Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105451.pdf
Größe
230 kB
Erstellt
16.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0586/WP16
öffentlich
16.12.2011
FB 61/80
Vennbahnweg, Verkehrssituation im Bereich des Restaurants
'Bahnhofsvision'
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim
vom 05.11.2011
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, wonach eine Beschränkung des Vennbahnweges für Radfahrer nicht erfolgt, weil mögliche
Konflikte zwischen Radfahrern und Gaststättenbesuchern nicht auf die Unaufmerksamkeit der
Radfahrer zurück zu führen sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gaststättenbetreiber eine bessere Absicherung der
Gastronomiefläche zu vereinbaren. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0586/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2011
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Vennbahnweg ist eine durchgehende öffentliche Verkehrsfläche mit einer
Nutzungsbeschränkung auf Fußgänger und Fahrradfahrer. Sie besitzt bereits jetzt einen hohen
touristischen Wert; mit dem Ausbau des Ravel-Radweges zwischen Aachen und Luxemburg wird
diese touristische Bedeutung weiter zunehmen und die gesamte Strecke ein interessantes Ziel für
Radfahrer aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland werden.
In dieser Funktion und auch wegen der bestehenden gewidmeten Verkehrsfläche ist der Erhalt der
durchgängigen Befahrbarkeit des Vennbahnweges für Fahrradfahrer unverzichtbar. Tatsächlich
wird die mögliche Gefährdung nicht nur durch die Nutzung der Radfahrer, sondern auch durch die
Unaufmerksamkeit der Gaststättenbesucher hervorgerufen. Die Situation ließe sich aus Sicht der
Verwaltung und der Polizei dadurch verbessern, dass die Außengastronomiefläche jenseits des
Vennbahnweges besser abgesichert wird. Denkbar wäre eine Einfriedung der
Außengastronomiefläche, bei der lediglich eine konkrete ca. 2 m breite Querungsstelle über den
Vennbahnweg offen bliebe. Damit wird den Gaststättenbesuchern sowie dem Personal der
Querungsvorgang mit Rücksicht auf die bevorrechtigten Fahrradfahrer deutlicher bewusst
gemacht. Inwieweit dann auch eine Einfriedung der Außenfläche auf der Seite der Gaststätte
erfolgen muss, sollte von den Erfahrungen mit der gegenüber vorgenommenen Einfriedung
abhängig gemacht werden.
Schließlich stellt eine offensichtlich als Windschutz gedachte Wand am Anfang der
Außengastronomiefläche häufig eine Sichtbehinderung zwischen querenden Fußgängern und
ankommenden Fahrradfahrern dar und sollte um 1 m eingekürzt werden.
Die Form der Einfriedung und die Lage der Querungsstelle wären ggf. mit der Polizei vor Ort
abzustimmen.
Die Verwaltung wird für die ankommenden Radfahrer aus beiden Richtungen eine zusätzliche
Gefahrenbeschilderung auf querende Fußgänger durch Verkehrszeichen 133 StVO („Fußgänger“)
vornehmen, um Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit auf beiden Seiten einzufordern.
Anlage/n:
- Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 05.11.2011
Vorlage FB 61/0586/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2011
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