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Beschlussvorlage (Bezuschussung der Stelle der Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
30.08.18, 15:02
Beschlussvorlage (Bezuschussung der Stelle der Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe) Beschlussvorlage (Bezuschussung der Stelle der Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe) Beschlussvorlage (Bezuschussung der Stelle der Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 388/2018 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.08.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 12.09.2018 vorberatend 02.10.2018 beschließend Bezuschussung der Stelle der Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 30.000 € jährl. 5.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der dauerhafte Bedarf einer Koordination für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe wird festgestellt. 2. Die Stadt Erftstadt bezuschusst bis zu einem ½ Stellenanteil aus Mitteln der Integrationspauschale des Landes, bis zum rentenbedingten Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaberin. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den evangelischen Kirchengemeinden und den kath. Pfarrverbünden sowie potenziellen Trägern (SKM, Caritas u.a.) Gespräche über die konkrete Anstellungsträgerschaft zu führen. Begründung: Das ehrenamtliche Engagement der Erftstädter Bürgerinnen und Bürger sowie der Erftstädter Kirchengemeinden und anderen Erftstädter Institutionen, in der Flüchtlingshilfe ist seit jeher sehr hoch. Die Flüchtlingsbetreuungsvereine, der ökumenische Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Liblar und Pro Asyl Lechenich engagieren sich seit mehr als zwanzig Jahre erfolgreich in der Flüchtlingsarbeit. Seit den Migrationsbewegungen im Jahr 2015 ist dieses Engagement noch größer geworden. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Erftstädter Vereine und Institution engagieren sich und helfen somit in unterschiedliche Bereichen mit, die Integration der Erftstädter Neubürger aktiv zu gestalten und voranzutreiben. Um die ehrenamtliche Arbeit und das überwältigende Engagement der Erftstädter Bürgerinnen und Bürger und der Stadtgesellschaft insgesamt in der Flüchtlingshilfe in Erftstadt zu koordinieren, wurde, seit dem 01.03.2015, eine halbe Stelle für die Koordination der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe in Erftstadt eingerichtet. Die Initiative für die Einrichtung der Ehrenamtskoordination geht auf die ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuungsvereine Pro Asyl Lechenich und Ökumenischer Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Liblar zurück und wurde durch die Kirchengemeinden im Stadtgebiet sowie die Verwaltung unterstützt. Vom 01.03.2015 bis zum 30.11.2017 wurde die Stelle bei der evangelische Kirchengemeinde Lechenich angesiedelt und von dort finanziert. Die evangelische Kirchengemeinde Lechenich stellt seitdem auch die Räumlichkeiten für die Unterbringung sowie die Ausstattung des Büros der Ehrenamtskoordinatorin zur Verfügung. Das Büro der Ehrenamtskoordinatorin ist in den Räumlichkeiten der evangelischen Gemeinde Lechenich, An der Vogelroute 8, untergebracht. Außerdem stellt die evangelische Kirchengemeinde Lechenich ihre Räumlichkeiten für das Asyl-Café zur Verfügung, dass die Ehrenamtskoordinatorin einmal wöchentlich, Freitags in der Zeit von 15:30 bis 17:30 durchführt und als fester Austauschtreffpunkt für die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und den Flüchtlingen aus dem gesamten Stadtgebiet großer Beliebtheit erfreut. Im Rahmen des Wettbewerbs zur Förderung von Integrationsprojekten in Erftstadt (V 625/2016) wurde 2016 von Seiten der Kirchengemeinden darum gebeten, für die Finanzierung der Weiterarbeit der Ehrenamtskoordinatorin einen Betrag in Höhe von 30.000 € pro Jahr aus städtischen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Dem Antrag der Kirchengemeinden konnte dabei nicht entsprochen werden, da mit dem Ideenwettbewerb ausschließlich Projekte gefördert werden, die im laufenden Jahr 2017 durchgeführt werden. Gleichwohl wurde die Verwaltung anlässlich der Beratung im Ausschuss darum gebeten darzustellen, welche Optionen bestehen um eine Fortführung der sehr wichtigen Arbeit der Koordinatorin über das Jahr 2017 hinaus gewährleisten zu können Am 05.07.2017 hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit einstimmig beschlossen, die Fortführung der Aufgaben der Ehrenamtskoordinatorin über eine Zuschussgewährung in Höhe der anfallenden Personalkosten an die katholische Kirchengemeinde zu sichern. Hierzu wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018 ein Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 € eingebracht. Aus arbeitsrechtlichen Gründen wurde die Trägerschaft der Stelle der Ehrenamtskoordinatorin ab dem 01.12.2017 bis zum 31.12.2018 bei der katholischen Kirchengemeinde Lechenich angesiedelt. Erfreulicherweise konnte die katholische Kirchengemeinde Lechenich über ein Förderprogramm des Erzbistums die Personalkosten für den Zeitraum 01.12.2017 bis zum 30.11.2018 finanzieren, sodass lediglich in 2018 nur für den Monat Dezember ein städtischer Zuschuss für die Finanzierung der Ehrenamtskoordination benötigt wird. Der Haupt-, Finanz,- und Personalausschuss hat am 05.12.2017 beschlossen vorsorglich ein Zuschuss in Höhe von 3.000 € für die Sicherung der Finanzierung der halben Stelle für den Monat Dezember 2018 im Haushalt einzustellen. (siehe V265/2017 1. Ergänzung. HFP 05.12.2017). Dieser Zuschuss wurde in 2018 abgerufen, sodass die Finanzierung der Stelle bis zum 31.12.2018 gesichert werden konnte. Am 02.08.2018 hat auf Einladung der Verwaltung ein Gespräch mit den Pfarrern der betreffenden katholischen und evangelischen Gemeinden in Lechenich und Liblar stattgefunden. Alle Beteiligten haben übereinstimmend festgestellt, dass nach fast vierjähriger Erfahrung die Tätigkeit der Koordinatorin in der Flüchtlingshilfe, eine nicht zu ersetzende Unterstützung der Integrationsarbeit in Erftstadt darstellt. Der Bedarf an ehrenamtlicher Integrationshilfe ist weiterhin hoch und wird zukünftig -2- auch nicht abnehmen. Die dauerhafte Fortführung der Arbeit einer/s Koordinators/in für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt ist demnach sinnvoll und zielführend. Zwischen der Ehrenamtskoordinatorin und der Stadtverwaltung hat sich eine ebenso vertrauensvolle wie effiziente Zusammenarbeit entwickelt. Die Arbeitsabläufe mit den beteiligten Akteuren sind eingespielt. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Stelle nicht im städtischen Stellenplan aufzunehmen. Die bisherige Erfahrungen haben u.a. gezeigt, dass die Koordinatorenstelle unabhängig von städtischer Einbindung Neutralität bewahren kann, auch im Sinne einer ‚Ombudschaft‘ für die ehrenamtlich Tätigen. Die grundsätzliche Bereitschaft der Kirchengemeinden ist gegeben, die dauerhafte Fortführung der Ehrenamtskoordinatorin mit den Ihnen zur Verfügung stehenden sachlichen und finanziellen Mitteln zu unterstützen. Die evangelische Kirchengemeinde Lechenich ist weiterhin bereit auch zukünftig die o.a. Räumlichkeiten dauerhaft bereitzustellen und somit ihren Beitrag, für die dauerhafte Fortführung der Stelle zu leisten. Der Pfarrverbund Rotbau-Erftaue hat angeboten, aus den ihr für die Integration der Flüchtlinge zur Verfügung stehenden Mitteln, jährlich 5.000.-€ zur Finanzierung der Stelle beizusteuern. Noch nicht abschließende geklärt werden konnte die Frage der zukünftigen Anstellungsträgerschaft. Dies u.a. da die Gremien der Kirchengemeinde erst wieder nach der Sommerpause tagen. Zur Fortführung der Arbeit der Ehrenamtskoordinatorin (1/2 Stelle) über den 01.01.2019 hinaus bieten sich die nachfolgenden Optionen an: 1. Befristung der ½ Stelle für ein weiteres Jahr unter städtischer Zuschussgewährung in Höhe von bis 30.000.-€. 2. Übernahme der ½ Stelle in den städtischen Stellenplan. 3. Dauerhafte Ansiedlung der ½ Stelle ab 2019 bei einer der Kirchengemeinden oder einem freien Träger, unter Zuschussgewährung der Stadt Erftstadt in Höhe von bis zu 30.000 €, bis zur rentenbedingten Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaberin. Die Finanzierung der Stelle erfolgt aus der Integrationspauschale des Landes. Für eine Fortführung der Ehrenamtskoordination präferiert die Verwaltung die dargestellte Option 3. In Vertretung (Breetzmann) -3-