Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
10.10.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 391/2018
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.08.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
11.09.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2019 an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften
werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen
zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist
beigefügt.
Zu den einzelnen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen:
-
Feuerwache Liblar, Sanierung Kanalanschluss
Der vorhandene Kanal weist ein zu geringes Gefälle auf und verstopft laufend. Es sind der
Einbau eines Fettabscheiders und die Herstellung eines zweiten Kanalanschlusses erforderlich.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2019" aufgelistet sind, im Jahr 2019 auch zu realisieren.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan erfolgt
durch den Rat der Stadt Erftstadt.
In Vertretung
(Hallstein)
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