Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105583.pdf
Größe
576 kB
Erstellt
03.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 32/0013/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
03.01.2012
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.01.2012
11.01.2012
17.01.2012
18.01.2012
18.01.2012
18.01.2012
25.01.2012
25.01.2012
B5
B0
B2
B-1
B3
B4
HA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für die Bezirksvertretungen:
Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des
beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.
Für den Hauptausschuss:
Auf
Vorschlag
der
Verwaltung
und
Empfehlung
der
Bezirksvertretungen
empfiehlt
der
Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu
Beschließen.
Für den Rat:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt
den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Philipp
Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen: keine
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
Gesamtbed Gesamtbedarf
arf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2012
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Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 06.12.2011 beantragt der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene
Sonntage für das Jahr 2012 – insgesamt 20 Termine, verteilt auf 12 Tage und 7 Stadtbezirke bzw.
–teile.
Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich.
Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der
Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen
(§ 6 Abs. 4 LÖG).
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen
Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Kirchen einzuholen.
Der Kirchenkreis Aachen stimmt aus kirchlicher Sicht den beantragten Ladenöffnungszeiten nicht zu.
Das Bischöfliche Generalvikariat stimmt nur zwei Sonntagsöffnungen in einem Stadtbezirk bzw. –teil
zu und spricht sich insbesondere gegen eine Ladenöffnung an den Adventssonntagen aus.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt die für das Jahr 2012 beantragten
verkaufsoffenen Sonntage im vollen Umfang ab und begründet dieses insbesondere mit dem
Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer/innen.
Die Schreiben sind als Anlage beigefügt.
Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche
Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf
Stunden überschritten. In vier von sieben Stadtbezirken bzw. –teilen wird die gesetzlich gegebene
Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Ladenöffnungszeiten wurden für keinen der
nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt.
Anlage/n:
-
Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen
-
Schreiben des MAC vom 06.12.2011
-
Stellungnahme Kirchenkreis Aachen vom 16.12.2011
-
Stellungnahme Bischöfliches Generalvikariat vom 29.12.2011
-
Stellungnahme ver.di vom 30.12.2011
Vorlage FB 32/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2012
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