Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.08.18, 15:01
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 393/2018
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 23.08.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.09.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2019 an Kultureinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe-
darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2019" aufgelistet sind, im Jahr 2019 auch zu realisieren.
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan erfolgt durch den
Rat der Stadt Erftstadt.
In Vertretung
(Hallstein)
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