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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105742.pdf
Größe
5,1 MB
Erstellt
19.01.12, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 18:16

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0604/WP16 öffentlich 19.01.2012 Dez. III / FB 61/30 Fortentwicklung des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes und der Provinz Limburg (NL) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.01.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zu den beiden Projekten MRX (IC Eindhoven - Heerlen Aachen) und Heuvellandlinie ( Aachen-Kerkrade-Heerlen-Maastricht) zur Kenntnis. Beide Projekte sind wesentliche Bausteine beim Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur sowie des grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes zwischen den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes und der niederländischen Provinz Limburg. Daher erklärt der Rat erneut seine Unterstützung für die zeitnahe Realisierung beider Projekte. Er bittet die Verbandsversammlung des AVV - im Zusammenwirken mit den Projektpartnern auf der niederländischen Seite (Verkehrsministerium (Infrastructuur en Milieu), Provinz Limburg, Parkstad Limburg etc.) und der deutschen Seite (Nahverkehr Rheinland, Aachener Verkehrsverbund etc.) die zur Realisierung des IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) erforderlichen vertraglichen Grundlagen mit dem Ziel der Inbetriebnahme zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2012 zu erarbeiten , - dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu empfehlen, sich dieser Beschlusslage anzuschließen sowie den IC Eindhoven – Heerlen – Aachen in sein Leistungsangebot einzubeziehen und die erforderlichen Zuwendungen für den Betrieb auf der Basis der zu erarbeitenden vertraglichen Grundlagen bereit zu stellen, - einer grenzüberschreitend koordinierten Beantragung von Fördermitteln (u. a. TEN-T für transeuropäische Netze) für die Gesamtstrecke Heerlen – Herzogenrath – Aachen Hbf (inkl. erforderliche Abfertigungsanlagen für den geplanten ICE London) zuzustimmen, - der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Anlage 3) zwischen AVV, NVR und der Provinz Limburg zur Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen sowie zur Vorlage FB 61/0604/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2012 Seite: 1/6 gemeinsamen Ausschreibung und Vergabe unter der Federführung der Provinz Limburg zuzustimmen und - dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu empfehlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen sowie die Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen auf der Basis der diesbezüglichen zu erarbeitenden vertraglichen Vereinbarungen mit der Provinz Limburg in sein Leistungsangebot einzubeziehen und die erforderlichen Zuwendungen für den Betrieb bereit zu stellen, - einer Durchführung der infrastrukturellen Maßnahmen zur Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen im Rahmen einer Kooperation von ProRail für die niederländische Seite und DB Netz für die deutsche Seite sowie der grenzüberschreitend koordinierten Beantragung von Fördermitteln (u. a. TEN-T für transeuropäische Netze) zuzustimmen und - dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu empfehlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen sowie die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen auf deutscher Seite – nach Beantragung durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen – aus Mitteln des NVR nach § 12 ÖPNV-Gesetz Nordrhein Westfalen zu fördern. Vorlage FB 61/0604/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2012 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) 1.1 Ausgangslage Hinter der Bezeichnung IC Eindhoven – Heerlen – Aachen oder auch MRX verbirgt sich die Verlängerung von bisher in Heerlen endenden IC-Verbindungen aus Richtung des Ballungsgebietes Randstad (Amsterdam, Rotterdam, Den Haag …) / Eindhoven über die deutsch-niederländische Grenze hinaus bis nach Aachen Hbf im Stundentakt mit zusätzlichen Halten in Herzogenrath und Aachen-West. Der IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) ist ein wesentlicher Baustein beim Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur sowie des grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes, insbesondere zwischen den „Wissensregionen“ Aachen und Eindhoven mit ihren bedeutenden technischen Hochschulen als Kristallisationspunkten. Er soll darüber hinaus das niederländische ICSystem über die Grenze in Aachen Hbf an den Hochgeschwindigkeitsverkehr (Thalys/ICE) anbinden. Der IC Eindhoven – Heerlen – Aachen ist einer der Bausteine aus der im Jahre 2008 trinational unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung über das Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft (Anlage 1), des transnationalen INTERREG-Projektes RoCK - Regions of Connected Knowledge und des grenzüberschreitenden INTERREG-Projektes M3 - Mobilität ohne Grenzen in der Euregio Maas-Rhein. In den Niederlanden ist die Nederlandse Spoorwegen (NS) Inhaber einer staatlichen Konzession, auf deren Basis sog. IC-Verbindungen (vergleichbar mit Regionalexpress-Zügen in Nordrhein-Westfalen) sowie Stoptrein-Verbindungen (vergleichbar mit Regionalbahn-Zügen in Nordrhein-Westfalen) angeboten werden. Die derzeitige Konzession der NS endet am 31.12.2014. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird NS die Konzession in modifizierter Form für den Folgezeitraum 2015 – 2025 erhalten. Angesichts der Eingleisigkeit der Strecke Heerlen – Herzogenrath und der zwischen Landgraaf und Herzogenrath fehlenden Elektrifizierung ist sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich, um einen grenzüberschreitenden Regelbetrieb anbieten zu können. Auf deutscher Seite ist die Infrastrukturausbaumaßnahme Bahnhof Herzogenrath Bestandteil des Infrastrukturförderungskatalogs des Nahverkehr Rheinland nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zzgl. eines Anteils aus Bundesmitteln. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde durch DB Netz bereits eingeleitet. Auf niederländischer Seite erfolgt der Ausbau der Strecke Heerlen bis zur deutschen Grenze durch ProRail im Auftrag der Provinz Limburg und des niederländischen Verkehrsministeriums. Die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen ProRail und DB Netz stimmen sich dabei eng mit den Aufgabenträgern sowie untereinander ab. Betrieblich ist der IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) Bestandteil des Zielnetzes 2016 für den SPNV im Gebiet des AVV, dem die Verbandsversammlung des AVV am 10.10.2011 zugestimmt und Vorlage FB 61/0604/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2012 Seite: 3/6 dem Nahverkehr Rheinland die Aufnahme dieses Zielnetzes in den Nahverkehrsplan empfohlen hat (Anlage 2). Unter der Maßgabe der infrastrukturellen Einschränkungen, die derzeit bzw. während des stufenweisen Ausbaus bestehen, ist ein IC-Vorlaufbetrieb mit Einschränkungen (u. a. Dieselbetrieb) nach dem derzeitigen Kenntnisstand frühestens ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2012 möglich. Auf der niederländischen Seite haben Provinz und Parkstad Limburg für eine Anlaufphase bis zum Jahr 2018 die Federführung für die Verlängerung des IC (MRX) bis nach Aachen Hbf übernommen. Ab dem Jahr 2015 geht in Abstimmung mit Provinz und Parkstad Limburg die Federführung sukzessive zum niederländischen Verkehrsministerium über. 1.2 Vorgehensweise und Finanzierung Die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die den Ausbau der Grenzstrecke umsetzen sollen, sind ProRail auf niederländischer Seite und DB Netz auf deutscher Seite. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurde durch DB Netz bereits eingeleitet. Bei ProRail sind die Planungen inzwischen weit fortgeschritten. Gemeinsam mit den niederländischen Partnern wird eine Teilförderung der Infrastrukturmaßnahmen bzw. der Planungskosten für die Gesamtstrecke Heerlen – Herzogenrath – Aachen Hbf (inkl. erforderliche Abfertigungsanlagen für den geplanten ICE London) durch europäische Fördermittel (u. a. TEN-T für transeuropäische Netze) angestrebt. Im Rahmen des INTERREG-Projekts M3 – Mobilität ohne Grenzen in der Euregio Maas-Rhein sind bereits sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite Planungsmittel genehmigt worden. Der Teilabschnitt des IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) auf deutschem Gebiet soll durch den niederländischen Konzessionsinhaber im Stundentakt betrieben werden. Der deutsche Streckenteil soll in das vom NVR betreute SPNV-Netz sowie – u. a. im Hinblick auf die Tarifanwendung, den Fahrkartenvertrieb sowie die Einnahmenaufteilung – vollumfänglich in den AVV integriert werden. Die Höhe der zur Erbringung der zusätzlichen Verkehrsleistungen im Gebiet des Aachener Verkehrsverbunds erforderlichen Zuwendungen ist durch den Nahverkehr Rheinland noch mit den niederländischen Partnern zu verhandeln. Dazu ist ab Dezember 2013 bereits ein Mittelansatz in der Haushaltsplanung des NVR berücksichtigt 2. Direktverbindung Aachen – Kerkrade – Heerlen – Maastricht (Verlängerung der Heuvellandlinie) 2.1 Ausgangslage Die Verlängerung der Heuvellandlinie ausgehend von Maastricht über Heerlen, Kerkrade und Avantis bis nach Aachen schafft eine direkte grenzüberschreitende Schienenverbindung zwischen den Oberzentren Aachen und Maastricht über die Zentren der Parkstad Limburg (Kerkrade und Heerlen). Bei dem Lückenschluss über die deutsch-niederländische Grenze zwischen Aachen-Richterich und Kerkrade handelt es sich infrastrukturell zu überwiegenden Teilen um die Reaktivierung einer gewidmeten Bahntrasse, die mittels eines kurzen Neubauabschnittes mit dem Netz in der Provinz Vorlage FB 61/0604/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2012 Seite: 4/6 Limburg verbunden wird. Dieser kurze grenzüberschreitende Lückenschluss ermöglicht betrieblich die Durchbindung von Regionalverkehrszügen der Heuvellandlinie aus Maastricht, die derzeit im Sackbahnhof Kerkrade kurz vor der deutschen Grenze enden, bis nach Aachen. Die Verlängerung der Heuvellandlinie ist ein wesentlicher Baustein beim Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur sowie des grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes zwischen den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes und der niederländischen Provinz Limburg. Sie ist einer der Bausteine aus der im Jahre 2008 trinational unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung über das Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft (Anlage 1) sowie des INTERREG-Projektes M3 – Mobilität ohne Grenzen in der Euregio Maas-Rhein. Nach erfolgter Prüfung und Bewertung der Maßnahme mit einem positiven Nutzen-Kosten-Quotient hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen in einem Schreiben vom 29.07.2011 die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes bestätigt und in einem weiteren Schreiben vom 08.09.2011 über die Aufnahme des Projektes in die 1. Stufe des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans (Teil Schiene) des Landes Nordrhein-Westfalen informiert. Die Verlängerung der Heuvellandlinie ist Bestandteil des Zielnetzes 2016 für den SPNV im Gebiet des AVV, dem die Verbandsversammlung des AVV am 10.10.2011 zugestimmt und dem Nahverkehr Rheinland die Aufnahme dieses Zielnetzes in den Nahverkehrsplan empfohlen hat (Anlage 2). 2.2 Vorgehensweise Die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die die Reaktivierung bzw. den Neubau der Grenzstrecke umsetzen sollen, sind ProRail auf niederländischer Seite und DB Netz auf deutscher Seite. Beide Unternehmen befinden sich derzeit in den Vorbereitungen, um die Voraussetzungen für eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen. Betrieblich soll die Verlängerung der Heuvellandlinie Bestandteil des multimodalen ÖV-Netzes (Bus & Bahn) der Provinz Limburg werden. Die Ausschreibung der entsprechenden Verkehrsleistungen soll im Rahmen einer formalisierten Zusammenarbeit zwischen AVV, NVR und Provinz Limburg (Federführung) im Jahre 2013 erfolgen, so dass eine Inbetriebnahme der Verlängerung der Heuvellandlinie frühestens zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 stattfinden könnte. Auf deutscher Seite soll die Verlängerung der Heuvellandlinie in das vom NVR betreute SPNV-Netz sowie - u. a. im Hinblick auf die Tarifanwendung, den Fahrkartenvertrieb und die Einnahmenaufteilung - vollumfänglich in den AVV integriert werden. 2.3 Finanzierung Für die Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie wurden auf niederländischer Seite insgesamt € 18 Mio. eingeplant. Die zusätzlichen betrieblichen Mittel bis zur deutschen Grenze werden von der Provinz Limburg getragen. Um nun Planungssicherheit für Bau und Betrieb der Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen herzustellen, erwartet die Provinz Limburg die Unterzeichnung einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Absichtserklärung (Anlage 3) durch die deutschen Partner AVV und NVR. Vorlage FB 61/0604/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2012 Seite: 5/6 Auf der deutschen Seite hat sich der Nahverkehr Rheinland bereits bei der Regionalratssitzung am 27.03.2009 im Hinblick auf die Infrastrukturförderung (€ 22 Mio. gemäß Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan Land NRW) wie auch die Betriebskostenförderung für die Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie eingesetzt. Gemeinsam mit den niederländischen Partnern wird eine Teilförderung der Infrastrukturmaßnahme bzw. der Planungskosten durch europäische Fördermittel (u. a. TEN-T für transeuropäische Netze) angestrebt. Im Rahmen des INTERREG-Projekts M3 – Mobilität ohne Grenzen in der Euregio MaasRhein sind bereits sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite Planungsmittel genehmigt worden. Anlagen: Anlage 1 Absichtserklärung Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft Anlage 2 Zielnetz 2016 für den SPNV im Gebiet des AVV Anlage 3 Absichtserklärung Provinz Limburg, NVR, AVV Vorlage FB 61/0604/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2012 Seite: 6/6 Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft Gemeinsame Absichtserklärung EUREGIO Die Regionen in der Euregio Maas-Rhein (EMR) sind durch Ihre im nationalen Kontext stark peripheren Grenzlagen gekennzeichnet. Dies erfordert im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eine stärkere internationale Ausrichtung. Auch das System des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖV) ist in dieser Hinsicht von Bedeutung. Will die Euregio Maas-Rhein ein attraktiver Standort in der globalen Konkurrenz der Regionen bleiben und sich zu einer europäischen Metropolregion weiterentwickeln, ist ein schnelleres Zusammenwachsen der Regionen auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet notwendig. Dazu ist ein leistungsfähiges grenzüberschreitendes Verkehrssystem mit einem feinmaschigen Netz von Verbindungen erforderlich, in dem der Öffentliche Personenverkehr auf Schiene und Straße unter Einbeziehung der Belange des Güterverkehrs eine zentrale Rolle spielt. Während gute Verbindungen mit Bus und Bahn im Binnenverkehr in den Regionen heute eine Selbstverständlichkeit sind, bestehen im grenzüberschreitenden Verkehr noch große Lücken im Angebot, insbesondere im Zubringerverkehr zum Hochgeschwindigkeitsverkehr, bei den Bahnverbindungen zwischen den Oberzentren (MAHHL-Städte), aber auch bei den Busverbindungen. Um im grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehr in der Euregio Maas-Rhein zu einem integrierten Verbundsystem unter Berücksichtigung des Güterverkehrs zu kommen, muss fortwährend einerseits an einer Verbesserung der Qualität und Verlässlichkeit der bestehenden grenzüberschreitenden Bus- und Bahnlinien und andererseits der Aufhebung technischer, operativer, wirtschaftlicher und struktureller Hindernisse gearbeitet werden. Dazu ist es von Bedeutung, dass sowohl kurz- wie langfristig die Regionen in Zusammenarbeit mit den in der Euregio Maas-Rhein tätigen Verkehrsunternehmen* Initiativen entwickeln oder unterstützen, die zur Aufwertung bestehender grenzüberschreitender Verbindungen und dem Zustandekommen neuer internationaler Verbindungen führen. * Die Verkehrsunternehmen testen die Pläne stets auf Kundenattraktivität, Rentabilität und Machbarkeit.  Zur Verwirklichung der Ambitionen der Euregio MaasRhein und der MAHHL-Städte bezüglich des grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehrs müssen die Regionen und Verkehrsunternehmen/Betreiber sich individuell und gemeinsam stark machen für: 1. Den Einsatz von hochwertigem Bahnmaterial auf regionalen und grenzüberschreitenden Verbindungen, insbesondere zwischen den Ober- zentren der EMR (MAHHL-Städte). 2. Die Aufhebung infrastruktureller Problembereiche, wodurch sowohl die Verlässlichkeit der Fahrpläne verbessert als auch die Kapazität auf der Schiene vergrößert werden kann. 3. Eine derartige Nutzung der verfügbaren Streckenkapazitäten, dass die grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehre sich nicht gegenseitig behindern. 4. Ein einfaches und integriertes Tarif- und Reiseinformationssystem für die Fahrgäste im grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße, sowohl auf lokaler Ebene als auch auf längeren grenzüberschreitenden Relationen. Kurz- und mittelfristig sollen deshalb konkrete Schritte bei den in Anlage 1 genannten Projekten unternommen werden. Als Basis für einen Euregionalen Nahverkehrsplan (ENVP) wurden von der Lenkungsgruppe Studien in Angriff genommen, um die mittel- und langfristigen Verkehrspotenziale zwischen den Regionen und zu/von den bedeutenden Wirtschaftszentren in Europa zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Studie und weiterer bereits ausgeführter Untersuchungen der Regionen wird 2008 der ENVP verabschiedet werden, der als verbindliche Basis für den weiteren Ausbau des grenzüberschreitenden Verkehrsnetzes fungieren wird. Die Ambitionen der jeweiligen Regionen, die Marktpotenziale und die ermittelten (infrastrukturellen) Problembereiche werden darin im Zusammenhang beurteilt, um Einblicke hinsichtlich sinnvoller zukünftiger Investitionen zu erhalten, insbesondere in den Fällen, in denen die Investitionen von mehreren Regionen gemeinsam getätigt werden müssen.  Trotz der Tatsache, dass Europa immer weiter zusammenwächst, finden sich in jedem Land nach wie vor eigene Regeln und Bestimmungen insbesondere im Bahnverkehr, z. B. für Oberleitungsspannung, Sicherheit (Sicherungs- und Erkennungssysteme) und Fahrzeugzulassung. Mit einem beliebigen modernen Zug die EMR zu durchqueren, ist derzeit nicht möglich. Zur Verwirklichung der Ambitionen der Regionen und der MAHHL-Städte in der Euregio Maas-Rhein bezüglich des grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehrs werden die nationalen, regionalen und/oder überregionalen Behörden ersucht, sich einzusetzen: 1. Rechtliche, materielle, wirtschaftliche und struktu- relle Hindernisse aufzuheben, die den grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehr bisweilen unmöglich oder unverhältnismäßig kost- spielig machen, 2. Die Euregio Maas-Rhein bei der Erlangung europäischer Gelder zu unterstützen, um damit die Machbarkeit bestehender und künftiger Pläne zu vergrößern, 3. Die Regionen in der weiteren Ausarbeitung der Studien zu unterstützen, die zu einem euregionalen Nahverkehrsplan führen, 4. Dass die Euregio Maas-Rhein als Versuchsfeld (‚Modellregion’) für einen integrierten grenzüber- schreitenden Öffentlichen Personenverkehr in Euro pa – auf der Basis eines Euregionalen Verkehrsverbundes – ausgewiesen wird. Alle Parteien vereinbaren, konstruktiv zusammen zu arbeiten und die erforderlichen Schritte zur Verwirklichung der Ambitionen der Euregio Maas-Rhein und der MAHHL-Städte bezüglich des grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrs zu unternehmen. Kurzfristig richtet sich die Zusammenarbeit insbesondere auf die Realisierung der in Anlage 1 genannten Projekte.  Anlage 1 Projekte, die schon in Angriff genommen wurden oder werden: 1. Einsatz von hochwertigem Hochgeschwindigkeits- material für grenzüberschreitende Verbindungen über große Abstände und Einsatz des Schnellbahn- Konzepts für die Überbrückung relativ kurzer Ab- stände mit vielen Stopps. 2. Sehr schnelle stündliche Intercity-Verbindung zwischen Maastricht, Lüttich und Brüssel mit gutem Anschluss an das IC-Netz in den Niederlanden. 3. Verknüpfung des niederländischen IC-Netzes mit dem deutschen Hochgeschwindigkeitsnetz durch eine IC/RE-Verbindung (Randstad -) Eindhoven – Sittard – Heerlen – Aachen. 4. Halbstündliche Schnellbahn-Verbindung zwischen Maastricht und Hasselt, die als Straßenbahn die Zentren weiter erschließen und langfristig die Universitäten von Hasselt und Maastricht mit- einander verbinden kann. 5. Untersuchung, ob der Ausbau der geplanten Schnell- bahn-Verbindung Hasselt – Genk – Maasmechelen bis Sittard in Phase 2 des Spartacusplans wünschens wert ist. Als Vorlaufbetrieb kann eine Schnellbusver bindung geschaffen werden. 6. Kurzfristige Einsetzung von zwei Schnellbusverbin- dungen im Rahmen des Spartakusplans Limburg (Achel-Neerpelt-Hasselt und Neerpelt-Bree-Genk). 7. Ausbau von Hasselt zu einem Bahnknotenpunkt, wo sich der Intercityzug Genk – Hasselt – Brüssel und ein neuer Intercity Antwerpen – Hasselt – Lüt- tich kreuzen. Dieser Knotenpunkt ist unter anderem für die künftige Schnellbahn-Bedienung zwischen Maastricht und Hasselt von Bedeutung. 8. Verbesserung der Bahnanschlüsse zwischen Belgisch- Limburg und Aachen im Bahnhof Lüttich mit der Option einer durchgehenden Direktverbindung nach Aachen. 9. Einführung des Lightrail-Konzepts auf der Strecke Kerkrade – Maastricht (Light Rail Süd-Limburg), Ver- knüpfung mit den grenzüberschreitenden Verkehren bis Aachen, und der mögliche Ausbau nach Sittard und Eijsden. 10. Verdichtung der RE-Verbindung Lüttich – Aachen auf einen Stundentakt, Einsatz moderner Fahrzeuge. 12 Schrittweise Inangriffnahme infrastruktureller Problembereiche, um die Verlässlichkeit der Fahrpläne zu verbessern, neue Verbindungen zu ermöglichen und die ‚Konkurrenz’ zwischen Güterverkehr und Personenverkehr aufzuheben. 11. Verbesserung der Strecke Heerlen – Landgraaf – Herzogenrath – Aachen durch die Realisierung einer Kreuzungsmöglichkeit zwischen Heerlen und Landgraaf und mittelfristig einem zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Heerlen – Landgraaf – Herzogenrath sowie dem infrastrukturellen Ausbau der Problembereiche am Bahnhof Herzogenrath und an der Strecke Aachen – Köln. 12. Weitere Untersuchung des Baus einer zweiten grenzüberschreitenden Verbindung zwischen der Parkstad Limburg und der Region Aachen (Heerlen – Kerkrade – Aachen via Avantis) und Freihaltung der entsprechenden Trassen. Förderung des bestmöglichen Einsatzes der nationalen Behörden für die Aufhebung rechtlicher, materieller und wirtschaftlicher Hindernisse. 1 Anlage 2 Präzisierung des Niederländischen Verkehrsministers Die Region hat zusammen mit Akteuren aus den benachbarten ausländischen Regionen Ambitionen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Personenverkehrs formuliert. Wo möglich und wünschenswert, bietet der Verkehrsminister aus seiner Zuständigkeit und in der Verlängerung der MIT-Vereinbarungen vom 16. Oktober 2006 Unterstützung bei der Verwirklichung dieser Ambitionen. Dies erfolgt innerhalb des staatlichen politischen Rahmens unter anderem gemäß der Bestimmung im Bericht Mobilität, der spezifischen ÖV-Gesetzgebung (WP 2000 Eisenbahngesetz) und des Finanzrahmens von MIT und ‚Brede Doeluitkering verkeer en vervoer (BDU)‘. Voraussetzung für einen Beitrag des Ministers ist, dass regionale und lokale Behörden bei der Gestaltung des regionalen und lokalen Nahverkehrs die Initiative ergreifen. Den erfordlichen Einsatz bei vorerwähnten Punkten gewährleistet der Verkehrsminister wie folgt: - Innerhalb des staatlichen politischen Rahmens Mitarbeit am Abbau von gesetzlichen Hindernissen, - Wo möglich und wünschenswert, auf Grundlage einer staatlichen Abwägung zwischen Anträgen aus verschiedenen Regionen aus der Euregio Maas-Rhein Unterstützung bei der Erlangung europäischer Gelder, - Unterstützung der Region bei der Ausarbeitung von Studien durch die Angabe, wie regionale Verkehrsentwicklungsstudien in staatliche Studien passen, wie zum Beispiel die staatlichen Markt- und Kapazitätsanalysen Bahn und regionaler ÖV - In Rücksprache mit Betroffenen aus ihrer Rolle und Zuständigkeit prüfen, welches die (Un)Möglichkeiten sind, eine Modellregion für den grenzüberschreitenden ÖV einzurichten. 14 AVV-Zielnetz Schiene 2016 Duisburg Mönchengladbach Hbf Genhausen Roermond IC IC RB 33 RE 4 RB 39 MRX Sittard Düsseldorf Dortmund Rheindahlen RE 4 Erkelenz D Hückelhoven-Baal RB RB RTB 21 Heerlen 33 Lindern MRX IC Jülich RTB RB 20 RB 20 RB 20 EW-Weisweiler RB 20 RB 928 21 RE ICE THA D / THA Annakirmesplatz Kuhbrücke RB 20 Lendersdorf ICE / THA ICE/THA Flughafen Frankfurt/ Frankfurt Legende Thalys / InterCityExpress Kreuzau-Eifelstraße Eupen IC A MaasRheinExpress Heuvellandlinie Üdingen Untermaubach-Schlagstein Obermaubach RE 29 IC A LiègeGuillemins Renkerstraße/Krankenhaus Tuchmühle Kreuzau Bf Bielefeld Siegen ICE RE 29 ICE / THA IC IC ICE THA Pepinster Angleur Brüssel Paris Au (Sieg) RE 97 RB 20 IC ICIC Köln Hbf RE 1 RB RTB 21 ICIC S 12 S 12 RB 21 MRX RE 1,4,9,29 28,33 21 RERE1,4,7 1,433 RBRB HVL RB RB 20 RTB21 RB 2 S1 MRX IC ICE THA 20 Maastricht RB 20 Düren RTB EW-Nothberg EschweilerTalbahnhof RB 20 RB 20 RE 4 RB 20 Hamm Münster RB IC RB 33 MRX HVL HVL H1 Spekholzerheide Zerkall Nideggen-Brück B Abenden Blens Hausen Heimbach RB RTB 21 IC RB 20 RegionalExpress RegionalBahn S-Bahn Fernverkehrsstation Linienendpunkt ABSICHTSERKLÄRUNG zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Provinz Limburg (Niederlande) und des Aachener Verkehrsverbundes (Deutschland) mit besonderem Bezug auf die gemeinsame Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen (SPNV-Direktverbindung Maastricht – Aachen). zwischen dem College van Gedeputeerde Staten der Provinz Limburg, welches als Verwaltungsorgan handelt und rechtskräftig vertreten wird durch dhr. A.E.P.J. Janssen (nachfolgend „Provinz Limburg“ genannt) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 D-50667 Köln (nachfolgend „ZV NVR“ genannt) und der Aachener Verkehrsverbund GmbH Neuköllner Straße 1 D-52068 Aachen (nachfolgend „AVV GmbH“ genannt) -2- 1. Vorbemerkung Die Provinz Limburg vergibt Konzessionen im öffentlichen Nahverkehr im Gebiet der Provinz Limburg (ÖV-Aufgabenträger). Die Provinz Limburg ist in diesem Zusammenhang für den regionalen Linien- und Stadtverkehr per Bus/Regiotaxi sowie für den regionalisierten Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Provinz Limburg verantwortlich. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Aachener Verkehrsverbunds1 und des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg2. Bei der AVV GmbH3 ist die euregionale Koordinierungsstelle für Bus und Bahn angesiedelt. Die Provinz Limburg und die Regio Aachen konstatieren, dass ein attraktiver und kundengerechter öffentlicher Nahverkehr für eine adäquate sozio-ökonomische Entwicklung unentbehrlich ist. Sowohl die Provinz Limburg als auch der ZV NVR sowie die AVV GmbH streben daher einen qualitativ hochwertigen und nachhaltigen grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr zwischen der Regio Aachen und Süd-Limburg an. Relevant ist in diesem Rahmen insbesondere der Schienenpersonennahverkehr. Die Provinz Limburg, der ZV NVR und die AVV GmbH sind sich der Tatsache bewusst, dass nur dann, wenn auf beiden Seiten der Grenze in Schieneninfrastruktur investiert wird und gemeinsam die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden Bahnbetrieb geschaffen werden, grenzüberschreitenden Verbindungen im Schienenpersonennahverkehr zustande kommen. 2. Gegenstand der Absichtserklärung Mit dieser Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Provinz Limburg (Niederlande) und des Aachener Verkehrsverbundes (Deutschland) sprechen die Provinz Limburg, der ZV NVR und die AVV GmbH die Absicht aus: - Gemeinsam den grenzüberschreitenden Lückenschluss im Schienennetz (Kerkrade – Avantis – Richterich) zu realisieren und - die SPNV-Linie Maastricht – Heerlen – Avantis – Aachen gemeinsam auszuschreiben mit dem Ziel der Inbetriebnahme der SPNV-Linie Maastricht – Heerlen – Avantis – Aachen im Dezember 2016. Die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Detailabsprachen und Vereinbarungen werden ab sofort ausgearbeitet. 1 Dieser umfasst die Gebietskörperschaften Kreis Heinsberg, Kreis Aachen, Stadt Aachen und Kreis Düren. 2 Dieser umfasst die Gebietskörperschaften Rhein-Erftkreis, Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Stadt Köln, Stadt Bonn, Stadt Leverkusen und die Stadt Monheim. 3 Managementgesellschaft des Zweckverbands Aachener Verkehrsverbund C:\DOKUME~1\PBerg\LOKALE~1\Temp\XPgrpwise\12-01-25 euregionaler Schienenverkehr Anlage 3_110117_Absichtse_1.docx -3- 3. Schlussbemerkungen Grundsätzlich gilt das Territorialprinzip, d. h. die gesetzliche Zuständigkeit der Vertragspartner, z. B. für ihre jeweiligen Gebiete (z. B. für die Finanzierung von ÖVLeistungen bzw. Maßnahmen) bleibt von der Absichtserklärung unberührt. Maastricht, den..................... Provinz Limburg Aachen, den..................... Aachener Verkehrsverbund GmbH Aachen, den..................... Nahverkehr Rheinland GmbH C:\DOKUME~1\PBerg\LOKALE~1\Temp\XPgrpwise\12-01-25 euregionaler Schienenverkehr Anlage 3_110117_Absichtse_1.docx