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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105652.pdf
Größe
217 kB
Erstellt
11.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0056/WP16 öffentlich 11.01.2012 B 03/20 Dr.-Hahn-Straße Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 02.02.2012 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007) die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. Gesamtbed Gesamtbedarf arf (alt) (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.01.2012 Seite: 1/4 konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung Maßnahmebezogene Einnahmen 67.296,66 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.01.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Dr.-Hahn-Straße wurde in den Jahren 2008 / 2009 neu ausgebaut. Vorangegangen waren akute irreparable Schäden des Mischwasserkanals, die eine sofortige Kanalerneuerung erforderlich gemacht haben. Im Zuge dieser Bauarbeiten stellte sich heraus, dass eine anschließende Wiederherstellung der aus den 30er Jahren des letzten Jahrtausends stammenden Straße sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht möglich war. Die Verkehrsfläche musste somit ebenfalls erneuert werden. Unter Berücksichtigung der durch die Bürgerinnen und Bürger eingebrachten Gestaltungsvorschläge, haben die Bezirksvertretung und der Mobilitätsausschuss am 14.01.2009 bzw. 29.01.2009 einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich bei Erhaltung der vorhandenen Bordsteine beschlossen. Zur Senkung der Ausbaukosten sowie der besseren Nutzung von Synergieeffekten hat die STAWAG als Bauträgerin des Kanals durch Erweiterung ihres Bauauftrages auch den Ausbau der Straße als Ausbauträgerin für die Stadt übernommen. Die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn wurden von der STAWAG in dem Umfang getragen, in dem sie auch für eine Wiederherstellung der Fahrbahn entstanden wären. Den darüber hinausgehenden Aufwand für die Herstellung der verkehrslenkenden Maßnahmen hat die Stadt getragen. Die Gehwege wurden ebenfalls durch die STAWAG ausgebaut, aber weitestgehend durch die Stadt finanziert. Sie erhielten ein Komplettausbau bestehend aus Betonsteinpflaster, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht und einer Frostschutzschicht. Durch die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Im Fall der Fahrbahn liegt jedoch die Besonderheit vor, dass der Stadt hier lediglich Kosten für die Vornahme der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entstanden sind. Diese stellen keinen beitragsfähigen Aufwand dar und werden somit – im Gegensatz zu den beitragsfähigen Kosten für die Gehwegerneuerung –nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Auch die durch den Baustillstand entstandenen Mehrkosten schlagen sich nicht in den Ausbaubeiträgen nieder. Der defekte Kanal stammte noch aus dem Jahre 1933, so dass der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren bereits deutlich überschritten war. Der Neuausbau stellt somit eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung dar, die ebenfalls eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW auslöst. Dies betrifft jedoch lediglich den anteiligen Kostenaufwand des Kanals, der sich auf die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche bezieht. Der darüber hinausgehende Kostenaufwand ist nicht beitragsfähig. Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.01.2012 Seite: 3/4 1. Die Einstufung der Dr.-Hahn-Straße erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS). 2. Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……..…...…..96.138,08 € Hiervon entfallen auf d) die Gehwege……..……………….……………………………………………………… 56.846,54 € g) die Oberflächenentwässerung………...................................................................... 39.291,54 € 3. Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für d) die Gehwege ……………………..…………………………………………………….. 39.792,58 € (70 % gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d) SBS) g) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………. 27.504,08 € (70% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS) 4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen. 67.296,66 € : 20.511 m² = 3,28 € / m² (gerundeter Beitragssatz) 5. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: keine Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.01.2012 Seite: 4/4