Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105508.pdf
Größe
374 kB
Erstellt
28.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0590/WP16
öffentlich
28.12.2011
Dez III, FB61/30
Zollernstraße
Markierung von Schutzstreifen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.01.2012
02.02.2012
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss, die Markierung der Zollernstraße auf Grundlage des Plans Nr. 2011-11-04
zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
Markierung der Zollernstraße auf Grundlage des Plans Nr. 2011-11-04.
Vorlage FB 61/0590/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.12.2011
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
Gesamtbed Gesamtbedarf
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(neu)
Einzahlungen
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Auszahlungen
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 2012
Auswirkungen
20xx
Ansatz 2011
ff.
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 2012 ff.
Folgekosten
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(neu)
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29.000 €
- 29.000 €
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0
0
0
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
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Erläuterungen:
Anlass
Im Zusammenhang mit der derzeit (Herbst 2011) in der Zollernstraße stattfindenden
Kanalverlegungsmaßnahme wird der betroffene Straßenzug in größeren Teilbereichen mit einer
neuen Asphaltdecke überzogen. Im Anschluss daran soll auf dem Abschnitt zwischen
Lothringerstraße und Herzogstraße (Fahrtrichtung Normaluhr) ein Schutzstreifen markiert werden.
Sachstand
Bauliche Situation
Die Zollernstraße liegt im Frankenberger Viertel im Südwesten der Aachener Innenstadt. Sie grenzt an
der Kreuzung „Normaluhr“ an den äußeren Rand des Alleenrings. Die Straße ist beidseitig von 4-5
geschossigen Gebäuden umgeben. An der südlichen Straßenseite befindet sich zudem das Haus der
StädteRegion, welches seit dem Jahr 2005 einen Erweiterungsbau besitzt. Seit August 2008 baut die
Sparkasse Aachen im Dreieck von Zollernstraße und Bachstraße ein weiteres Bürogebäude. Für die
Fertigstellung war der Herbst 2011 vorgesehen.
Verkehrssituation
Die Zollernstraße verbindet die Oppenhoffallee mit der Theaterstraße und stellt somit die Verbindung
vom Frankenberger Viertel zum Verkehrsknotenpunkt „Normaluhr“ dar. Der Streckenabschnitt stellt
eine wichtige Verbindung für den Kraftfahrzeug- und den Radverkehr von besagtem Viertel in die
Aachener Innenstadt (Theater) dar.
Die Ergebnisse einer Verkehrszählung vom 06.11.2007 zeigen, dass 9.493 Kfz die Zollernstraße von
07.00 – 19.00 Uhr befuhren. In der Spitzenstunde von 16.00 – 17.00 Uhr passierten 839 Kfz/h die
Zollernstraße im Abschnitt zwischen Lothringerstraße und Herzogstraße. Insgesamt 407 Radfahrer
konnten auf dem Streckenabschnitt gezählt werden, was einen Anteil von ~ 4,1 % ausmacht.
Im Linienverkehr befahren werktäglich 266 Busse die Zollernstraße in beiden Richtungen. In der
Hauptverkehrszeit des ÖPNV (06.00 – 09.00 Uhr und 15.00 – 20.00 Uhr) verkehren 18 Linien pro
Stunde in beiden Richtungen. Hierbei handelt es sich um die Linien 33, 34 und 57. Die Linie 33
verkehrt in der Hauptverkehrszeit im 15 Minuten-Takt. Die Linie 34 verkehrt in Richtung Aachen-Brand
ebenfalls im 15 Minuten-Takt, in der Gegenrichtung (Kerkrade) im 30 Minuten-Takt. Die Linie 57
verbindet Herzogenrath mit Aachen-Verlautenheide bzw. Aachen-Eilendorf (Nirm) ebenso im 30
Minuten-Takt.
Planung
Die Planung sieht die Errichtung eines bergwärtigen Schutzstreifens auf dem Abschnitt zwischen
Lothringerstraße und Herzogstraße vor. Durch die Markierung von Schutzstreifen muss der
Parkstreifen auf der nördlichen Straßenseite markiert werden. Dieser weist nach dem Umbau eine
Breite von 2,00 m auf und erhält einen Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m zum Schutzstreifen, um
den Radfahrer zu schützen. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,25 m auf,
wodurch eine Restfahrbahnbreite von 4,60 m resultiert. Auf der südlichen Straßenseite soll ab der
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Ausdruck vom: 28.12.2011
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Querungshilfe (Kreuzung Zollernstraße/ Warmweiherstraße/ Herzogstraße) ein Schutzstreifen markiert
werden, welcher jedoch mit Beginn des Längsparkens vor dem Erweiterungsbau der StädteRegion
enden muss, da ansonsten die Mindestbreite der Fahrbahn unterschritten wird.
Die ASEAG hat in der Verkehrsbesprechung Vorbehalte geäußert, weil die Restfahrbahnbreite für den
Zweirichtungsverkehr mit Bussen naturgemäß nicht ausreicht. Die Polizei ist hingegen der Meinung,
dass sich die vorgeschlagene Markierung jedoch eher positiv auswirken wird, und weist darauf hin,
dass die Überfahrbarkeit bei Begegnungsfällen der wesentliche Vorteil des Schutzstreifens sei und
der Radfahrer heute ungeschützt die Fahrbahn benutzen muss. Insgesamt ändert sich die zur
Verfügung stehende Fahrbahnbreite nicht.
Die vier Fahrradbügel, welche vor Beginn der Tiefbauarbeiten zu Beginn des südlichen Parkstreifens
positioniert waren, werden dort nach der Baumaßnahme nicht mehr platziert. Sie werden demnächst
auf dem Grundstück der StädteRegion aufgestellt.
Der Gehweg im Einmündungsbereich Bachstraße soll um Parkstandstiefe verbreitert werden, um die
taktilen Elemente optimal berücksichtigen zu können. Dadurch wird sich das Parken auf der
südwärtigen Seite der Zollernstraße auch baulich verbindlich darstellen. Unterstützt wird dies durch
die Markierung des Parkstreifens mit 2,0 m Breite.
Auf der südwärtigen Seite der Zollernstraße wird auf dem Abschnitt zwischen Bachstraße und
Lothringerstraße ein 1,50 m breiter Schutzstreifen markiert, um den Radfahrer sicher über den
Kreuzungsbereich zu führen und ihm bei Rotlicht das Aufstellen vor dem Kraftfahrzeugverkehr zu
ermöglichen. Hierzu wird ein Aufstellbereich von 5,00 m Länge vor der Haltelinie des
Kraftfahrzeugverkehrs errichtet, welche dem Radfahrer unter anderem das Linksabbiegen deutlich
vereinfacht.
Des Weiteren wird bei der Neumarkierung der Zollernstraße der nördliche Parkstreifen in Höhe von
Haus-Nr. 39/41 um 5,00 m gekürzt, um eine Aufstellfläche für den Linksabbieger in die Bachstraße zu
schaffen.
Die Markierung der Zollernstraße schließt im Bereich der Kreuzung Warmweiherstraße/ Herzogstraße
an die Radverkehrsplanungen des Grabenrings an, welche Bestandteil des „Maßnahmenplan
Radverkehr“ sind.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Demarkierungs- und Markierungsarbeiten bezüglich der Errichtung von
Radverkehrsanlagen in der Zollernstraße belaufen sich auf rund 4.000,- €. Die Mittel stehen beim
PSP-Element 4-120102-810-9, Kostenart 52210000 bereit.
Die Folgekosten betragen laut E18 rund 3.000 € und fallen nach etwa 5 Jahren an. Diese Kosten
beziehen sich auf eine Neumarkierung.
Empfehlung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Neumarkierung der Zollernstraße in der beschriebenen Form
durchzuführen, um eine weitere Netzlücke im Radverkehrsnetz zu schließen. Die derzeit laufenden
Tiefbauarbeiten der STAWAG sollen als Synergieeffekt genutzt werden, um eine kostengünstige
Errichtung von Radverkehrsanlagen zu erzielen.
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Anlage/n:
Anlage 1 - Planung von Schutzstreifen in der Zollernstraße (Plan Nr. 2011-11-04)
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Planung
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Fachbereich 3249
Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/30
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Zollernstrae
3253
Planung
2522
2011-11-04 2526
M 1:500
August 2011
3256
2528
P:\08 Verkehrsplanung\Straen A-Z (Ma)\Zollernstrae\Zollernstrae.dgn