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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105583.pdf
Größe
576 kB
Erstellt
03.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage FB 32/0013/WP16 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Sicherheit und Ordnung Beteiligte Dienststelle/n: 03.01.2012 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.01.2012 11.01.2012 17.01.2012 18.01.2012 18.01.2012 18.01.2012 25.01.2012 25.01.2012 B5 B0 B2 B-1 B3 B4 HA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Für die Bezirksvertretungen: Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen. Für den Hauptausschuss: Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu Beschließen. Für den Rat: Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung. Philipp Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen: keine Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. Gesamtbed Gesamtbedarf arf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 06.12.2011 beantragt der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2012 – insgesamt 20 Termine, verteilt auf 12 Tage und 7 Stadtbezirke bzw. –teile. Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG). Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Kirchen einzuholen. Der Kirchenkreis Aachen stimmt aus kirchlicher Sicht den beantragten Ladenöffnungszeiten nicht zu. Das Bischöfliche Generalvikariat stimmt nur zwei Sonntagsöffnungen in einem Stadtbezirk bzw. –teil zu und spricht sich insbesondere gegen eine Ladenöffnung an den Adventssonntagen aus. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt die für das Jahr 2012 beantragten verkaufsoffenen Sonntage im vollen Umfang ab und begründet dieses insbesondere mit dem Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer/innen. Die Schreiben sind als Anlage beigefügt. Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In vier von sieben Stadtbezirken bzw. –teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Ladenöffnungszeiten wurden für keinen der nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt. Anlage/n: - Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen - Schreiben des MAC vom 06.12.2011 - Stellungnahme Kirchenkreis Aachen vom 16.12.2011 - Stellungnahme Bischöfliches Generalvikariat vom 29.12.2011 - Stellungnahme ver.di vom 30.12.2011 Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2012 Seite: 3/4 Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2012 Seite: 4/4