Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
06.09.18, 13:27
Aktualisiert
06.09.18, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 468/2018
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 05.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
11.09.2018
beschließend
25.09.2018
beschließend
Beanstandung von Ausschussbeschlüssen durch den Bürgermeister gem. § 54 GO
NRW, Gemeinsame Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr und
des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.06.2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Alternativen:
1. Der Ausschuss hebt die Beschlüsse vom 28.06.2018 zu Tagesordnungspunkt TOP 10.1, Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft, Vorlage 218/2018 1. Ergänzung, auf
oder
2. Der Ausschuss hebt die Beschlüsse vom 28.06.2018 zu Tagesordnungspunkt TOP 10.1,
Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft, Vorlage 218/2018 1. Ergänzung, auf
und fasst folgenden neuen Beschluss:
…………………………………………………………………………………………………………
oder
3. Der Ausschuss verbleibt trotz der Beanstandung durch den Bürgermeister bei seinem Beschluss vom 28.06.2018 zu Tagesordnungspunkt TOP 10.1, Sachstand zur Übertragung der
Aufgabenträgerschaft, Vorlage 218/2018 1. Ergänzung
Begründung:
Gemäß § 54 Absatz 2 GO NW hat der Bürgermeister einen Beschluss zu beanstanden, der das
geltende Recht verletzt. Der Beschluss vom 28.06.2018 des Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr und des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zu Tagesordnungspunkt TOP 10.1, Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft, Vorlage 218/2018 1.
Ergänzung, verletzt geltendes Recht.
Die Rechtsverletzungen sind in den Beanstandungen des Bürgermeisters, die der Vorlage als Anlagen beigefügt sind, dargestellt.
Die Beanstandungen wurden den Ausschussmitgliedern und allen Stadtverordneten übersandt.
Der Beschluss der Ausschüsse sowie der Auszug aus der Gemeindeordnung NRW sind als
Anlagen beigefügt.
Dem Ausschuss ist nun Gelegenheit gegeben, unter Berücksichtigung der Begründung des
Bürgermeisters erneut zu beraten und zu beschließen.
Verbleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss, so hat gemäß § 54 GO der Rat über die Angelegenheit zu entscheiden.
(Erner)
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