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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines gesicherten Fahrrad- und Fußgängerüberweges Landstraße/Am Kämpchen in Erftstadt-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines gesicherten Fahrrad- und Fußgängerüberweges Landstraße/Am Kämpchen in Erftstadt-Dirmerzheim) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines gesicherten Fahrrad- und Fußgängerüberweges Landstraße/Am Kämpchen in Erftstadt-Dirmerzheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 276/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.08.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 11.09.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Schaffung eines gesicherten Fahrrad- und Fußgängerüberweges Landstraße/Am Kämpchen in Erftstadt-Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 1.500,00 0,00 Folgekosten in €: 0,00 Kostenträger: Sachkonto: landesbetrieb Straßenbau NRW Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: ggf. 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Am 19.07.2018 fand zur Abschätzung der Lage vor Ort und zur Abwägung des Antrages der Nordschule ein gemeinsamer Termin mit dem Straßenbaulastträger der L162 (Landesbetrieb Straßenbau NRW), der Kreispolizeibehörde und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises statt. An der angezeigten Stelle auf Höhe der Straße „Am Kämpchen“ ist eine auch für Radfahrer ausreichend breite Querungshilfe vorhanden. Der aus Dirmerzheim von der westlichen Straßenseite kommende Gehweg wird hier auf die östliche Seite geführt. Hier beginnt dann der kombinierte Geh- und Radweg in Richtung Lechenich/ Konradsheim. Die Behördenvertreter der Kreisverwaltung weisen darauf hin, dass ein FgÜ (Zebrastreifen) an dieser Stelle (kurz hinter dem Ortseingangsschild) aufgrund der noch erhöhten Geschwindigkeit am Orteingang unsicher wäre. Sie würden im Anordnungsverfahren daher einer entsprechenden Einrichtung nicht zustimmen. Für die Anordnung einer Fußgängersignalanlage ist mit großer Wahrscheinlichkeit die hierfür nach der Richtlinie erforderliche Verkehrsbelastung nicht gegeben. Da bereits eine Querungshilfe in der Form eines Fahrbahnteilers vorhanden ist, kann derzeit die Fahrbahn bequem in zwei Abschnitten überquert werden. Hierzu stehen überwiegend ausreichende Verkehrslücken im fließenden KfzVerkehr zur Verfügung. Seitens der Kreispolizeibehörde wird empfohlen das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ für die querenden Radfahrer/ Fußgänger aufzustellen. Somit ist klar ersichtlich, dass der querende Fußgänger-/Radverkehr an dieser Stelle dem Kfz – Verkehr untergeordnet ist. Außerdem sollte die Markierung einer Überleitung des Radverkehrs vor der Querungshilfe auf den Gehweg (westliche Seite) in Betracht gezogen/ bzw. geprüft werden. Die Kreispolizeibehörde bemängelt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h außer Orts zwischen Konradsheim (bis bzw. ab der Mittelinsel vor Burg Konradsheim) und Ortseingang Dirmerzheim. Hierfür sei keine plausible Begründung vorhanden (z.B. liegt hier kein Unfallhäufungspunkt vor). Diese Geschwindigkeitsbeschränkung sollte daher auf 70 km/ h (wegen der östlichen Alleebäume) angehoben werden. Die Einrichtung des beantragten FgÜs oder einer Fußgängerampel wird aufgrund der hier vorhandenen rechtlichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten abgelehnt. Eine Anordnung von zusätzlichen Beschilderungen bzw. Markierungen werde ich prüfen und gegebenenfalls umsetzen lassen. Aufgrund eines Gewöhnungseffektes ist die Installation eines stationären Geschwindigkeitsanzeigegerätes nur in einem Zeitraum von 14 Tagen sinnvoll. Ich beabsichtige diese Möglichkeit zu prüfen, und wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, eine entsprechende Umsetzung zu veranlassen. In Vertretung (Hallstein) -2-