Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105421.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
07.12.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0572/WP16
öffentlich
07.12.2011
FB 61/80
Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Jassen-Straße,
Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325 StVO)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.01.2012
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, und beschließt wegen der fehlenden
Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und spielende Kinder sowie die unmittelbar
benachbarte Lage eines Großspielplatzes die Ausschilderung der Sigmundstraße als
verkehrsberuhigten Bereich wieder aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0572/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2011
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Vor ca. 10 Jahren wurde aufgrund eines politischen Antrages das Teilstück der Sigmundstraße
zwischen Aretzstraße und Hein-Janssen-Straße als verkehrsberuhigter Bereich durch
Verkehrszeichen: 325/326 StVO ausgeschildert. Das Separationsprinzip (Bordsteingehwege,
Parkstreifen und Mittelfahrbahn) wurde jedoch nicht verändert.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens und der dabei notwendigen
regelmäßigen Überwachung des ruhenden Verkehres ist aufgefallen, dass die ehemals aufgebrachte
Parksteifenmarkierung sehr verblasst ist. Die Markierung ist jedoch erforderlich, um in
verkehrsberuhigten Bereichen das Parken zu legalisieren bzw. Rechtssicherheit hinsichtlich der
Parkordnung zu gewährleisten. Bisher sind Überwachungskräfte in diesem Viertel nicht unterwegs
gewesen, durch die Einführung des Bewohnerparkens sind Kontrollen jedoch mehrmals täglich
eingeplant. Zu diesem Zweck muss auch die ordnungsgemäße Markierung von Parkmöglichkeiten in
verkehrsberuhigten Bereichen sichergestellt werden.
In den letzten 10 Jahren hat sich auch nach Anbringen des Verkehrszeichens das Spielen der Kinder
in der Fahrbahn der Sigmundstraße nicht etabliert, da alle Familien den großen Spielplatz im
Innenblock des dortigen Wohnbereiches nutzen. Den Verkehrsteilnehmern einschließlich der
Anwohner dürfte die Existenz des Verkehrszeichens 325/326 weitgehend nicht bewusst sein, da die
Straße nicht den Eindruck erweckt, dass die Aufenthaltsqualität überwiegt und der Fahrzeugverkehr
eine untergeordnete Rolle spielt. Insoweit ist die verkehrsrechtliche Grundlage für den
verkehrsberuhigten Bereich nicht gesichert.
Beschwerden aus der Anwohnerschaft über die möglicherweise unangemessenen
Fahrgeschwindigkeiten sind in den letzten Jahren nicht eingegangen. Daher schlägt die Verwaltung
vor, das Verkehrszeichen wieder zu entfernen und damit die Sigmundstraße in das Netz der
umliegenden Tempo-30-Zone zu integrieren. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich und
die ansonsten notwendige Auffrischung der Parkstreifenmarkierung kann dann entfallen.
Vorlage FB 61/0572/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2011
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