Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105439.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
15.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0583/WP16
öffentlich
15.12.2011
FB 61/50 // Dez. III
Weltkulturerbe Dom und Pfalzbezirk - Freiraumgestaltung im
Rahmen des Konjunkturpakets 1: Barrierefreiheit im Bereich der
Freitreppe am Katschhof
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.01.2012
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorschläge zur Nachbesserung entsprechend
der Erläuterungen umzusetzen.
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2011
Ansatz 2011
2012 ff.
Ansatz 2012 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
610.000
610.000
780.000
780.000
0
0
Auszahlungen
910.000
921.000
1.222.200
1.222.200
0
0
Ergebnis
280.000
292.000
442.200
442.200
0
0
+ Verbesserung /
-11.000
-Verschlechterung
0
Deckung innerhalb der Maßnahme
durch Einschränkung bei anderen
Teilmaßnahmen ist gegeben
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2011
Ansatz 2011
2012 ff.
Ansatz 2012 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
20.000
20.000
46.700
46.700
0
0
30.000
30.000
70.000
70.000
0
0
0
0
0
0
0
0
10.000
10.000
23.300
23.300
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2011
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Die Barrierefreiheit im Projekt Freiraumgestaltung Welterbe ist seit der Wettbewerbsentscheidung ein
wichtiges Thema.
Bereits der Wettbewerbsentwurf von Fritschi Stahl Baum (heute baumarchitekten) berücksichtigte mit
dem Vorschlag eines „gläsernen Aufzugs“ die Belange gehbehinderter Menschen.
In den darauf folgenden Planungs- und Konkretisierungsschritten wurden weitere Aspekte der
Barrierefreiheit in kontinuierlicher Abstimmung mit der Kommission Barrierefreies Bauen
berücksichtigt. Über diese Aspekte wurde in verschiedenen Vorlagen und Mitteilungen in der Politik
berichtet (vgl. auch Vorlagen zur Entwurfsplanung (Nr. FB 61 / 0349 / WP16) und zur
Ausführungsplanung (Nr. FB 61 / 0404 / WP16) sowie die Mitteilung vom 17.2.2011 im
Planungsausschuss). An dieser Stelle sei nur auf die Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte
Personen verwiesen (z. B. geschnittenes Großpflaster, noch zu montierende Treppenlifte).
Trotz des intensiven Dialogs mit der Kommission Barrierefreies Bauen konnte bezüglich der optischen
Kontraste an der Freitreppe und der Leitelemente im Bereich des Katschhofes leider kein Kompromiss
erzielt werden. Am 24.1.2011 fand ein Ortstermin zu den Musterflächen auf dem Bauhof statt. Aus
diesem Termin hat die Verwaltung eine Verständigung über die Materialien mitgenommen und die
Planung modifiziert. In der Kommissionssitzung vom 9.11.2011 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass
die Kommission über das Protokoll des Ortstermins nie einen Beschluss gefasst habe.
Weitere Belange – vor allem aber der hohe gestalterische und denkmalpflegerische Anspruch, der
Zusammenhang mit dem Weltkulturerbe Aachener Dom und einer wünschenswerten Erweiterung des
Welterbes auf den Pfalzbereich – stehen den Forderungen der Kommission Barrierefreies Bauen in
diesem Projekt teilweise entgegen und müssen miteinander abgewogen werden. Lösungen in diesem
Bereich können immer nur Kompromisse und keine 100prozentigen Lösungen für den einen oder
anderen Belang sein.
Zuletzt zog sich die Kommission leider auch verstärkt auf Forderungen zurück, die aus Sicht der
Verwaltung in der Innenstadt nicht durchgehend umsetzbar sind bzw. in Fußgängerzonen auch nicht
angemessen erscheinen.
Dennoch nimmt die Verwaltung die Forderungen der Kommission ernst und schlägt daher folgende
Maßnahmen vor:
Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2011
Seite: 2/4
Vorschläge der Verwaltung für die Nachbesserung
Kontraste an den Stufen der Freitreppe (s. Anlage 1)
Die Kommission moniert fehlende optische Kontraste an den Stufen. Sie ist damit einverstanden,
wenn sich die Herstellung von stärkeren Kontrasten nur auf die Seitenbereiche der Treppen
beschränkt. Die Kommission lehnt allerdings die vorgeschlagene Art der Markierung durch Punkte ab
und fordert einen durchgehenden Streifen, da nur dieser wahrnehmbar sei. Ein eingelassener Streifen
birgt erhebliche Gefahren bzgl. eines Ausbrechens des Materials. Ein Aufbringen eines Klebe- oder
Farbstreifens ist auf dem edlen Naturstein nicht angemessen und dauerhaft haltbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in den Seitenbereichen der Treppe weiße Granitpunkte (ca. 3 cm
Durchmesser, Abstand ca. 10 cm) in den scharrierten Streifen der Stufen in einer Breite von ca. 1,50
m jeweils in der Antritts- und Endstufe einzubringen. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die
ungleichen Tritthöhen im Bereich der Behindertenrampe für den Eingang des Centre Charlemagne auf
die gleiche Art zu kennzeichnen.
Dies ist eine materialgerechte und dauerhafte Lösung, die in anderen Städten bereits zu begutachten
ist.
Kontrast oberhalb der Freitreppe
Auf Wunsch der Kommission wurde eine zusätzliche Blausteinplattenreihe im Anschluss an die
oberste Stufe als Leitstreifen umgesetzt, die der Kommission nun nicht als ausreichend erscheint. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass sich im Laufe der Zeit durch die Abnutzung ein noch stärkerer
optischer Kontrast zwischen dem nachdunkelnden Blaustein (siehe Ursulinerstraße) und der gleich
bleibend helleren Grauwacke herausbilden wird. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine weitere
durchgehende zusätzliche Markierung der obersten Stufe zu verzichten.
Taktiler Kontrast zwischen geschnittenem Großpflaster und Plattenbelag (s. Anlage 2)
Im Bereich des ehemaligen Pfalzbezirks ist ein möglichst zurückhaltendes Leitsystem geplant. Das ist
vor dem Hintergrund vertretbar, dass es sich hier um Fußgängerzonen handelt. Taktile Leitelemente
können dabei sein:
-
Hauswände (dort, wo keine Auslagen und/ oder Versprünge vorhanden sind)
-
Bordsteine ab 3 cm Höhe
-
Plattenbeläge (im Kontrast zum Pflaster)
Darauf aufbauend wurden die im ehemaligen Pfalzbezirk eingesetzten Materialien u. a. an Hand des
taktilen Kontrasts und in Abstimmung mit der Kommission ausgewählt. Anders als bei der
Musterfläche am Bauhof wurde seitens der Kommission nun vor Ort auf dem Katschhof der taktile
Kontrast zwischen Großpflaster und Plattenbelag vermisst.
Zum Vorteil für die Gehfreundlichkeit bzw. Rollstuhlfreundlichkeit wurden die Großpflasterflächen mit
sehr geringem Fugenanteil verlegt, so dass diese tatsächlich ebener wirken als in der Musterfläche
auf dem Bauhof.
Trotzdem wird sich auch hier durch das Setzen des Pflasters noch eine größere Unebenheit
einstellen, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass der taktile Kontrast auf Dauer wahrnehmbar
sein wird.
Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2011
Seite: 3/4
Eine Nachbesserung bzw. Verschlechterung für die Gehfreundlichkeit sollte daher nicht stattfinden.
Vielmehr sollte auch in den weiteren Bauabschnitten auf einen möglichst geringen Fugenanteil
hingewirkt werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Ortsbegehung am 16.11.2011 mit der Kommission Barrierefreies
Bauen nach langer Trockenheit und unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten stattfand. Eine
abschließende Beurteilung v. a. der optischen Kontraste war nicht möglich. Sobald der Baustaub
entfernt und über eine gewisse Zeit eine Be- und Abnutzung erfolgt ist, werden die optischen
Kontraste stärker zu Tage treten als heute. Dies betrifft auch die absehbare Nachdunklung der
Blausteinstufen, von denen sich der scharrierte Streifen verstärkt abheben wird.
Die Veränderung der Blausteinoberflächen kann nach einem Jahr Benutzung sehr gut in der
Ursulinerstraße beobachtet werden.
Kosten und Finanzierung
Das nachträgliche Einbringen der Punkte aus weißem Granit in den Randbereichen der Treppe sowie
an den ungleichen Tritthöhen entlang der Behindertenrampe wird insgesamt Kosten in Höhe von ca.
11.000 Euro hervorrufen.
Diese Mittel können innerhalb des Budgets für die Freiraumgestaltung Welterbe erübrigt werden,
bedeuten aber für die kommenden Bauabschnitte (Ritter-Chorus-Straße und Johannes-Paul-II.Straße) und die Umsetzung des Ausstellungskonzepts finanzielle Einschränkungen.
Vor dem Hintergrund der unwägbaren Kosten auf Grund der Archäologie und der Veranstaltungen,
wäre ein Verzicht auf die Ausgaben für die Punkte wünschenswert bzw. sollten die
Nachbesserungsmaßnahmen auf den Zeitpunkt verschoben werden, wenn absehbar ist, dass das
Gesamtbudget für die Freiraumgestaltung eingehalten wird.
Anlage/n:
1. Fotos aus Maastricht, Musterstufe für Katschhof
2. Schema Leitsystem nördlicher Katschhof
3. Schreiben der Vorsitzenden der Kommission Barrierefreies Bauen an den Oberbürgermeister
vom 18.11.2011
Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2011
Seite: 4/4
Anlage 1
Beispiel aus Maastricht
Musterstufe für Katschhof (blau geflammt, weiße Granitpunkte in scharriertem Streifen)
Anlage 2
Konzept taktile Leitelemente am Katschof
Taktile Leitelemente:
- Hauswände (dort wo keine Auslagen und/ oder Versprünge vorhanden sind)
- Bordsteine ab 3 cm
- Plattenbeläge (im Kontrast zum Pflaster)
Anlage 3
Caline Strack, Altstr. 75, 52066 Aachen, Vorsitzende der Kommission Barrierefreies Bauen
Caline Strack, Altstr. 75, 52066 Aachen
Stadt Aachen
Oberbürgermeister
Marcel Philipp
Rathaus
52068 AACHEN
Aachen, den 18.11.2011
Zur Kenntnis:
- Stadtverwaltung Aachen – Dezernat III Frau Nacken
- Stadtverwaltung Aachen – Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Frau Weitenberg
- Mobilitätspolitische SprecherInnen der Fraktionen
Kaiserpfalz
Hier: Leitsystem - Fehlende Kontraste und Taktilität der Umbaumaßnahme
Kaiserpfalz - innerer Katschhofbereich einschl. Freitreppe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Philipp,
seit Beginn der Planungen und der Baumaßnahme Umgestaltung Kaiserpfalz hat die Kommission
Barrierefreies Bauen diese begrüßt, denn nur dort wo Veränderungen stattfinden, kann
Barrierefreiheit geschaffen werden. Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass wir bei dieser
Baumaßnahme frühzeitig einbezogen worden sind.
Im historischen Stadtkern von Aachen ist von allen Beteiligten – unter Abwägung aller Aspekte - ein
hohes Maß an Kompromissbereitschaft erforderlich. Doch wo die Sicherheit von Menschen nicht
gegeben ist, muss die Kompromissbereitschaft aufhören.
Seit Beginn der Diskussionen fordert die Kommission ein durchgängiges in sich stimmiges
Leitsystem auch im historischen Altstadtbereich. Dieses besteht grundsätzlich aus einem gut
berollbaren Bereich und einer Leitlinie, die sich hiervon taktil und kontrastreich abhebt und
Menschen mit Sehbehinderung, geistigen oder psychischen Behinderungen, aber auch den blinden
Menschen und Kindern sowie Senioren hilft, die Stadt zu erkunden.
Die heutige Begehung ergab, dass die für den Weihnachtsmarkt vorerst fertig gestellte Freitreppe
einige Mängel aus Sicht der Barrierefreiheit aufweist.
Kontraste und Taktilität
-
Ein Leitsystem ist nicht zu erkennen; die hierfür notwendigen Kontraste und Taktilität sind nicht
vorhanden.
-
Unsere Empfehlungen für den Verlauf der Leitlinie sind nicht umgesetzt worden.
Schreiben vom 18. Nov. 2011 Seite 1 von 2
Caline Strack, Altstr. 75, 52066 Aachen, Vorsitzende der Kommission Barrierefreies Bauen
-
Die Stufen der Freitreppe sind nicht kontrastreich gestaltet – zumindest die erste und letzte Stufe
am Anfang und Ende der Treppe sowie an den Podesten muss erkennbar sein.
-
Der notwendige taktil erfassbare Unterschied zwischen den Materialien fehlt.
Nach eingehenden Beratungen und einer Begehung am Mittwoch, den 16.11.2011 kommt die
Kommission zu der Auffassung, dass das Leitsystem und hier insbesondere die taktil und
kontrastreiche Leitlinie für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde Menschen in keiner Weise
umgesetzt wurden.
Wir weisen daraufhin, dass durch die fehlenden Markierungen und fehlenden Kontraste für die auf
Seite 1 genannten Personengruppen eine erhebliche Sturzgefahr besteht.
Eine Umgestaltung kann auch erfolgen, ohne den historischen Altstadtcharakter zu beeinträchtigen.
Wir verweisen auf das Aachener Leitsystem, das zusammen mit dem Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen gerade für solche Bereiche geschaffen worden ist.
Desweiteren ist die fehlende Barrierefreiheit nicht mit der UN-Behindertenrechts-Konvention und
auch nicht mit den Zielen bzgl. einer Inklusion und tatsächlichen selbstständigen Teilhabe von
Menschen mit Behinderung vereinbar.
Wir hoffen, dass es in Aachen keine zweite barrierebehaftete Freitreppe geben wird. Denn dazu
wäre auf jeden Fall massiver Widerstand von den Behindertenverbänden der Stadt Aachen zu
erwarten.
Wir bitten Sie, uns kurzfristig mitzuteilen, ob Abhilfe geschaffen werden kann und wann eine
bauliche Umsetzung erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Caline Strack
(Vorsitzende der Kommission Barrierefreies Bauen)
Schreiben vom 18. Nov. 2011 Seite 2 von 2