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Anfrage (Anfrage bzgl. Räumung des Gelände Ville-Express)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
213 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
04.07.18, 12:50
Aktualisiert
04.07.18, 12:50
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen @VLGEZDATUM@ Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 20.06.2018 Rat Betrifft: Datum 18.06.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 330/2018 04.07.2018 Anfrage bzgl. Räumung des Gelände Ville-Express Sehr geehrter Herr Bohlen, auf den Grundstücken des ehemaligen Ville-Express standen bis vor ca. 14 Tagen neun Eisenbahnwagen; acht davon in Fremdeigentum und der Reisezugwagen im Besitz der Stadt Erftstadt. Die sich im Fremdeigentum befindlichen Wagen sind vom dem Eigentümer zerlegt und verschrottet worden. Nunmehr kann auch der Reisezugwagen fachgerecht entsorgt werden. Am 27.12.2017 ist in diesem Reisezugwagen durch eine Brandstiftung ein Brand ausgebrochen, so dass der Wagen einen erheblichen Brandschaden aufweist. Für die geplante Entsorgung sind diverse Gespräche mit entsprechenden Fachfirmen geführt worden. Hierbei hat die Stadt Erftstadt Kenntnis davon erlangt, dass der Wagen im Bereich des kompletten Daches mit einer 100 mm dicken Schicht Asbest ausgespritzt wurde. Durch den Brand ist die Deckenverkleidung zerstört worden und der sich dort befindliche Spritzasbest befindet sich zum Teil noch an der Decke und ist ansonsten im ganzen Wagen verteilt und vermischt. Das Löschwasser hat dafür gesorgt, dass der Asbest durch die Sitze in die Böden in den ganzen Wagen eingezogen ist. Durch das Brandereignis sind ebenfalls Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) entstanden. Dadurch, dass die Scheiben des Wagens alle komplett zerstört und die Türen sowie die Zwischentüren nicht mehr zu verschließen sind, könnten die getrockneten Asbestbestandteile bei Wind aus dem Wagen herausgeweht werden. Für einen Transport des Wagens wird keine Genehmigung erteilt. Die Asbestsanierung ist daher auf dem Grundstück vorzunehmen. Erst danach kann der Wagen zerlegt und abtransportiert werden. Das Grundstück ist seit dem 23.08.2017 – also weit vor dem Brand - mit einem Bauzaun verschlossen, an dem Zaun sind mehrere Schilder „Betreten verboten“ angebracht und zusätzlich wird der Zaun alle zwei Tage auf Schäden hin kontrolliert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich unberechtigte Dritte auf das Grundstück und in den Wagen begeben. Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon abzuraten den Wagen ohne entsprechende Schutzausrüstung zu betreten bzw. sich dort dauerhaft aufzuhalten. Es besteht keine Gefährdung, wenn man sich an die eindeutigen Verbote (Einzäunung und Beschilderung) hält. Ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Grundstück des ehemaligen Ville-Express – also innerhalb der Einzäunung – ist ungefährlich. Die Fenster und Türen des Reisezugwagens wurden dicht mit Folie abgeklebt und mit OSB-Platten als zusätzliche und vorsorgliche Sicherungsmaßnahme verschlossen, so dass der Reisezugwagen bis zur Schadstoffsanierung gegen das widerrechtliche Betreten gesichert ist. Von dem Wagen ging auch im unverpackten Zustand keine Gefährdung aus. Eine Gefährdung bestand lediglich, wenn sich Personen in dem Wagen aufgehalten hätten. Die Vorgehensweise und die Maßnahmen sind laufend mit einem Schadstoffsanierer und mit gutachterlicher Beratung abgestimmt worden. Die Schadstoffsanierung des Wagens wird voraussichtlich im August 2018 durch ein Fachunternehmen nach den einschlägigen Vorschriften (TRGS 519, DGUV Vorschriften, BauV, TRGS 521, BGR 128 bzw. TRGS 524 etc.) durchgeführt. Freimessungen und Bodenproben werden durchgeführt. Die Maßnahme wird von einem Ingenieurbüro für Schadenstoffanalytik- und -beprobung etc. begleitet. Eventuelle Schadstoffrückstände auf dem Grundstück werden vollständig entfernt, so dass für die späteren Bewohner und Nutzer der Grundstücke eine Gefährdung ausgeschlossen ist. (Hallstein) -2-