Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen reinigungsgebühren)

Daten

Kommune
Kall
Größe
140 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
07.09.18, 18:06
Aktualisiert
07.09.18, 18:06
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
hier: 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen
        reinigungsgebühren)

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 215/2018 18.09.2018 Vorlage erstellt: 06.09.2018 Federführung: 1.2 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2019 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8.3 Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen reinigungsgebühren Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2019 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die beigefügte 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2019 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ muss die Gebühr für den Bereich „Winterdienst“ erhöht werden. Die Gebührenerhöhung beträgt für den Bereich Winterdienst 0,20 €/ lfdm (17,39 %). Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 915,60 €, welches in die Gebührenkalkulation 2020 und ggf. Folgejahre einfließt. Die Anhebung des Gebührensatzes ist insbesondere auf den Wegfall der Überdeckungen aus den Jahren 2014 und 2015 zurückzuführen (rd. 24.000,00 €). Der Überschuss 2016 ist bereits für 2018 und 2019 verplant. Der Überschuss 2017 i.H.v. 5.872,78 € fließt in die Gebührenkalkulation 2020 ein. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.