Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103315.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
03.11.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0155/WP16
öffentlich
03.11.2011
Integrationsmonitoring der Stadt Aachen- Ausgabe 2011Bericht zum Stand der Integration von Personen mit und ohne
Migrationshintergrund in der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP: - 9 -
Datum
Gremium
Kompetenz
16.11.2011
24.11.2011
INT
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
a)
Der Integrationsrat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Bericht über den
Stand der Integration zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne
Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand statistischer Beobachtungen und
der Erläuterungen hierzu zur Kenntnis.
b)
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen
zum Bericht über den Stand der Integration zur Chancengleichheit von Personen mit
und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand statistischer
Beobachtungen und der Erläuterungen hierzu zur Kenntnis.
In Vertretung
(Lindgens)
Vorlage FB 50/0155/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Aufgabe eines Integrationsmonitorings ist es, in ausgewählten Handlungsfeldern anhand von Zahlen
den Stand der Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund über einen
längeren Zeitraum zu beobachten und empirisch darstellbar zu machen. Dabei ist zu beachten, dass
das indikatorengestützte Integrationsmonitoring die Voraussetzung für eine Evaluation der Integration
von Migrantinnen und Migranten bilden kann, aber nicht mit dieser gleich zu setzen ist. MonitoringDaten geben Auskunft über den Stand und den Verlauf von Integrationsprozessen, können aber nicht
die Frage nach den Wirkungen von Integrationspolitik und Programmen auf den Integrationsprozess
beantworten. Das Integrationsmonitoring ist daher als ein statistischer Baustein der strategischen
Integrationssteuerung zu sehen, der Hinweise auf Handlungsbedarfe in der gesamtstädtischen
Integrationsarbeit gibt.
Der Stand der Integration wurde auf der Grundlage von Daten in 8 Handlungsfeldern überprüft:
Rechtliche Integration
Bildung
Ausbildung und Arbeit
Soziale Sicherung
Wohnen
Sprache
Gesundheit
Politische und gesellschaftliche Partizipation
Die aktuelle Ausgabe des Integrationsmonitorings enthält 18 Indikatoren. Mit dem 2. Monitoringbericht
werden vier Jahre Entwicklung anhand von statistischen Daten aus 2006-2009 dokumentiert und den
Akteuren und Entscheidungsträgern als Grundlage für weitere strategische Ausrichtungen zur
Verfügung gestellt.
Der 2. Bericht zum Integrationsmonitoring in der Stadt Aachen wurde in Kooperation mit
verschiedenen städtischen Fachbereichen, den Ämtern der StädteRegion, dem Jobcenter, der
Agentur für Arbeit sowie den Statistiken erstellenden Institutionen erarbeitet. Für die Erstellung des
Berichts wurden für die Stadt Aachen Indikatoren in ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt, die
auf vorhandene Statistiken der Kommune, der StädteRegion, des Landes NRW und des Bundes
zurückgreifen. Um zu gewährleisten, dass die ausgewählten Indikatoren theoretisch fundiert sind und
hierzu verlässliche und kontinuierlich Daten vorliegen, die auch Vergleiche erlauben, wurde das
Indikatorenset der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmodernisierung) mit dem
vorliegenden 2. Bericht fortgeführt.
Frau Ulrike Hartmann, stellv. Leiterin der Stabsstelle Integration, berichtet über die Fortführung und
Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings in der Stadt Aachen.
Vorlage FB 50/0155/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 2/3
Anlage/n:
Die Broschüre „Integrationsmonitoring der Stadt Aachen- Ausgabe 2011- Statistische Beobachtungen
zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand
ausgewählter Handlungsfelder (Daten 2006- 2009) wird am 15.11.2011 der Öffentlichkeit vorgestellt
und kann ab diesem Zeitpunkt unter www.integration-aachen.de abgerufen werden.
Vorlage FB 50/0155/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 3/3
Integrationsmonitoring
der Stadt Aachen
Ausgabe 2011
Statistische Beobachtungen zur Chancengleichheit von
Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der
Stadt Aachen anhand ausgewählter Handlungsfelder
Daten 2006-2009
Impressum
Herausgeberin
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Verantwortlich
Fachbereich Soziales und Integration FB 50
Heinrich Emonts
Konzeption und Redaktion
FB 50/010: Iris Kreutzer, Ulrike Hartmann
Erstellt von
FB 50/010: Ulrike Hartmann
Mitwirkung
Stadt Aachen
FB 01: Michael Riese
FB 02/3: Gerd Salemink, Wolfgang Bläser
FB 11: Bettina Kuca
FB 11/3: Cornelia Hassiepen, Ingrid Joka-Gabel
FB 45/100: Manfred Ernst, Ingeborg Jansen, Bernd Schröder
FB 50/020: Dr. Gerrit Köster, Norbert Wilden
FB 50/101: Melanie Braun
FB 64: Johann Körfer, Hans-Josef Hilgers
E 42/2100 VHS: Winfried Casteel
StädteRegion Aachen
A33 Ausländerbehörde: Gabriele Grünewald, Christoph Kutzera
A53 Gesundheitsamt: Dr. Gabriele Trost-Brinkhues
Jobcenter: Bernd Wirtz
Region Aachen
Agentur für Arbeit: Hans-Helmut Lehmkuhl
Online-Publikation
Erscheinungsjahr: 2011
Layout: Marcus Depenbusch (www.pulcinello.de)
Kontakt
integration@mail.aachen.de
http://www.integration-aachen.de
Vorwort
Die Stadt Aachen versteht Integration als Querschnittsaufgabe,
die für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens Handlungs
ansätze erfordert. Welche Wege dabei beschritten werden, wurde
bereits 2006 mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes
der Stadt Aachen beschlossen. Wie kann nun der Stand und die
Entwicklung dieser umfassenden Aufgabe bewertet werden, wie
können Erfolge und Stagnationen festgestellt werden? Einzelne
Projekte auf kommunaler Ebene können durch begleitende Er
hebungen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die gesamtstädtische Entwicklung kann mit diesem Mittel jedoch nicht erfasst
werden. Deshalb wurden für die gesamte Stadt Indikatoren in
ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt, die auf vorhandene
Statistiken der Kommune, der StädteRegion, des Landes und
des Bundes zurückgreifen. Die dauerhafte Beobachtung dieser
Zahlenentwicklungen in Bezug auf Personen mit und ohne Migrationshintergrund ist Aufgabe
des Aachener Integrationsmonitorings. Die erste Basisarbeit dafür wurde mit dem Integrationsmonitoring 2008 vorgelegt und auf vielen Ebenen positiv aufgenommen.
Nun liegt das zweite Integrationsmonitoring der Stadt Aachen vor, und vieles ist optisch und
inhaltlich neu. Das Monitoring ist ausführlicher dargestellt, mit aufschlussreichen Tabellen,
erläuternden Texten und vertiefenden Informationen. Vier Jahre Entwicklung werden durch
statistische Daten greifbar gemacht und den Akteuren und Entscheidungsträgern als Grundlage für weitere strategische Ausrichtungen zur Verfügung gestellt. Noch ist der Beobachtungszeitraum sehr kurz, und Aussagen zu Entwicklungstrends sind nur mit Vorbehalt zu
äußern. Jedoch ist der Stand der Integration deutlich abzulesen – vielleicht nicht immer in
unserem Sinne, aber gerade dort soll der Weg zur Chancengleichheit beginnen.
Die Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings wird auch künftig notwendig sein, wenn
sich Voraussetzungen für Indikatoren oder statistische Grundlagen verändern. So hat die
Gründung der StädteRegion Aachen Auswirkungen auf das Monitoring. Beispielsweise sind
die Daten für die Stadt Aachen im Ausländerzentralregister nicht mehr zu filtern. Innovative
Vorgehensweisen waren nötig, um diese Daten nun auf anderem Wege zu beschaffen.
Mein Dank gilt allen, die auf kollegialem Wege ihr Fachwissen und ihre statistischen Daten in
dieses Integrationsmonitoring eingebracht haben: den Fachbereichen der Stadt Aachen und
den Ämtern der StädteRegion Aachen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit und nicht
zuletzt der Stabsstelle Integration, welche die Federführung übernommen hat.
Heinrich Emonts
Fachbereichsleiter für Soziales und Integration
1
Zusammenfassung
Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Integrationspolitik verfolgt das Ziel der dauerhaften
gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Eingliederung sowie der faktischen Gleichstellung
zugewanderter Menschen. Das aktuelle Integrationsmonitoring beinhaltet die statistischen
Beobachtungen zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund
in der Stadt Aachen von 2006 bis 2009. Alle Bürgerinnen und Bürger Aachens sollen gleiche
Chancen zur Teilhabe in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen haben. Dafür müssen Benachteiligungen in zentralen Handlungsfeldern wie Bildung und Ausbildung, Arbeit und staatliche Leistungen, politische und gesellschaftliche Partizipation abgebaut werden. Das Integrationsmonitoring macht anhand von 18 Indikatoren sichtbar, inwieweit die Gleichstellung
bereits verwirklicht wurde.
Bei der Interpretation der Indikatorenergebnisse müssen multikausale Zusammenhänge berücksichtigt werden. Einige der Ergebnisse sind nicht ursächlich durch die kulturelle bzw. ethnische Herkunft bedingt, sondern haben sozioökonomische und soziostrukturelle Gründe (z.B.
Bildungsschicht, soziale Stellung).
Handlungsfeld 1 – Rechtliche Integration
Indikator 1.1 – Unbefristeter Aufenthaltsstatus
Im Betrachtungszeitraum besaßen ca. zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung einen
gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status. Im Jahr 2009 hat sich der Anteil jedoch merklich
verringert.
Indikator 1.2 – Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren
Von den über 19-jährigen ausländischen Personen lebt ca. ein Drittel seit mindestens 20
Jahren in Deutschland. Im Betrachtungszeitraum nahm der Anteil kontinuierlich zu.
Handlungsfeld 2 – Bildung
Indikator 2.1 – Kita-Besuch
Neun von zehn Kindern mit deutscher Erstsprache und annähernd so viele Kinder mit anderer
Erstsprache besuchten eine Kindertagesstätte mindestens drei Jahre. Im Jahr 2008 waren ihre
Anteile fast identisch. Im Jahr 2009 wurde der Unterschied zwischen den Vergleichsgruppen
minimal größer.
Indikator 2.2 – Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen
Im Jahr 2009 besuchten ausländische Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zu deutschen
Schulbesuchenden drei Mal so häufig Hauptschulen, doppelt so oft Förderschulen und nur
halb so oft Gymnasien. Beim Besuch der fünf Schulformen in den 8. Jahrgängen ist die Entwicklung bei deutschen Jugendlichen relativ stabil mit einem kontinuierlichen Zuwachs des
Anteils bei Gymnasien und mit einer Abnahme des Anteils bei Hauptschulen. Die Entwicklung
bei ausländischen Jugendlichen war im Betrachtungszeitraum schwankend, zeigte jedoch im
aktuellsten Jahr eine große Zunahme beim Besuch der Gymnasien und eine große Abnahme
bei den Hauptschulen.
Indikator 2.3 – Fachhochschul- und Hochschulreife
Im Jahr 2009 erreichte die Hälfte der deutschen und ein Viertel der ausländischen Schulabgehenden eine Studienzulassung. Während von 2006 bis 2009 die deutschen jungen Menschen
kontinuierlich häufiger die Zulassung erlangten, stagnierte der Anteil bei den ausländischen
Schulabgehenden bis 2008. Ihr Anteil erhöhte sich erst im aktuellsten Jahr deutlich.
Indikator 2.4 – Schulabgehende ohne Schulabschluss
Im Betrachtungszeitraum erhielt ca. jeder zehnte ausländische Jugendliche und ca. jeder
zwanzigste deutsche Jugendliche keinen Schulabschluss im Regelschulsystem. Die Unterschiede haben sich jedoch von 2006 bis 2009 deutlich verringert, weil der Anteil der ausländischen Schulabgehenden ohne Abschluss um ein Drittel zurückging.
2
Handlungsfeld 3 – Ausbildung und Arbeit
>> Zusammenfassung
Indikator 3.1 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter
Die Beschäftigungsquote der ausländischen Bürgerinnen und Bürger lag im Jahr 2009 mit
31,1 % ein Viertel unter derjenigen der deutschen (44,7 %). Im gesamten Betrachtungszeitraum erhöhten sich sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Personen die Anteile
kontinuierlich. Die Differenz zwischen ihnen veränderte sich dabei nicht.
Indikator 3.2 – Jugendliche in betrieblicher Ausbildung
Ca. jeder zehnte deutsche und nur jeder zwanzigste ausländische junge Mensch befand sich
im Betrachtungszeitraum in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Während bei den
deutschen jungen Erwachsenen die Ausbildungsquote relativ konstant blieb, erhöhte sich die
Ausbildungsbeteiligung bei den ausländischen Jugendlichen minimal um 0,6 %.
Indikator 3.3 – Arbeitslose
Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bürgerinnen und Bürger war im Betrachtungszeitraum doppelt so hoch wie die der deutschen. Insgesamt hat sie sich sowohl von deutschen als
auch von ausländischen Personen bis 2008 verringert und ist bei beiden im aktuellsten Jahr
leicht angestiegen. Die Unterschiede blieben unverändert.
Indikator 3.4 – Junge Arbeitslose
Im Jahr 2009 lag die Arbeitslosenquote junger deutscher Personen bei 2,2 %. Bei den ausländischen jungen Menschen war sie mit 3,5 % um gut ein Drittel höher. Die Arbeitslosenquote
bei jungen Menschen sank bis 2008 und stagnierte in 2009 bei beiden Vergleichsgruppen,
ohne die Unterschiede merklich zu verringern.
Handlungsfeld 4 – Soziale Sicherung
Indikator 4.1 – Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld II-,
Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug
Leistungen aus dem Grundsicherungssystem erhielt im Betrachtungszeitraum ca. jede zehnte
deutsche Person und ca. jede vierte ausländische Person. In beiden Vergleichsgruppen verlief
die Entwicklung bis 2008 mit sinkenden Zahlen gut, stieg aber im wirtschaftlichen Krisenjahr
2009 an. Der Anstieg in 2009 war bei den ausländischen Leistungsbeziehenden etwas stärker,
so dass sich der Unterschied vergrößerte.
Indikator 4.2 – Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder
Im Durchschnitt bezog jedes fünfte deutsche und jedes zweite ausländische Kind unter 15
Jahren im Betrachtungszeitraum Sozialgeld oder Sozialhilfe. Im aktuellsten Jahr stieg die Anzahl der ausländischen Kinder im Leistungsbezug deutlich stärker an als bei den deutschen
Kindern.
Indikator 4.3 – Sozialhilfe für Ältere
Bei älteren Menschen war die Differenz zwischen deutschen und ausländischen Leistungsbeziehenden auffallend groß. Im Jahr 2009 bezog jeder dreißigste deutsche und jeder dritte ausländische ältere Mensch Sozialhilfe. Die ausländische Bevölkerung war demzufolge fast zehn
Mal so häufig von Armut im Alter betroffen. Von 2006 bis 2009 bezogen kontinuierlich immer
weniger deutsche Seniorinnen und Senioren Grundsicherung im Alter. Im gleichen Zeitraum
stieg der Anteil ausländischer Personen, nach einer zwischenzeitlichen Verringerung, an.
Handlungsfeld 5 – Wohnen
Indikator 5.1 – Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume
Die Verteilung der deutschen und der ausländischen Bevölkerung auf die 60 Lebensräume in
Aachen war von 2007 bis 2009 konstant. Der Segregationsindex lag bei moderaten 26 %.
3
>> Zusammenfassung
Handlungsfeld 6 – Sprache
Indikator 6.1 – Sprachförderbedarf zur Einschulung
In 2009 hatte jedes fünfte Kind mit deutscher Erstsprache erheblichen Sprachförderbedarf.
Bei denjenigen mit anderer Erstsprache war es knapp jedes dritte Kind. Während bei einzuschulenden Kindern mit ausländischer Erstsprache im Betrachtungszeitraum der Anteil derjenigen mit erheblichem Sprachförderbedarf stabil blieb, erhöhte sich der Förderbedarf bei Kindern mit deutscher Erstsprache kontinuierlich. Die Verringerung des Unterschieds zwischen
beiden Gruppen beruhte auf einer Verschlechterung der Sprachkompetenzen von Kindern mit
deutscher Erstsprache. Zwei Drittel der Kinder, die mit einer anderen Erstsprache aufwuchsen,
bewältigten den Umstieg in die Bilingualität.
Handlungsfeld 7 – Gesundheit
Indikator 7.1 – Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9
Mehr als neun von zehn Kindern mit deutscher Erstsprache nahmen an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder (U9) kurz vor der Einschulung teil. Unter den Kindern mit ausländischer Erstsprache waren es im Betrachtungszeitraum mehr als acht von zehn Kindern. In
beiden Vergleichsgruppen war die Entwicklung durch leichte Schwankungen gekennzeichnet.
Noch lag ein merklicher Unterschied von 10 % zwischen den beiden Gruppen vor.
Handlungsfeld 8 – Gesellschaftliche und politische Partizipation
Indikator 8.1 – Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen
Nach der Kommunalwahl 2004 besaß kein Mitglied im Rat und in den Bezirksvertretungen
eine andere Nationalität als die deutsche. Im Wahljahr 2009 wurde eine Person (0,6 %) mit
einer anderen EU-Staatsangehörigkeit in eine Bezirksvertretung gewählt. Die politische Partizipation von Personen mit anderer EU-Staatsangehörigkeit, die sich in den Rat oder die Bezirksvertretungen wählen lassen könnten, war gering.
Indikator 8.2 – Beschäftigte bei der Stadt Aachen
In 2009 lag der Anteil deutscher Beschäftigter mit höherer Eingruppierung bei 37,3 % und bei
denjenigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 16,1 %. Wenngleich unter den Beschäftigten der Stadt Aachen im Betrachtungszeitraum nur wenige (ca. 4 %) eine ausländische
Staatsangehörigkeit hatten, verdoppelte sich deren Anteil an den höheren Gehaltsgruppen im
Betrachtungszeitraum. Der Anteil der höher eingruppierten deutschen Beschäftigten war in
2009 mehr als doppelt so groß, jedoch fand eine deutliche Angleichung zwischen den Vergleichsgruppen statt.
Der Stand der Integration von Einwohnern mit Migrationshintergrund zeigt in vielen Bereichen noch erheblichen Handlungsbedarf. Trotzdem ist es positiv zu bewerten, dass innerhalb
des hier betrachteten kurzen Zeitraums anhand einiger Indikatoren bereits Verbesserungen
beobachtet werden konnten.
4
Inhaltsverzeichnis
Vorwort��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 1
Zusammenfassung����������������������������������������������������������������������������������������������� 2
Einleitung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6
Weiterentwicklung des Aachener Integrationsmonitorings������������������������������� 8
Die Aachener Bevölkerung���������������������������������������������������������������������������������11
Handlungsfelder�������������������������������������������������������������������������������������������������13
1. Rechtliche Integration��������������������������������������������������������������������������������������������� 13
1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus������������������������������������������������������������������������������� 13
1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren���������������������������������������������������������������������������������16
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Bildung������������������������������������������������������������������������������������������������������������������18
Kita-Besuch������������������������������������������������������������������������������������������������������������18
Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen�������������������������������������������������������20
Fachhochschul- und Hochschulreife��������������������������������������������������������������������������25
Schulabgehende ohne Schulabschluss����������������������������������������������������������������������27
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Ausbildung und Arbeit���������������������������������������������������������������������������������������������29
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter������������������������������������������29
Jugendliche in betrieblicher Ausbildung��������������������������������������������������������������������31
Arbeitslose�������������������������������������������������������������������������������������������������������������33
Junge Arbeitslose����������������������������������������������������������������������������������������������������35
4.
4.1
4.2
4.3
Soziale Sicherung����������������������������������������������������������������������������������������������������37
Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug���������37
Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder�������������������������������������������������������������������������40
Sozialhilfe für Ältere������������������������������������������������������������������������������������������������42
5. Wohnen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������45
5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume�������������������������������������������������������45
6. Sprache������������������������������������������������������������������������������������������������������������������47
6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung�������������������������������������������������������������������������47
7. Gesundheit�������������������������������������������������������������������������������������������������������������49
7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9������������������������������������49
8. Gesellschaftliche und politische Partizipation������������������������������������������������������������52
8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen������������������������������������������������������52
8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen����������������������������������������������������������������������������54
Anhang�������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 56
Statistiken und der Migrationshintergrund������������������������������������������������������������������������56
Überblickstabelle zu allen Handlungsfeldern���������������������������������������������������������������������60
Ausländische Bevölkerung nach Nationalitäten�����������������������������������������������������������������63
Inhaltliche Ansprechpersonen für die Indikatoren��������������������������������������������������������������64
Literaturverzeichnis���������������������������������������������������������������������������������������������������������65
Tabellenverzeichnis..........................................................................................................68
Abbildungsverzeichnis......................................................................................................68
Zeichenerklärung �����������������������������������������������������������������������������������������������������������69
Abkürzungsverzeichnis����������������������������������������������������������������������������������������������������69
5
Einleitung
Die vorliegende Ausgabe des Integrationsmonitorings der Stadt Aachen beinhaltet die Fortschreibung und Weiterentwicklung des ersten Integrationsmonitorings von 2008.1 Das Integrationsmonitoring liefert die statistische Grundlage für die zuständigen Akteure, damit die
weitere Entwicklung des Integrationsprozesses strategisch ausgerichtet werden kann. Ziel der
Entwicklung ist die Schaffung von Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen für
alle Bevölkerungsgruppen unabhängig vom Migrationshintergrund.
Zunächst werden die wichtigsten Begriffe sowie die Möglichkeiten und Grenzen eines Integrationsmonitorings erläutert. Die konzeptionellen Neuerungen im aktuellen Aachener Integrationsmonitoring werden anschließend dargelegt. Dem folgt das Kapitel mit den Grunddaten zur
Aachener Bevölkerung. Im Hauptteil finden sich die Tabellen und Texte zu den 18 Indikatoren
aus acht Handlungsfeldern. Der Anhang enthält das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“, welches die Datenquellen und die unterschiedlichen statistischen Vorgehensweisen zur Feststellung des Migrationshintergrundes erläutert. Dem folgen Tabellen mit einer
Übersicht zu allen Indikatoren des Integrationsmonitorings, zu den Nationalitäten der ausländischen Bevölkerung und zu den jeweiligen Ansprechpersonen für die Indikatoren.
Integration
Das Verständnis von Integration ist im Integrationskonzept der Stadt Aachen festgehalten:
„Integration ist der dauerhafte Prozess der Eingliederung der Zuwanderer und Menschen
mit Migrationshintergrund in die Aufnahmegesellschaft sowie die Angleichung ihrer Lebensbedingungen und -lagen ohne Aufgabe der jeweils eigenen kulturellen Identität.“2
Integrationsmonitoring
Das Integrationsmonitoring ist ein relativ junges Messinstrument der Integrationspolitik.3 Mit
ihm soll der Stand und die Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund anhand von Indikatoren empirisch darstellbar gemacht werden. Es soll die Entwicklung
in zentralen Bereichen der Integration – Sprache, Bildung, Arbeit usw. – gezeigt werden. Das
Integrationsmonitoring ist ein statistischer Baustein der strategischen Integrationssteuerung,
der Hinweise auf Handlungsbedarf in der gesamtstädtischen Integrationsarbeit gibt:
„Integrationsmonitoring ist der Versuch, den Verlauf der Integration von Migrantinnen
und Migranten zu messen. Dazu werden innerhalb bestimmter Bereiche Indikatoren, d.h.
operationalisierte Kenngrößen, gebildet. Die aufgrund dieser Indikatoren regelmäßig
mittel- bis langfristig erhobenen Daten erlauben Aussagen über den Stand und die Veränderung der Einwandererintegration. Ziel des Integrationsmonitorings ist es, aussagefähige
Daten zum Stand und zur Entwicklung der Integration von Einwanderern zur Verfügung
zu stellen, die von der Praxis und den politischen Entscheidungsträgern genutzt werden
können. Das Monitoring ermöglicht auch die Überprüfung von integrationspolitischen
Zielen.“4
Diese Definition soll im Aachener Integrationsmonitoring auf Personen mit Migrationshintergrund angewandt werden. Die dafür notwendige Datenlage ist in den amtlichen Statistiken
jedoch noch unzureichend vorhanden.
1
3
4
2
6
Siehe Stadt Aachen (2008).
Siehe Stadt Aachen (2006), S. 3.
Vgl. Sorge (2009), S. 4.
Die Definition wurde 2005/2006 im Rahmen des transnationalen Projektes zu “Indikatoren für die Zuwandererintegration”
entwickelt, welches durch die Europäische Kommission gefördert wurde (INTI-Projekt I3), siehe Ohliger (2007), S. 20.
Migrationshintergrund
>> Einleitung
Da Datenerhebungen für den Migrationshintergrund auf Kommunalebene nicht ausreichend
zur Verfügung stehen, wird zumeist die Staatsangehörigkeit als Erhebungsmerkmal für die
Indikatoren der Handlungsfelder verwendet. Die Themenbereiche Datenquellen, Erhebungsarten und statistische Definitionen des Migrationshintergrundes werden im Anhang ausführlicher behandelt. Die folgende Auflistung zum statistischen Migrationshintergrund dient als
Orientierung.
Personen mit Migrationshintergrund
1. ausländische Staatsangehörige
Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit, die in das heutige Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind oder in Deutschland geboren wurden
2. zugewanderte Deutsche
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in das heutige Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland zugewandert sind (darunter z.B. Spätaussiedler)
3. Eingebürgerte
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eingebürgert wurden
4. Nachkommen
Personen, die in Deutschland geboren wurden und seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei denen für mindestens ein Elternteil einer der drei vorhergehenden Punkte zutrifft
Personen ohne Migrationshintergrund
Deutsche seit zwei Generationen
Personen, die in Deutschland geboren sind und seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei denen für beide Elternteile ebenfalls gilt, dass sie die deutsche
Staatsangehörigkeit seit Geburt besitzen und deren Geburtsort in Deutschland liegt. Die
Personen/Eltern können neben der deutschen auch andere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Handlungsfelder
Handlungsfelder sind die inhaltlichen Bereiche, in welchen die Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund als besonders wichtig angesehen wird. Für das Aachener Monitoring
wurden acht Handlungsfelder festgelegt: 1. Rechtliche Integration, 2. Bildung, 3. Ausbildung
und Arbeit, 4. Soziale Sicherung, 5. Wohnen, 6. Sprache, 7. Gesundheit und 8. Politische und
gesellschaftliche Partizipation.5 Für jedes der Handlungsfelder gibt es einen oder mehrere Indikatoren, die den Stand und die Entwicklung der Integration messbar machen.6
Indikatoren
Indikatoren sind die eigentlichen Messgrößen des Integrationsmonitorings.7 Sie geben statistisch messbar Auskunft über den Stand und die Entwicklung des Integrationsprozesses. Die
dafür benötigten statistischen Zahlen müssen von entsprechender Erhebungsqualität sein
und regelmäßig sowie dauerhaft zur Verfügung stehen. Dadurch erst können aussagekräftige
Zeitreihen aufgebaut werden und fundierte Aussagen zu den Trends gemacht werden. Die Indikatoren müssen an die Erfordernisse von statistisch Möglichem und tatsächlich Gewolltem
angepasst werden.8 Auch das Aachener Integrationsmonitoring wurde entsprechend in der
aktuellen Ausgabe optimiert. Die aktuelle Ausgabe enthält 18 Indikatoren.
5
Die Handlungsfelder orientieren sich an den Empfehlungen der KGSt (2006). Dr. Alfred Reichwein, Fachreferent der KGSt,
wurde zum Aufbau des ersten Aachener Integrationsmonitorings hinzugezogen.
6
Vgl. zur Notwendigkeit aussagekräftiger Indikatoren und Datengrundlagen das Jahresgutachten 2004 des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration (2004), S. 395-426.
7
Vgl. zu Indikatoren auch Filsinger (2008), S. 48ff.
8
Vgl. auch auf Bundesebene die Weiterentwicklungen des Indikatoren-Sets im Integrationsindikatorenbericht von ISG/
WZB (2009). Da die Indikatoren für das Aachener Integrationsmonitoring speziell für Aachen aufgestellt wurden, sind
die Indikatoren zumeist nicht mit anderen Integrationsmonitorings vergleichbar. Z.B. können bei anderen Integrationsmonitorings die Definitionen der Indikatoren oder die Datenquellen abweichen.
7
>> Einleitung
Grenzen des Integrationsmonitorings
Das gesamtstädtische Integrationsmonitoring kann nicht einzelne Maßnahmen zur Integration evaluieren.9 Die Ursachen und Einflussfaktoren auf die Ergebnisse der Indikatoren sind
oftmals zu vielschichtig, um kausal mit einer bestimmten Maßnahme erklärt zu werden.
Häufig ist die Entwicklung eines Indikatorergebnisses in einen Kontext eingebettet, der nicht
auf kommunaler Ebene beeinflusst werden kann. Dies gilt beispielsweise für die konjunkturabhängige Wirtschaftslage und deren Einfluss auf die Indikatoren des Handlungsfeldes
„Ausbildung und Arbeit“. Gerade in Bereichen, in denen viele Faktoren auf die Entwicklung
einwirken, sind separate Untersuchungen sinnvoll. Sonderuntersuchungen zu ausgewählten
Themen durch entsprechende wissenschaftliche Institute können Impulse für neue politische
Ansätze geben.
Aussagewert der Indikatoren
Bei der Interpretation der Indikatorergebnisse ist darauf zu achten, dass nicht ausschließlich
die kulturelle bzw. ethnische Herkunft die Grundlage für Benachteiligung sein muss. Häufig
sind soziostrukturelle oder sozioökonomische Unterschiede vorrangig zu berücksichtigen.10
Beispielsweise ist mit der Bildungsbiographie eines Kindes entscheidend die Situation in den
Elternhäusern verbunden. So ist nicht unbedingt die staatsbürgerliche Herkunft, sondern die
Herkunft nach Bildungsschicht oder finanziellen Möglichkeiten mit entscheidend für eine positive Schullaufbahn, auch wenn, statistisch betrachtet, ein Indikator zwischen Personen mit
und ohne Migrationshintergrund differenziert.
Weiterentwicklung des
Aachener Integrationsmonitorings
Das zweite Integrationsmonitoring der Stadt Aachen wurde in Kooperation mit den Fachbereichen der Stadt Aachen und den Ämtern der StädteRegion Aachen, dem Jobcenter und der
Agentur für Arbeit sowie den Institutionen, die die Statistiken erstellten, weiterentwickelt.
Im vorliegenden Integrationsmonitoring wurde das Basisindikatorenset in diversen Handlungsfeldern gestrafft und an die Datenlage vor Ort angepasst. Die aufgeführten Indikatoren
wurden nicht den vier Kerndimensionen11 der Integration zugeordnet, sondern ausschließlich
den Handlungsfeldern. Im 1. Handlungsfeld „Rechtliche Integration“ waren im „Integrationsmonitoring 2008“ nur die absoluten Zahlen der Einbürgerungen aufgeführt. Da aus den
Datenerhebungen der Ausländerbehörde keine aussagekräftige Bezugsgröße gefiltert werden
konnte, kann dieser Indikator vorerst nicht aufgeführt werden. Das 3. Handlungsfeld „Arbeit
und Wirtschaft“ wurde entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung umbenannt zu „Ausbildung und Arbeit“. Der Indikator „Binationale Ehen“ im ursprünglichen Handlungsfeld „Soziale Integration“ wird nicht weiter erhoben, da er für Aachen keinen zentralen Aussagewert
hat. Da dies der einzige Indikator für das Handlungsfeld war, entfällt es im vorliegenden Integrationsmonitoring.
9
Vgl. auch Filsinger (2008), S. 62-69.
Vgl. Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration (2007), S. 77 u. 83.
11
Die vier Kerndimensionen sind die Strukturelle Integration, Soziale Integration, Kulturelle Integration und Identifikatorische
Integration.
10
8
Statistische Daten12
Die Indikatoren wurden um die Angaben zu den Geschlechtern erweitert. Nicht davon betroffen ist der Segregationsindex im 5. Handlungsfeld „Wohnen“. Sämtliche Daten von 2006
bis 2009 wurden bei den Erhebungsstellen bzw. Statistikämtern neu abgefragt. Die Definitionen der Indikatoren wurden kritisch geprüft und teilweise nachjustiert. Der Indikator 5.1
„Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume“ wurde rückwirkend bis 2007 von den ursprünglich 52 Lebensräumen auf die seit 2009 verwendeten 60 Lebensräume umgestellt und
neu berechnet. Durch Gründung der StädteRegion Aachen im Oktober 2009 sind einige Daten
nicht mehr in der ursprünglichen Form verfügbar. Neue Wege und Lösungen mussten und
müssen gefunden werden, um entstandene Lücken zu schließen. Dies betrifft die zwei Indikatoren des 1. Handlungsfeldes „Rechtliche Integration“ und die drei Indikatoren des 4. Handlungsfeldes „Soziale Sicherung“.
>> Weiterentwicklung
des Aachener Integrationsmonitorings
Tabellen und Texte zu allen Indikatoren
Im Vergleich zum ersten Integrationsmonitoring wurde eine Umstellung auf eine wesentlich
ausführlichere Präsentation des Zahlenmaterials vorgenommen. Es wurde um Tabellen und
erläuternde Texte für jeden Indikator erweitert. Eine Übersichtstabelle ist zusätzlich im Anhang. Eine genaue Definition des Indikators mit Quellenangaben und Stichtag wurde ergänzt.
Aufgrund der unterschiedlichen statistischen Quellen gibt es keine einheitliche Definition des
Migrationshintergrundes. Dies wird in den Tabellen und Texten verdeutlicht und im Anhang
unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“ weiter ausgeführt. Im Text zu den Indikatoren wurden die Veränderungen zum letzten Integrationsmonitoring aufgeführt und Erläuterungen zu Rahmenbedingungen, zu Statistiken und zum grundsätzlichen Aussagewert der
Indikatoren hinzugefügt.
Bezugsgrößen
Die Bezugsgrößen der Indikatoren wurden teilweise modifiziert und teilweise durch andere
Vergleichsgrößen ergänzt. Beispielsweise wurden kommunale Beschäftigte mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, die in den höheren Tarifstufen eingruppiert sind, nicht mehr in Bezug
zur gesamten Belegschaft gesetzt, sondern in Bezug zur ausländischen Belegschaft. Als Vergleichsgröße diente das Verhältnis, wie es bei der deutschen Belegschaft vorliegt. Soweit
möglich sind die Vergleichsgruppen bei den einzelnen Indikatoren entsprechend der statistischen Voraussetzungen nach Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund oder Erstsprache gebildet worden. Im aktuellen Integrationsmonitoring wurde bei einigen Indikatoren
eine Umstellung auf die reine Hauptwohnsitzbevölkerung vorgenommen, wenn die Indikatoren weitere Daten enthalten, die ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen berücksichtigen. Dies betrifft die Indikatoren des 3. Handlungsfeldes „Ausbildung und Arbeit“
sowie des 4. Handlungsfeldes „Soziale Sicherung“.
Zukünftige Weiterentwicklung
Auch in Zukunft werden die Indikatoren überprüft und angepasst. Wenn beispielsweise neue
statistische Erhebungsverordnungen belastbare Daten für den Migrationshintergrund ergeben, kann eine Umstellung der betroffenen Indikatoren erfolgen.
12
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
9
Anteil der ausländischen
Bevölkerung in den Lebensräumen
660
der Stadt Aachen 2009
654
652
651
653
211
641
230
521
240
180
330
162
642
420
171
172
532
531
250
352
523
340
522
351
430
482
512
410
371
372
514
460
511
513
483
610
652
651
652
250
230
Anteil der
521
ausländischen Bevölkerung
in den Lebensräumen
der Stadt Aachen 2009
211
212
180
142
100
141
161
152
130
162
151
481
222
311
312
322
313
471
340
20,6%
bis 35,0%
321
620
523
630
17,1% bis 20,6%
362
363
522
10,1% bis 17,1%
420
472
482
482
240
221
532
531
6,5% bis 10,1%
430
3,6% bis 6,5%
460
512
NLR neue Lebensräume
100
130
141
142
151
152
161
162
171
172
180
211
212
221
222
10
Markt
Theater
Untere Jakobstraße
Templergraben
Obere Jakobstraße/Hubertusstraße
Mauerstraße
Junkerstraße
Vaalser Straße
Mittlerer Kronenberg/Rosfeld
Neuenhof
Hörn
Roermonder Straße
Ponttor
Sandkaulstraße/Peterstraße
Monheimsallee
230
240
250
311
312
313
321
322
330
340
351
352
361
362
363
Soerser Weg/Alkuinstraße
Untere Jülicher Straße
Obere Jülicher Straße
Suermondtviertel/Gasborn
Kaiserplatz/Rehmviertel
Wilhelmstraße
Adalbertsteinweg
Scheibenstraße/Eifelstraße
Panneschopp
Rothe Erde
Schönforst
Altforst
Drimbornstraße
Oppenhoffallee
Bismarckstraße
371
372
410
420
430
460
471
472
481
482
483
511
512
513
514
Obere Trierer Straße
Driescher Hof
Beverau
Zollernstraße/Dammstraße
Burtscheid
Steinebrück
Bahnhof/Marschiertor
Kamper Straße
Weberstraße
Lütticher-Straße
Preuswald
Trierer Str./Markt
Brand Nord
Brand Süd
Brander Feld
Abbildung 1: Anteil der ausländischen Bevölkerung in den Lebensräumen der Stadt Aachen 2009
521
522
523
531
532
610
620
630
641
642
651
652
653
654
660
Eilendorf Nord
Eilendorf Süd
Apolonia
Haaren
Verlautenheide
Kornelimünster
Oberforstbach
Walheim
Kullen
Vaalser Quartier/Steppenberg
Laurensberg
Soers
Orsbach
Vetschau
Richterich
Die Aachener Bevölkerung
Die Aachener Hauptwohnsitzbevölkerung setzte sich im Jahr 2009 zu 86,3% aus deutschen
und zu 13,7% aus ausländischen Staatsangehörigen zusammen. Personen, die neben der
deutschen Staatsangehörigkeit noch eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, gelten als Deutsche.13 Von der ausländischen Bevölkerung waren etwa 14% Studierende.14. Seit 2006 nahm der Anteil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich
ab (siehe Tab 1). Der Anteil der ausländischen Bevölkerung in den 60 Lebensräumen15 des
Stadtgebietes variierte zwischen 3,6% und 35%16 (siehe Abb. 1). Die ausländische Gesamtbevölkerung setzte sich 2009 aus 156 Nationalitäten zusammen.17 Gut ein Fünftel der ausländischen Bevölkerung besaß die türkische Staatsangehörigkeit (21,1%). Mit großem Abstand
folgten niederländische (4,8%), griechische (4,4%), chinesische (4,0%) und polnische (3,9%)
Staatsangehörige.
Tabelle 1: Hauptwohnsitzbevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitzbevölkerung
insgesamt
2009
2008
davon deutsche
Staatsangehörigkeit
davon andere
Staatsangehörigkeit
241.577
208.410
86,3 %
33.167
13,7 %
119.414 w
122.163 m
103.375 w
105.035 m
49,6 % w
50,4 % m
16.039 w
17.128 m
48,4 % w
51,6 % m
242.910
208.150
85,7 %
34.760
14,3 %
120.102 w
122.808 m
103.550 w
104.600 m
49,7 % w
50,3 % m
16.552 w
18.208 m
47,6 % w
52,4 % m
242.987
207.778
85,5 %
35.209
14,5 %
120.627 w
122.360 m
103.931 w
103.847 m
50,0 % w
50,0 % m
16.696 w
18.513 m
47,4 % w
52,6 % m
243.013
207.623
85,4 %
35.390
14,6 %
120.868 w
104.200 w
122.145 m
103.423 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR)
50,2 % w
49,8 % m
16.668 w
18.722 m
47,1 % w
52,9 % m
2007
2006
Die Aachener Gesamtbevölkerung wird durch aufwändige Berechnungen, dem Haushaltegenerierungsverfahren, weiter differenziert in Personen mit und ohne Migrationshintergrund.18
Nach diesem Berechnungsverfahren hatte etwa ein Drittel der Aachener im Jahr 2009 einen
Migrationshintergrund (siehe Abb. 2). Die errechneten Zahlen für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind Mindestwerte, der tatsächliche Anteil liegt wahrscheinlich darüber.
Bevölkerungszusammensetzung in Aachen 2009
andere Staatsangehörigkeit
deutsche Staatsangehörigkeit
mit familiärem Migrationshintergrund
9,2%
ohne
Migrationshintergrund
68,2%
mit
Migrationshintergrund
31,8%
42,8%
20,1%
in Aachen eingebürgert
27,9%
im Ausland geboren
Abbildung 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren)
13
Im Jahr 2009 haben 9.139 Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit, das sind 3,7 % der Gesamtbevölkerung Aachens.
In 2009 waren 3.815 Studierende der RWTH und 893 Studierende der FH mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen
gemeldet. Der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitzbevölkerung ist unter den ausländischen Bürgerinnen
und Bürgern so gering, nur 55 Personen, dass er hier vernachlässigt werden kann.
15
Bis 2008 wurde Aachen in 52 Lebensräume unterteilt.
16
Vgl. zur Verteilung ausgewählter Staatsangehörigkeiten auf 52 Lebensräume in 2007 in Stadt Aachen (2009), S. 113-118
mit Abb. 62-66.
17
Vgl. die Tabelle „Ausländische Bevölkerung nach Nationalitäten“ im Anhang.
18
Siehe zum Haushaltegenerierungsverfahren und den damit einhergehenden Einschränkungen das Kapitel „Statistiken
und der Migrationshintergrund“ im Anhang.
14
11
>> Die Aachener
Bevölkerung
Tabelle 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren)
Gesamtbevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz)
insgesamt davon ohne davon mit
Migrations- Migrationshintergrund
hintergrund
insgesamt
insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit
davon mit
familiärem
Migrationshintergrund
davon eingebürgert
in Aachen
davon
andere Staatsdavon im angehörigkeit
Ausland
geboren
2009
100,0 %
68,2 %
31,8 %
9,2 %
20,1 %
27,9 %
42,8 %
244.455
166.622
77.833
7.171
15.648
21.692
33.322
2008
100,0 %
67,9 %
32,1 %
8,7 %
19,3 %
27,8 %
44,2 %
245.890
166.916
78.974
6.855
15.218
21.979
34.922
2007
100,0 %
68,9 %
31,1 %
8,1 %
18,1 %
28,3 %
45,4 %
250.922
172.773
78.149
6.347
14.176
22.132
35.494
2006
100,0 %
69,3 %
30,7 %
7,8 %
17,8 %
28,4 %
46,0 %
77.696
6.040
13.863
22.066
35.727
252.840
175.144
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR)
Die Alterszusammensetzung der Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund
waren unterschiedlich ausgeprägt. Insgesamt existierten in den Jahren 2006 bis 2009 unter
der Bevölkerung mit Migrationshintergrund deutlich weniger ältere und mehr junge Menschen. Nur der Anteil in der Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen war relativ gleich.
Tabelle 3: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren) in Altersgruppen
Gesamtbevölkerung
(Haupt- und Nebenwohnsitz)
ohne Migrationshintergrund
insgesamt
davon
0-19
Jahre
davon
20-39
Jahre
Gesamtbevölkerung
(Haupt- und Nebenwohnsitz)
mit Migrationshintergrund
davon
40-59
Jahre
davon
über
59 J.
insgesamt
davon
0-19
Jahre
davon
20-39
Jahre
davon
40-59
Jahr
davon
über
59 J.
2009 166.622 15,7 % 31,1 % 26,2 % 27,0 % 77.833 20,2 % 38,4 % 27,4 % 14,0 %
2008 166.916 15,9 % 31,0 % 26,2 % 27,0 % 78.974 20,0 % 39,1 % 27,0 % 13,9 %
2007 172.773 16,0 % 30,5 % 27,0 % 26,4 % 78.149 19,5 % 39,7 % 27,2 % 13,6 %
2006 175.144 16,1 % 30,7 % 27,1 % 26,2 % 77.696 19,7 % 40,2 % 26,9 % 13,2 %
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR)
12
Handlungsfelder
1. Rechtliche Integration
Im Bereich der rechtlichen Integration liegen zwei Indikatoren vor.19 Der Indikator zum unbefristeten Aufenthaltsstatus gibt Auskunft über die gefestigten und dauerhaften Perspektiven
von ausländischen Staatsangehörigen in Aachen. Der zweite Indikator „Aufenthaltsdauer ab
20 Jahren“ zeigt, wie viele der ausländischen Staatsangehörigen bereits mehr als 20 Jahre in
Deutschland leben.
1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus
Definition
Anteil der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung20 mit EU-Staatsangehörigkeit oder bei Drittstaatsangehörigkeit mit unbefristetem Aufenthaltsstatus21 an der gesamten ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 Ausländerzentralregister (AZR), ab 2009 Landeseinheitliches DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA) zum 31.12.
Tabelle 4: Indikator 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus
Hauptwohnsitzbevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon EU-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige
mit unbefristetem Aufenthaltsstatus
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon
davon Drittstaatsangehörige mit unbeEU-Staats- fristetem Aufenthaltsstatus
angehörige
insgesamt davon mit davon mit davon nach
davon
Niederlas- Dauerauf- altem Recht nach altem
sungsenthaltmit unbeRecht mit
erlaubnis EG (ab
fristeter
Aufenthalts2007) Aufenthalts- berechtigung
erlaubnis
33.394 63,6 %
47,6 %
52,4 %
33,1 %
0,1 %
12,6 %
6,6 %
15.951 w 10.364 w
17.443 m 10.869 m
4.962 w
5.144 m
5.402 w
5.725 m
3.364 w
3.658 m
10 w
20 m
1.385 w
1.299 m
643 w
748 m
34.651 68,7 %
44,3 %
55,7 %
22,9 %
0,0 %
22,8 %
10,0 %
11.695 w
12.127 m
5.193 w
5.356 m
6.502 w
6.771 m
2.562 w
2.899 m
• w
5 m
2.858 w
2.568 m
1.081 w
1.299 m
34.884 68,1 %
16.491 w
18.160 m
44,5 %
55,5 %
17,7 %
0,0 %
26,4 %
11,4 %
11.630 w
12.134 m
5.185 w
5.382 m
6.445 w
6.752 m
1.961 w
2.252 m
• w
4 m
3.283 w
2.998 m
1.200 w
1.498 m
34.831 66,0 %
42,6 %
57,4 %
11,7 %
x
32,3 %
13,5 %
3.834 w
3.579 m
1.366 w
1.730 m
16.543 w
18.341 m
16.406 w 11.242 w
4.779 w
6.463 w
1.263 w
x w
18.425 m 11.743 m
5.012 m
6.731 m
1.422 m
x m
Datenquelle: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 AZR, ab 2009 LaDiVA)
Anmerkungen zum Indikator
Der Indikator „Unbefristeter Aufenthaltsstatus“ wurde um die Geschlechtsangaben erweitert.
Seit dem 01.01.2005 gilt das neue Zuwanderungsgesetz. Die unbefristeten Aufenthaltstitel
für Drittstaatsangehörige, die vorher vergeben wurden und weiterhin gültig bleiben, werden
als Aufenthaltstitel „nach altem Recht“ bezeichnet. Sie werden im Laufe der Jahre weniger
werden und schließlich nicht mehr vorhanden sein. Nach neuem Recht sind zwei unbefristete
Aufenthaltstitel möglich, das sind die „Niederlassungserlaubnis“ und seit 2007 der „Daueraufenthalt-EG“.22
19
Im Integrationsmonitoring 2008 war ein dritter Bereich mit den absoluten Zahlen zur Einbürgerung enthalten. Ein Indikator erfordert jedoch eine sinnvolle Bezugsgröße, um einen relativen Wert darzustellen. Da die Voraussetzungen für
Einbürgerungsansprüche sehr komplex sind, zudem die statistische Auswertemöglichkeit für eine Bezugsgröße aktuell
durch die Gründung der StädteRegion nicht möglich ist, kann derzeit kein aussagekräftiger Indikator zu den Einbürgerungen berechnet werden.
20
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
21
Einen unbefristeten Aufenthaltsstatus haben Personen mit Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG sowie nach
altem Recht diejenigen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Aufenthaltsberechtigung.
22
Der „Daueraufenthalt-EG“ entspricht einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen.
13
Rechtliche Integration
>> 1.1 Unbefristeter
Aufenthaltsstatus
Von den Aufenthaltstiteln unberührt ist das Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern, die sich
in Deutschland frei und unbefristet aufhalten dürfen, wenn sie ihr Einkommen aus eigenen
Mitteln bestreiten.23
EU-Beitritte haben ebenfalls auf den Indikator Auswirkungen. Seit 2004 gehörten 25 Staaten24
der Europäischen Union an, 2007 sind Bulgarien und Rumänien neu beigetreten.
Anmerkungen zur Statistik
Die statistische Bezugsgröße des Indikators ist nicht die ausländische Hauptwohnsitzbevölkerung, wie sie im Einwohnermelderegister (EMR) erfasst ist. Die Daten der Einwohnermeldebehörde werden an die Ausländerbehörde weitergegeben und von der Ausländerbehörde weiter
bearbeitet. Dort ist die Anzahl der gemeldeten Personen üblicherweise niedriger als im Einwohnermelderegister, weil z.B. unberechtigte Wohnsitzanmeldungen korrigiert werden. Die
Daten der Ausländerbehörde wiederum werden anschließend mit einer Behördenkennziffer –
ohne die Adressenangaben der Personen – an das Ausländerzentralregister weitergeleitet.
Mit Gründung der StädteRegion Ende 2009 und der Zuordnung der kommunalen Ausländerbehörde zur StädteRegion sind die statistischen Auswertemöglichkeiten verändert worden.
Seitdem wird die Stadt Aachen nicht mehr mit einer eigenständigen Behördenkennziffer im
Ausländerzentralregister (AZR) geführt, sondern ist statistisch in der StädteRegion enthalten
und kann infolgedessen nicht mehr aus dem AZR gefiltert werden.
Deshalb werden seit 2009 die ausländerrechtlichen Daten für die Stadt Aachen direkt aus dem
Datenerfassungsprogramm der Ausländerbehörde gewonnen, dem Landeseinheitlichen DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA). Die Datenfilterung für 2009 ergab, dass – entgegen der üblichen Zahlen aus dem AZR – in LaDiVA mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst waren als im Einwohnermelderegister. Deshalb ist die Auswertung für
2009 mit Vorbehalt zu betrachten bzw. mit den Vorjahren nicht uneingeschränkt vergleichbar.
Aussagewert des Indikators
EU-Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsstatus genießen einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland und können einer unselbständigen wie
auch einer selbständigen Arbeit nachgehen.25 Dies sind günstige Voraussetzungen für diese
Personengruppen und ihre Familienangehörigen, da ihre Perspektiven in Deutschland erweitert und somit die Motivation zur Integration erhöht wird. Auch die Möglichkeit, eine Einbürgerung zu beantragen, setzt – neben vielfältigen anderen Voraussetzungen – einen gesicherten Aufenthalt voraus. Ein möglichst hoher Anteil nichtdeutscher Einwohner mit gesichertem Aufenthalt ist deshalb angestrebt.
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 befanden sich 63,6% der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
einer „gefestigten“ aufenthaltsrechtlichen Lage. Von ihnen waren knapp 48% durch ihre EUStaatsangehörigkeit und gut 52% durch ihren unbefristeten Aufenthaltsstatus in dieser positiven Situation.
Die sprunghafte Entwicklung im Betrachtungszeitraum wurde wahrscheinlich durch äußere
Faktoren bedingt. Der Anstieg von 2006 nach 2007 von 2,1% konnte der EU-Erweiterung zugeschrieben werden. Durch die Lage Aachens im Westen wirkte sich die Erweiterung nur im
Rahmen der bereits hier lebenden bulgarischen und rumänischen Bevölkerung aus, eine ver-
23
14
Bei den statistischen Auswertungen der Datenerfassungsprogramme konnte rückwirkend die Anzahl der EU-Staatsangehörigen deutlich nach oben korrigiert werden. Insgesamt ist deshalb der Anteil von ausländischen Staatsangehörigen
mit unbefristetem Aufenthaltsstatus für den gesamten Betrachtungszeitraum wesentlich höher als im letzten Integrationsmonitoring. Vgl. Stadt Aachen (2008), S. 7 und 14.
24
Mitgliedstaaten seit dem 1. Mai 2004 sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
25
Vgl. zum Ausländerrecht die Einführung von Klaus Dienelt in: Ausländerrecht (2009).
Rechtliche Integration
stärkte Zuwanderung aus diesen Ländern ist nicht feststellbar.26 Die absoluten Zahlen sowohl
für EU-Staatsangehörige als auch für Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel blieben ansonsten in den Jahren 2006, 2007 und 2008 konstant.
>> 1.1 Unbefristeter
Aufenthaltsstatus
Von 2008 bis 2009 ging die Anzahl der Personen mit EU-Staatsangehörigkeit und mit unbefristetem Aufenthaltsstatus sprunghaft um 5% zurück. Über 400 EU-Staatsangehörige und über
2.100 Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsstatus waren weniger gemeldet.
Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung nur um gut
2.100 Personen. Die Ursache dafür war möglicherweise die Transferierung der ausländerrechtlichen Datenbestände im Rahmen der Gründung der StädteRegion und die Umstellung der Datenauswertung vom Ausländerzentralregister auf das Programm der Ausländerbehörde.
Unabhängig von den teils sprunghaften Veränderungen erhöhte sich der Anteil der EU-Staatsangehörigen in der Gruppe mit sicherem Aufenthalt zunehmend und lag im Jahr 2009 bei
47,6%.
Die jeweiligen Anteile von Frauen und Männern waren mit einem konstant minimal höheren
Anteil der Männer unauffällig. Nur bei der Niederlassungserlaubnis war die Differenz zwischen den Geschlechtern mit um die 5% mehr Männern nennenswert.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Unabhängig von den Schwankungen sind die Prozentwerte insgesamt als positiv zu bezeichnen. Demnach befanden sich ca. zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung in einer
dauerhaft sicheren aufenthaltsrechtlichen Lage. Knapp ein Drittel aller ausländischen Bürgerinnen und Bürger konnte aufgrund ihrer EU-Staatsangehörigkeit an den Kommunalwahlen
teilnehmen.
26
2007 hatten 382 Personen die bulgarische und 492 die rumänische Staatsangehörigkeit.
15
Rechtliche Integration
1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren
Definition
Anteil der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung27, die sich seit mindestens 20 Jahren in Deutschland
aufhält, an der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung, die mindestens 20 Jahre alt ist (in Prozent;
unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 Ausländerzentralregister (AZR), ab 2009 Landeseinheitliches DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA) zum 31.12.
Tabelle 5: Indikator 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren
Hauptwohnsitzbevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon mindestens 20 Jahre alt
insgesamt
2009
2008
2007
2006
33.394
28.761
15.951 w
17.443 m
34.651
29.006
16.491 w
18.160 m
34.884
28.894
16.543 w
18.341 m
34.831
28.640
davon mit einer Aufenthaltsdauer
von mindestens 20 Jahren
•
86,1 %
13.729 w
15.032 m
• w
• m
83,7 %
33,9 %
• w
• m
4.726 w
5.118 m
82,8 %
33,2 %
• w
• m
4.577 w
5.013 m
82,2 %
27,0 %
16.406 w
• w
18.425 m
• m
Datenquelle: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 AZR, ab 2009 LaDiVA)
3.714 w
4.013 m
Anmerkungen zum Indikator
Der Indikator „Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren“ wurde um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Wie beim vorhergehenden Indikator 1.1 „Unbefristeter Aufenthaltsstatus“ wurde die statistische Auswertung im Rahmen der Gründung der StädteRegion Aachen komplett umgestellt.28
Aufgrund der beiden unterschiedlichen Datenquellen liegen erst für 2009 Geschlechtsangaben in Beziehung zu den Altersangaben vor. Dafür konnten seit 2009 jedoch keine Angaben
mehr über die Aufenthaltsdauer dieses Personenkreises aus der Datenbank gefiltert werden.
Die Ausländerbehörde der StädteRegion geht davon aus, dass zukünftig verbesserte Auswertetools für das Datenprogramm zur Verfügung gestellt werden und eine Auswertung auch für
das Merkmal Aufenthaltsdauer möglich sein wird.
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zeigt, wie viele der Aachener mit ausländischer Staatsangehörigkeit bereits
mindestens 20 Jahre in Deutschland leben.
16
27
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
Siehe ausführlich beim Indikator 1.1
28
Rechtliche Integration
Entwicklung der Zahlen
>> 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren
Im Jahr 2008 hielt sich ein Drittel der ausländischen Bevölkerung ab 20 Jahren seit mindestens 20 Jahren in Deutschland auf. Seit 2006 erhöhte sich der Anteil dieser Personen um insgesamt fast 7%. Allein von 2006 auf 2007 erfolgte ein Anstieg um 5%. Dies könnte auf eine
Zuwanderungswelle aus den Jahren 1987/1988 hindeuten, die sich nach 20 Jahren Aufenthalt
in den vorliegenden Zahlen niederschlug. Die Verteilung in Bezug auf die Geschlechter war
unauffällig, es lag ein etwas höherer Männeranteil von ca. 4% vor.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Ein Drittel der Aachener mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebt bereits seit mindestens
20 Jahren in Deutschland.
17
Bildung
2. Bildung
Der Bildungsbereich gehört zu den wichtigsten Handlungsfeldern der Integrationsarbeit.
Dieser Bereich ist entscheidend für die soziale und ökonomische Zukunft der Kinder und Jugendlichen. Vier Indikatoren zeigen die Entwicklungen beim Kita-Besuch, bei dem Besuch
der weiterführenden Schulen und bei den erfolgreichen und weniger erfolgreichen Schulabschlüssen.
2.1 Kita-Besuch
Definition
Anteil der einzuschulenden Kinder mit deutscher bzw. anderer Erstsprache, die mindestens drei Jahre vor
Schulbeginn eine Kindertagesstätte oder eine vergleichbare pädagogische Einrichtung besucht haben, an
allen einzuschulenden Kindern jeweils mit deutscher bzw. anderer Erstsprache (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung
(SEU) inkl. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) zum 30.06.2006, 30.06.2007, 31.07.2008,
31.08.2009
Tabelle 6: Indikator 2.1 Kita-Besuch
einzuschulende Kinder
insgesamt
davon deutsche Erstsprache
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon andere Erstsprache
davon mind. 3
Jahre Kita-Besuch
insgesamt
davon mind. 3
Jahre Kita-Besuch
2.113
62,8 %
90,7 %
37,2 %
86,2 %
1.022 w
1.091 m
646 w
682 m
581 w
624 m
376 w
409 m
325 w
352 m
2.018
63,4 %
88,8 %
36,6 %
87,6 %
956 w
1.062 m
616 w
663 m
545 w
591 m
340 w
399 m
296 w
351 m
2.041
68,3 %
91,2 %
31,7 %
85,5 %
995 w
1.046 m
680 w
713 m
606 w
665 m
315 w
333 m
265 w
289 m
2.107
67,7 %
86,5 %
32,3 %
80,0 %
329 w
352 m
262 w
283 m
1.053 w
724 w
626 w
1.054 m
702 m
608 m
Datenquelle: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt (SEU einschl. S-ENS)
Anmerkungen zum Indikator
Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Die beiden Vergleichsgruppen
wurden anhand der Erstsprache unterschieden. Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein
Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat. Der Begriff „Erstsprache“ soll
im Unterschied zur Bezeichnung „Muttersprache“ eine genauere Definition ermöglichen.29
Seit dem 01.08.2008 ist das 1. Kindergartenjahr für alle dreijährigen Kinder in der Stadt Aachen beitragsfrei.30 Bei der Vergabe von freien Plätzen spielen Aufnahmekriterien, wie sie
für die Betreuung unter Dreijähriger gelten, keine Rolle. Alle Kinder ab dem vollendeten 3.
Lebensjahr haben einen Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte, der auch weitestgehend durch die in der Stadt Aachen zur Verfügung stehenden Plätze erfüllt wird. Die Satzungsänderung zu den Elternbeiträgen könnte ab August 2011, also drei Jahre nach deren Inkrafttreten, möglicherweise Auswirkung auf die Entwicklung der Zahlen des Indikators haben.
Bei diesem Indikator ist zu berücksichtigen, dass Kinder, die erst relativ spät aus dem Ausland
nach Deutschland gekommen sind, nicht die Möglichkeit haben, drei Jahre lang eine Kindertagesstätte zu besuchen.
29
Weitere Erläuterungen hierzu siehe im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
Siehe die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen“, §4 (1), http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/oeffentliche_bekanntmachungen/
satzung_erhebung_eltern beitraege.html
30
18
Bildung
Anmerkungen zur Statistik
>> 2.1 Kita-Besuch
Die statistischen Erhebungen31 der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erfolgten bis 2009 zusammen mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS).32 Das Screening wurde seit
Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung werden nun mehr
Daten auch zu den Eltern der Kinder freiwillig erhoben. Voraussichtlich können ab 2010 die
Daten nach einer ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes gefiltert werden wie beim
Mikrozensus 2005.
Aussagewert des Indikators
Der erste Indikator zum Handlungsfeld Bildung gibt Auskunft über einen der wichtigsten
Grundsteine einer erfolgreichen Teilhabe an Bildung. Ein möglichst langer Besuch einer Kindertagesstätte ist die Basis für gleiche Bildungschancen, da dort frühzeitig Begabungen gefördert und Defizite aufgearbeitet werden können.33
Entwicklung der Zahlen
Nach der hier verwendeten Definition für den Migrationshintergrund hatten im Jahr 2009 gut
37% der Kinder eine nichtdeutsche Erstsprache. Von den Kindern, die Deutsch als Erstsprache
lernten, besuchten im Jahr 2009 knapp 91% seit mindestens drei Jahren eine Kindertagesstätte. Bei den Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache lag die Beteiligung bei einem ähnlich hohen Wert (ca. 86%). Dieses hohe Niveau ist als sehr positiv einzustufen, insbesondere
wenn berücksichtigt wird, dass aus dem Ausland zugewanderte Kinder, die bereits über drei
Jahre alt sind, nicht drei Jahre in die Kita gehen konnten.
Die Entwicklung in den drei Vorjahren zeigte größtenteils bei beiden Vergleichsgruppen eine
Zunahme der Kita-Besuche. Vor dem hier dargestellten Zeitraum gab es wesentlich größere
Differenzen zwischen den Kindern mit einer nichtdeutschen Erstsprache und denen mit deutscher Erstsprache. Diese Differenz wurde im hier dargestellten Betrachtungszeitraum – ungeachtet kleinerer Schwankungen – seit 2006 zunehmend geringer und lag im Jahr 2009 bei nur
4,5%. Allerdings ist anzumerken, dass im Jahr 2008 die Differenz mit nur 1,2% noch deutlich
geringer war.
Festzuhalten ist: Seit Beginn des Betrachtungszeitraums lag die Beteiligung am Kita-Besuch
von denjenigen Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache bei über 80% mit zumeist steigender
Tendenz und konnte als entscheidender Schritt für eine erfolgreiche Integration verbucht
werden.
Die üblichen Geschlechteranteile von einem leichten Plus der Jungen bei beiden Vergleichsgruppen waren über die vier Jahre hinweg relativ konstant. Allein 2006 war dieses Verhältnis
umgekehrt und ein leicht erhöhter Mädchenanteil bei denjenigen mit Deutsch als Erstsprache
zu verzeichnen.
Bemerkung zur Chancengleichheit
In der Stadt Aachen ist es gelungen, dass Kinder mit und ohne Deutsch als Erstsprache annähernd ebenso häufig mindestens drei Jahre eine Kindertagesstätte besuchten. Dieser Erfolg
sollte langfristig gesichert werden.
31
Ein Vergleich der Zahlen des aktuellen Integrationsmonitorings mit dem Sozialentwicklungsplan 2009 der Stadt Aachen
ist nur eingeschränkt möglich, da zum einen revidierte Zahlen verwendet wurden und zum anderen ein paar der untersuchten Kinder nicht den Aachener Sozialräumen zugeordnet werden konnten, da sie außerhalb des Stadtgebietes
gemeldet waren. Dies ist jedoch für die gesamtstädtische Betrachtung des Integrationsmonitorings nicht relevant. Vgl.
Stadt Aachen (2009), S. 55f. mit Abb. 28.
32
Andere Auswertungen verwenden z.B. die Kinder- und Jugendhilfestatistik, vgl. z.B. Bock-Famulla/Große-Wöhrmann
(2009).
33
Vgl. Plum (2001).
19
Bildung
2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen
Definition
Verteilung der Schulbesuchenden des 8. Jahrgangs getrennt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit auf die Schulformen Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule sowie Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Lernen und mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
in öffentlicher und privater Trägerschaft (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/03 (it.nrw Landesschulstatistik) zum 15.10.
Tabelle 7: Indikator 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen
Schulbesuchende aller 8. Jahrgänge nach Staatsangehörigkeit
insgesamt davon an 12
davon an 3
davon an 4 davon an 6
davon an 6
Gymnasien Gesamtschulen Realschulen Hauptschulen Förderschulen
dt.
2009
(= 2451)
ausl.
dt.
2008
(= 2460)
ausl.
dt.
2007
(= 2447)
ausl.
2.136
51,0 %
20,9 %
14,5 %
10,2 %
3,4 %
1.070 w
1.066 m
569 w
520 m
231 w
215 m
141 w
169 m
92 w
126 m
37 w
36 m
315
23,2 %
12,1 %
25,1 %
31,7 %
7,9 %
189 w
126 m
48 w
25 m
28 w
10 m
50 w
29 m
49 w
51 m
14 w
11 m
2.076
49,2 %
21,3 %
13,8 %
12,9 %
2,8 %
1.024 w
1.074 m
534 w
509 m
218 w
224 m
140 w
147 m
113 w
155 m
19 w
39 m
384
16,7 %
15,4 %
20,6 %
39,8 %
7,6 %
176 w
208 m
42 w
22 m
27 w
32 m
35 w
44 m
64 w
89 m
8 w
21 m
2.073
48,2 %
21,6 %
15,2 %
11,6 %
3,4 %
979 w
1.094 m
485 w
515 m
219 w
228 m
159 w
156 m
96 w
145 m
20 w
50 m
374
23,0 %
11,2 %
18,2 %
40,6 %
7,0 %
192 w
182 m
49 w
37 m
28 w
14 m
31 w
37 m
78 w
74 m
6 w
20 m
2.213
47,7 %
20,4 %
14,6 %
14,4 %
3,0 %
1.091 w
1.122 m
567 w
488 m
209 w
242 m
136 w
186 m
153 w
166 m
26 w
40 m
400
20,3 %
14,8 %
20,3 %
38,3 %
6,5 %
206 w
47 w
194 m
34 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw)
35 w
24 m
39 w
42 m
78 w
75 m
7 w
19 m
dt.
2006
(= 2613)
ausl.
Anmerkungen zum Indikator
Der zweite Indikator für das Handlungsfeld Bildung ist einer der komplexesten Indikatoren
dieses Integrationsmonitorings. Der Indikator dokumentiert, wie in der 8. Jahrgangsstufe
unter Einbeziehung des Geschlechts anteilmäßig einerseits die deutschen und andererseits
die ausländischen Schulbesuchenden die fünf verschiedenen Schulformen Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule und Förderschule frequentieren.
Dieser Bildungsindikator beschränkt sich auf die 8. Jahrgangsstufe, weil sie geeignet ist,
einen Querschnitt zu liefern. In dieser Stufe ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass die
Schülerinnen und Schüler noch schulpflichtig sind, also noch im Regelschulsystem erfasst
werden, und die Orientierungsphase im weiterführenden Schulsystem abgeschlossen ist.
Üblicherweise werden in Integrationsmonitorings nur Gymnasien und Hauptschulen miteinander verglichen. Für die Stadt Aachen wurde die Entscheidung getroffen, alle relevanten
weiterführenden Schulen mit einer 8. Jahrgangsstufe einzubeziehen. Nicht nur der demografische Wandel, sondern auch politische Entscheidungen, wie die Einführung von Gemeinschaftsschulen in NRW, haben Einfluss darauf, welche Schulformen besucht werden. Auch in
Aachen selber stehen Veränderungen in der Schullandschaft an. Von den sechs Hauptschulen
werden drei ab August 2011 auslaufend geschlossen. Das Gleiche gilt für eine Realschule.
20
Bildung
Zeitgleich wurde die Errichtung einer 4. Gesamtschule beschlossen.34 Zudem sind ab Schuljahresbeginn 2011/2012 die bisherigen Schulformempfehlungen durch die Grundschulen nicht
mehr bindend. Die Eltern können letztendlich wieder frei entscheiden, an welcher weiterführenden Schule sie ihre Kinder anmelden.35
>> 2.2 Schulbesuch
des 8. Jahrgangs
nach Schulformen
Durch die Berücksichtigung der weiterführenden Schulen und der Förderschulen „Lernen“
und „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird nicht nur gewährleistet, dass ein umfassender Querschnitt durch eine Jahrgangsstufe insbesondere in den kommenden Jahren gegeben werden kann, sondern dass auch Trends in Bezug auf die derzeit fünf Schulformen
Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule und Förderschule erfasst werden
können.
Von den Förderschulen wurden diejenigen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und mit dem
Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ einbezogen. Die anderen Förderschulen, das sind diejenigen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören und Kommunikation“, „Sprache“, „Sehen“
und die „Schule für Kranke“, wurden nicht berücksichtigt, weil diese Schulen aufgrund ihrer
Spezialisierung nicht mit den übrigen Schulen vergleichbar sind. Zudem haben sie auch meist
ein deutlich größeres Einzugsgebiet über Aachen hinaus. Häufig wird an diesen Förderschulen
stufenübergreifend gearbeitet, so dass eine Abgrenzung für die 8. Jahrgangsstufe kaum möglich ist.
Ein weiterer Vorteil bei der Erfassung einer gesamten Jahrgangsstufe ist die aussagekräftigere Vergleichsmöglichkeit zwischen den besuchten Schulformen von deutschen und ausländischen Kindern. Es wird statt des Bezugs zur gesamten Schülerschaft, wie dies bei anderen
Integrationsmonitorings üblich ist, die prozentuale Verteilung innerhalb der deutschen oder
aber innerhalb der ausländischen Schülerschaft gezeigt. So ist eine deutlichere Aussage zum
Stand der Chancengleichheit möglich.
Anmerkungen zur Statistik
Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Für die Landesschulstatistik
wurde auch der Migrationshintergrund durch die Schulen erhoben. Die Daten sind allerdings
von unzureichender Erhebungsqualität, so dass sie für diesen Indikator nicht verwendbar
sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“ nachzulesen. Die Schulstatistik ist nach dem Schulortprinzip und nicht nach
dem Wohnortprinzip angelegt. Demzufolge sind auch Schulbesuchende aus der Region oder
dem nahen Ausland hierin enthalten.
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zur Verteilung der Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrgangs zeigt, wie von
deutschen bzw. ausländischen Schulbesuchenden die verschiedenen Schulformen genutzt
werden. Bei diesem Indikator ist es häufig von Bedeutung, welche sozioökonomische Stellung und welche Bildungsbiografie die Eltern – unabhängig von einer Zuwanderung – haben.
Ebenfalls kann die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule durchaus vom
familiären Hintergrund des Kindes beeinflusst sein.
Zudem muss berücksichtigt werden, dass jugendliche Zuwanderer, die ohne entsprechende
Deutschkenntnisse nach Aachen gekommen sind, in speziellen Klassen, den „Internationalen
Förderklassen“, gemeinsam unterrichtet werden. Diese jahrgangsübergreifenden internationalen Klassen sind in Aachen ausschließlich an zwei Hauptschulen eingerichtet. Eine dieser
Schulen gehört auch zu denjenigen Hauptschulen in Aachen, die ab 2011 auslaufend geschlossen werden.36
34
Vgl. den Ratsbeschluss vom 08.12.2010.
Vgl. das 4. Schulrechtsänderungsgesetz, § 11, Absatz 4: „Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule
über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.“, siehe das Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 38 (28. Dezember 2010), S. 691.
36
Dies betrifft die Reformpädagogische Sekundarschule (Kronenberg), weiterhin erhalten bleibt die Hauptschule Aretzstraße.
35
21
Bildung
>> 2.2 Schulbesuch
des 8. Jahrgangs
nach Schulformen
Die hier beispielhaft genannte kleine Auswahl von Faktoren soll deutlich machen, dass der
Aussagewert des Indikators immer im Zusammenhang mit vielen unterschiedlichen und zusammenwirkenden Ursachen gesehen werden muss.
Zahlenstand in 2009
Die Schulbesuchenden der 8. Jahrgangsstufe mit deutscher Staatsangehörigkeit gingen 2009
zur Hälfte zum Gymnasium, ein Fünftel besuchte die Gesamtschulen, knapp 15% die Realschulen und nur ein Zehntel ging zu Hauptschulen. Gut 3% der deutschen Kinder waren an
den Förderschulen.
Die Verteilung sah bei den ausländischen Schulbesuchenden deutlich anders aus. Noch nicht
einmal ein Viertel der ausländischen Schulbesuchenden ging 2009 zum Gymnasium – im Vergleich zu den deutschen Kindern also knapp die Hälfte. Auch der Besuch der Gesamtschulen
lag beinahe bei der Hälfte des Anteils der deutschen Schulbesuchenden. Ein Viertel der ausländischen Schülerschaft des 8. Jahrgangs besuchte hingegen die Realschulen. Dies lag deutlich über dem Anteil der deutschen Schulbesuchenden. Knapp ein Drittel der ausländischen
Schülerinnen und Schüler gingen zu Hauptschulen; das waren drei mal so viele wie bei den
Deutschen. Auch der Besuch der Förderschulen war 2009 mit 7,9% mehr als doppelt so hoch
wie bei der deutschen Vergleichsgruppe.
Die ungleiche Verteilung auf die Schulformen wird noch deutlicher, wenn man die ausländischen Mädchen und die ausländischen Jungen im Jahr 2009 betrachtet, wie Abbildung 3
zeigt. Während von den ausländischen Mädchen 26% zur Hauptschule gingen, sind es bei
den ausländischen Jungen 40%. Bei den Deutschen besuchten ebenfalls deutlich mehr Jungen
(knapp 12%) als Mädchen (knapp 9%) die Hauptschulen. In den Gymnasien waren die ausländischen Mädchen deutlich stärker als die ausländischen Jungen vertreten und sogar doppelt
so häufig an den Gesamtschulen.
Entwicklung der Zahlen seit 2006
Betrachtet man die Entwicklung der deutschen Schulbesuchenden in den letzten vier Jahren,
war ein leicht ansteigender Trend hin zum Besuch der Gymnasien sichtbar, wie Abbildung 4
verdeutlicht. Der Anteil derjenigen, die Gesamtschulen, Realschulen und Förderschulen besuchten, ist mit geringen Schwankungen von ca. einem Prozent als stabil zu bezeichnen.
Dafür wurden die Hauptschulen – analog zum Anstieg bei den Gymnasien – etwas weniger
besucht.
Vergleicht man die relativ konstante Entwicklung bei der deutschen Schülerschaft mit derjenigen der ausländischen Schülerschaft (Abbildung 5), waren dort die Verteilungen stärker
schwankend. Die relativ geringe Anzahl von ausländischen Schulbesuchenden, die im Betrachtungszeitraum stetig von 400 auf 315 Schülerinnen und Schüler abgenommen hatte, ist dabei
zu berücksichtigen. Auffällig war der Einbruch beim Besuch der Gymnasien im Jahr 2008. Im
Vergleich zu dem vorhergehenden und nachfolgenden Schuljahr gingen über 6% der ausländischen Schulbesuchenden weniger zum Gymnasium.
Dieser „Ausreißer” in der Statistik muss mit dem geschlechtsspezifischen Anteil von ausländischen Schulbesuchenden in dieser Stufe in Verbindung gebracht werden. Während in den
beiden Jahren zuvor gut 51% der ausländischen Schulbesuchenden im 8. Jahrgang Mädchen
waren, kehrte sich das Verhältnis im Jahr 2008 um. Nur knapp 46% waren Mädchen und gut
54% waren Jungen. Wie groß die Bedeutung des Anteils der Jungen oder Mädchen unter
den ausländischen Schulbesuchenden war, wurde im Jahr 2009 besonders deutlich. Es lag
eine große Veränderung im Geschlechteranteil bei der ausländischen Schülerschaft vor: 60%
waren Mädchen und nur 40% Jungen.
22
Bildung
Aufgrund dieser ungleichen Geschlechterverteilung müssen gerade die Entwicklungen an den
“typischen Jungenschulen” bzw. “typischen Mädchenschulen” im Jahr 2009 bei den ausländischen Schulbesuchenden mit Zurückhaltung beurteilt werden. Der prozentuale Anstieg von
ausländischen Gymnasiasten um 6,5% sowie der Rückgang von ausländischen Hauptschulbesuchenden um 8,1% in diesem Jahr müssen deshalb in den kommenden Jahren weiter beobachtet werden.
>> 2.2 Schulbesuch
des 8. Jahrgangs
nach Schulformen
Im Betrachtungszeitraum erhöhte sich der Anteil der ausländischen Schulbesuchenden an
Förderschulen kontinuierlich um insgesamt 1,4%. Zudem sind darunter anhaltend mehr Mädchen. Deren Anteil verdoppelte sich in den vier Jahren und lag 2009 auf annähernd gleichem
Niveau wie bei den ausländischen Jungen.
Diese Entwicklung lässt sich auch bei den deutschen Schülerinnen feststellen. Sie waren im
Jahr 2009 stärker als die deutschen Jungen in den Förderschulen vertreten.
Bemerkungen zur Chancengleichheit
Zwischen deutschen und ausländischen Schulbesuchenden gab es im Betrachtungszeitraum
große Unterschiede in der Verteilung auf die fünf Schulformen. Diese Unterschiede zeigten
sich im Jahr 2009 besonders deutlich beim Besuch von Hauptschulen, Gymnasien und Förderschulen. Ausländische Schulbesuchende gingen drei Mal so häufig zu Hauptschulen, doppelt
so oft zu Förderschulen und nur halb so oft zu Gymnasien.
Die Entwicklung im Betrachtungszeitraum lässt bei der Verteilung der ausländischen Schulbesuchenden nur unter Vorbehalt Aussagen zu, weil sich bei ihnen von Jahr zu Jahr besonders
die Anteile beim Besuch der Gymnasien und der Hauptschulen sprunghaft veränderten. Längere Zeitreihen müssten betrachtet werden. Bei den deutschen Schülerinnen und Schülern ist
die Verteilung auf die Gesamt-, Real- und Förderschulen relativ gleichbleibend, jedoch gingen
immer mehr zu Gymnasien und zunehmend weniger zu Hauptschulen.
Insgesamt ist die Differenz zwischen den beiden Vergleichsgruppen gleich hoch geblieben. Es
liegt daher nach wie vor ein großer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Integration von
ausländischen Schülerinnen und Schülern in das deutsche Schulsystem vor.
23
Bildung
>> 2.2 Schulbesuch
des 8. Jahrgangs
nach Schulformen
Deutsche und ausländische Schülerinnen und Schüler 2009
deutsch
100%
80%
60%
ausländisch
3,5%
3,4%
8,6%
11,8%
13,2%
21,6%
15,9%
20,2%
40%
20%
0%
7,4%
25,9%
40,5%
48,8%
davon an 6 Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen und dem
Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung
davon an 6 Hauptschulen
davon an 4 Realschulen einschl.
Aufbaurealschule Alkuinstr.
26,5%
14,8%
53,2%
8,7%
23,0%
davon an 3 Gesamtschulen
7,9%
25,4%
19,8%
davon an 12 Gymnasien
Schülerinnen 1066
Schüler
Schülerinnen
dt. Schüler189 ausl.
Schülerinnen126Schüler
ausl. Schüler
(1070)
(1066)
(189)
(126)
Abbildung 3: Verteilung der Schulbesuchenden des 8. Jg. in 2009 nach Staatsangehörigkeit
und Geschlecht auf die Schulformen
Deutsche Schulbesuchende 2006 bis 2009
deutsche Schulbesuchende
3,0%
3,4%
2,8%
3,4%
14,4%
11,6%
12,9%
10,2%
80%
14,6%
15,2%
13,8%
14,5%
60%
20,4%
21,6%
21,3%
20,9%
47,7%
48,2%
49,2%
51,0%
100%
davon an 6 Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen und dem
Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung
davon an 6 Hauptschulen
davon an 4 Realschulen einschl.
Aufbaurealschule Alkuinstr.
40%
20%
davon an 3 Gesamtschulen
davon an 12 Gymnasien
0%
2006
(2213)
2007
(2073)
2008
(2076)
2009
(2163)
Abbildung 4: Verteilung der deutschen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die Schulformen
in den Jahren 2006 bis 2009
Ausländische Schulbesuchende 2006 bis 2009
ausländische Schulbesuchende
100%
80%
6,5%
7,0%
7,6%
38,3%
40,6%
39,8%
20,3%
18,2%
20,6%
14,8%
11,2%
20,3%
23,0%
16,7%
2006
2007
2008
7,9%
31,7%
60%
40%
20%
0%
(400)
(374)
15,4%
(384)
25,1%
davon an 6 Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen und dem
Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung
davon an 6 Hauptschulen
davon an 4 Realschulen einschl.
Aufbaurealschule Alkuinstr.
12,1%
davon an 3 Gesamtschulen
23,2%
davon an 12 Gymnasien
2009
(315)
Abbildung 5: Verteilung der ausländischen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die Schulformen
in den Jahren 2006 bis 2009
24
Bildung
2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife
Definition
Anteil der Schulabgehenden mit Fachhochschul- und/oder allgemeiner Hochschulreife an allen Schulabgehenden des abgeschlossenen Schuljahres nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (in
Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw Landesschulstatistik) zum 15.10.
Tabelle 8: Indikator 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife
Schulabgehende zum Ende des Schuljahres
insgesamt
davon deutsche
Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon andere
Staatsangehörigkeit
davon mit FHSReife/Abitur
insgesamt
davon mit FHSReife/Abitur
2.791
85,8 %
49,6 %
14,2 %
24,3 %
1.387 w
1.404 m
1.192 w
1.204 m
625 w
563 m
195 w
200 m
48 w
48 m
2008
3.011
84,2 %
48,8 %
15,8 %
20,3 %
x
2.534
1.237
477
97
2007
2.751
84,1 %
45,5 %
15,9 %
20,8 %
x
2.313
1.052
438
91
2006
2.829
85,7 %
44,8 %
14,3 %
20,5 %
x
2.425
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw)
1.087
404
83
2009
Anmerkungen zum Indikator
Der Indikator zur Fachhochschulreife bzw. allgemeinen Hochschulreife bezieht sich auf alle
Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im angegebenen Jahr verlassen. Es wird nicht nach
Alter, besuchter Schulform im Regelschulsystem oder Jahrgangsstufe differenziert. Auch das
Abendgymnasium wird hierfür ausgewertet. Da für diesen Indikator keine Angaben zum Migrationshintergrund in der Landesschulstatistik vorliegen, werden die Zahlen für deutsche und
ausländische Schulabgehende verwendet.37
Anmerkungen zur Statistik
Die Angaben zum Geschlecht liegen für die Abschlüsse erst ab 2009 bei der Aachener Statistikabteilung vor.
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zur Fachhochschul- und Hochschulreife zeigt unabhängig von der besuchten
Schulform, wie innerhalb des Regelschulsystems von deutschen und ausländischen Schulabgehenden ein Schulabschluss erreicht wurde, der zu einem Studium berechtigt. Wie auch
beim vorhergehenden Indikator zum Besuch der Schulformen erläutert, spielen viele Gründe,
die nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind, eine wichtige Rolle, um höhere Schulabschlüsse zu erreichen.
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 erhielt von den deutschen Schulabgängerinnen und Schulabgängern fast die
Hälfte eine Studienberechtigung, während von der ausländischen Vergleichsgruppe nur knapp
ein Viertel den dafür erforderlichen Abschluss erreichte. Bei den ausländischen Schulabgehenden waren die Geschlechter paritätisch vertreten, während bei den Deutschen eine Differenz von 5% zugunsten der jungen Frauen auffiel. Ob dies eine durchaus übliche Schwankung
37
Siehe im Anhang die Erläuterung im Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
25
Bildung
>> 2.3 Fachhoch-
schul- und
Hochschulreife
ist oder ob grundsätzlich mehr deutsche Frauen eine Studienberechtigung im Rahmen des Regelschulsystems erlangen, muss anhand längerer Zeitreihen in Aachen beobachtet werden.
Die Entwicklung der letzten vier Jahre zeigt bei den deutschen Schulabgehenden eine kontinuierliche Zunahme von höheren Bildungsabschlüssen. Bei den ausländischen Schulabgehenden lag von 2006 bis 2008 der Anteil bei 20,5% und ist erst im Jahr 2009 deutlich um 4%
gestiegen. Durch diesen Anstieg konnte die Differenz zu den deutschen Schulabgehenden im
Verhältnis zum Vorjahr reduziert werden.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Trotz des großen Unterschieds zwischen deutschen und ausländischen Absolventinnen und
Absolventen beim klassischen Weg zu einer Studienberechtigung, ist die Zunahme der Studienberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit positiv zu bewerten. Diese Trendwende
zu verfestigen und auszubauen, sollte das Ziel sein.
26
Bildung
2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss
Definition
Anteil der Schulabgehenden ohne Schulabschluss an allen Schulabgehenden des abgeschlossenen Schuljahres nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des
Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw Landesschulstatistik) zum 15.10.
Tabelle 9: Indikator 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss
Schulabgehende zum Ende des Schuljahres
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon ohne
Abschluss
insgesamt
davon ohne
Abschluss
2.791
85,8 %
4,8 %
14,2 %
8,4 %
1.387 w
1.404 m
1.192 w
1.204 m
50 w
64 m
195 w
200 m
11 w
22 m
2008
3.011
84,2 %
5,4 %
15,8 %
11,1 %
x
2.534
136
477
53
2007
2.751
84,1 %
4,3 %
15,9 %
12,8 %
x
2.313
100
438
56
2006
2.829
85,7 %
4,6 %
14,3 %
12,1 %
2.425
112
404
49
2009
x
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw)
Anmerkungen zum Indikator
Wie beim Indikator 2.3 bezieht sich der Indikator auf alle Schülerinnen und Schüler, die eine
Schule im angegeben Jahr verlassen. Es liegen keine Angaben zum Migrationshintergrund vor.
Die Erlangung des „Förderschulabschlusses“ wird in der Landesschulstatistik nicht als Schulabschluss gewertet.
Anmerkungen zur Statistik
Die Angaben zum Geschlecht liegen für die Abschlüsse erst ab 2009 bei der Aachener Statistikabteilung vor.
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zu Schülerinnen und Schülern, die das Regelschulsystem verlassen ohne einen
Schulabschluss zu erreichen, weist auf einen Optimierungsbedarf im deutschen Schulsystem
hin. Wie beim Indikator 2.2 zum Besuch der Schulformen erläutert, spielen viele Faktoren, die
nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind, eine wichtige Rolle für das Scheitern im Regelschulsystem.
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 erlangten 4,8% der deutschen Schulabgehenden keinen Schulabschluss. Bei den
ausländischen Schülerinnen und Schülern lag der Anteil mit 8,4% fast doppelt so hoch. In
absoluten Zahlen verließen 147 deutsche und ausländische Jugendliche ohne einen Abschluss
das Regelschulsystem. Ohne Schulabschluss ist jedoch eine anschließende Ausbildung nicht
möglich.
27
Bildung
>> 2.4 Schul
abgehende ohne
Schulabschluss
Bei den Deutschen war die Differenz zwischen den Geschlechtern relativ gering. Hingegen
machten die männlichen ausländischen Schulabgeher doppelt so häufig keinen Schulabschluss im deutschen Regelschulsystem wie die ausländischen jungen Frauen.
Die Entwicklung in den drei Vorjahren zeigte für die deutschen Schulabgehenden einen Anteil,
der um die 5% lag, während von den ausländischen Schulabgehenden eine Verbesserung von
vormals über 12% auf nunmehr 8,4% festgestellt werden konnte. Deutlich weniger ausländische Schülerinnen und Schüler verließen ohne Abschluss die Schule.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Obwohl der Anteil der ausländischen Schulabgehenden ohne Schulabschluss in den letzten
vier Jahren um knapp ein Drittel sank, lag deren Anteil mit 8,4% in 2009 nach wie vor unbefriedigend hoch. Fast jedem zehnten ausländischen Jugendlichen und fast jedem zwanzigsten
deutschen Jugendlichen, der das Regelschulsystem in Aachen verließ, gelang es nicht, einen
Schulabschluss zu machen. Es besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, damit möglichst alle Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen. Eine geschlechterspezifische Herangehensweise insbesondere bei den ausländischen Schulabgehenden sollte dabei berücksichtigt werden.
28
Ausbildung und Arbeit
3. Ausbildung und Arbeit
Das Handlungsfeld „Ausbildung und Arbeit“ umfasst vier Indikatoren.38 Die ersten beiden Indikatoren gehen auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein. Dabei handelt es sich
um Personen im Erwerbsalter sowie junge Beschäftigte in betrieblicher Ausbildung. Der dritte
und vierte Indikator geht auf Arbeitslose im Erwerbsalter sowie auf junge Menschen ein.
3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
im Erwerbsalter
Definition
Anteil der Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung39 am Wohnort mit deutscher
bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter von 15 bis unter 65 Jahren (in Prozent; unter Berücksichtigung des
Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum 31.12.
Tabelle 10: Indikator 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter
Hauptwohnsitzbevölkerung im Erwerbsalter (15 bis unter 65 Jahre)
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
davon andere Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
167.618
83,9 %
44,7 %
16,1 %
31,1 %
78.969 w
88.649 m
65.997 w
74.630 m
29.153 w
33.761 m
12.972 w
14.019 m
3.553 w
4.837 m
168.548
83,2 %
44,8 %
16,8 %
30,8 %
79.348 w
89.200 m
65.953 w
74.200 m
28.630 w
34.144 m
13.395 w
15.000 m
3.625 w
5.107 m
168.492
83,0 %
43,8 %
17,0 %
30,2 %
79.703 w
88.789 m
66.189 w
73.580 m
27.970 w
33.192 m
13.514 w
15.209 m
3.527 w
5.139 m
168.370
82,9 %
42,8 %
17,1 %
29,3 %
13.423 w
15.411 m
3.446 w
5.015 m
79.806 w
66.383 w
27.405 w
88.564 m
73.153 m
32.376 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anmerkungen zum Indikator
Für den Indikator zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Erwerbsalter liegen die
Angaben zu den Personen nicht zum Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der
Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen
Migrationshintergrund zu erweitern.40
38
Im Integrationsmonitoring 2008 richtete sich der Fokus auf Arbeitssuchende; im aktuell vorliegenden Monitoring wurde
er auf Arbeitslose umgestellt.
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
40
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
39
29
Ausbildung und Arbeit
>> 3.1 Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte im
Erwerbsalter
Aussagewert des Indikators
Der Indikator gibt Auskunft darüber, wie viele der deutschen bzw. der ausländischen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.41 Beamtinnen und Beamte sind nicht
einbezogen, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dies gilt ebenso für Selbständige,
deren mithelfende Familienangehörige oder ausschließlich geringfügig Beschäftigte.42
Bei diesem wie den folgenden drei Indikatoren haben die anerkannten Bildungs- und Berufsabschlüsse der Personen maßgeblichen Einfluss auf ihre Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration. Im Rahmen der wirtschaftlichen Umstellung von der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft ist eine erfolgreiche Bildungsbiografie bzw. die Anerkennung von ausländischen
Abschlüssen in Deutschland von großer Bedeutung.43 Einen weiteren Einfluss hat die allgemeine konjunkturelle Entwicklung, die im Jahr 2009 einen leichten Einbruch erlebte.
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 ging fast jeder zweite Deutsche (44,7%) und nur knapp jede dritte Person mit
ausländischer Staatsangehörigkeit (31,1%) im Erwerbsalter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
Trotz der Wirtschaftskrise 2009 erhöhte sich jeweils der Anteil der deutschen und ausländischen Beschäftigten im Betrachtungszeitraum kontinuierlich um insgesamt 2%. Die Differenz
zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen veränderte sich jedoch kaum.
Bei den deutschen Frauen entsprach der Anteil an der Beschäftigungsquote knapp ihrem Anteil an der Erwerbsbevölkerung. Bei den ausländischen Frauen war jedoch der Unterschied
zwischen dem Anteil an der Bevölkerung im Erwerbsalter und der Beschäftigungsquote im
gesamten Betrachtungszeitraum deutlich niedriger (ca. 6%).
Bemerkung zur Chancengleichheit
Die Erwerbsbeteiligung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war bei ausländischen
Staatsangehörigen deutlich niedriger als bei deutschen. Um die Unterschiede zu verringern,
müssen sowohl zielgruppenspezifische Maßnahmen auf der Arbeitnehmerseite als auch auf
der Arbeitgeberseite entwickelt werden. Die niedrigere Erwerbstätigkeit ausländischer Frauen
gegenüber deutschen Frauen hat diverse Ursachen, die nicht nur mit fehlenden passenden Arbeitsplatzangeboten zu begründen sind.
41
30
Zur Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 19 ff. mit Abb. 8.
42
Vgl. IT.NRW (2010), S. 7.
43
Vgl. die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S.
124-127. Zu den bevorzugten Branchen je nach Migrationshintergrund im produzierenden bzw. dienstleistenden Bereich
siehe Seifert (2010), S. 11f. Siehe dazu auch die Ausführungen zu geringqualifizierten Zuwanderern in OECD (2005), S.
38-41.
Ausbildung und Arbeit
3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung
Definition
Anteil der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden44 (= betriebliche Ausbildung im dualen System)
im Alter von 15 bis unter 24 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der
Hauptwohnsitzbevölkerung der gleichen Altersgruppe nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum 31.12.
Tabelle 11: Indikator 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung
Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 24 Jahren
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon in
betrieblicher
Ausbildung
insgesamt
davon in
betrieblicher
Ausbildung
31.893
86,0 %
9,2 %
14,0 %
4,7 %
14.029 w
17.864 m
12.053 w
15.369 m
1.191 w
1.339 m
1.976 w
2.495 m
96 w
114 m
31.581
85,6 %
9,4 %
14,4 %
4,7 %
14.050 w
17.531 m
12.023 w
15.018 m
1.189 w
1.359 m
2.027 w
2.513 m
111 w
103 m
31.102
84,6 %
9,4 %
15,4 %
4,1 %
14.036 w
17.066 m
11.891 w
14.413 m
1.146 w
1.330 m
2.145 w
2.653 m
95 w
104 m
30.606
84,0 %
9,3 %
16,0 %
4,1 %
2.198 w
2.700 m
97 w
104 m
13.931 w
11.733 w
1.099 w
16.675 m
13.975 m
1.295 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anmerkungen zum Indikator
Der Indikator zu Jugendlichen in betrieblicher Ausbildung wurde auf eine neue Bezugsgröße
umgestellt. Statt der Altersgruppe der 15- bis unter 18-Jährigen, wie im Integrationsmonitoring 2008, sind nun alle Jugendlichen im Alter von 15 bis 23 Jahren erfasst.
Die Angaben zu den Personen liegen nicht zum Migrationshintergrund, sondern nur für die
Staatsangehörigkeit vor. Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Die Festlegung des Stichtages im Dezember statt im Juli spiegelt die Lage der jungen Menschen besser wider, weil begonnene Ausbildungen dann bereits erfasst sind. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.45
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil von Jugendlichen mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit in betrieblicher Ausbildung. Vollzeitschulische Ausbildungen sind nicht sozialversicherungspflichtig und deshalb auch nicht berücksichtigt. Der Indikator zeigt einen Altersbereich, in dem viele Jugendliche bzw. junge Erwachsene noch zur Schule gehen bzw. schulische
Weiterbildungen nutzen oder studieren, Wehr- oder Zivildienst leisten. Dies muss bei den
geringen Prozentwerten beachtet werden.
44
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
45
31
Ausbildung und Arbeit
>> 3.2 Jugendliche
in betrieblicher
Ausbildung
Der Indikator wird unter anderem davon beeinflusst, welche Schulabschlüsse erworben
wurden (siehe Indikator 2.3 und 2.4). Weiterhin spielte eine Rolle, welche Berufsziele innerhalb der Familien üblicherweise angestrebt werden, welche Bildungsabschlüsse die Eltern
haben,46 wie viele Kenntnisse über das duale Ausbildungssystem vorliegen und wie flexibel
auf das vorhandene Ausbildungsangebot eingegangen wird.47 Häufig erfolgt eine Bewerberkonzentration auf einen geringen Teil der tatsächlich möglichen Berufsausbildungen. Ebenfalls ist das Verhalten bei der Ausbildungsplatzsuche und dem Vorgehen bei der Bewerbung
zu berücksichtigen.48
Ähnlich wie bei den Indikatoren zur schulischen Bildung greifen hier vielfältige Ursachen, die
Auswirkungen auf die statistischen Zahlen haben und bei der Beurteilung des Indikators berücksichtigt werden müssen.49
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 befanden sich 9,2% der jungen Aachener mit deutscher Staatsangehörigkeit in
einer betrieblichen Ausbildung. Bei den Jungendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
waren es ca. die Hälfte (4,7%).
Im gesamten Betrachtungszeitraum lag bei den deutschen Auszubildenden der Anteil bei
9,3%. Im Gegensatz dazu war eine leicht positive Entwicklung bei den ausländischen Auszubildenden mit einem Zuwachs der Ausbildungsbeteiligung um 0,6% abzulesen. Der große
Unterschied zwischen den beiden Vergleichsgruppen nahm minimal ab.
Unter den deutschen Jugendlichen nutzten innerhalb des Betrachtungszeitraums zunehmend
mehr Mädchen die betriebliche Ausbildung. Im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil der
Altersgruppe waren 2009 geringfügig mehr Mädchen im dualen Ausbildungssystem (3%). Bei
den ausländischen Jugendlichen waren von 2006 bis 2008 ebenfalls die Mädchen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil häufiger in betrieblichen Ausbildungen als die Jungen.
Dieses Verhältnis glich sich 2009 unter den ausländischen Jugendlichen an, so dass eine paritätische Ausbildungsbeteiligung unter den Geschlechtern bei ausländischer Staatsangehörigkeit vorlag.50
Bemerkung zur Chancengleichheit
Die Unterschiede in der Ausbildungsbeteiligung zwischen deutschen und ausländischen
jungen Menschen sind noch sehr hoch. Die bisherigen Bestrebungen einer Annäherung sind
trotz minimaler Verbesserungen noch nicht zufriedenstellend. Zusätzlich sollte bei deutschen
Jungen verfolgt werden, ob sich der Trend zu einer geringeren Teilnahme an betrieblicher
Ausbildung im Verhältnis zu den deutschen Mädchen fortsetzt.
46
Siehe Beicht/Granato (2010), S. 5 u. 7f.
Die Untersuchungen auf Bundesebene Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 15, weist
darauf hin, dass mittlere Berufsabschlüsse wie die Ausbildung im dualen System in anderen Ländern weniger oder gar
nicht bekannt sind.
48
Vgl. Beicht/Granato (2010), S. 8f.
49
Vgl. auch die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009),
S. 127-132, sowie auch die Ausführungen zur 2. Generation in OECD (2005), S. 47ff.
50
Hiervon weichen die Feststellungen auf Bundesebene ab, siehe Beicht/Granato (2010) S. 12 u. 14, wonach junge ausländische Frauen seltener in betrieblicher Ausbildung sind. Ebenso siehe BAMF (2009), S. 36, das jedoch auf die Jahre
2000 bis 2006 Bezug nimmt.
47
32
Ausbildung und Arbeit
3.3 Arbeitslose
Definition
Anteil der Arbeitslosen51 nach dem SGB II und SGB III im Erwerbsalter nach deutscher bzw. ausländischer
Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Dez.
Tabelle 12: Indikator 3.3 Arbeitslose
Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon Arbeitslose
davon andere Staatsangehörigkeit
insgesamt
insgedavon
davon
samt Arbeitslose Arbeitslose
nach SGB II nach SGB III
davon Arbeitslose
insgedavon
davon
samt Arbeitslose Arbeitslose
nach SGB II nach SGB III
167.618 83,9 % 6,6 %
72,0 %
28,0 % 16,1 % 12,7 %
83,5 %
16,5 %
78.969 w 65.997 w 3.858 w
88.649 m 74.630 m 5.385 m
2.827 w
3.828 m
1.031 w 12.972 w 1.555 w
1.557 m 14.019 m 1.879 m
1.332 w
1.536 m
223 w
343 m
168.548 83,2 % 6,3 %
74,6 %
25,4 % 16,8 % 11,9 %
83,7 %
16,3 %
79.348 w 65.953 w 3.845 w
89.200 m 74.200 m 5.037 m
2.884 w
3.742 m
961 w 13.395 w 1.630 w
1.295 m 15.000 m 1.760 m
1.408 w
1.429 m
222 w
331 m
168.492 83,0 % 6,9 %
76,8 %
23,2 % 17,0 % 12,1 %
85,6 %
14,4 %
79.703 w 66.189 w 4.235 w
88.789 m 73.580 m 5.360 m
3.188 w
4.185 m
1.047 w 13.514 w 1.642 w
1.175 m 15.209 m 1.840 m
1.426 w
1.553 m
216 w
287 m
168.370 82,9 % 7,9 %
69,3 %
30,7 % 17,1 % 14,1 %
80,0 %
20,0 %
79.806 w 66.383 w 4.956 w
3.304 w
1.652 w 13.423 w 1.935 w
88.564 m 73.153 m 6.136 m
4.379 m
1.757 m 15.411 m 2.129 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1.570 w
1.680 m
365 w
449 m
2009
2008
2007
2006
Anmerkungen zum Indikator
Im Integrationsmonitoring 2008 war dieser Indikator auf Arbeitssuchende ausgerichtet. Es
erfolgt jetzt eine Umstellung auf die Erfassung der Arbeitslosen. Angaben zu den Personen
liegen nicht zum Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die
Zusammensetzung der Arbeitslosen wurde entsprechend des jeweiligen Rechtskreises nach
dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch III differenziert erfasst. Die Bezugsgröße
wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Ausländische Staatsangehörige können sich nur arbeitslos melden, wenn sie eine Arbeitserlaubnis besitzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Hingegen sind gemeldete Arbeitslose in der Statistik
berücksichtigt, auch wenn sie nicht in einem Leistungsbezug stehen. Die Bundesagentur für
Arbeit beabsichtigt, die statistischen Erhebungen zukünftig auf einen Migrationshintergrund
zu erweitern.52
51
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
52
33
Ausbildung und Arbeit
>> 3.3 Arbeitslose
Aussagewert des Indikators
Der Indikator gibt Auskunft darüber, wie viele deutsche bzw. ausländische Personen in Aachen arbeitslos gemeldet sind.53 Auf den Indikator wirken verschiedene Faktoren, wie bereits
bei der Schul- und Berufsausbildung.54 Ebenso ist die Nichtanerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu berücksichtigen.55 In diesem Zusammenhang wirkt sich auch
der Strukturwandel des Arbeitsmarktes mit dem Abbau von Arbeitsplätzen mit niedrigen Qualifikationsansprüchen aus.
Entwicklung der Zahlen
Von den Deutschen im Erwerbsalter waren 2009 6,6% arbeitslos gemeldet, während es bei
den ausländischen Personen doppelt so viele waren (12,7%). Der Zugang zum Arbeitsmarkt
entwickelte sich im gesamten Betrachtungszeitraum sowohl für die deutschen als auch für die
ausländischen Arbeitslosen relativ günstig. Trotz der konjunkturellen Flaute im Jahr 2009 mit
erwartungsgemäß steigenden Arbeitslosenzahlen, entwickelte sich deren Anstieg moderat.
Die Arbeitslosenquoten für beide Vergleichsgruppen blieben deutlich unter denjenigen von
2006.
Trotz der insgesamt leicht sinkenden Zahlen in den letzten Jahren zeigte insbesondere die
Gruppe im Rechtskreis des SGB II die problematische Situation bei der Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem Rechtskreis lag während des Betrachtungszeitraums der Anteil bei den
arbeitslos gemeldeten ausländischen Personen etwa 10% über dem der Deutschen.
Im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil waren deutsche Frauen – mit steigender Tendenz – im
aufgezeigten Zeitraum deutlich seltener arbeitslos gemeldet als deutsche Männer. Bei den
ausländischen Frauen war bis 2008 die Arbeitslosigkeit in Relation zu ihrem Bevölkerungsanteil durchweg etwas höher als bei den ausländischen Männern. Allerdings sank im Krisenjahr
2009 ihr Anteil an Arbeitslosen deutlich. Somit waren in 2009 sowohl deutsche als auch ausländische Frauen seltener arbeitslos gemeldet als Männer.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Insgesamt sank die Anzahl der gemeldeten arbeitslosen Frauen und Männer bei deutschen
und ausländischen Staatsangehörigen im Betrachtungszeitraum. Selbst im Jahr 2009 stiegen
die Arbeitslosenzahlen trotz konjunktureller Krise nur minimal an.
Unverändert seit 2006 war die Arbeitslosenquote der ausländischen Bürgerinnen und Bürger
fast doppelt so hoch wie die der Deutschen. Auch war der Prozentsatz der ausländischen Arbeitslosen nach dem SGB II deutlich höher als bei Deutschen. Die Dauer der Arbeitslosigkeit
ausländischer Staatsangehöriger war somit deutlich größer als bei Deutschen. Eine Verbesserung der Chancengleichheit trat noch nicht ein.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit waren im Jahr 2009 Männer häufiger arbeitslos gemeldet als Frauen.
53
34
Zur Verteilung der Arbeitslosen auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 22ff. mit Abb. 10.
54
In einer Auswertung für den Dezember 2010, die auch auf die Vorjahre anwendbar sein dürfte, haben von allen deutschen Arbeitslosen 55,4 % und von allen ausländischen Arbeitslosen 80,7 % keine abgeschlossene Berufausbildung
laut statistischer Erfassung, vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2011).
55
Vgl. die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S.
124-127 u. 136f.
Ausbildung und Arbeit
3.4 Junge Arbeitslose
Definition
Anteil der jungen Arbeitslosen56 nach dem SGB II und SGB III im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach
deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis
unter 25 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Dez.
Tabelle 13: Indikator 3.4 Junge Arbeitslose
Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon deutsche Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon andere Staatsangehörigkeit
davon Arbeitslose
insge- davon Arbeitslose
samt
insgedavon
davon
insgedavon
davon
samt Arbeitslose Arbeitslose
samt Arbeitslose Arbeitslose
nach SGB II nach SGB III
nach SGB II nach SGB III
37.162 85,4 % 2,2 %
60,9 %
39,1 % 14,6 % 3,5 %
69,5 %
30,5 %
16.284 w 13.888 w 300 w
20.878 m 17.865 m 411 m
184 w
249 m
116 w 2.396 w 63 w
162 m 3.013 m 124 m
45 w
85 m
18 w
39 m
36.735 85,0 % 2,1 %
60,5 %
39,5 % 15,0 % 3,5 %
63,5 %
36,5 %
16.214 w 13.786 w 287 w
20.521 m 17.436 m 374 m
181 w
219 m
106 w 2.428 w 88 w
155 m 3.085 m 104 m
62 w
60 m
26 w
44 m
30,8 % 16,3 % 2,8 %
36.276 83,7 % 2,2 %
69,2 %
16.247 w 13.634 w 295 w
20.029 m 16.747 m 371 m
209 w
252 m
35.890 83,0 % 2,8 %
16.254 w 13.532 w 389 w
19.636 m 16.253 m 440 m
79,0 %
21,0 %
68 w
99 m
56 w
76 m
12 w
23 m
64,3 %
35,7 % 17,0 % 4,0 %
61,6 %
38,4 %
236 w
297 m
153 w 2.722 w 120 w
143 m 3.383 m 125 m
72 w
79 m
48 w
46 m
86 w 2.613 w
119 m 3.282 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anmerkungen zum Indikator
Im Integrationsmonitoring 2008 war dieser Indikator auf junge Arbeitssuchende ausgerichtet.
Es erfolgt jetzt eine Umstellung auf die Erfassung der jungen Arbeitslosen. Angaben zu den
Personen liegen nicht für einen Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die Zusammensetzung der Arbeitslosen wurde entsprechend des jeweiligen Rechtskreises nach dem Sozialgesetzbuch II und nach dem Sozialgesetzbuch III differenziert erfasst.
Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde
um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Es gelten hier die gleichen Hinweise, wie beim vorhergehenden Indikator für die Gesamtheit
aller Arbeitslosen. Ausländische Staatsangehörige können sich nur arbeitslos melden, wenn
sie eine Arbeitserlaubnis besitzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Hingegen sind gemeldete Arbeitslose in
der Statistik berücksichtigt, auch wenn sie nicht in einem Leistungsbezug stehen. Der Stichtag
für die Erhebung der Daten im Dezember statt im Juli spiegelt die Lage der jungen Menschen besser wider, weil begonnene Ausbildungen oder schulische Maßnahmen dann bereits
greifen. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen
auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.57
56
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
57
35
Ausbildung und Arbeit
>> 3.4 Junge
Arbeitslose
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zur Arbeitslosigkeit junger Menschen bis einschließlich 24 Jahren zeigt, inwieweit bei deutschen und ausländischen jungen Menschen ein Übergang von der Schule in die
Ausbildung oder weiter in den Berufsalltag oder in eine Maßnahme nach dem SGB III erfolgt
ist.58
Wie beim Indikator 3.2 „Jugendliche in betrieblicher Ausbildung“ und beim Indikator 3.3
„Arbeitslose“ spielen verschiedene Ursachen eine Rolle, die unabhängig von der jeweiligen
Staatsangehörigkeit zu einer Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen führen.59
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 waren 2,2% der deutschen Jugendlichen arbeitslos gemeldet. Bei den ausländischen Jugendlichen war mit 3,5% der Anteil um mehr als die Hälfte höher. Im Vergleich zur
allen Arbeitslosen stellte sich bei den Jugendlichen der Unterschied etwas günstiger dar. Insgesamt waren in 2009 unabhängig von der Staatsangehörigkeit fast 900 junge Menschen im
Alter von 15 bis einschließlich 24 Jahren arbeitslos gemeldet.
Die Entwicklung von 2006 bis 2009 zeigte bei den deutschen arbeitslosen Jugendlichen nach
dem positiven Rückgang um 0,6% im Jahr 2007 eine Stagnation bei ca. 2,2%. Auch bei den
ausländischen arbeitslosen Jugendlichen reduzierte sich die Arbeitslosenquote im Jahr 2007
deutlich um über ein Viertel auf 2,8%, stieg aber anschließend wieder auf 3,5%.
Die Zuordnung der Arbeitslosen zum Rechtskreis SGB II und SGB III war über die Jahre hinweg
sowohl bei den deutschen als auch bei den ausländischen Jugendlichen großen Schwankungen unterlegen. Im Jahr 2009 waren unter den deutschen jugendlichen Arbeitslosen
60,9% im Rechtskreis SGB II, bei den ausländischen waren es hingegen 69,5%. Im gesamten
Betrachtungszeitraum waren ausländische Jugendliche zunehmend von längerer Arbeitslosigkeit betroffen bzw. konnten nicht im Rechtskreis des SGB III berücksichtigt werden.
Junge deutsche Frauen waren ähnlich ihres Bevölkerungsanteils von Arbeitslosigkeit betroffen. Bei den ausländischen jungen Frauen war ihr Anteil an den arbeitslos Gemeldeten
häufig deutlich geringer als ihr Bevölkerungsanteil. Im Jahr 2009 lag ihr Anteil etwa 10%
unter ihrem Bevölkerungsanteil. Dies bedeutet zugleich, dass die jungen Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit wesentlich häufiger arbeitslos gemeldet waren als die jungen
Frauen.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Im Jahr 2007 war der Unterschied zwischen gemeldeten jungen deutschen und ausländischen
Arbeitslosen mit 0,6% sehr gering. Beide Personengruppen hatten annähernd die gleichen
Chancen, nicht arbeitslos gemeldet zu sein. Diese günstige Lage konnte jedoch nicht gehalten
werden. Gerade bei jungen Menschen ist die Teilhabe am Ausbildungs- und Arbeitsleben von
entscheidender Bedeutung. Besonders die ausländischen jungen Männer gilt es dabei zu unterstützen.
58
36
Zur Verteilung der jungen Arbeitslosen auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 24f. mit Abb. 12.
59
Vgl. dort die Anmerkungen zu den Aussagewerten der Indikatoren.
Soziale Sicherung
4. Soziale Sicherung
Im Handlungsfeld „Soziale Sicherung“ geben drei Indikatoren Auskunft zur Bevölkerung, die
Grundsicherung erhält.60 Zuerst wird die gesamte Bevölkerung mit Hauptwohnsitz anhand des
Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Kapitel 3
und 4, dargestellt. Der zweite Indikator nimmt die Kinder und der dritte Indikator die Älteren
in den Blick.
4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-,
Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug
Definition
Anteil aller Bezieherinnen und Bezieher61 von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Leistungen nach dem
SGB II) sowie Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 3 und 4: Hilfe zum Lebensunterhalt sowie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)62 nach deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit
an der gesamten Hauptwohnsitzbevölkerung mit deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB
50/101 (SGB XII für Hilfe außerhalb von Einrichtungen) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit
zum Dez.
Tabelle 14: Indikator 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug
Hauptwohnsitzbevölkerung
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon andere Staatsangehörigkeit
davon im Arbeitslosengeld II-,
insge- davon im Arbeitslosengeld II-,
Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug samt Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug
insgesamt davon im davon im
Alg II- und SozialhilfeSozialgeld- Bezug
Bezug
2009
2008
insgesamt
davon im davon im
Alg II- und SozialhilfeSozialgeld- Bezug
Bezug
241.577 86,3 %
9,7 %
87,9 %
12,1 % 13,7 % 25,7 %
86,2 %
13,8 %
119.414 w 103.375 w
122.163 m 105.035 m
9.965 w
10.210 m
8.557 w
9.171 m
1.408 w 16.039 w
1.039 m 17.128 m
4.531 w
3.998 m
3.848 w
3.505 m
683 w
493 m
242.910 85,7 %
9,4 %
87,4 %
12,6 % 14,3 % 23,1 %
88,1 %
11,9 %
120.102 w 103.550 w
122.808 m 104.600 m
9.873 w
9.701 m
8.392 w
8.709 m
1.481 w 16.552 w
992 m 18.208 m
4.295 w
3.735 m
3.755 w
3.321 m
540 w
414 m
242.987 85,5 %
10,2 %
87,4 %
12,6 % 14,5 % 24,5 %
89,0 %
11,0 %
120.627 w 103.931 w
122.360 m 103.847 m
10.534 w
10.630 m
8.945 w
9.555 m
1.589 w 16.696 w
1.075 m 18.513 m
4.534 w
4.105 m
3.991 w
3.699 m
543 w
406 m
243.013 85,4 %
10,2 %
87,8 %
12,2 % 14,6 % 24,6 %
89,5 %
10,5 %
120.868 w 104.200 w 10.494 w
8.934 w
1.560 w 16.668 w 4.502 w
3.979 w
122.145 m 103.423 m
10.741 m
9.709 m
1.032 m 18.722 m
4.187 m
3.794 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Aachen FB 50/101
523 w
393 m
2007
2006
Anmerkungen zum Indikator
Wie im Handlungsfeld „Ausbildung und Arbeit“ liegen zu den Leistungsberechtigten nach
dem SGB II und SGB XII nur die Daten für deutsche und ausländische Staatsangehörige vor.63
Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt.
60
Vgl. übergreifend zur Mindestsicherung (Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) Stadt
Aachen (2009), S. 32-43. Zur statistischen Herangehensweise vgl. auch Statistische Ämter: Soziale Mindestsicherung
(2010).
61
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
62
Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht berücksichtigt werden. Sobald
die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden.
63
Ausländische Personen sind nur dann leistungsberechtigt nach dem SGB XII, wenn sie einen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Personen, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sind nicht berücksichtigt. Zu den
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach dem SGB II beziehen können, siehe Wirkungen
des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 52-55.
37
Soziale Sicherung
>> 4.1 Personen jeden Anmerkungen zur Statistik
Alters im ALG-II,
Sozialgeld- und
Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen
Sozialhilfebezug
Migrationshintergrund zu erweitern.64 Da bei dem Indikator zur sozialen Sicherung die Daten
aus der Bundesstatistik mit Daten aus kommunalen und städteregionalen Statistiken verrechnet werden, ist eine vergleichbare Erhebungsverordnung auch für diese Statistiken nötig.
Aussagewert des Indikators
Der erste Indikator zur sozialen Sicherung gibt Auskunft über die Armutsentwicklung der
deutschen und ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung für alle Altersgruppen.
Bei diesem Indikator ist zu beachten, dass die schulischen und beruflichen Qualifikationen
für einen Teil der Betroffenen ausschlaggebend dafür sind, ob sie das staatliche Grundsicherungssystem in Anspruch nehmen müssen.65
Hinzu kommen Faktoren, die es gerade denjenigen ausländischen Personen, die ihre Schuloder Berufsausbildung im Ausland absolvierten, erschweren, die formellen Anforderungen
auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erfüllen. Nicht zuletzt hat ebenso die wirtschaftliche Entwicklung bedeutenden Einfluss auf den Indikator.
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 bezogen 9,7% der deutschen Hauptwohnsitzbevölkerung entweder Arbeitslosengeld II (Alg II), Sozialgeld oder Sozialhilfe. Das war ca. jede zehnte Person. Bei den ausländischen Bürgerinnen und Bürgern waren es 25,7%, d. h. jede vierte Person. Somit erhielten
ausländische Staatsangehörige zweieinhalb Mal so häufig Leistungen aus dem Grundsicherungssystem.
Bei der deutschen Bevölkerung lag der Anteil der Leistungsbeziehenden in 2006 und 2007
noch bei jeweils 10,2% und sank in 2008 um 0,8%. Auch bei der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung war bis 2008 ein leichter Rückgang festzustellen. Die Verbesserung erfolgte
fast proportional um insgesamt 1,5% von 2006 bis 2008. Im wirtschaftlichen Krisenjahr 2009
war jedoch sowohl bei den deutschen als auch bei den ausländischen Staatsangehörigen ein
erneuter Anstieg an Leistungsberechtigten festzustellen. Davon war die ausländische Bevölkerung stärker betroffen.
Im Folgenden wird die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten nach Altersgruppen jeweils nach dem SGB II und dem SGB XII erläutert. Dies ergänzt die Indikatoren 4.2 zu Kindern
und 4.3 zu Älteren, bei denen jeweils eine andere Bezugsgröße gilt. Diese Informationen sind
wegen der Übersichtlichkeit nicht in der Indikatortabelle.
Die Mehrheit der Leistungsberechtigten kam mit fast 90% aus dem Rechtskreis des SGB II,
erhielt also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Aus dem Rechtskreis des SGB XII kamen gut
10% und erhielten Sozialhilfe.
Von den deutschen Leistungsberechtigten nach dem SGB II waren im Beobachtungszeitraum
durchgängig ca. 29% Kinder. Bei den ausländischen Staatsangehörigen ging der Kinderanteil von ursprünglich knapp einem Viertel auf gut 21% kontinuierlich bis 2009 zurück. Unter
den Leistungsberechtigten nach dem SGB XII war der Anteil an Kindern sowohl bei deutschen
als auch bei ausländischen Leistungsberechtigten gleichermaßen mit durchgehend ca. 2%
minimal. Allerdings waren die Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen innerhalb des
SGB-XII-Leistungsbezugs bei älteren Personen größer. Bei den Deutschen waren ca. 60% der
Sozialhilfebeziehenden über 64 Jahre, bei den ausländischen Staatsangehörigen ca. 80%.
64
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
Vgl. in Bezug auf Personen mit Migrationshintergrund die Ergebnisse in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 15, bei denen nicht nur keine, sondern auch sehr hohe Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt
bei den Leistungsempfangenden mit Migrationshintergrund festgestellt werden.
65
38
Soziale Sicherung
Bei den deutschen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung nach dem SGB II
und SGB XII waren während des gesamten Betrachtungszeitraums die Geschlechter entsprechend ihres Bevölkerungsanteils vertreten. Bei den ausländischen Leistungsberechtigten erhielten jedoch im Beobachtungszeitraum ca. 5% mehr Frauen Leistungen als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht.
>> 4.1 Personen jeden
Alters im ALG-II,
Sozialgeld- und
Sozialhilfebezug
Bemerkung zur Chancengleichheit
Sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige profitierten von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung bis 2008. Die Anteile der Leistungsbeziehenden nahmen leicht ab.
Die Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Leistungsbeziehenden verringerten
sich. Im Rahmen des konjunkturellen Einbruchs in 2009 bezogen dagegen wieder mehr ausländische Bürgerinnen und Bürger staatliche Leistungen. Ausländische Frauen waren im Vergleich zu Männern ausländischer Staatsangehörigkeit schlechter in den Arbeitsmarkt integriert. Sie waren häufiger arbeitslos oder prekär beschäftigt und waren schwerer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.
39
Soziale Sicherung
4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder
Definition
Anteil der unter 15-jährigen Bezieherinnen und Bezieher66 von Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II)
und Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 3 Hilfe zum Lebensunterhalt)67 nach deutscher bzw.
anderer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung unter 15 Jahren mit deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB
50/101 (SGB XII für Hilfe außerhalb von Einrichtungen) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit
zum Dez.
Tabelle 15: Indikator 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder
Hauptwohnsitzbevölkerung unter 15 Jahren
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon andere Staatsangehörigkeit
davon im Sozialgeldund Sozialhilfe-Bezug
insge- davon im Sozialgeldsamt und Sozialhilfe-Bezug
insge- davon im davon im
samt Sozialgeld- Sozialhilfe
Bezug
-Bezug
2009
2008
2007
2006
29.617 89,1 % 19,8 %
99,0 %
14.521 w 12.935 w 2.577 w
15.096 m 13.453 m 2.646 m
2.554 w
2.616 m
29.865 88,3 % 18,8 %
99,0 %
14.628 w 12.921 w 2.474 w
15.237 m 13.464 m 2.477 m
2.455 w
2.447 m
30.381 87,6 % 20,5 %
99,0 %
14.913 w 13.085 w 2.626 w
15.468 m 13.541 m 2.837 m
2.607 w
2.803 m
30.875 87,2 % 20,0 %
99,0 %
insge- davon im davon im
samt Sozialgeld- SozialhilfeBezug
Bezug
1,0 % 10,9 % 49,1 %
98,4 %
1,6 %
800 w
784 m
788 w
771 m
12 w
13 m
1,0 % 11,7 % 44,9 %
23 w 1.586 w
30 m 1.643 m
98,8 %
1,2 %
784 w
779 m
777 w
768 m
7 w
11 m
1,0 % 12,4 % 48,3 %
19 w 1.707 w
30 m 1.773 m
98,5 %
1,5 %
895 w
920 m
885 w
903 m
10 w
17 m
1,0 % 12,8 % 47,8 %
99,0 %
1,0 %
19 w 1.828 w
34 m 1.927 m
15.133 w 13.190 w 2.613 w
2.582 w
31 w 1.943 w
945 w
936 w
15.742 m 13.735 m 2.776 m
2.753 m
23 m 2.007 m
945 m
935 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Aachen FB 50/101
9 w
10 m
Anmerkungen zum Indikator
Wie beim Indikator 4.1 liegen die Daten für den Indikator 4.2 nur für Kinder mit deutscher und
ausländischer Staatsangehörigkeit vor.68 Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt.
Im Jahr 2009 sind einige Kinder nicht in der SGB-II-Statistik erfasst, weil durch eine Gesetzesänderung ihr Wohngeld nicht mehr von der ARGE, sondern von der Wohngeldbehörde bezogen wurde. Die Gesetzesänderung galt auch 2010.69 Ab dem 1.4.2011 werden diese Kinder
wieder in den SGB-II-Statistiken erscheinen, weil das Gesetz zurückgenommen wurde.70
66
Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind.
Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die
innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in der Tabelle berücksichtigt
werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden.
68
Ausländische Personen sind nur dann leistungsberechtigt nach dem SGB XII, wenn sie einen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Personen, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sind nicht berücksichtigt. Zu den
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach dem SGB II beziehen können, siehe Wirkungen
des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 52-55.
69
Dies betrifft Kinder in so genannten „Mischhaushalten“. Ein Mischhaushalt besteht nur teilweise aus Personen, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind. Z.B. kann der Haushaltsvorstand SGB-II-Leistungen erhalten, jedoch die Kinder
vom SGB-II-Bezug ausgeschlossen sein, weil sie ausreichende Unterhaltszahlungen, also eigenes Einkommen, erhalten.
70
Siehe Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
erlassen am 24.03.2011, mit dem „Wegfall des isolierten Wohngeldes in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (so genanntes
Kinderwohngeld)“, §12a SGB II.
67
40
Soziale Sicherung
Anmerkungen zur Statistik
Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen
Migrationshintergrund zu erweitern.71 Da bei dem Indikator zur sozialen Sicherung von Kindern die Daten aus der Bundesstatistik mit Daten aus kommunalen und städteregionalen Statistiken verrechnet werden, ist eine vergleichbare Erhebungsverordnung für diese Statistiken
nötig.
>> 4.2 Sozialgeld
und Sozialhilfe
für Kinder
Aussagewert des Indikators
Der Indikator gibt Auskunft zur Armutssituation von deutschen und ausländischen Kindern bis
einschließlich 14 Jahren mit Hauptwohnsitz in Aachen.72
Der Indikator ist geprägt von der Arbeitssituation der Eltern. Die konjunkturelle Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt spielt eine große Rolle. Auch sind die Möglichkeiten, Berufstätigkeit
und Kindererziehung zu vereinbaren, zu berücksichtigen. Besonders bei Teilzeitbeschäftigten
– in Deutschland zumeist Frauen – oder im Niedriglohnbereich sind so genannte Aufstocker
bzw. Aufstockerinnen zu berücksichtigen, deren Einkommen so gering ist, dass sie berechtigt
sind, zusätzliche Leistungen nach dem SGB II zu beziehen.
Entwicklung der Zahlen
Von allen deutschen Kindern erhielten 19,8% im Jahr 2009 Leistungen des Grundsicherungssystems. Bei ausländischen Kindern waren es im selben Jahr 49,1%. Somit erhielten ausländische Kinder zweieinhalb Mal so häufig staatliche Unterstützung.
Die Entwicklung von 2006 bis 2009 ähnelte dem Indikator 4.1 zu allen Leistungsbeziehenden.
Sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Kindern folgte nach einem leichten Anstieg
der Leistungsberechtigten in 2007 ein deutlicher Rückgang in 2008. In 2009 stieg die Anzahl
der leistungsberechtigten Kinder wieder an. Es ist nicht zu erkennen, ob die Gesetzesänderung zum Kinderwohngeld in 2009 die Entwicklung abmilderte.
Der Anteil von Kindern mit Leistungen nach dem SGB XII war verschwindend gering. Da die
absolute Anzahl der ausländischen Kinder für die statistische Auswertung zu klein war, sind
die Veränderungen zu vernachlässigen.
Jungen und Mädchen waren entsprechend ihres Bevölkerungsanteils auch jeweils im Leistungsbezug vertreten. Es lag ein ausgewogenes Verhältnis vor.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Während beim vorhergehenden Indikator 4.1 „Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld II-,
Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug“ der Anteil von deutschen und ausländischen Leistungsberechtigten im Schnitt bei 10% zu 25% lag, war die Armutssituation unter deutschen und ausländischen Kindern im Schnitt mit knapp 20% zu knapp 48% fast doppelt so hoch.
Jedes fünfte deutsche Kind und jedes zweite ausländische Kind in Aachen erhielt Sozialgeld
oder Sozialhilfe.
71
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
Vgl. auch die Zuordnung zu den Lebensräumen von allen Kindern, die Sozialgeld erhalten, in Stadt Aachen (2009), S. 37
mit Abb. 19.
72
41
Soziale Sicherung
4.3 Sozialhilfe für Ältere
Definition
Anteil der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 65
Jahren (nach dem SGB XII, Kapitel 4)73 nach deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung ab 65 Jahren mit deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter
Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB
50/101 (SGB XII für Hilfe außerhalb von Einrichtungen) zum 31.12.
Tabelle 16: Indikator 4.3 Sozialhilfe für Ältere
Hauptwohnsitzbevölkerung ab 65 Jahren
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit
insgesamt
2009
2008
davon im
Sozialhilfe-Bezug
insgesamt
davon im
Sozialhilfe-Bezug
44.342
93,4 %
3,3 %
6,6 %
32,0 %
25.924 w
18.418 m
24.443 w
16.952 m
876 w
504 m
1.481 w
1.466 m
563 w
381 m
44.497
93,5 %
3,5 %
6,5 %
26,9 %
26.126 w
18.371 m
24.676 w
16.936 m
962 w
498 m
1.450 w
1.435 m
450 w
326 m
44.114
93,8 %
3,8 %
6,2 %
27,4 %
26.011 w
18.103 m
24.657 w
16.726 m
1.056 w
531 m
1.354 w
1.377 m
439 w
308 m
43.768
94,0 %
3,7 %
6,0 %
28,1 %
25.929 w
24.627 w
1.015 w
17.839 m
16.535 m
512 m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Stadt Aachen FB 50/101
1.302 w
1.304 m
426 w
306 m
2007
2006
Anmerkungen zum Indikator
Im Integrationsmonitoring 2008 war den älteren SGB-XII-Beziehenden teilweise mittels
Schätzmethode ein Migrationshintergrund zugeordnet worden. Davon wurde im aktuellen Integrationsmonitoring Abstand genommen. Die Daten zu Personen ab 65 Jahren mit Grundsicherungsbezug wurden vorerst nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterschieden.74 Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt.
Die Verschiebung des Renteneintrittsalters wird in Zukunft bei der Beurteilung der Zahlen zu
berücksichtigen sein.75 Entsprechend könnte überlegt werden, die Altersgrenze in der Definition des Indikators zu verändern.
Anmerkungen zur Statistik
Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen
Migrationshintergrund zu erweitern.76 Eine entsprechende Erhebungsverordnung ist demzufolge auch für die SGB-XII-Statistiken der Kommune und der StädteRegion notwendig.
73
42
Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die
innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in der Tabelle berücksichtigt
werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden.
74
Ältere ausländische Personen sind nur dann leistungsberechtigt nach dem SGB XII, wenn sie einen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Personen, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sind nicht berücksichtigt.
75
Vgl. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Kapitel 4, Abschnitt 1, § 41 (2). Bei Personen, die ab dem 1.1.1947 geboren sind,
verschiebt sich für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang die Altersgrenze um einen Monat bzw. bei Personen, die ab
dem 1.1.1959 geboren sind, um zwei Monate nach hinten. Das heißt, dass sich ab 2012 jährlich das Renteneintrittsalter
einen Monat bzw. ab 2024 jährlich um zwei Monate nach hinten verschiebt. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist dann das
Ziel erreicht, dass man erst mit 67 Jahren die reguläre Rente beantragen kann.
76
Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
Soziale Sicherung
Ältere Menschen, die in Einrichtungen wie z.B. Seniorenstiften oder Pflegeheimen leben und
>> 4.3 Sozialhilfe
Leistung nach dem SGB XII (Kapitel 4) beziehen, sind in der Statistik derzeit nicht erfasst, weil
für Ältere
die Daten dafür nicht zur Verfügung stehen.77
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zum Grundsicherungsbezug von Seniorinnen und Senioren nach deutscher oder
anderer Staatsangehörigkeit gibt Auskunft über die Armutssituation älterer Menschen.78
Besonders dieser Indikator wird durch viele Faktoren beeinflusst. Es ist zu berücksichtigen,
dass die Erwerbsbiografie und somit die selbst erarbeiteten Rentenansprüche aus staatlicher oder privater Altersvorsorge sowie Vermögen darüber entscheiden, ob man im Alter
auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Dafür ausschlaggebend ist bei ausländischen
Staatsangehörigen, ob sie länger in Deutschland gelebt haben oder ob sie erst später – teilweise erst in fortgeschrittenem Alter – zugewandert sind.79 In diesem Zusammenhang spielt
es eine Rolle, ob und wann ihnen, trotz langjähriger Aufenthaltsdauer in Deutschland, im
Rahmen des Ausländerrechts eine Arbeitserlaubnis erteilt werden konnte.
Die Jahrzehnte nach 1950, in denen von der deutschen Mittelschicht verstärkt Vermögen angespart werden konnte sowie die Vererbung dieses Vermögens, wirkten sich ebenfalls auf die
Hilfebedürftigkeit von Älteren zugunsten der seit Generationen in Deutschland Lebenden aus.
Auch die finanzielle Situation der Kinder beeinflusst die Ansprüche auf und die Nutzung von
Grundsicherung.80
Die bei Deutschen lange übliche Aufgabenteilung von Frauen und Männern, bei der Frauen
die sozialversicherungsfreie Arbeit im Haushalt und bei der Kindererziehung übernehmen
oder nur teilzeitbeschäftigt sind, wirkt sich ebenfalls auf die finanzielle Situation im Alter
aus.81 Teilweise bedingt auch das Arbeitsverbot für nachgezogene Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen ungünstigen Start in die neue Gesellschaft und fördert traditionelle Rollen, die eine finanzielle Benachteiligung im Alter zur Folge haben können.82
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 erhielten deutsche Personen ab 65 Jahren zu 3,3% Grundsicherung im Alter. Bei
den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren es 32,0%. Die ausländische Bevölkerung war demzufolge fast zehn Mal so häufig von Armut im Alter betroffen.
In der deutschen Bevölkerung verbesserte sich die Situation von 2006 bis 2009 minimal. Bei
der ausländischen Bevölkerung sank von 2006 bis 2007 der Anteil ebenfalls geringfügig, stieg
allerdings in 2009 erheblich an.
Die deutsche Bevölkerung ab 65 Jahren setzte sich ca. zu 60% aus Frauen und zu 40% aus
Männern zusammen. Beim Bezug von Grundsicherung waren jedoch Frauen stärker als ihr Bevölkerungsanteil betroffen. Innerhalb des Betrachtungszeitraums sank der Anteil der Frauen
im Leistungsbezug. Während von der Gesamtzahl der deutschen Leistungsbeziehenden 2006
noch 66,5% der Frauen Grundsicherung erhielten, waren es ein Jahr später 63,5%.
77
Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die
innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in der Tabelle berücksichtigt
werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden.
78
Zur Verteilung älterer Menschen, die Sozialhilfe beziehen, auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 40ff. mit Abb. 21.
79
Vgl. Stadt Aachen (2002), S. 12, wonach besonders Zugewanderte aus dem Iran, der Sowjetunion und (Spät-) Aussiedler
eine recht kurze Aufenthaltsdauer haben.
80
Der familiäre Zusammenhalt und somit das Leben im Alter bei der Familie und nicht innerhalb von Einrichtungen ist
zu berücksichtigen, vgl. Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 15. Siehe auch Stadt
Aachen (2002), S. 27-37. Es bleibt zu prüfen, ob sich deutliche Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen
Älteren abzeichnen, wenn die Statistiken für SBG-XII-Beziehende innerhalb von Einrichtungen vorliegen.
81
Auch könnten sich bei Frauen ungünstigere Startbedingungen in die Rente verstärken, z.B. durch die Zunahme von
alleinerziehenden Müttern, die erschwerten Zugang zum Erwerbsleben haben, sowie die geringere Entlohnung ihrer
Arbeit, die derzeit fast ein Viertel unter derjenigen von Männern liegt.
82
Vgl. Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 53.
43
Soziale Sicherung
>> 4.3 Sozialhilfe
für Ältere
Die ausländische Bevölkerung setzte sich je zur Hälfte aus Männern und Frauen zusammen.
Der Frauenanteil beim Bezug von Grundsicherung lag mit ca. 58,5% deutlich höher – mit
einer leicht steigenden Tendenz. Eine Benachteiligung der Frauen innerhalb der ausländischen
Gruppe ist demnach vorhanden.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Ein Drittel der älteren ausländischen Bevölkerung war von Altersarmut außerhalb von Einrichtungen betroffen. Bei den Deutschen war es nur ein minimaler Anteil von 3,3%.
Der Anteil des Grundsicherungsbezugs bei deutschen Frauen näherte sich ihrem Bevölkerungsanteil an. Besonders sollten bei ausländischen Frauen Ansätze verfolgt werden, die es
ihnen ermöglichen, im Alter unabhängig von staatlicher Unterstützung zu leben.
44
Wohnen
5. Wohnen
Im Handlungsfeld „Wohnen“ liegt ein einziger Indikator vor, der die Verteilung von deutschen
und ausländischen Bürgern auf die Lebensräume in Aachen in einem Gesamtwert darstellt. 83
5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume
Definition
Segregationsindex, Prozentuale Ungleichverteilung der deutschen und ausländischen Bevölkerung mit
Haupt- und Nebenwohnsitz auf die 60 Lebensräume berechnet für das gesamte Stadtgebiet (in Prozent;
ohne Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12. mit Berechnung
durch FB 50/020
Tabelle 17: Indikator 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume
Segregationsindex (anhand von 60 Lebensräumen)
2009
25,9 %
2008
26,3 %
2007
26,0 %
2006
•
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR)
Anmerkungen zum Indikator
Berechnet wird der Segregationsindex im Gegensatz zu den meisten anderen Indikatoren
dieses Integrationsmonitorings auf Basis der Haupt- sowie der Nebenwohnsitzbevölkerung.
Der Segregationsindex84 gibt an, wie viele der deutschen bzw. der ausländischen Bevölkerung aus den Lebensräumen, in denen sie überrepräsentiert sind, umziehen müssten in einen
Lebensraum, in dem zu wenige von dieser Gruppe leben, damit entsprechend ihres Bevölkerungsanteils in allen Lebensräumen die beiden Gruppen gleichermaßen vertreten sind. Wenn
Aachen einen Segregationsindex von 0% hätte, wohnten entsprechend ihres Bevölkerungsanteils genauso viele Personen mit deutscher wie mit ausländischer Staatsangehörigkeit in allen
Lebensräumen.
Der Indikator wurde nicht auf Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Erst 2009 wurde die Aufteilung des Aachener Stadtgebietes von 52 auf 60 Lebensräume erweitert. Der Segregationsindex konnte rückwirkend bis 2007 auf dieser Basis neu berechnet
werden.
Aussagewert des Indikators
Die Entscheidung, in einem bestimmten Stadtviertel zu wohnen, hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Nur wenn ein angemessenes Angebot an Wohnraum und Mietkosten auf dem
Wohnungsmarkt vorliegt, kann „frei“ gewählt werden. Diese innerstädtische Mobilität ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Haushalte. Besonders wenn finanzielle Einbußen z.B. durch Arbeitslosigkeit oder durch Leistungsberechtigung nach dem SGB II
83
Zum Thema Wohnen vgl. auch Stadt Aachen (2009), S. 44-53 sowie übergreifend Stadt Aachen (Hg.) (2010).
Der gesamtstädtische Segregationsindex wird auf Basis der Verteilung der deutschen und der ausländischen Bevölkerung
auf die 60 Lebensräume in Aachen ermittelt. Es wird berechnet, wie viel Prozent der deutschen und der ausländischen
Bevölkerung jeweils in einem bestimmten Lebensraum leben. Für jeden der 60 Lebensräume wird dann die Differenz
zwischen dem Prozentwert für Deutsche und dem Prozentwert für ausländische Personen ermittelt. Diese Differenzwerte
werden als absolute Werte addiert und durch Zwei dividiert.
84
45
Wohnen
>> 5.1 Verteilung der
Bevölkerung auf
die Lebensräume
entstehen, wird ein Umzug in kostengünstigere Wohnungen notwendig.85 Häufig ist günstiger
Wohnraum nur in bestimmten Lebensräumen Aachens zu finden. Somit stehen die Indikatoren
zur „Sozialen Sicherung“ und ihre Aussagen zur Chancenungleichheit der ausländischen Bevölkerung in engem Bezug zur Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume in Aachen.
Zudem ist es ein natürlicher Prozess, wenn neu Zugewanderte die Hilfe und Unterstützung der
jeweiligen nationalen oder religiösen Gemeinschaften in einer neuen Stadt nutzen. Bei der
Wohnungssuche wird leichter im bereits bekannten Lebensraum dieser Gemeinschaften vermittelt werden können.
Ob und wie weit Quartiere mit dem Flair einer bestimmten ausländischen Kultur geschätzt
oder abgelehnt werden, sollte ebenfalls in Überlegungen zum Aussagewert dieses Indikators
einbezogen werden.
Da jede Stadt eine abweichende Anzahl von Lebensräumen hat, kann der Segregationsindex
nicht mit anderen Städten verglichen werden. Die Betrachtung der Entwicklung ist nur innerhalb Aachens möglich. Da der Segregationsindex ein Durchschnittswert für die gesamte Stadt
ist, stellt sich die Situation in einzelnen Lebensräumen zum Teil gänzlich anders dar.86
Entwicklung der Zahlen
Der Segregationsindex für die 60 Lebensräume der Stadt Aachen lag im Jahr 2009 bei moderaten 25,9%. Auch in den beiden Vorjahren schwankte er mit nur minimalen Veränderungen
um diesen Prozentwert. Würde man eine gleichmäßige Verteilung der deutschen und der
ausländischen Bevölkerung auf die Lebensräume anstreben, müssten gut ein Viertel der einen
oder der anderen Gruppe umziehen, damit sie in allen Lebensräumen gleichermaßen vertreten sind.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Der Segregationsindex für die 60 Lebensräume ist in einem akzeptablen und beständigen Bereich.
85
46
Siehe auch Stadt Aachen (2010), S. 38f. Auf Bundesebene siehe Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 71- 73, in dem festgestellt wird, dass bei SGB-II-Bezug Personen mit Migrationshintergrund weniger
Wohnfläche sowie weniger Wohnräume zur Verfügung haben. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben,
wobei auf Bundesebene türkische Paare mit Kindern besonders betroffen sind.
86
Vgl. auch Stadt Aachen (2009), S. 112-118 mit Abbildungen zur Verteilung einzelner Nationen auf 52 Lebensräume.
Sprache
6. Sprache
Der einzige Indikator zum Handlungsfeld Sprache berücksichtigt den Sprachförderbedarf von
Kindern kurz vor der Einschulung.87
6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung
Definition
Anteil der Kinder mit deutscher bzw. anderer Erstsprache, bei denen aufgrund der Beurteilung der expressiven Sprache und Grammatik bei der Schuleingangsuntersuchung ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt wurde, an allen einzuschulenden Kindern jeweils mit deutscher bzw. anderer Erstsprache
(in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung
(SEU) inkl. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) zum 30.06.2006, 30.06.2007, 31.07.2008,
31.08.2009
Tabelle 18: Indikator 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung
einzuschulende Kinder
insgesamt
davon deutsche Erstsprache
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon andere Erstsprache
davon mit
Sprachförderbedarf
insgesamt
davon mit
Sprachförderbedarf
2.113
62,8 %
18,9 %
37,2 %
29,8 %
1.022 w
1.091 m
646 w
682 m
95 w
156 m
376 w
409 m
82 w
152 m
2.018
63,4 %
18,7 %
36,6 %
29,5 %
956 w
1.062 m
616 w
663 m
99 w
140 m
340 w
399 m
74 w
144 m
2.041
68,3 %
17,4 %
31,7 %
31,5 %
995 w
1.046 m
680 w
713 m
99 w
143 m
315 w
333 m
65 w
139 m
2.107
67,7 %
15,4 %
32,3 %
29,5 %
329 w
352 m
67 w
134 m
1.053 w
724 w
87 w
1.054 m
702 m
132 m
Datenquelle: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt (SEU einschl. S-ENS)
Anmerkungen zum Indikator
Wie der Indikator 2.1 zum Kita-Besuch werden die beiden Vergleichsgruppen anhand der Erstsprache unterschieden.88 Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein Kind vorrangig in den
ersten vier Lebensjahren gesprochen hat. Der Begriff „Erstsprache“ soll im Unterschied zur
Bezeichnung „Muttersprache“ eine genauere Definition ermöglichen.89 Der Indikator wurde
zudem um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Die statistischen Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erfolgten bis 2009 zusammen mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS).90 Das Screening wird seit Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im
Rahmen der Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung werden mehr Daten auch zu
den Eltern der Kinder freiwillig erhoben. Voraussichtlich können ab da die Daten nach einer
ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes gefiltert werden wie beim Mikrozensus
2005. Dies könnte besonders für den Indikator zur Sprache von Interesse sein.
87
Für Erwachsene liegen auf kommunaler Ebene derzeit keine aussagekräftigen Statistiken im Bereich Sprache vor. Auch
die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 119ff.,
kann für Personen im Arbeitslosengeld-II-Bezug nur auf eine Bewertung der Sprachkompetenz durch die befragten
Personen selber zurückgreifen und verweist auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Vgl. auch die Analyse in
OECD (2005), S. 45ff., in der die Auswirkung von Sprachkursen auf die Arbeitsmarktintegration von 2001 bis 2004 auf
Bundesebene ausgewertet ist.
88
Vgl. zum Sprachförderbedarf auch Stadt Aachen (2009), S. 63f. mit Abb. 35.
89
Weitere Erläuterungen hierzu siehe im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
90
Andere Auswertungen verwenden z.B. die Kinder- und Jugendhilfestatistik, vgl. z.B. Bock-Famulla/Große-Wöhrmann
(2009).
47
Sprache
>> 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zum Sprachförderbedarf bei Aachener Kindern nach deutscher oder anderer
Erstsprache gibt Auskunft über eine Kernvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
In seiner Bedeutung für die Zukunft der Kinder ist er sehr hoch einzustufen. Dieser Indikator
ist ein wichtiges Instrument zur Erfassung der Lage und Entwicklung im Integrations- und Bildungsbereich.
Entwicklung der Zahlen
Von den einzuschulenden Kindern mit deutscher Erstsprache hatten im Jahr 2009 18,9% einen
erheblichen Sprachförderbedarf. Bei den Kindern mit einer anderen Erstsprache lag er mit
29,8% um die Hälfte höher. Seit 2006 reduzierte sich die Differenz zwischen den beiden Vergleichsgruppen von anfänglich gut 14% auf knapp 11%. Leider erfolgte dies durch die kontinuierliche Zunahme des Sprachförderbedarfs bei Kindern mit deutscher Erstsprache. Von ursprünglichen 15,4% in 2006 stieg er in den Folgejahren um 3,5% an. Bei Kindern mit ausländischer Erstsprache lag der Sprachförderbedarf die letzten vier Jahre konstant um die 30%.
Jungen und Mädchen unterschieden sich deutlich in ihrem Sprachförderbedarf. Bei denjenigen mit deutscher Erstsprache waren von fünf Kindern mit erheblichem Sprachförderbedarf
zwei Mädchen und drei Jungen. Bei Kindern mit einer anderen Erstsprache war das Verhältnis
ungefähr ein Mädchen zu zwei Jungen. Bei ihnen kam die geschlechtsspezifische Ungleichverteilung noch wesentlich stärker zur Geltung. Insgesamt war festzustellen, dass Sprachentwicklungsauffälligkeiten und Sprachförderbedarf zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung bei Jungen deutlich ausgeprägter war als bei Mädchen.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Bei der Bewertung des erheblichen Sprachförderbedarfs ist eine deutliche Handlungsnotwendigkeit für beide Vergleichsgruppen zu erkennen. Bei den Kindern mit ausländischer Erstsprache war im Betrachtungszeitraum keinerlei Veränderung eingetreten, nach wie vor hatten
fast ein Drittel dieser Kinder erheblichen Sprachförderbedarf. Anderseits ist jedoch positiv zu
vermerken, dass Kinder trotz einer ausländischen Erstsprache zu zwei Dritteln keine Sprachförderung benötigten und somit ausgezeichnet den Umstieg in die Bilingualität geschafft
hatten.
Alarmierend war bei Kindern mit deutscher Erstsprache, dass sie zunehmend (fast ein Fünftel)
erheblichen Sprachförderbedarf hatten, obwohl sie mit der deutschen Sprache aufwuchsen.
48
Gesundheit
7. Gesundheit
Der Indikator im Bereich Gesundheit wertet die Beteiligung an der letzten Früherkennungsuntersuchung vor der Einschulung für Kinder (U9) aus.91
7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung
für Kinder U9
Definition
Anteil der einzuschulenden Kinder mit deutscher bzw. anderer Erstsprache, die an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 bei einem/er Arzt/Ärztin teilgenommen haben, an allen einzuschulenden Kindern jeweils mit deutscher bzw. anderer Erstsprache (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung
(SEU) inkl. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) zum 30.06.2006, 30.06.2007, 31.07.2008,
31.08.2009
Tabelle 19: Indikator 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9
einzuschulende Kinder
insgesamt
davon deutsche Erstsprache
insgesamt
2009
2008
2007
2006
davon andere Erstsprache
davon mit U9
insgesamt
davon mit U9
2.113
62,8 %
92,0 %
37,2 %
85,1 %
1.022 w
1.091 m
646 w
682 m
602 w
620 m
376 w
409 m
316 w
352 m
2.018
63,4 %
94,6 %
36,6 %
81,1 %
956 w
1.062 m
616 w
663 m
577 w
633 m
340 w
399 m
265 w
334 m
2.041
68,3 %
92,8 %
31,7 %
85,8 %
995 w
1.046 m
680 w
713 m
641 w
652 m
315 w
333 m
266 w
290 m
2.107
67,7 %
91,2 %
32,3 %
83,0 %
329 w
352 m
268 w
297 m
1.053 w
724 w
652 w
1.054 m
702 m
648 m
Datenquelle: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt (SEU einschl. S-ENS)
Anmerkungen zum Indikator
Wie der vorhergehende Indikator zum Sprachförderbedarf und der Indikator 2.1 zum Kita-Besuch wurden die beiden Vergleichsgruppen anhand der Erstsprache unterschieden.92 Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat. Der Begriff „Erstsprache“ soll im Unterschied zur Bezeichnung „Muttersprache“
eine genauere Definition ermöglichen.93 Der Indikator wurde zudem um die Geschlechtsangaben erweitert.
Auf die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen haben alle Kinder einen gesetzlichen
Anspruch.94 Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen sowie darauf
hinzuwirken, dass diese Untersuchungen auch wahrgenommen werden. Die Teilnahme an der
Früherkennungsuntersuchung U9, die Kinder im Alter von fünf bis fünfeinhalb Jahren machen
sollten, gehört nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Untersuchungen, wie z.B. die Einschulungsuntersuchung.
91
Vgl. übergreifend Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Familien mit Migrationshintergrund (2009).
Vgl. zur Gesundheit von Schulneulingen auch Stadt Aachen (2009), S. 75ff. mit Abb. 42 zur Teilnahme an der U8 und
Abb. 43 zur Teilnahme an der U9.
93
Weitere Erläuterungen hierzu siehe im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“.
94
Vgl. SGB V, § 26 (Kinderuntersuchung) sowie “Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“)”.
92
49
Gesundheit
>> 7.1 Teilnahme an der
Früherkennungsuntersuchung für
Kinder U9
Damit jedoch lückenlos körperliche und geistige Störungen sowie Kindswohlgefährdungen
von Ärztinnen und Ärzten erkannt werden können, hat das Land NRW im Jahr 2008 ein Meldeverfahren zur Überprüfung der Teilnahme eingeführt.95 Auch die Teilnahme an der U9 wird
seit 2/2010 geprüft. Diese Meldeverfahren sind für den hier vorgestellten Zeitraum noch nicht
relevant.
Der Indikator ist auf die U9 ausgerichtet, da sie kurz vor der Einschulung liegt und auch diejenigen Kinder berücksichtigt, die relativ spät nach Aachen ziehen.
Anmerkungen zur Statistik
Die statistischen Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erfolgten bis 2009 zusammen mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS).96 Das Screening wird ab Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im
Rahmen der Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung werden mehr Daten auch zu
den Eltern der Kinder freiwillig erhoben. Voraussichtlich können ab da die Daten nach einer
ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes gefiltert werden wie beim Mikrozensus
2005.
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird die U9-Teilnahme durch die Vorlage des gelben Untersuchungsheftes von den Sorgeberechtigten nachgewiesen.97 Wenn das Untersuchungsheft
vergessen wird und keine der U-Untersuchungen statistisch erhoben werden kann, erscheint
dies nicht in der Statistik für den Indikator.
Aussagewert des Indikators
Der einzige Indikator für das Handlungsfeld Gesundheit gibt Auskunft darüber, ob Eltern mit
ihren Kindern im Alter zwischen fünf und fünfeinhalb Jahren zu der Früherkennungsuntersuchung U9 gegangen sind. Der Indikator ist davon beeinflusst, ob die Eltern über die Früherkennungsuntersuchungen informiert sind, ob sie diese Untersuchungen befürworten und
schließlich, ob sie auch die Sorge dafür tragen, diese Untersuchungen wahrzunehmen.
Entwicklung der Zahlen
Im Jahr 2009 nahmen von den Kindern mit deutscher Erstsprache 92,0% an der Früherkennungsuntersuchung U9 teil, während der Wert für die Kinder mit anderen Erstsprachen bei
85,1% lag. Seit 2006 zeichnete sich für die deutschsprachigen Kinder mit leichten Schwankungen ein Mittelwert von knapp 93% ab. Bei den Kindern mit anderer Erstsprache lag dieser
Mittelwert für die Jahre 2006 bis 2009 allerdings um 9% niedriger. Lässt man das Jahr 2008
unberücksichtigt, war ein leicht positiver Trend hinsichtlich einer zunehmenden Teilnahme der
Kinder mit ausländischer Erstsprache an der Früherkennungsuntersuchung festzustellen.
In Bezug auf die gleichberechtigte Teilnahme von Jungen und Mädchen lag bei der Gruppe
mit deutscher Erstsprache ein recht ausgeglichenes Verhältnis vor. Hingegen nahmen bei denjenigen mit ausländischer Erstsprache grundsätzlich mehr Jungen als Mädchen an der Früherkennungsuntersuchung teil. Der Prozentwert für die Teilnahme der Mädchen mit ausländischer Erstsprache lag in den hier betrachteten vier Jahren grundsätzlich mindestens 2% unter
dem Wert der Jungen. Im Jahr 2008 nahmen knapp 6% weniger Mädchen mit ausländischer
Erstsprache an der Untersuchung teil.
95
50
Seit 2008 wird versuchsweise bis 2011 in NRW beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit ein Datenabgleich der
mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder zwischen dem 6. und 66. Lebensmonat sowie den von den Ärztinnen und Ärzten
übermittelten Teilnahmen an den entsprechenden Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 vorgenommen. Wenn
Kinder ohne die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung ermittelt werden, wird an die Sorgeberechtigten
vom Landesinstitut ein Erinnerungsschreiben verschickt. Wenn trotz dieser Erinnerung kein Nachweis der ausstehenden
Untersuchung innerhalb der nächsten Wochen durch den Arzt oder die Ärztin erfolgt, werden die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe informiert. Die Träger der Jugendhilfe entscheiden dann, ob Maßnahmen zu folgen haben. Bis
zum 31.12.2011 soll über die Erfahrungen mit diesem Vorgehen berichtet werden. Siehe GV. NRW. S. 609, in Kraft getreten
am 13. September 2008.
96
Andere Auswertungen verwenden z.B. die Kinder- und Jugendhilfestatistik, vgl. z.B. Bock-Famulla/Große-Wöhrmann
(2009).
97
Wenn die Schuleingangsuntersuchungen in Aachen vor der Früherkennungsuntersuchung U9 liegen, werden diese Daten
als „noch nicht durchführbare U9“ geführt und erscheinen nicht in der Statistik für diesen Indikator.
Gesundheit
Bemerkung zur Chancengleichheit
Grundsätzlich ist eine weitere Förderung der Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung
U9 erforderlich. Besonders ist eine deutliche Erhöhung bei Kindern mit anderen Erstsprachen
anzustreben. Der Fokus sollte dabei auch auf die ausgewogene Teilnahme der Geschlechter
gelegt werden. Da gerade die Vorlage des gelben Untersuchungsheftes häufiger bei Sorgeberechtigten von Kindern mit anderer Erstsprache vergessen wurde, sollte weiterhin sowohl die
Teilnahme an der U9 als auch das Mitbringen der Untersuchungshefte beworben werden.
>> 7.1 Teilnahme an der
Früherkennungsuntersuchung für
Kinder U9
51
Gesellschaft und Politik
8. Gesellschaftliche und politische Partizipation
Das Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Partizipation“ umfasst zwei Indikatoren.
Der Indikator zur politischen Beteiligung von Migrantinnen und Migranten beobachtet deren
Mitgliedschaft im Rat und in den Bezirksvertretungen der Stadt Aachen. Der Indikator zur
Beschäftigungssituation in der Stadtverwaltung Aachen und in deren Eigenbetrieben beobachtet die Anzahl der ausländischen Beschäftigten in den höheren Gehaltsgruppen.
8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen
Definition
Anteil der Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen mit deutscher bzw. anderer EU-Staatsangehörigkeit nach der Kommunalwahl; zum Vergleich die Hauptwohnsitzbevölkerung mit passivem Kommunalwahlrecht jeweils mit deutscher bzw. anderer EU-Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB
01 (Kommunalwahlen) 26.09.2004, 30.08.2009
Tabelle 20: Indikator 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen
Hauptwohnsitzbevölkerung ab 18 Jahren mit passivem Kommunalwahlrecht
insgesamt
davon deutsche Staats
angehörigkeit
davon andere davon bei der Kommunalwahl gewählte
EU-StaatsMitglieder des Rats und der Bezirksvertretungen
angehörigkeit
insgesamt
davon
davon andere
deutsche Staats
EU-Staatsangehörigkeit
angehörigkeit
185.825
95,0 %
5,0 %
167
99,4 %
0,6 %
92.377 w
93.448 m
87.725 w
88.722 m
4.652 w
4.726 m
59 w
108 m
58 w
108 m
1 w
x m
151
100,0 %
–
• w
• w
• w
• m
• m
• m
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Stadt Aachen FB 01
54 w
97 m
54 w
97 m
x w
x m
2009
2004
•
•
•
Anmerkungen zum Indikator
Der Indikator wurde im aktuellen Integrationsmonitoring umgestellt auf die Erhebungen nach
den Kommunalwahlen (2004 und 2009). Die Bezugsgröße wurde eingegrenzt auf die wählbaren Bevölkerungsgruppen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder anderer EU-Staatsangehörigkeit entsprechend des Kommunalwahlrechts.98 Die Bezugsgröße zu den gewählten Vertreterinnen und Vertretern ist demzufolge die Hauptwohnsitzbevölkerung, die mindestens 18
Jahre alt ist und als EU-Staatsangehörige im Besitz des passiven Wahlrechtes ist, also gewählt
werden kann.99 Zudem wurde der Indikator um die Geschlechtsangaben erweitert.
Anmerkungen zur Statistik
Bisher wurde für diesen Indikator keine Statistik geführt. Der Fachbereich 01, Wahlamt, hat
2010 eine regelmäßige Auswertung der vorhandenen Daten neu eingeführt.
Eine Auswertung des Einwohnermelderegisters für das Wahljahr 2004 konnte rückwirkend
nicht mehr ausgeführt werden, da im Rahmen der Einführung eines neuen Meldeverfahrens
im Jahr 2006 ein neues Softwareprogramm verwendet wurde. Dadurch sind die statistischen
Merkmale, wie sie bei EU-Staatsangehörigen mit passivem Wahlrecht benötigt werden, für
2004 nicht mehr zu ermitteln. Da jedoch bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern von
Rat und Bezirksvertretungen im Jahr 2004 niemand eine ausländische Staatsangehörigkeit
besaß, ist dies zu vernachlässigen.
98
Siehe Kommunalwahlrecht, § 7 und § 12 (zur Wählbarkeit).
Eine Umstellung des Indikators auf den Migrationshintergrund, der auch Angehörige von Drittstaaten beinhaltet, kann
nur erfolgen, wenn die gesamte Hauptwohnsitzbevölkerung unabhängig von der Staatsangehörigkeit gewählt werden
kann. Dies würde eine Änderung des Kommunalwahlrechts voraussetzen.
99
52
Gesellschaft und Politik
Aussagewert des Indikators
Der Indikator gibt Auskunft darüber, ob und in welchem Maße EU-Staatsangehörige (ohne
Deutsche) in den entscheidungstragenden kommunalen Gremien, dem Rat und den Bezirksvertretungen, entsprechend ihres wählbaren Bevölkerungsanteils vertreten sind.
>> 8.1 Mitglieder im
Rat und in den Bezirksvertretungen
Entwicklung der Zahlen
Im Wahljahr 2004 besaß keiner der gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Rat und in den
Bezirksvertretungen der Stadt Aachen eine nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit. 5% der
Aachener Hauptwohnsitzbevölkerung über 18 Jahre hatte 2009 eine nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit. Für sie bestand die Möglichkeit, Einfluss auf politische Entscheidungen zu
nehmen und sich der Wahl in den Rat und den Bezirksvertretungen zu stellen. Aber nur 0,6%
der gewählten Mitglieder in 2009 haben eine nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Seit der Kommunalwahl 2009 wirkte eine Person mit nichtdeutscher EU-Staatsangehörigkeit
als gewähltes Mitglied in einer Bezirksvertretung der Stadt Aachen mit.
Um die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen
zu nutzen, ist eine der maßgeblichen Voraussetzungen die Schaffung von gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten, z.B. die Einführung des Kommunalwahlrechts für Bürgerinnen und
Bürger, die keine Eu-Staatsangehörigkeit besitzen.
53
Gesellschaft und Politik
8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen
Definition
Anteil der kommunalen Beschäftigten100 jeweils mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit
in den Vergütungsgruppen E 9 bzw. A 9 und höher jeweils an der Gesamtheit der kommunalen Beschäftigten mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des
Geschlechts)
Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 11/3 zum 31.12.
Tabelle 21: Indikator 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen
Kommunale Beschäftigte
insgesamt
davon deutsche Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon E 9 bzw.
A 9 und höher
davon andere Staatsangehörigkeit
insgesamt
davon E 9 bzw.
A 9 und höher
4.096
96,4 %
37,3 %
3,6 %
16,1 %
2.150 w
1.946 m
2.086 w
1.861 m
708 w
763 m
64 w
85 m
16 w
8 m
2008
4.162
96,0 %
39,6 %
4,0 %
14,4 %
x
3.995
1.584
167
24
2007
4.087
95,8 %
38,9 %
4,2 %
9,2 %
x
3.914
1.521
173
16
2006
3.979
96,0 %
38,4 %
4,0 %
8,2 %
3.821
1.469
158
13
2009
x
Datenquelle: Stadt Aachen FB 11/3
Anmerkungen zum Indikator
Die Bezugsgrößen des Indikators wurden im vorliegenden Integrationsmonitoring umgestellt
auf die deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit. Seit 2009 werden die Daten nach
Geschlecht differenziert.
Anmerkungen zur Statistik
Personaldaten bei Kommunen, Ländern und Bund unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen ein Migrationshintergrund derzeit nicht erhoben werden kann.101 Jedoch
nutzt die Stadt Aachen seit 2009 bei neu einzustellenden Auszubildenden informelle, freiwillige Angaben zur Dokumentation eines Migrationshintergrundes.102
Aussagewert des Indikators
Der Indikator zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung gibt Auskunft darüber, inwieweit
die kommunalen Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in höheren Gehaltsstufen vertreten sind.
Einige branchenspezifische Einschränkungen sind bei der Bewertung des Indikators zu berücksichtigen. Für die Berufsgruppe der Beamten, die knapp ein Viertel der Beschäftigten ausmachen, ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union erforderlich.
100
54
Berücksichtigt wurden für 2006 bis 2009 folgende Bereiche: Stadtverwaltung Aachen, E18 Aachener Stadtbetrieb, E26
Gebäudemanagement der Stadt Aachen, E42 Volkshochschule Aachen, E49 Kulturbetrieb der Stadt Aachen und E88
Eurogress.
101
Vgl. Integrationsministerkonferenz (2011), TOP 11 mit der entsprechenden Vorlage (Punkt 2).
102
Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund von allen Auszubildenden bei der Stadt
Aachen 11,1 %, siehe Jahresbericht 2010 des Fachbereichs Personal und Organisation (Februar 2011), S. 8 (nicht publiziert).
Gesellschaft und Politik
Zudem greifen so genannte Wiederbesetzungssperren oder Vorgaben zur vorrangig internen
Stellenausschreibung. Klassische Verwaltungsbeschäftigte bleiben üblicherweise lange bei
der Kommune beschäftigt. Diese Umstände wirken sich hemmend auf Veränderungen hin zu
einer interkulturellen Belegschaft aus.
>> 8.2 Beschäftigte bei
der Stadt Aachen
Auch muss beachtet werden, dass die Auswahlverfahren bei Stellenausschreibungen dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entsprechen haben und somit keine Bevorzugung von
bestimmten Gruppierungen bei der Stellenbesetzung möglich ist.
Entwicklung der Zahlen
Ohne die Berücksichtigung der Gehaltsstufen setzte sich die Belegschaft der Stadt Aachen im
Beobachtungszeitraum zu ca. 96% aus deutschen und zu 4% aus ausländischen Staatsangehörigen zusammen. Geringfügige Schwankungen sind Auswirkungen der üblichen Fluktuation.
Im Jahr 2009 waren 37,3% der deutschen Beschäftigten in höhere Gehaltsstufen eingruppiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren in den betrachteten Gehaltsstufen E 9 bzw. A 9 und höher mit 16,1% vertreten. Beschäftigte deutscher
Herkunft waren folglich mehr als doppelt so häufig höher eingruppiert.
Die Entwicklung bei deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war bis 2008 steigend,
sank allerdings in 2009 deutlich. Beobachtbar ist, dass sich von 2006 bis 2009 der Anteil an
Beschäftigten ausländischer Herkunft in höheren Gehaltsgruppen kontinuierlich von 8,2% auf
16,1% verdoppelte.
Im Jahr 2009 lag der Anteil der deutschen Frauen am Gesamtanteil der Belegschaft bei ca.
53%. In den Tarifgruppen ab E 9 bzw. A 9 lag ihr Anteil bei gut 48%. Somit war der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei deutschen Staatsangehörigen relativ gering.
Innerhalb der ausländischen Belegschaft lag der Anteil der Frauen bei 43%. In den Tarifgruppen ab E 9 bzw. A 9 waren sie allerdings mit knapp 67% vertreten. Frauen waren innerhalb der ausländischen Belegschaft überproportional in den finanziell höher bezahlten
Gehaltsgruppen anzutreffen. Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren deutlich
seltener in diesen Gehaltsgruppen zu finden, da viele der männlichen ausländischen Beschäftigten in Bereichen arbeiten, die einen höher qualifizierten Abschluss nicht unbedingt voraussetzen.
Zu berücksichtigen ist, dass die Anzahl der ausländischen Staatsangehörigen insgesamt mit
nur 149 Personen relativ gering und deshalb für statistische Aussagen mit Zurückhaltung zu
bewerten ist.
Bemerkung zur Chancengleichheit
Eine vielfältigere Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft auch auf Führungsebene wirkt sich
positiv auf das soziale Miteinander innerhalb der Verwaltung aus. Personengruppen unterschiedlichster Herkunft begegnen sich auf Augenhöhe. Wenngleich insgesamt noch wenige
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Verwaltung arbeiteten, so war doch
ihre Partizipation in den höheren Gehaltsgruppen – wenngleich noch deutlich niedriger als
bei den Deutschen – auf einem guten Weg. Die Förderung der männlichen ausländischen Beschäftigten sollte dabei besonders fokussiert werden. Jedoch müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden.
55
Anhang
Statistiken und der Migrationshintergrund
Datenquellen und Datenaufbereitung
Die statistischen Daten dieses Integrationsmonitorings wurden zu großen Teilen über die Statistikabteilung der Stadt Aachen (Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten, Statistik und Stadtforschung, FB 02/3)103 zur Verfügung gestellt. Die weitere Aufbereitung erfolgte in der Stabsstelle Integration. Folgende Datenquellen wurden verwendet:
>> Stadt Aachen: Einwohnermelderegister (EMR), Statistiken zu den Beschäftigten (Fachbereich Personal und Organisation, FB 11), Kommunalwahlergebnisse (Fachbereich Verwaltungsleitung, FB 01), Statistik zur Grundsicherung nach SGB XII104 (Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/101)
>> StädteRegion Aachen: Schuleingangsuntersuchung (SEU) mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) (Gesundheitsamt, A53), Daten
der Ausländerbehörde ab 2009 aus dem Landeseinheitlichen DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA) (Ausländeramt, A33)
>> Land NRW: Schulstatistik vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
>> Bund: bis 2008 Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR), Statistiken zu SGB
II und SGB III des „Statistikservice-West“ der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Eine Vergleichbarkeit der statistischen Zahlen des vorliegenden Integrationsmonitorings mit
der Ausgabe von 2008 ist in vielen Bereichen nicht mehr möglich, weil Definitionen der Indikatoren verändert oder andere Bezugsgrößen eingeführt wurden.105 Da in fast allen Handlungsfeldern nun der Genderaspekt berücksichtigt wird, wurden sämtliche Daten neu abgefragt. Revidierte Zahlenwerte wurden deshalb nicht einzeln ausgewiesen.106
Erste Erhebung des Migrationshintergrundes 2005
Ein Großteil der statistischen Quellen des aktuellen Integrationsmonitorings enthält bis zum
Jahr 2009 ausschließlich Daten, die nicht für eine Unterscheidung der Bevölkerungsgruppen
nach einem Migrationshintergrund ausreichen. Dies ist historisch bedingt und liegt an Erhebungsverordnungen bzw. Gesetzen, die diese Differenzierung nicht berücksichtigten. Erst
seitdem durch das Zuwanderungsgesetz107 von 2005 Deutschland rechtlich als Zuwanderungsland mit einem Integrationsauftrag definiert worden ist, wurde auch eine statistische Basisarbeit zur Erfassung des Migrationshintergrundes auf den Weg gebracht: Erstmals wurden im
Mikrozensus 2005 Daten zum Migrationshintergrund auf Bundesebene erhoben.108
Da der jährliche Mikrozensus nur eine einprozentige Stichprobe ist, sind diese Daten für kom-
103
Vgl. zuletzt Stadt Aachen, Statistikabteilung des Fachbereichs FB 02 Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten
(2010).
Mit Gründung der StädteRegion Aachen 2009 wurde die Zuständigkeit für die Grundsicherung nach SGB XII aufgeteilt
zwischen Kommune und StädteRegion. Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion (A50), konnten
die Daten zur „Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen“ für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht für das
Stadtgebiet ermittelt werden. An einer Optimierung wird gearbeitet.
105
Siehe auch das Kapitel „Weiterentwicklung des Aachener Integrationsmonitorings“.
106
In einigen Datenlieferungen sind auch Personen aufgeführt, bei denen die Angaben zum Geschlecht nicht erfasst wurden
oder unbekannt sind. Personen ohne Geschlechtsangaben wurden in den Tabellen nicht berücksichtigt, dies liegt jedoch
in einem akzeptablen Toleranzbereich. Das betrifft die Daten von der BA und kaum nennenswert aus dem LaDiVA und
dem EMR.
107
Siehe das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“ vom 30. Juli 2004, in Kraft getreten am 01.01.2005.
108
Siehe Statistisches Bundesamt: Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den
Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004, Wiesbaden 2009, §4 (1). Daten zur Staatsangehörigkeit der Eltern, deren Einbürgerung oder deren Zuwanderung werden ab
2005 alle vier Jahre erhoben, ebd. §4 (2). Die im Mikrozensus für die Erhebung verwendeten Fragen zur Erfassung eines
Migrationshintergrundes lassen eine genaue Definition des Migrationshintergrundes offen. Es hängt von der Auswertung der Mikrozensus-Daten ab, nach welcher Definition die Personen ohne bzw. mit Migrationshintergrund gefiltert
werden. Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 73-76, sowie „Länderoffene Arbeitsgruppe Indikatorenentwicklung und
Monitoring“ (2011), S. 9.
104
56
munale Auswertungen nicht geeignet.109 Auf Basis des Mikrozensus 2005 zählen nach der
>> Statistiken
Definition des Statistischen Bundesamtes zu den Personen mit Migrationshintergrund „alle
und Migrationsnach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie
hintergrund
alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit
zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“110
Nur ein Berechnungsverfahren (Haushaltegenerierungsverfahren) und zwei Statistiken (Schuleingangsuntersuchung und Landesschulstatistik) bieten für Aachen eine Annäherung bzw.
anders definierte Herangehensweise an das statistische Merkmal „Migrationshintergrund“.111
Migrationshintergrund nach dem Haushaltegenerierungsverfahren
Die Stadt Aachen besitzt durch ihre „abgeschottete“ Statistikabteilung die datenschutzrechtlichen Sicherheitsvoraussetzungen, um die Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund
durch ein komplexes Verfahren zu ermitteln. Dafür werden Personendaten aus dem Melderegister (insbesondere Adresse, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung in Aachen, Geburtsort) mit
den Gebäude- und Wohnungsdaten adressweise zusammengeführt. In einem mehrstufigen
Prozess werden die für eine Adresse gemeldeten Personen zu Haushalten generiert.112 Durch
dieses aufwändige Hauhaltegenerierungsverfahren (HHGen) wird der Migrationshintergrund
der Bevölkerung nach folgenden Kriterien bestimmt:
Personen mit Migrationshintergrund nach dem Haushaltegenerierungsverfahren
1. ausländische Staatsangehörige
Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit,
unabhängig vom Geburtsort
2. im Ausland geborenen Deutsche
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland geboren wurden
(darunter z.B. Spätaussiedler)
3. in Aachen eingebürgerte Deutsche
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Aachen eingebürgert wurden
und die seit dieser Einbürgerung nicht ihren Wohnsitz bei der Einwohnermeldebehörde
abmeldeten113
4. Deutsche mit familiärem Migrationshintergrund
Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren sind und die nicht nachweisbar
eingebürgert wurden und die in einer Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer
Person leben, auf die einer der drei vorhergehenden Punkte zutrifft
Die Definition des Migrationshintergrundes nach dem Haushaltegenerierungsverfahren beinhaltet einige Abweichungen zu den Auswertemöglichkeiten von Vollerhebungen. Es kann
nicht festgestellt werden, ob der Zuzug nach Deutschland nach 1949 erfolgte. Zudem sind
Eingebürgerte nur teilweise erfasst. Auch die Nachkommen von ausländischen oder zugewanderten oder eingebürgerten Personen können nur teilweise bestimmt werden, da ihr Migrationshintergrund nur generiert werden kann, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.
109
Zur Auswertung für das Land NRW siehe Santel (2008). Die Verwendung des Mikrozensus in der Zuwanderungsstatistik
des Landes (Daten von 2008) sind – auch weil es die Bevölkerungsfortschreibung seit 1987 beinhaltet – nicht sicher
genug, siehe MGFFI NRW (2010), S. 87. Siehe auch die Einschränkungen durch die Zusammenfassung der Region AachenDüren-Heinsberg bei der Auswertung des Mikrozensus in Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 3, 8
u. 242f. Auch die aktuelle Erhebung Zensus 2011, bei der 10 % der Bevölkerung befragt werden, wird für kleinräumige
Betrachtungen voraussichtlich nicht genügen.
110
Siehe Statistisches Bundesamt (2009), S. 6. Die zeitliche Abgrenzung „nach 1949“ soll die Bevölkerungsbewegungen
durch Flucht und Vertreibung in den Nachkriegsjahren ausklammern.
111
Vgl. die Erläuterungen zum Migrationshintergrund und den Problemen der Abgrenzung Statistisches Bundesamt (2009),
S. 5f. u. S. 325-332.
112
Zum Haushaltegenerierungsverfahren HHGen siehe KOSIS (2008). Vgl. auch den Artikel zur Anwendung im Rahmen der
Vorbereitung des Zensus 2011 Vorndran (2004).
113
Im Einwohnermelderegister sind Einbürgerungen nur so lange nachvollziehbar, wie die eingebürgerten Personen bei der
einbürgernden Behörde mit Wohnsitz gemeldet sind. Personen, die bei anderen Behörden eingebürgert wurden und in
Aachen ihren neuen Wohnsitz anmelden, werden im Melderegister ausschließlich mit ihrer neuen Staatsangehörigkeit
erfasst. Auch bei in Aachen Eingebürgerten gehen die Informationen über die Einbürgerung verloren, wenn die Personen
fort- und wieder zurückziehen.
57
>> Statistiken
und Migrationshintergrund
Somit stellt das Haushaltegenerierungsverfahren einen Minimalwert für die Bevölkerung mit
Migrationshintergrund zur Verfügung.114
Die Erstsprache als Merkmal für den Migrationshintergrund
Die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt erfasst einen Migrationshintergrund ausschließlich über die Erstsprache eines Kindes. Die Erstsprache ist diejenige Sprache,
die ein Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat.115 Der Begriff „Erstsprache“ bietet im Gegensatz zur umgangssprachlichen Bezeichnung „Muttersprache“ eine
deutlichere Definition, die unabhängig von den Bezugspersonen eines Kindes anwendbar ist.
Auf Grund der langjährigen Erhebungserfahrungen durch spezialisierte Fachärztinnen und
Fachärzte liegt eine ausgezeichnete Erhebungsqualität der Schuleingangsuntersuchung vor.
Zusammen mit der Schuleingangsuntersuchung wird ein Screening des Entwicklungsstandes
(S-ENS) erstellt, das weitere Information liefert. Dieses Screening wird ab Schulbeginn 2010
durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im Austausch
mit dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW LIGA wurde darauf hingewiesen, welche Daten für eine Definition des Migrationshintergrundes entsprechend des
Mikrozensus benötigt werden. Durch das neue Screening SOPESS werden auf freiwilliger Basis
Daten zu den Eltern der Kinder erhoben. Voraussichtlich können ab 2010 die Daten nach einer
ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes wie beim Mikrozensus gefiltert werden.
Der Migrationshintergrund nach der Landesschulstatistik
In der Landesschulstatistik wurde seit dem Schuljahr 2007/2008 die Erhebung eines Migrationshintergrundes eingeführt.116 Die Daten wurden mit einem separaten Formular in den
Schulen erhoben. Demnach wurden Schulbesuchende nach folgenden Kriterien als Personen
mit Migrationshintergrund eingestuft:
„Hier sind Schüler/innen mit Zuwanderungsgeschichte (= Migrationshintergrund) einzutragen; sei es, dass
>> die Schülerin bzw. der Schüler noch selbst zugewandert ist,
>> ein oder beide Elternteile zugewandert sind oder
>> die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.
Dabei ist es ohne Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die Schülerin bzw. der Schüler besitzt.“ 117
Nach dieser Definition sind in Deutschland mit ausländischer Staatsangehörigkeit geborene
Personen sowie deren Nachkommen nicht erfasst, solange die familiäre Verkehrssprache
Deutsch ist. Ein Manko des Sondererhebungsbogens besteht darin, dass er nicht mit den anderen Daten der Schulstatistik verknüpft ist. In den Standarddatensätzen sind beispielsweise
Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Geschlecht hinterlegt. Ein weiteres Problem ist die
Erhebungsqualität. Ein Sechstel der Aachener Schulen hat in beiden Erhebungsjahren weniger
Schulbesuchende mit Migrationshintergrund erfasst, als es ausländische Schulbesuchende
gab.118 Zur Veranschaulichung siehe Tabelle 22 zum Migrationshintergrund des 8. Jahrgangs.119
114
58
Eine sozialräumliche Auswertung der Daten für den Migrationshintergrund ist derzeit nicht möglich, siehe Stadt Aachen
(2009), S. 17.
115
Definition der Erstsprache: „Welche Sprache wurde in den ersten vier Lebensjahren mit dem Kind überwiegend gesprochen.
1 = Deutsch; 2 = andere Sprache“, siehe Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (2003), S. 20.
116
Siehe Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2008), S. 114.
117
Siehe ASDPC-Eintragungshilfen (Version ASDPC 10/2009) [= Amtliche Schuldatenerhebung über PC], Variante G/H/R/
Ge/Gy (Stand: 01.07.2009), Hg. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, http://
schulverwaltungsprogramme.msw.nrw.de/download/Eintraghilfe_A_2009.pdf, S. 30 f. [Abgerufen 15.04.2010].
118
Seit Einführung des Erhebungsbeleges für den Migrationshintergrund vor drei Jahren ist man bemüht, die Qualität der
Erhebung zu optimieren. Auf Landesebene sind derzeit nur die Daten von Schulen in städtischer Trägerschaft veröffentlicht. Da die Erhebungsqualität an den Aachener Schulen jedoch keinen nennenswerten Qualitätsunterschied zwischen
Schulen in privater oder städtischer Trägerschaft zeigte, werden hier die Daten beider Träger verwendet.
119
Zu diesem Zweck wurden bei den Schulen mit unzureichenden Angaben die Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Mindestzahl für die Schulbesuchenden mit Migrationshintergrund hoch gesetzt.
Ein Vergleich mit den Bevölkerungszahlen zeigt, dass die Beurteilung der Zahlen wegen der
unterschiedlichen Definitionen problematisch ist. In der Altersgruppe der 0- bis 19-jährigen
Bevölkerung wurde mittels des Haushaltegenerierungsverfahrens für mindestens 38% ein Migrationshintergrund ermittelt.120 Im Gegensatz dazu besitzen laut der Vollerhebung der Schulstatistik im Jahr 2009 im 8. Jahrgang nur 21% der Schulbesuchenden einen Migrationshintergrund.
>> Statistiken
und Migrationshintergrund
Tabelle 22: Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen gemäß dem Migrationshintergrund
der Landesschulstatistik (LSS)
Schulbesuchende aller 8. Jahrgänge nach Migrationshintergrund-LSS
(Daten noch ungenau)
insgesamt davon an 12 davon an 3
davon an 4 davon an 6
davon an 6
Gymnasien Gesamtschulen Realschulen Hauptschulen Förderschulen
2009
(= 2451)
2008
(= 2460)
ohne
MH
(1929)
(53,6 %)
(21,2 %)
(12,7 %)
(9,1 %)
x
(1.034)
(408)
(245)
(176)
(3,4 %)
(66)
mit
MH
(522)
(24,5 %)
(14,6 %)
(27,6 %)
(27,2 %)
(6,1 %)
x
(128)
(76)
(144)
(142)
(32)
ohne
MH
(1798)
(53,8 %)
(21,1 %)
(11,8 %)
(10,2 %)
(2,9 %)
x
(968)
(380)
(213)
(184)
(53)
mit
MH
(662)
(17,7 %)
(18,3 %)
(23,1 %)
(35,8 %)
(5,1 %)
x
(117)
(121)
(153)
(237)
(34)
Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw)
Neue Datenerhebung nach Migrationshintergrund
bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erweitert zukünftig ihre Datenerhebungen. Mit
Verabschiedung der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes
(MighEV) vom 29. September 2010 wird dort erstmals ein Migrationshintergrund erhoben.
„Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes: (1)
Für alle in §2 genannten Personen ist von den erhebenden Stellen als Daten zu Merkmalen
des Migrationshintergrundes einmalig zu erheben, ob
1. die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
2. der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
nach 1949 erfolgte,
3. die Person als Aussiedler oder Spätaussiedler, dessen Ehegatte oder dessen Abkömmling
die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und
4. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der Person außerhalb der heutigen Grenzen
der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das
heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.“121
Punkt 4 der Verordnung unterscheidet sich von der Definition nach dem Mikrozensus 2005
beim Erfassen der 2. Generation. Nachkommen von in Deutschland geborenen Personen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit oder Eingebürgerten, die in Deutschland geboren wurden,
haben nach der MighEV 2010 keinen Migrationshintergrund. Da im Integrationsmonitoring
für das Handlungsfeld 4 „Soziale Sicherung“ die Daten der Bundesagentur mit den Daten der
kommunalen und städteregionalen Statistiken zu Leistungen nach dem SGB XII zusammengeführt werden, ist eine entsprechende Erhebungsverordnung dort ebenfalls nötig.
120
Vgl. das Kapitel „Die Aachener Bevölkerung“.
Siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes
(Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV) vom 29. September 2010 (BGBl. I S. 1372), § 4 MighEV.
121
59
Überblickstabelle
zu allen Handlungsfeldern
Handlungsfeld 1: Rechtliche Integration
Indikator
Jahr
Anteil der EU-Staatsangehörigen oder Drittstaatsangehörigen
mit unbefristetem Aufenthaltsstatus an allen Personen
ausländischer Staatsangehörigkeit
1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus
2009
2008
2007
2006
Indikator
Jahr
63,3 %
68,7 %
68,1 %
66,0 %
Anteil der ausländischen Staatsangehörigen mit mindestens
20 Jahren Aufenthaltsdauer an den mindestens 20 Jahre
alten ausländischen Staatsangehörigen
1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren
2009
2008
2007
2006
•
33,9 %
33,2 %
27,0 %
Handlungsfeld 2: Bildung
Indikator
2.1 Kita-Besuch
Jahr
deutsche Erstsprache
andere Erststprache
2009
2008
2007
2006
90,7 %
88,8 %
91,2 %
86,5 %
86,2 %
87,6 %
85,5 %
80,0 %
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen
Gymnasien
2009
51,0 %
2008
49,2 %
2007
48,2 %
2006
47,7 %
60
andere Staatsangehörigkeit
23,2 %
16,7 %
23,0 %
20,3 %
Gesamtschule
2009
2008
2007
2006
20,9 %
21,3 %
21,6 %
20,4 %
12,1 %
15,4 %
11,2 %
14,8 %
Realschule
2009
2008
2007
2006
14,5 %
13,8 %
15,2 %
14,6 %
25,1 %
20,6 %
18,2 %
20,3 %
Hauptschule
2009
2008
2007
2006
10,2 %
12,9 %
11,6 %
14,4 %
21,7 %
39,8 %
40,6 %
38,3 %
Förderschule
2009
2008
2007
2006
3,4 %
2,8 %
3,4 %
3,0 %
7,9 %
7,6 %
7,0 %
6,5 %
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife
2009
49,6 %
2008
48,8 %
2007
45,5 %
2006
44,8 %
andere Staatsangehörigkeit
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss
2009
4,8 %
2008
5,4 %
2007
4,3 %
2006
4,6 %
andere Staatsangehörigkeit
24,3 %
20,3 %
20,8 %
20,5 %
8,4 %
11,1 %
12,8 %
12,1 %
Handlungsfeld 3: Ausbildung und Arbeit
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter
2009
44,7 %
2008
44,8 %
2007
43,8 %
2006
42,8 %
andere Staatsangehörigkeit
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung
2009
9,2 %
2008
9,4 %
2007
9,4 %
2006
9,3 %
andere Staatsangehörigkeit
Indikator
3.3 Arbeitslose insgesamt
31,1 %
30,8 %
30,2 %
29,3 %
4,7 %
4,7 %
4,1 %
4,1 %
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
andere Staatsangehörigkeit
2009
2008
2007
2006
6,6 %
6,3 %
6,9 %
7,9 %
12,7 %
11,9 %
12,1 %
14,1 %
deutsche Staatsangehörigkeit
andere Staatsangehörigkeit
2,2 %
2,1 %
2,2 %
2,8 %
3,5 %
3,5 %
2,8 %
4,0 %
Indikator
Jahr
3.4 Junge Arbeitslose (15-25 Jahre)
2009
2008
2007
2006
>> Überblickstabelle
zu allen Handlungsfeldern
Handlungsfeld 4: Soziale Sicherung
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit
4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug
2009
9,7 %
25,7 %
2008
9,4 %
23,1 %
2007
10,2 %
24,5 %
2006
10,2 %
23,6 %
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder
2009
19,8 %
2008
18,8 %
2007
20,5 %
2006
20,0 %
andere Staatsangehörigkeit
Indikator
4.3 Sozialhilfe für Ältere
49,1 %
44,9 %
48,3 %
47,8 %
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
andere Staatsangehörigkeit
2009
2008
2007
2006
3,3 %
3,5 %
3,8 %
3,7 %
32,0 %
26,9 %
27,4 %
28,1 %
Handlungsfeld 5: Wohnen
Indikator
Jahr
Segregationsindex
5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume
2009
2008
2007
2006
25,9 %
26,3 %
26,0 %
•
61
>> Überblickstabelle
zu allen Handlungsfeldern
Handlungsfeld 6: Sprache
Indikator
Jahr
deutsche Erstsprache
6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung
2009
18,9 %
2008
18,7 %
2007
17,4 %
2006
15,4 %
andere Erstsprache
29,8 %
29,5 %
31,5 %
29,5 %
Handlungsfeld 7: Gesundheit
Indikator
Jahr
deutsche Erstsprache
7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9
2009
92,0 %
2008
94,6 %
2007
92,8 %
2006
91,2 %
andere Erstsprache
85,1 %
81,1 %
85,8 %
83,0 %
Handlungsfeld 8: Gesellschaftliche und
politische Partizipation
Indikator
Jahr
deutsche
Staatsangehörigkeit
8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen
2009
99,4 %
2004
100,0 %
Zusammensetzung der wählbaren Bevölkerung (ab 18 Jahre)
2009
95,0 %
•
2004
andere
EU-Staatsangehörigkeit
0,6 %
–
5,0 %
•
Indikator
Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit
8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen in den höheren Gehaltsstufen (E9 bzw. A9 und höher)
2009
37,3 %
16,1 %
2008
39,6 %
14,4 %
2007
38,9 %
9,2 %
2006
38,4 %
8,2 %
62
Ausländische Bevölkerung nach Nationalitäten
Am 31.12.2009 lebten Personen aus 156 ausländischen Nationen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Aachen.
Staatsangehörigkeit
(Land)
insges. männl. weibl.
Europa insgesamt
22.982
Albanien
76
Belgien
838
Bosnien-Herzegowina
1.089
Bulgarien
355
Dänemark
38
Estland
19
Finnland
49
Frankreich
539
Griechenland
1.472
Großbritannien
264
Irland
58
Island
7
Italien
838
Kosovo
375
Kroatien
953
Lettland
61
Litauen
92
Luxemburg
296
Makedonien
329
•
Malta
Moldawien
90
Montenegro
17
Niederlande
1.607
Norwegen
30
Österreich
357
Polen
1.308
Portugal
342
Rumänien
487
Russ. Föderation
893
•
San Marino
Schweden
72
Schweiz
116
Serbien
816
Serbien/Montenegro
138
Slowakei
75
Slowenien
41
ehem. Sowjetunion
9
Spanien
780
Tschechische Republik
95
Ehem. Tschechoslowakei
15
Türkei
7.037
Ukraine
676
Ungarn
120
Weißrußland
99
Zypern
12
Afrika insgesamt
3.280
Ägypten
162
Äthiopien
23
Algerien
57
Angola
123
Benin
8
•
Burkina Faso
•
Burundi
Cote d‘ Ivoire
24
11.551 11.431
43
33
399
439
556
533
155
200
15
23
3
16
23
26
249
290
855
617
149
115
30
28
4
3
519
319
192
183
409
544
31
30
34
58
220
76
166
163
•
•
38
9
804
13
187
501
177
204
373
•
52
8
803
17
170
807
165
283
520
•
39
50
405
54
30
24
5
404
46
7
3.734
282
70
34
9
1.780
96
9
37
70
•
•
•
33
66
411
84
45
17
4
376
49
8
3.303
394
50
65
3
1.500
66
14
20
53
•
•
•
10
14
Staatsangehörigkeit
(Land)
Afrika (Fortsetz.)
Eritrea
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea-Bissau
Guinea
Kamerun
Kap Verde
Kenia
Rep. Kongo
Liberia
Libyen
Malawi
Mali
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
Sambia
Senegal
Sierra Leone
Simbabwe
Somalia
Südafrika
Sudan
Tansania
Togo
Tunesien
Uganda
D. R. Kongo (ehem. Zaire)
Amerika insgesamt
Argentinien
Bolivien
Brasilien
Chile
Costa Rica
Dominikan. Republik
El Salvador
Equador
Guatemala
Haiti
Honduras
Jamaika
Kanada
Kolumbien
Kuba
Mexiko
Nicaragua
Panama
Peru
Surinam
insges. männl. weibl.
16
•
6
•
10
•
9
246
•
3
105
•
6
141
•
14
293
•
11
193
•
3
100
•
43
161
16
37
•
•
12
82
11
22
•
•
31
79
5
15
•
•
744
•
•
419
•
•
325
•
•
6
•
3
•
3
•
11
320
23
•
•
4
154
10
•
•
7
166
13
•
•
16
6
19
22
16
•
12
3
12
11
11
•
4
3
7
11
5
•
110
188
10
516
956
30
11
190
44
7
16
•
51
138
4
243
480
12
6
98
28
4
6
•
59
50
6
273
476
18
5
92
16
3
10
•
22
10
•
•
•
13
5
•
•
•
9
5
•
•
•
51
83
29
104
•
•
28
43
7
62
•
•
23
40
22
42
•
•
42
•
16
•
26
•
Staatsangehörigkeit
(Land)
insges. männl. weibl.
Amerika (Fortsetz.)
•
•
•
Uruguay
Venezuela
24
11
13
Vereinigte Staaten
274
133
141
Asien insgesamt
5.858 3.257 2.601
Afghanistan
143
72
71
Armenien
34
9
25
Aserbaidschan
13
6
7
Bangladesh
16
13
3
•
•
•
Bhutan
China
1.329
768
561
Georgien
69
13
56
•
•
•
Hongkong
Indien
426
300
126
Indonesien
224
134
90
Irak
603
364
239
Iran
759
423
336
Israel
69
44
25
Japan
113
47
66
Jemen
20
12
8
Jordanien
73
41
32
•
•
•
Kambodscha
Kasachstan
143
41
102
•
•
•
Katar
Kirgistan
30
13
17
Korea, Republik
250
138
112
Korea, Dem. Volksrep.
22
12
10
•
•
•
Kuwait
•
•
•
Laos
Libanon
186
132
54
•
•
•
Macau
Malaysia
63
36
27
Mongolei
31
10
21
•
•
•
Myanmar
•
•
•
Nepal
•
•
•
Oman
Pakistan
203
140
63
Philippinen
26
3
23
Saudi-Arabien
22
15
7
Singapur
13
8
5
Sri Lanka
75
40
35
Syrien
238
123
115
•
•
•
Tadschikistan
Taiwan
49
20
29
Thailand
229
75
154
•
•
•
Turkmenistan
Usbekistan
74
25
49
•
•
•
Verein. Arabische Emirate
Vietnam
257
138
119
Australien insgesamt
47
26
21
•
•
•
Australien
•
•
•
Neuseeland
Ungeklärt insgesamt
203
119
84
•
•
•
Staatenlos
Ungeklärt
173
101
72
•
•
•
unbekannt/ohne Angabe
Ausländische
33.326 17.213 16.113
Bevölkerung insgesamt
Quelle: Stadt Aachen, FB 02/ Statistik (Melderegister), Stichtag: 31.12.2009
Gesamtbevölkerung Aachen mit ungeklärten Fällen, Haupt- und Nebenwohnsitz: 244 509 Personen
• = Zahlenwert, der aus statistischen Gründen nicht veröffentlicht werden darf.
63
Inhaltliche Ansprechpersonen
für die Indikatoren
Handlungs- Indikatoren
felder
1 Rechtliche Integration
Institution
Ansprechpartner/innen
1.1.
Unbefristeter Aufenthaltsstatus
StädteRegion Aachen A33
Ausländerbehörde
Herr Kutzera
1.2
Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren
StädteRegion Aachen A33
Ausländerbehörde
Herr Kutzera
2.1
Kita-Besuch
StädteRegion Aachen A53
Gesundheitsamt
Frau Dr. TrostBrinkhues
2.2
Schulbesuch des 8. Jahrgangs
nach Schulformen
Stadt Aachen FB 45/100
Herr Ernst
2.3
Fachhochschul- und Hochschulreife
Stadt Aachen FB 45/100
Herr Ernst
2.4
Schulabgehende ohne Schulabschluss Stadt Aachen FB 45/100
Herr Ernst
2 Bildung
3 Ausbildung und Arbeit
3.1
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte im Erwerbsalter
Agentur für Arbeit Aachen
Herr Lehmkuhl
3.2
Sozialversicherungspflichtige
Auszubildende
Agentur für Arbeit Aachen
Herr Lehmkuhl
3.3
Arbeitslose
Agentur für Arbeit Aachen
Herr Lehmkuhl
Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz
3.4
Junge Arbeitslose
Agentur für Arbeit Aachen
Herr Lehmkuhl
Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz
4 Soziale Sicherung
4.1
Personen jeden Alters im
Arbeitslosengeld‑II-, Sozialgeldund Sozialhilfe-Bezug
Stadt Aachen FB 50/101
Frau Braun
Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz
4.2
Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder
Stadt Aachen FB 50/101
Frau Braun
Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz
4.3
Sozialhilfe für Ältere
Stadt Aachen FB 50/101
Frau Braun
Verteilung der Bevölkerung
auf die Lebensräume
Stadt Aachen FB 64
Herr Körfer
Sprachförderbedarf zur Einschulung
StädteRegion Aachen A53
Gesundheitsamt
Frau Dr.
Trost-Brinkhues
Teilnahme an der Früherkennungs
untersuchung für Kinder U9
StädteRegion Aachen A53
Gesundheitsamt
Frau Dr.
Trost-Brinkhues
5 Wohnen
5.1
6 Sprache
6.1
7 Gesundheit
7.1
8 Gesellschaftliche und politische Partizipation
64
8.1
Mitglieder im Rat und den
Bezirksvertretungen
Stadt Aachen FB 01/Wahlamt
Herr Riese
8.2
Beschäftigte bei der Stadt Aachen
Stadt Aachen FB 11/3
Frau Hassiepen
Literaturverzeichnis
Ausländerrecht (2009): Ausländerrecht: AuslR. Textausgabe. Mit einer Einführung von Klaus Dienelt, 23.
Auflage, München.
BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] (Hg.) (2009): Berufliche und akademische Ausbildung von Migranten in Deutschland, verfasst von Manuel Siegert, Working Paper 22 der Forschungsgruppe des Bundesamte (= Integrationsreport, 5), Nürnberg.
Bertelsmann Stiftung (2008): Kernkennzahlen Integration. Definitionen, Gütersloh.
Bertelsmann Stiftung, Bundesministerium des Innern (Hg.) (2005): Erfolgreiche Integration ist kein
Zufall, Strategien kommunaler Integrationspolitik, Gütersloh.
Beicht, Ursula/Granato, Mona (2010): Aubildungsplatzsuche: Geringere Chancen für junge Frauen und
Männer mit Migrationshintergrund. BIBB-Analyse zum Einfluss der sozialen Herkunft beim Übergang
in die Ausbildung unter Berücksichtigung von Geschlecht und Migrationsstatus, (= BIBB [Bundesamt
für Berufsbildung] Report „Ausbildungsplatzsuche“, Nr. 15), Bonn.
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (2009): Ungenutzte Potenziale. Zur Lage der Integration in Deutschland, Berlin.
Bock-Famulla, Kathrin/Große-Wöhrmann, Kerstin (2009): Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme
2009. Transparenz schaffen – Governance stärken, Gütersloh.
Bundesregierung (2007): Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege – neue Chancen, Berlin.
Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration (Hg.) (2007): Indikatoren zur
Messung von Integrationserfolgen. Ergebnisse des transnationalen Projekts „Indikatoren für die Zuwandererintegration“ (= Berliner Beiträge zur Integration und Migration), Berlin.
Filsinger, Dieter (2008): Bedingungen erfolgreicher Integration – Integrationsmonitoring und Evaluation.
Expertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (= WISO Diskurs), Bonn.
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Familien mit Migrationshintergrund (2009): Dokumentation der Tagung 19./20. September 2008. Zusammengestellt und bearbeitet vom bundesweiten
Arbeitskreis „Migration und öffentliche Gesundheit“ und der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin.
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa (2010): Integration nach Maß – Der
Hessische Integrationsmonitor 2010, Wiesbaden.
Integrationsministerkonferenz (IntMK) (2011): Beschlussniederschrift, 6. Konferenz der für Integration
zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder am 16./17. Februar
2011 in Mainz, Mainz.
ISG/WZB [Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik/Wissenschaftszentrum Berlin]
(2009): Integration in Deutschland. Erster Integrationsindikatorenbericht: Erprobung des Indikatorensets und Bericht zum bundesweiten Integrationsmonitoring, erstellt für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin.
IT.NRW [Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen] (2010): Statistische Berichte.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2009, Ergebnisse
der Bundesagentur für Arbeit, Düsseldorf.
KGSt [Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement] (2005): Management kommunaler Integrationspolitik, Bericht 7/2005, Köln.
KGSt [Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement] (2006): Integrationsmonitoring, Materialen Nr. 2/2006, Köln.
65
>> Literaturverzeichnis
KOSIS-Gemeinschaft Koordinierte Haushalte- und Bevölkerungsstatistik (2008): Haushaltegenerierungsverfahren HHGen vorgelegt von Friedrich v. Klitzing, aktualisiert von Utz Lindemann, Stuttgart.
Länderoffene Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“ (2011): Erster Bericht zum
Integrationsmonitoring der Länder 2005 – 2009, Teil 1 Ergebnisse, hg. von der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK),
o.O.
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (lögd) (2003): S-ENS. Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchung, Manual I, Bielefeld.
MGFFI NRW [Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NordrheinWestfalen] (2008): Nordrhein-Westfalen: Land der neuen Integrationschancen, 1. Integrationsbericht
der Landesregierung, Düsseldorf.
MGFFI NRW [Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NordrheinWestfalen] (2010): Zuwanderungsstatistik Nordrhein-Westfalen 2009, Düsseldorf.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.) (2008): Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2007/08 (= Statistische Übersicht 366), Düsseldorf.
Ohliger, Rainer (2007): Zuwandererintegration und ‑monitoring in Deutschland: Ergebnisse eines europäischen Projekts, in: Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration (Hg.): Indikatoren zur Messung von Integrationserfolgen. Ergebnisse des transnationalen Projekts „Indikatoren
für die Zuwandererintegration“ (= Berliner Beiträge zur Integration und Migration), S. 18-28.
OECD [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] (2005): Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in Deutschland, o.O.
Plum, Hubert (2001): Der Einfluss der Dauer der Kindergarten-Förderung auf den Entwicklungsstand von
Schulanfängern (= Aachener Beiträge zur Medizin; 23), Aachen/Mainz.
Sachverständigenrate deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2010): Einwanderungsgesellschaft 2010. Jahresgutachten 2010 mit Integrationsbarometer, Berlin.
Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (2004): Migration und Integration – Erfahrungen nutzen, Neues wagen. Jahresgutachten 2004 des Sachverständigenrates für Zuwanderung
und Integration, Nürnberg.
Santel, Bernhard (2008): Integrationsmonitoring: Neue Wege in Nordrhein-Westfalen, in: Rat für Migration (Hg.): Politische Essays zu Migration und Integration 2/2008.
Seifert, Wolfgang (2007): Integration und Arbeit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (= Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 22-23), S. 12-18.
Seifert, Wolfgang (2010): Regionalspezifische Arbeitsmärkte für Personen mit Zuwanderungsgeschichte
– das Ruhrgebiet und die Rheinschiene im Vergleich (= IT.NRW (Hg.): Statistische Analysen und Studien, Bd. 67), Düsseldorf.
Sorge, Uschi (2009): Kommunales Integrationsmonitoring, hg. vom Netzwerk Integration Bayern (= Integration in Bayern, Heft 2), München.
Stadt Aachen (Hg.) (2002): Gesundheit und Pflege Älterer Migranten, Siebzehnter Bericht zur Altenplanung, Autor Gerrit Köster unter Mitwirkung von Gabriele Sundermann, Aachen.
Stadt Aachen (Hg.) (2006): Integrationskonzept der Stadt Aachen, Konzeption Iris Kreutzer, Aachen.
66
Stadt Aachen (Hg.) (2008): Integrationsmonitoring 2008. Bericht zum Stand der Integration von Migrantinnen und Migranten in der Stadt Aachen. Erstellt von Birgit Haag, Aachen.
>> Literaturverzeichnis
Stadt Aachen (Hg.) (2009): Sozialentwicklungsplan Aachen, Teil 1 Bericht zur sozialen Lage in Aachen,
Autor Gerrit Köster, Aachen.
Stadt Aachen (Hg.) (2010): Wohnungsmarktbericht 2010. Redaktion und Gestaltung Fachbereich
Wohnen, Josef Hilgers, Aachen.
Stadt Aachen, Statistikabteilung des Fachbereichs FB 02 Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten (2010): Statistisches Jahrbuch der Stadt Aachen für die Jahre 2008 und 2009, Aachen.
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2011): Bestand an Arbeitslosen, 31101 Hauptagentur Aachen,
Erstellungsdatum 12.01.2011.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010): Bevölkerung nach Migrationsstatus regional.
Ergebnisse des Mikrozensus, 2008, Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt (2006): Leben in Deutschland. Haushalte, Familien und Gesundheit – Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt (2009): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Erschienen am 04.05.2007, korrigiert Tabelle 1 + 15 am
28.01.2009, (= Fachserie 1, Reihe 2.2.), Wiesbaden.
Vorndran, Ingeborg (2004): Zensustest – Verfahren und Ergebnisse der Haushaltegenerierung, Statistisches Bundesamt (Hg.): Auszug aus Wirtschaft und Statistik, Wiesbaden.
Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009): Forschungsbericht im Auftrag
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Duisburg.
Worbs, Susanne (2010): Integration in klaren Zahlen? Ansätze des Integrationsmonitorings in Deutschland, in: focus Migration Nr. 16, Mai 2010.
67
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Hauptwohnsitzbevölkerung nach Staatsangehörigkeit...................................11
Tabelle 2:
Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund
(Haushaltegenerierungsverfahren).............................................................. 12
Tabelle 3:
Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund
(Haushaltegenerierungsverfahren) in Altersgruppen.................................... 12
Tabelle 4:
Indikator 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus............................................... 13
Tabelle 5:
Indikator 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren................................................ 16
Tabelle 6:
Indikator 2.1 Kita-Besuch........................................................................... 18
Tabelle 7:
Indikator 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen...................... 20
Tabelle 8:
Indikator 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife......................................... 25
Tabelle 9:
Indikator 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss..................................... 27
Tabelle 10:
Indikator 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter......... 29
Tabelle 11:
Indikator 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung................................... 31
Tabelle 12:
Indikator 3.3 Arbeitslose............................................................................ 33
Tabelle 13:
Indikator 3.4 Junge Arbeitslose................................................................... 35
Tabelle 14:
Indikator 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-,
Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug............................................................... 37
Tabelle 15:
Indikator 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder........................................ 40
Tabelle 16:
Indikator 4.3 Sozialhilfe für Ältere . ............................................................ 42
Tabelle 17:
Indikator 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume...................... 45
Tabelle 18:
Indikator 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung........................................ 47
Tabelle 19:
Indikator 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9... 49
Tabelle 20:
Indikator 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen..................... 52
Tabelle 21:
Indikator 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen........................................... 54
Tabelle 22:
Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen gemäß dem
Migrationshintergrund der Landesschulstatistik (LSS)................................... 59
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anteil der ausländischen Bevölkerung in den Lebensräumen der
Stadt Aachen 2009.................................................................................... 10
Abbildung 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund
(Haushaltegenerierungsverfahren) ..............................................................11
Abbildung 3: Verteilung der Schulbesuchenden des 8. Jg. in 2009 nach
Staatsangehörigkeit und Geschlecht auf die Schulformen............................. 24
Abbildung 4: Verteilung der deutschen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die
Schulformen in den Jahren 2006 bis 2009.................................................... 24
Abbildung 5: Verteilung der ausländischen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die
Schulformen in den Jahren 2006 bis 2009.................................................... 24
68
Zeichenerklärung
0
=
weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,
jedoch mehr als nichts
–
=
nichts vorhanden (genau Null)
•
=
Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
( )
=
Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch
unsicher ist
X
=
Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
Abkürzungsverzeichnis
AZR
Ausländerzentralregister
BA
Bundesagentur für Arbeit
BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ca.
cirka
EMR
Einwohnermelderegister
FB
Fachbereich
HHGen
Haushaltegenerierungsverfahren (Vorgehensweise
zur statistischen Berechnung von Haushalten)
IT.NRW
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
KGSt
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
LaDiVA
Landeseinheitliches DialogVerfahren für Ausländerbehörden
LSS
Landesschulstatistik
m
männlich
MH
Migrationshintergrund
SEU
Schuleingangsuntersuchung
SGB
Sozialgesetzbuch
SOEP
Sozio-Ökonomisches Panel des Deutschen Institut
für Wirtschaftsforschung DIW
w
weiblich
z.B.
zum Beispiel
69
pulcinello.de
Aachen 2011