Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105550.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
02.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0593/WP16
öffentlich
02.01.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss für den Bereich Grünenthaler Straße /
Kaletzbenden
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.01.2012
12.01.2012
B6
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bereich
Grünenthaler Straße/Kaletzbenden einen Bebauungsplan zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung
aufzustellen.
Der Planungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung eines
Bebauungsplans zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung für den Bereich Grünenthaler
Straße/Kaletzbenden.
Vorlage FB 61/0593/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Fraktionen von CDU, SPD, Grüne sowie das FDP-Mitglied in der Bezirksvertretung AachenRichterich haben im Dezember 2011 beantragt, für den Bereich Grünenthaler Straße 65/
Tennishallengelände einen Bebauungsplan aufzustellen.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um
Folgendes zu erreichen:
-
Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;
-
der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen TennishallenGrundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.
Anlage/n:
1. Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
2. A-Plan
Vorlage FB 61/0593/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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