Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
310742.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
03.09.18, 12:00
Aktualisiert
09.09.18, 03:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1048/WP17
öffentlich
35051-2018
03.09.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke
2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im
Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2018
04.10.2018
10.10.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Anhörung/Empfehlung
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung
Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs.
1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für
die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk AachenKornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu
beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte
Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung
Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.
Vorlage FB 61/1048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.09.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/1048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.09.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Der Planungsausschuss hat am 09.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Werkstraße/Pascalstraße - für den Bereich zwischen der Werkstraße, Zedernweg, Nerscheider Weg,
Pontsheide, Hirzenrott und der rückwärtigen Grundstücksgrenze an der Pascalstraße beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss A 277 wurde am 21.11.2017 öffentlich bekannt gemacht.
2.
Anlass zum Erlass der Veränderungssperre
Die Flurstücke, für die eine Veränderungssperre beschlossen werden soll, liegen im Geltungsbereich
des Aufstellungsbeschlusses A 277. Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 277 ist die Sicherung des
Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet.
Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des
Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes schaffen.
Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden.
Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen
Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen
zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für die o.g. Flurstücke zur Erweiterung des bestehenden
Einzelhandelsbetriebes vor. Diese Bauvoranfrage wurde am 20.02.2018 zurückgestellt. Die
angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des vom Rat beschlossenen Zentren- und
Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Der Einzelhandelsbetrieb befindet sich in einem nicht
integrierten, rein autoorientierten Standort. Eine weitere, über den Bestand hinausgehende
Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet sollte deshalb nicht zugelassen werden,
um angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das
benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der
Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.
Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher soll parallel zum Verfahren ein
planungsrechtliches Sicherungsinstrument zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich
geschaffen werden. Mit der Veränderungssperre ist eine rechtssichere Ablehnung von
Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegenstehen, möglich.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung eines Zeitfensters für die Aufstellung des Bebauungsplanes
und zur rechtssicheren Ablehnung der Bauvoranfrage den Erlass einer Veränderungssperre zu
beschließen.
Anlage/n:
1.
Satzungstext
2.
Geltungsbereich
Vorlage FB 61/1048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.09.2018
Seite: 3/3
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim
Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in
seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet, für das der Planungsausschuss der Stadt am
09.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, wird eine Veränderungssperre
beschlossen. Dieses Gebiet umfasst die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich des Aufstellungsbeschlusses
A 277. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Der
Plan ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden.
§3
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre
eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§4
Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
Veränderungssperre nicht berührt.
§5
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.