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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 436/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 04.09.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 02.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Sachbearbeiter/in Stelle beim Betriebszweig Wasserversorgung des Eigenbetriebes Stadtwerke wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen Begründung: Das operative Geschäft der Wasserversorgung ist in zwei Bereiche aufgeteilt, die Rohrnetzabteilung sowie die technische Abteilung der Wasserversorgung. Die buchhalterische Trennung der Rohrnetzabteilung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Leistungserfassung und Abgrenzung Unterhaltung/ Vermögen etc. wichtig. Die technische Abteilung der Wasserversorgung fungiert dabei quasi als „Auftraggeber“ für die Rohrnetzabteilung. Sie prüft deren Rechnungen bzw. die der Fremdfirmen (Hausanschlusserstellung, Wasseruntersuchung, Materialbeschaffung, Werkzeuge). Ferner übernimmt diese die Verwaltungsaufgaben bei Hausanschlussanträgen, die Planungen für Maßnahmen, Dimensionierungen usw. Ende September 2018 scheidet der/die jetzige Stelleninhaber/in aus dem Dienst der Stadt Erftstadt aus. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten ist die Nachbesetzung dieser Stelle dringend erforderlich. Die Vergütung erfolgt bis Entgeltgruppe 9 TVöD. (Erner) -2-