Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
29.10.18, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 371/2018
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 04.09.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
19.09.2018
vorberatend
Rat
09.10.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr
2019 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag
von
und einem Aufwand
von
und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
411.000,00 €
378.500,00 €
94.400,00 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
70.000 €
von
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
150.000 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Ergebnisse des Heizkraftwerkes werden durch drei relevante Größen bestimmt. Zum einen
den produzierten und überwiegend selbst genutzten Strom, die verkaufte Wärme sowie den „Überschussstrom der in das Stromnetz eingespeist wird.
Durch Veränderungen im Energieeinspeisegesetz sowie dem Gesetz zur Förderung der Energieerzeugung aus Kraftwärmekopplung ist für den rentablen Weiterbetrieb des Blockheizkraftwerkes
eine Wärmepumpe nachzurüsten. Diese steigert die Effizienz des Heizkraftwerkes und sichert die
Gewährung der Zulage für weitere 15.000 Vollaststunden. (Zeit mit der das BHKW mit voller Leistung Strom und Wärme produziert; damit etwa für drei Jahre)
Die Betriebsleitung hat mit dem Umbau des Erftstadtcenters die Voraussetzung dafür geschaffen,
dass Rathaus mit eigenerzeugtem Strom zu beliefern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Förderpraxis kann das Rathaus den Strom allerdings günstiger extern beziehen als er im Blockheizkraftwerk produziert werden kann. Insofern wird der eigentliche Vollzug des Anschlusses zunächst ausgesetzt.
Wenn auch die gewinnbringende Stromproduktion unter den aktuellen Gegebenheiten fraglich ist,
so gilt dies nicht für den Absatz der Wärme. Diese wird nach wie vor ökologisch und ökonomisch
produziert und an die Kunden geliefert. Es ist daher nach wie vor erstrebenswert, die Wärmeversorgung auszubauen und sich neue Kundschaft zu erschließen. Dazu sollten die Möglichkeiten
des Ausbaus des Nahwärmenetzes zumindest weiter untersucht werden. Sowohl der Standort als
auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung an.
Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2019 HKW
Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2019 HKW
Anlage 3 – Stellenplan 2019
In Vertretung
(Hallstein)
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