Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105634.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
06.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 32/0015/WP16
öffentlich
06.01.2012
Aufhebung der Sperrzeiten in Aachen
Antrag der SPD Fraktion vom 08.11.2011 (Nr. 186/16)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.01.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, derzeit von
einer Aufhebung der Sperrzeiten in Aachen Abstand zu nehmen.
Der Antrag gilt als behandelt.
Philipp
Vorlage FB 32/0015/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.01.2012
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finanzielle Auswirkungen - keine
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
Gesamtbed Gesamtbedarf
arf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 32/0015/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.01.2012
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Erläuterungen:
Nach den entsprechenden Bestimmungen des Gaststättengesetzes NRW gilt für die Betriebe des
Gaststättengewerbes grundsätzlich, dass in der Zeit von 05.00 – 06.00 Uhr morgens der Betrieb zu schließen ist.
Örtliche Regelungen können hiervon abweichen.
Wie im Antrag richtigerweise beschrieben, haben die Städte Mönchengladbach und anschließend auch
Düsseldorf zunächst probeweise, danach dauerhaft die Sperrstunde (im allgemeinen Sprachgebrauch als
„Putzstunde“ bezeichnet), aufgehoben. Bei den jeweils dort vorhandenen Mengen und Konzentration der
Gaststättenbetriebe insbesondere in den Altstadtbereichen hatte es dazu geführt, dass zu Beginn der
Sperrstunde (sofern sie eingehalten wurde), die noch vorhandenen Gäste nahezu gleichzeitig die
entsprechenden Lokalitäten verlassen haben und für Lärmentwicklungen auf der Strasse gesorgt haben.
Dieser Effekt tritt durch ein verzögertes Verlassen der jeweiligen Lokalität der jeweiligen „Nachtschwärmer“ in den
Hintergrund.
In Aachen ist ein solches Anliegen weder aus der Bevölkerung, von den Kunden, von den Gastwirten selber noch
vom DEHOGA entsprechend vorgetragen und als Bedarf signalisiert worden.
Die Ordnungsbehörde kann für den Aachener Bereich kaum Nutzen einer solchen Regelung erkennen, da die
Situation in Aachen insgesamt auf diese Stunde bezogen recht entspannt ist und es im vergangenen Jahr 2011
lediglich bei einzelnen Imbissbuden in der Pontstrasse zu Problemen mit Ahndung gekommen ist.
Seitdem aber die Einhaltung dieser Stunde vor Ort durch die Ordnungsbehörde mehrfach kontrolliert wurde, ist
jetzt dort auch ab 05.00 Uhr Ruhe eingetreten.
Für den Bereich des Pontviertels würde die Aufhebeung der Sperrzeit nach den derzeitigen Entwicklungen das
eher falsche Signal darstellen.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung derzeit, auch wegen des mangelnden Interesses, von einer solchen
Regelung Abstand zu nehmen.
Anlage/n:
Antrag der SPD Fraktion vom 08.11.2011 (Nr. 186/16)
Vorlage FB 32/0015/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.01.2012
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