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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Bäder-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
29.10.18, 18:41
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 370/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 04.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Bäder- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2019 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von 366.300,00€ 939.600,00€ 1.728.300,00€ 55.500,00€ mit einem Aufwand in Höhe von 334.000,00€ Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 361.500,00€ 2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 1.500.000,00€ aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 370.000€ in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2019 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die jährlichen Preissteigerungen bzw. betriebsbedingte Schwankungen. Lediglich im Vermögensplan sind Ansätze gebildet worden, woraus sich der Bedarf zur Finanzierung von Investitionen ergibt. Hinsichtlich der Notwendigkeiten zu diesen Investitionen wird auf die Erläuterungen zum Vermögensplan des Wirtschaftsplanes und auf die dortigen Seiten 4 bzw. 5 verwiesen. Die Investitionen basieren auf den Maßnahmen im Rahmen des Masterplans Liblar und gehen erstmalig deutlich über die gewöhnlichen Investitions-summen hinaus. Anders als in den Jahren zuvor bauen diese aufeinander auf bzw. stehen in einer direkten Abhängigkeit zueinander. Die Lüftung des Schwimmbereichs des Hallenbades ist aufgrund ihres Alters zu erneuern. Ein Ausfall dieses Aggregates hätte zwangsläufig die Schließung des Bades zur Folge. Eine Reparatur ist eigentlich fast unmöglich, würde im jedem Fall jedoch sehr teuer und langwierig. Insofern löst die Lüftungsanlage eine Reihe von Folgeinvestitionen aus. Denn dieses Aggregat steht auf einer Zwischenebene des Daches vom Bad. Wird es ausgetauscht, muss eben auch das in die Jahre gekommene reparaturanfällige Flachdach saniert werden. Wird das Dach saniert, greifen wir automatisch in die Dachumrandung ein und es ergibt sich der Bedarf zur Anpas-sung der Fassade. Insofern sieht die Investitionsplanung 2019 analog zum Masterplan Liblar ent-sprechende Veranschlagungen vor. Bei allen anderen zu tätigen Ausgaben in den Bädern wird – wie in der Vergangenheit auch- die Frage der wirtschaftlichen Rentabilität gestellt. Insofern erfolgen „Schönheitsreparaturen“ nur in sehr begrenztem Umfang. Die Betriebsleitung ist auch willens, dies im Jahr 2019 so zu handhaben. -2- Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle beim Reinigungs- und Kassenpersonal sowie bei der Schwimmaufsicht ist im Jahr 2019 eine personelle Verstärkung mit zwei bzw. drei Stellen in den Bädern erforderlich. Freibad: Im Freibad Lechenich stehen nach der Erneuerung der Fensteranlagen, des Chlorgasraumes keine durchgreifenden Sanierungen an. Es wird vielmehr im üblichen Umfang repariert bzw. saniert. Die Aufwendungen können sich allerdings durch unvorhersehbare Ausfälle von Aggregaten erhöhen. Soweit dies im Saisonbetrieb zeitlich möglich ist, erfolgt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für wesentliche Ausgabensteigerungen Beide Pläne sehen zunächst keine Kapitalverstärkung durch die Wasserversorgung vor. Diese blie-be nach Feststellung der Jahresergebnisse 2019 dem Rat über einen Gewinnverwendungsbeschluss vorbehalten. Anlage 1- Erläuterungsbericht WPL Bäder 2019 Anlage 2- Zahlen zum WPL Bäder 2019 Anlage 3- Stellenplan 2019 In Vertretung (Hallstein) -3-