Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105481.pdf
Größe
173 kB
Erstellt
20.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0138/WP16
öffentlich
20.12.2011
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.01.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister führt Herrn Bernd Krott als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und
verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben.
(M. Philipp)
Vorlage FB 01/0138/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2011
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
Gesamtbed Gesamtbedarf
arf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 01/0138/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2011
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Erläuterungen:
Frau Angelika Weinkauf (SPD) ist durch Verzichtserklärung vom 14.12.2011 zum 31.12.2011 gemäß
§§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt Aachen ausgeschieden. Gemäß § 45
Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der SPD benannte Bewerber,
Herr Bernd Krott, wohnhaft in 52076 Aachen, Kesselstraße 50, vom Wahlleiter festgestellt.
Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Aachen mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw.
nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl.
Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben verpflichtet.
Vorlage FB 01/0138/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2011
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