Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105424.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
07.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0124/WP16
öffentlich
07.12.2011
FB 36/40 Frau Michalik
Dammsanierung / Sanierung der Stauanlage zur
Verkehrssicherung für das Teich-Biotop und den Erlenbruchwald
Scherbstraße/Bremenberg mit Schutzstatus "Geschützter
Landschaftsbestandteil (GLB 1)" und "Gesetzlich geschütztes Biotop" gem. § 62 LG NW
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.01.2012
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0124/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Geplante Maßnahme:
Im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils (GLB 1) Scherbstraße / Bremenberg mit dem
Schutzstatus eines nach § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotops muss der einsturzgefährdete
Teichdamm als Verkehrssicherungsmaßnahme und zum Erhalt der wertvollen Naturschutz-Flächen
saniert werden. Dabei wird der alte, marode Damm aus Erde, Holzstämmen und Plastikfolie
zurückgebaut und durch eine neue Konstruktion aus Spunddielen ersetzt. Die Spundwand wird mit
Erdreich überdeckt und ist im fertigen Zustand nicht mehr zu erkennen. Der Ablauf aus dem Becken
wird künftig über ein offenes Gerinne erfolgen und nicht mehr wie bisher über eine Rohrleitung. Nach
der Sanierung ist das Bauwerk dauerhaft gesichert und erfordert außer gelegentlicher Sichtprüfungen
künftig nahezu keinen Wartungsaufwand.
Rechtlicher Schutzstatus:
Der betroffene Teich und der angrenzende Erlenbruch liegen im Landschaftsschutzgebiet und weiter
im besonders geschützten Landschaftsbestandteil GLB 1. Der Landschaftsplan der Stadt Aachen
sieht den Schutz und Erhalt des gesamten Feuchtgebietes des Bruchwaldes mit Teich nahe der
Bremenbergstrasse vor. Der Bereich des GLB ist aufgrund der hohen Wasserstände als Erlenbruchund Sumpfwald mit Sumpfseggen anzusprechen und ist im Zuge der Überprüfungen als sog. § 62
Biotop “gesetzlich geschützter Biotop” ausgewiesen.
Die erforderliche Dammsanierung dient zwei Zwecken:
-> Biotopschutz (gesetzliche Pflicht):
Durch den seit vielen Jahrzehnten bestehenden Aufstau und die Rückhaltung des Wassers des
Horbachs im Bereich Scherbstraße/Bremenberg hat sich großflächig ein Feuchtbiotop mit
Erlenbruchwald und Sumpfseggenried sowie besonders schützenswertem Tierbesatz (u.a. FFH-Arten)
entwickelt. Ein jederzeit möglicher Dammbruch oder das Unterlassen der dringend erforderlichen
Dammsanierung würden dazu führen, dass sich das Fließgewässer weiter auf einer tieferen
Geländeebene einarbeitet, was ein Absenken des Wasserstandes im Schutzgebiet zur Folge hat. Ein
weiterer Wasserentzug würde das geschützte Feuchtbiotop extrem gefährden und über kurze Zeit zu
dessen Verlust bzw. zur Zerstörung des Lebensraums für die geschützte Flora und Fauna führen.
-> Verkehrssicherung für die Unterlieger des Teichgebietes:
Unterhalb des aufgestauten Teiches liegen 2 größere Angler-Teiche, für die Fischereirechte vergeben
sind. Ein möglicher Dammbruch mit ungeregeltem Abgehen von Wasser und damit einhergehender
Schlammfracht gefährdet die tiefer liegenden Gewässer und angrenzenden, zum Großteil privaten
Grundstücksflächen, wie auch den betroffenen Fischbestand erheblich. Der Stadt als Eigentümer des
GLB-Geländes
obliegt
insoweit
auch
aus
haftungsrechtlichen
Gründen
gegenüber
den
Fremdeigentümern eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das Unterlassen der Dammsanierung
beim aktuellen Zustand des Teichdammes würde aus Sicht der Fachbehörde eine grob fahrlässige
Verletzung der städtischen Verkehrssicherungspflicht darstellen und könnte das Fremdeigentum
schädigen.
Vorlage FB 36/0124/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 2/3
Mit dem neuen Damm mit Stahlkonstruktion wird dann auch eine dauerhafte Sicherung der
Stauanlage hergestellt, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Kostensituation:
Nach den aktuell vorliegenden Kalkulationen des Planungsbüros liegen die Gesamtkosten der
Maßnahme bei ca. 90.000 €. Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme sind vorhanden.
Bauzeit:
Die Ausführungsplanung soll kurzfristig durchgeführt werden. Die Vergabe der Maßnahme wird nach
Ermittlung des geeigneten Zeitfensters für die Durchführung in 2012 erfolgen.
Vorlage FB 36/0124/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 3/3