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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
14.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 390/2018 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 06.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 13.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust 16.414.409,- € 2.350.293,- € 1.1.2 1.1.3 1.1.4 im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 19.666.636,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 14.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 4.800.000,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 808.160,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 2.947.947,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 2.493.693,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 6.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2019 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: -2- - - - Durchführung der im Jahr 2019 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Erstellung und Umsetzung eines Sanierungskonzeptes für das Schulzentrum Lechenich und Sanierung des VHSGebäudes im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Liblar. Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen Programms zum Bau von ca. 80 Mietwohnungen, Ankauf von Grundstücken zur Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten und Vermarktung von Wohnbaugrundstücken. Über vermarktungsfähige Grundstücke verfügt die Stadt derzeit im Bereich des Bebauungsplanes Dechant-Linden-Weg, Der Ankauf von Flächen zur Umsetzung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes soll sich auf Grundstücke im Bereich Lechenich, nördlich der Solarsiedlung; und auf Grundstücke im Bereich Liblar konzentrieren. Weiterhin sollen Grundstücke erworben werden, die im Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete vorgesehen sind. Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet Friesheim. In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Mit der Umsetzung weiterer umfangreicher Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen, mit der Abwicklung der zahlreichen Förderprogramme (Masterplan Liblar, Maßnahmen gem. dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und aus der klimaschutzinitiative des Bundes, Gute Schule 2020), mit dem Ausbau der Kindertagesstätten und mit dem Bau preiswerter Wohnungen sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen. Derzeit besteht eine sehr große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Die Stadt verfügt aktuell über nicht ein baureifes Grundstück für den Wohnungsbau. Der Ankauf, die Entwicklung und die Vermarktung von Baugebieten für den Wohnungsbau sollten daher in den kommenden Jahren mit Nachdruck verfolgt werden. Die Auslastung in der Bauwirtschaft ist derzeit außergewöhnlich hoch. Dementsprechend sind sehr starke Preissteigerungen zu beobachten. Der Anstieg betrug im vergangenen Jahr ca. 5 %. Die Ansätze für einige bereits in der Umsetzung befindliche Maßnahmen habe ich dementsprechend erhöhen müssen. Um in der aktuellen Situation wirtschaftlich angemessene Angebote auf Ausschreibungen zu erhalten, sollten die Maßnahmen mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf abgefragt werden. Es wäre daher sinnvoll, die für 2019 geplanten Maßnahmen möglichst frühzeitig auszuschreiben. Eine Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 im dritten Quartal 2018 würde den erforderlichen zeitlichen Spielraum schaffen. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. In Vertretung (Hallstein) -3-