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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
148 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
07.09.18, 18:06
Aktualisiert
07.09.18, 18:06
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 217/2018 18.09.2018 Vorlage erstellt: 06.09.2018 Federführung: 1.2 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2019 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2019 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2019 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Wesentliche Veränderungen ergeben sich bei folgender Position: 1.) Für die Unterhaltung Entwässerungsanlagen sind gegenüber dem Vorjahr 26.000,00 € mehr einzuplanen (224.000,00 € + 26.000,00 € = 250.000,00 €). Die Mittel sind laut Bedarfsberechnung für die zwingend notwendige Befahrung und Spülung der Kanalleitungen und etwaige Sanierungsmaßnahmen einzuplanen. In die Gebührenkalkulation 2019 wurden folgende Überschüsse/Defizite aus Vorjahren eingeplant: 2015 Defizit - 43.273,02 € Schmutzwasser - 43.273,02 € 2015 Überschuss + 2.576,12 € Niederschlagswasser - 67.469,91 € 2016 Defizit - 70.046,03 € Niederschlagswasser Gesamt - 110.742,93 € - 110.742,93 € Die Gebührenkalkulation 2019 schließt mit einem Überschuss im Bereich Schmutzwasser i.H.v. 26.679,72 € und einem Überschuss im Bereich Niederschlagswasser i.H.v. 167,69 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2020 und ggf. Folgejahre ein. Die Überschüsse/Defizite aus 2016 und 2017 (rd. 54.000,00 € im Saldo) fließen in die Gebührenkalkulation 2020 ein.