Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
14.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 390/2018
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 06.09.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
13.09.2018
vorberatend
Rat
09.10.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
16.414.409,- €
2.350.293,- €
1.1.2
1.1.3
1.1.4
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
19.666.636,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
14.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
4.800.000,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
808.160,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
2.947.947,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
2.493.693,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
6.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2019 folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
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Durchführung der im Jahr 2019 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den
Nutzerinnen und Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Erstellung und Umsetzung
eines Sanierungskonzeptes für das Schulzentrum Lechenich und Sanierung des VHSGebäudes im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Liblar.
Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen Programms zum Bau von ca. 80 Mietwohnungen,
Ankauf von Grundstücken zur Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten und Vermarktung
von Wohnbaugrundstücken. Über vermarktungsfähige Grundstücke verfügt die Stadt derzeit
im Bereich des Bebauungsplanes Dechant-Linden-Weg, Der Ankauf von Flächen zur Umsetzung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes soll sich auf Grundstücke im Bereich Lechenich, nördlich der Solarsiedlung; und auf Grundstücke im Bereich Liblar konzentrieren.
Weiterhin sollen Grundstücke erworben werden, die im Gewerbeflächenentwicklungskonzept
für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete vorgesehen sind.
Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Mit der Umsetzung weiterer umfangreicher Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen, mit der Abwicklung der zahlreichen
Förderprogramme (Masterplan Liblar, Maßnahmen gem. dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und aus der klimaschutzinitiative des Bundes, Gute Schule 2020), mit dem Ausbau der Kindertagesstätten und mit dem Bau preiswerter Wohnungen sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen.
Derzeit besteht eine sehr große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Die Stadt verfügt aktuell
über nicht ein baureifes Grundstück für den Wohnungsbau. Der Ankauf, die Entwicklung und die
Vermarktung von Baugebieten für den Wohnungsbau sollten daher in den kommenden Jahren mit
Nachdruck verfolgt werden.
Die Auslastung in der Bauwirtschaft ist derzeit außergewöhnlich hoch. Dementsprechend sind sehr
starke Preissteigerungen zu beobachten. Der Anstieg betrug im vergangenen Jahr ca. 5 %. Die Ansätze für einige bereits in der Umsetzung befindliche Maßnahmen habe ich dementsprechend erhöhen müssen. Um in der aktuellen Situation wirtschaftlich angemessene Angebote auf Ausschreibungen zu erhalten, sollten die Maßnahmen mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf abgefragt
werden. Es wäre daher sinnvoll, die für 2019 geplanten Maßnahmen möglichst frühzeitig auszuschreiben. Eine Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 im dritten Quartal 2018 würde
den erforderlichen zeitlichen Spielraum schaffen.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
In Vertretung
(Hallstein)
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