Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164632.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
11.05.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 02/0040/WP16
öffentlich
11.05.2011
FB 01 / FB 02
'Charlemagne' - grenzkommunale Kooperation
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.05.2011
AAWW
Anhörung/Empfehlung
1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen
die Annahme der ’Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur
Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums’ und damit die
trinational abgestimmte vertragliche Basis zur Gründung der ’Trinationalen
Arbeitsgemeinschaft Charlemagne'.
2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die politische
Einbindung, hinausgehend über die Beratungsplattform des politischen Beirates und die
grundsätzliche Entscheidungshoheit der nationalen politischen Gremien, durch geeignete
Informationsinstrumente und Formate zu stärken.
Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2016
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
- KEINE _________________________________
Maßnahme:
__________________________
_________________________________
__________________________
___________
_€
Investitionskosten
___________
a. Im Haushalt?
ja/nein
b. Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?
ja/nein
€
c. Wenn bei a. nein: Deckung?
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_€
Maßnahme:
___________
_€
d. Zuschüsse
Folgekosten
Aufwand
___________
_€
Personalkosten
___________
_€
Sachkosten
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Abschreibung
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a. Im Haushalt?
ja/nein
_€
b. Wenn bei a. nein: Deckung?
___________
_€
Maßnahme:
___________
_€
c. Zuschüsse
Konsumtiv
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a. Im Haushalt?
€
ja/nein
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b. Konsolidierung?
€
ja/nein
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_€
c. Personalkosten
Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2016
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d. Sachkosten
e. Wenn bei a. nein: Deckung?
___________
_€
Maßnahme
f. Dauer
Jahre
___________
_€
g. Zuschüsse
Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2016
Seite: 3/5
’AG Charlemagne’ – grenzkommunale Kooperation
Basierend auf dem Beschluss des Aachener Stadtrates vom 01.07.2010 zur Entwicklung der
grenzkommunalen Kooperation (’Entwicklung eines EVTZ – Europäischer Verbund für territoriale
Zusammenarbeit’) haben mehrere Beratungen auf Verwaltungsleitungsebene zwischen den
Initiativpartnern stattgefunden. Zu diesen zählen neben der Stadt Aachen die Parkstad Limburg, die
Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die SädteRegion Aachen und die Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens und ihre Gemeinden.
Das vorläufige Ergebnis der inhaltlichen Aufgaben- und Zieldefinition durch die HVBs und den
Ministerpräsidenten der Partner am 28.02.2011 ist es, die Entwicklung eines grenzüberschreitenden
Wirtschaftsraumes mit folgenden Handlungsfeldern voranzutreiben:
1. Wirtschaft
1.1 Immobilien und Gewerbeflächenmonitoring
1.2 Vermarktung des Wirtschaftsraums
2. Arbeitsmarkt
2.1 Arbeitsmarktplattform
2.2 Arbeitnehmerqualifizierung
3. Infrastruktur
3.1 Infrastruktur und Mobilitätsmonitoring
3.2 Verbesserung der Infrastruktur
Leitend bei der Definition der Handlungsfelder war die geteilte Vorstellung, dass die Etablierung einer
neuen grenzkommunalen Struktur nur dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn sie a)
zur Bewältigung von Herausforderungen dient, die eine eindeutig grenznahe Ausprägung haben und
deren Bewältigung b) konkrete Mehrwerte für die Bürgerschaft, die Wirtschaft sowie für die öffentliche
Hand mit sich bringt.
Nach der Durchführung der durch den Rat beauftragten strukturellen Überprüfung der optimalen
Rechtsform herrschte unter den Partnern Konsens in der Einschätzung, dass zur Erfüllung der
gemeinsamen Aufgaben (s.o.) eine Arbeitsgemeinschaft bis auf weiteres ausreichend und die
Einrichtung
eines
EVTZ
überdimensioniert
erscheint.
Mit
dem
Ziel
der
effizienten,
ressourcensparenden Aufgabenerfüllung wird deshalb die Gründung einer formellen trinationalen
Arbeitsgemeinschaft angestrebt, welche die Euregio Maas-Rhein (EMR) in enger Abstimmung auf
lokaler Ebene komplementär ergänzen (und nicht ersetzen) soll. Handlungsgrundlage der
Arbeitsgemeinschaft soll eine Vereinbarung (siehe Anlage) sein, die von den politischen Gremien der
Partner noch zu beraten und zu beschließen ist.
Seitens der Städteregionsverwaltung wurde angeregt, den Absatz über Gründung und Einbindung
eines politischen Beirates aus der Vereinbarung zu streichen und statt dessen in den nächsten
Monaten nach anderen Formen politischer Beteiligung zu suchen – zum Beispiel über die gewählten
Volksvertretungen der Partner. Wie die Mehrheit der Partner im derzeitigen und noch vorläufigen
Vorstand der AG präferiert die Stadtverwaltung, diesen Absatz zur Gründung eines Beirates
beizubehalten wie er ist.
Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2016
Seite: 4/5
Zum einen ist die Einbindung der Politik in Entscheidungen der Arbeitsgemeinschaft aus Sicht der
Stadt Aachen unabdingbar. Zum anderen ist es notwendig, eine trilaterale Beratungsplattform für die
Vertreter der nationalen politischen Gremien der Partner zu schaffen, auch wenn diesen Gremien die
Entscheidungskompetenz ohnehin nicht zu nehmen ist. Losgelöst von der Rechtsform einer
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bleibt der Aachener Stadtrat – wie die anderen politischen
Vertretungen - souverän und kann weder von der AG noch vom Beirat zu einer Entscheidung
gezwungen oder überstimmt werden.
Als
Schnittstelle
Wirtschaftsraum
der
(’AG
lokalen
Perspektive
Charlemagne’)
und
für
der
einen
gemeinsamen
euregionalen
grenzüberschreitenden
Perspektive
kann
der
’EMR
Entwicklungsplan 2020’ angesehen werden, der als INTERREG-Projekt in 2011 von der EMR auf den
Weg gebracht wird. In diesem ergänzen sich die von der EMR gesetzten regionalen Oberthemen mit
dem angestrebten Entwicklungsplan der lokalen Perspektive komplementär. Mit zu erwartender
Unterstützung der Regierungspräsidentin Gisela Walsken als Vorsitzender der Regio Aachen wird
angestrebt, die beiden interreggestützten Entwicklungspläne im Laufe des Jahres 2011 noch stärker
aufeinander abzustimmen und ggf. in einen gemeinsamen Antragsprozess zu überführen.
Für das Jahr 2011 wurde außerdem nachfolgender Zeitplan aufgestellt:
28. Februar 2011 Priorisierung von Themen durch HVB, Verständigung über
Arbeitsstrukturen, Dr. Gerrit van Vegchel, Vorsitzender der Parkstad Limburg, soll zum ersten
Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bestellt werden (Ergebnisse siehe oben)
18. April 2011 Einbringung eines INTERREG Antrages mit den zu bearbeitenden Themen des
grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes
13. Mai 2011 Einbindung der Politik über das Charlemagne-Café (Methode World Café). Die
Ergebnisse dieser Diskussionsrunde werden zurzeit aufgearbeitet und anschließend in die
politische Diskussion (Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft / Stadrat) gegeben.
Juni 2011 Gemeinsamer Auftritt auf Immobilienmesse Provada, Amsterdam
Juli 2011 Präsentation der Region und der AG Charlemagne in Brüssel
Oktober 2011 Gemeinsamer Auftritt im Rahmen der regionalen Partner auf ExpoReal
München (Immobilienmesse)
Anfang 2012 gemeinsame Präsentation auf der Tourismusmesse Antwerpen/Belgien
Anlage/n:
Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines
gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums
Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2016
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Vereinbarung über die Bildung einer
„Trinationalen Arbeitsgemeinschaft Charlemagne“
zur Entwicklung eines gemeinsamen,
grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums
Die grenznahen Kommunen im Dreiländereck Belgiens, der Niederlande und Deutschlands
bilden einen zusammenhängenden Lebensraum, der den rund 800.000 hier lebenden
Menschen kulturell, sprachlich, infrastrukturell eine ausgesprochen große Vielfalt bietet. Um aus
dieser Vielfalt verstärkt gegenseitigen Nutzen ziehen zu können, möchten die grenznahen
Kommunen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, deren Ziel es ist, einen
gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum zu bilden.
Diese Arbeitsgemeinschaft tritt nicht in Konkurrenz zur Euregio Maas-Rhein, sondern
übernimmt innerhalb der Euregio Aufgaben, die gerade aus der direkten Grenzlage der an der
Arbeitsgemeinschaft beteiligten Kommunen erwachsen.
'1
Partner
Die Parkstad Limburg, die Stadt Aachen, die Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die
SädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und ihre Gemeinden
(im Folgenden: Partner) schließen sich zu einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zusammen.
Die Arbeitsgemeinschaft
Charlemagne".
führt
die
Bezeichnung
"Trinationale
Arbeitsgemeinschaft
Sitz der Geschäftsstelle der trinationalen Arbeitsgemeinschaft ist Aachen.
'2
Aufgaben
Die trinationale Arbeitsgemeinschaft (AG) hat die Aufgabe, alle grenzüberschreitenden
kommunalen Angelegenheiten zu behandeln, durch die die Interessen der Partner berührt
werden. Diese Aufgaben werden in einem Katalog definiert.
Die Partner sind berechtigt, diese Angelegenheiten in der trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur
Behandlung zu stellen, sobald sie ihnen bekannt werden. Über den konkreten Aufgabenkatalog
entscheidet der Vorstand einstimmig.
Die Partner sollen in Angelegenheiten, die ihre Interessen berühren, nur nach vorheriger
Behandlung in der trinationalen Arbeitsgemeinschaft an Dritte herantreten.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit in diesen Angelegenheiten erfolgt gemeinsam.
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'3
Struktur
Die trinationale Arbeitsgemeinschaft bildet
- einen Vorstand,
- einen trinationalen Beirat.
'4
Vorstand
Der Vorstand besteht aus den politisch Hauptverantwortlichen der Partner.
Das sind auf deutscher Seite:
- der/die Oberbürgermeister(in) der Stadt Aachen,
- der/die Städteregionsrat/-rätin der StädteRegion Aachen und
- ein(e) Bürgermeister(in) einer regionsangehörigen Kommune. Er oder sie wird von den
übrigen Bürgermeister(inne)n der StädteRegion bestimmt.
Von niederländischer Seite gehören dem Vorstand an
- der/die Vorsitzende der Parkstad Limburg und
- der/die Bürgermeister(in) der Stadt Heerlen
- der/die Bürgermeister(in) der Gemeente Vaals.
Auf belgischer Seite sind Vorstandsmitglieder
- der/die Ministerpräsident(in) der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und
- zwei Bürgermeister(innen) beteiligter Kommunen. die von den übrigen Bürgermeister(inne)n
bestimmt werden.
Der Vorstand bestimmt den Aufgabenkatalog der AG und steuert deren operatives Geschäft.
Entscheidungen werden im Vorstand einstimmig getroffen. Der Vorstand entscheidet über die
Kostenregelung und er kann einen Haushalt aufstellen.
Der Vorstand wird von dem Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung nach Bedarf,
mindestens dreimal im Kalenderjahr, einberufen. Der Vorsitzende vertritt zudem die AG nach
außen und leitet die Vorstandssitzungen.
Die Vorstandsmitglieder bestimmen jeweils für ein Jahr einen Vorsitzenden sowie einen
stellvertretenden Vorsitzenden aus ihrer Runde. Eine Wiederbestellung der Vorsitzenden ist
möglich.
'5
Trinationaler Beirat
Der trinationale Beirat hat die Aufgabe, politische Impulse in den Vorstand zu bringen und ihn
politisch zu beraten. Er fungiert zudem als Schnittstelle zwischen der AG und den jeweiligen
politischen Vertretungen der Partner.
Der trinationale Beirat besteht aus politischen Vertretern aus den Kommunen und
Gebietskörperschaften der Partner.
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Der Beirat tagt mindestens einmal pro Halbjahr. Seine Sitzungen sind durch die
Geschäftsführung der AG zu organisieren. Anträge und Anregungen zu diesen Sitzungen
können durch die Beiratsmitglieder jederzeit über die Geschäftsführung eingebracht werden.
'6
Geschäftsführer
Die Umsetzung der Aufgaben liegt beim/bei der Geschäftsführer(in). Die Geschäftsführung
erfolgt nach Maßgabe des Vorstandes. Der/die Geschäftsführer(in) erstellt einen
Haushaltsplanentwurf, bereitet die Sitzungen der Gremien vor und nach und sorgt in
Kooperation mit den jeweiligen Fachverwaltungen der Partner für die Umsetzung der
getroffenen Entscheidungen.
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt. Für den Zeitraum des ersten Jahres stellt die
Stadt Aachen eine(n) Geschäftsführer(in) und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten.
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Arbeitsgruppen
Zur Bearbeitung von Einzelfragen, zur Ausarbeitung von Vorschlägen und zur fachlichen
Beratung des Vorstandes und des trinationalen Beirates kann der Vorstand Arbeitsgruppen
bilden. Bis zur Aufhebung durch den Vorstand übernimmt die bereits bestehende Arbeitsgruppe
diese Aufgaben.
'8
Kostenregelung
Die durch die Teilnahme der Mitglieder des trinationalen Beirates und der Arbeitsgruppen an
den Sitzungen entstehenden Kosten tragen die Partner für ihren Teil.
Zur verbindlicheren Planung kann ein Haushalt aufgestellt werden.
Über die Kostentragung in anderen Fällen (z. B. bei Einholung eines Gutachtens) wird vor der
Auftragserteilung durch den Vorstand einstimmig entschieden.
'9
Laufzeit/Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie gilt zu dem Zeitpunkt als
aufgehoben, zu dem der Austrittsbeschluss eines Partners dem anderen Partner zugeht.
' 10
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertretungskörperschaften der Partner.
Sie tritt mit dem Tage der Erteilung der Zustimmung durch die Partner in Kraft.
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