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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 438/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 04.09.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 02.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Weiterbeschäftigung von 3 Rohrleitungsbauern (Vollzeit, EG 5 TVöD) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Aktuell haben zwei von drei Auszubildenden der Rohrnetzabteilung ihre Ausbildung mit sehr gutem (Innungsbester) und gutem Ergebnis abgeschlossen. Derzeit befinden sich diese in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Allenthalben ist der Fachkräftemangel auch bei den Stadtwerken spürbar. Neben der Problematik neue qualifizierte Mitarbeiter/innen zu finden, stellt sich zunehmend auch das Problem, vorhandenes Personal zu halten. Die freie Wirtschaft lockt mit deutlich besseren Gehältern und Vergünstigungen. Mit Blick auf die anstehende alters- bzw. krankheitsbedingte Veränderung beim Personal empfiehlt die Betriebsleitung die Übernahme der zwei ehemaligen Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Stellenplan der Stadtwerke sieht die Übernahme von drei Auszubildenden vor. Beim Dritten (Prüfung im Dez. 2018) soll zunächst abgewartet werden, mit welchem Ergebnis er die Prüfung abschließt und wie sich die Personalsituation in der Rohrnetzabteilung in 2019 darstellt. (Erner) -2-