Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.07.18, 15:04
Aktualisiert
25.07.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 04.07.2018
7.1.1
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse
340/2018
Die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse wird
beschlossen.
Neu eingefügt wird § 16 Absatz 6:
§ 16
Niederschrift
(6) Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Audiomitschnitte von Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von der /dem gewählten Schriftführer/in zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden.
Die Audiomitschnitte werden nach Bestandskraft der jeweiligen Sitzungsniederschrift gelöscht.
Bei Unstimmigkeiten zwischen gewählter Schriftführung und der vorsitzenden Person kann
der Audiomitschnitt zur Klärung des Sachverhaltes von beiden gemeinsam abgehört werden, um eine Klärung herbeizuführen.
Wird schriftlicher Einspruch gegen die Richtigkeit der Niederschrift eingelegt, so kann zur
Klärung der Berechtigung dieses Anliegens der Audiomitschnitt von dem Ratsmitglied,
dass den Einspruch eingelegt hat, dem Schriftführer/der Schriftführerin und ggf. auch der
vorsitzenden Person angehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu
erreichen.
Das Ergebnis bzw. die Korrektur der Niederschrift ist dem Rat in seiner nachfolgenden Sitzung
vorzutragen bzw. zur Abstimmung vorzulegen.
Nach Ablauf von 4 Wochen ab Bestandskraft der Niederschrift ist der Audiomitschnitt zu
löschen.
§ 22
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW n. F. in Verbindung mit
Artikel VII Abs. 4, Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung beim Zustandekommen der Satzung (sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder Flächennutzungsplan) nach
Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt
.
Erftstadt, den
Erner
Bürgermeister
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.07.2018
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