Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105652.pdf
Größe
217 kB
Erstellt
11.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0056/WP16
öffentlich
11.01.2012
B 03/20
Dr.-Hahn-Straße
Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.02.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund
S
der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen
am 29.12.2007)
die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
Gesamtbed Gesamtbedarf
arf (alt)
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2012
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konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
Maßnahmebezogene Einnahmen
67.296,66 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2012
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Erläuterungen:
Die Dr.-Hahn-Straße wurde in den Jahren 2008 / 2009 neu ausgebaut. Vorangegangen waren akute
irreparable Schäden des Mischwasserkanals, die eine sofortige Kanalerneuerung erforderlich
gemacht haben. Im Zuge dieser Bauarbeiten stellte sich heraus, dass eine anschließende
Wiederherstellung der aus den 30er Jahren des letzten Jahrtausends stammenden Straße sowohl
technisch als auch wirtschaftlich nicht möglich war. Die Verkehrsfläche musste somit ebenfalls
erneuert werden. Unter Berücksichtigung der durch die Bürgerinnen und Bürger eingebrachten
Gestaltungsvorschläge, haben die Bezirksvertretung und der Mobilitätsausschuss am 14.01.2009
bzw. 29.01.2009 einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich bei Erhaltung der vorhandenen
Bordsteine beschlossen.
Zur Senkung der Ausbaukosten sowie der besseren Nutzung von Synergieeffekten hat die STAWAG
als Bauträgerin des Kanals durch Erweiterung ihres Bauauftrages auch den Ausbau der Straße als
Ausbauträgerin für die Stadt übernommen. Die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn wurden von
der STAWAG in dem Umfang getragen, in dem sie auch für eine Wiederherstellung der Fahrbahn
entstanden wären. Den darüber hinausgehenden Aufwand für die Herstellung der verkehrslenkenden
Maßnahmen hat die Stadt getragen.
Die Gehwege wurden ebenfalls durch die STAWAG ausgebaut, aber weitestgehend durch die Stadt
finanziert. Sie erhielten ein Komplettausbau bestehend aus Betonsteinpflaster, einer hydraulisch
gebundenen Tragschicht und einer Frostschutzschicht.
Durch die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege hat sich die Erschließungssituation der
angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die
betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW
in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Im Fall der Fahrbahn liegt jedoch die Besonderheit vor, dass der Stadt hier lediglich Kosten für die
Vornahme
der
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
entstanden
sind.
Diese
stellen
keinen
beitragsfähigen Aufwand dar und werden somit – im Gegensatz zu den beitragsfähigen Kosten für die
Gehwegerneuerung –nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Auch die durch den
Baustillstand entstandenen Mehrkosten schlagen sich nicht in den Ausbaubeiträgen nieder.
Der defekte Kanal stammte noch aus dem Jahre 1933, so dass der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren bereits deutlich überschritten war.
Der Neuausbau stellt somit eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung dar, die ebenfalls
eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW auslöst. Dies betrifft jedoch lediglich den anteiligen
Kostenaufwand des Kanals, der sich auf die Oberflächenentwässerung der öffentlichen
Verkehrsfläche bezieht. Der darüber hinausgehende Kostenaufwand ist nicht beitragsfähig.
Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2012
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1.
Die Einstufung der Dr.-Hahn-Straße erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a)
der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……..…...…..96.138,08 €
Hiervon entfallen auf
d) die Gehwege……..……………….……………………………………………………… 56.846,54 €
g) die Oberflächenentwässerung………...................................................................... 39.291,54 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
d) die Gehwege ……………………..…………………………………………………….. 39.792,58 €
(70 % gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d) SBS)
g) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………. 27.504,08 €
(70% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen
Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung
ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.
67.296,66 € : 20.511 m² = 3,28 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
5.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige
Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der
Bestandteil der Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0056/WP16 der Stadt Aachen
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