Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105742.pdf
Größe
5,1 MB
Erstellt
19.01.12, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0604/WP16
öffentlich
19.01.2012
Dez. III / FB 61/30
Fortentwicklung des grenzüberschreitenden
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen den Gebieten
des Aachener Verkehrsverbundes und der Provinz Limburg (NL)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.01.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zu den beiden Projekten MRX (IC Eindhoven - Heerlen Aachen) und Heuvellandlinie ( Aachen-Kerkrade-Heerlen-Maastricht) zur Kenntnis. Beide Projekte
sind wesentliche Bausteine beim Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur sowie des
grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes zwischen den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes
und der niederländischen Provinz Limburg.
Daher erklärt der Rat erneut seine Unterstützung für die zeitnahe Realisierung beider Projekte.
Er bittet die Verbandsversammlung des AVV
-
im Zusammenwirken mit den Projektpartnern auf der niederländischen Seite
(Verkehrsministerium (Infrastructuur en Milieu), Provinz Limburg, Parkstad Limburg etc.) und
der deutschen Seite (Nahverkehr Rheinland, Aachener Verkehrsverbund etc.) die zur
Realisierung des IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) erforderlichen vertraglichen
Grundlagen mit dem Ziel der Inbetriebnahme zum internationalen Fahrplanwechsel im
Dezember 2012 zu erarbeiten ,
-
dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu empfehlen, sich dieser Beschlusslage
anzuschließen sowie den IC Eindhoven – Heerlen – Aachen in sein Leistungsangebot
einzubeziehen und die erforderlichen Zuwendungen für den Betrieb auf der Basis der zu
erarbeitenden vertraglichen Grundlagen bereit zu stellen,
-
einer grenzüberschreitend koordinierten Beantragung von Fördermitteln (u. a. TEN-T für
transeuropäische Netze) für die Gesamtstrecke Heerlen – Herzogenrath – Aachen Hbf (inkl.
erforderliche Abfertigungsanlagen für den geplanten ICE London) zuzustimmen,
-
der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Anlage 3) zwischen AVV, NVR und der Provinz
Limburg zur Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen sowie zur
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Ausdruck vom: 19.01.2012
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gemeinsamen Ausschreibung und Vergabe unter der Federführung der Provinz Limburg
zuzustimmen und
-
dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu empfehlen, einen entsprechenden Beschluss
zu fassen sowie die Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach Aachen auf der Basis der
diesbezüglichen zu erarbeitenden vertraglichen Vereinbarungen mit der Provinz Limburg in
sein Leistungsangebot einzubeziehen und die erforderlichen Zuwendungen für den Betrieb
bereit zu stellen,
-
einer Durchführung der infrastrukturellen Maßnahmen zur Verlängerung der Heuvellandlinie
bis nach Aachen im Rahmen einer Kooperation von ProRail für die niederländische Seite und
DB Netz für die deutsche Seite sowie der grenzüberschreitend koordinierten Beantragung von
Fördermitteln (u. a. TEN-T für transeuropäische Netze) zuzustimmen und
-
dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu empfehlen, einen entsprechenden Beschluss
zu fassen sowie die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen auf deutscher Seite – nach
Beantragung durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen – aus Mitteln des NVR nach § 12
ÖPNV-Gesetz Nordrhein Westfalen zu fördern.
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Erläuterungen:
1. IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX)
1.1 Ausgangslage
Hinter der Bezeichnung IC Eindhoven – Heerlen – Aachen oder auch MRX verbirgt sich die
Verlängerung von bisher in Heerlen endenden IC-Verbindungen aus Richtung des Ballungsgebietes
Randstad (Amsterdam, Rotterdam, Den Haag …) / Eindhoven über die deutsch-niederländische
Grenze hinaus bis nach Aachen Hbf im Stundentakt mit zusätzlichen Halten in Herzogenrath und
Aachen-West.
Der IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) ist ein wesentlicher Baustein beim Ausbau der
grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur sowie des grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes,
insbesondere zwischen den „Wissensregionen“ Aachen und Eindhoven mit ihren bedeutenden
technischen Hochschulen als Kristallisationspunkten. Er soll darüber hinaus das niederländische ICSystem über die Grenze in Aachen Hbf an den Hochgeschwindigkeitsverkehr (Thalys/ICE) anbinden.
Der IC Eindhoven – Heerlen – Aachen ist einer der Bausteine aus der im Jahre 2008 trinational
unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung über das Zusammenarbeiten am Euregionalen
Nahverkehr der Zukunft (Anlage 1), des transnationalen INTERREG-Projektes RoCK - Regions of
Connected Knowledge und des grenzüberschreitenden INTERREG-Projektes M3 - Mobilität ohne
Grenzen in der Euregio Maas-Rhein.
In den Niederlanden ist die Nederlandse Spoorwegen (NS) Inhaber einer staatlichen Konzession, auf
deren Basis sog. IC-Verbindungen (vergleichbar mit Regionalexpress-Zügen in Nordrhein-Westfalen)
sowie Stoptrein-Verbindungen (vergleichbar mit Regionalbahn-Zügen in Nordrhein-Westfalen)
angeboten werden. Die derzeitige Konzession der NS endet am 31.12.2014. Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand wird NS die Konzession in modifizierter Form für den Folgezeitraum 2015 – 2025
erhalten.
Angesichts der Eingleisigkeit der Strecke Heerlen – Herzogenrath und der zwischen Landgraaf und
Herzogenrath fehlenden Elektrifizierung ist sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite
ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich, um einen grenzüberschreitenden Regelbetrieb anbieten zu
können.
Auf deutscher Seite ist die Infrastrukturausbaumaßnahme Bahnhof Herzogenrath Bestandteil des
Infrastrukturförderungskatalogs des Nahverkehr Rheinland nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen zzgl. eines Anteils aus Bundesmitteln. Die Umsetzung dieser Maßnahme
wurde durch DB Netz bereits eingeleitet.
Auf niederländischer Seite erfolgt der Ausbau der Strecke Heerlen bis zur deutschen Grenze durch
ProRail im Auftrag der Provinz Limburg und des niederländischen Verkehrsministeriums. Die beiden
Eisenbahninfrastrukturunternehmen ProRail und DB Netz stimmen sich dabei eng mit den
Aufgabenträgern sowie untereinander ab.
Betrieblich ist der IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) Bestandteil des Zielnetzes 2016 für den
SPNV im Gebiet des AVV, dem die Verbandsversammlung des AVV am 10.10.2011 zugestimmt und
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dem Nahverkehr Rheinland die Aufnahme dieses Zielnetzes in den Nahverkehrsplan empfohlen hat
(Anlage 2).
Unter der Maßgabe der infrastrukturellen Einschränkungen, die derzeit bzw. während des
stufenweisen Ausbaus bestehen, ist ein IC-Vorlaufbetrieb mit Einschränkungen (u. a. Dieselbetrieb)
nach dem derzeitigen Kenntnisstand frühestens ab dem internationalen Fahrplanwechsel im
Dezember 2012 möglich.
Auf der niederländischen Seite haben Provinz und Parkstad Limburg für eine Anlaufphase bis zum
Jahr 2018 die Federführung für die Verlängerung des IC (MRX) bis nach Aachen Hbf übernommen.
Ab dem Jahr 2015 geht in Abstimmung mit Provinz und Parkstad Limburg die Federführung
sukzessive zum niederländischen Verkehrsministerium über.
1.2 Vorgehensweise und Finanzierung
Die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die den Ausbau der Grenzstrecke umsetzen sollen,
sind ProRail auf niederländischer Seite und DB Netz auf deutscher Seite. Die Umsetzung der
Ausbaumaßnahmen wurde durch DB Netz bereits eingeleitet. Bei ProRail sind die Planungen
inzwischen weit fortgeschritten.
Gemeinsam mit den niederländischen Partnern wird eine Teilförderung der Infrastrukturmaßnahmen
bzw. der Planungskosten für die Gesamtstrecke Heerlen – Herzogenrath – Aachen Hbf (inkl.
erforderliche Abfertigungsanlagen für den geplanten ICE London) durch europäische Fördermittel
(u. a. TEN-T für transeuropäische Netze) angestrebt. Im Rahmen des INTERREG-Projekts M3 –
Mobilität ohne Grenzen in der Euregio Maas-Rhein sind bereits sowohl auf niederländischer als auch
auf deutscher Seite Planungsmittel genehmigt worden.
Der Teilabschnitt des IC Eindhoven – Heerlen – Aachen (MRX) auf deutschem Gebiet soll durch den
niederländischen Konzessionsinhaber im Stundentakt betrieben werden. Der deutsche Streckenteil
soll in das vom NVR betreute SPNV-Netz sowie – u. a. im Hinblick auf die Tarifanwendung, den
Fahrkartenvertrieb sowie die Einnahmenaufteilung – vollumfänglich in den AVV integriert werden. Die
Höhe der zur Erbringung der zusätzlichen Verkehrsleistungen im Gebiet des Aachener
Verkehrsverbunds erforderlichen Zuwendungen ist durch den Nahverkehr Rheinland noch mit den
niederländischen Partnern zu verhandeln. Dazu ist ab Dezember 2013 bereits ein Mittelansatz in der
Haushaltsplanung des NVR berücksichtigt
2. Direktverbindung Aachen – Kerkrade – Heerlen – Maastricht (Verlängerung der
Heuvellandlinie)
2.1 Ausgangslage
Die Verlängerung der Heuvellandlinie ausgehend von Maastricht über Heerlen, Kerkrade und Avantis
bis nach Aachen schafft eine direkte grenzüberschreitende Schienenverbindung zwischen den
Oberzentren Aachen und Maastricht über die Zentren der Parkstad Limburg (Kerkrade und Heerlen).
Bei dem Lückenschluss über die deutsch-niederländische Grenze zwischen Aachen-Richterich und
Kerkrade handelt es sich infrastrukturell zu überwiegenden Teilen um die Reaktivierung einer
gewidmeten Bahntrasse, die mittels eines kurzen Neubauabschnittes mit dem Netz in der Provinz
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Limburg verbunden wird. Dieser kurze grenzüberschreitende Lückenschluss ermöglicht betrieblich die
Durchbindung von Regionalverkehrszügen der Heuvellandlinie aus Maastricht, die derzeit im
Sackbahnhof Kerkrade kurz vor der deutschen Grenze enden, bis nach Aachen.
Die Verlängerung der Heuvellandlinie ist ein wesentlicher Baustein beim Ausbau der
grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur sowie des grenzüberschreitenden Verkehrsangebotes
zwischen den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes und der niederländischen Provinz Limburg.
Sie ist einer der Bausteine aus der im Jahre 2008 trinational unterzeichneten gemeinsamen
Absichtserklärung über das Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft (Anlage 1)
sowie des INTERREG-Projektes M3 – Mobilität ohne Grenzen in der Euregio Maas-Rhein.
Nach erfolgter Prüfung und Bewertung der Maßnahme mit einem positiven Nutzen-Kosten-Quotient
hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen in einem Schreiben vom 29.07.2011 die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes
bestätigt und in einem weiteren Schreiben vom 08.09.2011 über die Aufnahme des Projektes in die 1.
Stufe des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans (Teil Schiene) des Landes Nordrhein-Westfalen
informiert.
Die Verlängerung der Heuvellandlinie ist Bestandteil des Zielnetzes 2016 für den SPNV im Gebiet des
AVV, dem die Verbandsversammlung des AVV am 10.10.2011 zugestimmt und dem Nahverkehr
Rheinland die Aufnahme dieses Zielnetzes in den Nahverkehrsplan empfohlen hat (Anlage 2).
2.2 Vorgehensweise
Die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die die Reaktivierung bzw. den Neubau der
Grenzstrecke umsetzen sollen, sind ProRail auf niederländischer Seite und DB Netz auf deutscher
Seite. Beide Unternehmen befinden sich derzeit in den Vorbereitungen, um die Voraussetzungen für
eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen.
Betrieblich soll die Verlängerung der Heuvellandlinie Bestandteil des multimodalen ÖV-Netzes (Bus &
Bahn) der Provinz Limburg werden. Die Ausschreibung der entsprechenden Verkehrsleistungen soll
im Rahmen einer formalisierten Zusammenarbeit zwischen AVV, NVR und Provinz Limburg
(Federführung) im Jahre 2013 erfolgen, so dass eine Inbetriebnahme der Verlängerung der
Heuvellandlinie frühestens zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 stattfinden
könnte.
Auf deutscher Seite soll die Verlängerung der Heuvellandlinie in das vom NVR betreute SPNV-Netz
sowie - u. a. im Hinblick auf die Tarifanwendung, den Fahrkartenvertrieb und die Einnahmenaufteilung
- vollumfänglich in den AVV integriert werden.
2.3 Finanzierung
Für die Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie
wurden auf niederländischer Seite insgesamt € 18 Mio. eingeplant. Die zusätzlichen betrieblichen
Mittel bis zur deutschen Grenze werden von der Provinz Limburg getragen.
Um nun Planungssicherheit für Bau und Betrieb der Verlängerung der Heuvellandlinie bis nach
Aachen herzustellen, erwartet die Provinz Limburg die Unterzeichnung einer gemeinsamen
grenzüberschreitenden Absichtserklärung (Anlage 3) durch die deutschen Partner AVV und NVR.
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Auf der deutschen Seite hat sich der Nahverkehr Rheinland bereits bei der Regionalratssitzung am
27.03.2009 im Hinblick auf die Infrastrukturförderung (€ 22 Mio. gemäß
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan Land NRW) wie auch die Betriebskostenförderung für die
Realisierung der Verlängerung der Heuvellandlinie eingesetzt.
Gemeinsam mit den niederländischen Partnern wird eine Teilförderung der Infrastrukturmaßnahme
bzw. der Planungskosten durch europäische Fördermittel (u. a. TEN-T für transeuropäische Netze)
angestrebt. Im Rahmen des INTERREG-Projekts M3 – Mobilität ohne Grenzen in der Euregio MaasRhein sind bereits sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite Planungsmittel
genehmigt worden.
Anlagen:
Anlage 1 Absichtserklärung Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft
Anlage 2 Zielnetz 2016 für den SPNV im Gebiet des AVV
Anlage 3 Absichtserklärung Provinz Limburg, NVR, AVV
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Zusammenarbeiten am
Euregionalen Nahverkehr
der Zukunft
Gemeinsame Absichtserklärung
EUREGIO
Die Regionen in der Euregio Maas-Rhein (EMR) sind
durch Ihre im nationalen Kontext stark peripheren Grenzlagen gekennzeichnet. Dies erfordert im Hinblick auf die
zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eine stärkere internationale Ausrichtung. Auch das System des Öffentlichen
Personenverkehrs (ÖV) ist in dieser Hinsicht von Bedeutung.
Will die Euregio Maas-Rhein ein attraktiver Standort in der
globalen Konkurrenz der Regionen bleiben und sich zu
einer europäischen Metropolregion weiterentwickeln, ist ein
schnelleres Zusammenwachsen der Regionen auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet notwendig.
Dazu ist ein leistungsfähiges grenzüberschreitendes
Verkehrssystem mit einem feinmaschigen Netz von Verbindungen erforderlich, in dem der Öffentliche Personenverkehr auf Schiene und Straße unter Einbeziehung der
Belange des Güterverkehrs eine zentrale Rolle spielt.
Während gute Verbindungen mit Bus und Bahn im Binnenverkehr in den Regionen heute eine Selbstverständlichkeit
sind, bestehen im grenzüberschreitenden Verkehr noch
große Lücken im Angebot, insbesondere im Zubringerverkehr zum Hochgeschwindigkeitsverkehr, bei den Bahnverbindungen zwischen den Oberzentren (MAHHL-Städte), aber
auch bei den Busverbindungen.
Um im grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehr in der Euregio Maas-Rhein zu einem integrierten Verbundsystem unter Berücksichtigung des Güterverkehrs zu kommen, muss fortwährend einerseits an
einer Verbesserung der Qualität und Verlässlichkeit der
bestehenden grenzüberschreitenden Bus- und Bahnlinien und andererseits der Aufhebung technischer, operativer, wirtschaftlicher und struktureller Hindernisse
gearbeitet werden.
Dazu ist es von Bedeutung, dass sowohl kurz- wie langfristig die Regionen in Zusammenarbeit mit den in der
Euregio Maas-Rhein tätigen Verkehrsunternehmen* Initiativen entwickeln oder unterstützen, die zur Aufwertung
bestehender grenzüberschreitender Verbindungen und
dem Zustandekommen neuer internationaler Verbindungen
führen.
* Die Verkehrsunternehmen testen die Pläne stets auf Kundenattraktivität, Rentabilität
und Machbarkeit.
Zur Verwirklichung der Ambitionen der Euregio MaasRhein und der MAHHL-Städte bezüglich des grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehrs müssen die Regionen
und Verkehrsunternehmen/Betreiber sich individuell und
gemeinsam stark machen für:
1.
Den Einsatz von hochwertigem Bahnmaterial
auf regionalen und grenzüberschreitenden Verbindungen, insbesondere zwischen den Ober-
zentren der EMR (MAHHL-Städte).
2.
Die Aufhebung infrastruktureller Problembereiche,
wodurch sowohl die Verlässlichkeit der Fahrpläne
verbessert als auch die Kapazität auf der Schiene
vergrößert werden kann.
3.
Eine derartige Nutzung der verfügbaren Streckenkapazitäten, dass die grenzüberschreitenden
Personen- und Güterverkehre sich nicht gegenseitig
behindern.
4.
Ein einfaches und integriertes Tarif- und
Reiseinformationssystem für die Fahrgäste im
grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße, sowohl auf lokaler
Ebene als auch auf längeren grenzüberschreitenden
Relationen.
Kurz- und mittelfristig sollen deshalb konkrete Schritte
bei den in Anlage 1 genannten Projekten unternommen
werden.
Als Basis für einen Euregionalen Nahverkehrsplan (ENVP)
wurden von der Lenkungsgruppe Studien in Angriff genommen, um die mittel- und langfristigen Verkehrspotenziale
zwischen den Regionen und zu/von den bedeutenden
Wirtschaftszentren in Europa zu ermitteln. Auf Grundlage
dieser Studie und weiterer bereits ausgeführter Untersuchungen der Regionen wird 2008 der ENVP verabschiedet
werden, der als verbindliche Basis für den weiteren Ausbau
des grenzüberschreitenden Verkehrsnetzes fungieren wird.
Die Ambitionen der jeweiligen Regionen, die Marktpotenziale und die ermittelten (infrastrukturellen) Problembereiche
werden darin im Zusammenhang beurteilt, um Einblicke
hinsichtlich sinnvoller zukünftiger Investitionen zu erhalten,
insbesondere in den Fällen, in denen die Investitionen von
mehreren Regionen gemeinsam getätigt werden müssen.
Trotz der Tatsache, dass Europa immer weiter zusammenwächst, finden sich in jedem Land nach wie vor eigene
Regeln und Bestimmungen insbesondere im Bahnverkehr,
z. B. für Oberleitungsspannung, Sicherheit (Sicherungs- und
Erkennungssysteme) und Fahrzeugzulassung. Mit einem beliebigen modernen Zug die EMR zu durchqueren, ist derzeit
nicht möglich.
Zur Verwirklichung der Ambitionen der Regionen und der
MAHHL-Städte in der Euregio Maas-Rhein bezüglich des
grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehrs werden die nationalen, regionalen und/oder überregionalen
Behörden ersucht, sich einzusetzen:
1.
Rechtliche, materielle, wirtschaftliche und struktu-
relle Hindernisse aufzuheben, die den grenzüberschreitenden Öffentlichen Personenverkehr
bisweilen unmöglich oder unverhältnismäßig kost-
spielig machen,
2.
Die Euregio Maas-Rhein bei der Erlangung europäischer Gelder zu unterstützen, um damit die
Machbarkeit bestehender und künftiger Pläne zu
vergrößern,
3. Die Regionen in der weiteren Ausarbeitung der
Studien zu unterstützen, die zu einem euregionalen
Nahverkehrsplan führen,
4.
Dass die Euregio Maas-Rhein als Versuchsfeld
(‚Modellregion’) für einen integrierten grenzüber-
schreitenden Öffentlichen Personenverkehr in Euro
pa – auf der Basis eines Euregionalen Verkehrsverbundes – ausgewiesen wird.
Alle Parteien vereinbaren, konstruktiv zusammen zu arbeiten und die erforderlichen Schritte zur Verwirklichung der
Ambitionen der Euregio Maas-Rhein und der MAHHL-Städte
bezüglich des grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrs zu unternehmen. Kurzfristig richtet sich die
Zusammenarbeit insbesondere auf die Realisierung der in
Anlage 1 genannten Projekte.
Anlage 1
Projekte, die schon in Angriff genommen wurden oder
werden:
1.
Einsatz von hochwertigem Hochgeschwindigkeits-
material für grenzüberschreitende Verbindungen
über große Abstände und Einsatz des Schnellbahn-
Konzepts für die Überbrückung relativ kurzer Ab-
stände mit vielen Stopps.
2. Sehr schnelle stündliche Intercity-Verbindung
zwischen Maastricht, Lüttich und Brüssel mit gutem
Anschluss an das IC-Netz in den Niederlanden.
3.
Verknüpfung des niederländischen IC-Netzes mit
dem deutschen Hochgeschwindigkeitsnetz durch
eine IC/RE-Verbindung (Randstad -) Eindhoven –
Sittard – Heerlen – Aachen.
4.
Halbstündliche Schnellbahn-Verbindung zwischen
Maastricht und Hasselt, die als Straßenbahn die
Zentren weiter erschließen und langfristig die
Universitäten von Hasselt und Maastricht mit-
einander verbinden kann.
5.
Untersuchung, ob der Ausbau der geplanten Schnell-
bahn-Verbindung Hasselt – Genk – Maasmechelen
bis Sittard in Phase 2 des Spartacusplans wünschens
wert ist. Als Vorlaufbetrieb kann eine Schnellbusver
bindung geschaffen werden.
6. Kurzfristige Einsetzung von zwei Schnellbusverbin-
dungen im Rahmen des Spartakusplans Limburg
(Achel-Neerpelt-Hasselt und Neerpelt-Bree-Genk).
7.
Ausbau von Hasselt zu einem Bahnknotenpunkt,
wo sich der Intercityzug Genk – Hasselt – Brüssel
und ein neuer Intercity Antwerpen – Hasselt – Lüt-
tich kreuzen. Dieser Knotenpunkt ist unter anderem
für die künftige Schnellbahn-Bedienung zwischen
Maastricht und Hasselt von Bedeutung.
8.
Verbesserung der Bahnanschlüsse zwischen Belgisch-
Limburg und Aachen im Bahnhof Lüttich mit der
Option einer durchgehenden Direktverbindung
nach Aachen.
9.
Einführung des Lightrail-Konzepts auf der Strecke
Kerkrade – Maastricht (Light Rail Süd-Limburg), Ver-
knüpfung mit den grenzüberschreitenden Verkehren
bis Aachen, und der mögliche Ausbau nach Sittard
und Eijsden.
10. Verdichtung der RE-Verbindung Lüttich – Aachen auf
einen Stundentakt, Einsatz moderner Fahrzeuge.
12
Schrittweise Inangriffnahme infrastruktureller Problembereiche, um die Verlässlichkeit der Fahrpläne zu verbessern,
neue Verbindungen zu ermöglichen und die ‚Konkurrenz’
zwischen Güterverkehr und Personenverkehr aufzuheben.
11. Verbesserung der Strecke Heerlen – Landgraaf –
Herzogenrath – Aachen durch die Realisierung
einer Kreuzungsmöglichkeit zwischen Heerlen und
Landgraaf und mittelfristig einem zweigleisigen
Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Heerlen –
Landgraaf – Herzogenrath sowie dem infrastrukturellen Ausbau der Problembereiche am Bahnhof
Herzogenrath und an der Strecke Aachen – Köln.
12. Weitere Untersuchung des Baus einer zweiten
grenzüberschreitenden Verbindung zwischen der
Parkstad Limburg und der Region Aachen
(Heerlen – Kerkrade – Aachen via Avantis) und
Freihaltung der entsprechenden Trassen.
Förderung des bestmöglichen Einsatzes der nationalen
Behörden für die Aufhebung rechtlicher, materieller und
wirtschaftlicher Hindernisse.
1
Anlage 2
Präzisierung des Niederländischen Verkehrsministers
Die Region hat zusammen mit Akteuren aus den benachbarten ausländischen Regionen Ambitionen auf dem Gebiet
des grenzüberschreitenden Personenverkehrs formuliert.
Wo möglich und wünschenswert, bietet der Verkehrsminister aus seiner Zuständigkeit und in der Verlängerung
der MIT-Vereinbarungen vom 16. Oktober 2006 Unterstützung bei der Verwirklichung dieser Ambitionen. Dies
erfolgt innerhalb des staatlichen politischen Rahmens unter
anderem gemäß der Bestimmung im Bericht Mobilität, der
spezifischen ÖV-Gesetzgebung (WP 2000 Eisenbahngesetz)
und des Finanzrahmens von MIT und ‚Brede Doeluitkering
verkeer en vervoer (BDU)‘.
Voraussetzung für einen Beitrag des Ministers ist, dass regionale und lokale Behörden bei der Gestaltung des regionalen und lokalen Nahverkehrs die Initiative ergreifen.
Den erfordlichen Einsatz bei vorerwähnten Punkten gewährleistet der Verkehrsminister wie folgt:
- Innerhalb des staatlichen politischen Rahmens Mitarbeit
am Abbau von gesetzlichen Hindernissen,
- Wo möglich und wünschenswert, auf Grundlage einer
staatlichen Abwägung zwischen Anträgen aus verschiedenen Regionen aus der Euregio Maas-Rhein Unterstützung bei der Erlangung europäischer Gelder,
- Unterstützung der Region bei der Ausarbeitung von
Studien durch die Angabe, wie regionale Verkehrsentwicklungsstudien in staatliche Studien passen, wie zum Beispiel die staatlichen Markt- und Kapazitätsanalysen Bahn
und regionaler ÖV
- In Rücksprache mit Betroffenen aus ihrer Rolle und Zuständigkeit prüfen, welches die (Un)Möglichkeiten sind,
eine Modellregion für den grenzüberschreitenden ÖV
einzurichten.
14
AVV-Zielnetz Schiene 2016
Duisburg
Mönchengladbach Hbf
Genhausen
Roermond
IC IC
RB 33
RE
4
RB 39
MRX
Sittard
Düsseldorf
Dortmund
Rheindahlen
RE 4
Erkelenz
D
Hückelhoven-Baal
RB
RB
RTB
21
Heerlen
33
Lindern
MRX
IC
Jülich
RTB
RB 20
RB 20
RB 20
EW-Weisweiler
RB 20
RB 928
21
RE
ICE
THA
D / THA
Annakirmesplatz
Kuhbrücke
RB 20
Lendersdorf
ICE / THA
ICE/THA
Flughafen Frankfurt/
Frankfurt
Legende
Thalys / InterCityExpress
Kreuzau-Eifelstraße
Eupen
IC A
MaasRheinExpress
Heuvellandlinie
Üdingen
Untermaubach-Schlagstein
Obermaubach
RE 29
IC A
LiègeGuillemins
Renkerstraße/Krankenhaus
Tuchmühle
Kreuzau Bf
Bielefeld
Siegen
ICE
RE 29
ICE / THA
IC
IC
ICE
THA
Pepinster
Angleur
Brüssel
Paris
Au (Sieg)
RE 97
RB 20
IC
ICIC
Köln Hbf
RE 1
RB
RTB
21
ICIC
S 12
S 12
RB 21
MRX RE 1,4,9,29
28,33
21
RERE1,4,7
1,433 RBRB
HVL
RB
RB 20
RTB21
RB
2
S1
MRX
IC
ICE
THA
20
Maastricht
RB 20
Düren
RTB
EW-Nothberg
EschweilerTalbahnhof
RB 20
RB 20
RE 4
RB 20
Hamm
Münster
RB
IC
RB 33
MRX
HVL
HVL
H1
Spekholzerheide
Zerkall
Nideggen-Brück
B
Abenden
Blens
Hausen
Heimbach
RB
RTB
21
IC
RB 20
RegionalExpress
RegionalBahn
S-Bahn
Fernverkehrsstation
Linienendpunkt
ABSICHTSERKLÄRUNG
zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im
Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Provinz
Limburg (Niederlande) und des Aachener
Verkehrsverbundes (Deutschland) mit besonderem Bezug
auf die gemeinsame Realisierung der Verlängerung der
Heuvellandlinie bis nach Aachen (SPNV-Direktverbindung
Maastricht – Aachen).
zwischen
dem College van Gedeputeerde Staten der Provinz Limburg,
welches als Verwaltungsorgan handelt und rechtskräftig
vertreten wird durch dhr. A.E.P.J. Janssen (nachfolgend
„Provinz Limburg“ genannt)
und
dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland
Glockengasse 37-39
D-50667 Köln
(nachfolgend „ZV NVR“ genannt)
und
der Aachener Verkehrsverbund GmbH
Neuköllner Straße 1
D-52068 Aachen
(nachfolgend „AVV GmbH“ genannt)
-2-
1.
Vorbemerkung
Die Provinz Limburg vergibt Konzessionen im öffentlichen Nahverkehr im Gebiet der
Provinz Limburg (ÖV-Aufgabenträger). Die Provinz Limburg ist in diesem
Zusammenhang für den regionalen Linien- und Stadtverkehr per Bus/Regiotaxi sowie
für den regionalisierten Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Provinz Limburg
verantwortlich.
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland ist Aufgabenträger für den
Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Aachener Verkehrsverbunds1 und des
Verkehrsverbunds Rhein-Sieg2. Bei der AVV GmbH3 ist die euregionale
Koordinierungsstelle für Bus und Bahn angesiedelt.
Die Provinz Limburg und die Regio Aachen konstatieren, dass ein attraktiver und
kundengerechter öffentlicher Nahverkehr für eine adäquate sozio-ökonomische
Entwicklung unentbehrlich ist.
Sowohl die Provinz Limburg als auch der ZV NVR sowie die AVV GmbH streben daher
einen qualitativ hochwertigen und nachhaltigen grenzüberschreitenden öffentlichen
Nahverkehr zwischen der Regio Aachen und Süd-Limburg an. Relevant ist in diesem
Rahmen insbesondere der Schienenpersonennahverkehr.
Die Provinz Limburg, der ZV NVR und die AVV GmbH sind sich der Tatsache bewusst,
dass nur dann, wenn auf beiden Seiten der Grenze in Schieneninfrastruktur investiert
wird und gemeinsam die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden
Bahnbetrieb geschaffen werden, grenzüberschreitenden Verbindungen im
Schienenpersonennahverkehr zustande kommen.
2.
Gegenstand der Absichtserklärung
Mit dieser Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im
Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Provinz Limburg (Niederlande) und des
Aachener Verkehrsverbundes (Deutschland) sprechen die Provinz Limburg, der ZV NVR und
die AVV GmbH die Absicht aus:
-
Gemeinsam den grenzüberschreitenden Lückenschluss im Schienennetz (Kerkrade –
Avantis – Richterich) zu realisieren und
-
die SPNV-Linie Maastricht – Heerlen – Avantis – Aachen gemeinsam
auszuschreiben
mit dem Ziel der Inbetriebnahme der SPNV-Linie Maastricht – Heerlen – Avantis – Aachen
im Dezember 2016.
Die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Detailabsprachen und Vereinbarungen
werden ab sofort ausgearbeitet.
1
Dieser umfasst die Gebietskörperschaften Kreis Heinsberg, Kreis Aachen, Stadt Aachen und Kreis
Düren.
2
Dieser umfasst die Gebietskörperschaften Rhein-Erftkreis, Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis,
Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Stadt Köln, Stadt Bonn, Stadt Leverkusen und die
Stadt Monheim.
3
Managementgesellschaft des Zweckverbands Aachener Verkehrsverbund
C:\DOKUME~1\PBerg\LOKALE~1\Temp\XPgrpwise\12-01-25 euregionaler Schienenverkehr Anlage
3_110117_Absichtse_1.docx
-3-
3.
Schlussbemerkungen
Grundsätzlich gilt das Territorialprinzip, d. h. die gesetzliche Zuständigkeit der
Vertragspartner, z. B. für ihre jeweiligen Gebiete (z. B. für die Finanzierung von ÖVLeistungen bzw. Maßnahmen) bleibt von der Absichtserklärung unberührt.
Maastricht, den.....................
Provinz Limburg
Aachen, den.....................
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Aachen, den.....................
Nahverkehr Rheinland GmbH
C:\DOKUME~1\PBerg\LOKALE~1\Temp\XPgrpwise\12-01-25 euregionaler Schienenverkehr Anlage
3_110117_Absichtse_1.docx