Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 305/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Bauausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
18.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L33/ Einmündung Merowinger
Straße / Friesheimer Busch
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 500.000,00 0,00
Folgekosten in €:
c.a. 5.000,00 €/ a
Kostenträger:
Sachkonto:
Stadt Erftstadt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2020
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
c.a.
500.000,00
ca. 5.000,00 €/ a
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Baulastträger der o.g. Einmündung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch seine
Niederlassung Ville-Eifel in Euskirchen.
Grundsätzlich ist bei einer Kreuzung bzw. Einmündung für den gesamten Bereich derjenige Straßenbaulastträger zuständig, welcher die höherwertigste Straßenkategorie vertritt (1. Bundestraßen, 2, Landesstraßen, 3. Kreisstraßen, 4. Kommunalstraße, 5. private Straßen).
Durch den Neubau der BAB – Anschlussstelle „Weilerswist-West“ (A 1/ L 33)“ musste vor einigen
Jahren die Landesstraße L 33 zwischen der v.g. BAB – Anschlussstelle und der Einmündung L 33/
GV 9 (verlängerte Merowinger Str.) vollkommen neu ausgebaut werden. Dieser Straßenneubau
beinhaltete auch die v.g. Einmündung. Unmittelbar neben dieser Einmündung musste unter der
Landesstraße zusätzlich noch eine Brücke zur Querung der L 33 mit einem kleinen Gewässers
neu errichtet werden.
Nach meiner Kenntnis hat sich bisher an der neuen Einmündung kein neuer Unfallhäufungspunkt gebildet. Gleichwohl ist die Einmündung für Radfahrer nicht einfach zu befahren. Ein Ausbau der vorhandenen Einmündung wäre nach derzeitigen Richtlinien sicherlich möglich. Eine
zwingende Notwendigkeit ist jedoch z.Z. nicht gegeben. Die vorhandene Gewässerquerung müsste bei einem Umbau der Einmündung mit berücksichtigt werden.
Da es keinen zwingende Notwendigkeit für den beantragten Umbau der Kreuzung gibt, müsste die
Stadt Erftstadt als alleiniger Veranlasser auch alle Kosten hierfür tragen. Dies gilt auch dann, wenn
die bisherige städtische Straße in die Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises übergeht.
Die grob geschätzten Kosten von ca. 500.000,00 € für den Umbau beruhen auf Erfahrungswerte.
Aufgrund der notwendigen Anpassung der Gewässerkreuzung und den höheren bautechnischen
Anforderungen einer Landesstraße können die erforderlichen Mittel für den Umbau auch noch
deutlich höher ausfallen.
Eine genauere Schätzung kann nur auf der Grundlage einer Vor- und Entwurfsplanung erfolgen,
für die jedoch ihrerseits bereits Haushaltsmittel einzuplanen sind (ca. 25.000,00 €).
Selbstverständlich bin ich gerne bereit im nächsten Jahresgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den vorliegenden Antrag zu erörtern.
In Vertretung
(Hallstein)
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