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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.07.18, 15:04
Aktualisiert
25.07.18, 15:04
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Beschluss der Sitzung des Rates am 04.07.2018 7.1.1 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse 340/2018 Die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse wird beschlossen. Neu eingefügt wird § 16 Absatz 6: § 16 Niederschrift (6) Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Audiomitschnitte von Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von der /dem gewählten Schriftführer/in zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Die Audiomitschnitte werden nach Bestandskraft der jeweiligen Sitzungsniederschrift gelöscht. Bei Unstimmigkeiten zwischen gewählter Schriftführung und der vorsitzenden Person kann der Audiomitschnitt zur Klärung des Sachverhaltes von beiden gemeinsam abgehört werden, um eine Klärung herbeizuführen. Wird schriftlicher Einspruch gegen die Richtigkeit der Niederschrift eingelegt, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Anliegens der Audiomitschnitt von dem Ratsmitglied, dass den Einspruch eingelegt hat, dem Schriftführer/der Schriftführerin und ggf. auch der vorsitzenden Person angehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis bzw. die Korrektur der Niederschrift ist dem Rat in seiner nachfolgenden Sitzung vorzutragen bzw. zur Abstimmung vorzulegen. Nach Ablauf von 4 Wochen ab Bestandskraft der Niederschrift ist der Audiomitschnitt zu löschen. § 22 Inkrafttreten Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW n. F. in Verbindung mit Artikel VII Abs. 4, Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung beim Zustandekommen der Satzung (sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder Flächennutzungsplan) nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt . Erftstadt, den Erner Bürgermeister Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.07.2018 Seite 2