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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wassserversorgung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
184 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 369/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 04.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wassserversorgung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von aufzunehmen. 4.981.000,00 € 4.757.800,00 € 2.961.400,00 € 2.600.000,00 € 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000 € aufzunehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgungfür das Geschäftsjahr 2019 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan 2019 sieht eine Einnahmesteigerung in Höhe von jeweils 500.000 Euro beim Grundpreis und 500.000 Euro beim Verbrauchspreis vor. Die beiden Beträge sind dabei quasi „Nenngrößen“ für die Erlöse die erwirtschaftet werden müssen, um die allgemeinen Preissteigerungen in der Beschaffung sowie beim Personal aufzufangen. Ferner ist über die Beträge die Erwirtschaftung der sogenannten kalkulatorischen Kosten möglich. Dazu zählt die nach Eigenbetriebsverordnung zu erzielende angemessene Eigenkapitalverzinsung sowie die zur Vermeidung eines schleichenden Substanzwertverlustes erforderliche Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Ferner ist hierüber der sogenannte Mindesthandelsbilanzgewinn zu erzielen: Die Aufwandspositionen des Wirtschaftsplanes 2019 sind im Wesentlichen an den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2017 ausgerichtet. Steigerungen erfahren demnach die Positionen: Abschreibung – mit Ansatz des Betrages für den Wiederbeschaffungszeitwert Zinsen – mit Ansatz einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung Personalkosten – Übernahme von drei Auszubildenden (kurzfristige Kompensation durch Ruhestand) Wasserbezugskosten – Preissteigerung infolge Wegfall des Ersatzwasserliefervertrages Allgemeine Preissteigerung – über die verbleibenden Aufwandspositionen Die Betriebsleitung wird in der Vorlage zur Preisregelung Wasser detailliert auf die Grundlagen der Kalkulation eingehen. -2- Da mit einer Preiserhöhung stets auch die Frage nach möglichen Einsparungen verknüpft wird, hat sich die Betriebsleitung mit Blick auf die Kostenstruktur dem Vergleich mit anderen Unternehmen gestellt. Dabei unterzog sie sich dem Benchmarking NRW unter Einbeziehung der Betriebsdaten aus dem Jahr 2015. Im Ergebnis wird den Stadtwerken bestätigt, sehr kostenbewusst und effizient zu wirtschaften bzw. zu arbeiten. Damit sollte der Nachweis erbracht sein, dass Einsparungen zwangsläufig zu Lasten des Unternehmens bzw. der Versorgungssicherheit gehen. Der aktuelle Konzessionsvertrag ist ausgelaufen und es fehlt insofern an einer Rechtsgrundlage für die Ausschüttung dieser Abgabe an den städtischen Haushalt. Es wird darüber zu befinden sein wie künftige Ausschüttungen an den Haushalt erfolgen sollen. Dies könnte z.B. über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Rates auf Grundlage einer Verzinsung des Eigenkapitals erfolgen. Es bestünde auch weiterhin die Möglichkeit einen gewissen Betrag als Konzessionsabgabe an den Haushalt abzuführen. Der Gewinnverwendungsbeschluss lässt die Option darüber zu entscheiden, ob Jahresüberschüsse im Unternehmen verbleiben oder an den Haushalt ausgeschüttet werden. Aktuell führt der fehlende Konzessionsvertrag zu keiner rechtlichen Verwerfung, da die Wasserversorgung, als 100% städtischer Eigenbetrieb, bereits aus sich selbst heraus eine Legitimation zum Betrieb des Wassernetzes erfährt. Die Betriebsleitung hat an anderer Stelle bereits auf die Problematik hingewiesen, dass qualifiziertes Personal aufgrund verschiedenster Ursachen nur schwer zu bekommen ist. Daher ist bereits vor Jahren der konsequente Weg eingeschlagen worden, eigene Monteure auszubilden. Insbesondere die Berufe mit vorwiegend körperlicher Arbeit sind aktuell eher unpopulär, so dass eine sorgfältige Ausbildung im eigenen Haus dem beschränkten Angebot auf dem freien Arbeitsmarktvorzuziehen ist. Im Jahr 2015 wurden drei Ausbildungsverträge geschlossen. Zwei Lehrlinge haben aktuell die Prüfung erfolgreich abgelegt und ein weiterer wird dies voraussichtlich im Dezember tun. Die Betriebsleitung ist willens, alle drei in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Im Jahr 2018 wurde die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze verzichtet. Die Ausbildung von Jugendlichen stellt sich zunehmend als sehr zeitaufwendig heraus. Dies nicht zuletzt dadurch, dass es neben den persönlichen Voraussetzungen (dazu zählen auch die schulischen Leistungen) an moti-vierten bzw. „willigen“ Bewerbern und Bewerberinnen mangelt. Trotz allseitiger Bemühungen ist es nicht gelungen, Flüchtlinge für eine Ausbildung zum Rohrleitungsbauer zu motivieren. Da es nicht gelungen ist, einen Rohrnetzmeister aus den eigenen Reihen heraus auszubilden, sieht der Stellenplan eine externe Besetzungen vor. Ferner ergibt sich der Bedarf zur Besetzung mit einer zusätzlichen Stelle für die technische Sachbearbeitung. Der Stellenplan 2018 sieht -wie auch der Plan 2017- für den Fall, dass sich ehemalige Auszubildende zur Übernahme anbieten, die Schaffung von 3 neuen Stellen in der Rohrnetzabteilung vor. Dies führt mittelfristig zu einem Stellenüberhang, der allerdings in den nächsten zwei Jahren durch Verrentung kompensiert wird. Nachdem zur Abrechnung des Frischwasserbezuges 2016 bereits auf das sogenannte Selbstableseverfahren mit Ablesekarten zurückgegriffen wurde, hat sich diese Verfahrensweise bewährt. Insbesondere in Kombination mit der bereits erprobten „Onlineeingabe“ der Zählerstände sowie der Jahresrechnung in digitaler Form, wird dieses Verfahren auch im Jahr 2018 angewendet. Die erstmalig in 2017 erfolgte Versendung der Rechnungen über E-Post soll im Jahr 2018 fortgesetzt werden. Das System funktioniert reibungslos und kostengünstig. Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des -3- laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2017. Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2019 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang. Im Erfolgsplan wurden Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Deckung von Architektenkosten zur Standortverlagerung eingestellt. Nachdem das Grundstück im Wirtschaftspark erworben wurde, steht für 2019 der Beginn des Neubaus an. Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten. Anlagen: Anlage 1- Erläuterungsbericht WPL 2019 Wasserversorgung Anlage 2- Zahlen zum WPL 2019 Wasserversorgung Anlage 3 – Stellenplan 2019 In Vertretung (Hallstein) -4-