Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105544.pdf
Größe
8,2 MB
Erstellt
02.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0592/WP16
öffentlich
02.01.2012
Dez III, FB61/30
Betreff: Schleidener Straße
Hier: Umbau Ortslage Walheim
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.01.2012
02.02.2012
B4
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster - Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden
Planung (Plan – Nr. 2011/12-11) den Planungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu
beauftragen, den Finanzierungsantrag „Schleidener Straße, Umbau Ortslage Walheim“, zur Vorlage
bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz auszuarbeiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst
auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan – Nr. 2011/12-11) den Planungsbeschluss und
beauftragt die Verwaltung, den Finanzierungsantrag „Schleidener Straße, Umbau Ortslage Walheim“,
zur Vorlage bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz auszuarbeiten.
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
806.000
806.000
1.747.200
1.747.200
2.623.200
2.623.200
Auszahlungen
1.152.000
1.152.000
2.496.000
2.496.000
3.748.000
3.748.000
346.000
346.000
748.800
748.800
1.124.800
1.124.800
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Keine Kostenverteuerung
Keine Kostenverteuerung
Vorlage FB 61/0592/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2012
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konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
33.600
33.600
72.800
72.800
106.400
106.400
48.000
48.000
104.000
104.000
152.000
152.000
0
0
0
0
0
0
14.400
14.400
31.200
31.200
45.600
45.600
0
0
Keine Kostenverteuerung
Keine Kostenverteuerung
Vorlage FB 61/0592/WP16 der Stadt Aachen
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Erläuterungen:
1.
Anlass
Baulich, funktional und technisch entspricht die Schleidener Straße schon lange nicht mehr den
Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse und der aktuellen Regelwerke.
Eine Neuordnung der Verkehre und Neugliederung des Straßenraumes ist dringend notwendig, um
eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. Eine Neuaufteilung
des Verkehrsraumes ist dementsprechend nur durch einen Umbau möglich, denn:
Die Gehwege sind in weiten Teilen nur markiert oder in Teilabschnitten gar nicht vorhanden
(fehlende Schulwegsicherung).
Die Radverkehrsanlagen sind in schlechtem Zustand, teilweise nur einseitig vorhanden.
Das Parken ist in Teilabschnitten nicht geordnet.
Der Deckenaufbau stammt aus den 50er Jahren und entspricht nicht mehr der heute
notwendigen Bauklasse I. Die Fahrbahn ist dementsprechend in einem maroden Zustand.
2.
Heutige Situation
Funktion und Nutzung
Die L 233 (ehemalige B 258) ist eine 2-streifige Hauptverkehrsstraße und führt durch Walheim von
Aachen in die Eifel. Die „Schleidener Straße“ ist der innerörtliche Abschnitt der L 233 im Aachener
Ortsteil Walheim. Sie verbindet die südlichen Ortsteile Kornelimünster und Friesenrath mit Walheim.
Ab der BAB-Anschlussstelle Aachen-Brand verläuft sie als B 258 (Trierer Straße) weiter direkt bis zur
Aachener Innenstadt. Über den Abzweig Hahner Straße (L 12) ist die Nachbarstadt Stolberg
erreichbar. Nach Süden führt sie ab Kalkhäuschen wieder als B 258 direkt in die Eifel und das
belgische Nachbarland. Im Stadtteil Walheim fungiert die Schleidener Straße als städtische
Ortsdurchfahrt sowohl für den überörtlichen, regionalen als auch den örtlichen Verkehr. Sie ist Teil der
historischen Römerstraße von Trier nach Aachen.
In dieser Planung wird der ca. 1.470 m lange Abschnitt zwischen „Heidchen“ und „Auf der Kier“
betrachtet. Die mittlere Straßenraumbreite beträgt ca. 17,50 m (Minimum 10,00 m, Maximum 20,00
m), in der auf östlicher Straßenseite vorhandene Grün- und Grabenbereiche von durchschnittlich 2,40
m (Maximum 3,50 m/ Minimum 1,35 m) enthalten sind. Gestalterisch auffallend auf der östlichen Seite
ist die in Abschnitten erhaltene Straßen begleitende Hecke mit davor verlaufendem Graben (Anlage 2,
Fotos).
Im zentralen Bereich befinden sich beidseitig der Straße Arztpraxen, eine Tankstelle, ein Autohändler,
Autoreparaturwerkstätten, eine Imbissstube, eine Eisdiele etc. In den Randbereichen der Schleidener
Straße sind überwiegend 2-geschossige freistehende Ein - oder Zweifamilienhäuser anzutreffen. Am
nördlichen Ende befindet sich der stark frequentierte “Sportpark” Walheim. Am südlichen Ende, in
Höhe des Freizeitgeländes, liegen 2 Supermärkte sowie das „Itertalklinik Seniorenzentrum Walheim“.
An der westlichen Straßenseite erstreckt sich der Ortskern Walheims mit der Einkaufsstraße
Prämienstraße, der Grundschule, Kindertagesstätten und Wohngebieten. Auf der östlichen
Straßenseite schließt hinter der straßenbegleitenden Bebauung der Landschaftsraum Richtung Inde
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bzw. das Freizeitgelände und der Naherholungsbereich Kalkofen an. Dieses beliebte Ausflugsziel
mitten im Naturschutzgebiet wird von Besuchern aus Aachen und der Region stark frequentiert und
bietet Spiel - und Erholungsmöglichkeiten für Jung und Alt.
Die Schleidener Straße ist damit die zentrale Hauptverkehrsstraße in Walheim.
Kfz-Verkehr
Die Schleidener Straße ist im Verlauf innerhalb der Ortsdurchfahrt mit je einer Fahrspur in jeder
Richtung ausgestattet. Im Planungsbereich befindet sich derzeit eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage
(Kreuzung Montebourgstraße, Hahner Straße und Schleidener Straße) und eine
Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Sportplatzes, alle anderen Straßeneinmündungen sind
zugunsten der Schleidener Straße Vorfahrt geregelt.
Nach einer Erhebung vom 8.11.2005 frequentieren ca. 9.000 Kfz zwischen 7.00 – 19.00 Uhr, davon
ca. 800 Kfz in der Spitzenstunde (ca. 3 – 6% Lkw-Anteil incl. Busse, landwirtschaftliche Fahrzeuge)
den zentralen Abschnitt. Das Hauptproblem der Schleidener Straße ist damit weniger eine hohe
Verkehrsstärke (zum Vergleich: Trierer Straße ca. 23.000 Kfz in der Spitzenstunde) als die nicht
angepasste Fahrgeschwindigkeit der Durchgangsverkehre bei lückenhafter Ausstattung mit
Gehwegen und Radverkehrsanlagen sowie der marode bauliche Straßenzustand. (Laut einer
Geschwindigkeitsmessung vom 19.10.2007 fuhren ca. 35 % der erfassten Fahrfahrzeuge schneller als
55 km/h.)
Knotenpunkte
Knotenpunkt Albert-Einstein -Straße
Die Einmündung der „Albert-Einstein-Straße“ ist nicht signalisiert. Die Leistungsfähigkeit ist aufgrund
der geringen Seitenströme gewährleistet. Die Fußgängerampel im südlichen Zulauf verbessert die
Querung für Fußgänger maßgeblich, zumal sich hier der Sportpark und Bushaltestellen befinden.
Knotenpunkt Montebourgstraße/ Hahner Straße
Die Leistungsfähigkeit der Signalanlage ist gegeben; nach HBS liegt die Qualitätsstufe B vor.
Allerdings ist für den Radverkehr im Knoten keine sichere Führung beim Linksabbiegen vorhanden.
Einmündung Prämienstraße
In der Prämienstraße liegt der Hauptgeschäftsbereich von Walheim. Für den Kfz-Verkehr und
insbesondere für den Busverkehr bestehen hier relevante Wartezeiten für das Einfädeln in den
fließenden Verkehr der Schleidener Straße. Die Situation für den Fußgängerverkehr ist äußerst
problematisch, da teilweise gar kein baulich abgetrennter Gehweg vorhanden und das Überqueren
der Fahrbahn erschwert ist. Dieser Kreuzungsbereich ist räumlich unzureichend gefasst und verfügt
über keine Aufenthaltsqualität.
ÖPNV
Die Schleidener Straße ist eine wichtige ÖV-Achse. Insgesamt 8 Buslinien (ca. 140 Busse)
durchfahren täglich die Ortslage in Richtung Aachen und Eifel sowohl in ganzer Länge von Norden
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nach Süden als auch von Hahn oder Nütheim. An einem Werktag im April 2010 wurden an der
zentralen Haltestellen in der Summe ca. 1100 Ein – und Aussteiger gezählt. Die Mehrzahl der
Buslinien fahren von der Montebourgstraße über die Schleidener Straße einbiegend in die
Prämienstraße. Seitens der Verkehrsbetriebe wird besonders die verkehrliche und bauliche Situation
an der Kreuzung Prämienstraße/Schleidener Straße bemängelt, da es hier für den linksabbiegenden
Kfz-Verkehr aus der Prämienstraße - insbesondere den Busverkehr - zu langen Wartezeiten kommt.
Darüber hinaus ist die zentrale Bushaltestelle “Walheim” auf 2 verschiedene Straßenabschnitte
verteilt. Die dadurch resultierenden langen Wege stellen für die Fahrgäste eine große Komforteinbuße
beim Umsteigen dar.
Radverkehr
Es sind innerorts Radfahrstreifen vorhanden, deren Markierung teilweise sehr abgenutzt ist. Da der
teilweise daneben liegende, markierte Gehweg zugeparkt ist, müssen die Fußgänger diesen
Radfahrstreifen oft mitbenutzen, was nicht unproblematisch ist. Abschnittsweise existiert ein
ausgewiesener Geh - und Radweg, der auch größtenteils ohne Bordsteinbegrenzung zur Fahrbahn
ausgebildet ist. Eine Führung des Radverkehrs im Bereich der Knoten ist nicht vorhanden.
In Walheim endet heute an der Schleidener Straße der aus Aachen kommende ca.12 km lange
Vennbahnradweg, der zwischen den Ortsteilen Aachen-Rothe-Erde und Aachen-Walheim entlang der
stillgelegten Vennbahntrasse als kombinierter Rad-/Gehweg angelegt wurde. Dieser soll von AachenWalheim bis Luxemburg als „Interreg IVa- Projektes RAVel“ fortgeführt werden. Auf Aachener Gebiet
wird er 2012 ab der Vennbahnstraße/Schleidener Straße bis zur Staatsgrenze von Belgien (ca. 4 km
Länge) verlängert. Die an Bedeutung gewinnende Querung des Vennbahnradweges über die
Schleidener Straße wird im Rahmen des Umbaus der Schleidener Straße verbessert.
Fußgänger
Die Fußgängerbereiche entlang der Schleidener Straße sind von sehr unterschiedlicher Qualität. In
manchen Bereichen fehlen geschützte Gehwege ganz. Die Situation der Fußgänger insbesondere im
mittleren Bereich, dort wo auch die Prämienstraße als Haupteinkaufstraße einmündet und zahlreiche
Busse halten, ist sehr problematisch, da hier ein Querungsangebot fehlt. Mittelinseln, die als
Querungshilfen für Fußgänger dienen, existieren in Höhe Haus-Nummer 91 (zum Fußweg
Florastraße) und an der Einmündung des Vennbahnradweges. Eine Fußgänger-Lichtsignalanlage
befindet sich zwischen dem Sportplatz und der Albert-Einstein-Straße.
Die Aufenthaltsqualität im Bereich der Schleidener Straße ist heute gering, da sie auf Grund ihres
Erscheinungsbildes sowie der teilweise fehlenden sícheren Wege für den Fußgänger nicht zum
Verweilen einlädt.
Parken
Der ruhende Verkehr im Straßenraum und in den Seitenbereichen ist kaum geordnet. Es gibt teilweise
Längsparkstreifen; teilweise wird “wild” auf Grünstreifen bzw. unbefestigten Flächen geparkt. Die
fehlenden Bordsteine zwischen Fahrbahn und Gehweg laden zum verbotswidrigen Gehwegparken
ein. Die Parkplätze sind i.d.R. nicht ausgelastet. Der Parkbedarf der Anlieger wird zum Großteil auf
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privaten Flächen abgedeckt. Im Planungsbereich gibt es derzeit 94 offizielle Parkstände im
öffentlichen Straßenraum.
Begrünung
Im Übergang zum Landschaftraum, in den nördlichen und südlichen Abschnitten der Schleidener
Straße, ist der Seitenbereich insbesondere auf privaten Flächen mit Bäumen bestanden. In den
übrigen Bereichen sind es hauptsächlich Vorgärten oder die Sport - und Freizeitbereiche, die entlang
der Straße für Grün sorgen. Prägnant sind die auf der östlichen Straßenseite befindlichen Hecken
und Gräben, in denen sich auch schützenswerter Baumbestand befindet. Im Bereich der Einmündung
Prämienstraße stehen mehrere Raum bildende Bäume auf öffentlichen Flächen.
Unfallsituation
Es ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 30.04.2010 auf der Schleidener Straße 37
aufnahmepflichtige Unfälle. Es wurden 5 verletzte Fußgänger und 3 verletzte Radfahrer registriert.
Unfallursachen waren überwiegend Fehler beim Abbiegen, vereinzelt beim Überschreiten der
Fahrbahn. Ein Unfallhäufungspunkt wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt.
3.
Planung
Der Umbau der Schleidener Straße soll der Verbesserung der Bedingungen für alle
Verkehrsteilnehmer dienen, die Verkehrssicherheit erhöhen und die Aufwertung des öffentlichen
Raumes bewirken. Das integrierte Planungskonzept sieht Maßnahmen für die einzelnen
Verkehrsarten vor. (s. Anlage 1, Lageplan)
Stadtgestalt
Die einzelnen Straßenbereiche brauchen gestalterisch und funktional über das gesamte
Planungsgebiet eine klarere Zuordnung und Definition. Die Schleidener Straße ist Eingangsbereich
und Mitte des Stadtteils Walheim und in dem Sinne auch identitätsstiftend. Deshalb sollten
vorhandene Charakteristika gestärkt werden und dem Straßenraum ein einprägsames Bild verleihen.
Ein ortstypisches gestalterisches Leitbild sind die Gräben und Heckensituationen, die in einigen
Abschnitten zu finden sind und auch über die Ortsgrenzen hinaus das Bild des Landschaftsraums
prägen. Da die östliche Bebauung i.d.R. über private Vorflächen verfügt, soll auf der westlichen Seite
eine durchgehende Baumreihe den Straßenraum gliedern. An den Ortseingängen soll durch Bäume
im Straßenraum und Fahrbahnteiler, die auch der Querung für Fußgänger und Fahrradfahrer dienen,
ein Toreffekt entstehen. So werden an beiden Ortseingängen Mittelinseln als Querungshilfen
angeordnet. Durch diese optische Wirkung und Unterbrechung der Weitsicht wird die Geschwindigkeit
angemessen reduziert.
Der zentrale Abschnitt der Schleidener Straße, der zwischen den Einmündungen Montebourgstraße
und Prämienstraße liegt, soll durch beidseitige Begrünung aufgewertet werden. Die Anlage von
Kreisverkehren an beiden Einmündungen betont zudem den Übergang zu den locker bebauten
Übergangsbereichen. Die Zusammenführung von 2 Bushaltestellen zu einem gemeinsamen
Umsteigepunkt zwischen den Kreisverkehren soll hier den zentralen Charakter stärken.
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Kfz-Verkehr
Besonders am unsignalisierten Knoten Prämienstraße sind die Ein - und Abbiegevorgänge oft mit
langen Wartezeiten verbunden. Durch Bau zweier Kreisverkehre kann an den Knoten
Montebourgstraße/ Hahner Straße sowie der Prämienstraße der Verkehrsablauf optimiert und die
Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Signalanlage an der Einmündung Hahner Straße würde dafür
entfallen. Es gibt 2 Varianten, den Kreisverkehr an der Prämienstraße im Straßenraum zu platzieren.
Kreisverkehr Prämienstraße - Variante 1 (ohne Grunderwerb)
Hier liegt der Kreisverkehr so, dass kein Grunderwerb getätigt werden müsste. Allerdings müssten 3
Bäume aus einer Baumgruppe gegenüber der Prämienstraße gefällt werden.
Kreisverkehr Prämienstraße - Variante 2 (mit Grunderwerb)
Der Kreisverkehr liegt so, dass die Bäume bestehen bleiben können. Im Bereich der Tankstelle wäre
Grunderwerb erforderlich (ca. 30qm).
Eine Stellungnahme des Fachbereich Umwelt zu diesen Varianten liegt noch nicht vor und wird in den
Sitzungen mündlich nachgetragen.
Der geradlinige Verlauf der Schleidener Staße wird durch Fahrbahnverschwenke im Bereich der
Mittelinseln/Querungshilfen unterbrochen und soll im zentralen Bereich u.a. zur
Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Die Fahrbahn wird auf 8 bis 8,50m (zuzüglich begleitenden
Parkstreifen) festgesetzt; jeweils 1,50m werden als überfahrbare Schutzstreifen für Radfahrer
abmarkiert. Der nutzbare Fahrbahnbereich wird damit vergrößert und flexibel – auch für
landwirtschaftliche Fahrzeuge – nutzbar.
ÖPNV
Die Bushaltestellen des Ortskernes „Walheim“ sollen soweit wie möglich zusammengelegt werden.
(Dies bezieht sich allerdings nicht auf die Buslinien, welche in Richtung Breinig/ Venwegen fahren und
aus dieser Richtung Walheim anfahren). Der zentrale Umsteigepunkt wird zwischen den beiden
Kreisverkehren vorgesehen, was stadtgestalterisch und auch funktional die neue “Mitte” von Walheim
betont. Die neuen Bushaltestellen werden mit Fahrgastunterständen und Fahrradabstellmöglichkeiten
ausgestattet. Alle Haltestellen werden nach den neuesten Erkenntnissen der Barrierefreiheit erstellt.
Radverkehr
Radfahrer, die die vorhandenen, einseitigen Beidrichtungsradwege benutzen, werden in der Ortslage im Schutz der geplanten Mittelinseln - auf die neuen beidseitigen Radverkehrsanlagen
(Schutzstreifen) geführt.
Von der ersten nördlichen Mittelinsel bis zur Einmündung Vennbahntrasse sollen auf beiden
Straßenseiten 1,5 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr markiert werden. Die Anlage folgt den
„Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010).
Fußgänger
Besonders in den Abschnitten von Montebourgstraße bis Prämienstraße sind die
Aufenthaltsqualitäten im Straßenraum zu stärken und die Anbindung an die Attraktionen von Walheim,
wie die Einkaufsstraße Prämienstraße, die Vennbahntrasse und das Freizeitgelände deutlich zu
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Ausdruck vom: 02.01.2012
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verbessern. Für den Fußgänger als schwächstem Verkehrsteilnehmer ist der Aspekt der Sicherheit
dabei von ganz besonderer Wichtigkeit.
Die Gehwegbreite liegt nach der Neuplanung je nach Breite des Gesamtstraßenraumes und der
Nutzungsintensität zwischen 2 und 3 m. Der Fußgängerbereich ist zukünftig durch Bordsteine
entweder vom Parkstreifen oder Schutzstreifen zur Fahrbahn hin getrennt. Im Bereich der
Ortseingänge, in Höhe Haus Nr. 107/Fußweg „In den Hehnen“ und an beiden Kreisverkehren
entstehen zusätzliche Überquerungshilfen. Die Querungshilfe am Vennbahnweg wird verbreitert.
Querung Vennbahntrasse
Über die Ausgestaltung der Querung der Schleidener Straße mit der Eisenbahnstrecke (RaerenStolberg) finden zurzeit Gespräche zwischen der Bezirksregierung und der EVS Euregio
Verkehrsschienenetz GmbH als Eigentümer statt.
Parken
Die Anzahl der Parkstände im öffentlichen Raum ist fast unverändert (ca. 92). Im Bereich des
Sportplatzes, wo es bei Veranstaltungen zu Engpässen kommen kann, wird zukünftig beidseitiges
Parken angeboten. Die zum Teil überbreiten Zufahrten zu den Grundstücken werden auf das
notwendige Maß beschränkt.
Begrünung
Es wird im Zuge der Neuplanung auf der westlichen Straßenseite eine durchlaufende Baumreihe
gepflanzt. Auch auf der östlichen Seite und im Bereich der Kreisverkehre werden neue
Baumpflanzungen vorgesehen. (Insgesamt 56 Bäume). Hierdurch wird der Straßenraum maßgeblich
neu gegliedert.
Der Baumbestand, der überwiegend in privaten Vorgärten steht, trägt wesentlich zur Gestaltung und
Belebung des Straßenraumes bei. Bei den Straßenbauarbeiten werden im Vorfeld Maßnahmen
ergriffen, die - sofern erforderlich - zum Schutz des Wurzelwerks beitragen.
Aus Gründen des Baumschutzes wird beim Kreisverkehr Prämienstraße die Variante 2 favorisiert.
Der Landschaftscharakter der östlichen Seite wird durch die Wiederherstellung bzw. Erweiterung der
Gräben verstärkt. Neben der gestalterischen Funktion dienen die grünen Gräben der notwendigen
Entwässerung.
Entwässerung
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in den vorhandenen bzw. einen neuen
Kanal, auf der östlichen Seite zum Teil in die offenen Gräben. Die STAWAG wird das Kanalnetz
einschließlich der Hausanschlüsse umfassend erneuern.
Material
Die Befestigung der Parkstreifen, Grundstückszufahrten und Gehwege wird ortsüblich mit
Betonpflaster bzw. Betonplatten u.ä. erfolgen.
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4.
Bürgerinformation
Zur Beteiligung der Bürger an der Planung der Maßnahme konnten die Pläne im Forum des Jakob Büchel – Haus vom 26.04.2010 bis 30.04.2010 eingesehen werden. Die Anlieger wurden durch ein
Faltblatt auf die Maßnahme hingewiesen und zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am
03.05.2010 eingeladen. Diese wurde darüber hinaus ortsüblich bekannt gemacht.
Zur Bürgerinformation erschienen ca. 70 Bürger, von denen etwa 30 nach einer Vorstellung des
Projektes durch die Verwaltung von der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben
Gebrauch machten. Die Fragen und Anregungen wurden von den Mitarbeitern der Verwaltung
unmittelbar beantwortet bzw. kommentiert. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Anregungen beschäftigten sich mit drei Themenschwerpunkten:
a) die Führung des Radverkehrs
b) die uneingeschränkte Zufahrt zu Privatgrundstücken auf der gesamten Grundstücksbreite und
c) die Parksituation.
Nach Sichtung der Eingaben und Diskussion mit den beteiligten Dienststellen schlägt die Verwaltung
vor, neben den Schutzstreifen einen Sicherheitstrennstreifen zu den Parkstreifen anzulegen. Alle
Grundstückszufahrten, die Bestandteil einer Baugenehmigung waren, sind im Plan enthalten. Im
Bereich der Häuser 81 bis 87 a gibt es jeweils nur eine genehmigte Zufahrt, über die die Garagen
oder weitere Stellplätze auf den Grundstücken erreicht werden können.
5.
Kosten und Finanzierung
Bei Umsetzung der Planung ist mit Baukosten in Höhe von ca. 3,75 Mio € zu rechnen. Mit dem
Ausbau der Maßnahme soll in 2013 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 24 Monate vorgesehen.
Eine integrierte Verkehrsgestaltung einer Hauptverkehrsstraße wie im vorliegenden Falle ist
grundsätzlich nach dem Entflechtungsgesetz förderfähig.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW) aus.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2011 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2012 – 2014
enthalten. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt unter dem PSP-Element 5-120102-40000200-300-1 “Schleidener Straße, Umbau Ortslage Walheim” eingeplant.
Anlage/n:
Anlage 1, Lageplan
Anlage 2, Fotos
Anlage 3, Niederschrift der Bürgerinformation am 03.05.2010
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ABSCHNITT A
KNOTEN
ABSCHNITT B1
STRECKE
LEGENDE
ABSCHNITT 1cA
STRECKE
ABSCHNITT B2
STRECKE
Sportplatz
Fahrbahn
Bushaltebereich
Fahrbahn Pflaster
Parken
Gehweg
Einfahrt
Hecken
Grün
1b
eidc
Im H
49
47
45
103a
36
34a
43
34
41
32
1a
39
37
30
g
We
1650
2
Am Müllenweg
79
35
28
33
31
40
29
26
27
24
25
23
42
22
21
44
Im Heidchen
1600
he
n
20
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19
Eurensteg
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17
15
41
18
46
Jansacker
13
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11
16
9
48
7
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9
5
45
50
47
Grünst
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8
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Weg
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15
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74
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5
16
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12
5
33
10
74
3
8
58
15
8
6
56
31
13
29
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11
42
52
2
56
9
40
27
48
38
66
36
72
5
25
52
3
23
34
1
Sportplatz
21
32
30
88
Weg
46
70
Weg
19
44
64
81
48
66
Weg
64
50
Weg
68
60
17
60
Weg
68
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15
105
107
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118
20
10
5
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18
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0.85 2.4 2 1.75
99
101
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107
4
115
136
109
111
12
8
30
138
126
32
117
950
117
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K 14
140
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119
10
tebo
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142
tra
5
gs
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bearbeitet:
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Kasinostraße 76a
D-52066 Aachen
mail@du-ko.de
T.+49(0)241.5153652
F.+49(0)241.5153653
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In Mobilitätsausschuss
beraten und beschlossen am:
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Ortseingang bis Einmündung Albert-Einstein-Straße / Heidchen
Aus Richtung Kornelimünster
Einmündung Heidchen, Rad-/Gehweg nur markiert
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-1-
Mai 2010
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Albert-Einstein-Straße bis vor Knoten Montebourgstraße/ Hahner Straße
Rad-/Gehweg nur markiert - Falschparker
Am Sportplatz
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-2-
Mai 2010
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Albert-Einstein-Straße bis Knoten Montebourgstraße/ Hahner Straße
Rad-/Gehweg nur markiert - bauliche Mängel
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-3-
Mai 2010
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Montebourgstraße/ Hahner Straße bis zur Prämienstraße
Zugeparkter, markierter Gehweg
Zentraler Bereich
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-4-
Mai 2010
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Prämienstraße bis “Im Husebruch”
Fehlender Gehweg
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-5-
Mai 2010
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Prämienstraße bis “Im Husebruch”
Ende Vennbahn Radweg
Kein beidseitiger Gehweg
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-6-
Mai 2010
Schleidener Straße - Umbau Ortslage Aachen- Walheim
Abschnitt Im Husebruch / Auf der Kier / südlicher Ortsausgang Richtung Friesenrath
Aus Richtung Friesenrath
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-7-
Mai 2010
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
NIEDERSCHRIFT
über die Bürgerinformation am 03.05.2010
- Umgestaltung Schleidener Straße in Aachen-Walheim -
Ort und Zeit der Veranstaltung: Jakob-Büchel-Haus in Walheim, Beginn 19.00 Uhr, Ende 21.30 Uhr
Moderation: Frau Hildersperger (Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 61/20)
Teilnehmer:
Herr Dunkel
(Planungsbüro Dunkel und Korte, du-ko)
Frau Claßen
(Bezirksamtsleiterin, Bezirk Aachen Kornelimünster/)
Frau Mans
(Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61/30)
Frau Poth
(Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61/70)
Herr Hansen
(Bauverwaltung, B 03/20)
Herr Niederhäuser
(Bauverwaltung, B 03/20)
Herr Boßhammer
(Protokollant: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61/30)
Sowie ca. 70 Bürgerinnen und Bürger
I. Ablauf der Veranstaltung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Begrüßung
Vorstellung der Planung
Straßenbau und Kanalbau
Kosten der Anlieger
Fragen und Anregungen
Weitere Vorgehensweise
1.
Begrüßung
Frau Hildersperger begrüßt die anwesenden Bürger und stellt den Ablauf der Veranstaltung sowie die Mitarbeiter der
Verwaltung vor. Sie erläutert die Rahmenbedingungen der Veranstaltung: Die Bürgerinformation, ein freiwilliges
Angebot der Stadt Aachen, dient der Einbeziehung der Bürger in den planungs- und Umsetzungsprozess. Dabei
werden Fragen beantwortet und Vorschläge der Anwesenden entgegengenommen. Frau Hildersperger weist darauf
hin, dass die Bürger den Planern Tipps und Hinweise geben sollen, da sie die alltäglichen Gegebenheiten und Situationen am Besten kennen. Sie weist auf die Möglichkeit hin, auch schriftlich Eingaben zu machen. (s. auch Kapitel II.
Nachträglich schriftlich eingereichte Anmerkungen)
1
Die endgültige Entscheidung über den Ausbau einer Straße ist den politischen Gremien (Bezirksvertretung und dem
Mobilitätsausschuss) vorbehalten. Dabei wird den Politikern das Protokoll der Bürgerinformation mit dem Ausbauvorschlag der Verwaltung vorgelegt. Die Bürgeranregungen werden geprüft und können berücksichtigt werden, nicht
fachtechnische, rechtliche oder finanzielle Gründe entgegenstehen
2.
Vorstellung der Planung
Frau Mans erläutert, dass es bereits vor 18 Jahren erste Pläne zu einem Umbau der Schleidener Straße gab, welche
allerdings aus finanziellen Gründen verworfen wurden. 2009 wurde das Planungsbüro Dunkel und Korte aus Aachen
mit der Planung beauftragt wurde, da Mittel für die Maßnahme wieder in den städtischen Haushaltsplan eingeplant
wurden. Die frühere Planung zur Umgestaltung der Schleidener Straße kann nicht übernommen werden, da die
veränderte Bestandssituation, die verkehrlichen Bedürfnisse und die aktuellen verkehrstechnischen Standards berücksichtigt werden müssen. Die Umgestaltung ist dringend erforderlich, da die Straße nicht mehr den baulichen,
verkehrlichen und gestalterischen Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer genügt. Die Neuaufteilung des Straßenraumes im Zuge der Baumaßnahme ist notwendig und sinnvoll, um die Verkehrssicherheit - insbesondere der Fußgänger und Radfahrer - zu erhöhen.
Die Verwaltung der Stadt Aachen wird diese Maßnahme zur Förderung durch das Land NRW anmelden, damit sie
bezuschusst wird und die Kosten für die Stadt und die Anlieger gesenkt werden können. Wenn eine Förderung durch
das Land NRW erfolgt, kann frühestens 2012 mit der Baumaßnahme in der Schleidener Straße begonnen werden.
Im Zuge der Baumaßnahme wird zudem die STAWAG ihre Versorgungsleitungen (Strom, Wasser und Gas) überprüfen und bei Bedarf austauschen.
Heutiger Zustand
Zunächst erläutert Herr Dunkel die verkehrliche und städtebauliche Situation in der Schleidener Straße. Der bauliche Zustand der Schleidener Straße ist sehr schlecht und erfordert die grundhafte Erneuerung der Flächen. Im Westen der jetzigen L 233 liegt der Ortskern von Walheim. Auf der östlichen Straßenseite ist auch eine durchgehende
Straßenrandbebauung vorhanden, hinter dieser sich viele landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden. Herr Dunkel
erklärt im Weiteren, dass die Planer den Straßenzug in mehrere Abschnitte unterteilt haben. Es wurde deutlich, dass
der Straßenraum sehr breit ist und zum schnellen Fahren verleitet. Dies wird unter anderem durch die fehlenden
Gehwege an der östlichen Straßenseite unterstützt. Im Ortseingang Walheim aus Richtung Kornelimünster werden
des Öfteren überhöhte Geschwindigkeiten registriert. Vor einigen Jahren wurde dort bereits ein Starenkasten installiert, um dies zu reduzieren. Im Zuge der Baumaßnahme sollen allerdings bauliche Maßnahmen umgesetzt werden,
um die Geschwindigkeiten der ortseinfahrenden Kraftfahrzeuge zu reduzieren.
Es fahren 8 Buslinien durch Walheim, wobei die Achse Montebourgstraße - Schleidener Straße - Prämienstraße mit
4 Linien die Haupt-ÖPNV-Achse darstellt. Im Zuge dessen geht er auf die fehlende Barrierefreiheit der Bushaltestellen an der zentralen Haltestelle „Walheim“ ein. Die Haltestellenlagen befinden sich jedoch in der Schleidener Straße
als auch in der Montebourgstraße je nach Linie, so dass beim Umsteigen weite Fußwege für die Fahrgäste entstehen. Er bemängelt, dass es an der höchst frequentierten Haltestelle keine barrierefreien Zugänge zum Busverkehr
gibt.
Gegenwärtig gibt es abschnittsweise einen einseitigen Rad – und Gehweg sowie einen markierten Radfahrstreifen,
dessen Markierung sehr stark abgenutzt und nicht mehr zu erkennen ist. Eine Führung des Radverkehrs im Bereich
der Knoten ist nicht vorhanden, was oftmals zu gefährlichen Situationen zwischen dem motorisierten und dem nicht
motorisierten Verkehr führt. Der häufig befahrene Vennbahnradweg, der ganz in der Nähe der Schleidener Straße
verläuft, quert im Bereich des Bahnüberganges die Straße. Die Schaffung eines regelkonformen Angebotes an
Radverkehrsanlagen auf beiden Seiten der Schleidener Straße ist ein wichtiges Ziel der Umbauplanung. Die Fußgängerbereiche entlang der Schleidener Straße sind von sehr unterschiedlicher Qualität. In manchen Bereichen
fehlen geschützte Gehwege ganz oder sie sind nur durch eine Markierung von der Fahrbahn getrennt. An vielen
Einmündungen gibt es keine behindertengerechte Führung der Fußgänger. Die Situation der Fußgänger insbesonde2
re im mittleren Bereich, dort wo auch die Prämienstraße als Haupteinkaufstraße einmündet und zahlreiche Busse
halten, ist sehr verbesserungsbedürftig.
Vorstellung der Planungsvarianten
Das Planungsbüro entwickelte zwei Gestaltungsvarianten. Diese unterscheiden sich bezüglich der Führung des
Radverkehrs, wobei die eine Variante die Markierung von Schutzstreifen und die zweite Variante die Markierung von
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vorsieht. Grundsätzlich gibt es generell verschiedene Möglichkeiten nach StVO,
den Radverkehr im Straßenraum zu führen. Die Führung des Radverkehrs innerorts auf Borsteinradwegen wird wegen zahlreichen Grundstückszufahrten und damit zu erwarteten Konflikte an Einfahrten und Einmündungen nicht
vorgeschlagen. Herr Dunkel erläutert, dass erwiesenermaßen innerorts die Führung des Radverkehrs auf der Straße am sichersten ist. Die erste Variante sieht die Markierung eines 1,5m breiten Schutzstreifens auf der Fahrbahn
vor, so dass die gesamte Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen mindestens 8m beträgt. Der Schutzstreifen darf
von größeren Fahrzeugen mitgenutzt werden (Busse, Lkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge).
Eine weitere Variante ist das Anbringen von 1,85 m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vor. Dies erfordert allerdings
eine Mindestfahrbahnbreite von 9,50 m, so dass die die Möglichkeit eingeschränkt wird, auf beiden Seiten durchgehend Parkstände anzubieten. Je nach Wahl der Radführung reduzieren sich die Parkstände.
Als weiteren wichtigen Teilbereich der Planung erläutert Herr Dunkel die Parksituation in Walheim und erklärt, dass
es eine Parkraumanalyse im gesamten Planungsabschnitt gegeben hat. Diese ist sehr wichtig, um eine Übersicht
über das Angebot und die Nachfrage von Parkplätzen zu erhalten. Es wurde unter anderem festgestellt, dass der
Parkraum im Bereich des Sportplatzes außerhalb von Sportereignissen (Fußballspiele am Wochenende) nur sehr
wenig ausgelastet ist. Eine weitere Erkenntnis der Analyse ist, dass auf den Seitenstreifen viele Anhänger und
Wohnwagen abgestellt werden.
Im Weiteren geht Herr Dunkel auf den Fußgängerverkehr an der Kreuzung Hahner Straße/ Schleidener Straße/
Montebourgstraße ein. Er erläutert, dass geprüft wurde, ob die Lichtsignalanlage an dieser Kreuzung notwendig und
sinnvoll sei oder ob ein Kreisverkehr – sowohl für den Kfz-verkehr als auch für den nicht motorisierten Verkehr – eine
Alternative darstellt.
Im letzten Abschnitt der Baumaßnahme erläutert Herr Dunkel die Planungen bis zum Ortsausgang Richtung Friesenrath. Am Ortseingang wurden nur wenige Geschwindigkeitsüberschreitungen der einfahrenden Kraftfahrzeuge. registriert. Er stellte allerdings fest, dass hinter der Kuppe die Geschwindigkeiten durch die abschüssige Straße Richtung Ortszentrum deutlich zunahmen.
Im Anschluss ging Herr Dunkel auf den Zustand und die zukünftige Notwendigkeit des Straßengrabens an der
Schleidener Straße ein, welcher an der östlichen Straßenseite verläuft. Dieser soll im Zuge der Baumaßnahme saniert werden, um ihn danach wieder nutzen zu können. Er kann allerdings nicht das gesamte Abwasser der Straße
aufnehmen.
Variante Schutzstreifen
Im Ortseingangsbereich aus Richtung Kornelimünster soll eine Verkehrsinsel errichtet werden, welche eine optische
Bremse für den Kraftfahrzeugverkehr darstellen soll. Auf der westlichen Straßenseite soll eine Baumreihe entstehen,
auf der gegenüberliegenden Seite ein Grünstreifen mit dem integrierten Graben. Im Bereich des Sportplatzes soll es
auf beiden Straßenseiten Parkmöglichkeiten geben, da diese insbesondere am Wochenende benötigt werden.
Im Gegensatz zum heutigen Zustand, soll es mehrere Verschwenkungen im gesamten Straßenverlauf geben, um die
Geschwindigkeiten zu reduzieren. Die engste Stelle im Straßenraum des geplanten Bereiches befindet sich an der
alten Tankstelle, welche zurzeit von einer Pizzeria bewirtschaftet wird. Es werden im gesamten Straßenverlauf mehrere Querungshilfen errichtet (z.B. am Weg zum Spielplatz), welche das Queren des breiten Straßenraumes vor
allem für Kinder und ältere Menschen wesentlich vereinfachen sollen.
Herr Dunkel erläutert weiterhin, dass an dem Knoten Hahner Straße/ Montebourgstraße/ Schleidener Straße und an
der Einmündung Schleidener Straße/ Prämienstraße die Errichtung von 2 Kreisverkehren die sinnvollste Variante
3
wäre, um den Verkehrsfluss optimieren würden, insbesondere aus der Prämienstraße. Gegenwärtig treten häufig
sehr lange Wartezeiten für Verkehrsteilnehmer auf, welche aus der Prämienstraße in die Schleidener Straße einbiegen möchten. Im Zuge dessen soll der Baustoffhandel an der Einmündung zur Prämienstraße bei der Errichtung
eines Kreisverkehres eine direkte Zufahrt aus diesem erhalten.
Die Bushaltestellen des Ortskernes „Walheim“ sollen zusammengelegt werden. Dies bezieht sich allerdings nicht auf
die Buslinien, welche in Richtung Breinig/ Venwegen und aus dieser Richtung Kornelimünster fahren. Die neuen
Bushaltestellen sollen alle mit Fahrgasthäuschen ausgestattet werden.
Im weiteren Verlauf geht Herr Dunkel auf den Bereich des Bahnübergangs ein und stellt die Planungsvorstellungen
des Büros dar. Der Bereich um das Bahnwärterhäuschen soll für die Fußgänger aufgeweitet werden, zudem soll eine
Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer errichtet werden.
Am Ortseingang aus Richtung Friesenrath soll dem Radfahrer, der außerorts auf dem gemeinsamen Geh – und
Radweg einseitig geführt wird, mit Hilfe eines Fahrbahnteilers die Querung auf die gegenüberliegende Straßenseite
erleichtert werden.
Die Variante Radfahrstreifen wurde kurz erläutert: Da der Radfahrstreifen nicht vom fließenden Verkehr Befahren
werden darf, beansprucht die notwendige Fahrbahnbreite mehr Platz. Bei der Umsetzung der Planung mit Schutzstreifen würden ca. drei Parkstände im vergleich zu heute wegfallen, bei der Variante mit einem Radfahrstreifen
reduziert sich die Anzahl der Parkstände um 22.
3.
Straßenbau und Kanal
Frau Poth betont noch einmal, dass Fördermittel beantragt werden, um eine nicht unerhebliche Menge an finanziellen Mitteln zu erhalten. Die Stadt wird eng mit der STAWAG zusammenarbeiten wird, um die Versorgungsleitungen
in einem Zuge zu überprüfen und eventuell zu erneuern. Dies hilft allen Beteiligten, die Bauzeit zu reduzieren. Die
STAWAG hat bereits mitgeteilt, dass sie das Wasser- und Stromleitungsnetz auf dem gesamten Abschnitt erneuern
möchte. Der Straßengraben wird von Haus Nr. 24 bis zur Kreuzung Hahner Straße erneuert. Der Graben ermöglicht
es, einen Teil des Abwassers direkt in das Grundwasser zu leiten und nicht der Kanalisation hinzuzuführen. Die
Kosten werden voraussichtlich circa 4,3 Mio Euro betrage. Die Bauzeit wird sich auf 22-27 Monate belaufen, da die
Zuwege zu den Grundstücken freigehalten werden sollen. Frau Poth weist weiterhin darauf hin, dass eventuell temporär ein Einrichtungsverkehr errichtet werden muss. Die Bauzeit hängt auch entscheidend von der Bauleistung des
Bauunternehmers ab, auf die allerdings bereits in der Ausschreibung hingewiesen wird. Abschließend betont Frau
Poth noch einmal, dass es im Interesse aller Beteiligten ist, die Bauzeit zu minimieren.
4.
Kosten der Anlieger
Herr Hansen von der Bauverwaltung der Stadt Aachen geht zunächst noch einmal auf die geschätzen Baukosten in
Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro ein und erläutert den Bürgerinnen und Bürgern, dass nach dem Kommunalen Abgabengesetzes nur ein Bruchteil auf die Anlieger der betreffenden Straße umgelegt werden kann. Beitragspflichtig ist derjenige, welcher zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Beitragssumme Eigentümer oder erbberechtigt ist. Die Kosten
für den Gehweg, die Radfahrstreifen, die Parkstreifen, die Beleuchtung und die Entwässerung sind beitragspflichtig.
Ca. 54% des beitragsfähigen Aufwandes werden von der Stadt Aachen, der restliche Anteil von den Anliegern getragen werden.
Herr Niederhäuser erläuterte, dass der Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln noch dieses Jahr eingereicht
werden muss, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bei der Berechnung der Anliegerkosten wird die Grundstücksfläche mit einem Multiplikator für die Geschosshöhe verrechnet. Die Bauverwaltung wird allerdings frühestens
in vier Jahren auf die Bürger zukommen, um die Beiträge einzutreiben, so dass die Bürger genug Zeit haben, Geld
zu sparen. Herr Niederhäuser macht in diesem Zuge auf die Möglichkeit aufmerksam, die Beiträge in Raten an die
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Stadt zu zahlen. Er betont noch einmal ausdrücklich, dass die Stadt Aacvhen (Bauverwaltung) gerne zur Verfügung
steht um mit den Bürgern eine für sie individuell angepasste Lösung zu finden.
5.
Fragen und Anregungen
Die anwesenden Bürger interessierten sich neben allgemein Themen zur Planung insbesondere für den Radverkehr,
das Parken, den Entwässerungsgraben, die Lage der Haltestelle sowie die Kosten.
Radverkehr
•
Eine Bürgerin findet einen gemeinsamen Geh- und Radweg innerorts gut, weil man ihrer Meinung nach dort
den besten Schutz vor parkenden und fahrenden Fahrzeugen hat. Sie wünscht sie sich zusätzlich einen
Radfahrstreifen in der Hahner Straße von der Schleidener Straße bis zur Zufahrt zum Vennbahnweg.
Frau Mans betont daraufhin, dass die Führung des Radverkehrs auf innerörtlichen Radwegen (neben dem
Gehweg) sehr konfliktreich ist, weil die Radfahrer an den Einfahrten und Einmündungen oft vom KfzVerkehr übersehen werden. Aus diesem Grunde wird in den bundesweit gültigen Regelwerken das Führen
auf Radfahrstreifen oder Schutzstreifen entlang der Fahrbahn bevorzugt. In Brand an der Trierer Straße
wird der Radverkehr noch auf dem Gehweg mitgeführt, da die Planung der Maßnahme wesentlich älter ist.
Heute wird dies nicht mehr so gehandhabt. Mehrere Studien haben bewiesen, dass das Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn objektiv am sichersten ist, auch wenn manche Radfahrer anderer Meinung sind.
Die neue Straßenverkehrsordnung von 2009 sieht vor, den Radverkehr innerorts auf der Fahrbahn zu führen.
•
Ein Bürger ist trotzdem der Meinung, dass die Schutzstreifen auf der Fahrbahn sehr unsicher sind. Seiner
Meinung nach hat der Radfahrer meistens das Nachsehen, vor allem wenn man von längeren Bussen überholt wird, ist das Fahren auf der Fahrbahn sehr risikoreich. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die Walheim passieren, sind sehr groß und fahren häufig sehr schnell (bis zu 60 km/h), was heute zu einer Gefährdung für den Radfahrer führt. Der Bürger warnt davor, bei dieser Planung zu bleiben und wünscht sich einen einseitigen Geh- und Radweg.
Frau Mans erläutert, dass der Schutzstreifen nach dem Umbau nicht mit dem heute in Walheim vorhandenen Radfahrstreifen zu vergleichen ist, der in schlechtem Zustand ist und von Fußgängern mitgenutzt werden muss, da oft der Gehweg zugeparkt wird. Zukünftig wird es durch die Bordsteine eine deutliche Trennung von Fahrbahn und Gehwegen sowie Parken geben. Die Schutzstreifen werden 1,50 m breit sein und
die dann übrig bleibende Fahrbahnbreite von 5,00 m ist ausreichend breit.
Sie betont noch einmal ausdrücklich, dass es einen großen Unterschied zwischen subjektiv und objektiv gefühlter Sicherheit gibt. Ein Schutzstreifen ist deutlich sicherer als ein Radweg auf dem Gehwegniveau. Nach
dem Umbau gibt es nicht mehr diesen diffusen Zustand, sondern einen klare Abgrenzung der jeweiligen
Nutzungen (Gehweg, Parken, Radfahrer).
•
Ein Bürger bestätigt dies, hat aber Sorge, dass dieser Schutzstreifen oftmals zugeparkt werden könnte. Die
Kinder müssen auch bei der Planung berücksichtigt werden. Aufgrund der relativ lockeren Bebauung wird
es nicht die gefährlichen Situationen beim Ein- und Ausfahren geben, so der Bürger weiter.
•
Eine Bürgerin merkt an, dass in Reutlingen ein Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau zwischen dem Gehweg
und einem Parkstreifen errichtet wurde.
•
Ein weiterer Bürger wünscht sich zudem einen sicheren Fahrradunterstellplatz an der Kreuzung Hahner
Straße/ Schleidener Straße in der Nähe der zentralen Bushaltestellen.
Frau Mans erklärt, dass solche abschließbaren Fahrradboxen zurzeit am Bahnhof Eilendorf errichtet wurden
und an 3 weiteren Bahnhöfen geplant werden. Walheim wird in die Überlegungen hierzu mit aufgenommen.
5
•
Ein anwesender Bürger weist darauf hin, dass die Weiterführung des Vennbahnweges Richtung Belgien bei
der Planung bedacht werden muss, weil der Radweg sicherlich auf dem Grund der alten Gleise Richtung
Belgien geführt wird (Querungshilfe muss richtig angeordnet werden).
Frau Mans erläutert, dass der Vennbahnweg ab der Vennbahnstraße zukünftig bis zur Staatsgrenze von
Belgien (ca. 4 km Länge) weiter ausgebaut wird. Er stellt die Fortsetzung der Rad- und Fußwegeverbindung
vom Stadtzentrum Aachen bis Walheim dar und wird ein Baustein der überregionalen RAVEL-Route von
Aachen durch Eifel und Ardennen bis nach Luxemburg. Diese Planungen werden mit dem Straßenumbau
abgestimmt, die Überquerung der Schleidener Straße am Bahnübergang wird für die Verlängerung des
Radweges neu angelegt.
Parken
•
Eine Bürgerin plädiert dafür, dass die Parkplätze an der Praxis (Kreuzung Hahner Straße) weiterhin erreichbar sind und des Weiteren Platz für einen Rettungswagen bereitgestellt werden sollte.
•
Außerdem betonen mehrere Anwohner, dass im Seitenraum zwischen der Kreuzung Hahner Straße/
Schleidener Straße und dem Baustoffhandel nach dem Umbau mehr Parkplätze zur Verfügung stehen sollten, weil dort viel ruhender Verkehr vorzufinden ist (Praxis und Imbiss).
•
Eine weitere Anwohnerin weist darauf hin, dass es nicht gut sei, wenn an der Kinderarztpraxis (Schleidener
Str. 158) die Parkplätze wegfallen würden, da die Eltern dann mit den Kindern die Straße kreuzen müssten.
Es müssten in diesem Bereich mehr Parkplätze erhalten bleiben (auch für Logopädin und Zahnärztin).
•
Des Weiteren wird von einem Anlieger angemerkt, dass auf der gesamten Breite seines Grundstücks seine
Parkplätze erreichbar sein müssten (Schleidener Str. 83).
Das wird geprüft; alle bei Bauantrag bewilligten Zufahrten bleiben erreichbar. Ziel dieser Planung ist, dass
möglichst viele öffentliche Parkstände am Fahrbahnrand geschaffen werden können und die Anlieger ihr
Grundstück über ihre genehmigten Zufahrten erreichen. Wenn Anlieger bisher aus Gewohntheit über die
Breite Ihres Grundstücks auf ihr Grundstück gefahren sind, wird dies nicht mehr möglich sein.
•
Der Anwohner des Hauses „Schleidener Straße 87a“ beanstandet ebenfalls, dass Parkplätze oder ein
Grünstreifen vor den privaten Stellplätzen auf seinem Grundstück geplant seien, so dass diese nicht mehr
erreichbar wären. Er appelliert an eine Überarbeitung der gegenwärtigen Planungen. Ein ähnliches Problem
beanstanden die Anwohner des Hauses „Schleidener Str. 118“.
Frau Poth erläutert, dass auf einer Länge von bis zu 20m keine Einfahrten zu Grundstücken mehr errichtet
werden, weil sie eine Gefährdung für den Fußgängerverkehr darstellen. Die Verwaltung bevorzugt eine Einfahrt von 4-5m Breite und eine Zufahrt, über die Garagen oder mehrere Stellplätze auf dem Grundstück. erreicht werden können. Es gäbe keinen rechtlichen Anspruch der Bürger eine beliebig breite Zufahrt zur
Straße zu erhalten, es sei denn, dies war Bestandteil eines Bauantrages.
Einige Bürger erklären, dass sie ihre Parkstände nur so erreichen, wie es zurzeit praktiziert wird und bezweifeln, dass man im 90° Winkel einen Parkplatz auf ihrem Grundstück anfahren kann.
Frau Poth sagt, dass sich die Bürger, die dieses Problem haben, mit ihrer Adresse melden sollen. Die Verwaltung wird prüfen, ob die heutigen Zufahrten im Bauantrag zugelassen sind. Wenn dies nicht der Fall sei,
dann müsste vor dem Umbau mit den Anwohnern gesprochen werden.
•
Einige Anwohner stellten sich zudem die Frage, wo die mitunter zahlreichen Besucher der Eisdiele im Einmündungsbereich der Prämienstraße parken sollen. Es wären keine Parkstände in den Plänen zu finden.
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Kosten
•
Eine Bürgerin möchte von Herrn Niederhäuser wissen, ob beide Anwohner die Beiträge zahlen müssen,
wenn die Grundstücke hintereinander liegen, aber nur das hintere Grundstück einen Zugang zur Schleidener Straße besitzt.
Herr Niederhäuser erläutert daraufhin, dass bis zu 35m Grundstückstiefe auch das dahinter liegende
Grundstück herangezogen wird. Er weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass keine Beiträge doppelt
gezahlt werden.
Planung allgemein
•
Die Anwohnerin in der Schleidener Straße 87 bemängelt, dass in den Planungen ein Mittelstreifen direkt vor
ihrer Grundstücksausfahrt dargestellt sei, so dass sie nur in Richtung Kornelimünster aus ihrer Einfahrt auf
die Straße fahren könnte.
•
Die Gehwege am Kreisverkehr an der Einmündung zur Prämienstraße würden sehr weit auf das Tankstellengelände gezogen und somit die Einfahrten zur Tankstelle sehr behindern. Dies träfe vor allem für
Lastkraftwagen, Tankwagen etc. zu. Die Baumbepflanzung an der Tankstelle könnte außerdem die Sicht für
Fußgänger und Radfahrer verschlechtern.
Herr Dunkel erläuterte daraufhin, dass der geplante Kreisverkehr so groß geplant sei, dass Einfahrten und
die Zufahrt zur Tankstelle auf jeden Fall für alle Fahrzeuge (auch Tankwagen) befahrbar seien und man die
Baumbepflanzung im gesamten Straßenverlauf noch einmal überdenken werde.
•
Eine Bürgerin kritisiert die Errichtung von Kreisverkehren. Sie meint, dass diese nicht optimal und nicht groß
genug für den dort herrschenden Verkehr seien.
Herr Dunkel erklärt, dass die Kreisverkehre mit den Radien für die Bemessungsfahrzeuge geprüft wurden
und ausreichen.
Frau Poth erläutert in dem Zuge, dass Planungen am Computer simuliert werden und man keine praktischen Erfahrungen (Tests mit Hütchen o.ä.) machen braucht.
•
Daraufhin fragt eine Bürgerin, wie groß die Kreisverkehre werden.
Herr Dunkel nennt als Beispiel den Kreisverkehr an der Kreuzung Philipsstraße/ Hüttenstraße. Diese Größe
reiche für alle Fahrzeuge aus, die Mitte ist nicht überfahrbar, aber der Rand von dem inneren Ring könne
überfahren werden. Ein Vorteil wäre zum Beispiel, dass Lkw und Busse - aber auch Pkw - sehr einfach auf
der Straße wenden können, ohne dass eine Einfahrt in Anspruch genommen werden muss.
•
Ein weiterer Hinweis ging zum Bereich der Einmündung in die Prämienstraße ein: Die Lage der Mittelinsel
vor dem Drogerie-Markt „Schlecker“ sei vor allem zu Zeiten des Ladeverkehrs kritisch, weil dann kein Fahrzeug mehr aus der Prämienstraße in die Schleidener Straße abbiegen könnte. Zudem wies eine Bürgerin
drauf hin, dass das Halteverbot vor o.a. Drogerie-Markt nicht eingehalten wird.
•
Ein weiterer Bürger (Landwirt) merkt an, dass Walheim ein landwirtschaftlich geprägter Ort sei und die
Fahrzeuge bis zu 2,80m breit sind. Aufgrund dessen müsse jede Fahrbahn 2,80 bis 3,00 m breit sein.
Herr Dunkel erläutert, dass in der Fahrbahn immer mindestens 8,00 m vorhanden sind, wovon insgesamt
3,0m als Schutzstreifen markiert werden, welche allerdings von größeren Fahrzeugen überfahren werden
dürfen. Frau Poth ergänzt, dass die 8,00 m breite Variante inklusive Schutzstreifen wesentlich vorteilhafter
ist, als eine 6,50m breite Fahrbahn Variante mit danebenliegenden, nicht befahrbaren Radfahrstreifen.
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•
Aufgrund der aktuellen Verwendung von Lärm minderndem Asphalt (Flüsterasphalt) im Boxgraben in Aachen, möchte ein Bürger wissen, ob dieser auch auf der Schleidener Straße aufgebracht wird?
Frau Poth erläutert, dass es noch keine Überlegungen gäbe, einen „Flüsterasphalt“ einzubauen. Dieser Asphalt ist sicherlich eine tolle Erfindung und man hat sehr gute Erfahrungen in Aachen damit gemacht. Die
Errichtung dieses Asphalts ist jedoch sicherlich sehr problematisch (Sperrungen, Wetter, Frost etc.). Aufgrund der Länge der Schleidener Straße wäre die Aufbringung sicherlich mit sehr vielen Problemen verbunden. Das Verfahren ist allgemein sehr kompliziert.
•
Ein Bürger bemängelt die fehlenden Legenden in den Plänen, welche ausgehängt wurden. Sie wären zum
Verständnis sehr hilfreich.
•
Eine Bürgerin wünscht an der Haltestelle „Freizeitgelände“ einen Überweg, da dieser vor allem für die vielen
Kinder wichtig wäre, die in den anliegenden Neubaugebieten wohnen (Zebrastreifen oder Ähnliches); Überweg wäre auch für Senioren aus dem Altenheim sinnvoll.
•
Auf die Frage eines Bürgers, warum am Einfahrtsbereich zur Straße „Heidchen“ die Gehwege wegfallen
würden, antwortete Herr Dunkel.
Er sagte, dass diese Straße im Straßennetz untergeordnet sei und deswegen eine Mischfläche im Kreuzungsbereich errichtet werden könnte, wodurch man eine sanfte Trennung der Verkehrsfläche erreichen
würde.
Der Bürger möchte daraufhin wissen, ob die Straße „Heidchen“ dann eine Anliegerstraße würde. Diese Frage wurde verneint.
Planungen Entwässerungsgraben
Frau Poth erläutert noch einmal, dass der Straßengraben erhalten bleiben soll, man aber sicherstellen wird, dass die
Entwässerung der Straße nicht auf die Grundstücke geführt wird. Der Graben wird als offener Graben geführt und
nicht verrohrt. Der Graben hat eine Versickerungsfunktion für das Niederschlagswasser.
Hr. Dunkel erwähnt, dass der Graben nur an den Einfahrten verrohrt wurde, um die Zufahrt zu gewährleisten. Der
Graben wird bei der Umbaumaßnahme deutlich aufgewertet.
•
Ein Bürger ärgert sich über den Abfall im Graben, aber säubert diesen regelmäßig, da der Graben seiner
Meinung nach eine tolle Sache sei. Er sei ein kleines Biotop und sehr wichtig für das Mikroklima.
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Eine Bürgerin ärgert sich über tote Ratten im Graben, hat dies bereits der Stadt Aachen gemeldet, es wurde
allerdings nichts unternommen. Sie ist nicht gewillt, diese selbst zu entsorgen.
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Ein Anwohner macht die Planer darauf aufmerksam, dass er vor seinem Haus das Grundwasser abpumpen
muss, weil die Häuser unterhalb des Grabens liegen. Er möchte in Zukunft nicht mehr das ganze Abwasser
der Straße auf seinem Grundstück haben.
Straßennetz
•
Ein Bürger möchte wissen, ob die Schleidener Straße in Zukunft weiterhin eine Bundesstraße bleiben wird.
Er bemängelt das hohe Verkehrsaufkommen und die hohen Belastungen für die Anwohner (Lärm, Abgase,
Sicherheit)
Frau Mans erklärt, dass die Schleidener Straße seit 01. Januar 2010 eine Landesstraße (L 233) ist, die eine
übergeordnete Verbindungsfunktion hat.
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Eine ältere Bürgerin möchte wissen, ob man den Gehweg am Autohaus kurzfristig reparieren könnte. Dieser sei in einem sehr schlechten Zustand und wäre nach zwei Regentagen nicht mehr begehbar.
ÖPNV
•
•
Eine Bürgerin bemängelt, dass die Haltestellen „Walheim“ weiter auseinander anstatt zusammengelegt
werden, so dass die Gehwege für Umsteiger noch weiter werden würden. Des Weiteren ist sie der Meinung,
dass die LSA an der Hahner Straße/ Schleidener Straße/ Montebourgstraße ganz normal sei und die Phase
für die Kraftfahrzeuge nicht zu lange wäre.
Frau Mans betont, dass man die Lage der Haltestelle Linie 35, 166 etc. Richtung Kornelimünster noch einmal überprüfen kann, damit die Gehwege zwischen den Umsteigehaltestellen nicht länger werden.
Bahnübergang
•
•
Gibt es aktuelle Planungen, den Schienenverkehr auf der Vennbahntrasse wieder aufzunehmen (Euregiobahn oder Güterverkehr für die Firma BSR)?
Zwei Bürger möchten wissen, ob mit den Bahnbetreibern Gespräche aufgenommen werden, um die Bahnanlagen aufzuwerten und ob die Schranken, welche sehr hässlich sind, erhalten bleiben?
Frau Mans erläutert, dass es hier kein aktuelles Schienenprojekt gibt, weist jedoch darauf hin, dass die Strecke von einem privaten Betreiber betrieben wird und man darauf keinen Einfluss hat. Es werden hierzu jedoch noch Gespräche mit dem Betreiber stattfinden.
6.
Weitere Vorgehensweise
Frau Poth berichtet den Anwesenden, dass die Maßnahme im Anschluss an diese Bürgerinformation im politischen Rahmen besprochen wird und die Politiker im Endeffekt beschließen, welche Variante umgesetzt wird. Frau
Poth weist daraufhin, dass man zurzeit in der Planungsphase ist. Sie erklärt zudem die rechtliche Verpflichtung der
Bürgerinformation. Des Weiteren muss die Verwaltung die Hinweise beachten. Vor Baubeginn wird es nochmals
eine Bürgerinformation geben. Dann gibt es auch Hinweise zum Bauverkehr, zur Bauzeit etc.
Frau Mans bedankt sich bei allen anwesenden Bürgern für die vielen Anregungen, Hinweise und Tipps. Diese
werden jetzt von der Verwaltung bearbeitet. Im Juni soll ein Einplanungsantrag, nächstes Jahr soll ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht werden. Sie hofft, die Zusage hoffentlich 2012 zu erhalten, so dass 2012 oder 2013 mit dem Bau begonnen werden kann.
Ein Bürger weist darauf hin, dass der Ausbau der Schleidener Straße nicht zeitgleich mit dem Ausbau der Monschauer Straße stattfinden sollte, was von den Vertretern der Verwaltung einstimmig unterstützt wird.
II.
Schriftlich eingereichte Anregungen
1. Eine Bürger wünscht, dass die Zufahrt zu den vier Stellplätzen auf dem Grundstück Schleidener Straße 83a
erhalten bleibt.
2. Eine Bürgerin/ ein Bürger vermisst eine Legende in den Plänen. Des Weiteren plädiert sie/er für einen
Kreisverkehr an der Kreuzung Schleidener Straße/ Albert-Einstein-Straße/ Heidchen, welcher den Verkehr
aus Richtung Kornelimünster abbremsen würde. Außerdem weist sie/er darauf hin, dass die Grünstreifen
die Stellplätze der Einliegerwohnungen der Häuser 81-87a blockieren würden. Bei der Variante „Schutzstreifen“ würden diese sogar durch öffentliche Parkstände blockiert. Man könnte die vorhandenen Grünstreifen vor diesen Häusern nutzen, wenn man diese umgestaltet. Des Weiteren schreibt sie/er, dass die geplante Zufahrt zu den Stellplätzen unmöglich sei.
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3. Eine Bürgerin bemerkt, dass sich vor dem Haus 139 drei Parkplätze auf Privateigentum befänden, die Zufahrt durch die Verkehrsführung (Zebrastreifen oder Querungshilfe) behindert würde. Die Einfahrt fehle
komplett.
4. Zwei Bürgerinnen/ Bürger plädieren für eine Verlegung der Haltestelle „Walheim“ in Richtung Kornelimünster, da die Busse viel Lärm erzeugen und zusätzlich viele Abfälle in der Hecke und dem Vorgarten
(Schleidener Straße 131 und 133) landen würden. Zudem würden sie gerne wissen, wie hoch die Anliegerbeiträge ausfallen, da sie nicht an der Bürgerinformation teilnehmen können.
5. Eine Bürgerin/ ein Bürger weist auf eine Gefahrenstelle zwischen dem Vennbahnweg und der Kreuzung
Schleidener Straße/ Montebourgstraße und Hahner Straße hin. Auf dem Teilstück wäre es für Kinder und
ältere Menschen oftmals unmöglich oder sehr gefährlich die Straße zu überqueren, da die Straße zum einen dort aufgrund der Kurve und der Steigung sehr unübersichtlich ist und zum anderen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h besteht. Er/Sie regt hier die Einrichtung einer 30er Zone an.
6. Eine Bürgerin/ ein Bürger bittet um Berücksichtigung der beiden genehmigten Einfahrten auf dem Grundstück Schleidener Straße 118.
7. Ein Bürger weist darauf hin, dass in der Variante mit dem Schutzstreifen für Radfahrer die Pflanzung eines
Baumes exakt in der Mitte des derzeit vorhandenen Tores (Schleidener Straße 93) stehen würde. Dies
würde ein Abstellen seines Wohnwagens auf der dahinterliegenden Grundstücksfläche nicht mehr möglich
machen. Er bittet dies weiterhin zu ermöglichen und zudem eine Bordsteinabsenkung an dieser Stelle einzurichten.
8. Zwei Bürger bemängeln, dass in der Variante „Schutzstreifen“ die Einfahrt links neben dem Haus (Schleidener Straße 101a) nicht berücksichtigt wurde, sondern ein Grünstreifen davor angelegt wurde, welcher die
Einfahrt blockieren würde.
9. Ein Bürger merkt an, dass Anwohner und Besucher gegenüber vom Discounter „Penny“ und der Straße „Im
Husebruch“ auf der Fahrbahn parken. Er fragt, ob es eine Möglichkeit gäbe, dort neue, öffentliche Parkmöglichkeiten zu schaffen.
10. Zwei Bürgerinnen/ zwei Bürger weisen darauf hin, dass in „ihrem“ Straßenbereich bereits vor ca. 15 Jahren
die Straße, der Kanal etc. erneuert wurden. Die Bürger fragen, warum dieser Bereich wieder umgestaltet
wird?
11. Ein Bürger protestiert gegen den planungsbedingte Reduzierung der Parkflächen in Höhe der Schleidener
Straße 158 (Praxis), da diese für Patienten, vor allem aus den Nachbarorten, unabdingbar sind. Des Weiteren möchte er darauf hinweisen, dass im Bereich des Bahnübergangs - im Hinblick auf die Fortführung des
Vennbahnweges Richtung belgische Grenze - Querungshilfen für die Fußgänger und Radfahrer geschaffen
werden sollten. Außerdem plädiert er für einen Radweg zwischen Gehweg und Parkstreifen auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung Prämienstraße/ Schleidener Straße und dem Ortsausgang Richtung Friesenrath.
Er beschreibt zudem das Problem, dass durch das Bahnwärterhäuschen die Sicht auf den Verkehr auf der
Schleidener Straße versperrt wird, wenn man aus der Vennbahnstraße in die Schleidener Straße abbiegen
möchte.
12. Eine Bürgerin/ möchte darauf hinweisen, dass die jetzige Breite der Ein- und Ausfahrt der Tankstelle bei der
Errichtung eines Kreisverkehres nicht unterschritten werden darf und sich zwei Fahrzeuge begegnen können müssen. Außerdem sollte eine Nullabsenkung des Gehweges in dem Ein- und Ausfahrtsbereich angelegt werden, da Bordsteinabsenkungen mit Höhenunterschied zur Fahrbahn schnell beschädigt würden und
erneuert werden müssten. Weiter fordert sie, auf den Baum direkt an der Ecke der Tankstelle zu verzichten,
welcher in der Variante „Schutzstreifen“ im Abschnitt C/D geplant wurde. Weiterhin merkt die Bürgerin an,
10
dass durch die Planung einer Fahrbahninsel in der Prämienstraße Parkplätze für die Eisdiele wegfallen
würden. Die Besucher würden dann vermutlich das Tankstellengelände als Parkplatz nutzen.
Sie weist darauf hin, dass ein Lkw bei der Belieferung des Drogerie-Marktes „Schlecker“ in der Prämienstraße die gesamte Fahrbahn in Anspruch nimmt und somit die nachfolgenden Fahrzeuge durch den Fahrbahnteiler daran gehindert würden, an dem Lkw vorbeizufahren.
13. Eine Bürgerin/ ein Bürger merkt an, das es im Bereich des „Penny- Marktes“ zu wenige Parkmöglichkeiten
gäbe. Sie/er wünscht sich Markierungen und Beschilderungen an der Bordsteinkante gegenüber Schleidener Straße 240-246, um Parkmöglichkeiten zu schaffen.
14. Eine Bürgerin/ ein Bürger weist darauf hin, dass die geplanten Bäume vor dem Autohaus die Ausstellungsfläche versperren würden. Sie/er plädiert für eine möglichst flache Bepflanzung in diesem Bereich.
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