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Beschlussvorlage (Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
28.06.18, 18:40
Aktualisiert
28.06.18, 18:40
Beschlussvorlage (Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft) Beschlussvorlage (Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 218/2018 1. Ergänzung Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 28.06.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 28.06.2018 Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung und des inzwischen erfolgten Gesprächs zwischen Landrat und Bürgermeister wird nachstehend der Sachstand dargelegt. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplans 2015 – 2020 hat die Stadt Erftstadt verstärkt Überlegungen zur Verbesserung des ÖPNV angestellt. Zu den Maßnahmen gehörte unter anderem die Beantragung der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV. Ziel und Zweck der Übernahme der Aufgabenträgerschaft sind die eigenverantwortliche Gestaltung und weitere Verbesserung der Mobilität insbesondere innerhalb der Stadt Erftstadt sowie die Erlangung des Einvernehmens- Status gemäß § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW für ÖPNV- Planungen des Rhein- Erft- Kreises. Möglichkeiten zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft wurden geprüft und Betrachtungen zu deren Wirtschaftlichkeit angestellt. Demnach lässt die Tatsache, dass die Schulbuslinie 974 und der AST- Verkehr ausschließlich im Stadtgebiet betrieben und zu 100% durch die Stadt finanziert werden erwarten, dass beide Angebote ohne negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Nachbarkommunen in Eigenregie betrieben werden können. Um jedoch eine detaillierte Kostenberechnung durchführen zu können, wird eine kontenscharfe Auflistung der Erträge und Aufwendungen der 974 und des AST benötigt. Die Übermittlung der erforderlichen Auflistung wurde beim Rhein- Erft- Kreis wiederholt erbeten, ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Damit ist es der Stadt gleichzeitig unmöglich, den vom Rhein- Erft- Kreis als Bedingung für die Übertragung der Aufgabenträgerschaft geforderten Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu führen. Positive Signale erreichten die Stadt im Herbst letzten Jahres. Im April diesen Jahres wurde die Übermittlung der Erlöse der 974 in Aussicht gestellt. (siehe Anlage) Am 18.06.2018 fand nun das Gespräch zwischen Landrat und Bürgermeister statt, das in einem erneuten Termin unter Einbeziehung der jeweiligen Fachverwaltungen vertieft werden sollte. Die aktuelle Presseberichterstattung ist zu verifizieren. Anlage Scheiben des Rhein-Erft-Kreises vom 25.04.2018 und 11.10.2018 Schreiben der Stadt Erftstadt vom 20.06.2018 Auflistung der Korrespondenz zwischen Stadt und Kreis 2015 – 2018 In Vertretung (Hallstein) -2-