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Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
176 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise ) Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 430/2018 Az.: 81 00-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - -81- Datum: 04.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Kalkulation der Wasserpreise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Kalkulation der Wasserpreise erfolgt künftig unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorischer Zinsen. Begründung: Die vorliegende Kalkulation erfolgt auf Basis der Aufwands- sowie Ertragspositionen des Wirtschaftsplanes 2019 der Wasserversorgung der Stadtwerke Erftstadt. Der in Anlage 1 zur Vorlage ausgewiesene Aufwand berücksichtigt separat:  die Kosten für die errechneten kalkulatorischen Zinsen als Differenz zu den realen Zinszahlungen (+ 350 TSD Euro).    die Kosten für die errechnete Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert als Differenz zur Abschreibung gemäß Handelsgesetzbuch (+205 TSD Euro). die Kostensteigerung beim Personal, Wassereinkauf sowie den sonstigen Kosten (205 TSD Euro). Ausweisung eines Jahresgewinns der Wasserversorgung von 240 TSD Euro. Um den Mehrerlös von 1 Mio Euro aus der Wasserversorgung zu generieren ist eine hälftige Aufteilung der Kosten von jeweils 500 TSD Euro auf den Wasserpreis und den monatlichen Grundpreis ausgewiesen. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Wasserpreis von künftig 1,27 € je Kubikmeter netto und ein monatlicher Grundpreis von 10,50 € netto für einen Standardzähler. Die Grafik in Anlage 2 zeigt die jeweiligen Kostenanteile in Eurobeträgen am monatlichen Grundpreis. Die Grafik in Anlage 3 die jeweiligen Kostenanteile in Eurobeträgen am Frischwasserpreis je Kubikmeter. Die Grafik in Anlage 4 verdeutlicht die Dominanz der Fixkosten am Gesamtaufwand und den im Vergleich dazu relativ kleinen kalkulatorischen Kosten. Die Sensivität (Empfindlichkeit) mit der Kostensteigerungen -welche aus allgemeinen Preissteigerungen, Lohnkostenerhöhungen, oder Anstieg von Abschreibungen herrühren können- auf den Wasserpreis wirken, wird an einer Kostensteigerung von nur 1% deutlich. Wenn die Zahl 32 TSD in der Summe der Aufwendungen auch relativ erscheint, so macht sie im Vergleich zum Gewinn einen Rückgang von fast 13% aus. Die Tabelle und Grafik der Anlage 5 geben einen Überblick über die Kennzahlen der Wasserversorgung über die letzten Jahre. Splittet man diese weiter auf zeigt sich, dass es keine Einsparpotentiale mehr gibt. Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus der Teilnahme am Benchmarking der Wasserversorgung 2015. Die Tabelle in Anlage 6 weist die Berechnung der jeweiligen kalkulatorischen Kostengrößen für Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert und der kalkulatorischen Zinsen aus. In Vertretung (Hallstein) -2-