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Antrag (Antrag bzgl. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L33/ Einmündung Merowinger Straße / Friesheimer Busch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Antrag (Antrag bzgl. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L33/ Einmündung Merowinger Straße / Friesheimer Busch) Antrag (Antrag bzgl. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L33/ Einmündung Merowinger Straße / Friesheimer Busch)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 305/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Betrifft: Termin 18.09.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L33/ Einmündung Merowinger Straße / Friesheimer Busch Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 500.000,00 0,00 Folgekosten in €: c.a. 5.000,00 €/ a Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2020 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: c.a. 500.000,00 ca. 5.000,00 €/ a Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Baulastträger der o.g. Einmündung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch seine Niederlassung Ville-Eifel in Euskirchen. Grundsätzlich ist bei einer Kreuzung bzw. Einmündung für den gesamten Bereich derjenige Straßenbaulastträger zuständig, welcher die höherwertigste Straßenkategorie vertritt (1. Bundestraßen, 2, Landesstraßen, 3. Kreisstraßen, 4. Kommunalstraße, 5. private Straßen). Durch den Neubau der BAB – Anschlussstelle „Weilerswist-West“ (A 1/ L 33)“ musste vor einigen Jahren die Landesstraße L 33 zwischen der v.g. BAB – Anschlussstelle und der Einmündung L 33/ GV 9 (verlängerte Merowinger Str.) vollkommen neu ausgebaut werden. Dieser Straßenneubau beinhaltete auch die v.g. Einmündung. Unmittelbar neben dieser Einmündung musste unter der Landesstraße zusätzlich noch eine Brücke zur Querung der L 33 mit einem kleinen Gewässers neu errichtet werden. Nach meiner Kenntnis hat sich bisher an der neuen Einmündung kein neuer Unfallhäufungspunkt gebildet. Gleichwohl ist die Einmündung für Radfahrer nicht einfach zu befahren. Ein Ausbau der vorhandenen Einmündung wäre nach derzeitigen Richtlinien sicherlich möglich. Eine zwingende Notwendigkeit ist jedoch z.Z. nicht gegeben. Die vorhandene Gewässerquerung müsste bei einem Umbau der Einmündung mit berücksichtigt werden. Da es keinen zwingende Notwendigkeit für den beantragten Umbau der Kreuzung gibt, müsste die Stadt Erftstadt als alleiniger Veranlasser auch alle Kosten hierfür tragen. Dies gilt auch dann, wenn die bisherige städtische Straße in die Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises übergeht. Die grob geschätzten Kosten von ca. 500.000,00 € für den Umbau beruhen auf Erfahrungswerte. Aufgrund der notwendigen Anpassung der Gewässerkreuzung und den höheren bautechnischen Anforderungen einer Landesstraße können die erforderlichen Mittel für den Umbau auch noch deutlich höher ausfallen. Eine genauere Schätzung kann nur auf der Grundlage einer Vor- und Entwurfsplanung erfolgen, für die jedoch ihrerseits bereits Haushaltsmittel einzuplanen sind (ca. 25.000,00 €). Selbstverständlich bin ich gerne bereit im nächsten Jahresgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den vorliegenden Antrag zu erörtern. In Vertretung (Hallstein) -2-