Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105349.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
08.11.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0074/WP16
öffentlich
08.11.2011
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 135/16 vom 14.01.2011
hier: Maßnahmeplan Wintereinbruch
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.11.2011
30.11.2011
30.11.2011
30.11.2011
07.12.2011
07.12.2011
13.12.2011
21.12.2011
BAASt
B3
B4
B0
B-1
B5
B2
B6
Entscheidung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung
zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als abschließend behandelt.
Vorlage E 18/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2012
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2011 wurde der Aachener
Stadtbetrieb beauftragt, einen Maßnahmeplan für den Fall eines massiven Wintereinbruches mit
starkem Schneefall zu entwickeln.
Nachdem zwischenzeitlich die hierzu erforderlichen Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten
weitestgehend abgeschlossen sind, nimmt der Aachener Stadtbetrieb nunmehr unter Bezugnahme
auf die zu diesem Antrag bereits für die Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.03.2011 erstellten
Vorlage (Vorlage-Nr.: E 18/0052/VP16) zu den einzelnen Maßnahmepunkten wie folgt Stellung:
1. Die Erstellung eines öffentlich zugänglichen, stadtweiten Räumplanes mit Prioritäten für
Straßen, öffentliche Flächen und Bushaltestellen zur Gewährleistung der Mobilität für alle
Aachenerinnen und Aachener bei jedem Wetter
Der Aachener Stadtbetrieb wird ein Verzeichnis der Straßen im Stadtgebiet Aachen mit den jeweiligen
Dringlichkeitsstufen für den maschinellen Winterdienst auf Fahrbahnen über die Internetseite
www.aachener-stadtbetrieb.de der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die hierzu erforderlichen
Vorarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, sodass mit einer endgültigen Veröffentlichung zum
01.12.2011 gerechnet werden kann.
Da die Räum- und Streupflicht an Bushaltestellen auf Gehwegen nach der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Stadt Aachen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen ist,
kann hierzu keine Prioritätenliste veröffentlicht werden.
Eine Gewährleistung der Mobilität bei jedem Wetter ist nicht leistbar, da dies die Grenzen der
personellen und technischen Zumutbarkeit sowie der finanziellen Belastbarkeit der Stadt Aachen
überfordern würde.
2. Die Aufrechterhaltung des ASEAG-Linienverkehrs zumindest auf den Hauptmagistralen, ggf.
durch den Einsatz von Schneeketten für die Busse.
Der Winterdienst auf Fahrbahnen erfolgt aufgrund rechtlicher Vorgaben im Rahmen von
Dringlichkeitsstufen. Danach sind verkehrswichtige und gefährliche Stellen in die Dringlichkeitsstufe 1
einzustufen und vorrangig zu bedienen. Kein Spezialverkehr wie z.B. ÖPNV, Schulbusse, Krankenund Rettungswagen oder die Abfallentsorgung kann eine sonst verkehrsunwichtige in eine
verkehrswichtige Straßen transformieren und damit eine bevorzugte Räum- und Streupflicht
begründen. Darüber hinaus hat sich der Personenkollektivverkehr durch Winterbereifung oder
Schneeketten selbst zu schützen (§ 18 BOKraft). Beachtet man diese eigenen Sorgfaltspflichten,
muss der städtische Winterdienst keinen Spezialverkehr auf verkehrsunwichtigen oder ungefährlichen
Straßen vor Schäden schützen.
Ungeachtet dessen wurden die bisherigen Dringlichkeitsstufen der über 1.200 Straßen im Stadtgebiet
Aachen zwischen dem Aachener Stadtbetrieb einerseits sowie dem Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen und der ASEAG andererseits abgestimmt und entstandene Änderungswünsche
weitestgehend berücksichtigt.
Vorlage E 18/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2012
Seite: 2/5
Des Weiteren hat die ASEAG dem Aachener Stadtbetrieb diejenigen Straßen benannt, die bei
extremen Witterungsbedingungen im Rahmen eines eingeschränkten Linienverkehrs befahren werden
(sog. Notfall-Liniennetzplan). Aus diesen insgesamt 145 Straßen hat der Aachener Stadtbetrieb
entsprechende Räum- und Streupläne entwickelt, die zukünftig zur Aufrechterhaltung des ÖPNV bei
extremen und schneereichen Witterungsverhältnissen vorrangig geräumt und gestreut werden.
3. Die Einplanung von Maßnahmen speziell für ältere Menschen und Menschen mit
Behinderungen, damit diese Gruppen nicht durch Schneeberge am Straßenrand, auf
Gehwegen und an Bushaltestellen quasi gezwungen werden im Haus zu bleiben.
Im Rahmen der verwaltungsseitigen Abstimmungsgespräche besteht Einvernehmen dahingehend,
dass die satzungsgemäßen Winterdienstpflichten an Bushaltestellen auch zukünftig bei den
Eigentümern der angrenzenden Grundstücke liegen soll. Ungeachtet dieser Verpflichtung soll
zukünftig sichergestellt werden, dass an besonders wichtigen und stark frequentierten Haltestellen ein
Ein- und Ausstieg auch nach starken Schneefällen möglich ist. In diesem Zusammenhang prüfen
E.V.A. / ASEAG und der Aachener Stadtbetrieb, ob die punktuelle Räumung von wichtigen
Haltestellen im Bedarfsfalle auch mit eigenem Personal, ggfls. im Wege der Ersatzvornahme, realisiert
werden kann. Mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung werden die
ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt.
Die ASEAG hat dem Aachener Stadtbetrieb zwischenzeitlich eine Auflistung der „wichtigen
Haltestellen“ aus dem Notfall-Liniennetzplan übersandt. Für die Bewertung der Haltestellen im
Stadtgebiet Aachen hinsichtlich der Notwendigkeit zur Schneeräumung wurden folgende Kriterien
herangezogen:
hoher Schülerverkehrsbedarf
Umsteigepunkt / Verknüpfungspunkt
hoher Fahrgastandrang
Gefällelage
ungünstige Topographie.
4. Eine temporäre Ausweisung von Einbahnstraßen, um die durch die Räumung entstehende
Einspurigkeit der Nebenstraßen auszugleichen.
Zu diesem Maßnahmepunkt hat die Verkehrsbesprechung (Polizei, ASEAG und Fachverwaltung)
beschlossen, dies nicht grundsätzlich vorzusehen. Aus dortiger Sicht ist die kurzfristige Einrichtung
von Einbahnstraßen problematisch, da die meisten Verkehrsteilnehmer die Strecken ohnehin
gewohnheitsmäßig befahren und wenig auf Verkehrszeichen achten. Die einfache Installation von
Klappschildern reicht nicht aus, um entsprechende Änderungen deutlich zu machen. Daher erfolgt bei
der Einrichtung oder Änderung von Einbahnregelungen in der Regel vorab eine Presseinformation
sowie eine konkrete Information der betroffenen Anlieger. Außerdem müssen Blechpolizisten oder
Vorsperren aufgestellt werden, um die Verkehrsteilnehmer vom Befahren der Strecken abzuhalten. In
der Praxis lässt sich das insbesondere in der Ausnahmesituation eines schneereichen Winters nicht
vernünftig umsetzen. Dazu kommt ein erheblicher Aufwand für das Aufstellen und das zweimalige
Vorlage E 18/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2012
Seite: 3/5
tägliche Kontrollieren der Verkehrszeichen. Derartige Einbahnregelungen sollten daher nur in
außergewöhnlichen Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden.
Die ASEAG hat eine Liste mit möglichen Einbahnfahrtrichtungen auf Strecken des Buslinienverkehrs
erstellt und der Straßenverkehrsbehörde sowie dem Aachener Stadtbetrieb zur Verfügung gestellt. Die
Federführung bei der Entscheidung, ob eine Straße temporär als Einbahnstraße ausgewiesen wird,
liegt bei der Straßenverkehrsbehörde als Anordnungsbehörde. Die Initiative kann sowohl von ASEAG
als auch dem Aachener Stadtbetrieb ausgehen. Sollte die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig nicht
erreicht werden können, kann die Anordnung auch über die Polizei laufen.
5. Die möglichst gleichmäßige über das Stadtgebiet verteilte Ausweisung von
Schneeabladeflächen in Kooperation mit Landwirten.
Der Aachener Stadtbetrieb hat zwischenzeitlich 12 Schneeabladeflächen auf städtischen
Grundstücken im Stadtgebiet festgelegt und in die gesamtstädtische Winterdienstorganisation
integriert. Sollte sich ein darüber hinausgehender Bedarf abzeichnen, können kurzfristig weitere
Flächen, ggf. auch in Kooperation mit Landwirten, akquiriert werden.
6. Die Kooperation mit Landwirten, Bauunternehmungen und Lohnunternehmern zur Erhöhung
der Schneeräumkapazitäten.
Die Einbeziehung von privaten Dritten bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen wurde in
der Vergangenheit bereits praktiziert, jedoch u.a. aufgrund eigener Optimierungen immer weiter
zurückgefahren. Eine erneute Ausweitung derartiger Kooperationen ist bei Bedarf im Wege der
Ausschreibung ohne weiteres denkbar und machbar. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass
nur die wenigsten Privatunternehmen aufgrund der hohen Investitionskosten über die notwendigen
Winterdienstgeräte (Räumschild und Streuer) verfügen. Bei evtl. notwendigem Abtransport von
Schneemengen werden verschiedene Privatunternehmen bereits standardmäßig in der hiesigen
Winterdienstorganisation berücksichtigt.
7. Die Veröffentlichung einer Infobroschüre für die Bürgerinnen und Bürger, in der über Rechte
und Pflichten bei der Schneebeseitigung informiert wird und Tipps zur Schneeräumung und
zur Bekämpfung von Dachlawinen gegeben wird.
Die Infobroschüre steht kurz vor der redaktionellen Endfassung und wird vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung zeitnah in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wird auch der Abfallkalender für das
Jahr 2012 mit einer Auflage von 90.000 Stück erstmalig entsprechende Informationen zum
Winterdienst enthalten. Im Übrigen wird auf die bereits vorhandenen Winterdienstinformationen auf
der Internetseite des Aachener Stadtbetriebes sowie des Grundbesitzabgabenbescheides verwiesen.
8. Die Optimierung des Splitt- bzw. Streusalzmanagements.
Wie die vergangenen Winterdienstperioden gezeigt haben, verfügt der Aachener Stadtbetrieb bereits
über ein optimiertes Splitt- und Streusalzmanagement. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen
Vorlage E 18/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2012
Seite: 4/5
ist bei der Stadt Aachen keine Streumittelengpässe aufgrund fehlender oder schlechter Vertragslage
oder zu gering bemessener Beschaffungsmengen entstanden. Ungeachtet dessen wurde rein
vorsorglich für die Winterdienstperiode 2011 / 2012 die Beschaffungsmenge einschl. externer
Lagerkapazität nochmals deutlich erhöht und die Lieferbedingungen vertraglich exakt den
Erfordernissen angepasst.
9. Die Einrichtung eines zusätzlichen Streusalzlagers auf dem Gelände des Stadtbetriebes.
Auf dem bisherigen Gelände des Aachener Stadtbetriebes kann aus Platzgründen kein zusätzliches
Streusalzlager errichtet werden. Nicht zuletzt zur weiteren Umsetzung eines optimierten
Streustoffmanagements sowie des Erfordernisses, sich unabhängiger hinsichtlich Preisentwicklung
und Liefermengen von der Salzindustrie zu positionieren, ist die Errichtung eines zusätzlichen Lagers
bereits ein mehrjähriger Wunsch des Aachener Stadtbetriebes. Voraussetzung hierfür ist jedoch die
Bereitstellung des Erweiterungsgeländes „Halden Schmidt“, welches unmittelbar an das
Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebes angrenzt und z.Z. nicht genutzt wird. In diesem
Zusammenhang wäre eine eindeutige politische Beschlusslage zugunsten des Aachener
Stadtbetriebes überaus hilfreich und wünschenswert.
Anlage/n:
Antrag der SPD Fraktion „Maßnahmeplan Wintereinbruch“
Vorlage E 18/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2012
Seite: 5/5
a-t
eL/
zalL
(J:;
r.l)-2.+I-qJzövEE
IJ
OBEREUERGERMEISTER
c
II
.:
spdr'
ü3/ 85
I
rraktioll .
rathaus
postfach1210
52013aachen
a a c h e n , d 6 n1 4 . 0 1 . 1 1
Au,: At 75/LL
An den
oberbürgerrneister
HerrnMarcelPhilipp
- Rathsus
52Qö8Aachen
gangtieifIü01
7l/*. 4a € /46
1fl Jan.?0tt
Maßnahmertp Ian W ntereinbruch
r HerrOberbrlrgermeister,
Sehrgeehrte
zu fassen:
Eeschluss
irnRatder Stadtfolgenden
dieSPFFraktionbeantragt
für den Fall eines
Die Venyaltungwird beaufuagt,einen Maßnahmenpfan
rnaeelventMnterelnbruchemit starkem Schneef;allzu entwickeln,damit die
Mobilitsitder Aachonerinnenund Aachenerbeijedem llVottergewährleistetlet,
Debei soll insbesondereauch auf die Mobilitlttvqn ältercn llflenschenund
euf FuBwegenund an Bushalbstellengeachtet
Mensshenmit Behinderungen
werden.
Beoriltduns:
Jahreswurde'die Stadt Aachanvom Schneetief
Ende Dezembervergangenen
,,Petra*in elne Winterstarrsversetzt.Selbstdie engagierteArbeitdes Aachener
Stedtbetriebsreichte nicht mehr aus, um einen regulärenVerkehrsflusseu
t.,.
verwallurtgsgebäude
katschhof
zimrner100
tefefon 0z 41I 4 1z 7Z l',li
M
telefax02411499
l-,leug.Artrensei
l
f'{absburgeraüee
fl
sffi4Aaohen
(mL(E'1il,6l+
9 g/ E 8
'S
z'z=a N3H3VV
tCVlS y
ZZVLZEV-M-6\+
5T:ET ITA(,/IA/IZ
.Jt
oLt
zQlL
(J::
l.J
+qa- t,t!-4J'laaaa
DEERBUERGERMEISTER
s.
o4/a5
gewährleisten.
Es war unmöglicheinenflächendeckenden
Wintendienst
zu lelgten,
DieASEAGmusstedenLinienverkehr
einstelten.
Die Sclidaritätanrischen
den Menschenauch und geradei.iberdie Felertagewar
beeindruckend.
Autos,die im Schneesteokerr
blieben,wurdenmit vereintenKräften
befreit, Fahrgemeinschaflen
wurden gebildetund Streurnittelgetellt. Nur der
Gemeinsinnder Aachenerinnenund Aachenerund der Zufall, dasE die
geradein den Schulferienherunterkamen
filhrtendazu, dase es
Schneemassen
kam,
letztlichnichtzu einerngroßenVerkehrschaos
hinzu:Eiszapfenund
Als der Schneefafl
aufhörte,kamenneueHerausforderungen
Abladeflächen
die Räumungder Buehaltestellen
undWendeplätze,
für
Dachlawinqn,
dengeräumten
SchneeuswDamitextremenWintereinbr0chen
in Zukunftbesserbegegnetwerdenkann,unddie
die Mobilitäthaben,die
Aachenerinnen
undAachenerauohbei starkemSchneefall
geschäftlichen
und privaten
eie brauchsn,um sicherund zügigzu ihrenberuflichen,
Wntereineinen
Terminenzu kommen,soll die Etadtverwaltung
"Maßnahmenplan
bzw.Pläneeinarbeitenundin bereitsbestehende
Maßnahrnen
bruch"entwiokeln
werden:
folgendeAspekteberucksichtigt
Dabelsollteninsbesondere
1, Die Erstellungeines öffentlichzugänglichen,stadtweitenRäumplansmit
zurGewährPrioritötenfür Straßen, öffentlicheFlächenundBushaltestellen
beiiedemWetter.
undAachener
filr alleAachenerinnen
leistung
der Mobtlltät
zumindestauf den Ftauptdes A$EAG-Linlenverkehrs
2, Die Aufrechterhaltung
ffir die Busse.
ggf.durchdenEinsatzvonSchneeketten
magistraleh,
mit
und Menschen
für ähereMenschen
speziell
von'Maßnahmen
3. DieEinplanung
auf
am Straßenrand,
damitdieseGruppennichtdurchSchneeberge
Behinderung,
werdenim Hauszu bleiben.
quasigezwungen
undan Bushaltestellen
Gehwegen
urn die durchdie Räurnung
von Einbahnstnaßen,
4, Einetemporäre
Ausweisung
leichen.
ßenauszug
keifder Nebenstra
Einspurig
entstehende
5. Die mögliohstgleiohrnäßigüber das StadtgebietverteilteAusweieungvon
mit Land'rrirten'
deflächenin Kooperation
Schneeabla
(hLCEllt(, 6t+
9 8/ V A
'S
z'z3a N3H3VV
lovts
v
ZZpLZEp-IpZ-6r+
5T:EI
IIAZ/I8/IZ
'lgLI
t3t tStt
u5: 15
+qY-zqt-4J'laava
UELHEI-E.KUEKMEI 5 I CN
5.
UO/U3
DleKooperatlon
rnitLandwirten,
undLohnuniernehmern
Bauunternehmungen
zur
g,derSchneeräurnkapezltäten.
Erhöhun
7 , DieVer0ffentlichung
einerInfobroschiire
für die Bürgerinnen
und Eärger,in der
überRechteund Pflichtenbei der Schneebeseitigung
wird und Tlpps
informiert
gegeben
zurSchneeräumung
werden.
undzur Bekämpfung
vonDachlawinen
6 . DieOptirnierung
desSplit-bzw.Streusalzmanagements.
9. Die Enichtungeineszusätzlichen
Streusalzlagers
auf dem Geländedes Stadt-
botriobs.
Zusätzlich sollte die StadtverwaltungKontaK mlt einer im Umgang mit
um
Raumaufnehrnen,
Schneemassen
erfahrenen
Gerneinde
ausdemsüddeutschen
weitereAnregungen
zu erhalten.
SowEit mögllch,ilbermittettdie Verwaltungdem Rat elne Kostenberechnung/
-schätzung
fOrdiehiervorgeschlagenen
Einzelrnaßnahmen.
Mit fieundlichenGfllßen
l/
ilHeiner
gez'
ArnoKrott
/{
FraKionsvorsitzender
mobilitiltspolitSprEoher
Mitglled
desMobilitatsauschusses
(h L(Elll( 6t+
E 8/ 9 8
'S
4 ' Z A O N f H C V V l_cvls
v
Z Z VL Z E P - I P Z _ 6 P +
5T:TT IIB(,/I8/TZ