Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
30.08.18, 15:02
Aktualisiert
30.08.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 442/2018
Az.: 65.3
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.08.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
11.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Aufstellung von besonderen Hinweisschildern im öffentlichen Verkehrsraum
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
9.000,00
0,00
Folgekosten in €:
200,00 Euro/Jahr
Kostenträger:
Sachkonto:
Stadt Erftstadt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
9.000,00
200,00 Euro/Jahr
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die unten aufgezählten Vorschläge zur Installierung von Hinweisschildern zu bestimmten innerörtlichen Zielen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zur Verbesserung der Wegefindung zu bestimmten innerörtlichen Zielen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Erftstadt liegen mir folgende Anträge vor, die von politischen Vertretern und aus verschiedenen Ämtern der Verwaltung gestellt wurden:
1.Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Das Naturparkzentrum Gymnicher Mühle ist zur Zeit von der Landesstraße L 162 aus beschildert.
Vorgeschlagen wird hier die Ergänzung eines Wegweisers innerhalb der Ortslage von Gymnich auf
der L 162 in Höhe Pilgerweg. Der Landesbetrieb hat zur Aufstellung des zusätzlichen Wegweisers
keine Bedenken geäußert. Die Aufstellung wird erfolgen.
2.Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Zur Verbesserung der Zuwegung zum Naturparkzentrum Friesheimer Busch wird die Aufstellung
von Hinweistafeln an der Landesstraße L 33 vorgeschlagen. Die genauen Standorte für die Aufstellung der Wegweiser in Höhe der Zufahrten wurden bereits mit dem Landesbetrieb abgestimmt.
Dem Vorschlag wird gefolgt.
3.Schloß Gracht
Für das Schloß Gracht stehen bereits an der direkten Zuwegung von der Bahnhofstraße aus und
in Höhe der Carl-Schurz-Straße entsprechende Hinweisschilder. Beantragt wurde die Installation
von zusätzlichen Richtungswegweisern bereits ab der Umgehungsstraße B 265. Hierzu muss der
Landesbetrieb Straßenbau als zuständiger Baulastträger der B 265 um Zustimmung gebeten werden. Sollte diese erteilt werden, soll die zusätzliche Beschilderung erfolgen.
4.Anneliese-Geske-Musik- und Kulturhaus
Bisher wurde für das Anneliese-Geske-Musik-und Kulturhaus nur an der direkten Zuwegung von
der Gustav-Heinemann-Straße die Hinweistafel „Musikschule“ installiert. Beantragt wurden hier
ergänzende Hinweise mit dem vollständigen Namen zu installieren. Diese sollen bereits ab der
B 265 in Höhe der Straßenkreuzungen mit der K 44 (Heinz-Cremer-Straße) und L 163 (bei Blessem) installiert werden. Für eine Umsetzung dieser Maßnahme sind die Zustimmungen vom
Rhein-Erft-Kreises und vom Landesbetrieb Straßenbau NRW notwendig. Sollten diese erteilt werden, soll die Beschilderung erfogen.
5.Hennes-Weisweiler-Sportpark
Für den Hennes-Weisweiler-Sportpark wurde beantragt, dass bereits von der Bonner Straße und
von der Frenzenstraße aus in Höhe des Kölner Rings zwei Hinweisschilder aufgestellt werden.
Da entlang des Kölner Rings sich neben dem Hennes-Weisweiler-Sportpark auch das Freibad, die
Zwei-und Dreifachhalle, das VFB-Vereinsheim und die Tennisplätze und hierfür bereits ein Wegweiser mit dem Hinweis „Sportanlagen“ vorhanden ist, schlage ich vor, auf die beantragten Hinweisschilder zu verzichten. Für die Installierung eines Wegweisers an der direkten Zufahrt zum
Hennes-Weisweiler-Sportpark bestehen keine Bedenken.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-