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Beschlussvorlage (Vertragsverhandlungen zum Wasserliefervertrag mit RWE)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Beschlussvorlage (Vertragsverhandlungen zum Wasserliefervertrag mit RWE) Beschlussvorlage (Vertragsverhandlungen zum Wasserliefervertrag mit RWE)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 443/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 30.08.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 19.09.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Vertragsverhandlungen zum Wasserliefervertrag mit RWE Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis Begründung: Die Stadtwerke beziehen das Trinkwasser zur Versorgung des Stadtgebietes (mit Ausnahme der südlichen Stadtteile) aus dem Wasserwerk Dirmerzheim. Das dort in sehr großer Tiefe anstehende Grundwasser wird von RWE/RWW im Wasserwerk gefördert und in einem Übergabeschacht mit einem Vordruck von rd. 7 bar in das städtische Versorgungsnetz eingespeist. Die Lieferung und Abrechnung des Frischwassers erfolgt dabei über zwei unterschiedliche Wasserlieferverträge. Es gibt einen Vertrag mit RWW (Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH aus Mülheim an der Ruhr) welcher im Jahr 2009 bis zum Jahr 2029 verlängert wurde. Im Wesentlichen dient dieser Vertrag zur Deckung der Mengen (Mehrmengen) welche über die Mengen aus dem zweiten Vertrag – dem sogenannten Ersatzwasserliefervertrag hinausgehen. Im Schnitt haben die Stadtwerke jährlich über diesen Vertrag rd. 1.4 Mio Kubikmeter Wasser bezogen. Der Vertrag beinhaltet eine Preisgleitklausel, welche zu einem Preisanstieg von 0,54 €/ m3 in 2009 zu einem Preis von aktuell 0,6037 €/m3 geführt hat. Bei dem zweiten Vertrag handelt es sich um den sogenannten Erstatzwasserliefervertrag. Dieser stammt aus dem Jahr 1971. Er wurde seinerzeit mit den Rheinischen Braunkohlenwerken geschlossen, weil infolge der Sümpfungen von RWE zur Förderung der Braunkohle, das Wasserwerk Lechenich trocken gefallen war. (Deswegen Ersatzwasser) Über diesem Vertag haben die Stadtwerke im Schnitt jährlich rd. 700.000 Kubikmeter an Frischwasser bezogen. Er sieht einen gestaffelten Preis für die Lieferung mit Frischwasser vor, welcher an den Verkaufspreis des Wassers der Stadt/Stadtwerke gekoppelt ist. Ferner beinhaltete er Freimengen. Der Preis ist zudem gestaffelt und sieht für 480.000 Kubikmeter aktuell 0,30 €/ m3 vor und für darüber hinausgehende Mengen 0,43 €/ m3 vor. Verschiedene Regelungen des Vertrages sind in der vorliegenden Form nicht mehr zeitgemäß und bedürfen der Überarbeitung. RWE trägt nun vor, dass in den letzten Jahren erhebliche Investitionen zugunsten der Stadt Erftstadt getätigt wurden, ein Neubau des Wasserwerks ansteht und mithin ein Festhalten an dem alten Ersatzwasserliefervertrag nicht mehr realistisch bzw. zumutbar ist. RWE möchte eine Anpassung an die Konditionen wie sie Grundlage für den Vertrag mit RWW sind. Die Betriebsleitung befindet sich in Gesprächen mit RWE und wird über den Fortgang der Verhandlungen berichten bzw. im Ausschuss einen entsprechenden Vertragsentwurf vorlegen. Anlage (Ersatzwasserliefervertrag aus dem Jahr 1971) In Vertretung (Hallstein) -2-