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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103315.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
03.11.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:35

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0155/WP16 öffentlich 03.11.2011 Integrationsmonitoring der Stadt Aachen- Ausgabe 2011Bericht zum Stand der Integration von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP: - 9 - Datum Gremium Kompetenz 16.11.2011 24.11.2011 INT SGA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: a) Der Integrationsrat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Bericht über den Stand der Integration zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand statistischer Beobachtungen und der Erläuterungen hierzu zur Kenntnis. b) Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Bericht über den Stand der Integration zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand statistischer Beobachtungen und der Erläuterungen hierzu zur Kenntnis. In Vertretung (Lindgens) Vorlage FB 50/0155/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 1/3 Erläuterungen: Aufgabe eines Integrationsmonitorings ist es, in ausgewählten Handlungsfeldern anhand von Zahlen den Stand der Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund über einen längeren Zeitraum zu beobachten und empirisch darstellbar zu machen. Dabei ist zu beachten, dass das indikatorengestützte Integrationsmonitoring die Voraussetzung für eine Evaluation der Integration von Migrantinnen und Migranten bilden kann, aber nicht mit dieser gleich zu setzen ist. MonitoringDaten geben Auskunft über den Stand und den Verlauf von Integrationsprozessen, können aber nicht die Frage nach den Wirkungen von Integrationspolitik und Programmen auf den Integrationsprozess beantworten. Das Integrationsmonitoring ist daher als ein statistischer Baustein der strategischen Integrationssteuerung zu sehen, der Hinweise auf Handlungsbedarfe in der gesamtstädtischen Integrationsarbeit gibt. Der Stand der Integration wurde auf der Grundlage von Daten in 8 Handlungsfeldern überprüft:  Rechtliche Integration  Bildung  Ausbildung und Arbeit  Soziale Sicherung  Wohnen  Sprache  Gesundheit  Politische und gesellschaftliche Partizipation Die aktuelle Ausgabe des Integrationsmonitorings enthält 18 Indikatoren. Mit dem 2. Monitoringbericht werden vier Jahre Entwicklung anhand von statistischen Daten aus 2006-2009 dokumentiert und den Akteuren und Entscheidungsträgern als Grundlage für weitere strategische Ausrichtungen zur Verfügung gestellt. Der 2. Bericht zum Integrationsmonitoring in der Stadt Aachen wurde in Kooperation mit verschiedenen städtischen Fachbereichen, den Ämtern der StädteRegion, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit sowie den Statistiken erstellenden Institutionen erarbeitet. Für die Erstellung des Berichts wurden für die Stadt Aachen Indikatoren in ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt, die auf vorhandene Statistiken der Kommune, der StädteRegion, des Landes NRW und des Bundes zurückgreifen. Um zu gewährleisten, dass die ausgewählten Indikatoren theoretisch fundiert sind und hierzu verlässliche und kontinuierlich Daten vorliegen, die auch Vergleiche erlauben, wurde das Indikatorenset der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmodernisierung) mit dem vorliegenden 2. Bericht fortgeführt. Frau Ulrike Hartmann, stellv. Leiterin der Stabsstelle Integration, berichtet über die Fortführung und Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings in der Stadt Aachen. Vorlage FB 50/0155/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 2/3 Anlage/n: Die Broschüre „Integrationsmonitoring der Stadt Aachen- Ausgabe 2011- Statistische Beobachtungen zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand ausgewählter Handlungsfelder (Daten 2006- 2009) wird am 15.11.2011 der Öffentlichkeit vorgestellt und kann ab diesem Zeitpunkt unter www.integration-aachen.de abgerufen werden. Vorlage FB 50/0155/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 3/3 Integrationsmonitoring der Stadt Aachen Ausgabe 2011 Statistische Beobachtungen zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand ausgewählter Handlungsfelder Daten 2006-2009 Impressum Herausgeberin Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Verantwortlich Fachbereich Soziales und Integration FB 50 Heinrich Emonts Konzeption und Redaktion FB 50/010: Iris Kreutzer, Ulrike Hartmann Erstellt von FB 50/010: Ulrike Hartmann Mitwirkung Stadt Aachen FB 01: Michael Riese FB 02/3: Gerd Salemink, Wolfgang Bläser FB 11: Bettina Kuca FB 11/3: Cornelia Hassiepen, Ingrid Joka-Gabel FB 45/100: Manfred Ernst, Ingeborg Jansen, Bernd Schröder FB 50/020: Dr. Gerrit Köster, Norbert Wilden FB 50/101: Melanie Braun FB 64: Johann Körfer, Hans-Josef Hilgers E 42/2100 VHS: Winfried Casteel StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde: Gabriele Grünewald, Christoph Kutzera A53 Gesundheitsamt: Dr. Gabriele Trost-Brinkhues Jobcenter: Bernd Wirtz Region Aachen Agentur für Arbeit: Hans-Helmut Lehmkuhl Online-Publikation Erscheinungsjahr: 2011 Layout: Marcus Depenbusch (www.pulcinello.de) Kontakt integration@mail.aachen.de http://www.integration-aachen.de Vorwort Die Stadt Aachen versteht Integration als Querschnittsaufgabe, die für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens Handlungs­ ansätze erfordert. Welche Wege dabei beschritten werden, wurde bereits 2006 mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen beschlossen. Wie kann nun der Stand und die Entwicklung dieser umfassenden Aufgabe bewertet werden, wie können Erfolge und Stagnationen festgestellt werden? Einzelne Projekte auf kommunaler Ebene können durch begleitende Er­ hebungen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die gesamtstädtische Entwicklung kann mit diesem Mittel jedoch nicht erfasst werden. Deshalb wurden für die gesamte Stadt Indikatoren in ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt, die auf vorhandene Statistiken der Kommune, der StädteRegion, des Landes und des Bundes zurückgreifen. Die dauerhafte Beobachtung dieser Zahlenentwicklungen in Bezug auf Personen mit und ohne Migrationshintergrund ist Aufgabe des Aachener Integrationsmonitorings. Die erste Basisarbeit dafür wurde mit dem Integrationsmonitoring 2008 vorgelegt und auf vielen Ebenen positiv aufgenommen. Nun liegt das zweite Integrationsmonitoring der Stadt Aachen vor, und vieles ist optisch und inhaltlich neu. Das Monitoring ist ausführlicher dargestellt, mit aufschlussreichen Tabellen, erläuternden Texten und vertiefenden Informationen. Vier Jahre Entwicklung werden durch statistische Daten greifbar gemacht und den Akteuren und Entscheidungsträgern als Grundlage für weitere strategische Ausrichtungen zur Verfügung gestellt. Noch ist der Beobachtungszeitraum sehr kurz, und Aussagen zu Entwicklungstrends sind nur mit Vorbehalt zu äußern. Jedoch ist der Stand der Integration deutlich abzulesen – vielleicht nicht immer in unserem Sinne, aber gerade dort soll der Weg zur Chancengleichheit beginnen. Die Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings wird auch künftig notwendig sein, wenn sich Voraussetzungen für Indikatoren oder statistische Grundlagen verändern. So hat die Gründung der StädteRegion Aachen Auswirkungen auf das Monitoring. Beispielsweise sind die Daten für die Stadt Aachen im Ausländerzentralregister nicht mehr zu filtern. Innovative Vorgehensweisen waren nötig, um diese Daten nun auf anderem Wege zu beschaffen. Mein Dank gilt allen, die auf kollegialem Wege ihr Fachwissen und ihre statistischen Daten in dieses Integrationsmonitoring eingebracht haben: den Fachbereichen der Stadt Aachen und den Ämtern der StädteRegion Aachen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit und nicht zuletzt der Stabsstelle Integration, welche die Federführung übernommen hat. Heinrich Emonts Fachbereichsleiter für Soziales und Integration 1 Zusammenfassung Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Integrationspolitik verfolgt das Ziel der dauerhaften gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Eingliederung sowie der faktischen Gleichstellung zugewanderter Menschen. Das aktuelle Integrationsmonitoring beinhaltet die statistischen Beobachtungen zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen von 2006 bis 2009. Alle Bürgerinnen und Bürger Aachens sollen gleiche Chancen zur Teilhabe in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen haben. Dafür müssen Benachteiligungen in zentralen Handlungsfeldern wie Bildung und Ausbildung, Arbeit und staatliche Leistungen, politische und gesellschaftliche Partizipation abgebaut werden. Das Integrationsmonitoring macht anhand von 18 Indikatoren sichtbar, inwieweit die Gleichstellung bereits verwirklicht wurde. Bei der Interpretation der Indikatorenergebnisse müssen multikausale Zusammenhänge berücksichtigt werden. Einige der Ergebnisse sind nicht ursächlich durch die kulturelle bzw. ethnische Herkunft bedingt, sondern haben sozioökonomische und soziostrukturelle Gründe (z.B. Bildungsschicht, soziale Stellung). Handlungsfeld 1 – Rechtliche Integration Indikator 1.1 – Unbefristeter Aufenthaltsstatus Im Betrachtungszeitraum besaßen ca. zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung einen gesicher­ten aufenthaltsrechtlichen Status. Im Jahr 2009 hat sich der Anteil jedoch merklich verringert. Indikator 1.2 – Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren Von den über 19-jährigen ausländischen Personen lebt ca. ein Drittel seit mindestens 20 Jahren in Deutschland. Im Betrachtungszeitraum nahm der Anteil kontinuierlich zu. Handlungsfeld 2 – Bildung Indikator 2.1 – Kita-Besuch Neun von zehn Kindern mit deutscher Erstsprache und annähernd so viele Kinder mit anderer Erstsprache besuchten eine Kindertagesstätte mindestens drei Jahre. Im Jahr 2008 waren ihre Anteile fast identisch. Im Jahr 2009 wurde der Unterschied zwischen den Vergleichsgruppen minimal größer. Indikator 2.2 – Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Im Jahr 2009 besuchten ausländische Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zu deutschen Schulbesuchenden drei Mal so häufig Hauptschulen, doppelt so oft Förderschulen und nur halb so oft Gymnasien. Beim Besuch der fünf Schulformen in den 8. Jahrgängen ist die Entwicklung bei deutschen Jugendlichen relativ stabil mit einem kontinuierlichen Zuwachs des Anteils bei Gymnasien und mit einer Abnahme des Anteils bei Hauptschulen. Die Entwicklung bei ausländischen Jugendlichen war im Betrachtungszeitraum schwankend, zeigte jedoch im aktuellsten Jahr eine große Zunahme beim Besuch der Gymnasien und eine große Abnahme bei den Hauptschulen. Indikator 2.3 – Fachhochschul- und Hochschulreife Im Jahr 2009 erreichte die Hälfte der deutschen und ein Viertel der ausländischen Schulabgehenden eine Studienzulassung. Während von 2006 bis 2009 die deutschen jungen Menschen kontinuierlich häufiger die Zulassung erlangten, stagnierte der Anteil bei den ausländischen Schulabgehenden bis 2008. Ihr Anteil erhöhte sich erst im aktuellsten Jahr deutlich. Indikator 2.4 – Schulabgehende ohne Schulabschluss Im Betrachtungszeitraum erhielt ca. jeder zehnte ausländische Jugendliche und ca. jeder zwanzigste deutsche Jugendliche keinen Schulabschluss im Regelschulsystem. Die Unterschiede haben sich jedoch von 2006 bis 2009 deutlich verringert, weil der Anteil der ausländischen Schulabgehenden ohne Abschluss um ein Drittel zurückging. 2 Handlungsfeld 3 – Ausbildung und Arbeit >> Zusammen­fassung Indikator 3.1 – Sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter Die Beschäftigungsquote der ausländischen Bürgerinnen und Bürger lag im Jahr 2009 mit 31,1 % ein Viertel unter derjenigen der deutschen (44,7 %). Im gesamten Betrachtungszeitraum erhöhten sich sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Personen die Anteile kontinuierlich. Die Differenz zwischen ihnen veränderte sich dabei nicht. Indikator 3.2 – Jugendliche in betrieblicher Ausbildung Ca. jeder zehnte deutsche und nur jeder zwanzigste ausländische junge Mensch befand sich im Betrachtungszeitraum in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Während bei den deutschen jungen Erwachsenen die Ausbildungsquote relativ konstant blieb, erhöhte sich die Ausbildungsbeteiligung bei den ausländischen Jugendlichen minimal um 0,6 %. Indikator 3.3 – Arbeitslose Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bürgerinnen und Bürger war im Betrachtungszeitraum doppelt so hoch wie die der deutschen. Insgesamt hat sie sich sowohl von deutschen als auch von ausländischen Personen bis 2008 verringert und ist bei beiden im aktuellsten Jahr leicht angestiegen. Die Unterschiede blieben unverändert. Indikator 3.4 – Junge Arbeitslose Im Jahr 2009 lag die Arbeitslosenquote junger deutscher Personen bei 2,2 %. Bei den ausländischen jungen Menschen war sie mit 3,5 % um gut ein Drittel höher. Die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen sank bis 2008 und stagnierte in 2009 bei beiden Vergleichsgruppen, ohne die Unterschiede merklich zu verringern. Handlungsfeld 4 – Soziale Sicherung Indikator 4.1 – Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug Leistungen aus dem Grundsicherungssystem erhielt im Betrachtungszeitraum ca. jede zehnte deutsche Person und ca. jede vierte ausländische Person. In beiden Vergleichsgruppen verlief die Entwicklung bis 2008 mit sinkenden Zahlen gut, stieg aber im wirtschaftlichen Krisenjahr 2009 an. Der Anstieg in 2009 war bei den ausländischen Leistungsbeziehenden etwas stärker, so dass sich der Unterschied vergrößerte. Indikator 4.2 – Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder Im Durchschnitt bezog jedes fünfte deutsche und jedes zweite ausländische Kind unter 15 Jahren im Betrachtungszeitraum Sozialgeld oder Sozialhilfe. Im aktuellsten Jahr stieg die Anzahl der ausländischen Kinder im Leistungsbezug deutlich stärker an als bei den deutschen Kindern. Indikator 4.3 – Sozialhilfe für Ältere Bei älteren Menschen war die Differenz zwischen deutschen und ausländischen Leistungsbeziehenden auffallend groß. Im Jahr 2009 bezog jeder dreißigste deutsche und jeder dritte ausländische ältere Mensch Sozialhilfe. Die ausländische Bevölkerung war demzufolge fast zehn Mal so häufig von Armut im Alter betroffen. Von 2006 bis 2009 bezogen kontinuierlich immer weniger deutsche Seniorinnen und Senioren Grundsicherung im Alter. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil ausländischer Personen, nach einer zwischenzeitlichen Verringerung, an. Handlungsfeld 5 – Wohnen Indikator 5.1 – Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume Die Verteilung der deutschen und der ausländischen Bevölkerung auf die 60 Lebensräume in Aachen war von 2007 bis 2009 konstant. Der Segregationsindex lag bei moderaten 26 %. 3 >> Zusammen­fassung Handlungsfeld 6 – Sprache Indikator 6.1 – Sprachförderbedarf zur Einschulung In 2009 hatte jedes fünfte Kind mit deutscher Erstsprache erheblichen Sprachförderbedarf. Bei denjenigen mit anderer Erstsprache war es knapp jedes dritte Kind. Während bei einzuschulenden Kindern mit ausländischer Erstsprache im Betrachtungszeitraum der Anteil derjenigen mit erheblichem Sprachförderbedarf stabil blieb, erhöhte sich der Förderbedarf bei Kindern mit deutscher Erstsprache kontinuierlich. Die Verringerung des Unterschieds zwischen beiden Gruppen beruhte auf einer Verschlechterung der Sprachkompetenzen von Kindern mit deutscher Erstsprache. Zwei Drittel der Kinder, die mit einer anderen Erstsprache aufwuchsen, bewältigten den Umstieg in die Bilingualität. Handlungsfeld 7 – Gesundheit Indikator 7.1 – Teilnahme an der Früh­erkennungsuntersuchung für Kinder U9 Mehr als neun von zehn Kindern mit deutscher Erstsprache nahmen an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder (U9) kurz vor der Einschulung teil. Unter den Kindern mit ausländischer Erstsprache waren es im Betrachtungszeitraum mehr als acht von zehn Kindern. In beiden Vergleichsgruppen war die Entwicklung durch leichte Schwankungen gekennzeichnet. Noch lag ein merklicher Unterschied von 10 % zwischen den beiden Gruppen vor. Handlungsfeld 8 – Gesellschaftliche und politische Partizipation Indikator 8.1 – Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen Nach der Kommunalwahl 2004 besaß kein Mitglied im Rat und in den Bezirksvertretungen eine andere Nationalität als die deutsche. Im Wahljahr 2009 wurde eine Person (0,6 %) mit einer anderen EU-Staatsangehörigkeit in eine Bezirksvertretung gewählt. Die politische Partizipation von Personen mit anderer EU-Staatsangehörigkeit, die sich in den Rat oder die Bezirksvertretungen wählen lassen könnten, war gering. Indikator 8.2 – Beschäftigte bei der Stadt Aachen In 2009 lag der Anteil deutscher Beschäftigter mit höherer Eingruppierung bei 37,3 % und bei denjenigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 16,1 %. Wenngleich unter den Beschäftigten der Stadt Aachen im Betrachtungszeitraum nur wenige (ca. 4 %) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten, verdoppelte sich deren Anteil an den höheren Gehaltsgruppen im Betrachtungszeitraum. Der Anteil der höher eingruppierten deutschen Beschäftigten war in 2009 mehr als doppelt so groß, jedoch fand eine deutliche Angleichung zwischen den Vergleichsgruppen statt. Der Stand der Integration von Einwohnern mit Migrationshintergrund zeigt in vielen Bereichen noch erheblichen Handlungsbedarf. Trotzdem ist es positiv zu bewerten, dass innerhalb des hier betrachteten kurzen Zeitraums anhand einiger Indikatoren bereits Verbesserungen beobachtet werden konnten. 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 1 Zusammenfassung����������������������������������������������������������������������������������������������� 2 Einleitung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6 Weiterentwicklung des Aachener Integrationsmonitorings������������������������������� 8 Die Aachener Bevölkerung���������������������������������������������������������������������������������11 Handlungsfelder�������������������������������������������������������������������������������������������������13 1. Rechtliche Integration��������������������������������������������������������������������������������������������� 13 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus������������������������������������������������������������������������������� 13 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren���������������������������������������������������������������������������������16 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Bildung������������������������������������������������������������������������������������������������������������������18 Kita-Besuch������������������������������������������������������������������������������������������������������������18 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen�������������������������������������������������������20 Fachhochschul- und Hochschulreife��������������������������������������������������������������������������25 Schulabgehende ohne Schulabschluss����������������������������������������������������������������������27 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Ausbildung und Arbeit���������������������������������������������������������������������������������������������29 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter������������������������������������������29 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung��������������������������������������������������������������������31 Arbeitslose�������������������������������������������������������������������������������������������������������������33 Junge Arbeitslose����������������������������������������������������������������������������������������������������35 4. 4.1 4.2 4.3 Soziale Sicherung����������������������������������������������������������������������������������������������������37 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug���������37 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder�������������������������������������������������������������������������40 Sozialhilfe für Ältere������������������������������������������������������������������������������������������������42 5. Wohnen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������45 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume�������������������������������������������������������45 6. Sprache������������������������������������������������������������������������������������������������������������������47 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung�������������������������������������������������������������������������47 7. Gesundheit�������������������������������������������������������������������������������������������������������������49 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9������������������������������������49 8. Gesellschaftliche und politische Partizipation������������������������������������������������������������52 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen������������������������������������������������������52 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen����������������������������������������������������������������������������54 Anhang�������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 56 Statistiken und der Migrationshintergrund������������������������������������������������������������������������56 Überblickstabelle zu allen Handlungsfeldern���������������������������������������������������������������������60 Ausländische Bevölkerung nach Nationalitäten�����������������������������������������������������������������63 Inhaltliche Ansprechpersonen für die Indikatoren��������������������������������������������������������������64 Literaturverzeichnis���������������������������������������������������������������������������������������������������������65 Tabellenverzeichnis..........................................................................................................68 Abbildungsverzeichnis......................................................................................................68 Zeichenerklärung �����������������������������������������������������������������������������������������������������������69 Abkürzungsverzeichnis����������������������������������������������������������������������������������������������������69 5 Einleitung Die vorliegende Ausgabe des Integrationsmonitorings der Stadt Aachen beinhaltet die Fortschreibung und Weiterentwicklung des ersten Integrationsmonitorings von 2008.1 Das Integrationsmonitoring liefert die statistische Grundlage für die zuständigen Akteure, damit die weitere Entwicklung des Integrationsprozesses strategisch ausgerichtet werden kann. Ziel der Entwicklung ist die Schaffung von Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen für alle Bevölkerungsgruppen unabhängig vom Migrationshintergrund. Zunächst werden die wichtigsten Begriffe sowie die Möglichkeiten und Grenzen eines Integrationsmonitorings erläutert. Die konzeptionellen Neuerungen im aktuellen Aachener Integrationsmonitoring werden anschließend dargelegt. Dem folgt das Kapitel mit den Grunddaten zur Aachener Bevölkerung. Im Hauptteil finden sich die Tabellen und Texte zu den 18 Indikatoren aus acht Handlungsfeldern. Der Anhang enthält das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“, welches die Datenquellen und die unterschiedlichen statistischen Vorgehensweisen zur Feststellung des Migrationshintergrundes erläutert. Dem folgen Tabellen mit einer Übersicht zu allen Indikatoren des Integrationsmonitorings, zu den Nationalitäten der ausländischen Bevölkerung und zu den jeweiligen Ansprechpersonen für die Indikatoren. Integration Das Verständnis von Integration ist im Integrationskonzept der Stadt Aachen festgehalten: „Integration ist der dauerhafte Prozess der Eingliederung der Zuwanderer und Menschen mit Migrationshintergrund in die Aufnahmegesellschaft sowie die Angleichung ihrer Lebensbedingungen und -lagen ohne Aufgabe der jeweils eigenen kulturellen Identität.“2 Integrationsmonitoring Das Integrationsmonitoring ist ein relativ junges Messinstrument der Integrationspolitik.3 Mit ihm soll der Stand und die Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund anhand von Indikatoren empirisch darstellbar gemacht werden. Es soll die Entwicklung in zentralen Bereichen der Integration – Sprache, Bildung, Arbeit usw. – gezeigt werden. Das Integrationsmonitoring ist ein statistischer Baustein der strategischen Integrationssteuerung, der Hinweise auf Handlungsbedarf in der gesamtstädtischen Integrationsarbeit gibt: „Integrationsmonitoring ist der Versuch, den Verlauf der Integration von Migrantinnen und Migranten zu messen. Dazu werden innerhalb bestimmter Bereiche Indikatoren, d.h. operationalisierte Kenngrößen, gebildet. Die aufgrund dieser Indikatoren regelmäßig mittel- bis langfristig erhobenen Daten erlauben Aussagen über den Stand und die Veränderung der Einwandererintegration. Ziel des Integrationsmonitorings ist es, aussagefähige Daten zum Stand und zur Entwicklung der Integration von Einwanderern zur Verfügung zu stellen, die von der Praxis und den politischen Entscheidungsträgern genutzt werden können. Das Monitoring ermöglicht auch die Überprüfung von integrationspolitischen Zielen.“4 Diese Definition soll im Aachener Integrationsmonitoring auf Personen mit Migrationshintergrund angewandt werden. Die dafür notwendige Datenlage ist in den amtlichen Statistiken jedoch noch unzureichend vorhanden. 1 3 4 2 6 Siehe Stadt Aachen (2008). Siehe Stadt Aachen (2006), S. 3. Vgl. Sorge (2009), S. 4. Die Definition wurde 2005/2006 im Rahmen des transnationalen Projektes zu “Indikatoren für die Zuwandererintegration” entwickelt, welches durch die Europäische Kommission gefördert wurde (INTI-Projekt I3), siehe Ohliger (2007), S. 20. Migrationshintergrund >> Einleitung Da Datenerhebungen für den Migrationshintergrund auf Kommunalebene nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wird zumeist die Staatsangehörigkeit als Erhebungsmerkmal für die Indikatoren der Handlungsfelder verwendet. Die Themenbereiche Datenquellen, Erhebungsarten und statistische Definitionen des Migrationshintergrundes werden im Anhang ausführlicher behandelt. Die folgende Auflistung zum statistischen Migrationshintergrund dient als Orientierung. Personen mit Migrationshintergrund 1. ausländische Staatsangehörige Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit, die in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind oder in Deutschland geboren wurden 2. zugewanderte Deutsche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind (darunter z.B. Spätaussiedler) 3. Eingebürgerte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eingebürgert wurden 4. Nachkommen Personen, die in Deutschland geboren wurden und seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei denen für mindestens ein Elternteil einer der drei vorhergehenden Punkte zutrifft Personen ohne Migrationshintergrund Deutsche seit zwei Generationen Personen, die in Deutschland geboren sind und seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bei denen für beide Elternteile ebenfalls gilt, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt besitzen und deren Geburtsort in Deutschland liegt. Die Personen/Eltern können neben der deutschen auch andere Staatsangehörigkeiten besitzen. Handlungsfelder Handlungsfelder sind die inhaltlichen Bereiche, in welchen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als besonders wichtig angesehen wird. Für das Aachener Monitoring wurden acht Handlungsfelder festgelegt: 1. Rechtliche Integration, 2. Bildung, 3. Ausbildung und Arbeit, 4. Soziale Sicherung, 5. Wohnen, 6. Sprache, 7. Gesundheit und 8. Politische und gesellschaftliche Partizipation.5 Für jedes der Handlungsfelder gibt es einen oder mehrere Indikatoren, die den Stand und die Entwicklung der Integration messbar machen.6 Indikatoren Indikatoren sind die eigentlichen Messgrößen des Integrationsmonitorings.7 Sie geben statistisch messbar Auskunft über den Stand und die Entwicklung des Integrationsprozesses. Die dafür benötigten statistischen Zahlen müssen von entsprechender Erhebungsqualität sein und regelmäßig sowie dauerhaft zur Verfügung stehen. Dadurch erst können aussagekräftige Zeitreihen aufgebaut werden und fundierte Aussagen zu den Trends gemacht werden. Die Indikatoren müssen an die Erfordernisse von statistisch Möglichem und tatsächlich Gewolltem angepasst werden.8 Auch das Aachener Integrationsmonitoring wurde entsprechend in der aktuellen Ausgabe optimiert. Die aktuelle Ausgabe enthält 18 Indikatoren. 5 Die Handlungsfelder orientieren sich an den Empfehlungen der KGSt (2006). Dr. Alfred Reichwein, Fachreferent der KGSt, wurde zum Aufbau des ersten Aachener Integrationsmonitorings hinzugezogen. 6 Vgl. zur Notwendigkeit aussagekräftiger Indikatoren und Datengrundlagen das Jahresgutachten 2004 des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration (2004), S. 395-426. 7 Vgl. zu Indikatoren auch Filsinger (2008), S. 48ff. 8 Vgl. auch auf Bundesebene die Weiterentwicklungen des Indikatoren-Sets im Integrationsindikatorenbericht von ISG/ WZB (2009). Da die Indikatoren für das Aachener Integrationsmonitoring speziell für Aachen aufgestellt wurden, sind die Indikatoren zumeist nicht mit anderen Integrationsmonitorings vergleichbar. Z.B. können bei anderen Integrationsmonitorings die Definitionen der Indikatoren oder die Datenquellen abweichen. 7 >> Einleitung Grenzen des Integrationsmonitorings Das gesamtstädtische Integrationsmonitoring kann nicht einzelne Maßnahmen zur Integration evaluieren.9 Die Ursachen und Einflussfaktoren auf die Ergebnisse der Indikatoren sind oftmals zu vielschichtig, um kausal mit einer bestimmten Maßnahme erklärt zu werden. Häufig ist die Entwicklung eines Indikatorergebnisses in einen Kontext eingebettet, der nicht auf kommunaler Ebene beeinflusst werden kann. Dies gilt beispielsweise für die konjunkturabhängige Wirtschaftslage und deren Einfluss auf die Indikatoren des Handlungsfeldes „Ausbildung und Arbeit“. Gerade in Bereichen, in denen viele Faktoren auf die Entwicklung einwirken, sind separate Untersuchungen sinnvoll. Sonderuntersuchungen zu ausgewählten Themen durch entsprechende wissenschaftliche Institute können Impulse für neue politische Ansätze geben. Aussagewert der Indikatoren Bei der Interpretation der Indikatorergebnisse ist darauf zu achten, dass nicht ausschließlich die kulturelle bzw. ethnische Herkunft die Grundlage für Benachteiligung sein muss. Häufig sind soziostrukturelle oder sozioökonomische Unterschiede vorrangig zu berücksichtigen.10 Beispielsweise ist mit der Bildungsbiographie eines Kindes entscheidend die Situation in den Elternhäusern verbunden. So ist nicht unbedingt die staatsbürgerliche Herkunft, sondern die Herkunft nach Bildungsschicht oder finanziellen Möglichkeiten mit entscheidend für eine positive Schullaufbahn, auch wenn, statistisch betrachtet, ein Indikator zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund differenziert. Weiterentwicklung des Aachener Integrationsmonitorings Das zweite Integrationsmonitoring der Stadt Aachen wurde in Kooperation mit den Fachbereichen der Stadt Aachen und den Ämtern der StädteRegion Aachen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit sowie den Institutionen, die die Statistiken erstellten, weiterentwickelt. Im vorliegenden Integrationsmonitoring wurde das Basisindikatorenset in diversen Handlungsfeldern gestrafft und an die Datenlage vor Ort angepasst. Die aufgeführten Indikatoren wurden nicht den vier Kerndimensionen11 der Integration zugeordnet, sondern ausschließlich den Handlungsfeldern. Im 1. Handlungsfeld „Rechtliche Integration“ waren im „Integrationsmonitoring 2008“ nur die absoluten Zahlen der Einbürgerungen aufgeführt. Da aus den Datenerhebungen der Ausländerbehörde keine aussagekräftige Bezugsgröße gefiltert werden konnte, kann dieser Indikator vorerst nicht aufgeführt werden. Das 3. Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ wurde entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung umbenannt zu „Ausbildung und Arbeit“. Der Indikator „Binationale Ehen“ im ursprünglichen Handlungsfeld „Soziale Integration“ wird nicht weiter erhoben, da er für Aachen keinen zentralen Aussagewert hat. Da dies der einzige Indikator für das Handlungsfeld war, entfällt es im vorliegenden Integrationsmonitoring. 9 Vgl. auch Filsinger (2008), S. 62-69. Vgl. Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration (2007), S. 77 u. 83. 11 Die vier Kerndimensionen sind die Strukturelle Integration, Soziale Integration, Kulturelle Integration und Identifikatorische Integration. 10 8 Statistische Daten12 Die Indikatoren wurden um die Angaben zu den Geschlechtern erweitert. Nicht davon betroffen ist der Segregationsindex im 5. Handlungsfeld „Wohnen“. Sämtliche Daten von 2006 bis 2009 wurden bei den Erhebungsstellen bzw. Statistikämtern neu abgefragt. Die Definitionen der Indikatoren wurden kritisch geprüft und teilweise nachjustiert. Der Indikator 5.1 „Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume“ wurde rückwirkend bis 2007 von den ursprünglich 52 Lebensräumen auf die seit 2009 verwendeten 60 Lebensräume umgestellt und neu berechnet. Durch Gründung der StädteRegion Aachen im Oktober 2009 sind einige Daten nicht mehr in der ursprünglichen Form verfügbar. Neue Wege und Lösungen mussten und müssen gefunden werden, um entstandene Lücken zu schließen. Dies betrifft die zwei Indikatoren des 1. Handlungsfeldes „Rechtliche Integration“ und die drei Indikatoren des 4. Handlungsfeldes „Soziale Sicherung“. >> Weiterentwicklung des Aachener Integrationsmonitorings Tabellen und Texte zu allen Indikatoren Im Vergleich zum ersten Integrationsmonitoring wurde eine Umstellung auf eine wesentlich ausführlichere Präsentation des Zahlenmaterials vorgenommen. Es wurde um Tabellen und erläuternde Texte für jeden Indikator erweitert. Eine Übersichtstabelle ist zusätzlich im Anhang. Eine genaue Definition des Indikators mit Quellenangaben und Stichtag wurde ergänzt. Aufgrund der unterschiedlichen statistischen Quellen gibt es keine einheitliche Definition des Migrationshintergrundes. Dies wird in den Tabellen und Texten verdeutlicht und im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“ weiter ausgeführt. Im Text zu den Indikatoren wurden die Veränderungen zum letzten Integrationsmonitoring aufgeführt und Erläuterungen zu Rahmenbedingungen, zu Statistiken und zum grundsätzlichen Aussagewert der Indikatoren hinzugefügt. Bezugsgrößen Die Bezugsgrößen der Indikatoren wurden teilweise modifiziert und teilweise durch andere Vergleichsgrößen ergänzt. Beispielsweise wurden kommunale Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in den höheren Tarifstufen eingruppiert sind, nicht mehr in Bezug zur gesamten Belegschaft gesetzt, sondern in Bezug zur ausländischen Belegschaft. Als Vergleichsgröße diente das Verhältnis, wie es bei der deutschen Belegschaft vorliegt. Soweit möglich sind die Vergleichsgruppen bei den einzelnen Indikatoren entsprechend der statistischen Voraussetzungen nach Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund oder Erstsprache gebildet worden. Im aktuellen Integrationsmonitoring wurde bei einigen Indikatoren eine Umstellung auf die reine Hauptwohnsitzbevölkerung vorgenommen, wenn die Indikatoren weitere Daten enthalten, die ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen berücksichtigen. Dies betrifft die Indikatoren des 3. Handlungsfeldes „Ausbildung und Arbeit“ sowie des 4. Handlungsfeldes „Soziale Sicherung“. Zukünftige Weiterentwicklung Auch in Zukunft werden die Indikatoren überprüft und angepasst. Wenn beispielsweise neue statistische Erhebungsverordnungen belastbare Daten für den Migrationshintergrund ergeben, kann eine Umstellung der betroffenen Indikatoren erfolgen. 12 Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 9 Anteil der ausländischen Bevölkerung in den Lebensräumen 660 der Stadt Aachen 2009 654 652 651 653 211 641 230 521 240 180 330 162 642 420 171 172 532 531 250 352 523 340 522 351 430 482 512 410 371 372 514 460 511 513 483 610 652 651 652 250 230 Anteil der 521 ausländischen Bevölkerung in den Lebensräumen der Stadt Aachen 2009 211 212 180 142 100 141 161 152 130 162 151 481 222 311 312 322 313 471 340 20,6% bis 35,0% 321 620 523 630 17,1% bis 20,6% 362 363 522 10,1% bis 17,1% 420 472 482 482 240 221 532 531 6,5% bis 10,1% 430 3,6% bis 6,5% 460 512 NLR neue Lebensräume 100 130 141 142 151 152 161 162 171 172 180 211 212 221 222 10 Markt Theater Untere Jakobstraße Templergraben Obere Jakobstraße/Hubertusstraße Mauerstraße Junkerstraße Vaalser Straße Mittlerer Kronenberg/Rosfeld Neuenhof Hörn Roermonder Straße Ponttor Sandkaulstraße/Peterstraße Monheimsallee 230 240 250 311 312 313 321 322 330 340 351 352 361 362 363 Soerser Weg/Alkuinstraße Untere Jülicher Straße Obere Jülicher Straße Suermondtviertel/Gasborn Kaiserplatz/Rehmviertel Wilhelmstraße Adalbertsteinweg Scheibenstraße/Eifelstraße Panneschopp Rothe Erde Schönforst Altforst Drimbornstraße Oppenhoffallee Bismarckstraße 371 372 410 420 430 460 471 472 481 482 483 511 512 513 514 Obere Trierer Straße Driescher Hof Beverau Zollernstraße/Dammstraße Burtscheid Steinebrück Bahnhof/Marschiertor Kamper Straße Weberstraße Lütticher-Straße Preuswald Trierer Str./Markt Brand Nord Brand Süd Brander Feld Abbildung 1: Anteil der ausländischen Bevölkerung in den Lebensräumen der Stadt Aachen 2009 521 522 523 531 532 610 620 630 641 642 651 652 653 654 660 Eilendorf Nord Eilendorf Süd Apolonia Haaren Verlautenheide Kornelimünster Oberforstbach Walheim Kullen Vaalser Quartier/Steppenberg Laurensberg Soers Orsbach Vetschau Richterich Die Aachener Bevölkerung Die Aachener Hauptwohnsitzbevölkerung setzte sich im Jahr 2009 zu 86,3% aus deutschen und zu 13,7% aus ausländischen Staatsangehörigen zusammen. Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, gelten als Deutsche.13 Von der ausländischen Bevölkerung waren etwa 14% Studierende.14. Seit 2006 nahm der Anteil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich ab (siehe Tab 1). Der Anteil der ausländischen Bevölkerung in den 60 Lebensräumen15 des Stadtgebietes variierte zwischen 3,6% und 35%16 (siehe Abb. 1). Die ausländische Gesamtbevölkerung setzte sich 2009 aus 156 Nationalitäten zusammen.17 Gut ein Fünftel der ausländischen Bevölkerung besaß die türkische Staatsangehörigkeit (21,1%). Mit großem Abstand folgten niederländische (4,8%), griechische (4,4%), chinesische (4,0%) und polnische (3,9%) Staatsangehörige. Tabelle 1: Hauptwohnsitzbevölkerung nach Staatsangehörigkeit Hauptwohnsitzbevölkerung insgesamt 2009 2008 davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit 241.577 208.410 86,3 % 33.167 13,7 % 119.414 w 122.163 m 103.375 w 105.035 m 49,6 % w 50,4 % m 16.039 w 17.128 m 48,4 % w 51,6 % m 242.910 208.150 85,7 % 34.760 14,3 % 120.102 w 122.808 m 103.550 w 104.600 m 49,7 % w 50,3 % m 16.552 w 18.208 m 47,6 % w 52,4 % m 242.987 207.778 85,5 % 35.209 14,5 % 120.627 w 122.360 m 103.931 w 103.847 m 50,0 % w 50,0 % m 16.696 w 18.513 m 47,4 % w 52,6 % m 243.013 207.623 85,4 % 35.390 14,6 % 120.868 w 104.200 w 122.145 m 103.423 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR) 50,2 % w 49,8 % m 16.668 w 18.722 m 47,1 % w 52,9 % m 2007 2006 Die Aachener Gesamtbevölkerung wird durch aufwändige Berechnungen, dem Haushaltegenerierungsverfahren, weiter differenziert in Personen mit und ohne Migrationshintergrund.18 Nach diesem Berechnungsverfahren hatte etwa ein Drittel der Aachener im Jahr 2009 einen Migrationshintergrund (siehe Abb. 2). Die errechneten Zahlen für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind Mindestwerte, der tatsächliche Anteil liegt wahrscheinlich darüber. Bevölkerungszusammensetzung in Aachen 2009 andere Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit mit familiärem Migrationshintergrund 9,2% ohne Migrationshintergrund 68,2% mit Migrationshintergrund 31,8% 42,8% 20,1% in Aachen eingebürgert 27,9% im Ausland geboren Abbildung 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren) 13 Im Jahr 2009 haben 9.139 Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit, das sind 3,7 % der Gesamtbevölkerung Aachens. In 2009 waren 3.815 Studierende der RWTH und 893 Studierende der FH mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen gemeldet. Der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitzbevölkerung ist unter den ausländischen Bürgerinnen und Bürgern so gering, nur 55 Personen, dass er hier vernachlässigt werden kann. 15 Bis 2008 wurde Aachen in 52 Lebensräume unterteilt. 16 Vgl. zur Verteilung ausgewählter Staatsangehörigkeiten auf 52 Lebensräume in 2007 in Stadt Aachen (2009), S. 113-118 mit Abb. 62-66. 17 Vgl. die Tabelle „Ausländische Bevölkerung nach Nationalitäten“ im Anhang. 18 Siehe zum Haushaltegenerierungsverfahren und den damit einhergehenden Einschränkungen das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“ im Anhang. 14 11 >> Die Aachener Bevölkerung Tabelle 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren) Gesamtbevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz) insgesamt davon ohne davon mit Migrations- Migrationshintergrund hintergrund insgesamt insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit davon mit familiärem Migrationshintergrund davon eingebürgert in Aachen davon andere Staatsdavon im angehörigkeit Ausland geboren 2009 100,0 % 68,2 % 31,8 % 9,2 % 20,1 % 27,9 % 42,8 % 244.455 166.622 77.833 7.171 15.648 21.692 33.322 2008 100,0 % 67,9 % 32,1 % 8,7 % 19,3 % 27,8 % 44,2 % 245.890 166.916 78.974 6.855 15.218 21.979 34.922 2007 100,0 % 68,9 % 31,1 % 8,1 % 18,1 % 28,3 % 45,4 % 250.922 172.773 78.149 6.347 14.176 22.132 35.494 2006 100,0 % 69,3 % 30,7 % 7,8 % 17,8 % 28,4 % 46,0 % 77.696 6.040 13.863 22.066 35.727 252.840 175.144 Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR) Die Alterszusammensetzung der Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund waren unterschiedlich ausgeprägt. Insgesamt existierten in den Jahren 2006 bis 2009 unter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund deutlich weniger ältere und mehr junge Menschen. Nur der Anteil in der Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen war relativ gleich. Tabelle 3: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren) in Altersgruppen Gesamtbevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz) ohne Migrationshintergrund insgesamt davon 0-19 Jahre davon 20-39 Jahre Gesamtbevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz) mit Migrationshintergrund davon 40-59 Jahre davon über 59 J. insgesamt davon 0-19 Jahre davon 20-39 Jahre davon 40-59 Jahr davon über 59 J. 2009 166.622 15,7 % 31,1 % 26,2 % 27,0 % 77.833 20,2 % 38,4 % 27,4 % 14,0 % 2008 166.916 15,9 % 31,0 % 26,2 % 27,0 % 78.974 20,0 % 39,1 % 27,0 % 13,9 % 2007 172.773 16,0 % 30,5 % 27,0 % 26,4 % 78.149 19,5 % 39,7 % 27,2 % 13,6 % 2006 175.144 16,1 % 30,7 % 27,1 % 26,2 % 77.696 19,7 % 40,2 % 26,9 % 13,2 % Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR) 12 Handlungsfelder 1. Rechtliche Integration Im Bereich der rechtlichen Integration liegen zwei Indikatoren vor.19 Der Indikator zum unbefristeten Aufenthaltsstatus gibt Auskunft über die gefestigten und dauerhaften Perspektiven von ausländischen Staatsangehörigen in Aachen. Der zweite Indikator „Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren“ zeigt, wie viele der ausländischen Staatsangehörigen bereits mehr als 20 Jahre in Deutschland leben. 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus Definition Anteil der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung20 mit EU-Staatsangehörigkeit oder bei Drittstaatsangehörigkeit mit unbefristetem Aufenthaltsstatus21 an der gesamten ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 Ausländerzentralregister (AZR), ab 2009 Landeseinheitliches DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA) zum 31.12. Tabelle 4: Indikator 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus Hauptwohnsitzbevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit insgesamt davon EU-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsstatus insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon davon Drittstaatsangehörige mit unbeEU-Staats- fristetem Aufenthaltsstatus angehörige insgesamt davon mit davon mit davon nach davon Niederlas- Dauerauf- altem Recht nach altem sungsenthaltmit unbeRecht mit erlaubnis EG (ab fristeter Aufenthalts2007) Aufenthalts- berechtigung erlaubnis 33.394 63,6 % 47,6 % 52,4 % 33,1 % 0,1 % 12,6 % 6,6 % 15.951 w 10.364 w 17.443 m 10.869 m 4.962 w 5.144 m 5.402 w 5.725 m 3.364 w 3.658 m 10 w 20 m 1.385 w 1.299 m 643 w 748 m 34.651 68,7 % 44,3 % 55,7 % 22,9 % 0,0 % 22,8 % 10,0 % 11.695 w 12.127 m 5.193 w 5.356 m 6.502 w 6.771 m 2.562 w 2.899 m • w 5 m 2.858 w 2.568 m 1.081 w 1.299 m 34.884 68,1 % 16.491 w 18.160 m 44,5 % 55,5 % 17,7 % 0,0 % 26,4 % 11,4 % 11.630 w 12.134 m 5.185 w 5.382 m 6.445 w 6.752 m 1.961 w 2.252 m • w 4 m 3.283 w 2.998 m 1.200 w 1.498 m 34.831 66,0 % 42,6 % 57,4 % 11,7 % x 32,3 % 13,5 % 3.834 w 3.579 m 1.366 w 1.730 m 16.543 w 18.341 m 16.406 w 11.242 w 4.779 w 6.463 w 1.263 w x w 18.425 m 11.743 m 5.012 m 6.731 m 1.422 m x m Datenquelle: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 AZR, ab 2009 LaDiVA) Anmerkungen zum Indikator Der Indikator „Unbefristeter Aufenthaltsstatus“ wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Seit dem 01.01.2005 gilt das neue Zuwanderungsgesetz. Die unbefristeten Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die vorher vergeben wurden und weiterhin gültig bleiben, werden als Aufenthaltstitel „nach altem Recht“ bezeichnet. Sie werden im Laufe der Jahre weniger werden und schließlich nicht mehr vorhanden sein. Nach neuem Recht sind zwei unbefristete Aufenthaltstitel möglich, das sind die „Niederlassungserlaubnis“ und seit 2007 der „Daueraufenthalt-EG“.22 19 Im Integrationsmonitoring 2008 war ein dritter Bereich mit den absoluten Zahlen zur Einbürgerung enthalten. Ein Indikator erfordert jedoch eine sinnvolle Bezugsgröße, um einen relativen Wert darzustellen. Da die Voraussetzungen für Einbürgerungsansprüche sehr komplex sind, zudem die statistische Auswertemöglichkeit für eine Bezugsgröße aktuell durch die Gründung der StädteRegion nicht möglich ist, kann derzeit kein aussagekräftiger Indikator zu den Einbürgerungen berechnet werden. 20 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. 21 Einen unbefristeten Aufenthaltsstatus haben Personen mit Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG sowie nach altem Recht diejenigen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Aufenthaltsberechtigung. 22 Der „Daueraufenthalt-EG“ entspricht einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. 13 Rechtliche Integration >> 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus Von den Aufenthaltstiteln unberührt ist das Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern, die sich in Deutschland frei und unbefristet aufhalten dürfen, wenn sie ihr Einkommen aus eigenen Mitteln bestreiten.23 EU-Beitritte haben ebenfalls auf den Indikator Auswirkungen. Seit 2004 gehörten 25 Staaten24 der Europäischen Union an, 2007 sind Bulgarien und Rumänien neu beigetreten. Anmerkungen zur Statistik Die statistische Bezugsgröße des Indikators ist nicht die ausländische Hauptwohnsitzbevölkerung, wie sie im Einwohnermelderegister (EMR) erfasst ist. Die Daten der Einwohnermeldebehörde werden an die Ausländerbehörde weitergegeben und von der Ausländerbehörde weiter bearbeitet. Dort ist die Anzahl der gemeldeten Personen üblicherweise niedriger als im Einwohnermelderegister, weil z.B. unberechtigte Wohnsitzanmeldungen korrigiert werden. Die Daten der Ausländerbehörde wiederum werden anschließend mit einer Behördenkennziffer – ohne die Adressenangaben der Personen – an das Ausländerzentralregister weitergeleitet. Mit Gründung der StädteRegion Ende 2009 und der Zuordnung der kommunalen Ausländerbehörde zur StädteRegion sind die statistischen Auswertemöglichkeiten verändert worden. Seitdem wird die Stadt Aachen nicht mehr mit einer eigenständigen Behördenkennziffer im Ausländerzentralregister (AZR) geführt, sondern ist statistisch in der StädteRegion enthalten und kann infolgedessen nicht mehr aus dem AZR gefiltert werden. Deshalb werden seit 2009 die ausländerrechtlichen Daten für die Stadt Aachen direkt aus dem Datenerfassungsprogramm der Ausländerbehörde gewonnen, dem Landeseinheitlichen DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA). Die Datenfilterung für 2009 ergab, dass – entgegen der üblichen Zahlen aus dem AZR – in LaDiVA mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst waren als im Einwohnermelderegister. Deshalb ist die Auswertung für 2009 mit Vorbehalt zu betrachten bzw. mit den Vorjahren nicht uneingeschränkt vergleichbar. Aussagewert des Indikators EU-Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsstatus genießen einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland und können einer unselbständigen wie auch einer selbständigen Arbeit nachgehen.25 Dies sind günstige Voraussetzungen für diese Personengruppen und ihre Familienangehörigen, da ihre Perspektiven in Deutschland erweitert und somit die Motivation zur Integration erhöht wird. Auch die Möglichkeit, eine Einbürgerung zu beantragen, setzt – neben vielfältigen anderen Voraussetzungen – einen gesicherten Aufenthalt voraus. Ein möglichst hoher Anteil nichtdeutscher Einwohner mit gesichertem Aufenthalt ist deshalb angestrebt. Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 befanden sich 63,6% der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in einer „gefestigten“ aufenthaltsrechtlichen Lage. Von ihnen waren knapp 48% durch ihre EUStaatsangehörigkeit und gut 52% durch ihren unbefristeten Aufenthaltsstatus in dieser positiven Situation. Die sprunghafte Entwicklung im Betrachtungszeitraum wurde wahrscheinlich durch äußere Faktoren bedingt. Der Anstieg von 2006 nach 2007 von 2,1% konnte der EU-Erweiterung zugeschrieben werden. Durch die Lage Aachens im Westen wirkte sich die Erweiterung nur im Rahmen der bereits hier lebenden bulgarischen und rumänischen Bevölkerung aus, eine ver- 23 14 Bei den statistischen Auswertungen der Datenerfassungsprogramme konnte rückwirkend die Anzahl der EU-Staatsangehörigen deutlich nach oben korrigiert werden. Insgesamt ist deshalb der Anteil von ausländischen Staatsangehörigen mit unbefristetem Aufenthaltsstatus für den gesamten Betrachtungszeitraum wesentlich höher als im letzten Integrationsmonitoring. Vgl. Stadt Aachen (2008), S. 7 und 14. 24 Mitgliedstaaten seit dem 1. Mai 2004 sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. 25 Vgl. zum Ausländerrecht die Einführung von Klaus Dienelt in: Ausländerrecht (2009). Rechtliche Integration stärkte Zuwanderung aus diesen Ländern ist nicht feststellbar.26 Die absoluten Zahlen sowohl für EU-Staatsangehörige als auch für Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel blieben ansonsten in den Jahren 2006, 2007 und 2008 konstant. >> 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus Von 2008 bis 2009 ging die Anzahl der Personen mit EU-Staatsangehörigkeit und mit unbefristetem Aufenthaltsstatus sprunghaft um 5% zurück. Über 400 EU-Staatsangehörige und über 2.100 Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsstatus waren weniger gemeldet. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung nur um gut 2.100 Personen. Die Ursache dafür war möglicherweise die Transferierung der ausländerrechtlichen Datenbestände im Rahmen der Gründung der StädteRegion und die Umstellung der Datenauswertung vom Ausländerzentralregister auf das Programm der Ausländerbehörde. Unabhängig von den teils sprunghaften Veränderungen erhöhte sich der Anteil der EU-Staatsangehörigen in der Gruppe mit sicherem Aufenthalt zunehmend und lag im Jahr 2009 bei 47,6%. Die jeweiligen Anteile von Frauen und Männern waren mit einem konstant minimal höheren Anteil der Männer unauffällig. Nur bei der Niederlassungserlaubnis war die Differenz zwischen den Geschlechtern mit um die 5% mehr Männern nennenswert. Bemerkung zur Chancengleichheit Unabhängig von den Schwankungen sind die Prozentwerte insgesamt als positiv zu bezeichnen. Demnach befanden sich ca. zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung in einer dauerhaft sicheren aufenthaltsrechtlichen Lage. Knapp ein Drittel aller ausländischen Bürgerinnen und Bürger konnte aufgrund ihrer EU-Staatsangehörigkeit an den Kommunalwahlen teilnehmen. 26 2007 hatten 382 Personen die bulgarische und 492 die rumänische Staatsangehörigkeit. 15 Rechtliche Integration 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren Definition Anteil der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung27, die sich seit mindestens 20 Jahren in Deutschland aufhält, an der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung, die mindestens 20 Jahre alt ist (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 Ausländerzentralregister (AZR), ab 2009 Landeseinheitliches DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA) zum 31.12. Tabelle 5: Indikator 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren Hauptwohnsitzbevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit insgesamt davon mindestens 20 Jahre alt insgesamt 2009 2008 2007 2006 33.394 28.761 15.951 w 17.443 m 34.651 29.006 16.491 w 18.160 m 34.884 28.894 16.543 w 18.341 m 34.831 28.640 davon mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 20 Jahren • 86,1 % 13.729 w 15.032 m • w • m 83,7 % 33,9 % • w • m 4.726 w 5.118 m 82,8 % 33,2 % • w • m 4.577 w 5.013 m 82,2 % 27,0 % 16.406 w • w 18.425 m • m Datenquelle: StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde (bis 2008 AZR, ab 2009 LaDiVA) 3.714 w 4.013 m Anmerkungen zum Indikator Der Indikator „Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren“ wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Wie beim vorhergehenden Indikator 1.1 „Unbefristeter Aufenthaltsstatus“ wurde die statistische Auswertung im Rahmen der Gründung der StädteRegion Aachen komplett umgestellt.28 Aufgrund der beiden unterschiedlichen Datenquellen liegen erst für 2009 Geschlechtsangaben in Beziehung zu den Altersangaben vor. Dafür konnten seit 2009 jedoch keine Angaben mehr über die Aufenthaltsdauer dieses Personenkreises aus der Datenbank gefiltert werden. Die Ausländerbehörde der StädteRegion geht davon aus, dass zukünftig verbesserte Auswertetools für das Datenprogramm zur Verfügung gestellt werden und eine Auswertung auch für das Merkmal Aufenthaltsdauer möglich sein wird. Aussagewert des Indikators Der Indikator zeigt, wie viele der Aachener mit ausländischer Staatsangehörigkeit bereits mindestens 20 Jahre in Deutschland leben. 16 27 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. Siehe ausführlich beim Indikator 1.1 28 Rechtliche Integration Entwicklung der Zahlen >> 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren Im Jahr 2008 hielt sich ein Drittel der ausländischen Bevölkerung ab 20 Jahren seit mindestens 20 Jahren in Deutschland auf. Seit 2006 erhöhte sich der Anteil dieser Personen um insgesamt fast 7%. Allein von 2006 auf 2007 erfolgte ein Anstieg um 5%. Dies könnte auf eine Zuwanderungswelle aus den Jahren 1987/1988 hindeuten, die sich nach 20 Jahren Aufenthalt in den vorliegenden Zahlen niederschlug. Die Verteilung in Bezug auf die Geschlechter war unauffällig, es lag ein etwas höherer Männeranteil von ca. 4% vor. Bemerkung zur Chancengleichheit Ein Drittel der Aachener mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebt bereits seit mindestens 20 Jahren in Deutschland. 17 Bildung 2. Bildung Der Bildungsbereich gehört zu den wichtigsten Handlungsfeldern der Integrationsarbeit. Dieser Bereich ist entscheidend für die soziale und ökonomische Zukunft der Kinder und Jugendlichen. Vier Indikatoren zeigen die Entwicklungen beim Kita-Besuch, bei dem Besuch der weiterführenden Schulen und bei den erfolgreichen und weniger erfolgreichen Schulabschlüssen. 2.1 Kita-Besuch Definition Anteil der einzuschulenden Kinder mit deutscher bzw. anderer Erstsprache, die mindestens drei Jahre vor Schulbeginn eine Kindertagesstätte oder eine vergleichbare pädagogische Einrichtung besucht haben, an allen einzuschulenden Kindern jeweils mit deutscher bzw. anderer Erstsprache (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung (SEU) inkl. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) zum 30.06.2006, 30.06.2007, 31.07.2008, 31.08.2009 Tabelle 6: Indikator 2.1 Kita-Besuch einzuschulende Kinder insgesamt davon deutsche Erstsprache insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon andere Erstsprache davon mind. 3 Jahre Kita-Besuch insgesamt davon mind. 3 Jahre Kita-Besuch 2.113 62,8 % 90,7 % 37,2 % 86,2 % 1.022 w 1.091 m 646 w 682 m 581 w 624 m 376 w 409 m 325 w 352 m 2.018 63,4 % 88,8 % 36,6 % 87,6 % 956 w 1.062 m 616 w 663 m 545 w 591 m 340 w 399 m 296 w 351 m 2.041 68,3 % 91,2 % 31,7 % 85,5 % 995 w 1.046 m 680 w 713 m 606 w 665 m 315 w 333 m 265 w 289 m 2.107 67,7 % 86,5 % 32,3 % 80,0 % 329 w 352 m 262 w 283 m 1.053 w 724 w 626 w 1.054 m 702 m 608 m Datenquelle: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt (SEU einschl. S-ENS) Anmerkungen zum Indikator Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Die beiden Vergleichsgruppen wurden anhand der Erstsprache unterschieden. Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat. Der Begriff „Erstsprache“ soll im Unterschied zur Bezeichnung „Muttersprache“ eine genauere Definition ermöglichen.29 Seit dem 01.08.2008 ist das 1. Kindergartenjahr für alle dreijährigen Kinder in der Stadt Aachen beitragsfrei.30 Bei der Vergabe von freien Plätzen spielen Aufnahmekriterien, wie sie für die Betreuung unter Dreijähriger gelten, keine Rolle. Alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr haben einen Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte, der auch weitestgehend durch die in der Stadt Aachen zur Verfügung stehenden Plätze erfüllt wird. Die Satzungsänderung zu den Elternbeiträgen könnte ab August 2011, also drei Jahre nach deren Inkrafttreten, möglicherweise Auswirkung auf die Entwicklung der Zahlen des Indikators haben. Bei diesem Indikator ist zu berücksichtigen, dass Kinder, die erst relativ spät aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, nicht die Möglichkeit haben, drei Jahre lang eine Kindertagesstätte zu besuchen. 29 Weitere Erläuterungen hierzu siehe im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“. Siehe die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen“, §4 (1), http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/oeffentliche_bekanntmachungen/ satzung_erhebung_eltern beitraege.html 30 18 Bildung Anmerkungen zur Statistik >> 2.1 Kita-Besuch Die statistischen Erhebungen31 der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erfolgten bis 2009 zusammen mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS).32 Das Screening wurde seit Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung werden nun mehr Daten auch zu den Eltern der Kinder freiwillig erhoben. Voraussichtlich können ab 2010 die Daten nach einer ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes gefiltert werden wie beim Mikrozensus 2005. Aussagewert des Indikators Der erste Indikator zum Handlungsfeld Bildung gibt Auskunft über einen der wichtigsten Grundsteine einer erfolgreichen Teilhabe an Bildung. Ein möglichst langer Besuch einer Kindertagesstätte ist die Basis für gleiche Bildungschancen, da dort frühzeitig Begabungen gefördert und Defizite aufgearbeitet werden können.33 Entwicklung der Zahlen Nach der hier verwendeten Definition für den Migrationshintergrund hatten im Jahr 2009 gut 37% der Kinder eine nichtdeutsche Erstsprache. Von den Kindern, die Deutsch als Erstsprache lernten, besuchten im Jahr 2009 knapp 91% seit mindestens drei Jahren eine Kindertagesstätte. Bei den Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache lag die Beteiligung bei einem ähnlich hohen Wert (ca. 86%). Dieses hohe Niveau ist als sehr positiv einzustufen, insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass aus dem Ausland zugewanderte Kinder, die bereits über drei Jahre alt sind, nicht drei Jahre in die Kita gehen konnten. Die Entwicklung in den drei Vorjahren zeigte größtenteils bei beiden Vergleichsgruppen eine Zunahme der Kita-Besuche. Vor dem hier dargestellten Zeitraum gab es wesentlich größere Differenzen zwischen den Kindern mit einer nichtdeutschen Erstsprache und denen mit deutscher Erstsprache. Diese Differenz wurde im hier dargestellten Betrachtungszeitraum – ungeachtet kleinerer Schwankungen – seit 2006 zunehmend geringer und lag im Jahr 2009 bei nur 4,5%. Allerdings ist anzumerken, dass im Jahr 2008 die Differenz mit nur 1,2% noch deutlich geringer war. Festzuhalten ist: Seit Beginn des Betrachtungszeitraums lag die Beteiligung am Kita-Besuch von denjenigen Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache bei über 80% mit zumeist steigender Tendenz und konnte als entscheidender Schritt für eine erfolgreiche Integration verbucht werden. Die üblichen Geschlechteranteile von einem leichten Plus der Jungen bei beiden Vergleichsgruppen waren über die vier Jahre hinweg relativ konstant. Allein 2006 war dieses Verhältnis umgekehrt und ein leicht erhöhter Mädchenanteil bei denjenigen mit Deutsch als Erstsprache zu verzeichnen. Bemerkung zur Chancengleichheit In der Stadt Aachen ist es gelungen, dass Kinder mit und ohne Deutsch als Erstsprache annähernd ebenso häufig mindestens drei Jahre eine Kindertagesstätte besuchten. Dieser Erfolg sollte langfristig gesichert werden. 31 Ein Vergleich der Zahlen des aktuellen Integrationsmonitorings mit dem Sozialentwicklungsplan 2009 der Stadt Aachen ist nur eingeschränkt möglich, da zum einen revidierte Zahlen verwendet wurden und zum anderen ein paar der untersuchten Kinder nicht den Aachener Sozialräumen zugeordnet werden konnten, da sie außerhalb des Stadtgebietes gemeldet waren. Dies ist jedoch für die gesamtstädtische Betrachtung des Integrationsmonitorings nicht relevant. Vgl. Stadt Aachen (2009), S. 55f. mit Abb. 28. 32 Andere Auswertungen verwenden z.B. die Kinder- und Jugendhilfestatistik, vgl. z.B. Bock-Famulla/Große-Wöhrmann (2009). 33 Vgl. Plum (2001). 19 Bildung 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Definition Verteilung der Schulbesuchenden des 8. Jahrgangs getrennt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit auf die Schulformen Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule sowie Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in öffentlicher und privater Trägerschaft (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/03 (it.nrw Landesschulstatistik) zum 15.10. Tabelle 7: Indikator 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Schulbesuchende aller 8. Jahrgänge nach Staatsangehörigkeit insgesamt davon an 12 davon an 3 davon an 4 davon an 6 davon an 6 Gymnasien Gesamtschulen Realschulen Hauptschulen Förderschulen dt. 2009 (= 2451) ausl. dt. 2008 (= 2460) ausl. dt. 2007 (= 2447) ausl. 2.136 51,0 % 20,9 % 14,5 % 10,2 % 3,4 % 1.070 w 1.066 m 569 w 520 m 231 w 215 m 141 w 169 m 92 w 126 m 37 w 36 m 315 23,2 % 12,1 % 25,1 % 31,7 % 7,9 % 189 w 126 m 48 w 25 m 28 w 10 m 50 w 29 m 49 w 51 m 14 w 11 m 2.076 49,2 % 21,3 % 13,8 % 12,9 % 2,8 % 1.024 w 1.074 m 534 w 509 m 218 w 224 m 140 w 147 m 113 w 155 m 19 w 39 m 384 16,7 % 15,4 % 20,6 % 39,8 % 7,6 % 176 w 208 m 42 w 22 m 27 w 32 m 35 w 44 m 64 w 89 m 8 w 21 m 2.073 48,2 % 21,6 % 15,2 % 11,6 % 3,4 % 979 w 1.094 m 485 w 515 m 219 w 228 m 159 w 156 m 96 w 145 m 20 w 50 m 374 23,0 % 11,2 % 18,2 % 40,6 % 7,0 % 192 w 182 m 49 w 37 m 28 w 14 m 31 w 37 m 78 w 74 m 6 w 20 m 2.213 47,7 % 20,4 % 14,6 % 14,4 % 3,0 % 1.091 w 1.122 m 567 w 488 m 209 w 242 m 136 w 186 m 153 w 166 m 26 w 40 m 400 20,3 % 14,8 % 20,3 % 38,3 % 6,5 % 206 w 47 w 194 m 34 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw) 35 w 24 m 39 w 42 m 78 w 75 m 7 w 19 m dt. 2006 (= 2613) ausl. Anmerkungen zum Indikator Der zweite Indikator für das Handlungsfeld Bildung ist einer der komplexesten Indikatoren dieses Integrationsmonitorings. Der Indikator dokumentiert, wie in der 8. Jahrgangsstufe unter Einbeziehung des Geschlechts anteilmäßig einerseits die deutschen und andererseits die ausländischen Schulbesuchenden die fünf verschiedenen Schulformen Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule und Förderschule frequentieren. Dieser Bildungsindikator beschränkt sich auf die 8. Jahrgangsstufe, weil sie geeignet ist, einen Querschnitt zu liefern. In dieser Stufe ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass die Schülerinnen und Schüler noch schulpflichtig sind, also noch im Regelschulsystem erfasst werden, und die Orientierungsphase im weiterführenden Schulsystem abgeschlossen ist. Üblicherweise werden in Integrationsmonitorings nur Gymnasien und Hauptschulen miteinander verglichen. Für die Stadt Aachen wurde die Entscheidung getroffen, alle relevanten weiterführenden Schulen mit einer 8. Jahrgangsstufe einzubeziehen. Nicht nur der demografische Wandel, sondern auch politische Entscheidungen, wie die Einführung von Gemeinschaftsschulen in NRW, haben Einfluss darauf, welche Schulformen besucht werden. Auch in Aachen selber stehen Veränderungen in der Schullandschaft an. Von den sechs Hauptschulen werden drei ab August 2011 auslaufend geschlossen. Das Gleiche gilt für eine Realschule. 20 Bildung Zeitgleich wurde die Errichtung einer 4. Gesamtschule beschlossen.34 Zudem sind ab Schuljahresbeginn 2011/2012 die bisherigen Schulformempfehlungen durch die Grundschulen nicht mehr bindend. Die Eltern können letztendlich wieder frei entscheiden, an welcher weiterführenden Schule sie ihre Kinder anmelden.35 >> 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Durch die Berücksichtigung der weiterführenden Schulen und der Förderschulen „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird nicht nur gewährleistet, dass ein umfassender Querschnitt durch eine Jahrgangsstufe insbesondere in den kommenden Jahren gegeben werden kann, sondern dass auch Trends in Bezug auf die derzeit fünf Schulformen Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule und Förderschule erfasst werden können. Von den Förderschulen wurden diejenigen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ einbezogen. Die anderen Förderschulen, das sind diejenigen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören und Kommunikation“, „Sprache“, „Sehen“ und die „Schule für Kranke“, wurden nicht berücksichtigt, weil diese Schulen aufgrund ihrer Spezialisierung nicht mit den übrigen Schulen vergleichbar sind. Zudem haben sie auch meist ein deutlich größeres Einzugsgebiet über Aachen hinaus. Häufig wird an diesen Förderschulen stufenübergreifend gearbeitet, so dass eine Abgrenzung für die 8. Jahrgangsstufe kaum möglich ist. Ein weiterer Vorteil bei der Erfassung einer gesamten Jahrgangsstufe ist die aussagekräftigere Vergleichsmöglichkeit zwischen den besuchten Schulformen von deutschen und ausländischen Kindern. Es wird statt des Bezugs zur gesamten Schülerschaft, wie dies bei anderen Integrationsmonitorings üblich ist, die prozentuale Verteilung innerhalb der deutschen oder aber innerhalb der ausländischen Schülerschaft gezeigt. So ist eine deutlichere Aussage zum Stand der Chancengleichheit möglich. Anmerkungen zur Statistik Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Für die Landesschulstatistik wurde auch der Migrationshintergrund durch die Schulen erhoben. Die Daten sind allerdings von unzureichender Erhebungsqualität, so dass sie für diesen Indikator nicht verwendbar sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“ nachzulesen. Die Schulstatistik ist nach dem Schulortprinzip und nicht nach dem Wohnortprinzip angelegt. Demzufolge sind auch Schulbesuchende aus der Region oder dem nahen Ausland hierin enthalten. Aussagewert des Indikators Der Indikator zur Verteilung der Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrgangs zeigt, wie von deutschen bzw. ausländischen Schulbesuchenden die verschiedenen Schulformen genutzt werden. Bei diesem Indikator ist es häufig von Bedeutung, welche sozioökonomische Stellung und welche Bildungsbiografie die Eltern – unabhängig von einer Zuwanderung – haben. Ebenfalls kann die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule durchaus vom familiären Hintergrund des Kindes beeinflusst sein. Zudem muss berücksichtigt werden, dass jugendliche Zuwanderer, die ohne entsprechende Deutschkenntnisse nach Aachen gekommen sind, in speziellen Klassen, den „Internationalen Förderklassen“, gemeinsam unterrichtet werden. Diese jahrgangsübergreifenden internationalen Klassen sind in Aachen ausschließlich an zwei Hauptschulen eingerichtet. Eine dieser Schulen gehört auch zu denjenigen Hauptschulen in Aachen, die ab 2011 auslaufend geschlossen werden.36 34 Vgl. den Ratsbeschluss vom 08.12.2010. Vgl. das 4. Schulrechtsänderungsgesetz, § 11, Absatz 4: „Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.“, siehe das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 38 (28. Dezember 2010), S. 691. 36 Dies betrifft die Reformpädagogische Sekundarschule (Kronenberg), weiterhin erhalten bleibt die Hauptschule Aretzstraße. 35 21 Bildung >> 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Die hier beispielhaft genannte kleine Auswahl von Faktoren soll deutlich machen, dass der Aussagewert des Indikators immer im Zusammenhang mit vielen unterschiedlichen und zusammenwirkenden Ursachen gesehen werden muss. Zahlenstand in 2009 Die Schulbesuchenden der 8. Jahrgangsstufe mit deutscher Staatsangehörigkeit gingen 2009 zur Hälfte zum Gymnasium, ein Fünftel besuchte die Gesamtschulen, knapp 15% die Realschulen und nur ein Zehntel ging zu Hauptschulen. Gut 3% der deutschen Kinder waren an den Förderschulen. Die Verteilung sah bei den ausländischen Schulbesuchenden deutlich anders aus. Noch nicht einmal ein Viertel der ausländischen Schulbesuchenden ging 2009 zum Gymnasium – im Vergleich zu den deutschen Kindern also knapp die Hälfte. Auch der Besuch der Gesamtschulen lag beinahe bei der Hälfte des Anteils der deutschen Schulbesuchenden. Ein Viertel der ausländischen Schülerschaft des 8. Jahrgangs besuchte hingegen die Realschulen. Dies lag deutlich über dem Anteil der deutschen Schulbesuchenden. Knapp ein Drittel der ausländischen Schülerinnen und Schüler gingen zu Hauptschulen; das waren drei mal so viele wie bei den Deutschen. Auch der Besuch der Förderschulen war 2009 mit 7,9% mehr als doppelt so hoch wie bei der deutschen Vergleichsgruppe. Die ungleiche Verteilung auf die Schulformen wird noch deutlicher, wenn man die ausländischen Mädchen und die ausländischen Jungen im Jahr 2009 betrachtet, wie Abbildung 3 zeigt. Während von den ausländischen Mädchen 26% zur Hauptschule gingen, sind es bei den ausländischen Jungen 40%. Bei den Deutschen besuchten ebenfalls deutlich mehr Jungen (knapp 12%) als Mädchen (knapp 9%) die Hauptschulen. In den Gymnasien waren die ausländischen Mädchen deutlich stärker als die ausländischen Jungen vertreten und sogar doppelt so häufig an den Gesamtschulen. Entwicklung der Zahlen seit 2006 Betrachtet man die Entwicklung der deutschen Schulbesuchenden in den letzten vier Jahren, war ein leicht ansteigender Trend hin zum Besuch der Gymnasien sichtbar, wie Abbildung 4 verdeutlicht. Der Anteil derjenigen, die Gesamtschulen, Realschulen und Förderschulen besuchten, ist mit geringen Schwankungen von ca. einem Prozent als stabil zu bezeichnen. Dafür wurden die Hauptschulen – analog zum Anstieg bei den Gymnasien – etwas weniger besucht. Vergleicht man die relativ konstante Entwicklung bei der deutschen Schülerschaft mit derjenigen der ausländischen Schülerschaft (Abbildung 5), waren dort die Verteilungen stärker schwankend. Die relativ geringe Anzahl von ausländischen Schulbesuchenden, die im Betrachtungszeitraum stetig von 400 auf 315 Schülerinnen und Schüler abgenommen hatte, ist dabei zu berücksichtigen. Auffällig war der Einbruch beim Besuch der Gymnasien im Jahr 2008. Im Vergleich zu dem vorhergehenden und nachfolgenden Schuljahr gingen über 6% der ausländischen Schulbesuchenden weniger zum Gymnasium. Dieser „Ausreißer” in der Statistik muss mit dem geschlechtsspezifischen Anteil von ausländischen Schulbesuchenden in dieser Stufe in Verbindung gebracht werden. Während in den beiden Jahren zuvor gut 51% der ausländischen Schulbesuchenden im 8. Jahrgang Mädchen waren, kehrte sich das Verhältnis im Jahr 2008 um. Nur knapp 46% waren Mädchen und gut 54% waren Jungen. Wie groß die Bedeutung des Anteils der Jungen oder Mädchen unter den ausländischen Schulbesuchenden war, wurde im Jahr 2009 besonders deutlich. Es lag eine große Veränderung im Geschlechteranteil bei der ausländischen Schülerschaft vor: 60% waren Mädchen und nur 40% Jungen. 22 Bildung Aufgrund dieser ungleichen Geschlechterverteilung müssen gerade die Entwicklungen an den “typischen Jungenschulen” bzw. “typischen Mädchenschulen” im Jahr 2009 bei den ausländischen Schulbesuchenden mit Zurückhaltung beurteilt werden. Der prozentuale Anstieg von ausländischen Gymnasiasten um 6,5% sowie der Rückgang von ausländischen Hauptschulbesuchenden um 8,1% in diesem Jahr müssen deshalb in den kommenden Jahren weiter beobachtet werden. >> 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Im Betrachtungszeitraum erhöhte sich der Anteil der ausländischen Schulbesuchenden an Förderschulen kontinuierlich um insgesamt 1,4%. Zudem sind darunter anhaltend mehr Mädchen. Deren Anteil verdoppelte sich in den vier Jahren und lag 2009 auf annähernd gleichem Niveau wie bei den ausländischen Jungen. Diese Entwicklung lässt sich auch bei den deutschen Schülerinnen feststellen. Sie waren im Jahr 2009 stärker als die deutschen Jungen in den Förderschulen vertreten. Bemerkungen zur Chancengleichheit Zwischen deutschen und ausländischen Schulbesuchenden gab es im Betrachtungszeitraum große Unterschiede in der Verteilung auf die fünf Schulformen. Diese Unterschiede zeigten sich im Jahr 2009 besonders deutlich beim Besuch von Hauptschulen, Gymnasien und Förderschulen. Ausländische Schulbesuchende gingen drei Mal so häufig zu Hauptschulen, doppelt so oft zu Förderschulen und nur halb so oft zu Gymnasien. Die Entwicklung im Betrachtungszeitraum lässt bei der Verteilung der ausländischen Schulbesuchenden nur unter Vorbehalt Aussagen zu, weil sich bei ihnen von Jahr zu Jahr besonders die Anteile beim Besuch der Gymnasien und der Hauptschulen sprunghaft veränderten. Längere Zeitreihen müssten betrachtet werden. Bei den deutschen Schülerinnen und Schülern ist die Verteilung auf die Gesamt-, Real- und Förderschulen relativ gleichbleibend, jedoch gingen immer mehr zu Gymnasien und zunehmend weniger zu Hauptschulen. Insgesamt ist die Differenz zwischen den beiden Vergleichsgruppen gleich hoch geblieben. Es liegt daher nach wie vor ein großer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Integration von ausländischen Schülerinnen und Schülern in das deutsche Schulsystem vor. 23 Bildung >> 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Deutsche und ausländische Schülerinnen und Schüler 2009 deutsch 100% 80% 60% ausländisch 3,5% 3,4% 8,6% 11,8% 13,2% 21,6% 15,9% 20,2% 40% 20% 0% 7,4% 25,9% 40,5% 48,8% davon an 6 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung davon an 6 Hauptschulen davon an 4 Realschulen einschl. Aufbaurealschule Alkuinstr. 26,5% 14,8% 53,2% 8,7% 23,0% davon an 3 Gesamtschulen 7,9% 25,4% 19,8% davon an 12 Gymnasien Schülerinnen 1066 Schüler Schülerinnen dt. Schüler189 ausl. Schülerinnen126Schüler ausl. Schüler (1070) (1066) (189) (126) Abbildung 3: Verteilung der Schulbesuchenden des 8. Jg. in 2009 nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auf die Schulformen Deutsche Schulbesuchende 2006 bis 2009 deutsche Schulbesuchende 3,0% 3,4% 2,8% 3,4% 14,4% 11,6% 12,9% 10,2% 80% 14,6% 15,2% 13,8% 14,5% 60% 20,4% 21,6% 21,3% 20,9% 47,7% 48,2% 49,2% 51,0% 100% davon an 6 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung davon an 6 Hauptschulen davon an 4 Realschulen einschl. Aufbaurealschule Alkuinstr. 40% 20% davon an 3 Gesamtschulen davon an 12 Gymnasien 0% 2006 (2213) 2007 (2073) 2008 (2076) 2009 (2163) Abbildung 4: Verteilung der deutschen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die Schulformen in den Jahren 2006 bis 2009 Ausländische Schulbesuchende 2006 bis 2009 ausländische Schulbesuchende 100% 80% 6,5% 7,0% 7,6% 38,3% 40,6% 39,8% 20,3% 18,2% 20,6% 14,8% 11,2% 20,3% 23,0% 16,7% 2006 2007 2008 7,9% 31,7% 60% 40% 20% 0% (400) (374) 15,4% (384) 25,1% davon an 6 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung davon an 6 Hauptschulen davon an 4 Realschulen einschl. Aufbaurealschule Alkuinstr. 12,1% davon an 3 Gesamtschulen 23,2% davon an 12 Gymnasien 2009 (315) Abbildung 5: Verteilung der ausländischen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die Schulformen in den Jahren 2006 bis 2009 24 Bildung 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife Definition Anteil der Schulabgehenden mit Fachhochschul- und/oder allgemeiner Hochschulreife an allen Schulabgehenden des abgeschlossenen Schuljahres nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw Landesschulstatistik) zum 15.10. Tabelle 8: Indikator 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife Schulabgehende zum Ende des Schuljahres insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt davon andere Staatsangehörigkeit davon mit FHSReife/Abitur insgesamt davon mit FHSReife/Abitur 2.791 85,8 % 49,6 % 14,2 % 24,3 % 1.387 w 1.404 m 1.192 w 1.204 m 625 w 563 m 195 w 200 m 48 w 48 m 2008 3.011 84,2 % 48,8 % 15,8 % 20,3 % x 2.534 1.237 477 97 2007 2.751 84,1 % 45,5 % 15,9 % 20,8 % x 2.313 1.052 438 91 2006 2.829 85,7 % 44,8 % 14,3 % 20,5 % x 2.425 Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw) 1.087 404 83 2009 Anmerkungen zum Indikator Der Indikator zur Fachhochschulreife bzw. allgemeinen Hochschulreife bezieht sich auf alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im angegebenen Jahr verlassen. Es wird nicht nach Alter, besuchter Schulform im Regelschulsystem oder Jahrgangsstufe differenziert. Auch das Abendgymnasium wird hierfür ausgewertet. Da für diesen Indikator keine Angaben zum Migrationshintergrund in der Landesschulstatistik vorliegen, werden die Zahlen für deutsche und ausländische Schulabgehende verwendet.37 Anmerkungen zur Statistik Die Angaben zum Geschlecht liegen für die Abschlüsse erst ab 2009 bei der Aachener Statistikabteilung vor. Aussagewert des Indikators Der Indikator zur Fachhochschul- und Hochschulreife zeigt unabhängig von der besuchten Schulform, wie innerhalb des Regelschulsystems von deutschen und ausländischen Schulabgehenden ein Schulabschluss erreicht wurde, der zu einem Studium berechtigt. Wie auch beim vorhergehenden Indikator zum Besuch der Schulformen erläutert, spielen viele Gründe, die nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind, eine wichtige Rolle, um höhere Schulabschlüsse zu erreichen. Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 erhielt von den deutschen Schulabgängerinnen und Schulabgängern fast die Hälfte eine Studienberechtigung, während von der ausländischen Vergleichsgruppe nur knapp ein Viertel den dafür erforderlichen Abschluss erreichte. Bei den ausländischen Schulabgehenden waren die Geschlechter paritätisch vertreten, während bei den Deutschen eine Differenz von 5% zugunsten der jungen Frauen auffiel. Ob dies eine durchaus übliche Schwankung 37 Siehe im Anhang die Erläuterung im Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 25 Bildung >> 2.3 Fachhoch­- schul- und Hochschulreife ist oder ob grundsätzlich mehr deutsche Frauen eine Studienberechtigung im Rahmen des Regelschulsystems erlangen, muss anhand längerer Zeitreihen in Aachen beobachtet werden. Die Entwicklung der letzten vier Jahre zeigt bei den deutschen Schulabgehenden eine kontinuierliche Zunahme von höheren Bildungsabschlüssen. Bei den ausländischen Schulabgehenden lag von 2006 bis 2008 der Anteil bei 20,5% und ist erst im Jahr 2009 deutlich um 4% gestiegen. Durch diesen Anstieg konnte die Differenz zu den deutschen Schulabgehenden im Verhältnis zum Vorjahr reduziert werden. Bemerkung zur Chancengleichheit Trotz des großen Unterschieds zwischen deutschen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen beim klassischen Weg zu einer Studienberechtigung, ist die Zunahme der Studienberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit positiv zu bewerten. Diese Trendwende zu verfestigen und auszubauen, sollte das Ziel sein. 26 Bildung 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss Definition Anteil der Schulabgehenden ohne Schulabschluss an allen Schulabgehenden des abgeschlossenen Schuljahres nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw Landesschulstatistik) zum 15.10. Tabelle 9: Indikator 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss Schulabgehende zum Ende des Schuljahres insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit insgesamt davon ohne Abschluss insgesamt davon ohne Abschluss 2.791 85,8 % 4,8 % 14,2 % 8,4 % 1.387 w 1.404 m 1.192 w 1.204 m 50 w 64 m 195 w 200 m 11 w 22 m 2008 3.011 84,2 % 5,4 % 15,8 % 11,1 % x 2.534 136 477 53 2007 2.751 84,1 % 4,3 % 15,9 % 12,8 % x 2.313 100 438 56 2006 2.829 85,7 % 4,6 % 14,3 % 12,1 % 2.425 112 404 49 2009 x Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw) Anmerkungen zum Indikator Wie beim Indikator 2.3 bezieht sich der Indikator auf alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im angegeben Jahr verlassen. Es liegen keine Angaben zum Migrationshintergrund vor. Die Erlangung des „Förderschulabschlusses“ wird in der Landesschulstatistik nicht als Schulabschluss gewertet. Anmerkungen zur Statistik Die Angaben zum Geschlecht liegen für die Abschlüsse erst ab 2009 bei der Aachener Statistikabteilung vor. Aussagewert des Indikators Der Indikator zu Schülerinnen und Schülern, die das Regelschulsystem verlassen ohne einen Schulabschluss zu erreichen, weist auf einen Optimierungsbedarf im deutschen Schulsystem hin. Wie beim Indikator 2.2 zum Besuch der Schulformen erläutert, spielen viele Faktoren, die nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind, eine wichtige Rolle für das Scheitern im Regelschulsystem. Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 erlangten 4,8% der deutschen Schulabgehenden keinen Schulabschluss. Bei den ausländischen Schülerinnen und Schülern lag der Anteil mit 8,4% fast doppelt so hoch. In absoluten Zahlen verließen 147 deutsche und ausländische Jugendliche ohne einen Abschluss das Regelschulsystem. Ohne Schulabschluss ist jedoch eine anschließende Ausbildung nicht möglich. 27 Bildung >> 2.4 Schul­ abgehende ohne Schulabschluss Bei den Deutschen war die Differenz zwischen den Geschlechtern relativ gering. Hingegen machten die männlichen ausländischen Schulabgeher doppelt so häufig keinen Schulabschluss im deutschen Regelschulsystem wie die ausländischen jungen Frauen. Die Entwicklung in den drei Vorjahren zeigte für die deutschen Schulabgehenden einen Anteil, der um die 5% lag, während von den ausländischen Schulabgehenden eine Verbesserung von vormals über 12% auf nunmehr 8,4% festgestellt werden konnte. Deutlich weniger ausländische Schülerinnen und Schüler verließen ohne Abschluss die Schule. Bemerkung zur Chancengleichheit Obwohl der Anteil der ausländischen Schulabgehenden ohne Schulabschluss in den letzten vier Jahren um knapp ein Drittel sank, lag deren Anteil mit 8,4% in 2009 nach wie vor unbefriedigend hoch. Fast jedem zehnten ausländischen Jugendlichen und fast jedem zwanzigsten deutschen Jugendlichen, der das Regelschulsystem in Aachen verließ, gelang es nicht, einen Schulabschluss zu machen. Es besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, damit möglichst alle Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen. Eine geschlechterspezifische Herangehensweise insbesondere bei den ausländischen Schulabgehenden sollte dabei berücksichtigt werden. 28 Ausbildung und Arbeit 3. Ausbildung und Arbeit Das Handlungsfeld „Ausbildung und Arbeit“ umfasst vier Indikatoren.38 Die ersten beiden Indikatoren gehen auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein. Dabei handelt es sich um Personen im Erwerbsalter sowie junge Beschäftigte in betrieblicher Ausbildung. Der dritte und vierte Indikator geht auf Arbeitslose im Erwerbsalter sowie auf junge Menschen ein. 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter Definition Anteil der Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung39 am Wohnort mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter von 15 bis unter 65 Jahren (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum 31.12. Tabelle 10: Indikator 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter Hauptwohnsitzbevölkerung im Erwerbsalter (15 bis unter 65 Jahre) insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung davon andere Staatsangehörigkeit insgesamt davon mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 167.618 83,9 % 44,7 % 16,1 % 31,1 % 78.969 w 88.649 m 65.997 w 74.630 m 29.153 w 33.761 m 12.972 w 14.019 m 3.553 w 4.837 m 168.548 83,2 % 44,8 % 16,8 % 30,8 % 79.348 w 89.200 m 65.953 w 74.200 m 28.630 w 34.144 m 13.395 w 15.000 m 3.625 w 5.107 m 168.492 83,0 % 43,8 % 17,0 % 30,2 % 79.703 w 88.789 m 66.189 w 73.580 m 27.970 w 33.192 m 13.514 w 15.209 m 3.527 w 5.139 m 168.370 82,9 % 42,8 % 17,1 % 29,3 % 13.423 w 15.411 m 3.446 w 5.015 m 79.806 w 66.383 w 27.405 w 88.564 m 73.153 m 32.376 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anmerkungen zum Indikator Für den Indikator zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Erwerbsalter liegen die Angaben zu den Personen nicht zum Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.40 38 Im Integrationsmonitoring 2008 richtete sich der Fokus auf Arbeitssuchende; im aktuell vorliegenden Monitoring wurde er auf Arbeitslose umgestellt. Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. 40 Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 39 29 Ausbildung und Arbeit >> 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter Aussagewert des Indikators Der Indikator gibt Auskunft darüber, wie viele der deutschen bzw. der ausländischen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.41 Beamtinnen und Beamte sind nicht einbezogen, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dies gilt ebenso für Selbständige, deren mithelfende Familienangehörige oder ausschließlich geringfügig Beschäftigte.42 Bei diesem wie den folgenden drei Indikatoren haben die anerkannten Bildungs- und Berufsabschlüsse der Personen maßgeblichen Einfluss auf ihre Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration. Im Rahmen der wirtschaftlichen Umstellung von der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft ist eine erfolgreiche Bildungsbiografie bzw. die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland von großer Bedeutung.43 Einen weiteren Einfluss hat die allgemeine konjunkturelle Entwicklung, die im Jahr 2009 einen leichten Einbruch erlebte. Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 ging fast jeder zweite Deutsche (44,7%) und nur knapp jede dritte Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit (31,1%) im Erwerbsalter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Trotz der Wirtschaftskrise 2009 erhöhte sich jeweils der Anteil der deutschen und ausländischen Beschäftigten im Betrachtungszeitraum kontinuierlich um insgesamt 2%. Die Differenz zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen veränderte sich jedoch kaum. Bei den deutschen Frauen entsprach der Anteil an der Beschäftigungsquote knapp ihrem Anteil an der Erwerbsbevölkerung. Bei den ausländischen Frauen war jedoch der Unterschied zwischen dem Anteil an der Bevölkerung im Erwerbsalter und der Beschäftigungsquote im gesamten Betrachtungszeitraum deutlich niedriger (ca. 6%). Bemerkung zur Chancengleichheit Die Erwerbsbeteiligung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war bei ausländischen Staatsangehörigen deutlich niedriger als bei deutschen. Um die Unterschiede zu verringern, müssen sowohl zielgruppenspezifische Maßnahmen auf der Arbeitnehmerseite als auch auf der Arbeitgeberseite entwickelt werden. Die niedrigere Erwerbstätigkeit ausländischer Frauen gegenüber deutschen Frauen hat diverse Ursachen, die nicht nur mit fehlenden passenden Arbeitsplatzangeboten zu begründen sind. 41 30 Zur Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 19 ff. mit Abb. 8. 42 Vgl. IT.NRW (2010), S. 7. 43 Vgl. die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 124-127. Zu den bevorzugten Branchen je nach Migrationshintergrund im produzierenden bzw. dienstleistenden Bereich siehe Seifert (2010), S. 11f. Siehe dazu auch die Ausführungen zu geringqualifizierten Zuwanderern in OECD (2005), S. 38-41. Ausbildung und Arbeit 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung Definition Anteil der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden44 (= betriebliche Ausbildung im dualen System) im Alter von 15 bis unter 24 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung der gleichen Altersgruppe nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum 31.12. Tabelle 11: Indikator 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 24 Jahren insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon in betrieblicher Ausbildung insgesamt davon in betrieblicher Ausbildung 31.893 86,0 % 9,2 % 14,0 % 4,7 % 14.029 w 17.864 m 12.053 w 15.369 m 1.191 w 1.339 m 1.976 w 2.495 m 96 w 114 m 31.581 85,6 % 9,4 % 14,4 % 4,7 % 14.050 w 17.531 m 12.023 w 15.018 m 1.189 w 1.359 m 2.027 w 2.513 m 111 w 103 m 31.102 84,6 % 9,4 % 15,4 % 4,1 % 14.036 w 17.066 m 11.891 w 14.413 m 1.146 w 1.330 m 2.145 w 2.653 m 95 w 104 m 30.606 84,0 % 9,3 % 16,0 % 4,1 % 2.198 w 2.700 m 97 w 104 m 13.931 w 11.733 w 1.099 w 16.675 m 13.975 m 1.295 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anmerkungen zum Indikator Der Indikator zu Jugendlichen in betrieblicher Ausbildung wurde auf eine neue Bezugsgröße umgestellt. Statt der Altersgruppe der 15- bis unter 18-Jährigen, wie im Integrationsmonitoring 2008, sind nun alle Jugendlichen im Alter von 15 bis 23 Jahren erfasst. Die Angaben zu den Personen liegen nicht zum Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Die Festlegung des Stichtages im Dezember statt im Juli spiegelt die Lage der jungen Menschen besser wider, weil begonnene Ausbildungen dann bereits erfasst sind. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.45 Aussagewert des Indikators Der Indikator zeigt den Anteil von Jugendlichen mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit in betrieblicher Ausbildung. Vollzeitschulische Ausbildungen sind nicht sozialversicherungspflichtig und deshalb auch nicht berücksichtigt. Der Indikator zeigt einen Altersbereich, in dem viele Jugendliche bzw. junge Erwachsene noch zur Schule gehen bzw. schulische Weiterbildungen nutzen oder studieren, Wehr- oder Zivildienst leisten. Dies muss bei den geringen Prozentwerten beachtet werden. 44 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 45 31 Ausbildung und Arbeit >> 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung Der Indikator wird unter anderem davon beeinflusst, welche Schulabschlüsse erworben wurden (siehe Indikator 2.3 und 2.4). Weiterhin spielte eine Rolle, welche Berufsziele innerhalb der Familien üblicherweise angestrebt werden, welche Bildungsabschlüsse die Eltern haben,46 wie viele Kenntnisse über das duale Ausbildungssystem vorliegen und wie flexibel auf das vorhandene Ausbildungsangebot eingegangen wird.47 Häufig erfolgt eine Bewerberkonzentration auf einen geringen Teil der tatsächlich möglichen Berufsausbildungen. Ebenfalls ist das Verhalten bei der Ausbildungsplatzsuche und dem Vorgehen bei der Bewerbung zu berücksichtigen.48 Ähnlich wie bei den Indikatoren zur schulischen Bildung greifen hier vielfältige Ursachen, die Auswirkungen auf die statistischen Zahlen haben und bei der Beurteilung des Indikators berücksichtigt werden müssen.49 Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 befanden sich 9,2% der jungen Aachener mit deutscher Staatsangehörigkeit in einer betrieblichen Ausbildung. Bei den Jungendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren es ca. die Hälfte (4,7%). Im gesamten Betrachtungszeitraum lag bei den deutschen Auszubildenden der Anteil bei 9,3%. Im Gegensatz dazu war eine leicht positive Entwicklung bei den ausländischen Auszubildenden mit einem Zuwachs der Ausbildungsbeteiligung um 0,6% abzulesen. Der große Unterschied zwischen den beiden Vergleichsgruppen nahm minimal ab. Unter den deutschen Jugendlichen nutzten innerhalb des Betrachtungszeitraums zunehmend mehr Mädchen die betriebliche Ausbildung. Im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil der Altersgruppe waren 2009 geringfügig mehr Mädchen im dualen Ausbildungssystem (3%). Bei den ausländischen Jugendlichen waren von 2006 bis 2008 ebenfalls die Mädchen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil häufiger in betrieblichen Ausbildungen als die Jungen. Dieses Verhältnis glich sich 2009 unter den ausländischen Jugendlichen an, so dass eine paritätische Ausbildungsbeteiligung unter den Geschlechtern bei ausländischer Staatsangehörigkeit vorlag.50 Bemerkung zur Chancengleichheit Die Unterschiede in der Ausbildungsbeteiligung zwischen deutschen und ausländischen jungen Menschen sind noch sehr hoch. Die bisherigen Bestrebungen einer Annäherung sind trotz minimaler Verbesserungen noch nicht zufriedenstellend. Zusätzlich sollte bei deutschen Jungen verfolgt werden, ob sich der Trend zu einer geringeren Teilnahme an betrieblicher Ausbildung im Verhältnis zu den deutschen Mädchen fortsetzt. 46 Siehe Beicht/Granato (2010), S. 5 u. 7f. Die Untersuchungen auf Bundesebene Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 15, weist darauf hin, dass mittlere Berufsabschlüsse wie die Ausbildung im dualen System in anderen Ländern weniger oder gar nicht bekannt sind. 48 Vgl. Beicht/Granato (2010), S. 8f. 49 Vgl. auch die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 127-132, sowie auch die Ausführungen zur 2. Generation in OECD (2005), S. 47ff. 50 Hiervon weichen die Feststellungen auf Bundesebene ab, siehe Beicht/Granato (2010) S. 12 u. 14, wonach junge ausländische Frauen seltener in betrieblicher Ausbildung sind. Ebenso siehe BAMF (2009), S. 36, das jedoch auf die Jahre 2000 bis 2006 Bezug nimmt. 47 32 Ausbildung und Arbeit 3.3 Arbeitslose Definition Anteil der Arbeitslosen51 nach dem SGB II und SGB III im Erwerbsalter nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Dez. Tabelle 12: Indikator 3.3 Arbeitslose Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt davon Arbeitslose davon andere Staatsangehörigkeit insgesamt insgedavon davon samt Arbeitslose Arbeitslose nach SGB II nach SGB III davon Arbeitslose insgedavon davon samt Arbeitslose Arbeitslose nach SGB II nach SGB III 167.618 83,9 % 6,6 % 72,0 % 28,0 % 16,1 % 12,7 % 83,5 % 16,5 % 78.969 w 65.997 w 3.858 w 88.649 m 74.630 m 5.385 m 2.827 w 3.828 m 1.031 w 12.972 w 1.555 w 1.557 m 14.019 m 1.879 m 1.332 w 1.536 m 223 w 343 m 168.548 83,2 % 6,3 % 74,6 % 25,4 % 16,8 % 11,9 % 83,7 % 16,3 % 79.348 w 65.953 w 3.845 w 89.200 m 74.200 m 5.037 m 2.884 w 3.742 m 961 w 13.395 w 1.630 w 1.295 m 15.000 m 1.760 m 1.408 w 1.429 m 222 w 331 m 168.492 83,0 % 6,9 % 76,8 % 23,2 % 17,0 % 12,1 % 85,6 % 14,4 % 79.703 w 66.189 w 4.235 w 88.789 m 73.580 m 5.360 m 3.188 w 4.185 m 1.047 w 13.514 w 1.642 w 1.175 m 15.209 m 1.840 m 1.426 w 1.553 m 216 w 287 m 168.370 82,9 % 7,9 % 69,3 % 30,7 % 17,1 % 14,1 % 80,0 % 20,0 % 79.806 w 66.383 w 4.956 w 3.304 w 1.652 w 13.423 w 1.935 w 88.564 m 73.153 m 6.136 m 4.379 m 1.757 m 15.411 m 2.129 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1.570 w 1.680 m 365 w 449 m 2009 2008 2007 2006 Anmerkungen zum Indikator Im Integrationsmonitoring 2008 war dieser Indikator auf Arbeitssuchende ausgerichtet. Es erfolgt jetzt eine Umstellung auf die Erfassung der Arbeitslosen. Angaben zu den Personen liegen nicht zum Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die Zusammensetzung der Arbeitslosen wurde entsprechend des jeweiligen Rechtskreises nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch III differenziert erfasst. Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Ausländische Staatsangehörige können sich nur arbeitslos melden, wenn sie eine Arbeitserlaubnis besitzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Hingegen sind gemeldete Arbeitslose in der Statistik berücksichtigt, auch wenn sie nicht in einem Leistungsbezug stehen. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, die statistischen Erhebungen zukünftig auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.52 51 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 52 33 Ausbildung und Arbeit >> 3.3 Arbeitslose Aussagewert des Indikators Der Indikator gibt Auskunft darüber, wie viele deutsche bzw. ausländische Personen in Aachen arbeitslos gemeldet sind.53 Auf den Indikator wirken verschiedene Faktoren, wie bereits bei der Schul- und Berufsausbildung.54 Ebenso ist die Nichtanerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu berücksichtigen.55 In diesem Zusammenhang wirkt sich auch der Strukturwandel des Arbeitsmarktes mit dem Abbau von Arbeitsplätzen mit niedrigen Qualifikationsansprüchen aus. Entwicklung der Zahlen Von den Deutschen im Erwerbsalter waren 2009 6,6% arbeitslos gemeldet, während es bei den ausländischen Personen doppelt so viele waren (12,7%). Der Zugang zum Arbeitsmarkt entwickelte sich im gesamten Betrachtungszeitraum sowohl für die deutschen als auch für die ausländischen Arbeitslosen relativ günstig. Trotz der konjunkturellen Flaute im Jahr 2009 mit erwartungsgemäß steigenden Arbeitslosenzahlen, entwickelte sich deren Anstieg moderat. Die Arbeitslosenquoten für beide Vergleichsgruppen blieben deutlich unter denjenigen von 2006. Trotz der insgesamt leicht sinkenden Zahlen in den letzten Jahren zeigte insbesondere die Gruppe im Rechtskreis des SGB II die problematische Situation bei der Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem Rechtskreis lag während des Betrachtungszeitraums der Anteil bei den arbeitslos gemeldeten ausländischen Personen etwa 10% über dem der Deutschen. Im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil waren deutsche Frauen – mit steigender Tendenz – im aufgezeigten Zeitraum deutlich seltener arbeitslos gemeldet als deutsche Männer. Bei den ausländischen Frauen war bis 2008 die Arbeitslosigkeit in Relation zu ihrem Bevölkerungsanteil durchweg etwas höher als bei den ausländischen Männern. Allerdings sank im Krisenjahr 2009 ihr Anteil an Arbeitslosen deutlich. Somit waren in 2009 sowohl deutsche als auch ausländische Frauen seltener arbeitslos gemeldet als Männer. Bemerkung zur Chancengleichheit Insgesamt sank die Anzahl der gemeldeten arbeitslosen Frauen und Männer bei deutschen und ausländischen Staatsangehörigen im Betrachtungszeitraum. Selbst im Jahr 2009 stiegen die Arbeitslosenzahlen trotz konjunktureller Krise nur minimal an. Unverändert seit 2006 war die Arbeitslosenquote der ausländischen Bürgerinnen und Bürger fast doppelt so hoch wie die der Deutschen. Auch war der Prozentsatz der ausländischen Arbeitslosen nach dem SGB II deutlich höher als bei Deutschen. Die Dauer der Arbeitslosigkeit ausländischer Staatsangehöriger war somit deutlich größer als bei Deutschen. Eine Verbesserung der Chancengleichheit trat noch nicht ein. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit waren im Jahr 2009 Männer häufiger arbeitslos gemeldet als Frauen. 53 34 Zur Verteilung der Arbeitslosen auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 22ff. mit Abb. 10. 54 In einer Auswertung für den Dezember 2010, die auch auf die Vorjahre anwendbar sein dürfte, haben von allen deutschen Arbeitslosen 55,4 % und von allen ausländischen Arbeitslosen 80,7 % keine abgeschlossene Berufausbildung laut statistischer Erfassung, vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2011). 55 Vgl. die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 124-127 u. 136f. Ausbildung und Arbeit 3.4 Junge Arbeitslose Definition Anteil der jungen Arbeitslosen56 nach dem SGB II und SGB III im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Dez. Tabelle 13: Indikator 3.4 Junge Arbeitslose Hauptwohnsitzbevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt davon andere Staatsangehörigkeit davon Arbeitslose insge- davon Arbeitslose samt insgedavon davon insgedavon davon samt Arbeitslose Arbeitslose samt Arbeitslose Arbeitslose nach SGB II nach SGB III nach SGB II nach SGB III 37.162 85,4 % 2,2 % 60,9 % 39,1 % 14,6 % 3,5 % 69,5 % 30,5 % 16.284 w 13.888 w 300 w 20.878 m 17.865 m 411 m 184 w 249 m 116 w 2.396 w 63 w 162 m 3.013 m 124 m 45 w 85 m 18 w 39 m 36.735 85,0 % 2,1 % 60,5 % 39,5 % 15,0 % 3,5 % 63,5 % 36,5 % 16.214 w 13.786 w 287 w 20.521 m 17.436 m 374 m 181 w 219 m 106 w 2.428 w 88 w 155 m 3.085 m 104 m 62 w 60 m 26 w 44 m 30,8 % 16,3 % 2,8 % 36.276 83,7 % 2,2 % 69,2 % 16.247 w 13.634 w 295 w 20.029 m 16.747 m 371 m 209 w 252 m 35.890 83,0 % 2,8 % 16.254 w 13.532 w 389 w 19.636 m 16.253 m 440 m 79,0 % 21,0 % 68 w 99 m 56 w 76 m 12 w 23 m 64,3 % 35,7 % 17,0 % 4,0 % 61,6 % 38,4 % 236 w 297 m 153 w 2.722 w 120 w 143 m 3.383 m 125 m 72 w 79 m 48 w 46 m 86 w 2.613 w 119 m 3.282 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anmerkungen zum Indikator Im Integrationsmonitoring 2008 war dieser Indikator auf junge Arbeitssuchende ausgerichtet. Es erfolgt jetzt eine Umstellung auf die Erfassung der jungen Arbeitslosen. Angaben zu den Personen liegen nicht für einen Migrationshintergrund, sondern nur für die Staatsangehörigkeit vor. Die Zusammensetzung der Arbeitslosen wurde entsprechend des jeweiligen Rechtskreises nach dem Sozialgesetzbuch II und nach dem Sozialgesetzbuch III differenziert erfasst. Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Der Indikator wurde um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Es gelten hier die gleichen Hinweise, wie beim vorhergehenden Indikator für die Gesamtheit aller Arbeitslosen. Ausländische Staatsangehörige können sich nur arbeitslos melden, wenn sie eine Arbeitserlaubnis besitzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Hingegen sind gemeldete Arbeitslose in der Statistik berücksichtigt, auch wenn sie nicht in einem Leistungsbezug stehen. Der Stichtag für die Erhebung der Daten im Dezember statt im Juli spiegelt die Lage der jungen Menschen besser wider, weil begonnene Ausbildungen oder schulische Maßnahmen dann bereits greifen. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.57 56 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 57 35 Ausbildung und Arbeit >> 3.4 Junge Arbeitslose Aussagewert des Indikators Der Indikator zur Arbeitslosigkeit junger Menschen bis einschließlich 24 Jahren zeigt, inwieweit bei deutschen und ausländischen jungen Menschen ein Übergang von der Schule in die Ausbildung oder weiter in den Berufsalltag oder in eine Maßnahme nach dem SGB III erfolgt ist.58 Wie beim Indikator 3.2 „Jugendliche in betrieblicher Ausbildung“ und beim Indikator 3.3 „Arbeitslose“ spielen verschiedene Ursachen eine Rolle, die unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit zu einer Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen führen.59 Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 waren 2,2% der deutschen Jugendlichen arbeitslos gemeldet. Bei den ausländischen Jugendlichen war mit 3,5% der Anteil um mehr als die Hälfte höher. Im Vergleich zur allen Arbeitslosen stellte sich bei den Jugendlichen der Unterschied etwas günstiger dar. Insgesamt waren in 2009 unabhängig von der Staatsangehörigkeit fast 900 junge Menschen im Alter von 15 bis einschließlich 24 Jahren arbeitslos gemeldet. Die Entwicklung von 2006 bis 2009 zeigte bei den deutschen arbeitslosen Jugendlichen nach dem positiven Rückgang um 0,6% im Jahr 2007 eine Stagnation bei ca. 2,2%. Auch bei den ausländischen arbeitslosen Jugendlichen reduzierte sich die Arbeitslosenquote im Jahr 2007 deutlich um über ein Viertel auf 2,8%, stieg aber anschließend wieder auf 3,5%. Die Zuordnung der Arbeitslosen zum Rechtskreis SGB II und SGB III war über die Jahre hinweg sowohl bei den deutschen als auch bei den ausländischen Jugendlichen großen Schwankungen unterlegen. Im Jahr 2009 waren unter den deutschen jugendlichen Arbeitslosen 60,9% im Rechtskreis SGB II, bei den ausländischen waren es hingegen 69,5%. Im gesamten Betrachtungszeitraum waren ausländische Jugendliche zunehmend von längerer Arbeitslosigkeit betroffen bzw. konnten nicht im Rechtskreis des SGB III berücksichtigt werden. Junge deutsche Frauen waren ähnlich ihres Bevölkerungsanteils von Arbeitslosigkeit betroffen. Bei den ausländischen jungen Frauen war ihr Anteil an den arbeitslos Gemeldeten häufig deutlich geringer als ihr Bevölkerungsanteil. Im Jahr 2009 lag ihr Anteil etwa 10% unter ihrem Bevölkerungsanteil. Dies bedeutet zugleich, dass die jungen Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit wesentlich häufiger arbeitslos gemeldet waren als die jungen Frauen. Bemerkung zur Chancengleichheit Im Jahr 2007 war der Unterschied zwischen gemeldeten jungen deutschen und ausländischen Arbeitslosen mit 0,6% sehr gering. Beide Personengruppen hatten annähernd die gleichen Chancen, nicht arbeitslos gemeldet zu sein. Diese günstige Lage konnte jedoch nicht gehalten werden. Gerade bei jungen Menschen ist die Teilhabe am Ausbildungs- und Arbeitsleben von entscheidender Bedeutung. Besonders die ausländischen jungen Männer gilt es dabei zu unterstützen. 58 36 Zur Verteilung der jungen Arbeitslosen auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 24f. mit Abb. 12. 59 Vgl. dort die Anmerkungen zu den Aussagewerten der Indikatoren. Soziale Sicherung 4. Soziale Sicherung Im Handlungsfeld „Soziale Sicherung“ geben drei Indikatoren Auskunft zur Bevölkerung, die Grundsicherung erhält.60 Zuerst wird die gesamte Bevölkerung mit Hauptwohnsitz anhand des Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Kapitel 3 und 4, dargestellt. Der zweite Indikator nimmt die Kinder und der dritte Indikator die Älteren in den Blick. 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug Definition Anteil aller Bezieherinnen und Bezieher61 von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II) sowie Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 3 und 4: Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)62 nach deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit an der gesamten Hauptwohnsitzbevölkerung mit deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB 50/101 (SGB XII für Hilfe außerhalb von Einrichtungen) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Dez. Tabelle 14: Indikator 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug Hauptwohnsitzbevölkerung insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt davon andere Staatsangehörigkeit davon im Arbeitslosengeld II-, insge- davon im Arbeitslosengeld II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug samt Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug insgesamt davon im davon im Alg II- und Sozial­hilfeSozialgeld- Bezug Bezug 2009 2008 insgesamt davon im davon im Alg II- und Sozial­hilfeSozialgeld- Bezug Bezug 241.577 86,3 % 9,7 % 87,9 % 12,1 % 13,7 % 25,7 % 86,2 % 13,8 % 119.414 w 103.375 w 122.163 m 105.035 m 9.965 w 10.210 m 8.557 w 9.171 m 1.408 w 16.039 w 1.039 m 17.128 m 4.531 w 3.998 m 3.848 w 3.505 m 683 w 493 m 242.910 85,7 % 9,4 % 87,4 % 12,6 % 14,3 % 23,1 % 88,1 % 11,9 % 120.102 w 103.550 w 122.808 m 104.600 m 9.873 w 9.701 m 8.392 w 8.709 m 1.481 w 16.552 w 992 m 18.208 m 4.295 w 3.735 m 3.755 w 3.321 m 540 w 414 m 242.987 85,5 % 10,2 % 87,4 % 12,6 % 14,5 % 24,5 % 89,0 % 11,0 % 120.627 w 103.931 w 122.360 m 103.847 m 10.534 w 10.630 m 8.945 w 9.555 m 1.589 w 16.696 w 1.075 m 18.513 m 4.534 w 4.105 m 3.991 w 3.699 m 543 w 406 m 243.013 85,4 % 10,2 % 87,8 % 12,2 % 14,6 % 24,6 % 89,5 % 10,5 % 120.868 w 104.200 w 10.494 w 8.934 w 1.560 w 16.668 w 4.502 w 3.979 w 122.145 m 103.423 m 10.741 m 9.709 m 1.032 m 18.722 m 4.187 m 3.794 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Aachen FB 50/101 523 w 393 m 2007 2006 Anmerkungen zum Indikator Wie im Handlungsfeld „Ausbildung und Arbeit“ liegen zu den Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII nur die Daten für deutsche und ausländische Staatsangehörige vor.63 Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. 60 Vgl. übergreifend zur Mindestsicherung (Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) Stadt Aachen (2009), S. 32-43. Zur statistischen Herangehensweise vgl. auch Statistische Ämter: Soziale Mindestsicherung (2010). 61 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. 62 Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht berücksichtigt werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden. 63 Ausländische Personen sind nur dann leistungsberechtigt nach dem SGB XII, wenn sie einen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Personen, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sind nicht berücksichtigt. Zu den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach dem SGB II beziehen können, siehe Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 52-55. 37 Soziale Sicherung >> 4.1 Personen jeden Anmerkungen zur Statistik Alters im ALG-II, Sozialgeld- und Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Sozialhilfebezug Migrationshintergrund zu erweitern.64 Da bei dem Indikator zur sozialen Sicherung die Daten aus der Bundesstatistik mit Daten aus kommunalen und städteregionalen Statistiken verrechnet werden, ist eine vergleichbare Erhebungsverordnung auch für diese Statistiken nötig. Aussagewert des Indikators Der erste Indikator zur sozialen Sicherung gibt Auskunft über die Armutsentwicklung der deutschen und ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung für alle Altersgruppen. Bei diesem Indikator ist zu beachten, dass die schulischen und beruflichen Qualifikationen für einen Teil der Betroffenen ausschlaggebend dafür sind, ob sie das staatliche Grundsicherungssystem in Anspruch nehmen müssen.65 Hinzu kommen Faktoren, die es gerade denjenigen ausländischen Personen, die ihre Schuloder Berufsausbildung im Ausland absolvierten, erschweren, die formellen Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erfüllen. Nicht zuletzt hat ebenso die wirtschaftliche Entwicklung bedeutenden Einfluss auf den Indikator. Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 bezogen 9,7% der deutschen Hauptwohnsitzbevölkerung entweder Arbeitslosengeld II (Alg II), Sozialgeld oder Sozialhilfe. Das war ca. jede zehnte Person. Bei den ausländischen Bürgerinnen und Bürgern waren es 25,7%, d. h. jede vierte Person. Somit erhielten ausländische Staatsangehörige zweieinhalb Mal so häufig Leistungen aus dem Grundsicherungssystem. Bei der deutschen Bevölkerung lag der Anteil der Leistungsbeziehenden in 2006 und 2007 noch bei jeweils 10,2% und sank in 2008 um 0,8%. Auch bei der ausländischen Hauptwohnsitzbevölkerung war bis 2008 ein leichter Rückgang festzustellen. Die Verbesserung erfolgte fast proportional um insgesamt 1,5% von 2006 bis 2008. Im wirtschaftlichen Krisenjahr 2009 war jedoch sowohl bei den deutschen als auch bei den ausländischen Staatsangehörigen ein erneuter Anstieg an Leistungsberechtigten festzustellen. Davon war die ausländische Bevölkerung stärker betroffen. Im Folgenden wird die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten nach Altersgruppen jeweils nach dem SGB II und dem SGB XII erläutert. Dies ergänzt die Indikatoren 4.2 zu Kindern und 4.3 zu Älteren, bei denen jeweils eine andere Bezugsgröße gilt. Diese Informationen sind wegen der Übersichtlichkeit nicht in der Indikatortabelle. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten kam mit fast 90% aus dem Rechtskreis des SGB II, erhielt also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Aus dem Rechtskreis des SGB XII kamen gut 10% und erhielten Sozialhilfe. Von den deutschen Leistungsberechtigten nach dem SGB II waren im Beobachtungszeitraum durchgängig ca. 29% Kinder. Bei den ausländischen Staatsangehörigen ging der Kinderanteil von ursprünglich knapp einem Viertel auf gut 21% kontinuierlich bis 2009 zurück. Unter den Leistungsberechtigten nach dem SGB XII war der Anteil an Kindern sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Leistungsberechtigten gleichermaßen mit durchgehend ca. 2% minimal. Allerdings waren die Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen innerhalb des SGB-XII-Leistungsbezugs bei älteren Personen größer. Bei den Deutschen waren ca. 60% der Sozialhilfebeziehenden über 64 Jahre, bei den ausländischen Staatsangehörigen ca. 80%. 64 Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. Vgl. in Bezug auf Personen mit Migrationshintergrund die Ergebnisse in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 15, bei denen nicht nur keine, sondern auch sehr hohe Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt bei den Leistungsempfangenden mit Migrationshintergrund festgestellt werden. 65 38 Soziale Sicherung Bei den deutschen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII waren während des gesamten Betrachtungszeitraums die Geschlechter entsprechend ihres Bevölkerungsanteils vertreten. Bei den ausländischen Leistungsberechtigten erhielten jedoch im Beobachtungszeitraum ca. 5% mehr Frauen Leistungen als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. >> 4.1 Personen jeden Alters im ALG-II, Sozialgeld- und Sozialhilfebezug Bemerkung zur Chancengleichheit Sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige profitierten von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung bis 2008. Die Anteile der Leistungsbeziehenden nahmen leicht ab. Die Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Leistungsbeziehenden verringerten sich. Im Rahmen des konjunkturellen Einbruchs in 2009 bezogen dagegen wieder mehr ausländische Bürgerinnen und Bürger staatliche Leistungen. Ausländische Frauen waren im Vergleich zu Männern ausländischer Staatsangehörigkeit schlechter in den Arbeitsmarkt integriert. Sie waren häufiger arbeitslos oder prekär beschäftigt und waren schwerer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. 39 Soziale Sicherung 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder Definition Anteil der unter 15-jährigen Bezieherinnen und Bezieher66 von Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II) und Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 3 Hilfe zum Lebensunterhalt)67 nach deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung unter 15 Jahren mit deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB 50/101 (SGB XII für Hilfe außerhalb von Einrichtungen) zum 31.12., Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Dez. Tabelle 15: Indikator 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder Hauptwohnsitzbevölkerung unter 15 Jahren insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt davon andere Staatsangehörigkeit davon im Sozialgeldund Sozialhilfe-Bezug insge- davon im Sozialgeldsamt und Sozialhilfe-Bezug insge- davon im davon im samt Sozialgeld- Sozial­hilfe­ Bezug -Bezug 2009 2008 2007 2006 29.617 89,1 % 19,8 % 99,0 % 14.521 w 12.935 w 2.577 w 15.096 m 13.453 m 2.646 m 2.554 w 2.616 m 29.865 88,3 % 18,8 % 99,0 % 14.628 w 12.921 w 2.474 w 15.237 m 13.464 m 2.477 m 2.455 w 2.447 m 30.381 87,6 % 20,5 % 99,0 % 14.913 w 13.085 w 2.626 w 15.468 m 13.541 m 2.837 m 2.607 w 2.803 m 30.875 87,2 % 20,0 % 99,0 % insge- davon im davon im samt Sozialgeld­- Sozial­hilfe­Bezug Bezug 1,0 % 10,9 % 49,1 % 98,4 % 1,6 % 800 w 784 m 788 w 771 m 12 w 13 m 1,0 % 11,7 % 44,9 % 23 w 1.586 w 30 m 1.643 m 98,8 % 1,2 % 784 w 779 m 777 w 768 m 7 w 11 m 1,0 % 12,4 % 48,3 % 19 w 1.707 w 30 m 1.773 m 98,5 % 1,5 % 895 w 920 m 885 w 903 m 10 w 17 m 1,0 % 12,8 % 47,8 % 99,0 % 1,0 % 19 w 1.828 w 34 m 1.927 m 15.133 w 13.190 w 2.613 w 2.582 w 31 w 1.943 w 945 w 936 w 15.742 m 13.735 m 2.776 m 2.753 m 23 m 2.007 m 945 m 935 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Aachen FB 50/101 9 w 10 m Anmerkungen zum Indikator Wie beim Indikator 4.1 liegen die Daten für den Indikator 4.2 nur für Kinder mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit vor.68 Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Im Jahr 2009 sind einige Kinder nicht in der SGB-II-Statistik erfasst, weil durch eine Gesetzesänderung ihr Wohngeld nicht mehr von der ARGE, sondern von der Wohngeldbehörde bezogen wurde. Die Gesetzesänderung galt auch 2010.69 Ab dem 1.4.2011 werden diese Kinder wieder in den SGB-II-Statistiken erscheinen, weil das Gesetz zurückgenommen wurde.70 66 Es werden nur die Personen berücksichtigt, bei denen auch die Angaben zum Geschlecht erfasst sind. Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in der Tabelle berücksichtigt werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden. 68 Ausländische Personen sind nur dann leistungsberechtigt nach dem SGB XII, wenn sie einen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Personen, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sind nicht berücksichtigt. Zu den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach dem SGB II beziehen können, siehe Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 52-55. 69 Dies betrifft Kinder in so genannten „Mischhaushalten“. Ein Mischhaushalt besteht nur teilweise aus Personen, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind. Z.B. kann der Haushaltsvorstand SGB-II-Leistungen erhalten, jedoch die Kinder vom SGB-II-Bezug ausgeschlossen sein, weil sie ausreichende Unterhaltszahlungen, also eigenes Einkommen, erhalten. 70 Siehe Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, erlassen am 24.03.2011, mit dem „Wegfall des isolierten Wohngeldes in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (so genanntes Kinderwohngeld)“, §12a SGB II. 67 40 Soziale Sicherung Anmerkungen zur Statistik Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.71 Da bei dem Indikator zur sozialen Sicherung von Kindern die Daten aus der Bundesstatistik mit Daten aus kommunalen und städteregionalen Statistiken verrechnet werden, ist eine vergleichbare Erhebungsverordnung für diese Statistiken nötig. >> 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder Aussagewert des Indikators Der Indikator gibt Auskunft zur Armutssituation von deutschen und ausländischen Kindern bis einschließlich 14 Jahren mit Hauptwohnsitz in Aachen.72 Der Indikator ist geprägt von der Arbeitssituation der Eltern. Die konjunkturelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt spielt eine große Rolle. Auch sind die Möglichkeiten, Berufstätigkeit und Kindererziehung zu vereinbaren, zu berücksichtigen. Besonders bei Teilzeitbeschäftigten – in Deutschland zumeist Frauen – oder im Niedriglohnbereich sind so genannte Aufstocker bzw. Aufstockerinnen zu berücksichtigen, deren Einkommen so gering ist, dass sie berechtigt sind, zusätzliche Leistungen nach dem SGB II zu beziehen. Entwicklung der Zahlen Von allen deutschen Kindern erhielten 19,8% im Jahr 2009 Leistungen des Grundsicherungssystems. Bei ausländischen Kindern waren es im selben Jahr 49,1%. Somit erhielten ausländische Kinder zweieinhalb Mal so häufig staatliche Unterstützung. Die Entwicklung von 2006 bis 2009 ähnelte dem Indikator 4.1 zu allen Leistungsbeziehenden. Sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Kindern folgte nach einem leichten Anstieg der Leistungsberechtigten in 2007 ein deutlicher Rückgang in 2008. In 2009 stieg die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder wieder an. Es ist nicht zu erkennen, ob die Gesetzesänderung zum Kinderwohngeld in 2009 die Entwicklung abmilderte. Der Anteil von Kindern mit Leistungen nach dem SGB XII war verschwindend gering. Da die absolute Anzahl der ausländischen Kinder für die statistische Auswertung zu klein war, sind die Veränderungen zu vernachlässigen. Jungen und Mädchen waren entsprechend ihres Bevölkerungsanteils auch jeweils im Leistungsbezug vertreten. Es lag ein ausgewogenes Verhältnis vor. Bemerkung zur Chancengleichheit Während beim vorhergehenden Indikator 4.1 „Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug“ der Anteil von deutschen und ausländischen Leistungsberechtigten im Schnitt bei 10% zu 25% lag, war die Armutssituation unter deutschen und ausländischen Kindern im Schnitt mit knapp 20% zu knapp 48% fast doppelt so hoch. Jedes fünfte deutsche Kind und jedes zweite ausländische Kind in Aachen erhielt Sozialgeld oder Sozialhilfe. 71 Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. Vgl. auch die Zuordnung zu den Lebensräumen von allen Kindern, die Sozialgeld erhalten, in Stadt Aachen (2009), S. 37 mit Abb. 19. 72 41 Soziale Sicherung 4.3 Sozialhilfe für Ältere Definition Anteil der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 65 Jahren (nach dem SGB XII, Kapitel 4)73 nach deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit an der Hauptwohnsitzbevölkerung ab 65 Jahren mit deutscher bzw. anderer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB 50/101 (SGB XII für Hilfe außerhalb von Einrichtungen) zum 31.12. Tabelle 16: Indikator 4.3 Sozialhilfe für Ältere Hauptwohnsitzbevölkerung ab 65 Jahren insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit davon andere Staatsangehörigkeit insgesamt 2009 2008 davon im Sozialhilfe-Bezug insgesamt davon im Sozialhilfe-Bezug 44.342 93,4 % 3,3 % 6,6 % 32,0 % 25.924 w 18.418 m 24.443 w 16.952 m 876 w 504 m 1.481 w 1.466 m 563 w 381 m 44.497 93,5 % 3,5 % 6,5 % 26,9 % 26.126 w 18.371 m 24.676 w 16.936 m 962 w 498 m 1.450 w 1.435 m 450 w 326 m 44.114 93,8 % 3,8 % 6,2 % 27,4 % 26.011 w 18.103 m 24.657 w 16.726 m 1.056 w 531 m 1.354 w 1.377 m 439 w 308 m 43.768 94,0 % 3,7 % 6,0 % 28,1 % 25.929 w 24.627 w 1.015 w 17.839 m 16.535 m 512 m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Stadt Aachen FB 50/101 1.302 w 1.304 m 426 w 306 m 2007 2006 Anmerkungen zum Indikator Im Integrationsmonitoring 2008 war den älteren SGB-XII-Beziehenden teilweise mittels Schätzmethode ein Migrationshintergrund zugeordnet worden. Davon wurde im aktuellen Integrationsmonitoring Abstand genommen. Die Daten zu Personen ab 65 Jahren mit Grundsicherungsbezug wurden vorerst nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterschieden.74 Die Bezugsgröße wurde auf die Hauptwohnsitzbevölkerung eingegrenzt. Die Verschiebung des Renteneintrittsalters wird in Zukunft bei der Beurteilung der Zahlen zu berücksichtigen sein.75 Entsprechend könnte überlegt werden, die Altersgrenze in der Definition des Indikators zu verändern. Anmerkungen zur Statistik Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, zukünftig die statistischen Erhebungen auf einen Migrationshintergrund zu erweitern.76 Eine entsprechende Erhebungsverordnung ist demzufolge auch für die SGB-XII-Statistiken der Kommune und der StädteRegion notwendig. 73 42 Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in der Tabelle berücksichtigt werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden. 74 Ältere ausländische Personen sind nur dann leistungsberechtigt nach dem SGB XII, wenn sie einen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Personen, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sind nicht berücksichtigt. 75 Vgl. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Kapitel 4, Abschnitt 1, § 41 (2). Bei Personen, die ab dem 1.1.1947 geboren sind, verschiebt sich für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang die Altersgrenze um einen Monat bzw. bei Personen, die ab dem 1.1.1959 geboren sind, um zwei Monate nach hinten. Das heißt, dass sich ab 2012 jährlich das Renteneintrittsalter einen Monat bzw. ab 2024 jährlich um zwei Monate nach hinten verschiebt. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist dann das Ziel erreicht, dass man erst mit 67 Jahren die reguläre Rente beantragen kann. 76 Vgl. im Anhang das Kapitel „Statistiken und der Migrationshintergrund“. Soziale Sicherung Ältere Menschen, die in Einrichtungen wie z.B. Seniorenstiften oder Pflegeheimen leben und >> 4.3 Sozialhilfe Leistung nach dem SGB XII (Kapitel 4) beziehen, sind in der Statistik derzeit nicht erfasst, weil für Ältere die Daten dafür nicht zur Verfügung stehen.77 Aussagewert des Indikators Der Indikator zum Grundsicherungsbezug von Seniorinnen und Senioren nach deutscher oder anderer Staatsangehörigkeit gibt Auskunft über die Armutssituation älterer Menschen.78 Besonders dieser Indikator wird durch viele Faktoren beeinflusst. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erwerbsbiografie und somit die selbst erarbeiteten Rentenansprüche aus staatlicher oder privater Altersvorsorge sowie Vermögen darüber entscheiden, ob man im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Dafür ausschlaggebend ist bei ausländischen Staatsangehörigen, ob sie länger in Deutschland gelebt haben oder ob sie erst später – teilweise erst in fortgeschrittenem Alter – zugewandert sind.79 In diesem Zusammenhang spielt es eine Rolle, ob und wann ihnen, trotz langjähriger Aufenthaltsdauer in Deutschland, im Rahmen des Ausländerrechts eine Arbeitserlaubnis erteilt werden konnte. Die Jahrzehnte nach 1950, in denen von der deutschen Mittelschicht verstärkt Vermögen angespart werden konnte sowie die Vererbung dieses Vermögens, wirkten sich ebenfalls auf die Hilfebedürftigkeit von Älteren zugunsten der seit Generationen in Deutschland Lebenden aus. Auch die finanzielle Situation der Kinder beeinflusst die Ansprüche auf und die Nutzung von Grundsicherung.80 Die bei Deutschen lange übliche Aufgabenteilung von Frauen und Männern, bei der Frauen die sozialversicherungsfreie Arbeit im Haushalt und bei der Kindererziehung übernehmen oder nur teilzeitbeschäftigt sind, wirkt sich ebenfalls auf die finanzielle Situation im Alter aus.81 Teilweise bedingt auch das Arbeitsverbot für nachgezogene Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen ungünstigen Start in die neue Gesellschaft und fördert traditionelle Rollen, die eine finanzielle Benachteiligung im Alter zur Folge haben können.82 Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 erhielten deutsche Personen ab 65 Jahren zu 3,3% Grundsicherung im Alter. Bei den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren es 32,0%. Die ausländische Bevölkerung war demzufolge fast zehn Mal so häufig von Armut im Alter betroffen. In der deutschen Bevölkerung verbesserte sich die Situation von 2006 bis 2009 minimal. Bei der ausländischen Bevölkerung sank von 2006 bis 2007 der Anteil ebenfalls geringfügig, stieg allerdings in 2009 erheblich an. Die deutsche Bevölkerung ab 65 Jahren setzte sich ca. zu 60% aus Frauen und zu 40% aus Männern zusammen. Beim Bezug von Grundsicherung waren jedoch Frauen stärker als ihr Bevölkerungsanteil betroffen. Innerhalb des Betrachtungszeitraums sank der Anteil der Frauen im Leistungsbezug. Während von der Gesamtzahl der deutschen Leistungsbeziehenden 2006 noch 66,5% der Frauen Grundsicherung erhielten, waren es ein Jahr später 63,5%. 77 Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion Aachen, A 50, konnte die Hilfe nach dem SGB XII, die innerhalb von Einrichtungen gewährt wird, für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in der Tabelle berücksichtigt werden. Sobald die Probleme behoben sind, sollen auch rückwirkend die Zahlen ergänzt werden. 78 Zur Verteilung älterer Menschen, die Sozialhilfe beziehen, auf 52 Aachener Sozialräume in 2007, jedoch ohne Unterscheidung der Staatsangehörigkeit, siehe Stadt Aachen (2009), S. 40ff. mit Abb. 21. 79 Vgl. Stadt Aachen (2002), S. 12, wonach besonders Zugewanderte aus dem Iran, der Sowjetunion und (Spät-) Aussiedler eine recht kurze Aufenthaltsdauer haben. 80 Der familiäre Zusammenhalt und somit das Leben im Alter bei der Familie und nicht innerhalb von Einrichtungen ist zu berücksichtigen, vgl. Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 15. Siehe auch Stadt Aachen (2002), S. 27-37. Es bleibt zu prüfen, ob sich deutliche Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Älteren abzeichnen, wenn die Statistiken für SBG-XII-Beziehende innerhalb von Einrichtungen vorliegen. 81 Auch könnten sich bei Frauen ungünstigere Startbedingungen in die Rente verstärken, z.B. durch die Zunahme von alleinerziehenden Müttern, die erschwerten Zugang zum Erwerbsleben haben, sowie die geringere Entlohnung ihrer Arbeit, die derzeit fast ein Viertel unter derjenigen von Männern liegt. 82 Vgl. Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 53. 43 Soziale Sicherung >> 4.3 Sozialhilfe für Ältere Die ausländische Bevölkerung setzte sich je zur Hälfte aus Männern und Frauen zusammen. Der Frauenanteil beim Bezug von Grundsicherung lag mit ca. 58,5% deutlich höher – mit einer leicht steigenden Tendenz. Eine Benachteiligung der Frauen innerhalb der ausländischen Gruppe ist demnach vorhanden. Bemerkung zur Chancengleichheit Ein Drittel der älteren ausländischen Bevölkerung war von Altersarmut außerhalb von Einrichtungen betroffen. Bei den Deutschen war es nur ein minimaler Anteil von 3,3%. Der Anteil des Grundsicherungsbezugs bei deutschen Frauen näherte sich ihrem Bevölkerungsanteil an. Besonders sollten bei ausländischen Frauen Ansätze verfolgt werden, die es ihnen ermöglichen, im Alter unabhängig von staatlicher Unterstützung zu leben. 44 Wohnen 5. Wohnen Im Handlungsfeld „Wohnen“ liegt ein einziger Indikator vor, der die Verteilung von deutschen und ausländischen Bürgern auf die Lebensräume in Aachen in einem Gesamtwert darstellt. 83 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume Definition Segregationsindex, Prozentuale Ungleichverteilung der deutschen und ausländischen Bevölkerung mit Haupt- und Nebenwohnsitz auf die 60 Lebensräume berechnet für das gesamte Stadtgebiet (in Prozent; ohne Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12. mit Berechnung durch FB 50/020 Tabelle 17: Indikator 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume Segregationsindex (anhand von 60 Lebensräumen) 2009 25,9 % 2008 26,3 % 2007 26,0 % 2006 • Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR) Anmerkungen zum Indikator Berechnet wird der Segregationsindex im Gegensatz zu den meisten anderen Indikatoren dieses Integrationsmonitorings auf Basis der Haupt- sowie der Nebenwohnsitzbevölkerung. Der Segregationsindex84 gibt an, wie viele der deutschen bzw. der ausländischen Bevölkerung aus den Lebensräumen, in denen sie überrepräsentiert sind, umziehen müssten in einen Lebensraum, in dem zu wenige von dieser Gruppe leben, damit entsprechend ihres Bevölkerungsanteils in allen Lebensräumen die beiden Gruppen gleichermaßen vertreten sind. Wenn Aachen einen Segregationsindex von 0% hätte, wohnten entsprechend ihres Bevölkerungsanteils genauso viele Personen mit deutscher wie mit ausländischer Staatsangehörigkeit in allen Lebensräumen. Der Indikator wurde nicht auf Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Erst 2009 wurde die Aufteilung des Aachener Stadtgebietes von 52 auf 60 Lebensräume erweitert. Der Segregationsindex konnte rückwirkend bis 2007 auf dieser Basis neu berechnet werden. Aussagewert des Indikators Die Entscheidung, in einem bestimmten Stadtviertel zu wohnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nur wenn ein angemessenes Angebot an Wohnraum und Mietkosten auf dem Wohnungsmarkt vorliegt, kann „frei“ gewählt werden. Diese innerstädtische Mobilität ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Haushalte. Besonders wenn finanzielle Einbußen z.B. durch Arbeitslosigkeit oder durch Leistungsberechtigung nach dem SGB II 83 Zum Thema Wohnen vgl. auch Stadt Aachen (2009), S. 44-53 sowie übergreifend Stadt Aachen (Hg.) (2010). Der gesamtstädtische Segregationsindex wird auf Basis der Verteilung der deutschen und der ausländischen Bevölkerung auf die 60 Lebensräume in Aachen ermittelt. Es wird berechnet, wie viel Prozent der deutschen und der ausländischen Bevölkerung jeweils in einem bestimmten Lebensraum leben. Für jeden der 60 Lebensräume wird dann die Differenz zwischen dem Prozentwert für Deutsche und dem Prozentwert für ausländische Personen ermittelt. Diese Differenzwerte werden als absolute Werte addiert und durch Zwei dividiert. 84 45 Wohnen >> 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume entstehen, wird ein Umzug in kostengünstigere Wohnungen notwendig.85 Häufig ist günstiger Wohnraum nur in bestimmten Lebensräumen Aachens zu finden. Somit stehen die Indikatoren zur „Sozialen Sicherung“ und ihre Aussagen zur Chancenungleichheit der ausländischen Bevölkerung in engem Bezug zur Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume in Aachen. Zudem ist es ein natürlicher Prozess, wenn neu Zugewanderte die Hilfe und Unterstützung der jeweiligen nationalen oder religiösen Gemeinschaften in einer neuen Stadt nutzen. Bei der Wohnungssuche wird leichter im bereits bekannten Lebensraum dieser Gemeinschaften vermittelt werden können. Ob und wie weit Quartiere mit dem Flair einer bestimmten ausländischen Kultur geschätzt oder abgelehnt werden, sollte ebenfalls in Überlegungen zum Aussagewert dieses Indikators einbezogen werden. Da jede Stadt eine abweichende Anzahl von Lebensräumen hat, kann der Segregationsindex nicht mit anderen Städten verglichen werden. Die Betrachtung der Entwicklung ist nur innerhalb Aachens möglich. Da der Segregationsindex ein Durchschnittswert für die gesamte Stadt ist, stellt sich die Situation in einzelnen Lebensräumen zum Teil gänzlich anders dar.86 Entwicklung der Zahlen Der Segregationsindex für die 60 Lebensräume der Stadt Aachen lag im Jahr 2009 bei moderaten 25,9%. Auch in den beiden Vorjahren schwankte er mit nur minimalen Veränderungen um diesen Prozentwert. Würde man eine gleichmäßige Verteilung der deutschen und der ausländischen Bevölkerung auf die Lebensräume anstreben, müssten gut ein Viertel der einen oder der anderen Gruppe umziehen, damit sie in allen Lebensräumen gleichermaßen vertreten sind. Bemerkung zur Chancengleichheit Der Segregationsindex für die 60 Lebensräume ist in einem akzeptablen und beständigen Bereich. 85 46 Siehe auch Stadt Aachen (2010), S. 38f. Auf Bundesebene siehe Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 71- 73, in dem festgestellt wird, dass bei SGB-II-Bezug Personen mit Migrationshintergrund weniger Wohnfläche sowie weniger Wohnräume zur Verfügung haben. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben, wobei auf Bundesebene türkische Paare mit Kindern besonders betroffen sind. 86 Vgl. auch Stadt Aachen (2009), S. 112-118 mit Abbildungen zur Verteilung einzelner Nationen auf 52 Lebensräume. Sprache 6. Sprache Der einzige Indikator zum Handlungsfeld Sprache berücksichtigt den Sprachförderbedarf von Kindern kurz vor der Einschulung.87 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung Definition Anteil der Kinder mit deutscher bzw. anderer Erstsprache, bei denen aufgrund der Beurteilung der expressiven Sprache und Grammatik bei der Schuleingangsuntersuchung ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt wurde, an allen einzuschulenden Kindern jeweils mit deutscher bzw. anderer Erstsprache (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung (SEU) inkl. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) zum 30.06.2006, 30.06.2007, 31.07.2008, 31.08.2009 Tabelle 18: Indikator 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung einzuschulende Kinder insgesamt davon deutsche Erstsprache insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon andere Erstsprache davon mit Sprachförderbedarf insgesamt davon mit Sprachförderbedarf 2.113 62,8 % 18,9 % 37,2 % 29,8 % 1.022 w 1.091 m 646 w 682 m 95 w 156 m 376 w 409 m 82 w 152 m 2.018 63,4 % 18,7 % 36,6 % 29,5 % 956 w 1.062 m 616 w 663 m 99 w 140 m 340 w 399 m 74 w 144 m 2.041 68,3 % 17,4 % 31,7 % 31,5 % 995 w 1.046 m 680 w 713 m 99 w 143 m 315 w 333 m 65 w 139 m 2.107 67,7 % 15,4 % 32,3 % 29,5 % 329 w 352 m 67 w 134 m 1.053 w 724 w 87 w 1.054 m 702 m 132 m Datenquelle: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt (SEU einschl. S-ENS) Anmerkungen zum Indikator Wie der Indikator 2.1 zum Kita-Besuch werden die beiden Vergleichsgruppen anhand der Erstsprache unterschieden.88 Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat. Der Begriff „Erstsprache“ soll im Unterschied zur Bezeichnung „Muttersprache“ eine genauere Definition ermöglichen.89 Der Indikator wurde zudem um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Die statistischen Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erfolgten bis 2009 zusammen mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS).90 Das Screening wird seit Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung werden mehr Daten auch zu den Eltern der Kinder freiwillig erhoben. Voraussichtlich können ab da die Daten nach einer ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes gefiltert werden wie beim Mikrozensus 2005. Dies könnte besonders für den Indikator zur Sprache von Interesse sein. 87 Für Erwachsene liegen auf kommunaler Ebene derzeit keine aussagekräftigen Statistiken im Bereich Sprache vor. Auch die Untersuchungen auf Bundesebene in Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (2009), S. 119ff., kann für Personen im Arbeitslosengeld-II-Bezug nur auf eine Bewertung der Sprachkompetenz durch die befragten Personen selber zurückgreifen und verweist auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Vgl. auch die Analyse in OECD (2005), S. 45ff., in der die Auswirkung von Sprachkursen auf die Arbeitsmarktintegration von 2001 bis 2004 auf Bundesebene ausgewertet ist. 88 Vgl. zum Sprachförderbedarf auch Stadt Aachen (2009), S. 63f. mit Abb. 35. 89 Weitere Erläuterungen hierzu siehe im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 90 Andere Auswertungen verwenden z.B. die Kinder- und Jugendhilfestatistik, vgl. z.B. Bock-Famulla/Große-Wöhrmann (2009). 47 Sprache >> 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung Aussagewert des Indikators Der Indikator zum Sprachförderbedarf bei Aachener Kindern nach deutscher oder anderer Erstsprache gibt Auskunft über eine Kernvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg. In seiner Bedeutung für die Zukunft der Kinder ist er sehr hoch einzustufen. Dieser Indikator ist ein wichtiges Instrument zur Erfassung der Lage und Entwicklung im Integrations- und Bildungsbereich. Entwicklung der Zahlen Von den einzuschulenden Kindern mit deutscher Erstsprache hatten im Jahr 2009 18,9% einen erheblichen Sprachförderbedarf. Bei den Kindern mit einer anderen Erstsprache lag er mit 29,8% um die Hälfte höher. Seit 2006 reduzierte sich die Differenz zwischen den beiden Vergleichsgruppen von anfänglich gut 14% auf knapp 11%. Leider erfolgte dies durch die kontinuierliche Zunahme des Sprachförderbedarfs bei Kindern mit deutscher Erstsprache. Von ursprünglichen 15,4% in 2006 stieg er in den Folgejahren um 3,5% an. Bei Kindern mit ausländischer Erstsprache lag der Sprachförderbedarf die letzten vier Jahre konstant um die 30%. Jungen und Mädchen unterschieden sich deutlich in ihrem Sprachförderbedarf. Bei denjenigen mit deutscher Erstsprache waren von fünf Kindern mit erheblichem Sprachförderbedarf zwei Mädchen und drei Jungen. Bei Kindern mit einer anderen Erstsprache war das Verhältnis ungefähr ein Mädchen zu zwei Jungen. Bei ihnen kam die geschlechtsspezifische Ungleichverteilung noch wesentlich stärker zur Geltung. Insgesamt war festzustellen, dass Sprachentwicklungsauffälligkeiten und Sprachförderbedarf zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung bei Jungen deutlich ausgeprägter war als bei Mädchen. Bemerkung zur Chancengleichheit Bei der Bewertung des erheblichen Sprachförderbedarfs ist eine deutliche Handlungsnotwendigkeit für beide Vergleichsgruppen zu erkennen. Bei den Kindern mit ausländischer Erstsprache war im Betrachtungszeitraum keinerlei Veränderung eingetreten, nach wie vor hatten fast ein Drittel dieser Kinder erheblichen Sprachförderbedarf. Anderseits ist jedoch positiv zu vermerken, dass Kinder trotz einer ausländischen Erstsprache zu zwei Dritteln keine Sprachförderung benötigten und somit ausgezeichnet den Umstieg in die Bilingualität geschafft hatten. Alarmierend war bei Kindern mit deutscher Erstsprache, dass sie zunehmend (fast ein Fünftel) erheblichen Sprachförderbedarf hatten, obwohl sie mit der deutschen Sprache aufwuchsen. 48 Gesundheit 7. Gesundheit Der Indikator im Bereich Gesundheit wertet die Beteiligung an der letzten Früherkennungsuntersuchung vor der Einschulung für Kinder (U9) aus.91 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 Definition Anteil der einzuschulenden Kinder mit deutscher bzw. anderer Erstsprache, die an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 bei einem/er Arzt/Ärztin teilgenommen haben, an allen einzuschulenden Kindern jeweils mit deutscher bzw. anderer Erstsprache (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung (SEU) inkl. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) zum 30.06.2006, 30.06.2007, 31.07.2008, 31.08.2009 Tabelle 19: Indikator 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 einzuschulende Kinder insgesamt davon deutsche Erstsprache insgesamt 2009 2008 2007 2006 davon andere Erstsprache davon mit U9 insgesamt davon mit U9 2.113 62,8 % 92,0 % 37,2 % 85,1 % 1.022 w 1.091 m 646 w 682 m 602 w 620 m 376 w 409 m 316 w 352 m 2.018 63,4 % 94,6 % 36,6 % 81,1 % 956 w 1.062 m 616 w 663 m 577 w 633 m 340 w 399 m 265 w 334 m 2.041 68,3 % 92,8 % 31,7 % 85,8 % 995 w 1.046 m 680 w 713 m 641 w 652 m 315 w 333 m 266 w 290 m 2.107 67,7 % 91,2 % 32,3 % 83,0 % 329 w 352 m 268 w 297 m 1.053 w 724 w 652 w 1.054 m 702 m 648 m Datenquelle: StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt (SEU einschl. S-ENS) Anmerkungen zum Indikator Wie der vorhergehende Indikator zum Sprachförderbedarf und der Indikator 2.1 zum Kita-Besuch wurden die beiden Vergleichsgruppen anhand der Erstsprache unterschieden.92 Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat. Der Begriff „Erstsprache“ soll im Unterschied zur Bezeichnung „Muttersprache“ eine genauere Definition ermöglichen.93 Der Indikator wurde zudem um die Geschlechtsangaben erweitert. Auf die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen haben alle Kinder einen gesetzlichen Anspruch.94 Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen sowie darauf hinzuwirken, dass diese Untersuchungen auch wahrgenommen werden. Die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9, die Kinder im Alter von fünf bis fünfeinhalb Jahren machen sollten, gehört nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Untersuchungen, wie z.B. die Einschulungsuntersuchung. 91 Vgl. übergreifend Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Familien mit Migrationshintergrund (2009). Vgl. zur Gesundheit von Schulneulingen auch Stadt Aachen (2009), S. 75ff. mit Abb. 42 zur Teilnahme an der U8 und Abb. 43 zur Teilnahme an der U9. 93 Weitere Erläuterungen hierzu siehe im Anhang unter „Statistiken und der Migrationshintergrund“. 94 Vgl. SGB V, § 26 (Kinderuntersuchung) sowie “Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“)”. 92 49 Gesundheit >> 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 Damit jedoch lückenlos körperliche und geistige Störungen sowie Kindswohlgefährdungen von Ärztinnen und Ärzten erkannt werden können, hat das Land NRW im Jahr 2008 ein Meldeverfahren zur Überprüfung der Teilnahme eingeführt.95 Auch die Teilnahme an der U9 wird seit 2/2010 geprüft. Diese Meldeverfahren sind für den hier vorgestellten Zeitraum noch nicht relevant. Der Indikator ist auf die U9 ausgerichtet, da sie kurz vor der Einschulung liegt und auch diejenigen Kinder berücksichtigt, die relativ spät nach Aachen ziehen. Anmerkungen zur Statistik Die statistischen Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erfolgten bis 2009 zusammen mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS).96 Das Screening wird ab Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung werden mehr Daten auch zu den Eltern der Kinder freiwillig erhoben. Voraussichtlich können ab da die Daten nach einer ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes gefiltert werden wie beim Mikrozensus 2005. Bei der Schuleingangsuntersuchung wird die U9-Teilnahme durch die Vorlage des gelben Untersuchungsheftes von den Sorgeberechtigten nachgewiesen.97 Wenn das Untersuchungsheft vergessen wird und keine der U-Untersuchungen statistisch erhoben werden kann, erscheint dies nicht in der Statistik für den Indikator. Aussagewert des Indikators Der einzige Indikator für das Handlungsfeld Gesundheit gibt Auskunft darüber, ob Eltern mit ihren Kindern im Alter zwischen fünf und fünfeinhalb Jahren zu der Früherkennungsuntersuchung U9 gegangen sind. Der Indikator ist davon beeinflusst, ob die Eltern über die Früherkennungsuntersuchungen informiert sind, ob sie diese Untersuchungen befürworten und schließlich, ob sie auch die Sorge dafür tragen, diese Untersuchungen wahrzunehmen. Entwicklung der Zahlen Im Jahr 2009 nahmen von den Kindern mit deutscher Erstsprache 92,0% an der Früherkennungsuntersuchung U9 teil, während der Wert für die Kinder mit anderen Erstsprachen bei 85,1% lag. Seit 2006 zeichnete sich für die deutschsprachigen Kinder mit leichten Schwankungen ein Mittelwert von knapp 93% ab. Bei den Kindern mit anderer Erstsprache lag dieser Mittelwert für die Jahre 2006 bis 2009 allerdings um 9% niedriger. Lässt man das Jahr 2008 unberücksichtigt, war ein leicht positiver Trend hinsichtlich einer zunehmenden Teilnahme der Kinder mit ausländischer Erstsprache an der Früherkennungsuntersuchung festzustellen. In Bezug auf die gleichberechtigte Teilnahme von Jungen und Mädchen lag bei der Gruppe mit deutscher Erstsprache ein recht ausgeglichenes Verhältnis vor. Hingegen nahmen bei denjenigen mit ausländischer Erstsprache grundsätzlich mehr Jungen als Mädchen an der Früherkennungsuntersuchung teil. Der Prozentwert für die Teilnahme der Mädchen mit ausländischer Erstsprache lag in den hier betrachteten vier Jahren grundsätzlich mindestens 2% unter dem Wert der Jungen. Im Jahr 2008 nahmen knapp 6% weniger Mädchen mit ausländischer Erstsprache an der Untersuchung teil. 95 50 Seit 2008 wird versuchsweise bis 2011 in NRW beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit ein Datenabgleich der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder zwischen dem 6. und 66. Lebensmonat sowie den von den Ärztinnen und Ärzten übermittelten Teilnahmen an den entsprechenden Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 vorgenommen. Wenn Kinder ohne die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung ermittelt werden, wird an die Sorgeberechtigten vom Landesinstitut ein Erinnerungsschreiben verschickt. Wenn trotz dieser Erinnerung kein Nachweis der ausstehenden Untersuchung innerhalb der nächsten Wochen durch den Arzt oder die Ärztin erfolgt, werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe informiert. Die Träger der Jugendhilfe entscheiden dann, ob Maßnahmen zu folgen haben. Bis zum 31.12.2011 soll über die Erfahrungen mit diesem Vorgehen berichtet werden. Siehe GV. NRW. S. 609, in Kraft getreten am 13. September 2008. 96 Andere Auswertungen verwenden z.B. die Kinder- und Jugendhilfestatistik, vgl. z.B. Bock-Famulla/Große-Wöhrmann (2009). 97 Wenn die Schuleingangsuntersuchungen in Aachen vor der Früherkennungsuntersuchung U9 liegen, werden diese Daten als „noch nicht durchführbare U9“ geführt und erscheinen nicht in der Statistik für diesen Indikator. Gesundheit Bemerkung zur Chancengleichheit Grundsätzlich ist eine weitere Förderung der Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 erforderlich. Besonders ist eine deutliche Erhöhung bei Kindern mit anderen Erstsprachen anzustreben. Der Fokus sollte dabei auch auf die ausgewogene Teilnahme der Geschlechter gelegt werden. Da gerade die Vorlage des gelben Untersuchungsheftes häufiger bei Sorgeberechtigten von Kindern mit anderer Erstsprache vergessen wurde, sollte weiterhin sowohl die Teilnahme an der U9 als auch das Mitbringen der Untersuchungshefte beworben werden. >> 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 51 Gesellschaft und Politik 8. Gesellschaftliche und politische Partizipation Das Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Partizipation“ umfasst zwei Indikatoren. Der Indikator zur politischen Beteiligung von Migrantinnen und Migranten beobachtet deren Mitgliedschaft im Rat und in den Bezirksvertretungen der Stadt Aachen. Der Indikator zur Beschäftigungssituation in der Stadtverwaltung Aachen und in deren Eigenbetrieben beobachtet die Anzahl der ausländischen Beschäftigten in den höheren Gehaltsgruppen. 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen Definition Anteil der Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen mit deutscher bzw. anderer EU-Staatsangehörigkeit nach der Kommunalwahl; zum Vergleich die Hauptwohnsitzbevölkerung mit passivem Kommunalwahlrecht jeweils mit deutscher bzw. anderer EU-Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 02/3 (Einwohnermelderegister) zum 31.12., Stadt Aachen FB 01 (Kommunalwahlen) 26.09.2004, 30.08.2009 Tabelle 20: Indikator 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen Hauptwohnsitzbevölkerung ab 18 Jahren mit passivem Kommunalwahlrecht insgesamt davon deutsche Staats­ angehörigkeit davon andere davon bei der Kommunalwahl gewählte EU-StaatsMitglieder des Rats und der Bezirksvertretungen angehörigkeit insgesamt davon davon andere deutsche Staats­ EU-Staatsangehörigkeit angehörigkeit 185.825 95,0 % 5,0 % 167 99,4 % 0,6 % 92.377 w 93.448 m 87.725 w 88.722 m 4.652 w 4.726 m 59 w 108 m 58 w 108 m 1 w x m 151 100,0 % – • w • w • w • m • m • m Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (EMR); Stadt Aachen FB 01 54 w 97 m 54 w 97 m x w x m 2009 2004 • • • Anmerkungen zum Indikator Der Indikator wurde im aktuellen Integrationsmonitoring umgestellt auf die Erhebungen nach den Kommunalwahlen (2004 und 2009). Die Bezugsgröße wurde eingegrenzt auf die wählbaren Bevölkerungsgruppen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder anderer EU-Staatsangehörigkeit entsprechend des Kommunalwahlrechts.98 Die Bezugsgröße zu den gewählten Vertreterinnen und Vertretern ist demzufolge die Hauptwohnsitzbevölkerung, die mindestens 18 Jahre alt ist und als EU-Staatsangehörige im Besitz des passiven Wahlrechtes ist, also gewählt werden kann.99 Zudem wurde der Indikator um die Geschlechtsangaben erweitert. Anmerkungen zur Statistik Bisher wurde für diesen Indikator keine Statistik geführt. Der Fachbereich 01, Wahlamt, hat 2010 eine regelmäßige Auswertung der vorhandenen Daten neu eingeführt. Eine Auswertung des Einwohnermelderegisters für das Wahljahr 2004 konnte rückwirkend nicht mehr ausgeführt werden, da im Rahmen der Einführung eines neuen Meldeverfahrens im Jahr 2006 ein neues Softwareprogramm verwendet wurde. Dadurch sind die statistischen Merkmale, wie sie bei EU-Staatsangehörigen mit passivem Wahlrecht benötigt werden, für 2004 nicht mehr zu ermitteln. Da jedoch bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern von Rat und Bezirksvertretungen im Jahr 2004 niemand eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß, ist dies zu vernachlässigen. 98 Siehe Kommunalwahlrecht, § 7 und § 12 (zur Wählbarkeit). Eine Umstellung des Indikators auf den Migrationshintergrund, der auch Angehörige von Drittstaaten beinhaltet, kann nur erfolgen, wenn die gesamte Hauptwohnsitzbevölkerung unabhängig von der Staatsangehörigkeit gewählt werden kann. Dies würde eine Änderung des Kommunalwahlrechts voraussetzen. 99 52 Gesellschaft und Politik Aussagewert des Indikators Der Indikator gibt Auskunft darüber, ob und in welchem Maße EU-Staatsangehörige (ohne Deutsche) in den entscheidungstragenden kommunalen Gremien, dem Rat und den Bezirksvertretungen, entsprechend ihres wählbaren Bevölkerungsanteils vertreten sind. >> 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen Entwicklung der Zahlen Im Wahljahr 2004 besaß keiner der gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Rat und in den Bezirksvertretungen der Stadt Aachen eine nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit. 5% der Aachener Hauptwohnsitzbevölkerung über 18 Jahre hatte 2009 eine nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit. Für sie bestand die Möglichkeit, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen und sich der Wahl in den Rat und den Bezirksvertretungen zu stellen. Aber nur 0,6% der gewählten Mitglieder in 2009 haben eine nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit. Bemerkung zur Chancengleichheit Seit der Kommunalwahl 2009 wirkte eine Person mit nichtdeutscher EU-Staatsangehörigkeit als gewähltes Mitglied in einer Bezirksvertretung der Stadt Aachen mit. Um die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, ist eine der maßgeblichen Voraussetzungen die Schaffung von gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten, z.B. die Einführung des Kommunalwahlrechts für Bürgerinnen und Bürger, die keine Eu-Staatsangehörigkeit besitzen. 53 Gesellschaft und Politik 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen Definition Anteil der kommunalen Beschäftigten100 jeweils mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit in den Vergütungsgruppen E 9 bzw. A 9 und höher jeweils an der Gesamtheit der kommunalen Beschäftigten mit deutscher bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit (in Prozent; unter Berücksichtigung des Geschlechts) Datenquellen mit Stichtag: Stadt Aachen FB 11/3 zum 31.12. Tabelle 21: Indikator 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen Kommunale Beschäftigte insgesamt davon deutsche Staatsangehörigkeit insgesamt davon E 9 bzw. A 9 und höher davon andere Staatsangehörigkeit insgesamt davon E 9 bzw. A 9 und höher 4.096 96,4 % 37,3 % 3,6 % 16,1 % 2.150 w 1.946 m 2.086 w 1.861 m 708 w 763 m 64 w 85 m 16 w 8 m 2008 4.162 96,0 % 39,6 % 4,0 % 14,4 % x 3.995 1.584 167 24 2007 4.087 95,8 % 38,9 % 4,2 % 9,2 % x 3.914 1.521 173 16 2006 3.979 96,0 % 38,4 % 4,0 % 8,2 % 3.821 1.469 158 13 2009 x Datenquelle: Stadt Aachen FB 11/3 Anmerkungen zum Indikator Die Bezugsgrößen des Indikators wurden im vorliegenden Integrationsmonitoring umgestellt auf die deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit. Seit 2009 werden die Daten nach Geschlecht differenziert. Anmerkungen zur Statistik Personaldaten bei Kommunen, Ländern und Bund unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen ein Migrationshintergrund derzeit nicht erhoben werden kann.101 Jedoch nutzt die Stadt Aachen seit 2009 bei neu einzustellenden Auszubildenden informelle, freiwillige Angaben zur Dokumentation eines Migrationshintergrundes.102 Aussagewert des Indikators Der Indikator zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung gibt Auskunft darüber, inwieweit die kommunalen Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in höheren Gehaltsstufen vertreten sind. Einige branchenspezifische Einschränkungen sind bei der Bewertung des Indikators zu berücksichtigen. Für die Berufsgruppe der Beamten, die knapp ein Viertel der Beschäftigten ausmachen, ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erforderlich. 100 54 Berücksichtigt wurden für 2006 bis 2009 folgende Bereiche: Stadtverwaltung Aachen, E18 Aachener Stadtbetrieb, E26 Gebäudemanagement der Stadt Aachen, E42 Volkshochschule Aachen, E49 Kulturbetrieb der Stadt Aachen und E88 Eurogress. 101 Vgl. Integrationsministerkonferenz (2011), TOP 11 mit der entsprechenden Vorlage (Punkt 2). 102 Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund von allen Auszubildenden bei der Stadt Aachen 11,1 %, siehe Jahresbericht 2010 des Fachbereichs Personal und Organisation (Februar 2011), S. 8 (nicht publiziert). Gesellschaft und Politik Zudem greifen so genannte Wiederbesetzungssperren oder Vorgaben zur vorrangig internen Stellenausschreibung. Klassische Verwaltungsbeschäftigte bleiben üblicherweise lange bei der Kommune beschäftigt. Diese Umstände wirken sich hemmend auf Veränderungen hin zu einer interkulturellen Belegschaft aus. >> 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen Auch muss beachtet werden, dass die Auswahlverfahren bei Stellenausschreibungen dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entsprechen haben und somit keine Bevorzugung von bestimmten Gruppierungen bei der Stellenbesetzung möglich ist. Entwicklung der Zahlen Ohne die Berücksichtigung der Gehaltsstufen setzte sich die Belegschaft der Stadt Aachen im Beobachtungszeitraum zu ca. 96% aus deutschen und zu 4% aus ausländischen Staatsangehörigen zusammen. Geringfügige Schwankungen sind Auswirkungen der üblichen Fluktuation. Im Jahr 2009 waren 37,3% der deutschen Beschäftigten in höhere Gehaltsstufen eingruppiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren in den betrachteten Gehaltsstufen E 9 bzw. A 9 und höher mit 16,1% vertreten. Beschäftigte deutscher Herkunft waren folglich mehr als doppelt so häufig höher eingruppiert. Die Entwicklung bei deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war bis 2008 steigend, sank allerdings in 2009 deutlich. Beobachtbar ist, dass sich von 2006 bis 2009 der Anteil an Beschäftigten ausländischer Herkunft in höheren Gehaltsgruppen kontinuierlich von 8,2% auf 16,1% verdoppelte. Im Jahr 2009 lag der Anteil der deutschen Frauen am Gesamtanteil der Belegschaft bei ca. 53%. In den Tarifgruppen ab E 9 bzw. A 9 lag ihr Anteil bei gut 48%. Somit war der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei deutschen Staatsangehörigen relativ gering. Innerhalb der ausländischen Belegschaft lag der Anteil der Frauen bei 43%. In den Tarifgruppen ab E 9 bzw. A 9 waren sie allerdings mit knapp 67% vertreten. Frauen waren innerhalb der ausländischen Belegschaft überproportional in den finanziell höher bezahlten Gehaltsgruppen anzutreffen. Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren deutlich seltener in diesen Gehaltsgruppen zu finden, da viele der männlichen ausländischen Beschäftigten in Bereichen arbeiten, die einen höher qualifizierten Abschluss nicht unbedingt voraussetzen. Zu berücksichtigen ist, dass die Anzahl der ausländischen Staatsangehörigen insgesamt mit nur 149 Personen relativ gering und deshalb für statistische Aussagen mit Zurückhaltung zu bewerten ist. Bemerkung zur Chancengleichheit Eine vielfältigere Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft auch auf Führungsebene wirkt sich positiv auf das soziale Miteinander innerhalb der Verwaltung aus. Personengruppen unterschiedlichster Herkunft begegnen sich auf Augenhöhe. Wenngleich insgesamt noch wenige Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Verwaltung arbeiteten, so war doch ihre Partizipation in den höheren Gehaltsgruppen – wenngleich noch deutlich niedriger als bei den Deutschen – auf einem guten Weg. Die Förderung der männlichen ausländischen Beschäftigten sollte dabei besonders fokussiert werden. Jedoch müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden. 55 Anhang Statistiken und der Migrationshintergrund Datenquellen und Datenaufbereitung Die statistischen Daten dieses Integrationsmonitorings wurden zu großen Teilen über die Statistikabteilung der Stadt Aachen (Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten, Statistik und Stadtforschung, FB 02/3)103 zur Verfügung gestellt. Die weitere Aufbereitung erfolgte in der Stabsstelle Integration. Folgende Datenquellen wurden verwendet: >> Stadt Aachen: Einwohnermelderegister (EMR), Statistiken zu den Beschäftigten (Fachbereich Personal und Organisation, FB 11), Kommunalwahlergebnisse (Fachbereich Verwaltungsleitung, FB 01), Statistik zur Grundsicherung nach SGB XII104 (Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/101) >> StädteRegion Aachen: Schuleingangsuntersuchung (SEU) mit dem Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) (Gesundheitsamt, A53), Daten der Ausländerbehörde ab 2009 aus dem Landeseinheitlichen DialogVerfahren für Ausländerbehörden (LaDiVA) (Ausländeramt, A33) >> Land NRW: Schulstatistik vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) >> Bund: bis 2008 Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR), Statistiken zu SGB II und SGB III des „Statistikservice-West“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) Eine Vergleichbarkeit der statistischen Zahlen des vorliegenden Integrationsmonitorings mit der Ausgabe von 2008 ist in vielen Bereichen nicht mehr möglich, weil Definitionen der Indikatoren verändert oder andere Bezugsgrößen eingeführt wurden.105 Da in fast allen Handlungsfeldern nun der Genderaspekt berücksichtigt wird, wurden sämtliche Daten neu abgefragt. Revidierte Zahlenwerte wurden deshalb nicht einzeln ausgewiesen.106 Erste Erhebung des Migrationshintergrundes 2005 Ein Großteil der statistischen Quellen des aktuellen Integrationsmonitorings enthält bis zum Jahr 2009 ausschließlich Daten, die nicht für eine Unterscheidung der Bevölkerungsgruppen nach einem Migrationshintergrund ausreichen. Dies ist historisch bedingt und liegt an Erhebungsverordnungen bzw. Gesetzen, die diese Differenzierung nicht berücksichtigten. Erst seitdem durch das Zuwanderungsgesetz107 von 2005 Deutschland rechtlich als Zuwanderungsland mit einem Integrationsauftrag definiert worden ist, wurde auch eine statistische Basisarbeit zur Erfassung des Migrationshintergrundes auf den Weg gebracht: Erstmals wurden im Mikrozensus 2005 Daten zum Migrationshintergrund auf Bundesebene erhoben.108 Da der jährliche Mikrozensus nur eine einprozentige Stichprobe ist, sind diese Daten für kom- 103 Vgl. zuletzt Stadt Aachen, Statistikabteilung des Fachbereichs FB 02 Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten (2010). Mit Gründung der StädteRegion Aachen 2009 wurde die Zuständigkeit für die Grundsicherung nach SGB XII aufgeteilt zwischen Kommune und StädteRegion. Wegen statistischer Auswerteprobleme bei der StädteRegion (A50), konnten die Daten zur „Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen“ für den gesamten Betrachtungszeitraum nicht für das Stadtgebiet ermittelt werden. An einer Optimierung wird gearbeitet. 105 Siehe auch das Kapitel „Weiterentwicklung des Aachener Integrationsmonitorings“. 106 In einigen Datenlieferungen sind auch Personen aufgeführt, bei denen die Angaben zum Geschlecht nicht erfasst wurden oder unbekannt sind. Personen ohne Geschlechtsangaben wurden in den Tabellen nicht berücksichtigt, dies liegt jedoch in einem akzeptablen Toleranzbereich. Das betrifft die Daten von der BA und kaum nennenswert aus dem LaDiVA und dem EMR. 107 Siehe das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“ vom 30. Juli 2004, in Kraft getreten am 01.01.2005. 108 Siehe Statistisches Bundesamt: Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004, Wiesbaden 2009, §4 (1). Daten zur Staatsangehörigkeit der Eltern, deren Einbürgerung oder deren Zuwanderung werden ab 2005 alle vier Jahre erhoben, ebd. §4 (2). Die im Mikrozensus für die Erhebung verwendeten Fragen zur Erfassung eines Migrationshintergrundes lassen eine genaue Definition des Migrationshintergrundes offen. Es hängt von der Auswertung der Mikrozensus-Daten ab, nach welcher Definition die Personen ohne bzw. mit Migrationshintergrund gefiltert werden. Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 73-76, sowie „Länderoffene Arbeitsgruppe Indikatorenentwicklung und Monitoring“ (2011), S. 9. 104 56 munale Auswertungen nicht geeignet.109 Auf Basis des Mikrozensus 2005 zählen nach der >> Statistiken Definition des Statistischen Bundesamtes zu den Personen mit Migrationshintergrund „alle und Migrationsnach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie hintergrund alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“110 Nur ein Berechnungsverfahren (Haushaltegenerierungsverfahren) und zwei Statistiken (Schuleingangsuntersuchung und Landesschulstatistik) bieten für Aachen eine Annäherung bzw. anders definierte Herangehensweise an das statistische Merkmal „Migrationshintergrund“.111 Migrationshintergrund nach dem Haushaltegenerierungsverfahren Die Stadt Aachen besitzt durch ihre „abgeschottete“ Statistikabteilung die datenschutzrechtlichen Sicherheitsvoraussetzungen, um die Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund durch ein komplexes Verfahren zu ermitteln. Dafür werden Personendaten aus dem Melderegister (insbesondere Adresse, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung in Aachen, Geburtsort) mit den Gebäude- und Wohnungsdaten adressweise zusammengeführt. In einem mehrstufigen Prozess werden die für eine Adresse gemeldeten Personen zu Haushalten generiert.112 Durch dieses aufwändige Hauhaltegenerierungsverfahren (HHGen) wird der Migrationshintergrund der Bevölkerung nach folgenden Kriterien bestimmt: Personen mit Migrationshintergrund nach dem Haushaltegenerierungsverfahren 1. ausländische Staatsangehörige Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit, unabhängig vom Geburtsort 2. im Ausland geborenen Deutsche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland geboren wurden (darunter z.B. Spätaussiedler) 3. in Aachen eingebürgerte Deutsche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Aachen eingebürgert wurden und die seit dieser Einbürgerung nicht ihren Wohnsitz bei der Einwohnermeldebehörde abmeldeten113 4. Deutsche mit familiärem Migrationshintergrund Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren sind und die nicht nachweisbar eingebürgert wurden und die in einer Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer Person leben, auf die einer der drei vorhergehenden Punkte zutrifft Die Definition des Migrationshintergrundes nach dem Haushaltegenerierungsverfahren beinhaltet einige Abweichungen zu den Auswertemöglichkeiten von Vollerhebungen. Es kann nicht festgestellt werden, ob der Zuzug nach Deutschland nach 1949 erfolgte. Zudem sind Eingebürgerte nur teilweise erfasst. Auch die Nachkommen von ausländischen oder zugewanderten oder eingebürgerten Personen können nur teilweise bestimmt werden, da ihr Migrationshintergrund nur generiert werden kann, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben. 109 Zur Auswertung für das Land NRW siehe Santel (2008). Die Verwendung des Mikrozensus in der Zuwanderungsstatistik des Landes (Daten von 2008) sind – auch weil es die Bevölkerungsfortschreibung seit 1987 beinhaltet – nicht sicher genug, siehe MGFFI NRW (2010), S. 87. Siehe auch die Einschränkungen durch die Zusammenfassung der Region AachenDüren-Heinsberg bei der Auswertung des Mikrozensus in Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 3, 8 u. 242f. Auch die aktuelle Erhebung Zensus 2011, bei der 10 % der Bevölkerung befragt werden, wird für kleinräumige Betrachtungen voraussichtlich nicht genügen. 110 Siehe Statistisches Bundesamt (2009), S. 6. Die zeitliche Abgrenzung „nach 1949“ soll die Bevölkerungsbewegungen durch Flucht und Vertreibung in den Nachkriegsjahren ausklammern. 111 Vgl. die Erläuterungen zum Migrationshintergrund und den Problemen der Abgrenzung Statistisches Bundesamt (2009), S. 5f. u. S. 325-332. 112 Zum Haushaltegenerierungsverfahren HHGen siehe KOSIS (2008). Vgl. auch den Artikel zur Anwendung im Rahmen der Vorbereitung des Zensus 2011 Vorndran (2004). 113 Im Einwohnermelderegister sind Einbürgerungen nur so lange nachvollziehbar, wie die eingebürgerten Personen bei der einbürgernden Behörde mit Wohnsitz gemeldet sind. Personen, die bei anderen Behörden eingebürgert wurden und in Aachen ihren neuen Wohnsitz anmelden, werden im Melderegister ausschließlich mit ihrer neuen Staatsangehörigkeit erfasst. Auch bei in Aachen Eingebürgerten gehen die Informationen über die Einbürgerung verloren, wenn die Personen fort- und wieder zurückziehen. 57 >> Statistiken und Migrationshintergrund Somit stellt das Haushaltegenerierungsverfahren einen Minimalwert für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund zur Verfügung.114 Die Erstsprache als Merkmal für den Migrationshintergrund Die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt erfasst einen Migrationshintergrund ausschließlich über die Erstsprache eines Kindes. Die Erstsprache ist diejenige Sprache, die ein Kind vorrangig in den ersten vier Lebensjahren gesprochen hat.115 Der Begriff „Erstsprache“ bietet im Gegensatz zur umgangssprachlichen Bezeichnung „Muttersprache“ eine deutlichere Definition, die unabhängig von den Bezugspersonen eines Kindes anwendbar ist. Auf Grund der langjährigen Erhebungserfahrungen durch spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte liegt eine ausgezeichnete Erhebungsqualität der Schuleingangsuntersuchung vor. Zusammen mit der Schuleingangsuntersuchung wird ein Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) erstellt, das weitere Information liefert. Dieses Screening wird ab Schulbeginn 2010 durch ein neues sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) ersetzt. Im Austausch mit dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW LIGA wurde darauf hingewiesen, welche Daten für eine Definition des Migrationshintergrundes entsprechend des Mikrozensus benötigt werden. Durch das neue Screening SOPESS werden auf freiwilliger Basis Daten zu den Eltern der Kinder erhoben. Voraussichtlich können ab 2010 die Daten nach einer ähnlichen Definition des Migrationshintergrundes wie beim Mikrozensus gefiltert werden. Der Migrationshintergrund nach der Landesschulstatistik In der Landesschulstatistik wurde seit dem Schuljahr 2007/2008 die Erhebung eines Migrationshintergrundes eingeführt.116 Die Daten wurden mit einem separaten Formular in den Schulen erhoben. Demnach wurden Schulbesuchende nach folgenden Kriterien als Personen mit Migrationshintergrund eingestuft: „Hier sind Schüler/innen mit Zuwanderungsgeschichte (= Migrationshintergrund) einzutragen; sei es, dass >> die Schülerin bzw. der Schüler noch selbst zugewandert ist, >> ein oder beide Elternteile zugewandert sind oder >> die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist. Dabei ist es ohne Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die Schülerin bzw. der Schüler besitzt.“ 117 Nach dieser Definition sind in Deutschland mit ausländischer Staatsangehörigkeit geborene Personen sowie deren Nachkommen nicht erfasst, solange die familiäre Verkehrssprache Deutsch ist. Ein Manko des Sondererhebungsbogens besteht darin, dass er nicht mit den anderen Daten der Schulstatistik verknüpft ist. In den Standarddatensätzen sind beispielsweise Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Geschlecht hinterlegt. Ein weiteres Problem ist die Erhebungsqualität. Ein Sechstel der Aachener Schulen hat in beiden Erhebungsjahren weniger Schulbesuchende mit Migrationshintergrund erfasst, als es ausländische Schulbesuchende gab.118 Zur Veranschaulichung siehe Tabelle 22 zum Migrationshintergrund des 8. Jahrgangs.119 114 58 Eine sozialräumliche Auswertung der Daten für den Migrationshintergrund ist derzeit nicht möglich, siehe Stadt Aachen (2009), S. 17. 115 Definition der Erstsprache: „Welche Sprache wurde in den ersten vier Lebensjahren mit dem Kind überwiegend gesprochen. 1 = Deutsch; 2 = andere Sprache“, siehe Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (2003), S. 20. 116 Siehe Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2008), S. 114. 117 Siehe ASDPC-Eintragungshilfen (Version ASDPC 10/2009) [= Amtliche Schuldatenerhebung über PC], Variante G/H/R/ Ge/Gy (Stand: 01.07.2009), Hg. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, http:// schulverwaltungsprogramme.msw.nrw.de/download/Eintraghilfe_A_2009.pdf, S. 30 f. [Abgerufen 15.04.2010]. 118 Seit Einführung des Erhebungsbeleges für den Migrationshintergrund vor drei Jahren ist man bemüht, die Qualität der Erhebung zu optimieren. Auf Landesebene sind derzeit nur die Daten von Schulen in städtischer Trägerschaft veröffentlicht. Da die Erhebungsqualität an den Aachener Schulen jedoch keinen nennenswerten Qualitätsunterschied zwischen Schulen in privater oder städtischer Trägerschaft zeigte, werden hier die Daten beider Träger verwendet. 119 Zu diesem Zweck wurden bei den Schulen mit unzureichenden Angaben die Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Mindestzahl für die Schulbesuchenden mit Migrationshintergrund hoch gesetzt. Ein Vergleich mit den Bevölkerungszahlen zeigt, dass die Beurteilung der Zahlen wegen der unterschiedlichen Definitionen problematisch ist. In der Altersgruppe der 0- bis 19-jährigen Bevölkerung wurde mittels des Haushaltegenerierungsverfahrens für mindestens 38% ein Migrationshintergrund ermittelt.120 Im Gegensatz dazu besitzen laut der Vollerhebung der Schulstatistik im Jahr 2009 im 8. Jahrgang nur 21% der Schulbesuchenden einen Migrationshintergrund. >> Statistiken und Migrationshintergrund Tabelle 22: Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen gemäß dem Migrationshintergrund der Landesschulstatistik (LSS) Schulbesuchende aller 8. Jahrgänge nach Migrationshintergrund-LSS (Daten noch ungenau) insgesamt davon an 12 davon an 3 davon an 4 davon an 6 davon an 6 Gymnasien Gesamtschulen Realschulen Hauptschulen Förderschulen 2009 (= 2451) 2008 (= 2460) ohne MH (1929) (53,6 %) (21,2 %) (12,7 %) (9,1 %) x (1.034) (408) (245) (176) (3,4 %) (66) mit MH (522) (24,5 %) (14,6 %) (27,6 %) (27,2 %) (6,1 %) x (128) (76) (144) (142) (32) ohne MH (1798) (53,8 %) (21,1 %) (11,8 %) (10,2 %) (2,9 %) x (968) (380) (213) (184) (53) mit MH (662) (17,7 %) (18,3 %) (23,1 %) (35,8 %) (5,1 %) x (117) (121) (153) (237) (34) Datenquelle: Stadt Aachen FB 02/3 (it.nrw) Neue Datenerhebung nach Migrationshintergrund bei der Bundesagentur für Arbeit Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erweitert zukünftig ihre Datenerhebungen. Mit Verabschiedung der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (MighEV) vom 29. September 2010 wird dort erstmals ein Migrationshintergrund erhoben. „Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes: (1) Für alle in §2 genannten Personen ist von den erhebenden Stellen als Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes einmalig zu erheben, ob 1. die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, 2. der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte, 3. die Person als Aussiedler oder Spätaussiedler, dessen Ehegatte oder dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und 4. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.“121 Punkt 4 der Verordnung unterscheidet sich von der Definition nach dem Mikrozensus 2005 beim Erfassen der 2. Generation. Nachkommen von in Deutschland geborenen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Eingebürgerten, die in Deutschland geboren wurden, haben nach der MighEV 2010 keinen Migrationshintergrund. Da im Integrationsmonitoring für das Handlungsfeld 4 „Soziale Sicherung“ die Daten der Bundesagentur mit den Daten der kommunalen und städteregionalen Statistiken zu Leistungen nach dem SGB XII zusammengeführt werden, ist eine entsprechende Erhebungsverordnung dort ebenfalls nötig. 120 Vgl. das Kapitel „Die Aachener Bevölkerung“. Siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV) vom 29. September 2010 (BGBl. I S. 1372), § 4 MighEV. 121 59 Überblickstabelle zu allen Handlungsfeldern Handlungsfeld 1: Rechtliche Integration Indikator Jahr Anteil der EU-Staatsangehörigen oder Drittstaats­angehörigen mit unbefristetem Aufenthaltsstatus an allen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus 2009 2008 2007 2006 Indikator Jahr 63,3 % 68,7 % 68,1 % 66,0 % Anteil der ausländischen Staatsangehörigen mit mindestens 20 Jahren Aufenthaltsdauer an den mindestens 20 Jahre alten ausländischen Staatsangehörigen 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren 2009 2008 2007 2006 • 33,9 % 33,2 % 27,0 % Handlungsfeld 2: Bildung Indikator 2.1 Kita-Besuch Jahr deutsche Erstsprache andere Erststprache 2009 2008 2007 2006 90,7 % 88,8 % 91,2 % 86,5 % 86,2 % 87,6 % 85,5 % 80,0 % Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Gymnasien 2009 51,0 % 2008 49,2 % 2007 48,2 % 2006 47,7 % 60 andere Staatsangehörigkeit 23,2 % 16,7 % 23,0 % 20,3 % Gesamtschule 2009 2008 2007 2006 20,9 % 21,3 % 21,6 % 20,4 % 12,1 % 15,4 % 11,2 % 14,8 % Realschule 2009 2008 2007 2006 14,5 % 13,8 % 15,2 % 14,6 % 25,1 % 20,6 % 18,2 % 20,3 % Hauptschule 2009 2008 2007 2006 10,2 % 12,9 % 11,6 % 14,4 % 21,7 % 39,8 % 40,6 % 38,3 % Förderschule 2009 2008 2007 2006 3,4 % 2,8 % 3,4 % 3,0 % 7,9 % 7,6 % 7,0 % 6,5 % Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife 2009 49,6 % 2008 48,8 % 2007 45,5 % 2006 44,8 % andere Staatsangehörigkeit Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss 2009 4,8 % 2008 5,4 % 2007 4,3 % 2006 4,6 % andere Staatsangehörigkeit 24,3 % 20,3 % 20,8 % 20,5 % 8,4 % 11,1 % 12,8 % 12,1 % Handlungsfeld 3: Ausbildung und Arbeit Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter 2009 44,7 % 2008 44,8 % 2007 43,8 % 2006 42,8 % andere Staatsangehörigkeit Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung 2009 9,2 % 2008 9,4 % 2007 9,4 % 2006 9,3 % andere Staatsangehörigkeit Indikator 3.3 Arbeitslose insgesamt 31,1 % 30,8 % 30,2 % 29,3 % 4,7 % 4,7 % 4,1 % 4,1 % Jahr deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit 2009 2008 2007 2006 6,6 % 6,3 % 6,9 % 7,9 % 12,7 % 11,9 % 12,1 % 14,1 % deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit 2,2 % 2,1 % 2,2 % 2,8 % 3,5 % 3,5 % 2,8 % 4,0 % Indikator Jahr 3.4 Junge Arbeitslose (15-25 Jahre) 2009 2008 2007 2006 >> Überblickstabelle zu allen Handlungsfeldern Handlungsfeld 4: Soziale Sicherung Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug 2009 9,7 % 25,7 % 2008 9,4 % 23,1 % 2007 10,2 % 24,5 % 2006 10,2 % 23,6 % Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder 2009 19,8 % 2008 18,8 % 2007 20,5 % 2006 20,0 % andere Staatsangehörigkeit Indikator 4.3 Sozialhilfe für Ältere 49,1 % 44,9 % 48,3 % 47,8 % Jahr deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit 2009 2008 2007 2006 3,3 % 3,5 % 3,8 % 3,7 % 32,0 % 26,9 % 27,4 % 28,1 % Handlungsfeld 5: Wohnen Indikator Jahr Segregationsindex 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume 2009 2008 2007 2006 25,9 % 26,3 % 26,0 % • 61 >> Überblickstabelle zu allen Handlungsfeldern Handlungsfeld 6: Sprache Indikator Jahr deutsche Erstsprache 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung 2009 18,9 % 2008 18,7 % 2007 17,4 % 2006 15,4 % andere Erstsprache 29,8 % 29,5 % 31,5 % 29,5 % Handlungsfeld 7: Gesundheit Indikator Jahr deutsche Erstsprache 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9 2009 92,0 % 2008 94,6 % 2007 92,8 % 2006 91,2 % andere Erstsprache 85,1 % 81,1 % 85,8 % 83,0 % Handlungsfeld 8: Gesellschaftliche und politische Partizipation Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen 2009 99,4 % 2004 100,0 % Zusammensetzung der wählbaren Bevölkerung (ab 18 Jahre) 2009 95,0 % • 2004 andere EU-Staatsangehörigkeit 0,6 % – 5,0 % • Indikator Jahr deutsche Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigkeit 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen in den höheren Gehaltsstufen (E9 bzw. A9 und höher) 2009 37,3 % 16,1 % 2008 39,6 % 14,4 % 2007 38,9 % 9,2 % 2006 38,4 % 8,2 % 62 Ausländische Bevölkerung nach Nationalitäten Am 31.12.2009 lebten Personen aus 156 ausländischen Nationen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Aachen. Staatsangehörigkeit (Land) insges. männl. weibl. Europa insgesamt 22.982 Albanien 76 Belgien 838 Bosnien-Herzegowina 1.089 Bulgarien 355 Dänemark 38 Estland 19 Finnland 49 Frankreich 539 Griechenland 1.472 Großbritannien 264 Irland 58 Island 7 Italien 838 Kosovo 375 Kroatien 953 Lettland 61 Litauen 92 Luxemburg 296 Makedonien 329 • Malta Moldawien 90 Montenegro 17 Niederlande 1.607 Norwegen 30 Österreich 357 Polen 1.308 Portugal 342 Rumänien 487 Russ. Föderation 893 • San Marino Schweden 72 Schweiz 116 Serbien 816 Serbien/Montenegro 138 Slowakei 75 Slowenien 41 ehem. Sowjetunion 9 Spanien 780 Tschechische Republik 95 Ehem. Tschechoslowakei 15 Türkei 7.037 Ukraine 676 Ungarn 120 Weißrußland 99 Zypern 12 Afrika insgesamt 3.280 Ägypten 162 Äthiopien 23 Algerien 57 Angola 123 Benin 8 • Burkina Faso • Burundi Cote d‘ Ivoire 24 11.551 11.431 43 33 399 439 556 533 155 200 15 23 3 16 23 26 249 290 855 617 149 115 30 28 4 3 519 319 192 183 409 544 31 30 34 58 220 76 166 163 • • 38 9 804 13 187 501 177 204 373 • 52 8 803 17 170 807 165 283 520 • 39 50 405 54 30 24 5 404 46 7 3.734 282 70 34 9 1.780 96 9 37 70 • • • 33 66 411 84 45 17 4 376 49 8 3.303 394 50 65 3 1.500 66 14 20 53 • • • 10 14 Staatsangehörigkeit (Land) Afrika (Fortsetz.) Eritrea Gabun Gambia Ghana Guinea-Bissau Guinea Kamerun Kap Verde Kenia Rep. Kongo Liberia Libyen Malawi Mali Marokko Mauretanien Mauritius Mosambik Namibia Niger Nigeria Ruanda Sambia Senegal Sierra Leone Simbabwe Somalia Südafrika Sudan Tansania Togo Tunesien Uganda D. R. Kongo (ehem. Zaire) Amerika insgesamt Argentinien Bolivien Brasilien Chile Costa Rica Dominikan. Republik El Salvador Equador Guatemala Haiti Honduras Jamaika Kanada Kolumbien Kuba Mexiko Nicaragua Panama Peru Surinam insges. männl. weibl. 16 • 6 • 10 • 9 246 • 3 105 • 6 141 • 14 293 • 11 193 • 3 100 • 43 161 16 37 • • 12 82 11 22 • • 31 79 5 15 • • 744 • • 419 • • 325 • • 6 • 3 • 3 • 11 320 23 • • 4 154 10 • • 7 166 13 • • 16 6 19 22 16 • 12 3 12 11 11 • 4 3 7 11 5 • 110 188 10 516 956 30 11 190 44 7 16 • 51 138 4 243 480 12 6 98 28 4 6 • 59 50 6 273 476 18 5 92 16 3 10 • 22 10 • • • 13 5 • • • 9 5 • • • 51 83 29 104 • • 28 43 7 62 • • 23 40 22 42 • • 42 • 16 • 26 • Staatsangehörigkeit (Land) insges. männl. weibl. Amerika (Fortsetz.) • • • Uruguay Venezuela 24 11 13 Vereinigte Staaten 274 133 141 Asien insgesamt 5.858 3.257 2.601 Afghanistan 143 72 71 Armenien 34 9 25 Aserbaidschan 13 6 7 Bangladesh 16 13 3 • • • Bhutan China 1.329 768 561 Georgien 69 13 56 • • • Hongkong Indien 426 300 126 Indonesien 224 134 90 Irak 603 364 239 Iran 759 423 336 Israel 69 44 25 Japan 113 47 66 Jemen 20 12 8 Jordanien 73 41 32 • • • Kambodscha Kasachstan 143 41 102 • • • Katar Kirgistan 30 13 17 Korea, Republik 250 138 112 Korea, Dem. Volksrep. 22 12 10 • • • Kuwait • • • Laos Libanon 186 132 54 • • • Macau Malaysia 63 36 27 Mongolei 31 10 21 • • • Myanmar • • • Nepal • • • Oman Pakistan 203 140 63 Philippinen 26 3 23 Saudi-Arabien 22 15 7 Singapur 13 8 5 Sri Lanka 75 40 35 Syrien 238 123 115 • • • Tadschikistan Taiwan 49 20 29 Thailand 229 75 154 • • • Turkmenistan Usbekistan 74 25 49 • • • Verein. Arabische Emirate Vietnam 257 138 119 Australien insgesamt 47 26 21 • • • Australien • • • Neuseeland Ungeklärt insgesamt 203 119 84 • • • Staatenlos Ungeklärt 173 101 72 • • • unbekannt/ohne Angabe Ausländische 33.326 17.213 16.113 Bevölkerung insgesamt Quelle: Stadt Aachen, FB 02/ Statistik (Melderegister), Stichtag: 31.12.2009 Gesamtbevölkerung Aachen mit ungeklärten Fällen, Haupt- und Nebenwohnsitz: 244 509 Personen • = Zahlenwert, der aus statistischen Gründen nicht veröffentlicht werden darf. 63 Inhaltliche Ansprechpersonen für die Indikatoren Handlungs- Indikatoren felder 1 Rechtliche Integration Institution Ansprech­partner/innen 1.1. Unbefristeter Aufenthaltsstatus StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde Herr Kutzera 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren StädteRegion Aachen A33 Ausländerbehörde Herr Kutzera 2.1 Kita-Besuch StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt Frau Dr. TrostBrinkhues 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen Stadt Aachen FB 45/100 Herr Ernst 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife Stadt Aachen FB 45/100 Herr Ernst 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss Stadt Aachen FB 45/100 Herr Ernst 2 Bildung 3 Ausbildung und Arbeit 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter Agentur für Arbeit Aachen Herr Lehmkuhl 3.2 Sozialversicherungspflichtige Auszubildende Agentur für Arbeit Aachen Herr Lehmkuhl 3.3 Arbeitslose Agentur für Arbeit Aachen Herr Lehmkuhl Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz 3.4 Junge Arbeitslose Agentur für Arbeit Aachen Herr Lehmkuhl Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz 4 Soziale Sicherung 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld‑II-, Sozialgeldund Sozialhilfe-Bezug Stadt Aachen FB 50/101 Frau Braun Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder Stadt Aachen FB 50/101 Frau Braun Jobcenter StädteRegion Aachen Herr Wirtz 4.3 Sozialhilfe für Ältere Stadt Aachen FB 50/101 Frau Braun Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume Stadt Aachen FB 64 Herr Körfer Sprachförderbedarf zur Einschulung StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt Frau Dr. Trost-Brinkhues Teilnahme an der Früherkennungs­ untersuchung für Kinder U9 StädteRegion Aachen A53 Gesundheitsamt Frau Dr. Trost-Brinkhues 5 Wohnen 5.1 6 Sprache 6.1 7 Gesundheit 7.1 8 Gesellschaftliche und politische Partizipation 64 8.1 Mitglieder im Rat und den Bezirksvertretungen Stadt Aachen FB 01/Wahlamt Herr Riese 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen Stadt Aachen FB 11/3 Frau Hassiepen Literaturverzeichnis Ausländerrecht (2009): Ausländerrecht: AuslR. 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Worbs, Susanne (2010): Integration in klaren Zahlen? Ansätze des Integrationsmonitorings in Deutschland, in: focus Migration Nr. 16, Mai 2010. 67 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Hauptwohnsitzbevölkerung nach Staatsangehörigkeit...................................11 Tabelle 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren).............................................................. 12 Tabelle 3: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren) in Altersgruppen.................................... 12 Tabelle 4: Indikator 1.1 Unbefristeter Aufenthaltsstatus............................................... 13 Tabelle 5: Indikator 1.2 Aufenthaltsdauer ab 20 Jahren................................................ 16 Tabelle 6: Indikator 2.1 Kita-Besuch........................................................................... 18 Tabelle 7: Indikator 2.2 Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen...................... 20 Tabelle 8: Indikator 2.3 Fachhochschul- und Hochschulreife......................................... 25 Tabelle 9: Indikator 2.4 Schulabgehende ohne Schulabschluss..................................... 27 Tabelle 10: Indikator 3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Erwerbsalter......... 29 Tabelle 11: Indikator 3.2 Jugendliche in betrieblicher Ausbildung................................... 31 Tabelle 12: Indikator 3.3 Arbeitslose............................................................................ 33 Tabelle 13: Indikator 3.4 Junge Arbeitslose................................................................... 35 Tabelle 14: Indikator 4.1 Personen jeden Alters im Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Sozialhilfe-Bezug............................................................... 37 Tabelle 15: Indikator 4.2 Sozialgeld und Sozialhilfe für Kinder........................................ 40 Tabelle 16: Indikator 4.3 Sozialhilfe für Ältere . ............................................................ 42 Tabelle 17: Indikator 5.1 Verteilung der Bevölkerung auf die Lebensräume...................... 45 Tabelle 18: Indikator 6.1 Sprachförderbedarf zur Einschulung........................................ 47 Tabelle 19: Indikator 7.1 Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U9... 49 Tabelle 20: Indikator 8.1 Mitglieder im Rat und in den Bezirksvertretungen..................... 52 Tabelle 21: Indikator 8.2 Beschäftigte bei der Stadt Aachen........................................... 54 Tabelle 22: Schulbesuch des 8. Jahrgangs nach Schulformen gemäß dem Migrationshintergrund der Landesschulstatistik (LSS)................................... 59 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Anteil der ausländischen Bevölkerung in den Lebensräumen der Stadt Aachen 2009.................................................................................... 10 Abbildung 2: Gesamtbevölkerung nach Migrationshintergrund (Haushaltegenerierungsverfahren) ..............................................................11 Abbildung 3: Verteilung der Schulbesuchenden des 8. Jg. in 2009 nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auf die Schulformen............................. 24 Abbildung 4: Verteilung der deutschen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die Schulformen in den Jahren 2006 bis 2009.................................................... 24 Abbildung 5: Verteilung der ausländischen Schulbesuchenden des 8. Jg. auf die Schulformen in den Jahren 2006 bis 2009.................................................... 24 68 Zeichenerklärung 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – = nichts vorhanden (genau Null) • = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten ( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungsverzeichnis AZR Ausländerzentralregister BA Bundesagentur für Arbeit BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ca. cirka EMR Einwohnermelderegister FB Fachbereich HHGen Haushaltegenerierungsverfahren (Vorgehensweise zur statistischen Berechnung von Haushalten) IT.NRW Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement LaDiVA Landeseinheitliches DialogVerfahren für Ausländerbehörden LSS Landesschulstatistik m männlich MH Migrationshintergrund SEU Schuleingangsuntersuchung SGB Sozialgesetzbuch SOEP Sozio-Ökonomisches Panel des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung DIW w weiblich z.B. zum Beispiel 69 pulcinello.de Aachen 2011