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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
29.10.18, 18:41
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 371/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 04.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag von und einem Aufwand von und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 411.000,00 € 378.500,00 € 94.400,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe 70.000 € von aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 150.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Ergebnisse des Heizkraftwerkes werden durch drei relevante Größen bestimmt. Zum einen den produzierten und überwiegend selbst genutzten Strom, die verkaufte Wärme sowie den „Überschussstrom der in das Stromnetz eingespeist wird. Durch Veränderungen im Energieeinspeisegesetz sowie dem Gesetz zur Förderung der Energieerzeugung aus Kraftwärmekopplung ist für den rentablen Weiterbetrieb des Blockheizkraftwerkes eine Wärmepumpe nachzurüsten. Diese steigert die Effizienz des Heizkraftwerkes und sichert die Gewährung der Zulage für weitere 15.000 Vollaststunden. (Zeit mit der das BHKW mit voller Leistung Strom und Wärme produziert; damit etwa für drei Jahre) Die Betriebsleitung hat mit dem Umbau des Erftstadtcenters die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Rathaus mit eigenerzeugtem Strom zu beliefern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Förderpraxis kann das Rathaus den Strom allerdings günstiger extern beziehen als er im Blockheizkraftwerk produziert werden kann. Insofern wird der eigentliche Vollzug des Anschlusses zunächst ausgesetzt. Wenn auch die gewinnbringende Stromproduktion unter den aktuellen Gegebenheiten fraglich ist, so gilt dies nicht für den Absatz der Wärme. Diese wird nach wie vor ökologisch und ökonomisch produziert und an die Kunden geliefert. Es ist daher nach wie vor erstrebenswert, die Wärmeversorgung auszubauen und sich neue Kundschaft zu erschließen. Dazu sollten die Möglichkeiten des Ausbaus des Nahwärmenetzes zumindest weiter untersucht werden. Sowohl der Standort als auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung an. Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2019 HKW Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2019 HKW Anlage 3 – Stellenplan 2019 In Vertretung (Hallstein) -2-