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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105481.pdf
Größe
173 kB
Erstellt
20.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0138/WP16 öffentlich 20.12.2011 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.01.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister führt Herrn Bernd Krott als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben. (M. Philipp) Vorlage FB 01/0138/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2011 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. Gesamtbed Gesamtbedarf arf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 01/0138/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2011 Seite: 2/3 Erläuterungen: Frau Angelika Weinkauf (SPD) ist durch Verzichtserklärung vom 14.12.2011 zum 31.12.2011 gemäß §§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt Aachen ausgeschieden. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der SPD benannte Bewerber, Herr Bernd Krott, wohnhaft in 52076 Aachen, Kesselstraße 50, vom Wahlleiter festgestellt. Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Aachen mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw. nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Vorlage FB 01/0138/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2011 Seite: 3/3