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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105439.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
15.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0583/WP16 öffentlich 15.12.2011 FB 61/50 // Dez. III Weltkulturerbe Dom und Pfalzbezirk - Freiraumgestaltung im Rahmen des Konjunkturpakets 1: Barrierefreiheit im Bereich der Freitreppe am Katschhof Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.01.2012 PLA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorschläge zur Nachbesserung entsprechend der Erläuterungen umzusetzen. finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2011 Ansatz 2011 2012 ff. Ansatz 2012 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 610.000 610.000 780.000 780.000 0 0 Auszahlungen 910.000 921.000 1.222.200 1.222.200 0 0 Ergebnis 280.000 292.000 442.200 442.200 0 0 + Verbesserung / -11.000 -Verschlechterung 0 Deckung innerhalb der Maßnahme durch Einschränkung bei anderen Teilmaßnahmen ist gegeben Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2011 Ansatz 2011 2012 ff. Ansatz 2012 ff. (alt) (neu) Ertrag Personal/Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung 20.000 20.000 46.700 46.700 0 0 30.000 30.000 70.000 70.000 0 0 0 0 0 0 0 0 10.000 10.000 23.300 23.300 0 0 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2011 Seite: 1/4 Erläuterungen: Die Barrierefreiheit im Projekt Freiraumgestaltung Welterbe ist seit der Wettbewerbsentscheidung ein wichtiges Thema. Bereits der Wettbewerbsentwurf von Fritschi Stahl Baum (heute baumarchitekten) berücksichtigte mit dem Vorschlag eines „gläsernen Aufzugs“ die Belange gehbehinderter Menschen. In den darauf folgenden Planungs- und Konkretisierungsschritten wurden weitere Aspekte der Barrierefreiheit in kontinuierlicher Abstimmung mit der Kommission Barrierefreies Bauen berücksichtigt. Über diese Aspekte wurde in verschiedenen Vorlagen und Mitteilungen in der Politik berichtet (vgl. auch Vorlagen zur Entwurfsplanung (Nr. FB 61 / 0349 / WP16) und zur Ausführungsplanung (Nr. FB 61 / 0404 / WP16) sowie die Mitteilung vom 17.2.2011 im Planungsausschuss). An dieser Stelle sei nur auf die Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Personen verwiesen (z. B. geschnittenes Großpflaster, noch zu montierende Treppenlifte). Trotz des intensiven Dialogs mit der Kommission Barrierefreies Bauen konnte bezüglich der optischen Kontraste an der Freitreppe und der Leitelemente im Bereich des Katschhofes leider kein Kompromiss erzielt werden. Am 24.1.2011 fand ein Ortstermin zu den Musterflächen auf dem Bauhof statt. Aus diesem Termin hat die Verwaltung eine Verständigung über die Materialien mitgenommen und die Planung modifiziert. In der Kommissionssitzung vom 9.11.2011 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Kommission über das Protokoll des Ortstermins nie einen Beschluss gefasst habe. Weitere Belange – vor allem aber der hohe gestalterische und denkmalpflegerische Anspruch, der Zusammenhang mit dem Weltkulturerbe Aachener Dom und einer wünschenswerten Erweiterung des Welterbes auf den Pfalzbereich – stehen den Forderungen der Kommission Barrierefreies Bauen in diesem Projekt teilweise entgegen und müssen miteinander abgewogen werden. Lösungen in diesem Bereich können immer nur Kompromisse und keine 100prozentigen Lösungen für den einen oder anderen Belang sein. Zuletzt zog sich die Kommission leider auch verstärkt auf Forderungen zurück, die aus Sicht der Verwaltung in der Innenstadt nicht durchgehend umsetzbar sind bzw. in Fußgängerzonen auch nicht angemessen erscheinen. Dennoch nimmt die Verwaltung die Forderungen der Kommission ernst und schlägt daher folgende Maßnahmen vor: Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2011 Seite: 2/4 Vorschläge der Verwaltung für die Nachbesserung Kontraste an den Stufen der Freitreppe (s. Anlage 1) Die Kommission moniert fehlende optische Kontraste an den Stufen. Sie ist damit einverstanden, wenn sich die Herstellung von stärkeren Kontrasten nur auf die Seitenbereiche der Treppen beschränkt. Die Kommission lehnt allerdings die vorgeschlagene Art der Markierung durch Punkte ab und fordert einen durchgehenden Streifen, da nur dieser wahrnehmbar sei. Ein eingelassener Streifen birgt erhebliche Gefahren bzgl. eines Ausbrechens des Materials. Ein Aufbringen eines Klebe- oder Farbstreifens ist auf dem edlen Naturstein nicht angemessen und dauerhaft haltbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, in den Seitenbereichen der Treppe weiße Granitpunkte (ca. 3 cm Durchmesser, Abstand ca. 10 cm) in den scharrierten Streifen der Stufen in einer Breite von ca. 1,50 m jeweils in der Antritts- und Endstufe einzubringen. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die ungleichen Tritthöhen im Bereich der Behindertenrampe für den Eingang des Centre Charlemagne auf die gleiche Art zu kennzeichnen. Dies ist eine materialgerechte und dauerhafte Lösung, die in anderen Städten bereits zu begutachten ist. Kontrast oberhalb der Freitreppe Auf Wunsch der Kommission wurde eine zusätzliche Blausteinplattenreihe im Anschluss an die oberste Stufe als Leitstreifen umgesetzt, die der Kommission nun nicht als ausreichend erscheint. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich im Laufe der Zeit durch die Abnutzung ein noch stärkerer optischer Kontrast zwischen dem nachdunkelnden Blaustein (siehe Ursulinerstraße) und der gleich bleibend helleren Grauwacke herausbilden wird. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine weitere durchgehende zusätzliche Markierung der obersten Stufe zu verzichten. Taktiler Kontrast zwischen geschnittenem Großpflaster und Plattenbelag (s. Anlage 2) Im Bereich des ehemaligen Pfalzbezirks ist ein möglichst zurückhaltendes Leitsystem geplant. Das ist vor dem Hintergrund vertretbar, dass es sich hier um Fußgängerzonen handelt. Taktile Leitelemente können dabei sein: - Hauswände (dort, wo keine Auslagen und/ oder Versprünge vorhanden sind) - Bordsteine ab 3 cm Höhe - Plattenbeläge (im Kontrast zum Pflaster) Darauf aufbauend wurden die im ehemaligen Pfalzbezirk eingesetzten Materialien u. a. an Hand des taktilen Kontrasts und in Abstimmung mit der Kommission ausgewählt. Anders als bei der Musterfläche am Bauhof wurde seitens der Kommission nun vor Ort auf dem Katschhof der taktile Kontrast zwischen Großpflaster und Plattenbelag vermisst. Zum Vorteil für die Gehfreundlichkeit bzw. Rollstuhlfreundlichkeit wurden die Großpflasterflächen mit sehr geringem Fugenanteil verlegt, so dass diese tatsächlich ebener wirken als in der Musterfläche auf dem Bauhof. Trotzdem wird sich auch hier durch das Setzen des Pflasters noch eine größere Unebenheit einstellen, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass der taktile Kontrast auf Dauer wahrnehmbar sein wird. Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2011 Seite: 3/4 Eine Nachbesserung bzw. Verschlechterung für die Gehfreundlichkeit sollte daher nicht stattfinden. Vielmehr sollte auch in den weiteren Bauabschnitten auf einen möglichst geringen Fugenanteil hingewirkt werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Ortsbegehung am 16.11.2011 mit der Kommission Barrierefreies Bauen nach langer Trockenheit und unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten stattfand. Eine abschließende Beurteilung v. a. der optischen Kontraste war nicht möglich. Sobald der Baustaub entfernt und über eine gewisse Zeit eine Be- und Abnutzung erfolgt ist, werden die optischen Kontraste stärker zu Tage treten als heute. Dies betrifft auch die absehbare Nachdunklung der Blausteinstufen, von denen sich der scharrierte Streifen verstärkt abheben wird. Die Veränderung der Blausteinoberflächen kann nach einem Jahr Benutzung sehr gut in der Ursulinerstraße beobachtet werden. Kosten und Finanzierung Das nachträgliche Einbringen der Punkte aus weißem Granit in den Randbereichen der Treppe sowie an den ungleichen Tritthöhen entlang der Behindertenrampe wird insgesamt Kosten in Höhe von ca. 11.000 Euro hervorrufen. Diese Mittel können innerhalb des Budgets für die Freiraumgestaltung Welterbe erübrigt werden, bedeuten aber für die kommenden Bauabschnitte (Ritter-Chorus-Straße und Johannes-Paul-II.Straße) und die Umsetzung des Ausstellungskonzepts finanzielle Einschränkungen. Vor dem Hintergrund der unwägbaren Kosten auf Grund der Archäologie und der Veranstaltungen, wäre ein Verzicht auf die Ausgaben für die Punkte wünschenswert bzw. sollten die Nachbesserungsmaßnahmen auf den Zeitpunkt verschoben werden, wenn absehbar ist, dass das Gesamtbudget für die Freiraumgestaltung eingehalten wird. Anlage/n: 1. Fotos aus Maastricht, Musterstufe für Katschhof 2. Schema Leitsystem nördlicher Katschhof 3. Schreiben der Vorsitzenden der Kommission Barrierefreies Bauen an den Oberbürgermeister vom 18.11.2011 Vorlage FB 61/0583/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2011 Seite: 4/4 Anlage 1 Beispiel aus Maastricht Musterstufe für Katschhof (blau geflammt, weiße Granitpunkte in scharriertem Streifen) Anlage 2 Konzept taktile Leitelemente am Katschof Taktile Leitelemente: - Hauswände (dort wo keine Auslagen und/ oder Versprünge vorhanden sind) - Bordsteine ab 3 cm - Plattenbeläge (im Kontrast zum Pflaster) Anlage 3 Caline Strack, Altstr. 75, 52066 Aachen, Vorsitzende der Kommission Barrierefreies Bauen Caline Strack, Altstr. 75, 52066 Aachen Stadt Aachen Oberbürgermeister Marcel Philipp Rathaus 52068 AACHEN Aachen, den 18.11.2011 Zur Kenntnis: - Stadtverwaltung Aachen – Dezernat III Frau Nacken - Stadtverwaltung Aachen – Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Frau Weitenberg - Mobilitätspolitische SprecherInnen der Fraktionen Kaiserpfalz Hier: Leitsystem - Fehlende Kontraste und Taktilität der Umbaumaßnahme Kaiserpfalz - innerer Katschhofbereich einschl. Freitreppe Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Philipp, seit Beginn der Planungen und der Baumaßnahme Umgestaltung Kaiserpfalz hat die Kommission Barrierefreies Bauen diese begrüßt, denn nur dort wo Veränderungen stattfinden, kann Barrierefreiheit geschaffen werden. Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass wir bei dieser Baumaßnahme frühzeitig einbezogen worden sind. Im historischen Stadtkern von Aachen ist von allen Beteiligten – unter Abwägung aller Aspekte - ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft erforderlich. Doch wo die Sicherheit von Menschen nicht gegeben ist, muss die Kompromissbereitschaft aufhören. Seit Beginn der Diskussionen fordert die Kommission ein durchgängiges in sich stimmiges Leitsystem auch im historischen Altstadtbereich. Dieses besteht grundsätzlich aus einem gut berollbaren Bereich und einer Leitlinie, die sich hiervon taktil und kontrastreich abhebt und Menschen mit Sehbehinderung, geistigen oder psychischen Behinderungen, aber auch den blinden Menschen und Kindern sowie Senioren hilft, die Stadt zu erkunden. Die heutige Begehung ergab, dass die für den Weihnachtsmarkt vorerst fertig gestellte Freitreppe einige Mängel aus Sicht der Barrierefreiheit aufweist. Kontraste und Taktilität - Ein Leitsystem ist nicht zu erkennen; die hierfür notwendigen Kontraste und Taktilität sind nicht vorhanden. - Unsere Empfehlungen für den Verlauf der Leitlinie sind nicht umgesetzt worden. Schreiben vom 18. Nov. 2011 Seite 1 von 2 Caline Strack, Altstr. 75, 52066 Aachen, Vorsitzende der Kommission Barrierefreies Bauen - Die Stufen der Freitreppe sind nicht kontrastreich gestaltet – zumindest die erste und letzte Stufe am Anfang und Ende der Treppe sowie an den Podesten muss erkennbar sein. - Der notwendige taktil erfassbare Unterschied zwischen den Materialien fehlt. Nach eingehenden Beratungen und einer Begehung am Mittwoch, den 16.11.2011 kommt die Kommission zu der Auffassung, dass das Leitsystem und hier insbesondere die taktil und kontrastreiche Leitlinie für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde Menschen in keiner Weise umgesetzt wurden. Wir weisen daraufhin, dass durch die fehlenden Markierungen und fehlenden Kontraste für die auf Seite 1 genannten Personengruppen eine erhebliche Sturzgefahr besteht. Eine Umgestaltung kann auch erfolgen, ohne den historischen Altstadtcharakter zu beeinträchtigen. Wir verweisen auf das Aachener Leitsystem, das zusammen mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gerade für solche Bereiche geschaffen worden ist. Desweiteren ist die fehlende Barrierefreiheit nicht mit der UN-Behindertenrechts-Konvention und auch nicht mit den Zielen bzgl. einer Inklusion und tatsächlichen selbstständigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung vereinbar. Wir hoffen, dass es in Aachen keine zweite barrierebehaftete Freitreppe geben wird. Denn dazu wäre auf jeden Fall massiver Widerstand von den Behindertenverbänden der Stadt Aachen zu erwarten. Wir bitten Sie, uns kurzfristig mitzuteilen, ob Abhilfe geschaffen werden kann und wann eine bauliche Umsetzung erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen Caline Strack (Vorsitzende der Kommission Barrierefreies Bauen) Schreiben vom 18. Nov. 2011 Seite 2 von 2