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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 365/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 04.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von 10.286.500,00€ 11.482.700,00€ und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von aufzunehmen. 6.735.400,00€ 5.800.000,00€ 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 1.500.000,00€ Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2019 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan 2019 basiert im Wesentlichen auf den Zahlen des Jahresabschlusses 2017 und den bislang erwirtschafteten Ergebnissen im Jahr 2018. Diese Zahlen bilden hochgerechnet in wei-ten Teilen die Ansätze für das Jahr 2019. In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan wird auf die jeweiligen Planansätze eingegangen und es finden sich zusätzliche Informationen. Im Folgenden wird zu den aus Sicht der Betriebsleitung wichtigsten Zusammenhängen nochmals ausgeführt. Der Wirtschaftsplan 2019 weist im Vergleich zu den Vorjahren folgende Besonderheiten aus. Erstmals wird kein ausgeglichenes Ergebnis geplant. Die Ausgaben werden die Einnahmen übersteigen, so dass ein Verlust von rd. 1.2 Mio Euro prognostiziert wird. Die Abwasserbeseitigung hat aus Überschüssen in den zurückliegenden Jahren eine sogenannte Gebührenausgleichsrückstellung bilden müssen. Diese beläuft sich aktuell auf einen Betrag von rd. 2.3 Mio Euro. Dieser Betrag ist den Kundinn/en in der Entgeltkalkulation gutzuschreiben und über fünf Jahre aufzulösen. Zur Vermeidung eines schleichenden Substanzwerteverzehrs weist der Wirtschaftsplan in Summe eine kalkulatorische Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert aus. Aus Transparenzgründen wird dieser Betrag aufgesplittet. Es wird der Betrag für die Abschreibung gemäß Handelsbilanzgesetz und als Zulage dessen kalkulatorischer Anteil ausgewiesen. In der Eigenbetriebsverordnung wird vorgegeben, dass der Betrieb eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erwirtschaften soll. Daher wird bei den Zinsen – analog zur Abschreibung- der Betrag für die real zu zahlenden Zinsen, und als Zulage der Anteil für die kalkulatorischen Zinsen angesetzt. Zwischen dem Großverbraucher in Köttingen und den Stadtwerken wurde seinerzeit ein vom Rat sanktionierter Sondervertrag zur Abwasserbeseitigung geschlossen. Dieser sieht sowohl mengenbezogene als auch schmutzfrachtbezogenen Entgelte vor. Mit der nun angekündigten Standortverlagerung wird es eine deutliche Veränderung in der Entgeltkalkulation geben. Vorwiegend wird sich der Wegfall in der Höhe des Schmutzwasserentgelts niederschlagen. Es darf allerdings davon ausgegangen werden dass auch künftig Abwasser auf dem Gelände anfällt. -2- Daher sollte zunächst abgewartet werden, wie sich das Verhältnis Verlust der Einnahmen zu Rückgang des Aufwands verhalten. Mit Voranschreiten der Inspektion der Grundstücksanschlüsse sowie der hieran angeschlossenen Auswertung der Schäden zeigt sich, dass es ein erhebliches Sanierungserfordernis im Bereich der häuslichen Grundstücksanschlüsse und der Regeneinläufe gibt. Die für den Abwasserbetrieb bindenden Regelungen der SüwVo Abwasser schreiben vor, dass defekte Anschlussleitungen sukzes-sive auf Basis einer Sanierungsplanung abzudichten sind. Für die Stadtwerke bedeutet dies, dass auf längere Sicht jährlich im Erfolgsplan rd. 1 Mio Euro zu veranschlagen sind. Da früher die Anlagegüter mit einer sehr langen Abschreibungsdauer in das Anlagevermögen über-nommen wurden, sind viele Wirtschaftsgüter noch nicht abgeschrieben. Betriebswirtschaftlich be-deutet dies im Fall der Grundstücksanschlüsse, dass bei investiver Betrachtung entweder eine Sonderabschreibung (Vermögensverlust) erfolgen muss, oder die Maßnahme als eine über den Aufwand zu finanzierte Reparatur durchgeführt wird. Zunächst hat sich die Betriebsleitung für den betriebswirtschaftlichen Ansatz der Reparatur entschieden. Mit zunehmender Kenntnis der Zustände der Hausanschlüsse wächst auch das Wissen um den Zustand der Regeneinläufe sowie deren Leitungen. Hier ist vielfach sogar ein wesentlich schlechterer Zustand vorzufinden. Dies bedeutet für den Straßenbaulastträger einen erheblichen Aufwand in die Sanierung dieser Leitungen bzw. der Regeneinläufe, der den Kosten für die Grundstücksanschlüsse (1 Mio jährlich) nur wenig nachstehen dürfte. Diese Kosten sind jedoch nicht über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke sondern über den Haushalt der Stadt zu finanzieren. Die Übertragung der Anlagen größer 500 EW an den Erftverband ist nunmehr abgeschlossen und die Auswirkungen werden im höheren Beitrag des Verbandes sichtbar. Insgesamt hat sich der Verbandsbeitrag damit seit 2014 um fast eine Millionen Euro erhöht. Damit eine weitere Position, die sich des Einflusses der Steuerung der Betriebsleitung entzieht. Mit nunmehr 5,2 Mio Euro macht der Erftverband mehr als 50% des Gesamtaufwandes aus. In der Praxis bedeutet dies, dass Steue-rungen allenfalls bei den verbleibenden 50% möglich sind. Setzt man nun noch Abschreibung, Zin-sen, Personalkosten sowie die durch gesetzliche Vorgaben definierten Aufgaben im Erfolgsplan an, verbleiben lediglich beinflussbare Kostengrößen in der Größenordnung von 15% des Gesamtauf-wands. Die veranschlagten Personalkosten berücksichtigen eine geplante Höhergruppierung sowie die Neubesetzung einer Ingenieurstelle. Es gestaltet sich immer schwieriger Ingenieurbüros zu finden, die flexibel und preiswert gute Planungsleistungen bzw. eine ordentliche Bauleitung anbieten. Nahezu täglich zeigt die Praxis, dass auch bei den Büros vieles unter Zeitdruck und nicht mit der nötigen Sorgfalt geplant und ausgeführt wird. Um in jeder Hinsicht die Nachhaltigkeit unserer Investitionen gewährleisten zu können, müssen die Stadtwerke verstärkt in der Oberbauleitung nicht nur Präsenz zeigen, sondern auch dieRichtung vorgeben. Die Betriebsleitung sieht es daher als dringend erforderlich an, diesen Bereich durch eine/n Ingenieur/in für Siedlungswasserwirtschaft zu verstärken. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw. Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der städtische Haushalt wird hierüber nicht belastet. -3- Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2019 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10,3 Mio. Euro erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -4-