Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 276/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.08.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
11.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Schaffung eines gesicherten Fahrrad- und Fußgängerüberweges
Landstraße/Am Kämpchen in Erftstadt-Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
1.500,00
0,00
Folgekosten in €:
0,00
Kostenträger:
Sachkonto:
landesbetrieb Straßenbau NRW
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
ggf. 2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 19.07.2018 fand zur Abschätzung der Lage vor Ort und zur Abwägung des Antrages der Nordschule ein gemeinsamer Termin mit dem Straßenbaulastträger der L162 (Landesbetrieb Straßenbau NRW), der Kreispolizeibehörde und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises statt.
An der angezeigten Stelle auf Höhe der Straße „Am Kämpchen“ ist eine auch für Radfahrer ausreichend breite Querungshilfe vorhanden. Der aus Dirmerzheim von der westlichen Straßenseite
kommende Gehweg wird hier auf die östliche Seite geführt. Hier beginnt dann der kombinierte
Geh- und Radweg in Richtung Lechenich/ Konradsheim.
Die Behördenvertreter der Kreisverwaltung weisen darauf hin, dass ein FgÜ (Zebrastreifen) an
dieser Stelle (kurz hinter dem Ortseingangsschild) aufgrund der noch erhöhten Geschwindigkeit
am Orteingang unsicher wäre. Sie würden im Anordnungsverfahren daher einer entsprechenden
Einrichtung nicht zustimmen.
Für die Anordnung einer Fußgängersignalanlage ist mit großer Wahrscheinlichkeit die hierfür nach
der Richtlinie erforderliche Verkehrsbelastung nicht gegeben. Da bereits eine Querungshilfe in der
Form eines Fahrbahnteilers vorhanden ist, kann derzeit die Fahrbahn bequem in zwei Abschnitten
überquert werden. Hierzu stehen überwiegend ausreichende Verkehrslücken im fließenden KfzVerkehr zur Verfügung.
Seitens der Kreispolizeibehörde wird empfohlen das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ für
die querenden Radfahrer/ Fußgänger aufzustellen. Somit ist klar ersichtlich, dass der querende
Fußgänger-/Radverkehr an dieser Stelle dem Kfz – Verkehr untergeordnet ist.
Außerdem sollte die Markierung einer Überleitung des Radverkehrs vor der Querungshilfe auf den
Gehweg (westliche Seite) in Betracht gezogen/ bzw. geprüft werden.
Die Kreispolizeibehörde bemängelt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h außer Orts zwischen Konradsheim (bis bzw. ab der Mittelinsel vor Burg Konradsheim) und Ortseingang Dirmerzheim. Hierfür sei keine plausible Begründung vorhanden (z.B. liegt hier kein Unfallhäufungspunkt
vor). Diese Geschwindigkeitsbeschränkung sollte daher auf 70 km/ h (wegen der östlichen Alleebäume) angehoben werden.
Die Einrichtung des beantragten FgÜs oder einer Fußgängerampel wird aufgrund der hier vorhandenen rechtlichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten abgelehnt. Eine Anordnung von zusätzlichen Beschilderungen bzw. Markierungen werde ich prüfen und gegebenenfalls umsetzen
lassen.
Aufgrund eines Gewöhnungseffektes ist die Installation eines stationären Geschwindigkeitsanzeigegerätes nur in einem Zeitraum von 14 Tagen sinnvoll. Ich beabsichtige diese Möglichkeit zu
prüfen, und wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, eine entsprechende Umsetzung zu
veranlassen.
In Vertretung
(Hallstein)
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