Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105592.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
03.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0595/WP16
öffentlich
35065-2011
03.01.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg hier: Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.01.2012
09.02.2012
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stellt
fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB verzichtet werden kann.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden
Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg -.
Vorlage FB 61/0595/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg –
hier: Offenlagebeschluss
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große
Fläche. Diese wird begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den
Weidenweg und im Westen durch den Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich
Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen. Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere
Stellplatzflächen vorhanden.
Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest
sowie Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz).
Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich
des Kinderspielplatzes eine Grünfläche.
Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer
Nähe zu den Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten
geschaffen. Regelungsbedarf durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr.
Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet
stehen Flächen zur Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet
sind. Diese Fläche ist im Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit
Errichtung der Wohngebäude hat sich gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen
überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt wird. Der Bedarf wurde durch das
Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten. Aus diesem Grund
kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden.
Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren
Wohnraum zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben werden.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich
Studentenwohnungen zu errichten. Das Vorhaben muss dann den Einfügekriterien des § 34 BauGB
entsprechen. Danach muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung
einfügen. Im Rahmen der Baugenehmigung sind die erforderlichen Stellplatzflächen nachzuweisen
und die Vorgaben des Baumschutzes zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind entsprechende
Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Das Bebauungsplangebiet ist derzeit bereits bebaut. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das
Plangebiet auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
abgesehen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Offenlage des aufzuhebenden
Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg – zu beschließen.
Anlagen:
1.
Übersichtsplan
Vorlage FB 61/0595/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 2/3
2.
3.
4.
5.
Luftbild
Bebauungsplan Nr. 598 (Rechtsplan)
Begründung / Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 598
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598
Vorlage FB 61/0595/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 3/3
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 598
M 1 : 2.500
Luftbild, Bebauungsplan Nr. 598 - Weidenweg -
M 1 : 2500
Bebauungsplan Nr. 598
für den Bereich zwischen Weideweg - Seffenter Weg
und der zukünftigen Ringstraße ( L 260 ) nordwestlich
der Siedlung Finkenweiden
Begründung
-Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll,
ist ein Teil der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der
früheren Gemeinde Laurensberg, die vom Rat der Gemeinde Laurensberg am 26.3.1968 beschlossen wurde. Diese 13. Änderung des
mit der ein großes Gebiet als SonderbauFlächennutzungsplanes,
fläche zur Erweiterung der Technischen Hochschule Aachen ausgewiesen wurde, trat am 1. April 1970 in Kraft.
Seit dem 15.2.1971 gilt für diesen Bereich eine Veränderungssperre, die zum Ziele hatte, die planerischen Absichten der TH
ohne Erschwernisse durchführen zu können. Bei der weiteren
Planung im Gesamtbereich der Hochschulerweiterung hat sich ergeben, daß der Bereich, für den nun der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, Folgeeinrichtungen aufnehmen muß, die durch
die Hochschulerweiterung ausgelöst werden. Hier sollen vor allem
450 Studentenwohnheimplätze angesiedelt werden. Gleichzeitig soll
die Möglichkeit geschaffen werden, Ersatzgrundstücke für Planungsverdrängte der Hochschule bereitzustellen.
Durch die kommunale Neugliederung ist auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Laurensberg und damit die 13. Anderung dieses
Flächennutzungsplanes außer Kraft getreten. Wegen der Dringlichkeit der Planung kann die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das gesamte neue Gemeindegebiet nicht abgewartet werden,
Der Bebauung splan soll demzufolge vorab aufgestellt werden, wie es
nach § 8 (2 ) BBauG dann möglich ist, wenn besonders zwingende
Gründe es erfordern.
Besondere
bodenordnende
Maßnahmen
sind
nicht
erforderlich.
Die Kosten für den Erwerb der ins Straßenland fallenden Flächen
sowie die Herstellung der Erschließungseinrichtungen werden auf
ca. 1,2 Mio geschätzt. Die Kosten für die Herrichtung der Grünflächen (Bolzplatz) belaufen sich auf ca. 105.000,-- DM.
Aachen, den 5. April. 1973
Bebauungsplan Nr. 598
für den Bereich zwischen Weidenweg - Seffenter Weg und der
zukünftigen Ringstraße (L 260) nordwestlich der Siedlung
Finkenweiden
Schriftliche Festsetzungen
--------gern. § 9 Abs. 1 BBauG, § 4 der 1. DVO des Landes NW zum BBauG
1. Garagen und Einstellplätze sind außerhalb der überbaubaren
Flächen bzw. außerhalb der im Bebauungsplan für die Unterbringung von Garagen oder Einstellplätzen ausgewiesenen Flächen
nicht zulässig.
2. Die zulässige Geschoßfläche ist gemäß § 21 a (5) BBauG um
die Fläche notwendiger Garagen die unter der Geländeoberfläche liegen,zu erhöhen.
3. An Straßeneinmündungen kann zur Erhöhung der Verkehrssicher-
heit verlangt werden, daß Sichtdreiecke bis zu den Gebäudeecken von jeder sichtbehindernden Einfriedlgung, Böschung,
Bepflanzung oder Mauer freigehalten werden und zwar ab
1 m Höhe
über den Fahrbahnen.
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Aachen, den 5. April
1973
In Vertretung:
( Prof. Dr.-Ing. Fischer )
Beigeordneter
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598
- Weidenweg im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich zwischen Weidenweg, Kastanienweg und Seffenter Weg
zur Offenlage
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 598
- Weidenweg -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.01.2012
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche. Diese wird
begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den Weidenweg und im Westen durch den
Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen.
Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere Stellplatzflächen vorhanden.
Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest sowie
Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz).
Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich des
Kinderspielplatzes eine Grünfläche.
2. Anlass, Ziel und Begründung der Aufhebung
Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zu den
Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten geschaffen. Regelungsbedarf
durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr.
Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet stehen Flächen zur
Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet sind. Diese Fläche ist im
Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit Errichtung der Wohngebäude hat sich
gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt
wird. Der Bedarf wurde durch das Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten.
Aus diesem Grund kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden.
Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren Wohnraum zu
schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben werden.
3. Umweltbelange
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes sind Umweltbelange nicht betroffen.
4. Auswirkungen der Planung
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 werden künftige Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Sie müssen
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
7. Kosten
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
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