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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
164632.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
11.05.11, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:33

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 02/0040/WP16 öffentlich 11.05.2011 FB 01 / FB 02 'Charlemagne' - grenzkommunale Kooperation Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.05.2011 AAWW Anhörung/Empfehlung 1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Annahme der ’Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums’ und damit die trinational abgestimmte vertragliche Basis zur Gründung der ’Trinationalen Arbeitsgemeinschaft Charlemagne'. 2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die politische Einbindung, hinausgehend über die Beratungsplattform des politischen Beirates und die grundsätzliche Entscheidungshoheit der nationalen politischen Gremien, durch geeignete Informationsinstrumente und Formate zu stärken. Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.12.2016 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen: - KEINE _________________________________ Maßnahme: __________________________ _________________________________ __________________________ ___________ _€ Investitionskosten ___________ a. Im Haushalt? ja/nein b. Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? ja/nein € c. Wenn bei a. nein: Deckung? ___________ _€ Maßnahme: ___________ _€ d. Zuschüsse Folgekosten Aufwand ___________ _€ Personalkosten ___________ _€ Sachkosten ___________ _€ Abschreibung ___________ a. Im Haushalt? ja/nein _€ b. Wenn bei a. nein: Deckung? ___________ _€ Maßnahme: ___________ _€ c. Zuschüsse Konsumtiv ___________ a. Im Haushalt? € ja/nein ___________ b. Konsolidierung? € ja/nein ___________ _€ c. Personalkosten Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.12.2016 Seite: 2/5 ___________ _€ d. Sachkosten e. Wenn bei a. nein: Deckung? ___________ _€ Maßnahme f. Dauer Jahre ___________ _€ g. Zuschüsse Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.12.2016 Seite: 3/5 ’AG Charlemagne’ – grenzkommunale Kooperation Basierend auf dem Beschluss des Aachener Stadtrates vom 01.07.2010 zur Entwicklung der grenzkommunalen Kooperation (’Entwicklung eines EVTZ – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit’) haben mehrere Beratungen auf Verwaltungsleitungsebene zwischen den Initiativpartnern stattgefunden. Zu diesen zählen neben der Stadt Aachen die Parkstad Limburg, die Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die SädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und ihre Gemeinden. Das vorläufige Ergebnis der inhaltlichen Aufgaben- und Zieldefinition durch die HVBs und den Ministerpräsidenten der Partner am 28.02.2011 ist es, die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes mit folgenden Handlungsfeldern voranzutreiben: 1. Wirtschaft 1.1 Immobilien und Gewerbeflächenmonitoring 1.2 Vermarktung des Wirtschaftsraums 2. Arbeitsmarkt 2.1 Arbeitsmarktplattform 2.2 Arbeitnehmerqualifizierung 3. Infrastruktur 3.1 Infrastruktur und Mobilitätsmonitoring 3.2 Verbesserung der Infrastruktur Leitend bei der Definition der Handlungsfelder war die geteilte Vorstellung, dass die Etablierung einer neuen grenzkommunalen Struktur nur dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn sie a) zur Bewältigung von Herausforderungen dient, die eine eindeutig grenznahe Ausprägung haben und deren Bewältigung b) konkrete Mehrwerte für die Bürgerschaft, die Wirtschaft sowie für die öffentliche Hand mit sich bringt. Nach der Durchführung der durch den Rat beauftragten strukturellen Überprüfung der optimalen Rechtsform herrschte unter den Partnern Konsens in der Einschätzung, dass zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben (s.o.) eine Arbeitsgemeinschaft bis auf weiteres ausreichend und die Einrichtung eines EVTZ überdimensioniert erscheint. Mit dem Ziel der effizienten, ressourcensparenden Aufgabenerfüllung wird deshalb die Gründung einer formellen trinationalen Arbeitsgemeinschaft angestrebt, welche die Euregio Maas-Rhein (EMR) in enger Abstimmung auf lokaler Ebene komplementär ergänzen (und nicht ersetzen) soll. Handlungsgrundlage der Arbeitsgemeinschaft soll eine Vereinbarung (siehe Anlage) sein, die von den politischen Gremien der Partner noch zu beraten und zu beschließen ist. Seitens der Städteregionsverwaltung wurde angeregt, den Absatz über Gründung und Einbindung eines politischen Beirates aus der Vereinbarung zu streichen und statt dessen in den nächsten Monaten nach anderen Formen politischer Beteiligung zu suchen – zum Beispiel über die gewählten Volksvertretungen der Partner. Wie die Mehrheit der Partner im derzeitigen und noch vorläufigen Vorstand der AG präferiert die Stadtverwaltung, diesen Absatz zur Gründung eines Beirates beizubehalten wie er ist. Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.12.2016 Seite: 4/5 Zum einen ist die Einbindung der Politik in Entscheidungen der Arbeitsgemeinschaft aus Sicht der Stadt Aachen unabdingbar. Zum anderen ist es notwendig, eine trilaterale Beratungsplattform für die Vertreter der nationalen politischen Gremien der Partner zu schaffen, auch wenn diesen Gremien die Entscheidungskompetenz ohnehin nicht zu nehmen ist. Losgelöst von der Rechtsform einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bleibt der Aachener Stadtrat – wie die anderen politischen Vertretungen - souverän und kann weder von der AG noch vom Beirat zu einer Entscheidung gezwungen oder überstimmt werden. Als Schnittstelle Wirtschaftsraum der (’AG lokalen Perspektive Charlemagne’) und für der einen gemeinsamen euregionalen grenzüberschreitenden Perspektive kann der ’EMR Entwicklungsplan 2020’ angesehen werden, der als INTERREG-Projekt in 2011 von der EMR auf den Weg gebracht wird. In diesem ergänzen sich die von der EMR gesetzten regionalen Oberthemen mit dem angestrebten Entwicklungsplan der lokalen Perspektive komplementär. Mit zu erwartender Unterstützung der Regierungspräsidentin Gisela Walsken als Vorsitzender der Regio Aachen wird angestrebt, die beiden interreggestützten Entwicklungspläne im Laufe des Jahres 2011 noch stärker aufeinander abzustimmen und ggf. in einen gemeinsamen Antragsprozess zu überführen. Für das Jahr 2011 wurde außerdem nachfolgender Zeitplan aufgestellt:  28. Februar 2011 Priorisierung von Themen durch HVB, Verständigung über Arbeitsstrukturen, Dr. Gerrit van Vegchel, Vorsitzender der Parkstad Limburg, soll zum ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bestellt werden (Ergebnisse siehe oben)  18. April 2011 Einbringung eines INTERREG Antrages mit den zu bearbeitenden Themen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes  13. Mai 2011 Einbindung der Politik über das Charlemagne-Café (Methode World Café). Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunde werden zurzeit aufgearbeitet und anschließend in die politische Diskussion (Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft / Stadrat) gegeben.  Juni 2011 Gemeinsamer Auftritt auf Immobilienmesse Provada, Amsterdam  Juli 2011 Präsentation der Region und der AG Charlemagne in Brüssel  Oktober 2011 Gemeinsamer Auftritt im Rahmen der regionalen Partner auf ExpoReal München (Immobilienmesse)  Anfang 2012 gemeinsame Präsentation auf der Tourismusmesse Antwerpen/Belgien Anlage/n: Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums Vorlage FB 02/0040/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.12.2016 Seite: 5/5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Vereinbarung über die Bildung einer „Trinationalen Arbeitsgemeinschaft Charlemagne“ zur Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums Die grenznahen Kommunen im Dreiländereck Belgiens, der Niederlande und Deutschlands bilden einen zusammenhängenden Lebensraum, der den rund 800.000 hier lebenden Menschen kulturell, sprachlich, infrastrukturell eine ausgesprochen große Vielfalt bietet. Um aus dieser Vielfalt verstärkt gegenseitigen Nutzen ziehen zu können, möchten die grenznahen Kommunen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, deren Ziel es ist, einen gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum zu bilden. Diese Arbeitsgemeinschaft tritt nicht in Konkurrenz zur Euregio Maas-Rhein, sondern übernimmt innerhalb der Euregio Aufgaben, die gerade aus der direkten Grenzlage der an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Kommunen erwachsen. '1 Partner Die Parkstad Limburg, die Stadt Aachen, die Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die SädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und ihre Gemeinden (im Folgenden: Partner) schließen sich zu einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft Charlemagne". führt die Bezeichnung "Trinationale Arbeitsgemeinschaft Sitz der Geschäftsstelle der trinationalen Arbeitsgemeinschaft ist Aachen. '2 Aufgaben Die trinationale Arbeitsgemeinschaft (AG) hat die Aufgabe, alle grenzüberschreitenden kommunalen Angelegenheiten zu behandeln, durch die die Interessen der Partner berührt werden. Diese Aufgaben werden in einem Katalog definiert. Die Partner sind berechtigt, diese Angelegenheiten in der trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Behandlung zu stellen, sobald sie ihnen bekannt werden. Über den konkreten Aufgabenkatalog entscheidet der Vorstand einstimmig. Die Partner sollen in Angelegenheiten, die ihre Interessen berühren, nur nach vorheriger Behandlung in der trinationalen Arbeitsgemeinschaft an Dritte herantreten. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit in diesen Angelegenheiten erfolgt gemeinsam. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 '3 Struktur Die trinationale Arbeitsgemeinschaft bildet - einen Vorstand, - einen trinationalen Beirat. '4 Vorstand Der Vorstand besteht aus den politisch Hauptverantwortlichen der Partner. Das sind auf deutscher Seite: - der/die Oberbürgermeister(in) der Stadt Aachen, - der/die Städteregionsrat/-rätin der StädteRegion Aachen und - ein(e) Bürgermeister(in) einer regionsangehörigen Kommune. Er oder sie wird von den übrigen Bürgermeister(inne)n der StädteRegion bestimmt. Von niederländischer Seite gehören dem Vorstand an - der/die Vorsitzende der Parkstad Limburg und - der/die Bürgermeister(in) der Stadt Heerlen - der/die Bürgermeister(in) der Gemeente Vaals. Auf belgischer Seite sind Vorstandsmitglieder - der/die Ministerpräsident(in) der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und - zwei Bürgermeister(innen) beteiligter Kommunen. die von den übrigen Bürgermeister(inne)n bestimmt werden. Der Vorstand bestimmt den Aufgabenkatalog der AG und steuert deren operatives Geschäft. Entscheidungen werden im Vorstand einstimmig getroffen. Der Vorstand entscheidet über die Kostenregelung und er kann einen Haushalt aufstellen. Der Vorstand wird von dem Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung nach Bedarf, mindestens dreimal im Kalenderjahr, einberufen. Der Vorsitzende vertritt zudem die AG nach außen und leitet die Vorstandssitzungen. Die Vorstandsmitglieder bestimmen jeweils für ein Jahr einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden aus ihrer Runde. Eine Wiederbestellung der Vorsitzenden ist möglich. '5 Trinationaler Beirat Der trinationale Beirat hat die Aufgabe, politische Impulse in den Vorstand zu bringen und ihn politisch zu beraten. Er fungiert zudem als Schnittstelle zwischen der AG und den jeweiligen politischen Vertretungen der Partner. Der trinationale Beirat besteht aus politischen Vertretern aus den Kommunen und Gebietskörperschaften der Partner. 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Der Beirat tagt mindestens einmal pro Halbjahr. Seine Sitzungen sind durch die Geschäftsführung der AG zu organisieren. Anträge und Anregungen zu diesen Sitzungen können durch die Beiratsmitglieder jederzeit über die Geschäftsführung eingebracht werden. '6 Geschäftsführer Die Umsetzung der Aufgaben liegt beim/bei der Geschäftsführer(in). Die Geschäftsführung erfolgt nach Maßgabe des Vorstandes. Der/die Geschäftsführer(in) erstellt einen Haushaltsplanentwurf, bereitet die Sitzungen der Gremien vor und nach und sorgt in Kooperation mit den jeweiligen Fachverwaltungen der Partner für die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt. Für den Zeitraum des ersten Jahres stellt die Stadt Aachen eine(n) Geschäftsführer(in) und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten. '7 Arbeitsgruppen Zur Bearbeitung von Einzelfragen, zur Ausarbeitung von Vorschlägen und zur fachlichen Beratung des Vorstandes und des trinationalen Beirates kann der Vorstand Arbeitsgruppen bilden. Bis zur Aufhebung durch den Vorstand übernimmt die bereits bestehende Arbeitsgruppe diese Aufgaben. '8 Kostenregelung Die durch die Teilnahme der Mitglieder des trinationalen Beirates und der Arbeitsgruppen an den Sitzungen entstehenden Kosten tragen die Partner für ihren Teil. Zur verbindlicheren Planung kann ein Haushalt aufgestellt werden. Über die Kostentragung in anderen Fällen (z. B. bei Einholung eines Gutachtens) wird vor der Auftragserteilung durch den Vorstand einstimmig entschieden. '9 Laufzeit/Kündigung Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie gilt zu dem Zeitpunkt als aufgehoben, zu dem der Austrittsbeschluss eines Partners dem anderen Partner zugeht. ' 10 Inkrafttreten Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertretungskörperschaften der Partner. Sie tritt mit dem Tage der Erteilung der Zustimmung durch die Partner in Kraft. 3