg 2 teilweise zu entsprechen. Einige Bürgerinnen und Bürger äußern den Wunsch nach einer Begrenzung der Gebäudehöhen bzw. Geschosszahl durch den Bebauungsplan. Zu den im Aufstellungsbeschluss formulierten Zielen des Bebauungsplans gehört jedoch nur die Sicherung der bestehenden Grünstrukturen durch eine flächenmäßige Begrenzung der Bebauungsmöglichkeiten. Die Verwaltung schlägt daher vor, keine planungsrechtliche Begrenzung der Gebäudehöhen im Bebauungsplan vorzunehmen. Bei künftigen Bauvorhaben würde nach Rechtskraft des Bebauungsplans hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhe weiterhin das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB gelten. Auch andere geäußerte Wünsche nach Festsetzungen zur Fassadengestaltung, zum Anpflanzen von Bäumen oder zur Zulässigkeit von Carports können aus dem oben genannten Grund nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Die genannten Themen werden teilweise durch andere städtische Satzungen, beispielsweise die Baumschutzsatzung oder eine Vorgartensatzung geregelt. Die Verwaltung empfiehlt, die straßenseitigen Baugrenzen der geschlossenen Bebauung an der Ludwigsallee und der Kupferstraße im Planentwurf zur Offenlage auf die Bauflucht der Hauptbaukörper zurückzusetzen. Zudem soll die straßenseitige Bauflucht aus städtebaulichen sowie denkmalpflegerischen Gründen durch eine Baulinie festgesetzt werden. Die Zulässigkeit der über die Baulinien hinaus ragenden Erker soll durch schriftliche Festsetzungen geregelt werden. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass auch bei künftigen Bauvorhaben lediglich Erker von begrenzter Größe aus der bestehenden Bauflucht hervortreten dürfen. Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 3/4 3. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland äußert betreffend die überwiegend denkmalgeschützte Bebauung entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee die folgenden Anregungen: 1. Die Begrenzung der überbaubaren Flächen solle straßenseitig durch eine Baulinie erfolgen. 2. Die Baulinie solle auf der Flucht der Hauptbaukörper liegen, nicht auf der Vorderkante der Erker. 3. Da der Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, solle ein Hinweis in die Begründung aufgenommen werden, dass Neubauten in diesem Bereich eng mit der Denkmalpflege abzustimmen sind. 4. Bei den Baudenkmälern sollten im Gartenbereich die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den ersten drei Anregungen zu folgen. Sie schlägt vor, der 4. Anregung nicht zu folgen, um die Gleichbehandlung mit der nicht denkmalgeschützten Nachbarbebauung zu gewährleisten. Alle weiteren beteiligten Behörden haben keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. 4. Baumschutz Parallel zur Durchführung der Bürgerinformation wurde der Baumbestand im Plangebiet vermessen und naturschutzfachlich bewertet. Insgesamt 10 Bäume wurden als besonders erhaltungswürdig bewertet und sollen zum Erhalt festgesetzt werden. Die überbaubaren Flächen wurden entsprechend angepasst. 5. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Anlagen 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/0603/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 4/4 Bebauungsplan - Ludwigsallee Lage des Planbereiches Salva t or-  Ku pfe rst ra ße berg Sal tra ors vat Saarstraße Ludwigsallee ße Ehrenmal Bebauungsplan - Ludwigsallee Lage des Planbereiches Salva t or-  Ku pfe rst ra ße berg Sal tra ors vat Saarstraße Ludwigsallee ße Ehrenmal FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorstraße und der Parkanlage Salvatorberg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Seite 1 / 3 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 16.01.2012 gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Überschreitung der Baugrenzen 1.1 In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,70 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade. 1.2 In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,50 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade. 1.3 In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die benachbarte Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,70 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade. 1.4 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück ausnahmsweise zulässig. 1.5 Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu notwendige Maß beschränkte Überschreitung der Baugrenzen bzw. Baulinien zulässig. 2. Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Immissionsschutz) 2.1 Für die Außenbauteile von zum Wohnen genutzten Räumen, die sich in den mit AAAA gekennzeichneten Bereichen befinden und eine Sichtbeziehung zur Ludwigsallee oder Kupferstraße haben, ist ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. Rw,res nach DIN 4109) von mindestens 37 dB einzuhalten. 2.2 Für die Außenbauteile von zum Wohnen genutzten Räumen, die sich in den mit BBBB gekennzeichneten Bereichen befinden und eine Sichtbeziehung zur Kupferstraße haben, ist ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. Rw,res nach DIN 4109) von mindestens 30 dB einzuhalten. Seite 2 / 3 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 16.01.2012 Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am ………………… die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – beschlossen hat. Aachen, den ……………… (Gisela Nacken) Hinweise 1. Kampfmittel Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Es ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher sind eventuelle Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Bei Bodeneingriffen erfolgt eine Beteiligung der Bauverwaltung im Rahmen des Bauantragsverfahrens. 2. Bodendenkmäler Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax: +49 228 9834119, E-Mail bodendenkmalpflege@lvr.de unverzüglich zu informieren. 3. Kriminalprävention Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnischen Maßnahmen an den Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an. 4. Bergbau Das Plangebiet liegt innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bergbauliche Tätigkeiten sind in der Vergangenheit nicht erfolgt. Seite 3 / 3 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Seite 1 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes 1.2. Regionalplan 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) 1.4. Landschaftsplan 1.5. Bestehendes Planungsrecht 1.6. Veränderungssperre 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Ziel der Planung 3.2. Erschließung / Verkehr 3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung 4.2. Überbaubare Grundstücksfläche 4.3. Bauweise 4.4. Lärmschutz 4.5. Denkmalschutz 4.6. Erhalt von Bäumen 5. Umweltauswirkungen 6. Auswirkungen der Planung 7. Kosten 8. Plandaten Seite 2 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Norden der Aachener Innenstadt unmittelbar am Alleenring im Kurgebiet Monheimsallee. Es handelt sich um ein hochwertiges Wohngebiet im Übergangsbereich des dicht bebauten Stadtzentrums zum Wald- und Erholungsgebiet am Salvatorberg und am Lousberg. Es ist stark durchgrünt und weist teilweise alten Baumbestand auf. Im Süden wird das Gebiet begrenzt durch die Ludwigsallee, im Westen durch die Kupferstraße, im Norden durch die Straße Salvatorberg und im Osten durch die Parkanlage zwischen dem Salvatorberg und der Ludwigsallee. Der Verfahrensbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan umfasst auch die östlich angrenzende Parkanlage. Da diese sich in städtischem Besitz befindet und hier kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht, soll sie aus dem Plangebiet herausgenommen werden. Das Gelände im Plangebiet fällt vom Salvatorberg zur Ludwigsallee stark ab. Zwischen dem höchsten Punkt im Norden und dem tiefsten Punkt im Südosten besteht ein Höhenunterschied von ca. 28 Metern. Bei der Bebauung entlang der Ludwigsallee sowie der Kupferstraße handelt es sich um Wohnhäuser aus der Gründerzeit in geschlossener Bauweise. Lediglich die so genannte „Villa Groyen“ an der Ludwigsallee steht frei und springt aus der einheitlichen Bauflucht zurück. Bei den Gebäuden handelt es sich um Mehrfamilien-Reihenhäuser mit jeweils zwischen drei und zwölf Wohnungen. Von den 27 Häusern stehen 16 unter Denkmalschutz (Stand Mai 2011). Im nordöstlichen Bereich des Plangebiets befinden sich vier freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit jeweils einer, zwei, fünf bzw. elf Wohnungen. Die Häuser stehen auf großen Grundstücken mit weitläufigen Gartenanlagen und umfangreichem wertvollen Baumbestand. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt für das Plangebiet „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar. 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet „Wohnbauflächen“ dar. Eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. 1.4. Landschaftsplan Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen. 1.5. Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 235. Es liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Fluchtlinienplans Nr. 154. Dieser setzt lediglich die Straßen- und Baufluchtlinien fest, die durch die bestehende Bebauung bereits umgesetzt sind. Die innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – gültigen Festsetzungen verlieren durch die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 938 ihre Gültigkeit. Für die Bereiche Ludwigsallee und Kupferstraße existiert eine Satzung über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten („Vorgartensatzung“). Seite 3 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Kurgebiets Monheimsallee sowie im Bereich einer Stellplatzsatzung. 1.6. Veränderungssperre Im Plangebiet wurde für das Grundstück Ludwigsallee 69/77 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und am 20.10.2011 gemäß § 16 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Grund für den Beschluss der Veränderungssperre war ein Baugesuch, das den Zielen des Bebauungsplans widerspricht. 2. Anlass der Planung Ähnlich wie das Aachener Südviertel sind auch die exklusiven Wohngebiete am Fuß des Lousbergs aufgrund der attraktiven Lage von einer Tendenz zur Nachverdichtung betroffen, die dazu führen kann, dass sich der Charakter des Gebiets nachhaltig verändert. Aufgrund der zunehmenden baulichen Verdichtung des Gebiets hat die SPD-Fraktion die Verwaltung im Dezember 2009 beauftragt, die städtebauliche Entwicklung in dem Gebiet um den Lousberg durch die Erarbeitung von Bebauungsplänen zu steuern. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein bei der Stadt Aachen vorliegender Antrag auf Vorbescheid für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77. Auf diesem Grundstück, das tief in den rückwärtigen Bereich hineinragt, befindet sich im vorderen Bereich die „Villa Groyen“. Das Bauvorhaben sieht unter anderem die Errichtung zweier Wohnhäuser im rückwärtigen Gartenbereich des Grundstücks vor. Die Realisierung des Vorhabens würde zur weiteren Verdichtung des Gebiets beitragen und bewirken, dass ähnliche Vorhaben zu späteren Zeitpunkten ebenfalls genehmigt werden müssten. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Ziel der Planung Das Ziel des Bebauungsplans soll darin bestehen, die Bebauung sowie die vorhandenen Grünstrukturen zu sichern. Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von weiterer Bebauung freigehalten werden, um die zusammenhängenden Grün- und Parkflächen innerhalb der waldartigen Kulturlandschaft zu erhalten. Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg soll die vorhandene starke Durchgrünung und dessen ökologische Funktionen gesichert werden. Der Bebauungsplan soll als so genannter „einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Es sollen nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Bauweise getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Instrumente sind ausreichend, um die Ziele der Planung zu erreichen. Über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gelten bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet die Vorschriften des § 34 BauGB. 3.2. Erschließung / Verkehr Die Erschließung der meisten Wohngebäude erfolgt über die angrenzenden Straßen Kupferstraße, Ludwigsallee und Salvatorberg. Die Gebäude Ludwigsallee 87 und 89 / 89a werden über eine private Zufahrt erschlossen, die über Baulasten gesichert ist. Die Errichtung neuer Verkehrsanlagen ist nicht erforderlich. 3.1. Jugend- und Familienfreundlichkeit Seite 4 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – um einen Bebauungsplan zur Bestandssicherung handelt, werden keine neuen kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen oder Anlagen geschaffen. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung soll im gesamten Plangebiet „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt werden. Die Gebäude dienen bereits heute nicht ausschließlich Wohnzwecken, sondern zum Teil beispielsweise auch Büronutzungen. Auch in Zukunft soll ein dem allgemeinen Wohngebiet entsprechendes Nutzungsspektrum nicht ausgeschlossen werden. 4.2. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen die Nachverdichtung auf die städtebaulich verträglichen Bereiche beschränken und gleichzeitig moderate bauliche Erweiterungen der bestehenden Gebäude ermöglichen. Alle vorhandenen Hauptgebäude befinden sich vollständig innerhalb der überbaubaren Flächen. Für die Grundstücke entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee soll die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nur geringe bauliche Erweiterungen der Gebäude ermöglichen, da die Grundstücke bereits zu einem großen Anteil überbaut sind. Die straßenseitigen Baufluchten sind von besonderer städtebaulicher Bedeutung und sollen daher als Baulinien festgesetzt werden. Eine geringfügige Überschreitung der Vorderkanten der Hauptbaukörper durch erkerähnliche Gebäudeteile soll auch in Zukunft möglich sein. Die in den schriftlichen Festsetzungen genannten Höchstwerte orientieren sich an den Abmessungen der derzeit vorhandenen Erker und erkerähnlichen Anbauten. Die rückwärtigen Baugrenzen greifen die bestehenden Gebäudetiefen auf. Im Bereich der Eckbebauung Ludwigsallee / Kupferstraße sollen im rückwärtigen Bereich keine baulichen Erweiterungen ermöglicht werden, um die ungünstige Belichtungssituation der Gebäude nicht weiter zu verschlechtern. Im nordöstlichen Planbereich soll den Zielen des Bebauungsplans entsprechend keine Errichtung weiterer Gebäude ermöglicht werden. Die Größe der überbaubaren Flächen soll jedoch eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Gebäude ermöglichen. Im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) soll in Verlängerung der bestehenden Reihenhausbebauung die Errichtung von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden, um hier einen ansprechenden städtebaulichen Abschluss zu erhalten, der auch die prägnante denkmalgeschützte Villa Groyen aufwerten soll. Da der Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, sind Neubauten in diesem Bereich in Höhe, Kubatur und Gestaltung eng mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Terrassenüberdachungen und Wintergärten stellen planungsrechtlich einen Teil des Hauptgebäudes dar. Demzufolge wären diese nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Um die Errichtung an den rückwärtigen und seitlichen Gebäudeseiten auch außerhalb der überbaubaren Flächen zu ermöglichen, sollen sie in begrenztem Maß von maximal 25 m² je Grundstück auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sein. Aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes und des Werterhalts der Gebäude soll eine geringfügige Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen zum Zweck der Gebäudedämmung zulässig sein. 4.3. Bauweise Entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße soll dem Bestand entsprechend „geschlossene Bauweise“ festgesetzt werden. Im Bereich der freistehenden Einzelhäuser im nordöstlichen Planbereich soll „offene Bauweise“ festgesetzt werden, da dies der planerischen Zielsetzung einer aufgelockerten Bebauung in diesem Bereich entspricht. Auch sollen Seite 5 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 hier nur Einzelhäuser zulässig sein, um die bestehende Bauweise und die geringe Wohnungsdichte zu erhalten. 4.4. Lärmschutz (siehe auch Kap. 5.) Das Lärmkataster der Stadt Aachen weist für die Straßen im Planbereich folgende Verkehrsaufkommen aus: Ludwigsallee: 19.500 Kfz/24h Saarstraße: 15.400 Kfz/24h Kupferstraße: 2.450 Kfz/24h Das Plangebiet ist somit entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße erheblichen Lärmemissionen ausgesetzt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht für allgemeine Wohngebiete werden deutlich überschritten. Um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten, ist es daher bei Neu- und Umbauten erforderlich, Bauteile mit ausreichend hohem Schalldämmmaß zu verwenden. Im Bebauungsplan sind die straßennahen Gebäudefassaden mit „AAAA“ bzw. „BBBB“ gekennzeichnet. Für die Außenbauteile der mit „AAAA“ gekennzeichneten Fassaden an der Ludwigsallee errechnet sich nach der 24. BImSchV ein erforderliches Schalldämmmaß von ca. 37 dB. Für die mit „BBBB“ gekennzeichneten Außenbauteile der Fassaden an der Kupferstraße errechnet sich nach der 24. BImSchV ein erforderliches Schalldämmmaß von ca. 30 dB. In den mit „LÄ“ gekennzeichneten stark belasteten Bereichen sollten Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen nicht eingerichtet werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen. 4.5. Denkmalschutz Die Wohngebäude auf den Grundstücken Kupferstraße 2, 8, 10, 14, 18, 20, 26, 28 und Ludwigsallee 59, 61, 63, 65, 67, 69/77, 99 und 101 sind als Denkmal geschützt ist und in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Sie sollen im Bebauungsplan gekennzeichnet werden. 4.6. Erhalt von Bäumen Auf den großzügigen Grundstücken im rückwärtigen Bereich des Plangebiets befinden sich zahlreiche große und alte Bäume, die den Charakter des Gebiets prägen. Bei einer Ortsbegehung durch ein Fachbüro im Herbst 2011 wurden zehn Bäume als ortsbildprägend und besonders erhaltenswert bewertet. Diese Bäume sollen im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden. Die Festsetzung dient dem Ziel, die bestehenden Grünstrukturen und den Siedlungscharakter zu erhalten. 5. Umweltauswirkungen Da der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist keine formale Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da die Planung in erster Linie der Bestandssicherung dient, ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Schutzgut Mensch Immissionsschutz – Aspekt Lärm Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die maßgeblichen Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG) zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Aufgrund des Verursacherprinzips hat der Veranlasser festzustellen, ob eine Belastung vorliegt und diese entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin ist es im Seite 6 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 Rahmen von Planungsmaßnahmen verpflichtend, zukünftige Konflikte zu verhindern und der weiteren Verlärmung grundsätzlich entgegenzuwirken. Im Lärmkataster wurden folgende Verkehrsaufkommen verwendet: Belastungswerte Kfz/24h Lärmkataster (2007) Ludwigsallee Saarstraße Kupferstraße 19.500 Kfz/24h 15.400 Kfz/24h 2.450 Kfz/24h Das Plangebiet wird im Straßenrandbereich der Ludwigsallee erheblich mit Lärm beaufschlagt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht 1 für WA-Gebiete werden deutlich überschritten. Punktuelle Lärmbelastung vor den Gebäuden in der Straße: Ludwigsallee 71,1/60,3 dB(A) Lden 2 / Lnight 3 Kupferstraße 60/50 dB(A) Lden / Lnight 1 Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die Berechnungsverfahren divergieren. 2+3 Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG § 47 a-g, Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Lnight wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet Maßnahmen Im Bebauungsplan sind die straßennahen Gebäudefassaden, die eine freie Sichtverbindung zur Lärmquelle Straße aufweisen, zu kennzeichnen. Mit dieser Markierung werden die unterschiedlich erforderlichen Schalldämmmaße nach DIN 4109 für Außenbauteile von Gebäuden festgelegt. Für die Ludwigsallee errechnet sich nach der 24. BImSchV ein Schalldämmmaß von ca. 37 dB. Für die Kupferstraße errechnet sich nach der 24. BImSchV ein Schalldämmmaß von ca. 30 dB. Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Straßen eingerichtet werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen. Für die lärmbelasteten Straßenabschnitte sind die Flächen zwischen den Hausfassaden und den Grundstücksgrenzen zur Straße als lärmbelastete Flächen zu kennzeichnen. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, grenzt allerdings im Norden an die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des Lousberg. Die Fläche wird nicht vom Biotopkataster der L.Ö.B.F. erfasst. Das Plangebiet weist ausgeprägte Baumstrukturen und Einzelbäume auf, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Maßnahmen zum Baumschutz sind in Kap. 4.6 beschrieben. Seite 7 / 8 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 16.01.2012 Schutzgüter Luft und Klima / Energie Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) schränken den Frischluftabfluss vom Salvatorberg in Richtung Süden ein. Trotzdem soll eine Bebauung am Anschluss an die bestehende Bebauung ermöglicht werden, um in diesem Bereich eine städtebauliche Verbesserung der derzeit ungestalteten Brandwände zu erreichen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein baurechtlicher Vorbescheid für ein entsprechendes Bauvorhaben bereits vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erteilt wurde. Da die vorgesehenen Neubauten so dimensioniert sind, dass der Blick auf die Villa Groyen nicht eingeschränkt wird, bestehen auch aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken. Schutzgut Landschaft/Grün Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg ist es begrüßenswert, auch die vorhandene starke Durchgrünung durch die Aufstellung des B-Planes zu sichern. 6. Auswirkungen der Planung Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet wird bisher nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Diese gesetzliche Grundlage reicht nicht aus, um die vorhandenen Grünstrukturen und den wertvollen Baumbestand im Plangebiet zu erhalten. Der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – soll eine verlässliche und rechtssichere Grundlage bieten, um die künftige bauliche Entwicklung im Plangebiet nachhaltig sozial- und umweltverträglich zu steuern. Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Planung handelt, die nur in sehr geringem Umfang neue Bebauungsmöglichkeiten schafft, sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft zu erwarten. Auch eine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist nicht zu erwarten. 7. Kosten Durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – entstehen keine Kosten. 8. Plandaten Wohnbaufläche: 2,30 ha Plangebietsgröße: 2,30 ha Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am …………. für den Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – die öffentliche Auslegung beschlossen hat. Aachen, den ……………. (Marcel Philipp) Seite 8 / 8