Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105376.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
22.11.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0564/WP16
öffentlich
35059-2011
22.11.2011
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Trierer Straße / Weiern –
zwischen Trierer Straße, An der Unterbahn und Vennbahnweg
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.12.2011
12.01.2012
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des
Bebauungsplanes -Trierer Straße / Weiern - für den Planbereich zwischen Trierer Straße, An der
Unterbahn und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des
Bebauungsplanes -Trierer Straße / Weiern - für den Planbereich zwischen Trierer Straße, An der
Unterbahn und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Vorlage FB 61/0564/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung
Im Bereich des ca. 5.300 m² großen Plangebietes an der Trierer Straße befinden sich heute
Wohngebäude und eine Tankstelle, deren Nutzung aufgegeben wurde.
Anlass der Planung ist die Anfrage bzw. der Antrag eines Discounters zur Errichtung eines
Lebensmittelmarktes.
Das Grundstück liegt außerhalb des im Aachener Zentrenkonzept festgelegten zentralen
Versorgungsbereiches des Stadtteilzentrums Brand. Auch wenn es an diesen direkt angrenzt und in
unmittelbarer Nähe zu den bereits vorhandenen Einzelhandelsflächen liegt, soll das Grundstück nicht
in die Umgrenzung aufgenommen werden, um eine weitere Ausdehnung des Stadtteilzentrums zu
vermeiden. Demnach bestehen aus Sicht des Aachener Einzelhandelskonzeptes keine
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Discounters. Außerdem ist die Verkehrssituation an der
stark befahrenen Trierer Straße, die Nähe zur Kreuzung Heussstraße und zur Autobahnauffahrt
Aachen-Brand nicht geeignet für die Erschließung größerer Stellplatzflächen.
Städtebauliches Ziel für dieses Gebiet ist eine Nutzungsmischung von Wohnen und
wohnverträglichem Gewerbe. Eine gewerbliche Nutzung sollte sich allerdings nur entlang der Trierer
Straße entwickeln. Grundsätzlich ist auch ein kleinteiliger Einzelhandel möglich.
Weiterhin besteht das Ziel, entlang der Trierer Straße eine geschlossene Straßenradbebauung zu
entwickeln. Dies entspricht nicht nur der umgebenden Bebauungsstruktur, sondern ist auch
Voraussetzung für den Lärmschutz der dahinter liegenden Bebauung. Der Schutz vor
Lärmimmissionen ist im Bereich dieser besonders stark befahrenen Ausfallstraße eine wichtige
Zielsetzung.
2. Beschlussempfehlung
Zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung empfiehlt die Verwaltung für den genannten Bereich einen
Bebauungsplan aufzustellen. Durch den Aufstellungsbeschluss stehen zudem die städtebaulichen
Steuerungsinstrumente zur Verfügung, um Entwicklungen zu vermeiden, die den oben genannten
Zielen entgegenstehen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0564/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 2/3
Vorlage FB 61/0564/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 3/3
Geltungsbereich B-Plan - Trierer Straße / Weiern -
M 1 : 2500
Luftbild, B-Plan - Trierer Straße / Weiern -
M 1 : 2500