Daten
Kommune
Kall
Größe
185 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
07.09.18, 18:06
Aktualisiert
07.09.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
216/2018
18.09.2018
Vorlage erstellt:
06.09.2018
Federführung:
1.2
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt 2019
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8.4
Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung"
hier: 5. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2019 für
die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die beigefügte 5. Änderungssatzung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2019 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
ergibt sich ein Defizit in Höhe von 9.420,70 €. Das Defizit fließt in die Gebührenkalkulation 2021
und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich bei folgenden Positionen:
1.) Kosten der Abfallentsorgung PSK 110 537 000- 5281 240
Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 25.500,00 € erhöht: Da die Behälteranzahl um
jährlich 2 % gestiegen ist, steigen auch die Kosten bei der Deponie.
Das Abfallaufkommen je Einwohner ist jedoch im Vergleich zu den Vorjahren nicht gestiegen.
Weiterhin sind die Kosten der Interkommunalen Zusammenarbeit für die Umsetzung der
Ausschreibung der Sammel- und Transportleistungen der Abfallfraktionen in Höhe von
rd. 5.000,00 € hinzuzurechnen.
Vorlagen-Nr. 216/2018
Seite 2
2.) Senkung der Behältergrundgebühr
Behältergrundgebühr
Tonnen
BGG bisher
Summe
BGG neu
Summe neu
60 - Behälter
1538
30,00
46.140,00
18,00
27.684,00
80 - Behälter
610
40,00
24.400,00
24,00
14.640,00
120 - Behälter
2045
60,00
122.700,00
36,00
73.620,00
240 - Behälter
515
120,00
61.800,00
72,00
37.080,00
4.708
255.040,00
153.024,00
3.) Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gebührenkalkulation mit getrennter Gebühr für
Restabfall und Bioabfall darzustellen.
Aus der beigefügten Anlage sind die Auswirkungen durch den Verzicht auf die
Quersubventionierung der Biotonne ersichtlich.
Hinweis: Der interkommunale Abfallvertrag mit der Firma Schönmackers läuft im Jahr 2020 aus.
Optional ist eine Verlängerung um 1 Jahr möglich.
Nach derzeitigem Stand ist eine Erhöhung der Aufwendungen der Abfuhr nach
Vertragsende zu erwarten.