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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105634.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
06.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Sicherheit und Ordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 32/0015/WP16 öffentlich 06.01.2012 Aufhebung der Sperrzeiten in Aachen Antrag der SPD Fraktion vom 08.11.2011 (Nr. 186/16) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.01.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, derzeit von einer Aufhebung der Sperrzeiten in Aachen Abstand zu nehmen. Der Antrag gilt als behandelt. Philipp Vorlage FB 32/0015/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.01.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen - keine Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. Gesamtbed Gesamtbedarf arf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 32/0015/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.01.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Nach den entsprechenden Bestimmungen des Gaststättengesetzes NRW gilt für die Betriebe des Gaststättengewerbes grundsätzlich, dass in der Zeit von 05.00 – 06.00 Uhr morgens der Betrieb zu schließen ist. Örtliche Regelungen können hiervon abweichen. Wie im Antrag richtigerweise beschrieben, haben die Städte Mönchengladbach und anschließend auch Düsseldorf zunächst probeweise, danach dauerhaft die Sperrstunde (im allgemeinen Sprachgebrauch als „Putzstunde“ bezeichnet), aufgehoben. Bei den jeweils dort vorhandenen Mengen und Konzentration der Gaststättenbetriebe insbesondere in den Altstadtbereichen hatte es dazu geführt, dass zu Beginn der Sperrstunde (sofern sie eingehalten wurde), die noch vorhandenen Gäste nahezu gleichzeitig die entsprechenden Lokalitäten verlassen haben und für Lärmentwicklungen auf der Strasse gesorgt haben. Dieser Effekt tritt durch ein verzögertes Verlassen der jeweiligen Lokalität der jeweiligen „Nachtschwärmer“ in den Hintergrund. In Aachen ist ein solches Anliegen weder aus der Bevölkerung, von den Kunden, von den Gastwirten selber noch vom DEHOGA entsprechend vorgetragen und als Bedarf signalisiert worden. Die Ordnungsbehörde kann für den Aachener Bereich kaum Nutzen einer solchen Regelung erkennen, da die Situation in Aachen insgesamt auf diese Stunde bezogen recht entspannt ist und es im vergangenen Jahr 2011 lediglich bei einzelnen Imbissbuden in der Pontstrasse zu Problemen mit Ahndung gekommen ist. Seitdem aber die Einhaltung dieser Stunde vor Ort durch die Ordnungsbehörde mehrfach kontrolliert wurde, ist jetzt dort auch ab 05.00 Uhr Ruhe eingetreten. Für den Bereich des Pontviertels würde die Aufhebeung der Sperrzeit nach den derzeitigen Entwicklungen das eher falsche Signal darstellen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung derzeit, auch wegen des mangelnden Interesses, von einer solchen Regelung Abstand zu nehmen. Anlage/n: Antrag der SPD Fraktion vom 08.11.2011 (Nr. 186/16) Vorlage FB 32/0015/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.01.2012 Seite: 3/3