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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105592.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
03.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0595/WP16 öffentlich 35065-2011 03.01.2012 Dez. III / FB 61/20 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg hier: Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.01.2012 09.02.2012 B5 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg -. Vorlage FB 61/0595/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg – hier: Offenlagebeschluss Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche. Diese wird begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den Weidenweg und im Westen durch den Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen. Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere Stellplatzflächen vorhanden. Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest sowie Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz). Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich des Kinderspielplatzes eine Grünfläche. Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zu den Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten geschaffen. Regelungsbedarf durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr. Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet stehen Flächen zur Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet sind. Diese Fläche ist im Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit Errichtung der Wohngebäude hat sich gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt wird. Der Bedarf wurde durch das Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten. Aus diesem Grund kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden. Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren Wohnraum zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben werden. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich Studentenwohnungen zu errichten. Das Vorhaben muss dann den Einfügekriterien des § 34 BauGB entsprechen. Danach muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Im Rahmen der Baugenehmigung sind die erforderlichen Stellplatzflächen nachzuweisen und die Vorgaben des Baumschutzes zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind entsprechende Ersatzmaßnahmen erforderlich. Das Bebauungsplangebiet ist derzeit bereits bebaut. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB abgesehen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Offenlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg – zu beschließen. Anlagen: 1. Übersichtsplan Vorlage FB 61/0595/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 2/3 2. 3. 4. 5. Luftbild Bebauungsplan Nr. 598 (Rechtsplan) Begründung / Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 598 Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 Vorlage FB 61/0595/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 3/3 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 598 M 1 : 2.500 Luftbild, Bebauungsplan Nr. 598 - Weidenweg - M 1 : 2500 Bebauungsplan Nr. 598 für den Bereich zwischen Weideweg - Seffenter Weg und der zukünftigen Ringstraße ( L 260 ) nordwestlich der Siedlung Finkenweiden Begründung -Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, ist ein Teil der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der früheren Gemeinde Laurensberg, die vom Rat der Gemeinde Laurensberg am 26.3.1968 beschlossen wurde. Diese 13. Änderung des mit der ein großes Gebiet als SonderbauFlächennutzungsplanes, fläche zur Erweiterung der Technischen Hochschule Aachen ausgewiesen wurde, trat am 1. April 1970 in Kraft. Seit dem 15.2.1971 gilt für diesen Bereich eine Veränderungssperre, die zum Ziele hatte, die planerischen Absichten der TH ohne Erschwernisse durchführen zu können. Bei der weiteren Planung im Gesamtbereich der Hochschulerweiterung hat sich ergeben, daß der Bereich, für den nun der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, Folgeeinrichtungen aufnehmen muß, die durch die Hochschulerweiterung ausgelöst werden. Hier sollen vor allem 450 Studentenwohnheimplätze angesiedelt werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ersatzgrundstücke für Planungsverdrängte der Hochschule bereitzustellen. Durch die kommunale Neugliederung ist auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Laurensberg und damit die 13. Anderung dieses Flächennutzungsplanes außer Kraft getreten. Wegen der Dringlichkeit der Planung kann die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das gesamte neue Gemeindegebiet nicht abgewartet werden, Der Bebauung splan soll demzufolge vorab aufgestellt werden, wie es nach § 8 (2 ) BBauG dann möglich ist, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern. Besondere bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Kosten für den Erwerb der ins Straßenland fallenden Flächen sowie die Herstellung der Erschließungseinrichtungen werden auf ca. 1,2 Mio geschätzt. Die Kosten für die Herrichtung der Grünflächen (Bolzplatz) belaufen sich auf ca. 105.000,-- DM. Aachen, den 5. April. 1973 Bebauungsplan Nr. 598 für den Bereich zwischen Weidenweg - Seffenter Weg und der zukünftigen Ringstraße (L 260) nordwestlich der Siedlung Finkenweiden Schriftliche Festsetzungen --------gern. § 9 Abs. 1 BBauG, § 4 der 1. DVO des Landes NW zum BBauG 1. Garagen und Einstellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen bzw. außerhalb der im Bebauungsplan für die Unterbringung von Garagen oder Einstellplätzen ausgewiesenen Flächen nicht zulässig. 2. Die zulässige Geschoßfläche ist gemäß § 21 a (5) BBauG um die Fläche notwendiger Garagen die unter der Geländeoberfläche liegen,zu erhöhen. 3. An Straßeneinmündungen kann zur Erhöhung der Verkehrssicher- heit verlangt werden, daß Sichtdreiecke bis zu den Gebäudeecken von jeder sichtbehindernden Einfriedlgung, Böschung, Bepflanzung oder Mauer freigehalten werden und zwar ab 1 m Höhe über den Fahrbahnen. ;/s,,t :Ih i,d*~qwr -1 ..Q.! ,ij Lh ?iM i* h 1' i I, L Aachen, den 5. April 1973 In Vertretung: ( Prof. Dr.-Ing. Fischer ) Beigeordneter FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Weidenweg, Kastanienweg und Seffenter Weg zur Offenlage Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 Bebauungsplan Nr. 598 - Weidenweg - Begründung zur Offenlage Fassung vom 04.01.2012 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche. Diese wird begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den Weidenweg und im Westen durch den Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen. Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere Stellplatzflächen vorhanden. Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest sowie Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz). Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich des Kinderspielplatzes eine Grünfläche. 2. Anlass, Ziel und Begründung der Aufhebung Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zu den Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten geschaffen. Regelungsbedarf durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr. Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet stehen Flächen zur Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet sind. Diese Fläche ist im Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit Errichtung der Wohngebäude hat sich gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt wird. Der Bedarf wurde durch das Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten. Aus diesem Grund kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden. Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren Wohnraum zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben werden. 3. Umweltbelange Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes sind Umweltbelange nicht betroffen. 4. Auswirkungen der Planung Nach Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 werden künftige Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Sie müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. 7. Kosten Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten. Seite 2 / 2