Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105604.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
05.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0597/WP16
öffentlich
05.01.2012
FB 61/80
Baustellenüberwachung
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2011, Nr. 181/16
Beratungsfolge:
TOP:__10
Datum
Gremium
Kompetenz
02.02.2012
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Baustellenmanagement zur
Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 181/16 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0597/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2012
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Erläuterungen:
Die Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum bedürfen grundsätzlich einer
straßenverkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung), die der ausführenden Firma erteilt wird.
Rechtsgrundlage dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den Richtlinien zur
Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 95).
Zuständig ist mit Ausnahme von eigenen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der
Straßenbaulastträger die jeweils örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Mit Ausnahme der
Autobahnstrecken ist dies für das Aachener Stadtgebiet die Verwaltung (Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen). Als Straßenbaulastträger tritt ebenfalls die Stadtverwaltung
auf (Fachbereich Stadtentwicklung und Aachener Stadtbetrieb). Außerdem betreiben und genehmigen
der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen NRW) und die Städteregion Aachen Straßenbaustellen
auf klasssifizierten Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage.
Die meisten Baumaßnahmen werden im Auftrag der Versorgungsträger durchgeführt, um die
Leitungsnetze (Kanal, Telekommunikation, Gas, Wasser und Fernwärme) zu erweitern und zu
unterhalten. Diese Maßnahmen werden von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt. Die
Versorgungsträger müssen vorab jeweils eine Aufbruchgenehmigung einholen. In diesem
Zusammenhang erfolgt regelmäßig ein Abstimmungsverfahren, um vor der Ausschreibung die
Rahmenbedingungen zu konkretisieren und eine Bündelung zu erreichen. Diese Koordinierung wird in
der Regel durch den Aachener Stadtbetrieb (Aufbruchkontrolle) vorgenommen.
Eine Kontrolle der Baustellen erfolgt nicht nur durch die Straßenverkehrsbehörde, sondern auch durch
Aufbruchkontrolle und bei Straßenbaumaßnahmen durch die Vertreter der jeweiligen
Straßenbaulastträger. Die Polizei ist ebenfalls dazu angehalten, Baustellen im Straßenraum im
Rahmen der Gefahrenabwehr zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Aufgrund der Vielzahl von Baustellen im gesamten Stadtgebiet lässt sich eine lückenlose Kontrolle
unter den gegebenen Bedingungen nicht realisieren. Grundsätzlich ist aber denkbar, dass auch Kräfte
des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung nach gewissen organisatorischen Vorbereitungen
Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten ausüben, um erkennbare Mängel festzustellen und an die
jeweils zuständige Stelle zu melden.
Die jeweiligen Fachbereiche arbeiten heute schon zusammen und wollen den Informationsaustausch
weiter verbessern. Beispielsweise ist beabsichtigt, die maßgeblichen Erlaubnisdaten zu
Sondernutzungen gemeinsam zu nutzen, um die Überwachung zu erleichtern. Hierzu bedarf es
jedoch einer Sachbearbeitung mit einem datenbankgestützten Verfahren, das für die
Sondernutzungen bereits angewendet wird, aber für die Baustellen aktuell nicht in Einsatz ist.
Die Verwaltung hat sich bereits umfassend mit der Thematik beschäftigt und Ende 2011 das Projekt
„Baustellen Management- und Informationssystem“ gestartet. In diesem Zusammenhang soll nicht nur
eine bessere Information über Baumaßahmen und deren Auswirkungen im Internet, sondern auch
Vorlage FB 61/0597/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2012
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eine bessere Koordination erreicht werden. Als erster Schritt dieses Projekts ist die Einführung eines
datenbankgestützten Verfahrens zur Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Straßenraum
geplant, das die bereits bestehende Strukturen des Sondernutzungsverfahrens ergänzt. Damit ließen
sich auch der Informationsfluss innerhalb der Verwaltung, die Koordinierung und in einem weiteren
Schritt die Überwachung vereinfachen.
Mit ersten Ergebnissen dieses Projektes wird zum Ende des 2.Quartals 2012 gerechnet. Die
Verwaltung wird dann über die weitere Entwicklung berichten.
Anlage/n:
- Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2011
Vorlage FB 61/0597/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2012
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