Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
28.06.18, 18:40
Aktualisiert
28.06.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 218/2018 1. Ergänzung
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 28.06.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
28.06.2018
Sachstand zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung und des inzwischen erfolgten Gesprächs zwischen Landrat und Bürgermeister wird nachstehend der Sachstand dargelegt.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplans 2015 – 2020 hat die Stadt Erftstadt
verstärkt Überlegungen zur Verbesserung des ÖPNV angestellt. Zu den Maßnahmen gehörte unter anderem die Beantragung der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV. Ziel und Zweck der Übernahme
der Aufgabenträgerschaft sind die eigenverantwortliche Gestaltung und weitere Verbesserung der
Mobilität insbesondere innerhalb der Stadt Erftstadt sowie die Erlangung des Einvernehmens- Status gemäß § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW für ÖPNV- Planungen des Rhein- Erft- Kreises.
Möglichkeiten zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft wurden geprüft und Betrachtungen zu
deren Wirtschaftlichkeit angestellt. Demnach lässt die Tatsache, dass die Schulbuslinie 974 und
der AST- Verkehr ausschließlich im Stadtgebiet betrieben und zu 100% durch die Stadt finanziert
werden erwarten, dass beide Angebote ohne negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
und die Nachbarkommunen in Eigenregie betrieben werden können. Um jedoch eine detaillierte
Kostenberechnung durchführen zu können, wird eine kontenscharfe Auflistung der Erträge und
Aufwendungen der 974 und des AST benötigt. Die Übermittlung der erforderlichen Auflistung wurde beim Rhein- Erft- Kreis wiederholt erbeten, ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Damit ist es der
Stadt gleichzeitig unmöglich, den vom Rhein- Erft- Kreis als Bedingung für die Übertragung der
Aufgabenträgerschaft geforderten Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu führen.
Positive Signale erreichten die Stadt im Herbst letzten Jahres. Im April diesen Jahres wurde die
Übermittlung der Erlöse der 974 in Aussicht gestellt. (siehe Anlage) Am 18.06.2018 fand nun das
Gespräch zwischen Landrat und Bürgermeister statt, das in einem erneuten Termin unter Einbeziehung der jeweiligen Fachverwaltungen vertieft werden sollte.
Die aktuelle Presseberichterstattung ist zu verifizieren.
Anlage
Scheiben des Rhein-Erft-Kreises vom 25.04.2018 und 11.10.2018
Schreiben der Stadt Erftstadt vom 20.06.2018
Auflistung der Korrespondenz zwischen Stadt und Kreis 2015 – 2018
In Vertretung
(Hallstein)
-2-