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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2019 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
10.10.18, 18:40
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2019 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2019 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 396/2018 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.08.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 12.09.2018 vorberatend 09.10.2018 beschließend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2019 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe- darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2019" aufgelistet sind, im Jahr 2019 auch zu realisieren. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan erfolgt durch den Rat der Stadt Erftstadt. In Vertretung (Hallstein) -2-