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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
107270.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
25.01.10, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:27
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Dezernat III Finanzsteuerung Rechnungsprüfung B 03/0010/WP16 öffentlich 25.01.2010 B03/20 Maßnahmen Konjunkturpaket II – Anträge freier Träger Beratungsfolge: Datum 02.02.2010 10.02.2010 TOP:__ Gremium FA Rat Kompetenz Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur Weiterleitung von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II an die benannten freien Träger zu erteilen. Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Weiterleitung von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II an die benannten freien Träger. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Haushaltsjahr 2010 unmittelbar nicht, da nur Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II an freie Träger weitergeleitet werden. Ab dem Jahre 2012 wird der städtische Eigenanteil in Höhe von 93.750,00 € (12,5% des Zuschusses) über einen Zeitraum von 10 Jahren durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes getilgt. Philipp Vorlage B 03/0010/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.01.2010 Seite: 1/2 Erläuterungen: Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde durch den Gesetzgeber beim Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur die Trägerneutralität vorgegeben. Daher sollen 10 % der für 2010 vorgesehenen Ausgaben für energetische Sanierung an Schulen, dies entspricht 750.000,00 €, an freie Träger weitergeleitet werden. Hierbei ist die gleiche Zweckbestimmung wie bei den städtischen Maßnahmen vorgegeben. Ebenso müssen die Träger einen Eigenanteil selbst tragen und die Maßnahme im Förderzeitraum des Konjunkturpaketes II durchführen können. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien reduzierte sich die Anzahl der förderfähigen Anträge gemäß Vorlage des Fachbereiches Finanzsteuerung vom 11.12.2009 für den Verwaltungsvorstand auf folgende fünf Maßnahmen: St.-Ursula-Gymnasium Energetische Sanierung der Bestandsfenster der Gebäudeteile St. Ursula und der Schwimmhalle Viktoriaschule Energetische Sanierung des Traktes IV Kurbrunnenstraße Marienschule/Pius-Gymnasium Fenstersanierung und Wärmedämmung Waldorfschule Energetische Verbesserungsmaßnahmen Parzival-Schule Thermische Sanierung der Fenster und Öffnungselemente Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsvorstands vom 22.12.2009 unter Berücksichtigung des vom freien Träger zu übernehmenden Eigenanteils. Hieraus ergeben sich folgende Zuschüsse an die freien Träger: Ursulinenkongregation Calvarienberg-Ahrweiler e.V. 203.500,00 € Evangelische Kirche im Rheinland – Das Landeskirchenamt 207.700,00 € Bischöfliches Generalvikariat 196.800,00 € Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Aachen e.V. 118.500,00 € Verein zur Förderung der Anthroposophischen Heilpädagogik in Aachen e.V. 23.500,00 € Die freien Träger haben Absichtserklärungen unterschrieben, in denen Sie sich zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen und zur Übernahme des Eigenanteils verpflichten. Des Weiteren wurde Ihnen eine Übersicht der zu beachtenden Vorschriften und Verfahrensweisen übergeben, die als Anlage beigefügt ist. Für die freien Träger gelten daher zwingend dieselben Fördervorschriften wie für die Stadt Aachen. Anlage/n: Ablaufdarstellung Vorlage B 03/0010/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.01.2010 Seite: 2/2 Bauverwaltung - B 03 - Aachen, den 18.01.2010 Konjunkturpaket II hier: Abwicklung des Förderverfahrens für freie Träger Grundlagen a) b) c) d) e) f) g) Erklärung der freien Träger zur Durchführung der Maßnahmen Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG) das Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 02.04.2009, das am 7.4.2009 verkündet wurde, der Ratsbeschluss vom xx.xx.2010 Prüfbescheinigung des Fachbereichs Rechnungsprüfung der Stadt Aachen Maßnahmeanmeldung an den Zuschussgeber durch die Stadt Annahme der Maßnahme durch den Zuschussgeber (Bestätigung als “Laufende Maßnahme”) Abwicklung des Verfahrens 1. Die Antragsteller (Freie Träger) legen der Bauverwaltung (B 03) der Stadt Aachen vollständige Unterlagen zu ihren Maßnahmen, die in der Sitzung des Rates vom xx.xx.2010 als förderfähig anerkannt worden sind, vor. Dazu wird das Formular „Anmelden einer Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II bei der Bauverwaltung“ verwendet (siehe Anlage). Die fachtechnische und rechnerische Richtigkeit der Maßnahmen im Sinne der Landesbauordnung NRW ist durch schriftliche Bestätigung von Fachplaner/innen (staatlich anerkannte Sachverständige) nachzuweisen. Die Fachplaner/Innen haben ihre Qualifikationen, sofern dies der Bauverwaltung noch nicht vorliegt, zu belegen. Die freien Träger versichern schriftlich gegenüber der Stadt, dass es sich bei den angemeldeten Maßnahmen eindeutig um zusätzliche Maßnahmen i.S.d. § 3a ZuInvG handelt. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen vor dem 27.01.09 nicht finanziell eingeplant waren und nicht begonnen worden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Voraussetzung der Zusätzlichkeit allein in der Verantwortung der freien Träger liegt und daher ausdrücklich in dem Formular „Anmelden einer Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II bei der Bauverwaltung“ zu bestätigen ist. 2. Der Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) prüft anhand der Unterlagen, ob die vorgelegte Maßnahme die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. 3. FB 14 erstellt eine Prüfbescheinigung, die dem B 03 zugeleitet wird. Eine Durchschrift der Prüfbescheinigung erhält der freie Träger. 4. Die Anmeldung der zuwendungsfähigen Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde erfolgt durch B 03 auf dem vorgesehenen elektronischen Weg (IT.NRW). 5. Während der Baumaßnahme sind dem FB 14 alle Aufträge in Kopie (per Mail) zuzusenden. Auf dieser Kopie ist bei freihändigen Beauftragungen die Anzahl der Gegenangebote zu vermerken. Der Auftragstext ist so ausführlich zu formulieren, dass die Arbeiten einwandfrei dem Konjunkturpaket II zugeordnet werden können. 6. Die Durchführung der Maßnahmen (von der Ausschreibung über die Auftragsvergabe bis zur Abrechnung) durch die Vorhabenträger erfolgt nach den geltenden Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung des Vergaberechts. Die Bestimmungen der VOB werden beachtet und die Ausschreibungen werden zur rechtssicheren Abwicklung durch die zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen durchgeführt, sofern ein freier Träger nicht über eine eigene Vergabestelle verfügt. 7. Da jede Änderung einer gemeldeten Maßnahme der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen ist, sind die freien Träger verpflichtet, solche Änderungen dem FB 14 und dem B 03 mitzuteilen. Es ist dann zu entscheiden, ob hierfür eine neue Prüfbescheinigung durch FB 14 auszustellen ist. 8. Abschlags- und Schlusszahlungen sind in Kopie unmittelbar dem FB 14 zur Kostenkontrolle zuzusenden. 9. Die freien Träger teilen dem B 03 mit, wann und in welcher Höhe Mittel abgerufen werden müssen. 10. Zur Vorbereitung eines Mittelabrufs sowie der Beendigungsanzeige mit Testat durch die örtliche Rechnungsprüfung ist es erforderlich, dass die freien Träger dem B 03 eine Zusammenstellung aller maßgeblichen Unterlagen vorlegen. Die Einzelrechnungen sind dabei von den freien Trägern sehr sorgfältig zu prüfen und die sachliche und rechnerische Prüfung ist durch die staatlich anerkannten Sachverständigen schriftlich darauf zu bestätigen. Darüberhinaus ist durch die Fachfirmen zu bestätigen, dass sie die in Rechnung gestellten Arbeiten fachgerecht ausgeführt haben. 11. B 03 erstellt die Mittelabrufe, die durch den Oberbürgermeister unterschrieben werden müssen und anschließend an den Zuschussgeber gesendet werden. Dabei hat B 03 keinen Einfluss darauf, wie schnell Mittel vom Zuschussgeber ausgezahlt werden. Die abgerufenen Mittel werden unmittelbar nach Eingang bei der Stadt Aachen an die Freien Träger weitergeleitet. 12. Sobald dem FB 14 mit der Zusammenstellung der Maßnahmen nach Nr. 10 der Abschluss der Maßnahme vom jeweiligen freien Träger mitgeteilt wurde, wird FB 14 die Gesamtkosten feststellen, das Testat gemäß Vordruck erstellen und an B 03 senden. Von dem Testat erhält der jeweilige freie Träger eine Durchschrift. 13. FB 14 wird die vorgelegten Unterlagen nur stichprobenhaft prüfen können und ist daher auf die sorgfältige Vorarbeit der freien Träger angewiesen. Fehler, die durch mangelnde Sorgfalt auf Seiten der freien Träger zu Rückforderungen seitens des Zuwendungsgebers führen, werden durch die Stadt Aachen an den freien Träger weitergereicht. Hinweise: Auf Bauschildern während der Umsetzung und nach der Fertigstellung auf Plaketten (oder Ähnlichem) ist auf die Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz in geeigneter Form hinzuweisen. Dabei sind die Vorgaben der Styleguides der Landes- und der Bundesregierung zu beachten. Diese sind im Internet zu finden unter folgendem Link: www.im.nrw.de/bue/411.htm# Die Maßnahmen müssen in 2010 begonnen und spätestens in 2011abgeschlossen werden, wobei die letzte Vergabeentscheidung bereits bis spätestens 31.12.2010 getroffen sein muss. Die Fertigstellung eines selbständigen Abschnitts muss bis spätestens 30.09.2011 erfolgt sein, da die Beendigungsanzeige (mit Testat der Rechnungsprüfung) 3 Monate nach Fertigstellung bei der Bezirksregierung Köln vorliegen muss. Die letztmögliche Zuschussauszahlung durch den Fördergeber erfolgt Ende 2011. Zuwendungsfähig sind Ausgaben der Kostengruppen 100 - 800 gemäß DIN 276. Unter www.im.nrw.de/bue/364.htm# ist eine FAQ-Liste des Innenministeriums NRW zu finden.