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Antrag (Antrag bzgl. Umbau der Kreuzung B265n/L263/An der Patria, Erftstadt-Lechenich zu einem Kreisverkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Antrag (Antrag bzgl. Umbau der Kreuzung B265n/L263/An der Patria, Erftstadt-Lechenich zu einem Kreisverkehr) Antrag (Antrag bzgl. Umbau der Kreuzung B265n/L263/An der Patria, Erftstadt-Lechenich zu einem Kreisverkehr)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 233/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.08.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Betrifft: Termin 18.09.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Umbau der Kreuzung B265n/L263/An der Patria, Erftstadt-Lechenich zu einem Kreisverkehr Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: ca. 500.000 Folgekosten : 5.000,00 €/ a Erträge in €: 0,00 Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2020 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ca. 500.000,00 €/ a 5.000,00 €/a Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Baulastträger der vorhandenen, o.g. Kreuzungsanlage ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land NRW bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville – Eifel in Euskirchen. Es gibt z.Z. noch keinen zwingenden Grund diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzubauen. (kein Unfallhäufungspunkt). Entsprechend einem Gutachten des Ingenieurbüros Fischer GmbH (Oktober 2017) sind „auch in Spitzenzeiten ausreichend Leistungsfähigkeitsreserven vorhanden“. Somit wird der Knotenpunkt derzeit (noch) mit einer befriedigender Verkehrsqualität betrieben. Sollte sich das Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraße B 265 oder im angrenzenden Gewerbepark erheblich erhöhen, so kann dies ggf. zu einer dauerhaften Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des v.g. Verkehrsknotens führen. In diesem Fall ist es sicherlich sinnvoll einen Umbau der Kreuzung zu planen und mit dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße abzustimmen. Gleichfalls lässt sich dann auch die Zuordnung der Kosten auf die „Verursacher“ leichter bestimmen. In Vertretung (Hallstein) -2-