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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße Klarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.03.2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.07.18, 15:04
Aktualisiert
25.07.18, 15:04
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße
Klarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.03.2018)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 04.07.2018 14.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße Klarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.03.2018 328/2018 Der Rat stellt klar, dass sich die Vorbehaltsformulierung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt Nr. 24, Ziffer II, in der Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2018 („Vorbehaltlich der Zustimmung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße, gem. § 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NW) als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.“) durch die Billigung des Durchführungsvertrages, dokumentiert unter Tagesordnungspunkt Nr. 23 der Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018, erledigt hat. 32 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)