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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
23.08.18, 15:01
Aktualisiert
23.08.18, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die Musikschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 406/2018 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 14.08.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 BM RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Dezernat 6 Termin Bemerkungen 05.09.2018 vorberatend 02.10.2018 beschließend Ausnahme vom Einstellungstopp für die Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 29.796,- € 040263010 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 29.796,- € jährlich + TariferhöJa Nein heungen Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Lehrkraftstelle an der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule (E 9b TVöD, 16 Unterrichtsstunden pro Woche) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die jetzige Stelleninhaberin tritt zum 31.01.2019 in den Ruhestand. Das Stellenprofil umfasst den stark nachgefragten Bereich des Violinunterrichts und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Bereich der vorhandenen Streichorchester (Unter- und Mittelstufenorchester, Violinakquise, EMP-Gruppen u. ä.). Die Nachbesetzung der Stelle ist daher dringend erforderlich. In Vertretung (Breetzmann)