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Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 411/2018 Az.: 51 13-00 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 06.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA gez. Feldmann Amtsleiter Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 20.09.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 02.10.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 133.000 Kostenträger: Sachkonto: 060361010 4311000 060365010 4311000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege und die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule werden zu einer Elternbeitragssatzung zusammengefasst. 2. Die Änderung der Satzung und deren Anlage I und II werden mit Wirkung zum neuen Kindergartenjahr 2019/20, ab 01.08.2019 beschlossen. Begründung: Die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule in der alten Fassung ist durch die detaillierte und engmaschige Berechnung der Einkünfte sowie die Einstufung der Einkünfte in die Beitragsgruppen in 3.500,00 € Schritten sehr aufwändig anzuwenden. Die Regelungen zur Berechnung der Einkünfte der Eltern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in vergangen Zeiträumen stieß jeweils auf Unverständnis seitens der Eltern und war für die Verwaltung nur mit einem erheblichen Aufwand in der monatsgenauen Berechnung der Einkünfte zu bewältigen. In einer ersten Änderung hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2018 die Änderung der Einkommensberechnung in eine Ex.Post-Betrachtung beschlossen. Danach werden alle in einem Kalenderjahr erzielten Einkünfte zu einem Gesamteinkommen zusammengefasst und für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. In einer Ergänzung hierzu wurde die Verwaltung mit Beschluss zu A 194/2018 beauftragt, die Satzung neu zu gestalten, zu vereinfachen und unter Abwägung folgender Aspekte vorzulegen:         Kappung der unteren vier Beitragsstufen in beiden Satzungen Neue Staffelung in z. B. 6.000 € Schritten ab einem Wert von 25.000 € Neue Höchstbeitragsgrenze in der Satzung Kindertagesbetreuung „über 125.000 €“ Beibehaltung der bisherigen Höchststufe in der OGS-Satzung Beibehaltung der Differenzierung nach Betreuungsform (25. 35 und 45 Stunden) Beibehaltung der Geschwisterkinderregelung Einführung einer neuen Dynamisierung von 3% in der Satzung Kindertagesbetreuung Zusammenführung der beiden Satzungen in einer Beitragssatzung Die genannten Punkte wurden in einer neuen für beide Betreuungsformen einheitlichen Satzung vollumfänglich eingearbeitet und zusammengefasst. Hierbei wurde in Betracht gezogen, die Einkommensstufen in 6.000 Euro-Schritten einzurichten. Es ist zu bedenken, dass gerade junge Eltern, deren Kind in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, durch den Bezug von Elterngeld, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit und bei Eintritt in den Beruf stark schwankenden Einkünften unterliegen. Zurzeit besteht in den Einkommensgruppen eine Staffelung in 3.500 EuroSchritten. Die regelmäßig notwendige Beitragsanpassung erfordert einen sehr umfangreichen Verwaltungsaufwand, der im Jugendamt zu erheblichen Arbeitsrückständen geführt hat. Eine Anhebung auf eine 6.000,- Euro-Staffelung würde keine wirksame Vereinfachung herbeiführen. Das Jugendamt schlägt eine Staffelung in 10.000 Euro-Schritten vor. Der Beitragsausfall durch den Wegfall der vier unteren Einkommensgruppen beträgt pro Jahr im Bereich Kindertagesbetreuung ca. 20.000,00 € und im Bereich OGS 47.000 €. Die Mehreinnahmen durch die Einführung vier weiterer Einkommensgruppen ab 85.000 € werden auf der Grundlage der vorliegenden Einkommensnachweise und einer durchschnittlichen Berechnung bei insgesamt 370 Zahlungspflichten in der höchsten Einkommensgruppe auf ca. 200.000,00 € kalkuliert. Hierbei kann nur von einer groben Schätzung ausgegangen werden, da bei einer Selbsteinstufung der Eltern in die Höchstbeitragsgruppe grundsätzlich kein Nachweis erforderlich ist. In Vertretung (Breetzmann) -2-